Pressemitteilung: Erweiterte Abschussverfügung von Umweltminister Albrecht (Grüne) gegen Wolf Dani ist ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby

 

Brigitte Sommer bei einer Weidekontrolle einer völlig ungeschützten Schafsherde bei Westerhorn. Entweder hat Umweltminister Albrecht von solch ungeschützten Weidetieren keine Ahnung, oder er will es einfach nicht wissen.

PRESSEMITTEILUNG

28. August 2019

Als perfide und Lobby gesteuert bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugt, Wolf Dani abzuschießen. Diese Verfügung, so Sommer, „ist eine Schande für die Grünen und zeugt von deren Einstellung zum Tier- und Umweltschutz“.

Sommer: „Wir sind absolut entsetzt über diese Entscheidung. Albrecht sei ein Unwelt- und kein Umweltminister. Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute.

Sommer: „Wir beweisen ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein.“ Albrecht verspüre keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Dies, so Sommer, sei beschämend für einen Umweltminister, noch dazu von den Grünen. Die jetzt verhängte Allgemeinverfügung sein nichts anderes als ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby, die seit Monaten mit völlig falschen Behauptungen den Abschuss von Dani fordern. Sommer: „Wolf Dani ist kein Problemwolf, der Mensch ist das Problem.“

Da jetzt höchstwahrscheinlich ein weiterer Wolf in der Gegend unterwegs ist, müsste der Schießbefehl gegen Dani eigentlich aufgehoben werden. Doch eben das schüre in Albrecht die Lust auf den Abschuss noch mehr. Sommer: „Wie soll ein Jäger von der Entfernung aus sehen, ob es Dani ist, den er im Visier hat?“ Dani trage schließlich kein Halsband mit Namen. Wie Sommer feststellt, sei Albrecht in seinem Amt als Umweltminister völlig überfordert. „Ein Minister, der erst gar nicht überprüft, ob die Weidetiere überhaupt wolfssicher eingezäunt sind, ist eines solchen Amtes nicht würdig.“

Unlängst erklärte Albrecht in einem Interview mit der KN, dass in letzter Zeit sehr wenig Weidetiere gerissen worden seien. Dass es in Schleswig-Holstein weitaus mehr Hunderisse als Wolfsrisse gibt – was kein Wunder bei den Zäunen ist – mag Albrecht auch nicht hören.

Und dennoch verstärke Albrecht seine tierschutzwiderrechtliche Abschussverfügung, die jetzt jeden Wolf treffen könne.

Ungeschützte Schafsherde bei Westerhorn. Die Umgrenzung ist völlig offen. Eine Einladung für jeden Hund und jeden Wolf.

Skandalös sei es, dass sich an der Zaunsituation nichts geändert habe, auch nicht bei dem Weidetierhalter, den die Sendung „Panorama“ unlängst als Beispiel gezeigt habe. So habe der Verein Wolfsschutz-Deutschland  bei seiner jüngsten Kontrolle am 20.08.19 erneut Schafe auf der ungesicherten Weide vorgefunden. Sommer: „Die Tür zum Deich ist einfach aufzuschieben. Zum Wasser hin ist die Weide noch immer komplett offen. Zudem kam hinzu, dass einige der Tiere einen gesundheitlich sehr schlechten Eindruck machten und eines sogar unter einem sehr schlimm anmutenden Husten litt.“

Sommer appellierte an die Naturschutzverbände, sich dieser absurden Verfügung zu widersetzen und endlich klare Stellung zu Dani zu beziehen.

Hier die Pressemitteilung als PDF: PM_Kniefall_von_Albrecht_vor_Agrar_und_Jägerlobby

 

Umweltminister Albrecht (Grüne) gibt Schießbefehl auf Dani – wir protestieren und zeigen schlimme Zaunzustände!

Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, wird der Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) heute in einem Artikel im Focus zitiert https://www.focus.de/panorama/welt/nach-mehreren-schafsrissen-umweltministerium-schleswig-holstein-genehmigt-wolfsabschuss_id_10258304.html?fbc=fb-shares&fbclid=IwAR3cdi37byDvOFyWSZ35r-d_KvINbbXDIwshHuOV8D3DV4M9EPsWswLX6Ys . Im Kreis Pinneberg hatte es seit Ende November acht Risse gegeben, bei denen Tiere als wolfssicher geltende Zäune überwanden. Für sechs der Fälle soll der Wolf mit der Kennung „GW 924m“ verantwortlich sein,“ schreibt Focus weiter.

Ist in Wirklichkeit Dani (GW 924m) nicht lediglich ein Angriff auf einen wolfsabweisenden Zaun nachgewiesen worden? Bereits seit Sommer des vergangenen Jahres soll sich Dani im Landkreis Pinneberg aufhalten. Wir fragen nun, warum dann die Zaunsituation um Landkreis noch immer so aussieht wie auf den Fotos, die wir am 27. Januar direkt an verschiedenen Weiden im Landkreis Pinneberg erstellt haben. Anscheinend hat die schwarz-grüne Koalition nicht einmal annähernd über Herdenschutz nachgedacht, sondern setzt auf Wolfsabschuss. Wolfsabweisende Zäune, von denen Umweltminister Albrecht spricht, haben wir jedenfalls keine gefunden. Auch sehr auffällig: die meisten Schafe sind zur Zeit sowieso eingestallt. Wozu also diese Reaktion? 

„Horrido in den Landesforsten“, schreibt man auf der Homepage von Landesforsten. Liegen hier die wahren Gründe für die seltsam feindliche Einstellung seitens der Politik in Schleswig-Holstein gegen die Wölfe? Jagdgäste bringen Euros, der Wolf nicht. Will man nicht mit dem Wolf teilen? Zitat: Jährlich werden bei uns rund 3.800 Stück Schalenwild erlegt, über die Hälfte durch private Jagdgäste. Die Erlegung eines Damhirsches in der holsteinischen Schweiz oder eine Drückjagd in der Segeberger Heide – diese unvergesslichen Jagderlebnisse finden Sie in unseren aktuellen Jagdangebotenhttps://www.forst-sh.de/…/Jagd_…/BAJ_Preisliste_26042017.pdf https://www.forst-sh.de/werte/jagd-wild/?L=0 

Schon vor zwei Jahren sagte Tim Scherer, der Direktor der Landesforsten, drängt er in einem Schreiben an den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags auf „klare Kriterien für eine finale Entnahme des Wolfes aus der Wildbahn, wenn die öffentliche Sicherheit in Frage steht“. Insbesondere gelte dies „für den Fall des nicht auszuschließenden Wiederaufflackerns der Tollwut, bei der eine ungleich höhere Gefahr vom Wolf für den Menschen ausgeht, als von den übrigen vorkommenden Tierarten“, mahnt Scherer https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/chef-der-landesforsten-wolf-birgt-tollwutgefahr-id10652866.html?fbclid=IwAR3NRDnxGuSnZdMPvsl3jR6g_If68NRsrWeun-J3Io8CRsTuqsf5kuszFZI

Dabei ist die Tollwut seit Jahren in Deutschland ausgerottet.

Soll mit der Tötung von Dani nicht vielmehr ein Exempel statuiert werden? Zitat: Der Satz, der den lautesten Beifall des Abends erhielt: „Der Wolf gehört nicht zu Schleswig-Holstein“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Thomas Hansen, vor über 100 Gästen auf dem Jahresempfang seiner Partei http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/CDU-Neujahrsempfang-in-Giekau-Der-Wolf-gehoert-nicht-hierher?fbclid=IwAR0TiUzOCOsfSze1oZ2iQlRHEGKKJxQAjMhPwsNs7rb–nsn9tPKvx4HPcs

