Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen einen Jäger aus Frankfurt am Main

Wolfsschutz-Deutschland setzt 1000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle
Beispielbild

Dass der Wolf unter dem höchsten Schutzstatus steht, scheint einigen Jägern entgangen zu sein, oder aber es interessiert sie schlichtweg nicht. Ein Jäger aus Hessen, der zugleich auch noch als Anwalt arbeitet, rief anscheinend ohne Skrupel zu widerrechtlichem Handeln zum Nachteil des in Deutschland streng geschützten Wolfs auf. Am 10.11.2018 hätte er während einer Drückjagd an der er als Jäger beteiligt war, Wölfen, die kurz nach der Erlegung eines Rehs, dieses aufgefressen haben sollen, vor die Füße geschossen, um diese zu vertreiben. In einem Facebook Beitrag rief er am 12.11.2018 Jägerkollegen dazu auf, dies gleichfalls zu tun, und betonte, dass er selbst dies immer wieder tun würde.

Ein Zitat, aus dem Aufruf von Jäger G.: „Wir dürfen (noch) keinen Wolf erschießen – aber wir dürfen ihn erschrecken und verjagen! Macht 
ihm klar, dass eine Drückjagd nicht seine Komfortzone ist! Stellt für ein paar Sekunden Euren eigenen möglichen Jagderfolg hinter das Wohl unserer Hunde und klatscht, schreit und pfeift, wenn ein Wolf in Anblick kommt, noch besser: schießt ihm vor die Füße, ich habe das auch gemacht und werde es ab jetzt jedes Mal wieder tun.“

Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist eine besonders geschützte Tierart gem. §7 II Nr. 13a BNatSchG und eine streng geschützte Tierart nach §7II Nr. 14a, b BNatSchG. Gegen ihn gerichtete Maßnahmen sind nach § 44 I Nr. 1 bzw. § 44 I Nr. 2 BNatSchG verboten. Nach § 44 I Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, „wild lebenden Tieren der besonderen Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die Vorschrift bezieht sich auf das einzelne Individuum der Tierart und dessen Gefährdung ohne Wenn und Aber.

Diesen Aufruf teilte Max G. in sozialen Netzwerken.

Nach § 44 I Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht (…..)  erheblich zu stören.

Durch das Schießen vor die Füße der Wölfe wurden diese erschreckt, in der Absicht diese zu verjagen. Dies stellt einen Verstoß  gegen § 44 I Nr. 2 BNatSchG dar. Außerdem bestand die Möglichkeit, die Wölfe durch die Schüsse zu verletzen. (§ 44 I Nr. 1 BNatSchG).

Dass die Wölfe sich über das erlegte Reh hermachten war kein unnatürliches Verhalten der Wölfe. Auch stellten sie dabei keine Gefährdung für die Menschen (Jäger) dar.

Weiterhin hat sich Herr Götzfried durch seinen öffentlichen Post, der Anstiftung strafbar gemacht, indem er seine Jägerkollegen auffordert, das gleiche bei Drückjagden zu tun.

Wir stellen als Verein „Wolfsschutz Deutschland“ Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen gegen Herrn G.

Renate Hess, Assessorin

Brigitte Sommer, Vorsitzende 

28 Gedanken zu „Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen einen Jäger aus Frankfurt am Main

  1. von diesem Jäger ist dies eine unverschämte Handlung und sein Aufruf an die übrigen Jäger kriminell. Nun ja, was kann man eigentlich von Jägern erwarten? Der Wolf ist ihr Konkurrent und die Jäger sind alle zusammen in meinen Augen Lustmörder, denen das Handwerk gelegt gehört. Die Jagd gehört verboten! Ich habe auch einen Hund, aber der ist im Wald an der Leine aus Respekt gegenüber allen Tieren des Waldes. Wölfe nähern sich einem Menschen mit Hund nicht, sie meiden uns.

