Klatsche für Agrar-und Jagdlobbyisten: Wölfe bleiben streng geschützt

Die Mitglieder des  ständigen Ausschusses der Berner Konvention haben gestern in Straßburg einen Antrag der Schweiz abgelehnt, den internationalen Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind sehr erfreut darüber, denn eine andere Entscheidung hätte sich auch international ausgewirkt.

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Nicht nur für die Schweiz, auch auf internationaler Ebene stand eine Lockerung des Wolfsschutzes zur Debatte. Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am 29. November in Strassburg auf Antrag der Schweiz beraten, ob der Status des Wolfs von heute «streng geschützt» auf «geschützt» hätte heruntergestuft werden soll. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Damit behält der Wolf international den Schutzstatus «streng geschützt». Eine stärkere Regulierung mit vermehrten Abschüssen bleibt in den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention damit auch künftig untersagt.

Hintergrund Schweiz

Hintergrund Schweiz: Jagd auf Wölfe bleibt in den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention verboten. Allerdings schießt man in der Schweiz bereits „legal“ jedes Jahr Wölfe ab. Die Umweltverbände Pro Natura, WWF Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und BirdLife Schweiz begrüssen den Entscheid der Berner Konvention, wie sie in einem gemeinsamen Communiqué schreiben. Die alpine Wolfspopulation sei immer noch potenziell gefährdet. Die Verbände forderten das Parlament auf, diesen in seinen Beschlüssen zum Jagdgesetz in der Wintersession zu respektieren.

Der Nationalrat befasst sich in Kürze mit der Revision des Jagdgesetzes. Im Zentrum der Debatte  die Frage, ob in der Schweiz Wölfe in Zukunft präventiv geschossen werden dürfen. Eine solche Anpassung des Jagdgesetzes käme unserer Ansicht nach einer erneuten Ausrottungsgefahr für Wölfe in der Schweiz gleich und würde sich auch auf die genetische Vielfalt in Europa auswirken, da Jungwölfe die tot sind, nicht mehr wandern und sich ausbreiten können. Werden Elterntiere geschossen, kommt es durch die unerfahrenen Jungtiere sogar noch zu mehr Rissen. Auch ethisch wäre  dies untragbar.

Bereits im September hatte der Ständerat die Revision des Jagdgesetzes beschlossen. Die kleine Kammer will eine Art Jagdsaison auf Wölfe ins Jagdgesetz einrichten. Jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Januar dürften dann Wölfe getötet werden. Ob sie in den Wolfsbestand eingreifen möchten oder nicht, läge im Ermessensspielraum der Kantone. Notwendig wäre aber weiterhin eine Zustimmung des Bundes. Diese wäre an verschiedene Bedingungen geknüpft. Abschüsse wären nur erlaubt, wenn Herdenschutzmassnahmen Risse an Nutztieren nicht hätten verhindern können und wenn das Fortbestehen der Wolfspopulation gesichert wäre.

Schweiz schießt schon jetzt mit Duldung der Umweltverbände Wölfe

„24 Wölfe zum Abschuss frei, vier Rudel reguliert, kein einziger Einspruch durch die Umweltorganisationen: Diese Bilanz seit Anfang Jahr zeigt erstens, dass das bestehende Jagd- und Schutzgesetz (JSG) Eingriffe in den Wolfsbestand zulässt. Zweitens haben Pro Natura, BirdLife, Gruppe Wolf Schweiz und WWF unzählige Male bestätigt, dass sie den sachgerechten Umgang mit dem Wolf mittragen. Und drittens kann das JSG mit einer auf Schäden ausgerichteten präventiven Regulierung beim Wolf so revidiert werden, dass die Alpwirtschaft wirklich entlastet wird. „Es braucht beim Wolf keine Jagd, wie sie beim Steinbock praktiziert wird,“ schreibt die Gruppe Wolf Schweiz in einer Pressemitteilung darüber. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist entsetzt darüber, dass bei derart hohen Abschusszahlen seitens der Verbände nicht längst interveniert wurde. Wir sind der Meinung, dass viele Bauern in der Schweiz genauso wie auch in Deutschland, nicht schützen wollen und dass sie damit wohl Wolfsrisse provozieren, um Wolfsabschüsse genehmigt zu bekommen. Und solange ihnen diese Lösung in welcher Form auch immer geboten wird, werden sie diese nutzen. Ein Totalverbot von Abschüssen und Strafzahlungen, oder andere juristische Konsequenzen für die jenigen, die einfach nicht schützen wollen und immer wieder Risse provozieren, wäre unserer Ansicht nach wirklich eine Lösung.