Deutschland hat EU-Verträge unterschrieben, die den Wolf in Deutschland unter den höchsten Schutzstatus stellen. Agrarkommisar Phil Hogan hat diesen Schutzstatus auf der Grünen Woche in Berlin vor kurzem erneut bestätigt. Was in Schleswig-Holstein nun umgesetzt werden soll, ist nichts anderes als Wild-West-Politik und Lobbypolitik und verstößt gegen Deutsche Gesetze sowie gegen EU-Gesetze. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wölfe gerade in der Paarungszeit sind und es ist Jungwolfwandersaison. Der Schütze kann sich zudem nicht sicher sein, welcher Wolf sich vor seiner Flinte befindet.

Sollte Dani erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland eine Beschwerden an die EU senden. Außerdem erstellen wir Anzeige gegen den Minister und gegen den Schützen. Wer uns ab sofort aktiv in Schleswig-Holstein vor Ort unterstützen möchte, sendet uns bitte Kontaktdaten mit Telefonnummer über unser Kontaktformular. 

 

Hier ist nur ein oberer Draht vorhanden. Vom Boden bis zu diesem Draht ist eine riesengroße Lücke.
Lücke zwischen Baum und Pfosten. Kein Zaun, kein Draht, nichts.
Kein Strom, kein Untergrabschutz.
Hinter diesen Zaun stehen tatsächlich Schafe.
Gebüsch ragt in den Zaun hinein. Das würde die Stromzufuhr unterbrechen, wenn denn eine da wäre.
Zaun kniehoch, kein Strom.
Zaun kniehoch, kein Strom.
Zaun offen.
Schafe hinter einem kniehohen Zäunchen.
Eine obere Litze fehlt komplett.
Eine obere Litze fehlt komplett.

Faktencheck: So sehen „wolfssichere“ Zäune in Schleswig-Holstein bei dem vom Abschuss bedrohten Wolf Dani aus?

Während Schleswig Holsteins Umweltminister Albrecht (GRÜNE) Wolfsfreunde als „militant“ bezeichnet und folgendermaßen von den Kieler Nachrichten http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Jan-Philipp-Albrecht-haelt-Wolfs-Abschuss-fuer-immer-wahrscheinlicher?fbclid=IwAR0fxfKtasvhItU6f8g7saeoX7BdLCkV_ai9V1J6EwjMA4NhdVOHzAUyQn8  zitiert wird: … „Bestätigt sich, dass der junge Wolfsrüde GW 924 – wir nennen ihn Dani –  erneut einen Schutzzaun überwunden und Schafe gerissen hat, dann rechnet der Umweltminister mit einem schnellen Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass entweder ein betroffener Tierhalter oder ein Verband, der ihn vertreten kann, dann zügig einen Antrag auf Entnahme des Wolfes stellen wird. Das zuständige Landesamt wird diesen Antrag dann schnell genehmigen.“

...haben wir uns mal typische Zäune in Schleswig-Holstein angesehen. Bei unserer heutigen Kontrolle zeigt sich ein Zaun, der lediglich kniehoch ist und auf dem auch kein Strom vorhanden ist. Zudem ist dort weder eine Batterie vorhanden noch ein anderes Gerät, das überhaupt eine Stromzufuhr zum Zaun ermöglichen würde. Dass dieser Zaun tatsächlich eine Schafherde umfasst, zeigen die weiteren Fotos. An einer Stelle, in der der Zaun an ein Gebüsch anschließt, wird er sogar noch niedriger. Solche Zäune kann man nur als Anfütterungsstellen bezeichnen, denn erlebt ein Beutegreifer hier ein Erfolgserlebnis, was geradezu kinderleicht zu erreichen ist, wird er sich auch an etwas professionelleren Zäunen ausprobieren. Solche Zäune sind nicht nur für Wölfe sondern auch für Hunde ein Fastfood-Angebot. 

