Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 10.000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 7000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt
Schon wieder ist in Sachsen ein Wolf erschossen und dann im Tagebausee Mortka versenkt worden. Dieses Mal handelt es sich um eine einjährige Wölfin (Foto: Symbolbild)

Pressemitteilung, 11. Juli 2018

Landkreis Bautzen- Zusammen mit einem Fördermitglied und der Facebookgruppe „Wolf Ja bitte“ hat der Verein Wolfsschutz-Deutschland eine Belohnung in Höhe von 7000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der die am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen aufgefundene Wölfin erschossen hat. Diese Belohnung wurde heute durch einen Jäger noch einmal aufgestockt und sie beträgt jetzt 10.000 Euro. Zugleich erstattet der Verein Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz und EU-Gesetze.

Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland: „7.000 Euro Belohnung sollten helfen, Mitwissenden die Zunge zu lockern“. Eine genaue Untersuchung im Institut für Zoo – und Wildtierforschung in Berlin hatte ergeben,  dass es sich um eine einjährige Wölfin handelt, die durch Schüsse getötet wurde.

Die brutale Tötung der Jungwölfin,  bei der zudem Löcher im Brustraum festgestellt und um den Bauch herum ein Strick gefunden worden sei, müsse nach Aussage von Sommer mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Sommer: „Hier wird wieder einmal deutlich, dass nicht der Wolf die Bestie ist, sondern der Mensch.“ Seit 2009 handle es sich bereits um den achten Wolf, dessen Leben von einem Menschen ausgelöscht worden sei. Sieben Tiere seien illegal erschossen und ein Wolf absichtlich überfahren worden. Dabei seien dies nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer sei wahrscheinlich drei Mal so hoch. Gleichzeitig teilte Sommer mit, dass der Verein Wolfsschutz-Deutschland in Sachsen mit Antiwilderer-Patrouillen begonnen habe, um weitere illegale Wolfstötungen zu verhindern.

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Tagebausees beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen habe, sollte er die Person bei der Polizei in Bautzen oder das Kontaktformular auf der Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

 

Schon wieder Schießbefehl auf Wolf in Sachsen – Im Zweifel gegen den Angeklagten!

EuropäŠischer Wolf.

Sachsen – schon wieder ist ein Schießbefehl auf einen Lausitzer Wolf herausgegeben worden. Hintergrund ist ein angeblicher Vorfall mit einem Hund, dessen Fakten bislang noch gar nicht komplett geklärt werden konnten. Angeblich soll ein Wolf zwei Hunde angefallen haben, die sich auf einem eingezäunten Grundstück befunden hätten. Ein Hund soll zu Tode gekommen sein. Hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. In einem anderen Bericht war zu erlesen, dass der getötete Hund nachts draußen alleine an der Hundehütte festgebunden gewesen sei. Das wirft die Frage auf: Welcher verantwortungsvolle Hundebesitzer bindet seinen Liebling nachts mitten im Wolfsgebiet an einer Hundehütte fest, und wendet sich nach einem Vorfall flugs an die nächste Zeitung, mit der Forderung den Wolf abzuschießen? Angeblich gäbe es dort sogar gar keinen Zaun, der das komplette Grundstück umschließt. Ein weiterer Hund sei nachts verschwunden. Welcher wirkliche Hundefreund lässt seinen Hund nachts im Wolfsgebiet alleine heraus? Dieses Mal ist, im Gegensatz zu Pumpak, sogar eine unbefristete Abschussgenehmigung erteilt worden.

Zitat: „Wie und durch wen die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung praktisch umgesetzt werden soll, dazu wollte sich das Landratsamt Görlitz am Donnerstag nicht äußern. Vermutlich aus Angst, es könnten sich Bürger oder Journalisten zu sehr in das Geschehen einmischen“… vermutete die Freie Presse.