Nur sechs Prozent Wolfsrisse in der Schweiz

Die Agrar- und Jagdlobby wittert Morgenwind.  So spricht sich der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband ebenso dafür aus, wie die Regierungskonferenz der Gebirgskantone. In den Kantonen Uri und Wallis wurden ausserdem kantonale Initiativen lanciert und angenommen, die eine Regulierung des Wolfsbestandes fordern. Für eine ähnliche Initiative werden derzeit Unterschriften im Berner Oberland gesammelt. Dabei werden nur sechs Prozent aller Todesfälle von so genannten Nutztieren von Beutegreifern verursacht. Krankheit und Unfälle, wie Abstürze, Steinschlag oder Blitzschlag sind die weitaus häufigere Todesursache.

Stellvertreterkrieg gegen einen wehrlosen Beutegreifer

Nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa werden Bauern von der Politik für verfehlte Agrarlösungen auf den Wolf gehetzt. Die Lage der Bauern würde sich nicht bessern, wenn es Wölfe nicht mehr geben würde. Auch deshalb ist es immes wichtig, weiter für ihren angestammten Platz in Frieden für die Wölfe zu kämpfen.

Facebookgruppe mit tagesfrischen Infos aus der Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202

Quellen: https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/die-neusten-entwicklungen-berner-konvention-lehnt-antrag-der-schweiz-ab-wolf-bleibt-weiterhin-international-streng-geschützt/ar-AANIYHI?ocid=msedgntp&cvid=effa425f57934c6989fa8590744e4354&fbclid=IwAR29grLfTFhnotNJrdvWcmu9lhrHcyhQcW7V4QUthCWdUeQiMNXP_VRckNA#comments

https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/internationaler-artenschutz/berner-konvention

https://www.gruppe-wolf.ch/Pressemitteilungen/Die-Fakten-fur-die-Wolfdebatte.htm?fbclid=IwAR3q0EQD547U8gFx8l1DD6a6WJpLnFLiMcPdj_QT4tdksQb7Xc3ApXV-m5o

 

Wölfe auch in Hessen wieder daheim – HLNUG mahnt Weidertierhalter zum Schutz ihrer Tiere an.

Nutztierhaltern in Hessen wird dringend empfohlen, ihre Weidetiere nach guter fachlicher Praxis mit standardgemäßen Stromzäunen zu schützen, denn es muss jederzeit überall in Hessen mit durchziehenden Wölfen gerechnet werden, schreibt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2019.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. halten Standardzäune in einer Höhe von nur 90 Zentimetern allerdings für nicht ausreichend. Auch eine Spannung von nur 2.000 Volt erachten wir als zu niedrig an. In anderen Bundesländern, in denen sich Wolfsrudel niedergelassen haben, werden nicht ohne Grund wolfsabweisende Netze in Höhe von 1,10 Metern, verstärkt mit einer zusätzlichen Litze sowie das Anbringen von Flatterbändern empfohlen. Auch wären 4.000 bis 10.000 Volt auf solchen Zäunen wirkungsvoller. Unsere Weidekontrollen in Wolfsgebieten wiesen allerdings nach, dass auf sehr vielen Zäunen gar kein Strom vorhanden war.

