NRW: Spaziergänger mit Hund traf bei Hünxe auf drei Wölfe und…

…er freute sich. Andy B. aus Dinslaken ist am 7. März beim Gassigehen in Hünxe  drei Wölfen begegnet. „Es war unglaublich schön“, sagte der 45-Jährige einer Lokalzeitung, die auch tatsächlich sogar einen positiven Artikel über die Begegnung und sein Video brachte. Dennoch geben Wolfshasser im Schermbecker Wolfsgebiet keine Ruhe. Erst vor kurzem wurde eine Schießgenehmigung auf Wölfin Gloria endgültig gekippt und nun arbeitet die Lobby bereits an einer neuen Genehmigung und hofft, Gloria ab dem Sommer beseitigen zu können. Hintergründe dazu und wieder einmal desaströse Zaunbeispiele in unserer neuen NRW-Reportage.

„Ich bin wirklich nicht nah am Wasser gebaut“, sagte der Dinslakener der NRZ. Aber als er nachher seiner Freundin von der Begegnung erzählt hat, habe er „fast geheult“ vor Glück. Viele Wolfsfreunde, die auch eine Begegnung mit einem frei lebenden Wolf erleben konnten, berichten übrigens ähnliches. Auch unsere Vorsitzende  Brigitte Sommer konnte sich über ein solches Erlebnis im vergangenen Jahr freuen.  „Eine solche Begegnung hat etwas von Magie,“ erinnert sie sich. Wölfe verdienen genauso ihren Platz wie wir Menschen auch. Und wir haben so viel an diesen Beutegreifern, die vom Mittelalter bis in die Neuzeit gerade in unseren Gefilden besonders brutal verfolgt und ausgerottet worden sind.“

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer

Wir freuen uns sehr, dass die NRZ diesen positiven Bericht gebracht hat. Ein solcher Bericht (unter den Quellen verlinkt) hilft ein realistisches Bild zu vermitteln und er ist eine Wohltat zu den üblichen, oft schwer tendenziösen Berichten in Lokal- und Massenmedien.

Wir beginnen mit einem positiven Zaun-Beispiel.

Schafe hinter wolfsabweisendem Netz und Herdenschutzhunde:

Auch wenn Wolfsgegner gerne behaupten, dass Wölfe praktisch die Weiden leer fressen würden, und viele Schäfer und Bauern deshalb aufgeben müssten, ist das Gegenteil der Fall.

In NRW gab es zuletzt mehr als 150.000 Schafe. Derzeit leben in NRW deutlich mehr Schafe als noch vor zehn Jahren. Zum Stichtag 3. November 2023 gab es laut Statistikamt IT.NRW rund 150.900 Schafe.

Das Märchen vom Wolf als Zerstörer der Weidetierhaltung

Das waren etwas mehr (plus 1,2 Prozent) Tiere als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2013 sei das sogar ein Zuwachs um 15,9 Prozent gewesen und damit ein Höchststand innerhalb von zehn Jahren, so die Behörde. Die wenigsten Schafe leben übrigens im Territorium von Wölfin Gloria. Aber nicht wegen ihr, sondern laut Statistik ist diese Gegend auch früher kein Schwerpunkt gewesen. Die Zahlen für NRW sagen aber ganz deutlich aus, dass die Schafhaltung keinesfalls von der Anwesenheit der Wölfe gefährdet ist. Eher spielt Deutschland kaum noch eine Rolle beim Vertrieb von Schafsprodukten.

 

Positives Zaun-Beispiel. Schafe hinter wolfsabweisendem Netz und Herdenschutzhunden.

 

 

Ungeschützte Tiere im Raum Schermbeck:

Einzelnes Pferd

Ungenügender Zaun bei einem einzelnen Pferd.

 

Ponys nur hinter zwei niedrigen Litzen

Ponys hinter niedrigen Litzen.

 

Nur zwei niedrige Litzen gespannt.

 

Auf der unteren Litze keine Spannung.

 

Ponys hinter Stacheldraht

 

Zwei Shettys hinter zwei Stacheldrahtlitzen. In vielen Bundesländern und unseres Wissens nach auch in NRW ist Pferdehaltung hinter Stacheldraht verboten.
Auf keiner der Litzen Spannung.
Auf keiner der Litzen Spannung.

 

Auf keiner der Litzen Spannung.

 

Schlachtdamhirsche nur hinter Wilddraht ohne Spannung und ohne Untergrabschutz

 

Schlachtdamhirsche nur hinter Wilddraht ohne Untergrabschutz.

 

 

Kein Untergrabschutz.

 

Mufflons hinter Maschendraht ohne Spannung und ohne Untergrabschutz

Mufflons hinter Maschendrahtzaun ohne Spannung und ohne Untergrabschutz.

 

Mufflongehege teilweise oben überwuchert.