Der Wolf soll angeblich an Räude leiden. Dies will man anscheinend lediglich durch Sichtung der Bilder aus einer angebrachten Wildtierkamera festgestellt haben? Weil die Einwohner sich „Sorgen“ machen würden, soll der Wolf nun abgeschossen werden. In den sozialen Netzwerken kursieren Fotos, die einen Wolf zeigen. Mehrere Tageszeitungen hatten ein Foto aus dieser Bilderserie auch als Aufmacher für ihre Geschichte für den Schießbefehl verwendet. In den sozialen Netzwerken stellten User daraufhin die wildesten Vermutungen an. Nun erweist es sich, dass es sich bei den Bildern um Archivbilder handelt. Ein tatsächlich aktuelles Bild des angeblichen Übeltäters scheint es also gar nicht zu geben, bzw. ein Bild wurde von LUPUS nicht zur Verfügung gestellt. Fakt ist, dass es wieder einmal gar keine Beweise gibt. Das DNA-Ergebnis ist nicht da. Dennoch wird der Angeklagte „Wolf“ zum Tode verurteilt. Der NABU stimmt dem Todesurteil übrigens zu. Wieder einmal.

Bitte organisieren Sie sich und protestieren Sie. Menschen, die aus dem Gebiet Weißkeißel und Weißwasser kommen, sollten sich zu „Spaziergängen“ treffen. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder ein Wolf vorverurteilt wird, bevor überhaupt die Faktenlage klar ist. Dass das Landratsamt angeblich Angst davor hat, dass sich Journalisten und Bürger einmischen, zeigt den Zustand der Demokratie in Sachsen.

Wir wenden uns hier auch direkt an die Jäger, es gibt viele unter Ihnen, die wenn Sie auch keine Freunde der Wölfe sind, diese jedoch respektieren. Wir bitte Sie, sich genau zu überlegen, ob Sie sich zum Erfüllungsgehilfen dieses Landratsamtes Görlitz machen wollen. Eine Rechtssicherheit für den Schützen und Ausführer dieses Schießbefehls gibt es nämlich nicht.
 

Quellen:

https://www.freiepresse.de/SACHSEN/Zum-dritten-Mal-soll-in-Sachsen-ein-Wolf-erschossen-werden-artikel10100446.php

https://www.nabu.de/news/2018/01/23779.html

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852936&waid=392&modul_id=34&record_id=91798

http://www.sz-online.de/nachrichten/freistaat-stimmt-wolfsabschuss-zu-3858928.html

 

 

 

Jungwolf Kurti, unschuldig zum Tode verurteilt?

Für Menschen, die in Deutschland vor Gericht stehen, gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Bei Tieren ist dies nicht so, gelten sie doch noch immer als Sache. Noch schlimmer steht es in Deutschland in Punkto Tierrechte für Wölfe. Reicht es hier völlig aus, Lügengeschichten in Zeitungen und anderen Medien zu verbreiten? Einen unschuldigen Jungwolf quasi per Mutmaßungen zum Tode zu verurteilen?

Fakt ist, der aus dem Niedersächsischen Rudel aus Munster stammende Rüde Kurti (MT6) ist am 27. April des vergangenen Jahres durch einen Polizisten erschossen worden. Genehmigt wurde dies von einem Grünen Umweltminister. Wie lautete das Urteil? Kurti sei nicht scheu und hätte sich wiederholt Menschen gezeigt, ja sogar einen angeleinten Hund gebissen.  Es bestünde eine Gefahr für Menschen.

Doch stimmt das wirklich?

Wir rollen den Fall Kurti hier noch einmal auf und bringen die Fakten: Wie viele Jungwölfe in Deutschland hatte Kurti nicht die nötige Erfahrung, sich nicht sehen zu lassen. Wie alle Jungwölfe wanderte auch er im Alter von zwei Jahren herum. Als Jährling war er zusammen mit seiner Schwester besendert worden. Im Nachhinein hieß es, dass er und seine Schwester von vorne herein, wie das komplette Munster Rudel, auffällig gewesen seien. In Wirklichkeit sind Kurti und seine Schwester, die übrigens unter ungeklärten Umständen kurze Zeit nach ihm zu Tode kam, durch Zufall in die Falle geraten. Es hätte genauso gut die Geschwister treffen können. Besendert wurden sie durch LUPUS.

