Blutwinter für Wolfsfamilien in Europa

Heute blicken wir auf die Situation von Wölfen im europäischen Ausland. Hier findet teilweise schon seit Jahren ein Gemetzel an Wolfsfamilien und ihren Welpen statt, das für Menschen mit Mitgefühl kaum noch zu ertragen ist. Die neusten Ereignisse in Schweden, Norwegen und der Schweiz zeigen auf, dass es ohne ganz persönliches Engagement eines Jeden nicht möglich sein wird, die erneute Ausrottung der Wölfe zu verhindern.

In Schweden haben Jahre andauernde Lizenzjagden die Wölfe bereits an den Rand der Ausrottung gebracht. Anfang 2023 fand dort die größte Wolfsjagd seit Datenerhebung statt. Die Untaten der Wolfsjäger wurden heftig kritisiert und seit Jahren läuft ein EU-Verfahren gegen Schweden und angeblich seien auch schon Strafzahlungen verhängt worden, doch es ändert sich nichts. Im vergangenen Jahr waren 75 Wölfe zum Gemetzel freigegeben worden. Auch in diesem Jahr dürfen die schwedischen Jäger wieder Jagd auf Wölfe machen. Dieses Jahr sollen 36 Wölfe ihr Leben zum Vergnügen weniger lassen, die Töten als ihr Hobby bezeichnen.

Fotomontage. Foto © Brigitte Sommer, PNG Pixabay

Das Töten in Schweden startete am 2. Januar und läuft bis zum 15. Februar, beziehungsweise solange, bis alle zum Abschuss freigegebenen Wölfe tot sind. Leider hilft der viele Schnee den Hobbytötern bei ihren Untaten, denn im Schnee können sie leichter Spuren lesen. Mit Hightechgeräten wie Schneemobilen, modernsten Gewehren, Nachtsicht- und Ultrarotlichtkameras verfolgen sie wehrlose Wolfsfamilien. Blutiger Schnee mahnt Schmerz, Leid und Tod. Sinnlos und grausam.

Gegen Schweden sind seit 2015 mindestens drei EU-Verfahren anhängig. Verboten ist die Lizenzjagd noch immer nicht. Hier eine Dokumentation des Bundestages zu Wolfsentnahmen in Schweden im Lichte des Artenschutzes: https://www.bundestag.de/resource/blob/935030/81d25daf1cb22078b4bdd1c589f0bed1/WD-8-002-23-pdf-data.pdf

Widerstand in Norwegen

Auch in Norwegen werden Wölfe im Rafjellet und den beiden Grenzregionen Rømskog und Fjornshöjden erbarmungslos  hingerichtet . Der Zeitraum für die Jagd von Wölfen innerhalb dieser Gebiete geht bis 15. Januar.

Der Anfang soll mit dem Töten von zwölf Wölfen eröffnet werden. Die Zahl  kann erhöht werden, sollten sich weitere Wölfe im Gebiet befinden.

Doch dort gibt es auch Widerstand.