  2. Dieser Jäger, Herr G., ist voller Hass gegen den Wolf und was er da von sich gibt, einfach infam und sein Auftritt bei Facebook militant! Seine so positiv beschriebenen vierbeinigen Jagd Helfer, haarigen Familien Mitglieder und treue Freunde würde es gar nicht geben, wenn es den Wolf , als Ur Vater aller Hunde, nicht gebe. Hier ertönt wieder einmal das Jäger Latein in höchsten Tönen, denn so weit kann es mit der Liebe zum Vierbeiner seitens mancher Jäger nicht sein. Welcher ethisch/moralisch denkender Mensch schickt seinen Hund in einen Fuchs Bau um die Fähe, evtl. sogar auch deren Nachwuchs zu zerfetzen oder zu töten, wohl wissend, dass dabei sein haariges Familien Mitglied, sein treuer Freund evtl. stark zerfetzt, verletzt oder gar getötet wird? Grausamer kann ein Mensch wohl kaum sein, so wohl gegenüber Füchsen (die auch zu den Caniden zählen), als auch gegenüber seinem Hund. Alles hohles Geschwätz, gepaart mit Wichtigtuerei!! Außerdem tue ich mich mehr als schwer damit zu glauben, dass Wölfe in der genannten Zahl mitten im Geschrei der Treiber, dem Gebell der Hund und dem Kugel Hagel sich an einem geschossenen Reh gelabt haben. Auch das halte ich für sehr übertrieben und dient ausschließlich erneut einer Panik Mache seitens der Jägerschaft. Meiner Meinung nach, wäre dieser Herr RA gut beraten gewesen, sich vor seiner Hetz Kampagne erst einmal mit den Gesetzen/Vorschriften zu beschäftigen, auf denen der Schutz Status des Wolfes beruht, dann wäre er sicherlich etwas vorsichtiger mit seiner Wortwahl bei diesem sehr fragwürdigen Aufruf gewesen. Das sind – leider – genau die militant auftretenden Gesellen, denen man zutraut, sich nicht immer im Griff zu haben.

  3. Typisch Rechtsanwalt max. das ausnutzen was jur. gerade noch erlaubt ist.
    Aber moralisch gesehen sogar im Sinne einer Rechtspflege verwerflich. Denn mit solchen Anregungen verkleinert er als RECHTSANWALT und JÄGER (vermutlich deshalb) den jur. Sicherheitsabstand von gerade noch erlaubt zur vorsätzlichen Straftat und will damit Tür und Tor öffnen zum Irrtum
    „Das der Wolf erschossen wurde war ein Unfall“ (Fahrlässigkeit).
    Dies weil er eben für die Jäger schreibt und diese auch vertreten wird / will (Werbung macht) wenn diese einen Wolf „irrtümlich“ erschossen haben als sie ihn doch bloß / nur vor die Füße schießen wollten.
    FREISPRUCH es war ein also nur ein „Unfall“. Ganz schön „klever“ diese gedankenlos destruktiven Jäger !

  4. Ich habe mich zu einem solchen Verhalten der Jäger schon mehrfach geäußert! Wir haben beschlossene bzw. verabschiedete Gesetze, die für alle Menschen Gültigkeit haben. Wer regelmäßig bestehende Gesetze wissentlich verletzt oder andere Personen hierzu anstiftet, ist einfach ein Krimineller, egal ob es sich hierbei um einen RA, Politiker, Veterinär, Hobby – Jäger oder was auch immer handelt. Und Kriminelle gehören entsprechend bestraft, entweder mit einem entsprechend hohen Bußgeld mit Erinnerungswert (nicht Taschengeld, wie bisher üblich) oder Gefängnis. Wer es danach immer noch nicht verstanden hat, gehört in Sicherungsverwahrung, weil er eine Gefahr für die Umwelt (Mensch und Tier), darstellt.

    1. Genau das, was Otto Stengele schreibt, wünschte auch auch mir, aber wir wissen auch, dass sowohl eine Anzeige, als auch die Bestrafung der Täter selbst, durch viele Hände gehen, die auch Jägern/Jagd Lobbyisten zu zu ordnen sind. Den Rest können wir uns alle denken! – LEIDER _ !!!

    2. Die an einer Treibjagd teilnehmenden Jäger müssen für die Teilnahme einen hohen Betrag (ca.450,00 EU) bezahlen, dafür wollen die natürlich auch einen Gegenwert. Nichts desto Trotz berechtigt das einen Lodenrock Träger zu solch einer kriminellen Aussage! Aber, damit befördern die sich selbst ins Aus!