Nun kamen örtliche Politiker sowie Teile der Jägerschaft Niedersachsen,  die sich offen gegen Wölfe aussprechen, ins Spiel. Ganz vorne mit dabei Politiker W. und sein Bekannter P., der sich eine Villa am Rande des Wolfsgebietes gebaut hat. Die Frau des Bekannten P. sei, als sie mit Kinderwagen und Hund spazieren ging, von Kurti verfolgt worden. Zeitungen berichteten wochenlang über diesen angeblichen Vorfall. Wir schrieben damals Herrn P. an. Er schrieb zurück, dass Kurti parallel im Wald nebenher gelaufen wäre. Seine Frau hätte es mit der Angst zu tun bekommen. Kurti wäre erst abgedreht, als sie ihren Hund, einen Ridgeback, vor der Haustüre angeleint hätte.  Von Aggression seitens Kurti kein Wort. Später soll Kurti durch Ortschaften gelaufen sein. Ein völlig normales Jungwolfverhalten, wie eigentlich bekannt sein sollte. Es hieß, Kurti  sei von Soldaten angefüttert worden. Doch gibt es Beweise? Nein. Es seien Bilder gemacht worden. Wurden sie veröffentlicht? Nein.

Kurti soll schließlich sogar dem Hund der Familie M. in den Hintern gebissen haben. Etliche reißerische Artikel und Sendungen sind noch heute darüber zu finden. Doch stimmt das? Fakt ist, dass kein DNA-Ergebnis diese Geschichte bestätigt. In einem Filmbeitrag des NDR, in dem die Familie M., übrigens auch Bekannte von Politiker W., ihre Geschichte erzählt, wurde keine Wunde des Hundes gezeigt. In einem späteren Beitrag wurde ein angebliches Foto einer Wunde gezeigt. Darauf war eine geklammerte Blessur am After zu sehen, die mehr nach einer ausgedrückten Fistel aussah, als nach einem Wolfsbiss. Es zeigte lediglich einen Kratzer. Erstellt hatte dieses Foto die Fotografin Anne F., die als freie Mitarbeiterin bei mehreren Tageszeitungen im Gebiet arbeitet. Doch wie glaubhaft ist diese Fotografin? Sie hatte sich mehrmals als Wolfsgegnerin öffentlich geäußert. Normalerweise sind Fotografen und Journalisten, die an einem speziellen Thema arbeiten, verpflichtet, neutral zu sein.

Wegen Kurtis angeblich mangelnder Scheu wurde sogar ein Wolfsexperte aus Schweden eingeflogen. Zum Vergrämen und Beschießen mit Gummigeschossen. Doch Kurti zeigte sich zu scheu, um vergrämt zu werden. Karlsson bescheinigte Ungefährlichkeit. https://www.kreiszeitung.de/lokales/heidekreis/lueneburger-heide-wolfsexperte-jens-karlsson-spuert-wolf-kurti-6190855.html

Doch trug dies zu Kurtis Entlastung bei?

Nein, ganz im Gegenteil. War sein Abschuss längst beschlossene Sache? Waren NABU und Co. bereit, einem Bauernopfer zuzustimmen? Unklar. Doch Fakt ist, dass der Nabu seinen Wolfsbotschaftern folgenden Maulkorb verpasst hat:

„Liebe Wolfsbotschafterinnen, liebe Wolfsbotschafter, in den letzten Wochen hat das offizielle Monitoring in Niedersachsen eine Häufung von Nahbegegnungen des Wolfes MT6 festgestellt. Gemäß der Kriterien im niedersächsischen Managementplan, der BfN-Richtlinien und der Facheinschätzung des Bundesumweltministeriums, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (Institut LUPUS) sowie einer Beratung des AK Wolf in Niedersachsen, bei dem auch der NABU vertreten ist, haben wir es somit erstmalig mit einem „auffälligen“ Wolf in Deutschland zu tun.