 

Höhe des Zauns unter 1,60 Meter.

 

Kein Untergrabschutz.

 

Ausriss aus der Rissliste des LANUV. Der letzte nachgewiesene Riss, an dem Wölfin Gloria nachweislich beteiligt war, war Mitte Dezember. Andere Fälle sind noch in Bearbeitung. Bei allen Vorfällen sollen die Weidetiere aber erneut nicht angemessen geschützt gewesen sein. https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse

 

Neue Schießgenehmigung auf Gloria im Sommer?

Mit der endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, dass Gloria nicht abgeschossen werden darf,  ist Klaus Horstmann, Fachdienstleiter für den Bereich Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und Fischerei, nicht zufrieden. Denn es soll nun darüber beraten werden, ob nach Ablauf der begonnenen und noch andauernden Reproduktionszeit der Erlass einer neuen Allgemeinverfügung Aussicht auf Erfolg hat. Hierüber sei aber noch nicht entschieden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V raten dem Kreis Wesel und dem Umweltministerium eher dazu, den Weideiterhaltern endlich geeignete Herdenschutzmaßnahmen näher zu bringen und im Bedarfsfall bei Weigerung die Tiere zu schützen, auch endlich Strafzahlungen zu ermöglichen.

 

Jagende Wölfe im hohem Venn sparen Gemeinden Geld

Wölfe, die im hohen Venn Hirsche, Rehe und Wildschweine jagen, helfen dabei mit, Geld in den Gemeindekassen einzusparen. Bis zu 30.000 Euro Entlastung würde dies einbringen, weil es weniger Wildverbiss an jungen Bäumen und Aufforstungen geben würde.

 

Quellen:

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/article241837246/Dinslakener-trifft-auf-drei-Woelfe-unglaublich-schoen.html?fbclid=IwAR1vdOIwnQU5acjAYqkRYdwhPzruau-famSvIp7v3eaIfesKIBNqD-BDRtU

https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/article241860304/Nach-Gloria-Urteil-Geht-Abschuss-Debatte-demnaechst-weiter.html?fbclid=IwAR3imVJn0WELhnpl0meDlow3BwBW3L2EWUpqsP6sizwZ3zn-8nQIj9LhhiU

https://www1.wdr.de/nachrichten/anzahl-schafe-nrw-100.html

https://brf.be/regional/1811183/?fbclid=IwAR1H8COI9HpUg0nrAaVbKfv7uo2BvpSM1Dw3hT_0SQrE2k0Gfxuc77xJ76c

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. und die Wölfe brauchen Hilfe

In allen Wolfsgebieten brauchen wir dringend aktive Unterstützung. Das ist der erste Schritt zum Aktivwerden: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Da wir nicht staatlich unterstützt werden, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden kleinen Beitrag. Sehr gut helfen uns regelmäßige Spendenabos in Höhe von beispielsweise 5 Euro im Monat als Abo, bzw. Dauerauftrag.

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NRW: Oberverwaltungsgericht verbietet Abschuss von Gloria endgültig

Was für ein Zittern und Bangen, doch jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Wölfin Gloria von Wesel nicht getötet werden darf. Dieses Urteil werten wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch als Sieg für den Natur- und Wolfsschutz, als Zeichen gegen Lobbypolitik und als wichtiges Signal an unwillige Weidetierhalter und schießfreudige Jäger.

Die drei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar, so eine Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes von heute.

Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

 

Die Beschwerden des Kreises Wesel gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen und damit den Stopp der Vollziehung der Ausgenehmigung zum Abschuss von Gloria bestätigt. Zur Begründung hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Eine Vollziehung der Ausnahmegenehmigung kommt nicht in Betracht, weil diese an mehreren Fehlern leidet. Der Kreis hätte nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeigt. Ferner sei die Schadensprognose des Kreises defizitär, weil sich aus ihr der Umfang der angenommenen zukünftigen Schäden nicht ergebe. Dies mache auch die Ermessensausübung des Kreises fehlerhaft, weil die von ihm vorgenommene Abwägung zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ohne Benennung des Umfangs der zukünftigen Schäden nicht brauchbar sei. Schließlich liege auf der Hand, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation im Westmünsterland durch den Abschuss von Gloria verschlechtern würde, weil dadurch der Umfang der Population um ein Drittel reduziert werde und zudem Gloria das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen ist. Der vom Kreis angenommene Ausgleich in Gestalt des Zuzugs eines anderen Weibchens sei lediglich spekulativ. Auch bei einer reinen Vollzugsfolgenabwägung wäre die Vollziehung der Ausgenehmigung zu stoppen. Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre. Der auf der anderen Seite zu berücksichtigende landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere würde dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit erscheine vergleichsweise marginal.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden aber weiterhin ein Auge auf das Gebiet haben und wir hoffen, dass bestimmte Lobbygruppen endlich mit Rissprovokationen und Lügenmärchen aufhören und endlich anfangen, ihre Tiere fachgerecht zu schützen. Auch Umweltminister Krischer (Grüne) könnte sich nun tatsächlich in die Aufgaben eines Umweltministers stürzen, dem wirklich der Naturschutz am Herzen liegt, statt der Agrar-Lobby das Leben einer Wolfsmutter als Bauernopfer darzubringen.