Sollte der Umweltminister nicht erst einmal Weidetierhalter in Punkto Förderung von sicheren Zäunen unterstützen, als einen Wolfsabschuss in Aussicht zu stellen? Seine Versicherungen, dass Antragsteller und Jäger anonym bleiben können und nicht genannt werden sollen, klingt ja fast schon so, als würde der Umweltminister um einen Abschuss betteln. Dabei ist nicht einmal sicher, dass sich Dani fest in Schleswig-Holstein niederlassen wird.

Über die seltsam populistischen Anwandlungen des Umweltministers berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/04/faktencheck-ndr-berichterstattung-zu-einem-so-genannten-problemwolf-in-schleswig-holstein-ist-zum-jetzigen-zeitpunkt-purer-populismus/

Hierzu auch unser offener Brief vom November 2018 – https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/11/14/offener-brief-von-wolfsschutz-deutschland-an-umweltminister-philipp-albrecht-schleswig-holstein/

 

Das Gerät ist übrigens richtig angeschlossen, der nicht gesteckte Ampere-Anschluss ist für 10Ampere. Es wurde im mA-Bereich Gleichstrom gemessen. Im Übrigens ist auch keine Batterie oder ein anderes Gerät für eine Stromzufuhr am Zaun angebracht. Das Kabel wurde von der Rolle aus um die Weide gespannt.

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

 

Jungwolf Kurti, unschuldig zum Tode verurteilt?

Für Menschen, die in Deutschland vor Gericht stehen, gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Bei Tieren ist dies nicht so, gelten sie doch noch immer als Sache. Noch schlimmer steht es in Deutschland in Punkto Tierrechte für Wölfe. Reicht es hier völlig aus, Lügengeschichten in Zeitungen und anderen Medien zu verbreiten? Einen unschuldigen Jungwolf quasi per Mutmaßungen zum Tode zu verurteilen?

Fakt ist, der aus dem Niedersächsischen Rudel aus Munster stammende Rüde Kurti (MT6) ist am 27. April des vergangenen Jahres durch einen Polizisten erschossen worden. Genehmigt wurde dies von einem Grünen Umweltminister. Wie lautete das Urteil? Kurti sei nicht scheu und hätte sich wiederholt Menschen gezeigt, ja sogar einen angeleinten Hund gebissen.  Es bestünde eine Gefahr für Menschen.

Doch stimmt das wirklich?

Wir rollen den Fall Kurti hier noch einmal auf und bringen die Fakten: Wie viele Jungwölfe in Deutschland hatte Kurti nicht die nötige Erfahrung, sich nicht sehen zu lassen. Wie alle Jungwölfe wanderte auch er im Alter von zwei Jahren herum. Als Jährling war er zusammen mit seiner Schwester besendert worden. Im Nachhinein hieß es, dass er und seine Schwester von vorne herein, wie das komplette Munster Rudel, auffällig gewesen seien. In Wirklichkeit sind Kurti und seine Schwester, die übrigens unter ungeklärten Umständen kurze Zeit nach ihm zu Tode kam, durch Zufall in die Falle geraten. Es hätte genauso gut die Geschwister treffen können. Besendert wurden sie durch LUPUS.

Nun kamen örtliche Politiker sowie Teile der Jägerschaft Niedersachsen,  die sich offen gegen Wölfe aussprechen, ins Spiel. Ganz vorne mit dabei Politiker W. und sein Bekannter P., der sich eine Villa am Rande des Wolfsgebietes gebaut hat. Die Frau des Bekannten P. sei, als sie mit Kinderwagen und Hund spazieren ging, von Kurti verfolgt worden. Zeitungen berichteten wochenlang über diesen angeblichen Vorfall. Wir schrieben damals Herrn P. an. Er schrieb zurück, dass Kurti parallel im Wald nebenher gelaufen wäre. Seine Frau hätte es mit der Angst zu tun bekommen. Kurti wäre erst abgedreht, als sie ihren Hund, einen Ridgeback, vor der Haustüre angeleint hätte.  Von Aggression seitens Kurti kein Wort. Später soll Kurti durch Ortschaften gelaufen sein. Ein völlig normales Jungwolfverhalten, wie eigentlich bekannt sein sollte. Es hieß, Kurti  sei von Soldaten angefüttert worden. Doch gibt es Beweise? Nein. Es seien Bilder gemacht worden. Wurden sie veröffentlicht? Nein.