Sechs Wolfsaktivisten befreiten von Jägern eingekesselte Wölfe

In der Nacht  des zweiten Januars betraten sechs Wolfsaktivisten das Jagdgebiet in Aurskog-Høland, wo die Jäger mehrere Wölfe aus dem Fjornshöjden Rudel verfolgt und eingezäunt hatten. Solche Zäune, auch als Fahnenmasten bekannt, werden verwendet, um Wölfe dort einzuschließen, denn Wölfe trauen sich nicht unter den Flatterbändern hindurch.  Der Ring wird immer enger gemacht, bis der letzte dort gefangene Wolf erschossen ist.
Mehrere Wölfe hätten sich innerhalb der Flatterbandzäune befunden, so die Wolfsaktivisten. Nur der erste Silvesterabend hätte verhindert, dass die Wölfe gleich geschossen worden wären. Als es dunkel wurde, hätten die Jäger entschieden, dass die Zäune die Nacht bleiben sollten, damit die Jagd am nächsten Tag wieder beginnen konnten. „Die Tiere, die drinnen eingesperrt waren, müssen extrem gestresst gewesen sein. Die Wölfe waren auf beiden Seiten des Zauns zu hören. Das Rudel wollte wieder zusammenkommen, aber die Zäune verhinderten dies,“ so die Aktivsten.
In der Nacht hätten sich die sechs Aktivisten in den Bereich geschlichen und entfernten große Teile des Zaun, damit die Wölfe entkommen konnten, schreibt die Organisation ARV auf ihrer Facebook-Seite weiter. Leider konnten nicht alle Wölfe befreit werden. Das weibliche Familienoberhaupt und auch die Mutter der diesjährigen Wolfswelpen wurden erschossen. Laut interner Kommunikation unter den Jägern sollen jedoch mehrere der Wolfswelpen entkommen sein.
Fünf der sechs Wolfsaktivisten seien festgenommen worden. Sie wären mit einer Geldstrafe von insgesamt 73.000 NOK bestraft und hätten acht Stunden in einer Zelle verbringen müssen. „Das Verbrechen, das sie begangen hatten, bestand darin, die Jagd nach einem stark gefährdeten Tier zu verhindern.“ ARV spricht den Aktiven auf ihrer Facebookseite ein großes Dankeschön aus. „Ohne ihre Bemühungen würden mehr Wölfe getötet und die norwegische Natur wäre noch ärmer. Aktivisten sind nichts als Helden,“ heißt es.
Der leider viel zu jung an Krebs verstorbene Philosoph Gunnar Kaiser sagte kurz vor seinem Tod folgendes:
„Am Ende des Lebens geht es nicht darum, wie viele Regeln
Du eingehalten hast und wie viele Gesetze Du befolgt hast,
sondern ob Du der geworden bist, der in Dir angelegt ist.“ (Gunnar Kaiser)

In der Schweiz verbietet Gericht weitere Abschüsse

…aber nur für bestimmte Rudel. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/14/schweiz-gericht-untersagt-jagd-auch-im-wallis-gemetzel-geht-aber-weiter/

Bundesverwaltungsgericht entscheidet:
Wolfsabschüsse bleiben gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Beschwerden gegen die Jagd auf sieben Wolfsrudel in den Kantonen Wallis und Graubünden genießen weiterhin aufschiebende Wirkung. Die Abschüsse dürfen somit nicht umgesetzt werden. Für viele Wolfsfamilien kommt diese Entscheidung zu spät, für weitere Wolfsfamilien, wo deren Abschuss seitens der Umweltorgas zugestimmt worden war, bedeutet auch die aktuelle Entscheidung des Gerichtes trotzdem für 70 Prozent der Population in der Schweiz den sicheren Tod.
Interne Dokumente bieten übrigens jetzt einen Einblick in die Machenschaften des Schweizer Bundesrats Rösti, der gerne selbst zur Waffe greift, um Wölfe zu töten. Der Rechtspopulist versucht mit allen Mittel, auch wenn sie nicht legal sind, die Schweizer Wolfsrudel auszurotten. Aber wie es so ist, auch die SVP, seine rechtsgesinnte Partei, wurde vom Volk gewählt.
Dass «proaktive» Schüsse künftig erlaubt sein sollten, darauf hatte sich das Parlament im Dezember 2022 zwar geeinigt, weil die Zahl der Wölfe in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Allerdings mit einem wichtigen Zusatz: Die Wolfspopulation darf nicht gefährdet werden. Ob die neue Jagdverordnung diesen Zusatz einhält, bezweifeln Umweltverbände und linke Parteien. Das Portal watson hat mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Herausgabe zahlreicher interner Dokumente und Mails aus Röstis Departement bewirkt. Diese zeigen auf, wie der SVP-Bundesrat eine Jagdverordnung durchdrücken konnte, welcher eine wissenschaftliche Grundlage fehlt.

Auch in der Schweiz regt sich immer mehr aktiver Widerstand. Zum Beispiel dokumentiert die Organisation Hunt Watch Treibjagdfrevel: https://www.facebook.com/profile.php?id=100069136312619

Künftig solche Zustände auch in Deutschland?