Wir wünschen Gloria und ihrer Familie eine erfolgreiche Paarungszeit.

 

 

Hier die Pressemittellung des Oberveraltungsgerichtes:

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/08_240209/index.php?fbclid=IwAR3wF9Yzx4F71NwML0kOHl_FegiWEZe8hTT6u-eYvpXXgZQ6lELFLaFn6Zw

 

 

Abschussdrama um Wölfin Gloria geht weiter und landet beim Oberverwaltungsgericht

Der Kreis Wesel und das Landesumweltamt NRW haben Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf eingelegt, das einen Abschuss von Mutterwölfin Gloria verboten hatte.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung. „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch, 17. Januar 2024, entschieden, die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme der Wölfin GW954f weiterhin auszusetzen. Gegen diesen Beschluss hat der Kreis Wesel nach Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Montag, 22. Januar 2024, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.“

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Die detaillierte Beschwerde-Begründung werde derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.

Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Laut NRZ  soll Umweltminister Oliver Krischer (Grüne)  im Umweltausschuss am vergangenen Mittwoch angedeutet haben, den Gang nach Münster zu wählen. Generell soll in der Landespolitik die Meinung vorherrschen, dass eine endgültige Klärung in dieser Frage auch endgültige Rechtssicherheit brächte. Krischer hatte zuvor auch bereits die Schnellabschussregelungen, die Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) ausgetüftelt hatte, begrüßt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V hofft auf die Unabhängigkeit des Oberverwaltungsgerichtes.

 

Quellen: https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-kreis-legt-beschwerde-gegen-beschluss-des-verfassungsgerichts-duesseldorf-ein/

https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/gloria-gehen-kreis-wesel-und-umweltministerium-zum-ovg-id241480718.html?fbclid=IwAR2N0dT5tdjkz9ZDHUIMo3cOI1lG0Dgv1BsG4IN16BT_zPzR3JD4rANZ754

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/

Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

Täuschen, abzocken, moralisieren und drohen: Die Tricks der Agrarlobby

Fallen Weidetiere einem Wolfsriss zum Opfer, folgen darauf oft tränenreiche und hoch emotionale Trauerbekundungen von Haltern über den Verlust ihrer geliebten Familienmitglieder in Lokal- und Massenmedien. Was verschwiegen wird: Viel mehr Weidetiere sterben durch Krankheiten oder Vernachlässigung als durch Wölfe. Dass ein Großteil der gerissenen Tiere nicht geschützt war, wird auch oft unter den Tisch fallen gelassen. Wir stellen hier die schlimmsten Methoden der Täuschung, Trickserei und Vernachlässigung sowie Methoden des Framings vor.

Millionen Nutztiere in Deutschland sind krank. Aus Schweinen, Kühen oder Hühnern wird das letzte bisschen rausgepresst, damit sie möglichst viel Fleisch, Eier und Milch liefern. Das macht sie anfällig für Krankheiten. Milchkühe zum Beispiel leiden oft an schmerzhaften Euterentzündungen, weil ihnen jeden Tag bis zu 60 Liter Milch abgepumpt werden . Hühnern brechen die Knochen, weil die vielen Eier alles Kalzium aufbrauchen. Schweine haben Lungenentzündungen, offene Wunden, Abszesse. Mehr als 13 Millionen kranke und verletzte Schweine verenden jedes Jahr, bevor sie überhaupt den Schlachthof erreichen. Die kranken Tiere produzieren dennoch Fleisch, Milch und Eier. Ihre Produkte landen im Supermarkt – ohne, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dies erkennen können. Was in der öffentlichen Debatte kaum Beachtung findet: Das Problem betrifft alle Haltungsformen, sowohl konventionell als auch biologisch wirtschaftende Höfe, kleine Betriebe wie Tierfabriken. Etwas mehr Platz im Stall, Einstreu oder Auslauf ins Freie bedeuten nicht automatisch, dass es den Tieren auch gesundheitlich gut geht. Das belegen wissenschaftliche Studien zur Tiergesundheit, die, die Organisation  foodwatch ausgewertet hat: https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Tierhaltung/Dokumente/2023-01-17_Tiergesundheit_Report.pdf

Foto Wolf © Brigitte Sommer

Insgesamt wurden im 1. Halbjahr 2023 in den Schlachtbetrieben 23,6 Millionen Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde sowie 343,9 Millionen Hühner, Puten und Enten geschlachtet.