Kurti soll schließlich sogar dem Hund der Familie M. in den Hintern gebissen haben. Etliche reißerische Artikel und Sendungen sind noch heute darüber zu finden. Doch stimmt das? Fakt ist, dass kein DNA-Ergebnis diese Geschichte bestätigt. In einem Filmbeitrag des NDR, in dem die Familie M., übrigens auch Bekannte von Politiker W., ihre Geschichte erzählt, wurde keine Wunde des Hundes gezeigt. In einem späteren Beitrag wurde ein angebliches Foto einer Wunde gezeigt. Darauf war eine geklammerte Blessur am After zu sehen, die mehr nach einer ausgedrückten Fistel aussah, als nach einem Wolfsbiss. Es zeigte lediglich einen Kratzer. Erstellt hatte dieses Foto die Fotografin Anne F., die als freie Mitarbeiterin bei mehreren Tageszeitungen im Gebiet arbeitet. Doch wie glaubhaft ist diese Fotografin? Sie hatte sich mehrmals als Wolfsgegnerin öffentlich geäußert. Normalerweise sind Fotografen und Journalisten, die an einem speziellen Thema arbeiten, verpflichtet, neutral zu sein.

Wegen Kurtis angeblich mangelnder Scheu wurde sogar ein Wolfsexperte aus Schweden eingeflogen. Zum Vergrämen und Beschießen mit Gummigeschossen. Doch Kurti zeigte sich zu scheu, um vergrämt zu werden. Karlsson bescheinigte Ungefährlichkeit. https://www.kreiszeitung.de/lokales/heidekreis/lueneburger-heide-wolfsexperte-jens-karlsson-spuert-wolf-kurti-6190855.html

Doch trug dies zu Kurtis Entlastung bei?

Nein, ganz im Gegenteil. War sein Abschuss längst beschlossene Sache? Waren NABU und Co. bereit, einem Bauernopfer zuzustimmen? Unklar. Doch Fakt ist, dass der Nabu seinen Wolfsbotschaftern folgenden Maulkorb verpasst hat:

„Liebe Wolfsbotschafterinnen, liebe Wolfsbotschafter, in den letzten Wochen hat das offizielle Monitoring in Niedersachsen eine Häufung von Nahbegegnungen des Wolfes MT6 festgestellt. Gemäß der Kriterien im niedersächsischen Managementplan, der BfN-Richtlinien und der Facheinschätzung des Bundesumweltministeriums, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (Institut LUPUS) sowie einer Beratung des AK Wolf in Niedersachsen, bei dem auch der NABU vertreten ist, haben wir es somit erstmalig mit einem „auffälligen“ Wolf in Deutschland zu tun.

Es besteht hier ausdrücklich Handlungsbedarf, denn wie wir aus verschiedenen Studien wissen, kann durch einen solchen Wolf für Menschen eine gefährliche Situation entstehen. Eine gefährliche Situation muss bei so kurzer Distanz nicht primär von dem Wolf ausgelöst werden. Auch andere Faktoren können ausschlaggebend sein: z.B. panische oder unüberlegte Reaktionen des Menschen, ein aggressiver Hund oder andere Dinge, die den Wolf plötzlich erschrecken können. Für uns als NABU ist es von extrem großer Bedeutung, unserem Motto „Wir nehmen die begründeten Ängste und Sorgen der Menschen ernst“ jetzt gerecht zu werden. Ihr als Wolfsbotschafter seid Ansprechpartner für die Menschen in Eurem Umfeld, daher ist es wichtig, dass Ihr diese Situation aus Sicht des Natur- und Artenschutzes bewertet. Dazu gehört: – Bitte unterscheidet zwischen Meldungen in den Medien und offiziellen Berichten des Monitorings! Immer wieder wird verkürzt dargestellt oder falsch zitiert.

