Bundestag öffnet der Wiederausrottung der Wölfe Tür und Tor – Debatte in der Nacht zeigt den mächtigen Einfluss der Lobbyisten

Am sehr späten Donnerstagabend in den Freitag Morgen hinein hat der Bundestag in der ersten Lesung über einen Kabinettsvorschlag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf beraten. Hier unsere Zusammenfassung und mit einem Link zu allen Reden. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. fordern die Abgeordneten des Bundestages erneut dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Stattdessen fordern wir Weidetierprämien und unbürokratische und vor allem schnelle Auszahlungen für Zäune und schnelle Entschädigungen von Haltern. Wir fordern eine bundesweite Regelung, bei der auch bundesweit entschädigt wird. In Punkto Digitalisierung in Schulen konnte die Bundesregierung  ja auch in den Förderalismus der Länder eingreifen. Warum geht dies nicht beim Thema Wolf? Es  würde hier um Summen gehen, die lächerlich gering erscheinen im Vergleich zu Summen, die von der GroKo bereits verpulvert worden sind oder noch werden, wie beispielsweise 500 Millionen für Mautentschädigungen oder einer EU-Strafe von 11,8 Millionen, die dem Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete droht.

Mitmachaktion!

Bitte protestieren Sie weiter und schreiben Sie direkt an Abgeordnete. Sie können hier unseren Flyer herunterladen und mit zum Schreiben hinzufügen: flyer-lex-2

Hier die komplette Debatte im Bundestag als Aufzeichnung mit Reden von CDU/CSU, Grünen, FdP, AfD und Linke. Die SPD trat erst gar nicht an. Die Debatte war auf den späten Abend gelegt worden. Es sind kaum noch Abgeordnete anwesend gewesen. Die FDP will Jagd auf Wölfe machen, CDU/CSU und der AfD geht die LEX-Wolf noch nicht weit genug. Selbst vor alternativen Fakten, wie die „Ausrottung des heimischen“ Muffelwilds“ durch den Wolf, schreckte man hier in den Reden nicht zurück. In Wirklichkeit sind Mufflons eben nicht in Deutschland heimisch gewesen, sondern sie wurden von Hobbyjägern ausgesetzt, um sie anschließend abschießen zu können. Siehe auch Jagdstatistik des DJV.  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-bundesnaturschutzgesetz-664350?fbclid=IwAR3T7CAUu5l0-WpbU322End0sVGDYcHMQ39_yO4LkS269AZnlF5AVsBNADc

LEX Wolf bedeutet erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland

Als einziger Redner bezog Ralph Lenkert von den Linken ganz klar Stellung pro Wolf. Er warf der FDP, CDU/CSU und AfD vor, Ängst zu schüren. In Italien und Rumänien kämen auch Weidetierhalter, Touristen und Wölfe miteinander klar, obwohl es dort sehr viel mehr Wölfe als in Deutschland geben würde. Er warf den Parteien vor, kein Geld für die Weidetierhalter ausgeben zu wollen und dazu auch noch Entschädigungen schwierig zu gestalten. Auch er sieht – genau wie wir – in der LEX Wolf, also der Änderung des Bundesnatuschutzgesetzes ,eine Gefahr für die erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland. Hier seine Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397426&fbclid=IwAR095BF_hMbFJL9yF49Vo5r5uEa6gcsgGhO6fiC8rg5u7Ry835M7uR1QsUM#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTc0MjYmdmlkZW9pZD03Mzk3NDI2JmZiY2xpZD1Jd0FSMDk1QkZfaE1iRkpMOXlGNDlWbzVyNXVFYTZnY3NnR2hPNmZpQzhyZzV1N1J5ODM1TTd1UjFRc1VN&mod=mediathek