Indes fordern Weidetierhalter wohl, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Am 14. Oktober 2019 sei ein Landwirt bei Rotenburg-Seifertshausen/Landkreis Hersfeld-Rotenburg von Spaziergängern darüber informiert worden, dass ein totes Schaf weit abseits der Koppel gelegen hätte. Der Schafhalter hätte dann festgestellt, dass die gesamte Herde ausgebrochen war und ein weiteres Schaf sei später am Tag ebenfalls tot aufgefunden worden. Laut HLUNG lag der Verdacht nahe, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen sein könnte, weshalb ein geschulter Rissgutachter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hinzugezogen worden sei. An den toten Schafen sei jetzt eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen worden, d.h. die Tiere seien von einem Wolf getötet worden.

Ein weiterer Landwirt hatte am 04. Oktober drei tote Schafe vorgefunden. Ein weiteres Schaf musste durch den hinzugezogenen Tierarzt auf Grund seiner Verletzungen eingeschläfert werden, schreibt das HLUNG. Die Tiere seien ebenfalls durch einen Wolf getötet worden.

Hintergrund:
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg kam es seit Ende März 2019 bereits zu drei Vorfällen, bei denen Schafe nachweislich durch einen Wolf getötet wurden und zwar am 30.03.2019 bei Alheim/Licherode und am 14.06.2019 bei Ronshausen und am 04.10.2019 bei Dens-Nentershausen.
Mittlerweile ist genetisch bestätigt, dass es sich bei den Vorfällen in Dens-Nentershausen und einem getöteten weiblichen Rotwild (01.08.2019 bei Herlefeld, Schwalm-Eder-Kreis) um dieselbe Wölfin mit dem Laborkürzel GW1409f (GW= GrauWolf, 1409=fortlaufende Nr., f= weiblich) handelt.
Ob diese Wölfin auch für den jüngsten Fall in Seifertshausen verantwortlich ist, wird sich klären, wenn die weiteren genetischen Untersuchungen eine Individualisierung erlauben. Bisher gelang nur die genetische Zuordnung zur sogenannten mitteleuropäischen Flachlandpopulation.
Weitere Verdachtsfälle wurden untersucht, konnten aber genetisch nicht oder noch nicht bestätigt werden.

Im benachbarten Werra-Meißner-Kreis bei Schemmern hätte ein  Landwirt auf seinem Acker am 02.10.2019 per Handy einen Wolf gefilmt.

Am 19. Oktober 2019 fand ein Landwirt bei Poppenhausen/Abtsroda drei seiner Schafe tot auf der Wiese, eines der Tiere lag außerhalb der Koppel. Es lag der Verdacht nahe, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen war, weshalb der geschulte Rissgutachter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hinzugezogen wurde, schreibt das HLNUG in seiner Pressemitteilung.  An den toten Schafen sei eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen, d.h. die Tiere seien von einem Wolf getötet worden.

Im Landkreis Fulda kam es bereits am 15. April 2019 in Mittelkalbach zu einem Vorfall, bei dem mehrere Schafe nachweislich durch einen Wolf getötet wurden.  Dieses Tier wurde damals als Wölfin mit dem Laborkürzel GW1227f identifiziert (GW= GrauWolf, 1227=fortlaufende Nr., f= weiblich).
Diese Wölfin wurde allerdings am 29.09.2019 nachweislich auf der L3199 im Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis) überfahren.

Im Vogelsberg geht das HLNUG sogar fest davon aus, dass sich eine Wölfin dort niedergelassen hat

Am 03. September 2019 sei  vom Landwirt eines Milchviehbetriebs in Unter-Seibertenrod/Vogelsberg ein neu geborenes schwarzbuntes Kalb tot auf seiner Weide gefunden worden.