Das sind Zahlen, die Wölfe nicht annähernd schaffen können. Für das Jahr 2022 wurden 4.366 wolfsverursachte Schäden ermittelt.

Quelle: http://www.dbb-wolf.de

Weidetiere sterben an Hunger, Krankheiten und Vernachlässigung

So Royal, ein ehemaliges Star-Rennpferd und begehrte Zuchtstute, verhungerte auf einer Weide in Mecklenburg-Vorpommern. Als eine Tierschützerin das Elend des Tieres, das ohne Futter auf einer mageren Koppel zwischen Gänsen und Schafen stand, bemerkte und die Stute barg, soll es bereits zu spät für das Tier gewesen sein. So Royal musste eingeschläfert werden.

 

Unvorstellbare Qualen musste das ausgediente Rennpferd vor seinem Tod erlitten haben. Tina D. versuchte das völlig entkräftete und abgemagerte Tier zu retten. Vergeblich. Foto: Privat Quelle: https://www.bild.de/regional/niedersachsen/regional/star-rennpferd-in-deutschland-verhungert-so-royal-litt-wochenlang-86730938.bild.html

 

Bei Witzenhausen in Hessen verhungerte eine halbe Schafherde. 17 tote Schafe wurden am Neujahrstag gefunden. Pikant: Der Halter war bereits wegen Vernachlässigung seiner Tiere bekannt. Die betroffenen Weiden hätten allerdings nicht in Hessen, sondern in Niedersachsen gelegen. Andere Schäfer wussten Bescheid. https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-mehr-als-20-schafe-in-witzenhausen-verendet-halter-war-wegen-tierschutz-verstoessen-bekannt-100.html

In einem ähnlichen Fall musste ein Landwirt 1.500 Euro Geldstrafe zahlen.  Im Mai 2021 meldeten Whistleblower den qualvollen Hungertod Hunderter Schafe in einem Betrieb des Landwirtschaftsunternehmens Van Asten in Nordhausen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte nach einer Strafanzeige Ermittlungen aufgenommen und beim Amtsgericht Nordhausen einen Strafbefehl gegen den Schäfermeister beantragt. Das Amtsgericht Nordhausen teilte ein Jahr später mit, dass der Strafbefehl wegen dieser unvorstellbaren Tierquälerei rechtskräftig geworden ist. Der Angeschuldigte wurde laut Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. https://www.peta.de/neuigkeiten/nordhausen-schafe-verhungert/

Auch im Harz bei Osterwieck wurden Anfang des Jahres verhungerte Schafe und Ziegen aufgefunden: https://www.radiosaw.de/artikel/harz-mehrere-schafe-und-ziegen-erfroren-und-verhungert

Ein Pony und ein Schaf mussten auch in Mai des vergangenen Jahres in Baden-Württemberg verhungern, doch bestraft wurden die Täter nicht. Sie hätten ja nichts gewusst, heißt es in einem Artikel: https://www.schwaebische.de/regional/allgaeu/wangen/pony-und-schaf-mussten-lange-schwere-schmerzen-erleiden-1621243

2021 verhungerten Schafe auf der Ostseeinsel Usedom: https://www.sueddeutsche.de/wissen/naturschutz-15-tote-schafe-auf-naturschutzinsel-werder-geborgen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210227-99-616639

In Rheinland Pfalz wurden 2019 verhungerte Schafe gefunden: https://www.sueddeutsche.de/wissen/naturschutz-15-tote-schafe-auf-naturschutzinsel-werder-geborgen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210227-99-616639

In Österreich fanden Schafe im Jahr 2020 den Hungertod: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/ueberfordert-landwirt-liess-23-schafe-und-laemmer-verhungern;art4,3244953

Schäfer fordern seit Jahren an Deichen wolfsfreie Zonen. Dort soll jeder Wolf, der sich blicken lässt, totgeschossen werden, wenn es nach ihrem Willen geht. Das Verhungern lassen ihrer Schafe, scheint die Halter aber weit weniger zu belasten, wie dieser Fall aus dem Jahr 2016 zeigt: https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article206981429/Halterin-laesst-Schafe-am-Deich-verhungern.html

Erfrorene Kühe wurden erst vor ein paar Tagen auf einer Weide bei Brandenburg/Havel entdeckt. Sie gehörten einem Bauern. Eine Tierschutzorganisation stellte Strafanzeige: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/01/kuh-erfroren-eis-havelland-kalt-brandenburg-havel.html

Thüringen: Mehrere Lämmer waren bereits erfroren  als die Polizei eintraf:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/soemmerda/schafe-gerettet-kaelte-polizei-100.html?fbclid=IwAR3r9ReQZJbOqbX78N1VOECQ3lBoiR7s-scF00sN_pU8hvwOWQHnX7NnnrE

 

Bestand an Schafen gestiegen

Immer wieder wird von Seiten der Landwirtschaft behauptet, dass Wölfe die Weidewirtschaft bedrohen würden und deshalb immer mehr Betriebe schließen müssten. Tatsächlich ist die Zahl der Schafe in Deutschland gestiegen. Sie lag zum 3. November 2023 gemäß der vorläufigen Ergebnisse bei rund 1,6 Millionen. Das ist eine Zunahme um 42 200 Tiere oder 2,8 % im Vergleich zum November 2022. Seit dem 3. November 2021 ist der Bestand um 51 000 Schafe oder 3,4 % gestiegen.