  5. Deutschland muss (unter einer anderen Regierung) ganz stark auf ein Verbot der Jagd (auch des „Angelsportes“) hinwirken. Allenfalls Übergangsweise sollte man die Ausübung ihres blutigen Handwerks erlauben, um Ökosysteme wieder stabilisieren zu können.

  6. Dann gibt es nur eine Lösung: stellt die Jagd enfach ein und sucht euch ein anderes Hobby als das Toeten. Das ist sowieso ziemlich makaber. Toeten als Freizeitbeschäftigung.
    Als Jäger solltet ihr wissen dass Rsubtiere den Weg des geringsten Widerstandes gehen und sowenig Energie wie möglich auf die Jagd verschwenden. Wenn da jetzt ein totes Reh liegt, frisst ein Wolf das natürlich auf. Er weiß halt nicht das Knallen usw. auch Tod bedeuten kann. Immer diess Gejammer wegen der Woelfe. Ist unliebsame Konkurrenz nicht wahr?

  7. Den ganzen Zirkus mit Face Book Mittelungen, Fotos, Hass Kampagnen etc…macht die schwerbewaffnete Rollator Gang, weil die meint sie könne in den Wäldern tun und lassen was sie wollen.
    Diese Zeiten sind endgültig vorbei.
    Die Jäger sind deshalb unverschämter geworden, weil sie wollen nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Werden sie auch nicht, sie haben sich selbst dorthin begeben. Sie machen sich nur noch lächerlicher als sie es sowieso schon sind.
    Jäger, Ihr habt eure hässliche Fratze der Verlogenheit schon lange offenbart.
    Erschießt euch selber und eure dämlichen Mitläufer in der Politik gleich mit.
    Waidmanns Unheil

  8. Ihr alle die ihr so drauflos schreibt kennt weder einen Landwirt, geschweige denn einen Waldbesitzer oder gar einen Jäger. Ihr werdet als Ahnungslose nur von euren linksversifften „Beratern“ indoktriniert und habt von den Problemen der Gegenseite keine Ahnung. Das ist das Kernproblem. Deswegen seid ihr trotzdem verbohrt und lasst keine andere Sichtweise der Dinge mehr an euch heran. Wenn ihr anders wärt könnte man mit euch nämlich reden. Ich würde auch mal jemanden einladen auf meine Kosten und euch zeigen um was es wirklich geht und welche Probleme diese Leute haben die mit diesem Problemen täglich konfrontiert sind und ihre Umwelt genauso lieben wie ihr sie zu lieben vorgebt!

    1. Gerade weil ich verantwortungsvolle Jäger kenne, kenne ich die Unterschiede. Warum müssen Wolfsschützer „linksversifft“ sein? Ich z.B. bin sehr konservativ. Was nun? Bin ich jetzt ein linksversiffter Konservativer? Geht ja nicht. Generell zum miteinander reden wollen. Meinen Sie, dass irgendjemand, mit jemandem reden will, der einen als „linksversifft“ bezeichnet? Jeder halbwegs gebildete Mensch erkennt doch, wie wenig Sie letztlich reden wollen, da sie sonst eine normale Ausdrucksweise an den Tag legen würden. Schade.