Das wenige Stunden alte weibliche Kalb hätte massive Fraßspuren an Rumpf und Hinterbeinen aufgewiesen, so dass der Verdacht nahegelegen hätte, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen sein könnte. An dem toten Kalb habe man eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen, d.h. es sei tatsächlich von einem Wolf getötet worden.

Hintergrund: Seit mindestens Mai 2019 hält sich nachweislich ein Wolf im Vogelsberg im Gebiet um Ulrichstein auf, schreibt das HLUNG in seiner Pressemitteilung. Das Tier wäre bereits mehrfach durch Zufalls-Fotografien und – an einem Reh-Riss auch genetisch – nachgewiesen worden. Weiterhin sei der Wolf im Rahmen eines aktiven Monitorings im Gebiet durch Fotofallen des HLNUG und durch Losungsproben (Kot des Wolfs) bereits mehrfach bestätigt worden.Wenn dasselbe Individuum über einen Zeitraum von sechs Monaten in einer Region nachgewiesen wird, geht die hessische Landesverwaltung davon aus, dass sich das Tier fest in Hessen niedergelassen hat.

Liste der Wolfsnachsweise in Hessen seit 2008 – https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolf?fbclid=IwAR3ERrBarUyQDNsR5laCoNiFajt_MHW_JljDzywQ-fLtoz3Vb5OBtRVYcOI

Quellen: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=276&cHash=ddc5aa3d1988a68c9f74edcc42af2226

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=274&cHash=7327aeb22e1e3be4e0b9dafbf0eba5f4

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=252&cHash=adefff53de796629571d630c92f9395f

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=254&cHash=b5def1279c36d768550d0dbeb0fdd660

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=260&cHash=d12c82f8b235dcbe489c626e5710519a

Erfolgsmodell Schonung für Füchse in Nationalparks

Schonung von Füchsen in deutschen Nationalparks: Ein Erfolgsmodell

Das Aktionsbündnis Fuchs ist eine bundesweite Initiative von mehr als 60 Tier- und Naturschutzverbänden mit dem Ziel einer ganzjährigen jagdlichen Schonung des Rotfuchses. Auch Wolfsschutz Deutschland e.V. ist Mitglied im Aktionsbündnis Fuchs. Eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt, dass die allermeisten deutschen Nationalparks die Fuchsjagd ganz unterbunden oder sie zumindest stark eingeschränkt haben – mit durchweg positivem Fazit. Der Jägerschaft ist das ein Dorn im Auge: Sie fürchtet nichts mehr als Gebiete, die der Bevölkerung vor Augen führen, dass die Natur sich in weiten Teilen auch ohne den Eingriff von Hobbyjägern problemlos regelt.

Jäger wehren sich mit allen Mitteln gegen die Ausweisung größerer Gebiete, in denen die Jagd ruht. Kaum verwunderlich, zeigen Erfahrungen etwa mit fuchsjagdfreien Regionen im Ausland doch, dass die natürlichen Regulationsmechanismen sowohl in naturbelassenen Gebieten als auch in der modernen Kulturlandschaft ohne Jagd auf Beutegreifer problemlos funktionieren. Ob in Luxemburg, wo Füchse seit einigen Jahren nicht mehr gejagt werden, im weitestgehend jagdfreien Schweizer Kanton Genf oder in den Dünengebieten Nordhollands: Weder ist es dort zu der stets von den Jagdverbänden prognostizierten „Explosion der Fuchsbestände“ gekommen, noch hat sich die Situation bedrohter Arten verschlechtert. Im Gegenteil: Genf beispielsweise erfreut sich heute einer deutlich höheren Diversität und Dichte der Wasservogelfauna; gerade auch bedrohte Arten haben vom Jagdverbot profitiert. In Luxemburg deuten aktuelle Zahlen darauf hin, dass die Verbreitung des Fuchsbandwurms seit dem Jagdverbot rückläufig ist.