Es besteht hier ausdrücklich Handlungsbedarf, denn wie wir aus verschiedenen Studien wissen, kann durch einen solchen Wolf für Menschen eine gefährliche Situation entstehen. Eine gefährliche Situation muss bei so kurzer Distanz nicht primär von dem Wolf ausgelöst werden. Auch andere Faktoren können ausschlaggebend sein: z.B. panische oder unüberlegte Reaktionen des Menschen, ein aggressiver Hund oder andere Dinge, die den Wolf plötzlich erschrecken können. Für uns als NABU ist es von extrem großer Bedeutung, unserem Motto „Wir nehmen die begründeten Ängste und Sorgen der Menschen ernst“ jetzt gerecht zu werden. Ihr als Wolfsbotschafter seid Ansprechpartner für die Menschen in Eurem Umfeld, daher ist es wichtig, dass Ihr diese Situation aus Sicht des Natur- und Artenschutzes bewertet. Dazu gehört: – Bitte unterscheidet zwischen Meldungen in den Medien und offiziellen Berichten des Monitorings! Immer wieder wird verkürzt dargestellt oder falsch zitiert.

Eure Informationen sollten jedoch aus sicheren, verifizierten Quellen stammen. Wir vom Bundesverband recherchieren aktuelle Fälle und überprüfen diese. Das kostet Zeit. Zeit, die wir uns nehmen müssen (Sorgfalt vor Schnelligkeit) und so dürft Ihr Euch als WoBos nicht zu Statements auf Basis von Medienberichten hinreißen lassen. – Offiziell bestätigte Nahbegegnungen sollten niemals bagatellisiert oder als unglaubwürdig dargestellt werden. Menschen mit Ängsten vor Wölfen müssen Informationen zur Vergrämung des Wolfes MT6 in Niedersachsen ernst genommen werden – ihnen allen pauschal eine Form der Phobie zu unterstellen, ist kontraproduktiv. 

Die Frage, ob dieses distanzlose Wolfsverhalten aus biologischer Sicht „normal“ oder „unnormal“ ist, tritt in den Hintergrund. Entscheidend ist viel mehr, dass die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht und daher die Kaskade von Maßnahmen weiter verfolgt werden muss (1. Besenderung, 2. Vergrämung, 3. Entnahme).

Die Besenderung von MT6 ist ja bereits im Sommer erfolgt, so dass an dieser Stelle nun die Vergrämung notwendig wird. – Nach wie vor kann über die Ursache des distanzlosen Verhaltens dieses Wolfes nur spekuliert werden. In der Wissenschaft sind als Auslöser für dieses Verhalten Krankheiten wie die Tollwut und positive Erfahrungen mit Menschen bekannt. MT6 wurde bei der Besenderung untersucht – eine Erkrankung kann also weitgehend ausgeschlossen werden. Insofern spricht zurzeit alles für eine Futterkonditionierung, weshalb es umso wichtiger ist, die Menschen darüber zu informieren, dass eine vermeintlich gut gemeinte Fütterung eines Wolfes zu seinem Tod führen kann. – Der AK Wolf Niedersachsen hat durch den NABU initiiert beschlossen, dass bei dem betroffenen Rudel Munster eine ausführliche Ursachenforschung betrieben wird. Wenn menschliches Fehlverhalten die Ursache für dieses Wolfsverhalten sein sollte, muss diese aus der Welt geschaffen werden! – Wir als NABU begleiten die Rückkehr der Wölfe aus Sicht des Natur- und Artenschutzes* – nicht als Tierschützer. Das bedeutet konkret, dass wir uns, sollte die Vergrämung nicht funktionieren, für die Tötung des Wolfes aussprechen werden. Eine Verbringung in ein Gehege lehnen wir aus Tierschutzgründen ab – derlei Versuche in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die in Freiheit geborenen und aufgewachsenen Tiere in einem Gehege einem enormen Stress ausgesetzt sind, an dem sie nach nicht allzu langer Zeig verenden. Ausnahmen kann es z.B. geben, wenn der betreffende Wolf sehr jung ist. Das ist bei MT6 nicht der Fall. – Zu einer sachlichen Auseinandersetzung ohne übermäßige Emotionalisierung gehört auch, dass wir eventuell auffälligen Wölfen keine Namen geben! Im derzeitigen Fall bleibt es bei MT6 und nicht bei Kurt oder Kurti. – Wichtig ist: Ihr seid als NABU-Wolfsbotschafter an die offiziellen Positionen und Kommunikationslinien des NABU gebunden. Hierzu gehört, dass Ihr als NABU Wolfsbotschafter keine Petitionen unterstützt, die der NABU-Meinung zuwider laufen und auch keine Diskussionen anzettelt, die fachlich nicht begründbar sind (wie z.B. das Verbringen eines Wolfes in ein Gehege). Wir weisen sicherheitshalber darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinien zur Folge hat, dass Ihr das Amt als Wolfsbotschafter abgeben müsst. – Bitte vermeidet hektischen Aktivismus. Prüft, ob Petitionen, die Ihr als Privatpersonen unterstützt, vernünftig formuliert und an die richtigen Stellen adressiert sind. Wenn wir als NABU keine Petition starten, hat das einen guten Grund. Petitionen oder sonstigen Aktionismus dürft Ihr nicht in der Rolle als NABU-Wolfsbotschafter unterstützen, solange der NABU die Petition nicht offiziell unterstützt. *Artenschutz umfasst den Schutz der Populationen wild lebender Arten, während der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit zielt. Das bedeutet, dass im begründeten Einzelfall der Artenschutz höher einzustufen ist als der Tierschutz.“

