Gifhornskandal: Wolfskiller tötete(n) Mutter und Tochter

Im März und April waren in Niedersachsen im Landkreis Gifhorn zwei schlimm zugerichtete Wölfe gefunden worden. Ein Tier wies schwere Verletzungen am Kopf auf, dem anderen war sogar der Kopf abgetrennt worden. Jetzt gibt es Neuigkeiten zu den illegalen, grausamen Wolfsmorden.

Auf Nachfrage beim Umweltministerium bestätigte uns eine Sprecherin gestern, dass die Identität der Opfer nun bekannt sei.

Es handelt sich um Mutter und Tochter aus dem Rudel Ringelah

Beispielfoto Wolfsmutter mit Tochter ©Brigitte Sommer

 

Der Totfund vom 23. März auf einem Parkplatz ist die Wölfin GW1861f. Die genetische Herkunft passe somit zu dem Fundort, da das Rudel Ringelah nördlich von Gifhorn sein Territorium hat. Bei dem von Passanten gefundenen Wolfskopf vom 7. April in Leiferde handle es sich um den Wolf GW3200f. „Es handelt sich damit um einen weiblichen Nachkommen der Elterntiere des Rudels Ringelah, GW1861f und GW1595m. Beide Totfunde gehören somit zum Rudel Ringelah.“
Beim Erscheinen unseres Artikels war noch nicht bekannt, dass es sich um zwei verschiedene Tiere handelt.

Seit 2018 nur gequälte, weibliche Wölfe im Landkreis aufgefunden?

Auffallend ist, dass im Landkreis nur weibliche Wölfe von besonders grausamen Aktionen betroffen zu sein scheinen. Man könnte meinen, jemand möchte die Bildung von Rudeln verhindern. Dies alleine erklärt aber die extremen Quälereien von Wölfinnen nicht. Unsere Belohnung von 15.000 Euro für Hinweise des Täters ist noch immer aktuell: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/11/gekoepfter-wolf-wolfsschutz-deutschland-e-v-erhoeht-belohnung-auf-15-000-euro/

Wir wissen nicht, ob es sich bei dem oder den Tätern eventuell auch um brutale Frauenhasser im Allgemeinen handeln könnte, Statistiken zeigen allerdings auf, dass Triebtäter häufig mit dem Quälen von Tieren angefangen haben. Wir werden die Taten in Kürze in einem Artikel einer Kriminologin näher beleuchten.

 

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Presseinformation -Wolfsschutz-Deutschland setzt 2000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Neißegebiet

Wolfsschutz-Deutschland setzt 2000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Neißegebiet
Der erschossene Wolf, der in der Neißeaue von einer polnischen Wolfsforscherin gefunden und an einer Leine aus dem Fluss gezogen wurde.

7. Mai 2018/ Pressemitteilung

Neißeaue – Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. i.G. hat zusammen mit einem Fördermitglied und Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der den auf polnischer Seite aufgefundenen Wolf erschossen hat. Der Wolf ist höchstwahrscheinlich auf deutscher Seite angeschossen worden und konnte sich noch über die Neiße auf polnisches Gebiet schleppen, wo er verstarb. Alexander Januszkiewicz, Zweiter Vorsitzender von Wolfsschutz-Deutschland: „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.

Gefunden wurde der verendete Wolf von Katarzyna Bojarska, einer Wolfsforscherin, die auf polnischer Seite der Lausitz in der Nähe von Ruszow die Wolfsforschung betreibt. Sie hatte am 13. April den Kadaver eines erschossenen Wolfes am Flussrand der Neiße gefunden. Die polnischen und deutschen Kriminalbehörden haben die Fahndung nach dem Täter bzw. der Täterin übernommen.

Wolf hat sich wahrscheinlich auf das polnische Gebiet geschleppt

Katarzyna Bojarska legte dem getöteten Tier eine Leine um den Hals, um es aus der Neiße zu ziehen.
Der Wolf wurde höchstwahrscheinlich Anfang April erschossen, also  in der Osterzeit. Der Fundort war in  Dobrzyn (auf polnischer Seite), das entspricht in etwa auf deutscher Seite der Höhe der Ortschaften Steinbach, Ungunst, Lodenau (Rothenburg OL.). Januszkiewicz: „Der Fundort muss nicht dem Tatort entsprechen.“ Es sei wahrscheinlich, dass der Wolf auf deutschem Gebiet angeschossen, schwer verletzt und sich noch auf das polnische Gebiet geschleppt hat.“

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe der Neiße beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte er sich die Person bei der Polizei in Görlitz oder Zgorzelec oder bei Alexander Januszkiewicz über unser Kontaktformular auf unserer Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Januszkiewicz: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Hier die Pressemitteilung als PDF:

PM_Belohnung_zur_Täterergreifung_wegen_des_erschossenen_Wolfs_an_der_Neißeaue