In Deutschland sorgt die einflussreiche Jagdlobby durch massiven politischen Druck jedoch dafür, dass Füchse und andere Beutegreifer praktisch flächendeckend bejagt werden dürfen. Selbst die Einführung noch so kurzer Schonzeiten – wie zuletzt etwa in Hessen – torpedieren die Jagdverbände vehement.

Keine Fuchsjagd in elf deutschen Nationalparks

Tatsächlich gibt es jedoch bereits Gebiete in Deutschland, in denen Füchse – und andere Beutegreifer – ganzjährig geschont werden: Wie eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt,

  • findet in elf der 16 deutschen Nationalparks gar keine Fuchsjagd statt;
  • in drei weiteren ist sie stark eingeschränkt und auf kleine Gebiete konzentriert, vornehmlich auf Drängen privater Geflügelhalter;
  • werden Füchse lediglich im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer weitgehend ohne Einschränkungen zum vermeintlichen Schutz von Küstenvögeln bejagt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll sind, ist jedoch fraglich, da die Fuchsdichte nach Angaben der Parkverwaltung nicht erfasst wird und keine systematische Erfolgskontrolle der Bejagung stattfindet.

Vom NLP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer haben wir leider trotz mehrmaligen Nachfassens keine Antwort erhalten.

Mehrere dieser Fuchsjagdverbote sind jüngeren Datums: In drei Nationalparks wurde die Fuchsjagd in den letzten zwölf Jahren verboten oder eingeschränkt – und das aus gutem Grund: Weder registrieren die Verwaltungen der fuchsjagdfreien Parks eine Zunahme der Fuchspopulation in den letzten 15 Jahren, noch berichten sie von Problemen im Natur- oder Artenschutz, die mit Füchsen im Zusammenhang stehen.

Jagd kann Fuchspopulationen nicht „regulieren“

In einer wissenschaftlichen Schrift zu Rotfuchs und Dachs begründet die Verwaltung des Nationalparks Bayerischer Wald auch, warum dies so ist: Wo Füchse nicht bejagt werden, leben sie in stabilen Familiengemeinschaften zusammen und bekommen weniger Nachwuchs – im Nationalparkgebiet durchschnittlich nur 1,7 Welpen pro Wurf. Greift der Mensch mit Flinte und Falle in dieses soziale Gefüge ein, brechen die Gruppen jedoch auseinander, und die Geburtenrate steigt stark an. Verluste werden dadurch wieder ausgeglichen. Die Jagd hat also keinen nachhaltigen Einfluss auf die Fuchsdichte.

Jäger wettern gegen die Schonung von Beutegreifern

Das Jagdverbot auf Füchse, das in den allermeisten deutschen Nationalparks herrscht, ist ein wahres Erfolgsmodell. Es belegt einmal mehr, dass die grausame flächendecke Verfolgung von Füchsen vollkommen unsinnig ist.

Der Jägerschaft ist das ein Dorn im Auge. Je klarer die Sinnlosigkeit der Fuchsjagd den Menschen vor Augen geführt wird, desto stärker wird der politische Druck, sie auch außerhalb von Nationalparks zu untersagen oder einzuschränken. Dass Füchse allein für den Lustgewinn einer kleinen Minderheit zu hunderttausenden erschossen oder in Fallen gefangen werden und dabei nicht einmal vor Welpen Halt gemacht wird, dürfte der Bevölkerungsmehrheit kaum vermittelbar sein. In den Jagdverbänden werden daher jene Stimmen immer lauter, die von den Nationalparkverwaltungen eine Ausweitung der Jagd fordern. So ließ etwa das Jagdmagazin „Unsere Jagd“ im Mai dieses Jahres zwei „passionierte Raubwildjäger“ mit fadenscheinigen Argumenten gegen die Schonung von Beutegreifern in Nationalparks wettern.

Es ist zu hoffen, dass die Nationalparks sich diesem Druck der Jagdlobby nicht beugen und sich weiterhin an wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an waidmännischen Abschussinteressen orientieren.