Eure Informationen sollten jedoch aus sicheren, verifizierten Quellen stammen. Wir vom Bundesverband recherchieren aktuelle Fälle und überprüfen diese. Das kostet Zeit. Zeit, die wir uns nehmen müssen (Sorgfalt vor Schnelligkeit) und so dürft Ihr Euch als WoBos nicht zu Statements auf Basis von Medienberichten hinreißen lassen. – Offiziell bestätigte Nahbegegnungen sollten niemals bagatellisiert oder als unglaubwürdig dargestellt werden. Menschen mit Ängsten vor Wölfen müssen Informationen zur Vergrämung des Wolfes MT6 in Niedersachsen ernst genommen werden – ihnen allen pauschal eine Form der Phobie zu unterstellen, ist kontraproduktiv. 

Die Frage, ob dieses distanzlose Wolfsverhalten aus biologischer Sicht „normal“ oder „unnormal“ ist, tritt in den Hintergrund. Entscheidend ist viel mehr, dass die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht und daher die Kaskade von Maßnahmen weiter verfolgt werden muss (1. Besenderung, 2. Vergrämung, 3. Entnahme).

Die Besenderung von MT6 ist ja bereits im Sommer erfolgt, so dass an dieser Stelle nun die Vergrämung notwendig wird. – Nach wie vor kann über die Ursache des distanzlosen Verhaltens dieses Wolfes nur spekuliert werden. In der Wissenschaft sind als Auslöser für dieses Verhalten Krankheiten wie die Tollwut und positive Erfahrungen mit Menschen bekannt. MT6 wurde bei der Besenderung untersucht – eine Erkrankung kann also weitgehend ausgeschlossen werden. Insofern spricht zurzeit alles für eine Futterkonditionierung, weshalb es umso wichtiger ist, die Menschen darüber zu informieren, dass eine vermeintlich gut gemeinte Fütterung eines Wolfes zu seinem Tod führen kann. – Der AK Wolf Niedersachsen hat durch den NABU initiiert beschlossen, dass bei dem betroffenen Rudel Munster eine ausführliche Ursachenforschung betrieben wird. Wenn menschliches Fehlverhalten die Ursache für dieses Wolfsverhalten sein sollte, muss diese aus der Welt geschaffen werden! – Wir als NABU begleiten die Rückkehr der Wölfe aus Sicht des Natur- und Artenschutzes* – nicht als Tierschützer. Das bedeutet konkret, dass wir uns, sollte die Vergrämung nicht funktionieren, für die Tötung des Wolfes aussprechen werden. Eine Verbringung in ein Gehege lehnen wir aus Tierschutzgründen ab – derlei Versuche in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die in Freiheit geborenen und aufgewachsenen Tiere in einem Gehege einem enormen Stress ausgesetzt sind, an dem sie nach nicht allzu langer Zeig verenden. Ausnahmen kann es z.B. geben, wenn der betreffende Wolf sehr jung ist. Das ist bei MT6 nicht der Fall. – Zu einer sachlichen Auseinandersetzung ohne übermäßige Emotionalisierung gehört auch, dass wir eventuell auffälligen Wölfen keine Namen geben! Im derzeitigen Fall bleibt es bei MT6 und nicht bei Kurt oder Kurti. – Wichtig ist: Ihr seid als NABU-Wolfsbotschafter an die offiziellen Positionen und Kommunikationslinien des NABU gebunden. Hierzu gehört, dass Ihr als NABU Wolfsbotschafter keine Petitionen unterstützt, die der NABU-Meinung zuwider laufen und auch keine Diskussionen anzettelt, die fachlich nicht begründbar sind (wie z.B. das Verbringen eines Wolfes in ein Gehege). Wir weisen sicherheitshalber darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinien zur Folge hat, dass Ihr das Amt als Wolfsbotschafter abgeben müsst. – Bitte vermeidet hektischen Aktivismus. Prüft, ob Petitionen, die Ihr als Privatpersonen unterstützt, vernünftig formuliert und an die richtigen Stellen adressiert sind. Wenn wir als NABU keine Petition starten, hat das einen guten Grund. Petitionen oder sonstigen Aktionismus dürft Ihr nicht in der Rolle als NABU-Wolfsbotschafter unterstützen, solange der NABU die Petition nicht offiziell unterstützt. *Artenschutz umfasst den Schutz der Populationen wild lebender Arten, während der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit zielt. Das bedeutet, dass im begründeten Einzelfall der Artenschutz höher einzustufen ist als der Tierschutz.“