 

Rissprovokationen und Anfüttern von Beutegreifern

Hier ein Fall aus dem November 23 in einem Wolfsgebiet in Hessen.

Hier eine Schafherde in Mittelhessen, in der Nähe einer gerade sesshaft gewordenen Wölfin aus dem Leuscheider Rudel. Mitten auf der Weide lag der Kadaver eines Rehs.
Den Kadaver haben wir mittels einer Drohne gefilmt.
Spuren machen deutlich, dass der Rehkadaver sich zuerst vor der Umzäunung befunden hatte. Da tote Rehe nicht über Zäune fliegen können, muss der Kadaver auf die Weide verbracht worden sein.

 

Ein weiterer, ganz aktueller Fall aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, wo ein Gericht klären muss, ob die Schießgenehmigung auf die Mutterwölfin Gloria rechtmäßig ist. Tiere dieses Schäfers sollten maßgeblich für die Genehmigung gewesen sein: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/11/nrw-weiter-schafe-ohne-schutz-bei-schaefer-h-im-wolfsgebiet-schermbeck/

 

Natürlicher Tod soll versilbert werden

Ein totes Fohlen im Grenzbereich Spessart und Rhön machte Ende des vergangenen Jahres Schlagzeilen. Eine Pferdezüchterin beklagte tränenreich den Verlust eines angeblich wertvollen Fohlens. Noch bevor überhaupt ein Ergebnis bekannt wurde, berichteten zahlreiche Lokal- und Massenmedien von einem furchtbaren Wolfsriss.

Nur drei Wochen später kam dann die Wahrheit ans Licht: „In dem Fall von dem gemeldeten Fohlen vom 6. November kam die pathologische Untersuchung zu dem Ergebnis, dass es aufgrund verschiedener physiologischer Ursachen verstorben ist und ein Tierfraß an dem bereits verstorbenen Fohlen stattgefunden hat“, berichtet Annika Ploenes, Sprecherin der Abteilung des hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), der Fuldaer Zeitung. Unter „physiologische Ursachen“ fallen etwa Herz-Kreislauf-Probleme oder eine nicht ausreichende Beatmung der Lunge. Auch im Fall eines im September aufgefundenen toten Fohlens in Sannerz war wegen eines zu weit fortgeschrittenen Verwesungsprozesses keine Bewertung vonseiten des Wolfszentrums habe vorgenommen werden können. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Fohlen gerissen worden ist.“ Wer bitte lässt sein Tier tagelang verwesen, bevor überhaupt auffällt, dass das angeblich so geliebte Tier tot ist? https://www.fuldaerzeitung.de/kinzigtal/kinzigtal-fohlen-sannerz-wolf-wolfszentrum-pony-annika-ploenes-riss-92695057.html

Natürlich wurde diese Richtigstellung von kaum einem weiteren Medium gebracht.

 

Distanzlose Medien und Bauernkomplotte

Tierrechtsaktivist Peter Hübner veröffentlichte am 13. Januar einen Meinungsbeitrag über den Agrar-Lohnunternehmer Markus Wipperfürth. Darin schreibt er unter anderem über die Doppelmoral der Agar-Influencer, zu denen auch Wipperfürth zählt, der nach Hübners Meinung vom Retter zum Heuchler wurde.

Eine Meinung von Peter Hübner:
„Markus Wipperfürth ist einer der großen Agrarblogger, der als Fluthelfer vom Ahrtal größte öffentliche Aufmerksamkeit erhielt und es bis in die Nachrichten schaffte.
Inzwischen berichteten mehrere Medien, dass dieses Hilfsangebot sehr kostspielig war.
Der Fluthelfer Markus Wipperfürth hat Rechnungen über insgesamt 460.000 Euro an den Kreis Ahrweiler gestellt, berichtet Plus auf Berufung auf die Kreisverwaltung.
> Laufe etwas nicht so, wie es Wipperfürth und Hartmann passe, würden beide ihre enorme Anzahl an Abonnenten in den sozialen Medien nutzen, um öffentlich Druck auf politische Entscheider auszuüben. Zum Weiterlesen auf das Bild klicken.