Steffi Lemke von den Grünen hielt eine mehr oder weniger blutleere Rede. Sie verwies darauf, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig wäre, da man z. B. nach der Brandenburger Wolfsverordnung bereits Wölfe abschießen könne. Dort werde dann ein Wolf getötet, wenn er zwei Mal einen wolfsabweisenden Zaun überwunden habe. Wir von Wolfsschutz- Deutschland e. V. haben bereits in aller Entschiedenheit gegen die Brandenburger Wolfsverordnung protestiert. Wir haben den starken Verdacht, dass nach dieser Verordnung bereits in diesem Jahr ohne die Öffentlichkeit zu informieren, Wölfe in Brandenburg „beseitigt“ worden sind. Nach unserer Ansicht dürften nach Rissen überhaupt keine Wolfsabschüsse in Aussicht gestellt werden, weil diese Aussicht Tür und Tor für Betrügereien eröffnet. Wolfshassende Weidetierhalter schrecken beispielsweise nicht davor zurück, Lücken in die Zäune einzubauen und den Strom abzustellen, um Risse zu provozieren und danach einen Wolfsabschuss erreichen zu können. Ferner wieß Lemke darauf hin, dass man einem zum Abschuss freigegebenen Wolf nur schwer habhaft werden könne. Dies könnte in Zukunft ganz anders aussehen, denn in Sachsen hat man erneut begonnen, einem Wolf aus einem Rudel einen Sender zu verpassen. Auch in Niedersachsen ist dies geplant. Allerdings konnte man hier noch keinen einzigen Wolf fangen. Gelingt dies aber irgendwann, hätten Wölfe auf die ein Schießbefehl ausgestellt worden ist, keine Chance mehr, weil besenderte Rudelmitglieder als so genannte „Judaswölfe“ fungieren würden. Hier die Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397427#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mzk3NDI3JnZpZGVvaWQ9NzM5NzQyNw==&mod=mediathek

Wie irrwitzig die Forderung nach einer Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes ist, zeigt allein schon die Statistik für Niedersachen. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 ganze 403 Tiere! und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  beträgt  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen und über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrage der Grünen.

Überhaupt nicht eingegangen wurde von den wolfsfeindlichen Parteien auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die EU-Richter setzten in einem Urteil gegen Finnland  strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt. Hier der Link zu unserem Artikel darüber: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/11/wolfsabschuss-nicht-leichter-eugh-urteil-gegen-finnland-mit-auswirkungen-auf-die-lex-wolf-und-abschussverfuegungen-in-deutschland/

Die nächtliche Debatte im Bundestag wurde nach einer halbstündigen Debatte beendet und das Thema zunächst in die Umweltausschüsse verwiesen.  Allerdings ist dies kein Grund zum Durchatmen, denn nach drei Lesungen könnte dieses Gesetz tatsächlich durchgepaukt werden.

 

 

 

Riss in Brandenburg – Zaun zur Elbe offen! Schäfer Mennle fordert dennoch den Abschuss eines ganzen Wolfsrudels!

Seit Tagen macht ein Riss im Nordwesten von Brandenburg nun sogar schon in der überregionalen Presse die Runde. Was war geschehen? Angeblich seien mindestens drei Tiere trotz der Anwesenheit von Herdenschutzhunden zu Tode gekommen. Schäfer Marc Mennle gibt seither Tageszeitungsjournalisten ein Interview nach dem anderen und fordert den Abschuss des in der Nähe lebenden Wolfsrudels. Im ersten von zahlreichen Artikeln räumte er allerdings ein, dass er seine Herde sowieso verkleinern müsse – wegen der langen Hitze- und Dürreperiode. In den vergangenen Jahren war der Schäfer auch in der Presse. Allerdings mit einem ganz anderen Thema. Es ging um Vernachlässigung seiner Schafe. Tierfreunde hatten sich darüber beschwert, dass die Tiere bei Hitze nichts zu Trinken erhielten. Der Rissgutachter Uwe Schanz, der zugleich NABU-Mitglied ist und der unserem Verein für unsere Blogzeitung keinerlei Auskunft geben wollte, tat bei anderen Medien nicht derart spröde. Der PNN läge sogar exklusiv das Rissgutachten vor, schreibt die Tageszeitung. Darin würde Schäfer Mennle unterstellt werden, dass er Entschädigung für einen Riss haben wollte, der nicht von einem Wolf verursacht worden sei. Ein Pressesprecher des Umweltamtes gab uns die Auskunft, dass nach Rissgutachten (DNA läge noch nicht vor) zwei Mal der Wolf anerkannt worden sei und ein Mal nicht und dass hier Entschädigungszahlungen in Vorbereitung seien. Ein Antrag auf Entnahme des Rudels läge nicht vor, so der Pressesprecher. Dabei war auch der Bauernbund mit auf den Zug aufgesprungen und forderte die Entnahme des Rudels.