    2. Das ist eine Beleidigung vieler Menschen, die sowohl Natur, als auch Tiere schützen. Ich bin von Kindesbeinen an gleich mehrfach in der Landwirtschaft aufgewachsen nämlich bei meinen Großeltern und zwei meiner Onkels betrieben bis ca. 2010 auch Landwirtschaft. Ich weiß also, von was ich rede. In meiner Familie und deren der Verwandten wurden alle Tiere noch als Mitlebewesen behandelt, mit Respekt und Achtung, man pflegte und hegte sie, nicht nur deshalb, weil sie ein Kapital darstellten. Massen Tierhaltung kam nicht in Frage, daher die etappenweise Aufgabe der Höfe. Wir sind Tier lieb aufgewachsen und sind es bis heute. Daher empfinde ich die Ausdrucksweise des Herrn Hofeneder als unverschämt und unangebracht, zumal von Verbohrtheit keine Rede sein kann. Ganz im Gegenteil, wir sind nicht nur einseitig, sondern umfassend informiert und daher wehre ich mich vehement gegen die Ausdrucksweise Verbohrtheit ! Wer sich für die Natur, deren Flora und Fauna einsetzt, die hauptsächlich unter den Folgen der Massentierhaltung , so wie der Ignoranz vieler Landwirte leiden und ächzen. Mit uns kann und soll man reden, jedoch höflich und sachlich und nicht beleidigend, noch militant. Für mich, als verantwortungsvoller Mensch, ist es vollkommen normal dass, wenn der Wolf seine angestammte Heimat wieder erobern darf, ihn dabei zu unterstützen indem ich mich bereits im Vorfeld informiere, wie ich meine Tiere vor einem Wolfsangriff sichern kann. Ich sträube mich auch nicht gegen die damit bestehenden Gesetze/Vorschriften oder ignoriere sie sogar, nur, weil sie Mehrarbeit bedeuten, sondern ich halte sie ein. Das sind mir meine – so ans Herz gewachsenen Tiere – wert und ist für mich eine Selbstverständlichkeit, zumal Vater Staat ja kräftige Zuschüsse für Schutzmaßnahmen zahlt. Welcher Selbständige bekommt so viel Zuschüsse und Begünstigungen wie Schäfer und Weide Tierhalter? Leider muss man dafür Anträge ausfüllen und dafür hat man angeblich keine Zeit, die man sich jedoch nach einem Riss nimmt ,um in den Medien präsent zu sein und gegen den Wolf mit Negativ Schlag Zeilen zu Felde zu ziehen und dazu bei zu tragen, dass der Spezies erneut ausgerottet wird. Damit wird der Natur eine Vervollständigung und die Bildung einer Vielfalt ihres Öko Systems im Vorfeld verweigert. Ich frage mich, ob hier die Natur und Tierschützer, oder Sie, Herr Hofeneder, die richtige Sichtweise vertreten. Mit Problemen hat Jeder von uns mehr oder weniger zu kämpfen und das heißt, sie auch zu lösen, denn von gebetsmühlenartigen Wiederholungen der Klagen löst man keine Probleme.

    3. Woher nehmen Sie Ihr Wissen, dass „Ihr alle“ keinen Landwirt und keinen Waldbesitzer kennen? Meine Großeltern, meine Eltern hatten bereits einen Wald und ich habe dort viel mitgeholfen. Ich kenne die Probleme, insbesondere dadurch verursacht, dass es fast nur noch Monokultur gibt, dass sich die Tiere kaum aus dem Wald trauen, wegen der Bejagung und daher mehr und mehr „Schäden“ im Wald verursachen. Aber das hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Daher verstehe ich nicht warum Waldbesitzer Probleme mit den paar Wölfen haben.

  9. Zur Zeit sind die Fronten zwischen den ideologischen Tierschützern, wie im Bereich des Wolfsschutzes und den anerkannten Tierschützern drs Deutschen Jagdverbandes noch etwas verhärtet. Ich denke, dass es sich in den nächsten Jahren regeln wird wenn das Deutsche Wolfsmanagement an die Wand gefahren wurde. Wölfe werden dann notwendiger Weise zum Abschuß freigegeben, weil sie eben eine Gefährdung für die Weidetierhaltung im Bereich des Küstenschutzes darstellen werden und auch keinerlei große Scheu vor dem Menschen zeigen so wie andere Wildtiere! Dann noch zum Aufruf bzw. Stellung einef Strafanzeige. Das ist in meinen Augen blinder Aktionismus genauso, als wenn PETA gegen Drückjagden klagt.Vielleicht mal in den Vierten Teil des STGB schauen und schon wird die Anzeige hinfällig sein! Notwehr/Notstand und das war es. Kein Jäger muß sich von einem Wolf sein Eigentum, hier erlegtes Wild, wegnehmen lassen. Auch nicht seinen Hund töten oder verletzen lassen, dass will ein Spaziergänger auch nicht der durch Feld und Flur geht!