 

In einem Youtube-Video zog Wipperfürth mit dem stern-TV-Moderator Dieter Könnes übrigens auch über über Wölfe her. https://www.youtube.com/watch?v=i8sG6wbyZq8 Einige Zeit später sollte Könnes eine Sendung in stern TV über Wölfe moderieren: Gast Wipperfürth. Sind Moderatoren befangen? Kann davon ausgegangen werden, dass sie eine Sendung neutral moderieren?

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind der Meinung, dass dies auf jeden Fall so sein kann, denn auch Wipperfürths Kollege Lee war schon bei Könnes im Blog. Auch im ARD-Talk bei Lanz sind Lohmeyer und Lee gern gesehene Gäste, was sich Ende des Jahres in einer extrem einseitigen Berichterstattung über Wölfe bestätigt hat. Anfragen von beiden Sendungen am Talk teilzunehmen, lehnte wir deshalb ab, da davon auszugehen war, dass hier keine faire Berichterstattung stattfinden kann.

Im Meinungsbeitrag von Peter Hübner sind Quellen verlinkt, worin geschrieben wird, dass Funktionäre wie Wipperfürth ein Netzwerk des Bedrohens  und Verleumdens  aufgebaut hätten. Unter anderem gehe es gegen Lokalpolitiker. Nicht nur Lokalpolitiker werden indes bedroht, ein Sammelsurium aus Hatern und Anhängern diverser Bauernblogger verleumdet und bedroht auch Tierschützer.

Unsere Vorsitzende Brigitte Sommer erhielt kurz vor Weihnachten 23 einen Drohbrief. Hier ein Ausschnitt daraus.

 

Tierschützer werden als Tierquäler diffamiert

Immer wieder wird Tierschützern vorgeworfen, sie seien die wahren Tierquäler, weil sie sich auf die Seite von Beutegreifern stellen würden, die ja immer wieder Nutztiere „brutal“ reißen würden. Dazu schreibt der Ethiker Prof. Martin M. Lindner folgendes:

„Ich plädiere für eine sachliche, wissenschaftsbasierte Diskussion, die den Tierschutz umfassend in den Blick nimmt. In Sinne des Vermeidung von Leid, Schmerz und Angst eines JEDEN Tieres. Allerdings ist aus ethischer Sicht zu differenzieren zwischen dem Leid, das Beutegreifer Beutetieren zufügen, wofür Tieren keine moralische Verantwortung zugeschrieben werden kann, und dem Tierleid, das der Mensch in der Tierhaltung und Fleischindustrie ethisch zu verantworten hat. Wir haben es in der Hand, Tierleid zu vermeiden, indem wir den uns anvertrauten Weidetieren den notwendigen Herdenschutz geben und sie so vor Übergriffen durch Beutegreifer schützen. Und indem wir diesen Beutegreifern ihr Recht auf Leben zugestehen.“

 

Quellen:

https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Tierhaltung/Dokumente/2023-01-17_Tiergesundheit_Report.pdf

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Tiere-Tierische-Erzeugung/schafe.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_313_413.html

https://www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadensstatistik

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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NRW: Weiter Schafe ohne Schutz bei Schäfer H. im Wolfsgebiet Schermbeck

Risse bei ihm sollen mit maßgeblich für die Abschussgenehmigung für Wolfsmutter Gloria gewesen sein. Schon vor Weihnachten und jetzt auch wieder ganz aktuell, weisen wir erneut nach, dass Schafe auf einer Weide untergebracht sind, dessen Zaun auf einer Seite ohne Spannung ist. Lesen Sie hierzu unseren Bericht mit Fotos.

Diese Weide ist bei Schermbeck zu finden und sie liegt auch in dem Gebiet, in dem Gloria erschossen werden sollte. Mehrere Vereine, BUND NRW, die GzSdW, die Naturschutzinitiative und wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten Klagen eingereicht. Von Seiten des Gerichtes wurde einer Eilverfügung stattgegeben und bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes darf nun nicht mehr auf Gloria oder ihre Familie geschossen werden.

Einwohner munkeln übrigens, dass Schafe, die auf der Weide, die auf den Fotos zu sehen ist, gerissen worden waren, auf eine andere Weide, die wolfsabweisend umzäunt gewesen ist, verbracht worden seien, um einen Riss auf einer wolfsabweisenden Weide vorzutäuschen.  Die Weide, die auf den abgebildeten Fotos zu sehen ist, wies im vorderen Bereich stets eine ausreichende Spannung von 6.000 bis 10.000 Volt auf. Auf der Waldseite allerdings, also genau dort, wo Wölfe einen Versuch starten würden, ist keine Spannung auf den Litzen. Wölfe oder Hunde können den Wilddraht also leicht überklettern, um so an die Schafe zu gelangen.

 

Rissprovokationen im Wolfsgebiet Schermbeck gehen weiter.