Ja, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten solche Zustände auch in Deutschland, wenn tatsächlich Schnellabschüsse umgesetzt werden können und man den EU-Schutzstatus evtl. sogar von streng geschützt auf geschützt herabsetzt. Vielleicht sogar, ohne die erforderliche Mehrheit in den Mitgliedsstaaten. Wir brauchen auch in Deutschland Menschen, vor allem junge Menschen, die sich vor Ort aktiv für den Schutz der Wölfe einsetzen können und wollen. Vor allem in den Wolfsgebieten brauchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. mehr aktive Hilfe: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Illegale Wolfstötung: Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt 4000 Euro Belohnung für Ergreifung der Täter aus

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  hat eine Belohnung von insgesamt 4000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben. Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer nannte die Täter „jämmerliche Gestalten, die keine Achtung vor Lebewesen haben.“ In beiden Fällen erstattete der Verein auch Anzeige gegen Unbekannt.

Die Perversität dieser Täter sei leider ein Beispiel dafür, wie hasserfüllt immer mehr Menschen auch bei Tieren reagieren, die unter strengem Schutz stünden. Die Jungwölfin war nach Darstellung von Experten vor ihrem Tod auch noch gefoltert worden. Scheinheilig nannte Sommer die Äußerungen des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies, der gegenüber der Osnabrücker Zeitung geäußert hatte,  dass eine solche „Selbstjustiz“ unverantwortlich und es dafür „überhaupt keine Toleranz“ gebe. In Wirklichkeit ermögliche der Umweltminister in seiner bereits zum vierten Mal verlängerten Abschussverfügung gegen den Wolf Roddy das Töten eines Wolfs, obwohl etliche Zaunkontrollen des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. bewiesen hätten, dass die Nutztiere in fast allen Fällen völlig ungenügend geschützt waren.

Sommer: „Auch für den geplanten Abschuss von Wolf Roddy und Wolf Dani in Schleswig-Holstein gibt es für uns keine Toleranz.“

Der getötete Wolf bei Ratzdorf in Brandenburg sei in der Nähe der Stelle gefunden worden, wo bereits vor zwei Jahren schon einmal ein Wolf illegal erlegt worden war. Die Tatsache, dass mit dem Wolf bei Ratzdorf in diesem Jahr bereits schon drei Wölfe von unbekannten Personen in Brandenburg illegal erschossen worden seien, zeige in erschreckender Weise, dass sich Wolfshasser in ihrem Tötungswahn in dieser Gegend besonders sicher fühlen.

Ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“

Diese illegalen Tötungen seien auch schon ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“, die vom Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Diese Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetzes erlaube, dass praktisch jeder Wolf und auch ganze Rudel schon auf Verdacht erschossen werden könnten.  Das könnten sich Wolfshasser zu Herzen nehmen und selbst zur Waffe greifen, um Wölfe in „Selbstjustiz“ abzuschießen.

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Monaten  bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden.

Hier die PM als PDF:

PM_Wolfsschutz_Deutschland_setzt_4000_Euro_Belohnung_zur_Täterergreifung_aus

 

Pressemitteilung – Wolfsschutz Deutschland live erleben am Sonntag, 28. Juli, beim Tierheimfest in Frankfurt-Fechenheim

Informationen über den Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. und die Wölfe in Deutschland gibt es auf dem Sommerfest des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung e.V. am Sonntag,  den 28. Juli, in Frankfurt am Main-Fechenheim.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. informiert auf dem Sommerfest des Tierschutzvereins Frankfurt/Main und Umgebung e.V.  in Frankfurt-Fechenheim.

Informationen über den Wolf gibt der bundesweit agierende Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. am Sonntag, den 28. Juli, im Rahmen einer Veranstaltung des Tierschutzvereins Frankfurt am Main. Das Fest findet v o r dem Tierheim in der Ferdinand-Porsche-Str. 2-4 in Frankfurt-Fechenheim statt.  Hier erfahren die Besucher am Stand des Vereins alles Wissenswertes zum Thema Wolf.
Mit dabei – stellvertretend für ihre Ahnen- auch Wolfsbotschafterin Alba, eine aus der Tötungsstation gerettete Podenca.

Ab 11 Uhr werden die Vereinsmitglieder Gudrun Zimmermann und Klaus Giar über die Wölfe in Deutschland und die Arbeit, die der Verein Wolfsschutz Deutschland e. V.  für den Schutz der freilebenden Wölfe leistet, informieren.

Jeder, der sich für Wölfe interessiert, mehr über die Tiere erfahren will und einen Einblick in die lange Geschichte zwischen Mensch und Wolf erfahren möchte, ist hier richtig und herzlich willkommen.
In Hessen ist noch kein Wolf sesshaft geworden  Es gibt viele Wölfe, die Hessen als Transitstrecke durchwandern. Die Aufklärung über den Wolf ist dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehr wichtig. Auf Wunsch werden Nutztierhalter, die geeignete Schutzmaßnahmen vornehmen wollen, auch unterstützt.