Das schrieb Sebastian K., ein Tierfilmer, dazu:

„Wenn Du das Interview vollständig gehört hast, weißt Du auch, dass ich MT6 derzeit als für Menschen nicht gefährlich halte. Dies ist eine Einschätzung und kein Wissen. Ich habe die Hoffnung, dass die kürzlich erfolgten Vergrämungsversuche oder vielleicht einfach die weitere Entwicklung des jungen geschlechtsreifen Wolfes dazu führen, dass er sich nicht mehr tagsüber in Menschennähe zeigt. Sollte er aber sein auffälliges Verhalten weiter zeigen, müsste man meines Erachtens die „Entnahme“ veranlassen; nicht weil ich – wie gesagt – unmittelbare Gefahr für Menschen in Verzug sehe, sondern weil ich die ländliche Bevölkerung als noch nicht ausreichend erfahren im Zusammenleben mit Wölfen ansehe, als dass sie Wölfe, die sich tagsüber in Menschennähe zeigen akzeptieren könnte – wie dies z.B. ja wohl in Bezug auf die Wölfin Timisch in Rumänien der Fall war.“

Glaubten manche Naturschützer ernsthaft, dass es danach Ruhe gibt, wenn man ein unschuldiges Tier dem Mob zum Fraß vorwirft?

Das Gegenteil ist seit dem Abschuss von Kurti passiert. Es gibt fast keine Woche, in der nicht weitere Abschüsse von Jungtieren gefordert werden. Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des NABU-Brandenburg, stimmte dem Abschuss des Jungwolfes Filou bei Rathenow zu.  Dem Abschuss von Kurti stimmten LUPUS, NABU, Freundeskreis frei lebender Wölfe, WWF, GzSdW sowie weitere Vereine gemeinschaftlich zu. Auch für den Jungwolf Pumpak in Sachsen gab es einen Abschussentscheid, gegen den die Umweltverbände Klage einreichen wollten, dies aber nicht taten. Nur ein Verein reagierte wirklich: Wolfsschutz-Deutschland (Grüne Liga Sachsen).

Ist das Drama um Kurti damit zu Ende? Nein, nicht einmal im Tod, hat das Jungtier Frieden. Sein malträtierter Körper wird nun im Landesmuseum Hannover ausgestellt. Hier ein Bericht des NDR dazu http://www.ardmediathek.de/tv/Hallo-Niedersachsen/Wolf-Kurti-kommt-ins-Museum/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=25231206&documentId=42317918

Weil sein Körper zu dünn und zu schmal war, musste das Fell zusätzlich gedehnt und der Plastikdummy verkleinert werden. Deutschland in Angst vor einem Jungtier, das kaum größer als ein Fuchs war?

Nach der Ausstellungseröffnung lautet ein Artikel „Selfies mit dem Problemwolf!“ http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Selfies-mit-dem-Problem-Wolf

Bettina Jung, von der Partei Ethia protestierte dagegen. Auch die Mitglieder unseres Vereines finden diese Darstellung und Vorführung respektlos.