 

 

Auf dem Zaunprüfgerat wird null Spannung angezeigt. Das Gerät selbst ist hier zwar unscharf abgebildet, doch man kann es dennoch erkennen. Hier sind scharfe Fotos eines baugleichen Gerätes: https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-content/uploads/2023/10/DSC_4322.jpg

 

 

Aufnahmen, hier ein Screenshot aus einem Film, mit einem Nachtsichtgerät. Rechts der Zaun ohne Spannung, links im Hintergrund die Schafe.

 

 

Auch auf der Aufnahme des Nachtsichtgerätes (Screenshot aus einem Film) ist zu erkennen, dass auf der Litze keine Spannung vorhanden ist.

 

Erneut Drohungen gegen unsere Vereinsvorsitzende

Uns ist natürlich bewusst, dass unsere Zaundokumentationen nicht allen gefallen. Besonders nicht denen, die sich dafür einsetzen, dass Wölfe zukünftig abgeschossen werden sollen. Teilweise greifen diese Leute aber zu Mitteln, die ganz klar kriminell einzuordnen sind.

Hier ein Beispiel eines Trolls, der von der Jagd- und Agrarlobby dafür unterstützt wird, Tierschützer zu kriminalisieren, sie zu bedrohen, sie einzuschüchtern und mundtot zu machen. In unserem Fall wirkt dieses Vorgehen nicht. Allerdings möchten wir diese erneute Drohung veröffentlichen, um auf die realen Gefahren hinzuweisen, die von solchen Leuten ausgehen kann. Der Täter tritt im Netz als Tierschützer auf. In Wirklichkeit unterwanderte er bereits in der Vergangenheit Tierschutzgruppen und auch vor allem Antijagdgruppen, um dort angebliche Belege für Jagdsabotage zu sammeln und Tierschützer anzuschwärzen.

Er kündigte auch in der Vergangenheit eine Aktion an, die man durchaus als Amoklauf bezeichnen kann, der allerdings gegen seine heutigen Unterstützer gerichtet war. Sinngemäß: Er wolle, wenn er stirbt, alle „Jäger mitnehmen“. Gerade in Bezug auf die fürchterliche Tat von Kusel https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/kusel-mord-an-polizisten-urteil-ist-rechtskraeftig-100.htmlmöchte man meinen, dass Behörden hier doch sensibilisiert sein sollten. Auch diese Tat passiert nicht plötzlich und unerwartet, sondern sie hatte ihre Vorgeschichte.

An der Art seines FB-Profilbildes (Vermummung) und an der Art und Weise wie dieser Mensch sich ausdrückt, müsste eigentlich zu erkennen sein, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen kann. Auf seiner Page steht im Intro, dass er Menschen hassen würde und nur Tiere lieben würde. Dass er alles und jeden hasst (außer seinen Jägern), daran besteht wenig Zweifel. Dass er Tiere auf sehr seltsame Weise „liebt“ wohl auch nicht. Eine andere Tierschützerin wollte er „in den Rollstuhl schicken“. Er kündigte „Deutschlandreisen“ zu Orten an, in deren Nähe Tierschützer, die er ganz öffentlich auch hasst, wohnen. Aktuell hat er angekündigt, dass er demnächst viel Benzin verfahren würde. Schon seit Jahren terrorisiert er seine Nachbarn in seinem Wohnort und er terrorisierte auch verschiedene Personen in der Stadtverwaltung.

Richtig brisant ist es, dass der Täter sich selbst als waffenkundig bezeichnet, angab, Handschellen in seinem Fahrzeug dabei zu haben und dazu noch angab, bei einem Sicherheitsdienst zu arbeiten. Sind Menschen in derartiger geistiger Verfassung nicht eher ein Sicherheitsrisiko? Sollten solche Leute tatsächlich auch noch ausgerechnet bei einem Sicherheitsdienst arbeiten dürfen? Ein weiterer Admin auf seiner Seite gibt sogar an, sie sei Beamtin im Justizvollzugsdienst.

Ausschnitt aus einem Drohschreiben, das unsere Vorsitzende Brigitte Sommer kurz vor Weihnachten 23 geschickt bekam. Der Absender ist bekannt, kann aber aus juristischen Grünen nicht öffentlich genannt werden. Der Cybermobber veröffentlichte inzwischen den kompletten Brief mit einer kruden Rechtfertigung dafür, diesen Brief verfasst zu haben. Er bestätigt damit die Echtheit des Schreibens.

 

Weitere Informationen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/23/nrw-schafsbingo-um-schermbecker-woelfe-weiter-zu-rissen-einzuladen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/09/vernichtungswahn-woelfe-und-wolfsschuetzer-sollen-weg/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Ausgeschossen: Jagd auf Gloria schon wieder vorbei

Ein Weihnachtswunder für Mutterwölfin Gloria, über das wir uns riesig freuen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verfügte heute, dass die Jagd auf Gloria ausgesetzt wird, bis über mehrere Eilanträge entschieden ist. Dies vermeldete heute Nachmittag die dpa.