Die Wasserseite zur Elbe hin war offen und Wölfe sind gute Schwimmer!

Weiter erklärt das Umweltamt, dass die Zaunhöhe 90 Zentimeter betragen hätte und dass 4000 V Spannung auf diesen gewesen wären. Die Mindestvoraussetzungen waren also erfüllt? Nach unserer Ansicht ganz klar nein, denn das Amt bestätigte uns auf Anfrage, dass die Flussseite nicht geschlossen gewesen war. Auch wenn in der Brandenburger Verordnung steht, dass bei Einsatz von HSH der Zaun zur Wasserseite hin nicht geschlossen werden muss. https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.414160.de Seit dem Vorfall im Schwarzwald sollte doch jedem Schäfer in Deutschland klar sein, dass es grob fahrlässig ist, Zäune nicht komplett zu schließen. Auch die Anwesenheit eines Herdenschutzhundes kann hier einen Angriff nicht 100 %-ig ausschließen. Zumal Brandenburg seit Jahren offizielles Wolfsgebiet ist. Der Riss im Süden von Baden-Württemberg mag ja auf die Unerfahrenheit des Hobbyschäfers dort zurückzuführen sein. Aber doch nicht in Brandenburg. Sollten hier wieder einmal Schafe als Fast-Food-Angebot für Wölfe herhalten, um endlich einen Erstfall für die Brandenburger Wolfsverordnung zu kreieren, die vorsieht, dass ein Wolf nach mehrmaligem Überwinden von Zäunen getötet werden darf? Unklar. Fakt ist allerdings dass diese Regel nur für ordnungsgemäß erstellte Zäune gilt. Wir haben eine Petition gegen die Brandenburger Wolfsverordnung eröffnet, die solchen  (Un)Taten leider Tür und Tor eröffnet. http://www.change.org/brandenburgwoelfe

Es sei kein Strom auf dem Zaun gewesen!

Dazu auch noch ein Zitat aus einer Pressemitteilung des NABU: „Deshalb war es völlig wirkungslos, dass der Zaun noch knöcheltief in das Wasser hineingebaut worden war. Soweit der Zaun elektrisch geladen war, hat der Kontakt mit Wasser darüber hinaus die elektrische und damit abschreckende Wirkung unbrauchbar gemacht. Auch die Herdenschutzhunde hatten es auf dieser Weide äußerst schwer. Die Weide war für die Hunde sehr unübersichtlich. Teilweise standen Gras und Schilf brusthoch, was gleichzeitig Deckung für den Wolf bewirkte. Auch hatte der Schäfer eine sehr große Fläche eingezäunt, ca. fünf Hektar. Die Einzäunung auf kleineren Flächen bedeutet zwar häufigeres Umsetzen des mobilen Weidezauns, aber der Schutz durch Herdenschutzhunde ist auf kleineren Flächen effektiver.“

Quellen:

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1310746/

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Trotz-Huetehund-Wolf-reisst-Schafe-bei-Lenzen

https://www.svz.de/lokales/prignitz/3000-liter-fuer-die-herde-id10175766.html

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Lenzener-Schaefer-beteuert-Unschuld

https://www.lifepr.de/inaktiv/naturschutzbund-deutschland-nabu-landesverband-brandenburg-ev/Wolfsriss-an-der-Elbe-unzureichender-Herdenschutz/boxid/717678

 

Brandenburg/Lindenau – Faktencheck zum angeblichen Riss im Stall: Kein Wolf nachweisbar – ein Kalb schon vorher tot, das andere krank

Am 10. April machte ein spektakulärer Fall in einer Agrargenossenschaft in Brandenburg die Runde. Die LR machte groß mit einem Artikel auf: „Attacke im Mutterkuhstall. Wolf reißt Kälbchen im Stall.“ In sozialen Netzwerken ging es weiter.  Bauern wären in Angst, Wolfsabschüsse wurden gefordert und dies wäre ein Fall für die Brandenburger Wolfsverordnung. Hier unsere Petition:  http://www.change.org/brandenburgwoelfe

