Wolfsschutz Deutschland stellt Anzeige wegen Wilderei!

Ihre Anzeige vom 21.07.2017 ist bei der Onlinewache der sächsischen Polizei eingetroffen und wurde an das Landeskriminalamt Sachsen weitergeleitet!

Sie werden in Kürze über den weiteren Fortgang der Bearbeitung Ihrer Anzeige informiert.

Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (Grüne Liga) hat heute Anzeige bei der Polizei in Bautzen gegen Unbekannt, wegen Beschuss mit Schrot auf eine Wölfin gestellt. Die Polizei Bautzen hat heute wie folgt bestätigt: 

„Ihre Anzeige vom 21.07.2017 ist bei der Onlinewache der sächsischen Polizei eingetroffen und wurde an das Landeskriminalamt Sachsen weitergeleitet!

Sie werden in Kürze über den weiteren Fortgang der Bearbeitung Ihrer Anzeige informiert.“

Was ist geschehen?

Am frühen Morgen des 5. Juli 2017 ist auf der B 156 zwischen Bluno und Sabrodt eine Jährlingsfähe überfahren worden.

Bei der routinemäßigen Untersuchung des toten Körpers haben Mitarbeiter des Berliner Leibniz-Instituts festgestellt, dass die Wölfin vor einiger Zeit mit Schrot beschossen worden war, dies aber überlebte. Es sind mehrere Schrotkugeln im Tierkörper sichergestellt worden, die bereits in das Bindegewebe eingekapselt waren.

 Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.

Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.

Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

 Dazu ist auch der Beschuss von Wölfen mit Schrot strafbar.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.