„Wo der Wolf ist, wächst der Wald“  (Russ. Sprichwort)

Weitere Informationen über Wolfsschutz-Deutschland e.V. gibt es  laufend hier auf der Webseite des Vereins unter www.wolfsschutz-deutschland.de.

Schönes Wochenende allen Lesern mit unseren neuen Wolfsfilmen!

Wolfsschutz-Deutschland e.V. wünscht allen Lesern unseres Blogs ein wunderschönes Wochenende!

Die neuen, kleinen Filme von unseren Wildtierkameras in Sachsen sollen Euch das Wochenende noch etwas versüßen. Familie Wolf streift mit ihren Kindern durch den Wald, Wolfswelpen trampeln vor sich hin, um die Gegend zu erkunden und Mutter Wolf lässt sich von ihren Kindern abschlecken. Diese Tiere haben ebenso ihre Lebensberechtigung, wie wir Menschen auch, das müsste so langsam auch mal in den Köpfen der Politiker ankommen.

Habt ein entspanntes Wochenende und genießt diese Videos! 🙂

 

 

 

 

Heimkehrer Wolf- Es gibt keinen Grund, sich vor ihm zu fürchten

Ein Gastbeitrag von Sabine Brauer

Vor über 150 Jahren wurden die letzten Wölfe in Deutschland von Menschenhand ausgerottet. Ablenkend von sozialen Konflikten, stempelte man sie ab als Sinnbild des Bösen, was sich auch heute noch in bekannten Märchen widerspiegelt. Sie erfuhren die gleiche Verfolgung, wie Frauen, die man der Hexerei bezichtigte. Im Jahr 2000 wanderten die ersten Wölfe aus Polen wieder ein und finden seitdem deutschlandweit neue Lebensräume. Auch in Niedersachsen, u. a. im Landkreis Harburg, sind einige Rudel wieder heimisch geworden. Nach europäischem Recht sind Wölfe eine streng geschützte Art, genießen damit auch in Deutschland höchsten Schutzstatus und dürfen weder verletzt noch getötet werden. Trotzdem verschwinden immer wieder Wölfe oder werden illegal erschossen aufgefunden.

Heimkehrer Wolf- Es gibt keinen Grund, sich vor ihm zu fürchten
Sabine Brauer

Wölfe passen sich an die immer stärker besiedelte, von Straßen durchzogene Landschaft an. Dennoch kommen vor allen Dingen abwandernde Jungwölfe im wahrsten Sinne des Wortes leider häufig unter die Räder. Trotzdem finden sie Areale, in denen sich jeweils einzelne Rudel ansiedeln, die sehr wertvolle Regulatoren für das jeweilige Ökosystem darstellen. Ein Rudel besteht aus dem Elternpaar, den Welpen des aktuellen Jahres und Jährlingen, die sich an der Aufzucht der Jungen beteiligen. Es beansprucht eine Größe von 150 – 350 km². Darin wird die Wolfsdichte niemals größer sein, als die eines einzigen Rudels. Als Kulturfolger haben sich Wölfe schon immer auch in unmittelbarer Nähe von menschlichen Siedlungen aufgehalten. Daraus resultieren ihre domestizierten Nachkommen, unsere Haushunde, die alle noch Gene ihrer Vorfahren in sich tragen.

Weidetiere können geschützt werden, man muss es nur wollen

Leider treffen mit der Rückkehr der Wölfe auch unterschiedliche Interessen aufeinander. Der Beutegreifer Wolf benötigt Nahrung in Form von Wildtieren wie Rehen, Hirschen, Wildschweinen und kleineren Säugetieren. Er ist damit genau das Regulativ in Wald und Flur, das durch seine Ausrottung gefehlt hat. In seiner Anwesenheit entsteht eine völlig natürliche Auslese auch schwacher und kranker Tiere, die für einen ausgeglichenen gesunden Bestand sorgt, der nicht mit Überproduktion der Populationen reagiert.