Nun hat sich herausgestellt, dass in dem Fall, der angeblich im Stall passiert sein soll, kein Wolf als Verursacher nachweisbar ist. Alleine ein Mitarbeiter der Agrargenossenschaft behauptete, einen Wolf gesehen zu haben. Reicht diese Aussage aus, um den Wolf unter Generalverdacht zu stellen? Nein, denn Wölfe wurden von Menschen bei Sichtungen sogar schon mit Wildschweinen verwechselt. Ist die Wahrscheinlichkeit nicht viel größer, dass ein Hofhund hier seine Gelegenheit genutzt hat? Das Kälbchen war zudem schwer krank. Ob es überlebt hätte, darf ohnehin in Frage gestellt werden. Uns zugespielte Bilder zeigen die offenen Türen der Anlage. Hier besteht nicht nur die Gefahr, dass Hunde oder Beutegreifer dort einfach hineinspazieren, sondern auch Menschen können dort ohne weiteres hinein. Sicher muss bei Sommertemperaturen für frische Luft gesorgt werden, auch nachts. Dennoch ist es zumutbar, einen Elektrozaun am Eingang der Türe zu befestigen. Sogar befestige Bauzäune würden dort Eindringlinge fernhalten. Sollen hier wieder einmal Risse provoziert werden, um generell Abschüsse von Wölfen zu fordern? Unklar. Fakt ist aber, dass die Anlagen so gut wie keinen Schutz gegen welchen Eindringling auch immer, bieten.

Hier die Antwort des LfU (Landesamt für Umwelt):

„Die Gen-Analyse des entnommenen Materials liegt vor. Bedauerlicherweise enthielten alle vier Proben kein auswertbares Material.

 Zur Todesursache liegen uns noch folgende Informationen vor: Der Tierpfleger hat am 26.03., morgens gegen 6 Uhr, beim Betreten des Kuhstalls einen Wolf aus dem Stall flüchten gesehen (offen stehendes Stalltor) und in einer nahegelegenen Stallbox das zwei Tage alte Kalb tot und angefressen vorgefunden. Der Tierpfleger ist der einzige Zeuge. Bei dem Kalb handelte es sich um ein lebensschwaches Kalb, das von einer Färse (erstgebärende Jungkuh) gekalbt worden war. Der bestellte Rissgutachter konnte vor Ort keinen Tötungsbiss, jedoch intravitale Bissverletzungen auf der rechten Flankenseite des Kalbes feststellen und kam zur Einschätzung „Todesursache unbestimmt“.

Das Kalb wurde deshalb zur weiteren Untersuchung dem Landeslabor Berlin-Brandenburg übergeben. Dort wurden die intravitalen Bissverletzungen bestätigt. Das Kalb litt an einer Grunderkrankung, der eigentliche Verursacher der Bissverletzung war durch die Sektion im Landeslabor nicht zu klären.

Zu einem zweiten Fall auf einer Weide erhielten wir diese Antwort:  

„Die Veterinärpathologen des Landeslabors Berlin-Brandenburg kamen in diesem Fall zu folgender Einschätzung:

„Zur Einsendung gelangte ein lebensschwach geborenes (Fruchtwasseraspiration) und postmortal durch kleine Karnivoren und Vögel genutztes Kalb.

Durch Sektion und weiterführende Untersuchungen wurden folgende Befunde erhoben:

Kryptosporidiose, bakterielle Sepsis mit Nachweis von Mannheimia haemolytica und toxische Hepatose.

Die Veränderungen in der Leber sprechen für eine intrauterine, toxische Schädigung. In diesem Zusammenhang sollte die Fütterung der Muttertiere vor Ort auf mögliche
hepatotoxische Substanzen (bes. Mykotoxine, Giftpflanzen – z.B. Jakobskreuzkraut) überprüft werden.“

 

Hier die Bilder, die uns zugespielt worden sind:

 

Hier der Bericht der LR:

https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/wolf-reisst-kaelbchen-im-stall_aid-14251007