Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

 

13 Gedanken zu „Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

  1. Genau, so ist es richtig!
    Bereits jeder versuchte Verstoß (diverser Behörden, Politiker, Jäger, Landwirte und sonstiger selbsternannter Prinz – Regenten und Herren über Leben und Tod), gegen diverse Gesetze muß bereits im Keime erstickt werden mit Androhung von Rechtsmitteln!
    Die verstehen nur diese Sprache! Alles andere ist zwar gut gemeint, aber macht keinen Sinn, weil diese Personen gar nicht Willens sind, gemeinsam eine Lösung für alle Beteiligten zu finden!

  2. Herr Lange MUSS diesen Mordbefehl aufheben!!!! Es ist Mord, wenn man auf ein unschuldiges Wesen schiesst und es tötet!!!! Warum sind die neuen Bundesländer so schiesswütig???? Der Wolf gehört in die Natur, der Mensch nicht so sehr!!!

  3. Wenn dieser Lange den Schießbefehl nicht sofort zurück nimmt,bekommt er mit mir persönlich so einen Ärger den er sich so nicht gewünscht hat,es reicht jetzt,wer glauben die eigentlich wer sie sind.
    Norbert Schwarz

    1. Herr Lange, wer gibt Ihnen das Recht über Leben oder Tod eines Lebewesens zu entscheiden??? NIEMAND!!!! NEHMEN SIE DEN SCHIEßBEFEHL ZURÜCK!!!!! Nur weil Ihnen vielleicht persönlich was nicht passt, ist es absolut verwerflich ein wunderbares, soziales Tier zu ermorden!!!!

  4. Leider lernen die Menschen nichts dazu, verdrehen die Fakten und sind nicht in der Lage, Situationen realistisch einzuschätzen. Stoppen Sie den Abschußbefehl sofort!

  5. Hier ist mein Brief.
    Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

    ich unterstütze den offenen Brief, von Herrn Alexander Januszkiewicz von „Wolfsschutz Deutschland“. Bitte heben Sie die rechtswidrige Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes wieder auf. Der Wolf wird durch Ammenmärchen wie Rotkäppchen verteufelt. Er war hier heimisch und wurde vom Menschen ausgerottet. Wir sollten uns freuen, dass diese Sünde wider die Natur durch die Zuwanderung aus anderen Ländern wieder geheilt wird. Wenn Wölfe Haus- oder Nutztiere reißen, die ungeschützt frei herumlaufen, ist dies die Schuld der BesitzerInnen. Die in dem Brief zitierten Voraussetzungen werden bei dem Wolf nicht erfüllt. Sie sollten nicht dem Hass der Nutztierhalter nachgeben, die Wolfsvorfälle zum Teil geradezu provozieren, sondern dem Wolf den Schutz zukommen lassen, der ihm gesetzlich zusteht.

    Daher bitte ich Sie herzlich, die Abschussgenehmigung wieder aufzuheben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rainer Schulze

  6. Stoppen Sie den Abschussbefehl !!!
    Wölfe sind so wunderbare und vor allen Dingen intelligente Tiere, was man von mittlerweile vielen Menschen nicht mehr sagen kann. Menschen töten Menschen und Tiere jeglicher Art. Die Gier nach Trophäen zum Beispiel. Heutzutage regiert nur das Geld. Wenn es keine Tiere mehr gibt und die Natur vollständig ruiniert ist, erst dann wird man bemerken, dass die Menschen etwas falsch gemacht haben.
    Auch Wölfe haben das Recht, bei uns und mit uns zu leben. Wölfe tun niemanden Leid an, sie sind, gerade wenn sie noch jung sind, neugierig und reagieren natürlich wie Kinder auf alles, was neu ist. Wölfe hat es immer schon gegeben und haben das Recht, bei uns und mit uns zu leben.
    Ich bitte DRINGEND, unsere Tiere zu schützen, und nicht zu töten, zumal jeder behaupten kann, sein Tier wurde durch einen Wolf getötet. Wurde jemals die genaue Situation mit einem Wolf nachgewiesen? Ich glaube kaum. Es gibt bestimmt viele, die einfach nur – wenn wa passiert – vortäuschen, es war natürlich ein WOLF. So einfach ist das.

  7. Hallo ihr lieben Wolfsschützer,
    Ich zähle die Stunden bis morgen um 00.00 Uhr! Stimmt es das die Genehmigung verlängert werden kann? Das wäre ja furchtbar.
    Liebe Grüße

  8. Liebe Wolfsfreunde,

    Olaf Lies ist der zuständige Minister der unteren Jagdbehörde! Die in Celle durch OB Nigge Maulwürfe töten ließ. Bitte schreibt eine Beschwerde Mail! Der Lies will Roddy töten lassen. Das mit den Maulwürfen darf nicht untergehen. Das beweist eindeutig unsere Politiker haben nichts für Tiere übrig.

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