Das schrieb Sebastian K., ein Tierfilmer, dazu:

„Wenn Du das Interview vollständig gehört hast, weißt Du auch, dass ich MT6 derzeit als für Menschen nicht gefährlich halte. Dies ist eine Einschätzung und kein Wissen. Ich habe die Hoffnung, dass die kürzlich erfolgten Vergrämungsversuche oder vielleicht einfach die weitere Entwicklung des jungen geschlechtsreifen Wolfes dazu führen, dass er sich nicht mehr tagsüber in Menschennähe zeigt. Sollte er aber sein auffälliges Verhalten weiter zeigen, müsste man meines Erachtens die „Entnahme“ veranlassen; nicht weil ich – wie gesagt – unmittelbare Gefahr für Menschen in Verzug sehe, sondern weil ich die ländliche Bevölkerung als noch nicht ausreichend erfahren im Zusammenleben mit Wölfen ansehe, als dass sie Wölfe, die sich tagsüber in Menschennähe zeigen akzeptieren könnte – wie dies z.B. ja wohl in Bezug auf die Wölfin Timisch in Rumänien der Fall war.“

Glaubten manche Naturschützer ernsthaft, dass es danach Ruhe gibt, wenn man ein unschuldiges Tier dem Mob zum Fraß vorwirft?

Das Gegenteil ist seit dem Abschuss von Kurti passiert. Es gibt fast keine Woche, in der nicht weitere Abschüsse von Jungtieren gefordert werden. Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des NABU-Brandenburg, stimmte dem Abschuss des Jungwolfes Filou bei Rathenow zu.  Dem Abschuss von Kurti stimmten LUPUS, NABU, Freundeskreis frei lebender Wölfe, WWF, GzSdW sowie weitere Vereine gemeinschaftlich zu. Auch für den Jungwolf Pumpak in Sachsen gab es einen Abschussentscheid, gegen den die Umweltverbände Klage einreichen wollten, dies aber nicht taten. Nur ein Verein reagierte wirklich: Wolfsschutz-Deutschland (Grüne Liga Sachsen).

Ist das Drama um Kurti damit zu Ende? Nein, nicht einmal im Tod, hat das Jungtier Frieden. Sein malträtierter Körper wird nun im Landesmuseum Hannover ausgestellt. Hier ein Bericht des NDR dazu http://www.ardmediathek.de/tv/Hallo-Niedersachsen/Wolf-Kurti-kommt-ins-Museum/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=25231206&documentId=42317918

Weil sein Körper zu dünn und zu schmal war, musste das Fell zusätzlich gedehnt und der Plastikdummy verkleinert werden. Deutschland in Angst vor einem Jungtier, das kaum größer als ein Fuchs war?

Nach der Ausstellungseröffnung lautet ein Artikel „Selfies mit dem Problemwolf!“ http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Selfies-mit-dem-Problem-Wolf

Bettina Jung, von der Partei Ethia protestierte dagegen. Auch die Mitglieder unseres Vereines finden diese Darstellung und Vorführung respektlos.