    1. Steht im STGB, dass man mit dem Gewehr jedem vor die Füsse schiessen darf, der einem sein Essen wegnimmt? Solche populistischen Aussagen wie Ihre kann man ganz leicht entlarven. Eine Notwehrsituation war nicht gegeben, da der Jäger nicht bedroht wurde. Notstand setzt voraus,
      „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
      Mit dem Gewehr schiessen ist nicht angemessen. Was wenn der Schuss an einem Stein abprallt? Erst kürzlich wurde ein Beifahrer im KFZ von einer verirrten Jägerkugel getötet. Den Jägern geht es zudem um Tierschutz, wie Sie schreiben und nicht um Essen besorgen und Eigentum am Kadaver. Warum muss der dann so vehement verteidigt werden, mit unverhältnismäßigen Mitteln? Daher bitte: Nicht so einen Unsinn schreiben.

      1. „… nicht anders abwendbaren Gefahr für […] Eigentum …“. Und genau die war gegeben.

        Und ob ein Schuß mit dem Gewehr in einen Kugelfang ein angemessenes Mittel ist, haben nicht Einzelpersonen wie Sie zu entscheiden.

    2. Es ist doch kein Geheimnis, dass gerade bei Drücker Jagden viel Wild angeschossen (weidwund) und eine Nachsuche mit Hunden oftmals gar nicht oder zu spät statt findet., so dass solche Tiere unvorstellbar leiden., bevor sie verenden. Kein Jäger hat die Zeit, ein Tier lange genug an zu visieren, weil das Wild kreuz und quer in hohem Tempo vorbei flitzt, deshalb die vielen Verletzungen. Meines Erachtens verstößt so etwas gegen das Tierschutz Gesetz, denn dem Wild wird ein unvorstellbares Leiden zu gemutet. Für mich moralisch ohnehin nicht vertretbar! Das bejagte Wild gehört der Natur, so wie der Wolf auch und aus diesem Grunde, so meine ich, kann hier keine Rede von „weg nehmen“ sein. Jedes Tier in der Natur hat das Recht zu fressen, wenn es hungrig ist. Wo kommen wir denn da hin, wenn wir Menschen jetzt auch noch den Wild Tieren vorschreiben wollen, wann und was sie fressen dürfen! Nein, kein Jäger muss es hinnehmen, dass ein Hund verletzt oder getötet wird, da frage ich mich schon lange, warum Jäger ihren Hund z.B. in den Fuchsbau zum Töten schicken, wohl wissend, dass der Hund stark verletzt oder getötet werden könnte!! Oder bei der Wildschwein Jagd seinen Hund so einsetzt, dass er schwere Verletzungen davon trägt. Ich habe folgendes erleben müssen: Ein Jungfuchs hatte sich am Ortsrand verlaufen und sich vor Angst unter einem Auto gekrochen. Anwohner riefen die Polizei, die wiederum einen Jäger. Dieser kam mit seinem Jagd Hund, schickte ihn unter das Auto. Die Tiere verbissen sich derart, dass er sie nicht von einander trennen konnte. Kurzerhand packte er das Knäuel in einen Sack und schlug so lange darauf, bis der Fuchs tot und sein Hund schwer verletzt war. Anstatt das Tierheim zu verständigen, denn wir hätten den kleinen Fuchs unverletzt geborgen. Ja, so gehen Jäger mit ihren haarigen Familien Mitgliedern um. Sollte wirklich einer mal durch einen Wolf verletzt werden, wird Zeter und Mordio geschrien. Wie passt so etwas zusammen? Meine Hunde und deren Gesundheit und Unversehrtheit haben mir immer so am Herzen gelegen, dass mir so etwas nicht im Traum eingefallen wäre. Und – wer seinen Hund als Spaziergänger im Wolfsgebiet nicht an der Leine führt, geht eben so leichtsinnig, wie verantwortungslos mit dem Tier um, wie Jäger in meiner Schilderung! Dies ist meine Ansicht, keine Ideologie, sondern Fakt!