Wenn Wölfen leichter Zugang zu Schafen oder Ziegen geboten wird, werden sie allerdings auch diese leichte Beute nicht verschmähen. Denn als bestens an die Natur angepasstes Lebewesen, verschwenden sie keine unnötige Energie. Unzureichend geschützte, eingepferchte Weidetiere, sind leichte Opfer. Panik innerhalb einer Herde, die bei einem Wolfsangriff nicht entkommen kann, löst bei Wölfen einen starken Beutetrieb aus, der dann leider häufig sogar zu Mehrfachrissen führt. In der Natur kommt genau das nicht vor, weil Wölfe sich auf ein Beuteobjekt konzentrieren und alle anderen Tiere flüchten können. Für nachgewiesene Wolfsrisse erhalten Weidetierhalter eine Entschädigung vom Land.

Der Artenschutz darf nicht aufgeweicht werden

Panikmache durch Medien und Tierhalter, die ihre Tiere immer noch nicht ausreichend schützen (wollen), ist so wenig hilfreich, wie zielführend. Die zunehmende Stimmungsmache von Weidetierhaltern und Jägern gegen die Wölfe darf nicht dazu führen, dass der Artenschutz aufgeweicht wird. Die Übernahme in das Jagdrecht ist absolut keine Option.

Im Besonderen geht es deshalb jetzt also darum, die Akzeptanz für den Wolf zu stärken, Vorurteile abzubauen und Maßnahmen sowohl zum Schutz der Wölfe, als auch zur Absicherung von Weidetieren zu unterstützen. Da der Wolf seit bald zwanzig Jahren wieder in Deutschland heimisch wird, gibt es auch bereits beste Erfahrungen mit vorbildlichen, vielfach erfolgreich angewandten Herdenschutzmaßnahmen, bestehend aus elektrischen Zäunen mit Untergrabungsschutz und Herdenschutzhunden, die auch finanziell von den Ländern gefördert werden.

Die Panik vor dem Wolf ist völlig unbegründet

Für Menschen stellt der Wolf keine Gefahr dar. So sind europaweit in den letzten Jahrzehnten keinerlei Übergriffe auf Menschen bekannt. Auch wenn sich gelegentlich Wölfe durch Siedlungsbereiche bewegen, in der Regel nachts oder in der Dämmerung, sind sie nicht gefährlich für Menschen. Ältere Tiere oder Rudel wird man ohnehin kaum zu sehen bekommen, weil diese sehr scheu sind und den Kontakt zum Menschen meiden. Jüngere Tiere, die im Alter von etwa eineinhalb bis zwei Jahren im Frühjahr ihr Ursprungsrudel verlassen, sind noch neugierig und so kommt es vor, dass man gerade in dieser Jahreszeit – mit ganz viel Glück – vielleicht einmal einem Wolf begegnet. Wir brauchen also keine Angst zu haben vor dem „bösen Wolf“, der in vielen von uns noch Rotkäppchenängste auslösen mag.

Nur weil Wölfe uns heute noch fremd sind, wir den Umgang bisher nicht gewohnt sind oder lernen konnten, heißt es nicht, dass wir sie fürchten müssen. Sie sind nicht unsere Feinde, sondern folgen menschlichen Ansiedlungen schon seit Urzeiten. Sie sind die wilden Vorfahren unserer Haushunde. Was mir fremd ist, muss ich mir vertraut machen, um mir eine eigene ungefärbte Meinung bilden zu können. Im Rahmen meiner Tierrechtsinitiative beschäftige ich mich seit längerer Zeit mit diesem Heimkehrer, sammle Informationen über Wölfe, ihr Verhalten und den Umgang mit ihnen und stelle diese für die Öffentlichkeit und die Politik im Internet zur Verfügung. Informative Beiträge aus allen Medien, von Experten, Wolfsberatern und Behörden, aber auch persönliche Erfahrungen Dritter sollen hier einen Überblick schaffen Werfen Sie einen Blick auf meine Facebookseite: www.facebook.com/LobbyproWolf

Sehr gern unterstütze ich auch den Verein Wolfsschutz Deutschland e. V., dessen engagierte Mitglieder sich uneingeschränkt für den Schutz von Wölfen und anderen Tieren einsetzen.

Ich freue mich, wenn auch ich mit diesem Artikel dazu beitragen kann, Ihnen Informationen an die Hand zu geben, Ängste zu nehmen und vielleicht auch Sie dafür zu gewinnen, den Wolf in Deutschland, Niedersachsen und in unserer Nachbarschaft willkommen zu heißen.