      1. Die Jäger nicht alle Schissen nur aus Reine Mordlust, die Drücker Jagt müsste verboten werde. und was der Jäger gemacht hat Bestätigt noch meine Ansicht der Hund tut nur was er gelernt hat und wirt nun vom Jäger schwer verletzt, man hätte das auch anders Regeln können meine Verachtung für den Jäger und der Polizei.

  10. Herr Stöckel, wo haben Sie in Ihrem ersten Post von einem Kugelfang geschrieben? Das setze ich ehrlich gesagt voraus, dass ein Jäger nur schiesst, wenn sich in seinem Sichtfeld ein natürlicher Kugelfang befindet. Leider kommt es aber trotzdem vor, dass sich Kugeln verirren und deshalb sollte man nicht dazu aufrufen Wölfen vor die Füße zu schiessen.
    Ich habe auch nicht geschrieben, dass ICH entscheide was angemessen ist, sondern nur auf die Gesetzeslage hingewiesen.

  11. Das Verhalten des Jägers und seiner Anhängerschaft ist an Unverschämtheit und Verrohung nicht mehr zu überbieten! Hier muß man ganz klar von kriminellen Energien sprechen, denen man schnellstens Einhalt gebieten muß, wie es unser Verein ja bereits eingeleitet hat. Die Reaktionen darauf sprechen für sich. Um Fachwissen, Fakten u. ä. geht es schon lange nicht mehr, sondern nur um Machtgehabe und Einschüchterung!
    Aber eines sollten unsere Widersacher wissen, wir von „Wolfsschutz Deutschland“ lassen uns weder einschüchtern noch bedrohen! Und um es mit einem Zitat von Maria Rampendahl ganz klar zu sagen: “ Wir werden keinen Fußbreit weichen!“

  12. Fakt ist,das niemand eine Waffe benutzen darf um jemandem ob Wolf oder Mensch vor die Füsse zu schiessen. Das dürfen wir auch nicht,um solche „Menschen „davon abzuhalten! Oder? Der Wolf ist geschützt und wer über Kamera oder zufälliges Patrouillieren dabei erwischt wird, der wird dann für alle ,die zur Verletzung oder gar Tötung stellvertretend vor Gericht zur Verantwortung gezogen ! Ziel muss sein endlich einen ,der den Schutzstatus nicht akzeptiert ohne Wenn und Aber 5 Jahre hinter Gitter zu begleiten darauf warten viele Anwälte und Jagdschein weg. Lebenslang.
    Da hilft auch kein Anwalt Status,denn es muss jetzt Konsequenzen geben und eine Anzeige ist nett. Sie dürfen dem Wolf nicht vor die Füsse schiessen genauso wenig darf ich Ihnen vor die Füsse schiessen weil mir ihre Schiesserei nicht gefällt! Der Wolf wird von uns geschützt und die Anzeige ist gut und richtig ,wir bleiben ja auf dem legalso Weg… trotz das wir andere Meinungen haben !

  13. Hier kann nur helfen, das Jagdgesetz grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und zwar in diesem Sinne die Jagd auf Tiere entweder weitgehend abzuschaffen oder doch zumindest nur noch einige Berufsjäger-als Übergangsfrist- zuzulassen, die dann eingreifen wenn eine gravierende ökologische Fehlentwicklung droht. Ich Erinnere in diesem Zusammenhang an die Reportagen des Journalisten Horst Stern in den 70érn z.B. über das Tier im Handel und über den Rothirsch.

    1. Im Grundsatz ist das schon richtig aber bei Licht betrachtet, besteht das Jagd Gesetz seit ca. 1934 und ist bisher – Dank der aufmerksamen und fleißig arbeitenden Jäger Lobby – noch nie novelliert worden. So lange Grün Röcke sowohl in unteren, als auch bis in den höchsten Ebenen zu finden sind, wird sich da kaum etwas ändern. Seit Jahren fordern Tier und Natur Schützer mindestens eine Novellierung, bisher stets vergeblich. CDU/CSU und FDP wollen den IST Zustand erhalten. Man sieht es ja auch daran, dass Christian Lindner einiges für seine geistige Fortbildung tat, in dem er sich einer sehr schweren Prüfung unterzogen und den Jagd Schein erworben hat.

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