 

Zur Person: Sabine Brauer lebt in Niedersachsen, ist aktiv für die SPD in der Kommunalpolitik tätig und engagiert sich seit Jahren für den Tierschutz. Siehe auch www.lobby-pro-tier.de

 

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (www.aha-halle.de)

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert. Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.“

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder
eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.

Verordnung widerspricht eindeutig Schutzbestimmungen

„Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende.Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen. So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.
Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist, jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs- Hund-Hybriden anschaut. Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlocken, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts.U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.

Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten. Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als na-
türlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !

Erhaltung von Natur- und Lebensräumen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen. Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende
sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

 

Verein Wolfsschutz-Deutschland will Abschuss des Rosenthaler Rudels mit allen Mitteln verhindern

  1. September 2017

„Unfassbar und unakzeptabel“, so die Pressesprecherin des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland“, Brigitte Sommer, sei der erneute Versuch des Bautzener Landrats Michael Harig (CDU), den Abschuss des Rosenthaler Wolfsrudels zu erreichen. Wie in den Medien berichtet, bezieht sich Harig dabei auf gerissene Schafe des Schäfers J. Mitglieder des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland“ hatten bereits im vergangenen Jahr vor Ort festgestellt, dass er seine Tiere überhaupt nicht richtig geschützt waren.

Um den geplanten Abschuss zu verhindern, hat der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“ unter www.change.org/woelfe eine Petition eingeleitet, die in kürzester Zeit bereits über 4600 Unterzeichner aufweist.

Harig veranstalte mit seinem Vorstoß so kurz vor der Bundestagswahl wieder einmal „großes Theater“. Bereits im vergangenen Jahr hatte er bei einem Vorfall des gleichen Schäfers in Cunnewitz den Abschuss des Rudels beantragt und war dabei gescheitert.  Jetzt starte er einen weiteren Versuch. Bei dem Vorfall in Cunnewitz handelt es sich, wie auf der Internetseite vom Kontaktbüro Wölfe in Sachsen nachzulesen, um drei tote Schafe, wobei noch nicht einmal feststehe, ob es sich bei dem Verursacher auch tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat.  

Selbst wenn dies so sei, rechtfertige dies nicht die Tötung eines Rudels. Sommer: „Der Artenschutz der Wölfe darf nicht einfach ausgehebelt werden, nur weil manche Nutztierhalter nicht die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um ihre Tiere zu schützen.“ Zudem handle es sich in Sachsen laut Kontaktbüro Wölfe  bei 53 Übergriffen auf Nutztiere in diesem Jahr lediglich um 16 Fälle, bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden könne. „Harig sollte sich lieber überlegen, ob er eine Leinenpflicht für Hunde veranlassen sollte.“

Sein Versuch, die Diskussion darüber auf den Sinn oder Unsinn  angeblicher Flatterbänder zu lenken, sei ein Ablenkungsmanöver.“Wer glaubt, seine Nutztiere nur mit Flatterbändern schützen zu müssen, hat dringend Nachholbedarf bezüglich wolfssicherer Zäune“, erklärt Sommer. Das Problem seien nicht die Wölfe, die nicht gut geschützte Nutztiere logischerweise als Teil ihrer Nahrungskette ansehen würden, das Problem sei die Uneinsichtigkeit und oftmals daraus resultierender Geiz vieler Nutztierhalter, ihre Tiere richtig zu schützen mit Herdenschutzhunden und guten, stabilen Zäunen.

Das Ansinnen des Landrats widerspreche dem gesetzlich verbrieften Recht der Wölfe auf Leben, so Sommer. Gerhard Adams, Wolf-Fachmann des Bundesumweltministeriums, hatte dies in einer Veranstaltung unlängst ebenfalls klargestellt. Der Experte aus Berlin hält es für zumutbar, dass Weidehalter die Zäune um ihre Flächen erhöhen und befestigen, da sie das Gelände ohnehin einzäunen müssten.

Sommer:  „Wir werden mit allen Mitteln gegen den Vorstoß des Bautzener Landrats vorgehen, denn nicht der Artenschutz setzt sich über jedwede Interessen hinweg, sondern Herr Harig.“