Genannt wurden die Eilanträge von BUND und GzSdW, doch auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. haben einen Eilantrag vorbereitet und am 21.12.23 eingereicht.

Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

 

Mit den Zwischenverfügungen sollen vollendete Tatsachen verhindert werden

Das Gericht verwies dabei darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Dabei sind nach unserer Rechnung gerade mal 12 Schafe betroffen. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden. Gegen die Beschlüsse ist allerdings Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiter mit verschiedenen Aktiven vor Ort sein, da wir eine hohe Gefahr eines illegalen Abschusses sehen.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2023/21_12_23/index.php

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

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So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

 

NRW – Protestbriefaktion zum Mitmachen: Kein Todesurteil für Wolfsmutter Gloria

Umweltminister Oliver Krischer rechne in Kürze mit der nötigen Allgemeinverfügung für einen Abschuss der so genannten „Problemwölfin“ Gloria (GW954f). Laut dpa sagte dies der Minister am 22. November im Umweltausschuss des Landtages. Zuständig sei der Kreis Wesel, in dessen Gebiet das Wolfsrevier Schermbeck am Niederrhein fällt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und legt Fakten vor, die einem Abschuss widersprechen. Lesen Sie hier unseren Artikel und machen Sie mit bei der Brief-Protestaktion an den Umweltminister.

Der Wölfin seien am 20., 21., und 24. Oktober neue Nutztierrisse genetisch nachgewiesen worden, sagte der Grünen-Politiker. Damit seien aus seiner Sicht die Bedingungen der Wolfsverordnung für eine Entnahme des Tieres erfüllt. Das Land habe intensiv mit dem Kreis Wesel zusammengearbeitet und ihm alle nötigen Informationen für die rechtliche Bewertung etwa der wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf zur Verfügung gestellt.

Beispielfoto Wolfsfamilie. Auch Gloria hat in diesem Jahr mindestens zwei Welpen zur Welt gebracht. Ihre Welpen haben die gleiche Größe wie die Welpen auf dem Beispielfoto. Sie können noch nicht alleine jagen. ©Brigitte Sommer

 

Gloria soll über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Nutztiere gerissen haben, neben einer großen Zahl von Schafen nachweislich auch ein Pony. Laut eines Gutachtens waren die allermeisten Weidetiere nicht geschützt gewesen.

Der Kreis Wesel habe unterstrichen, dass eine mögliche Entnahme gründlich geprüft werden und in jedem Fall rechtssicher erfolgen müsse. Diese Rechtssicherheit zweifeln wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stark an.

Bereits 2021 war ein Vorstoß eines Schäfers für einen Abschuss der Wölfin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert.  Laut dpa sei „die Prüfung des Kreises Wesel noch nicht abgeschlossen.“

In NRW sei ein neuer Erlass in Vorbereitung, der den Wolfsabschuss erleichtern soll, heißt es weiter. Der Erlass sehe vor, dass genetisch identifizierte Wölfe abgeschossen werden dürfen, die mindestens zwei Mal in einem engen zeitlichen Zusammenhang intakte Schutzzäune von mindestens 0,90 Metern Höhe überwunden und Tiere gerissen hätten. Aus gutem Grund schreiben andere Bundesländer eine Zaunhöhe von 1,10 Metern vor. Warum UM Krischer die Zaunhöhe herab gesetzt hat, erschließt sich uns nicht.

Für diesen Erlass sei die Verbändeanhörung am 19.11. ausgelaufen, er werde «kurzfristig» in Kraft gesetzt, kündigte Krischer in der Ausschusssitzung an.

 

Nur ein Prozent der Gesamtpopulation lebt in NRW

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 einzelne, durchziehende Wölfe, seit 2018 ist der Wolf in NRW dauernd sesshaft geworden. Diese Rückkehr des Wolfes in seine ehemaligen Verbreitungsgebiete, zu dem NRW gehört, erfolgte dabei auf natürliche Weise, heißt es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums von gestern.

 

Laut Monitoringjahr 2022/2023 des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) lagen in NRW fünf besetzte Territorien (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald-Üfter Mark“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen nur rund 1% des deutschlandweiten Wolfsbestands. Wie für alle Bundesländer sei auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich zu den mehr oder weniger dauerhaft besetzten Territorien sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in NRW verbleiben und auf ihrer Wanderung NRW wieder verlassen.

Beispielfoto eines Wolfswelpen, der in diesem Jahr geboren wurde. Glorias Welpen sind wie wie der Welpe auf dem Foto, noch auf die Mutter angewiesen.

Die Landesregierung setze aus diesem Anlass auf umfangreiche Herdenschutzmaßnahmen. Deshalb hat die Landesregierung erst jüngst die Förderkulisse präventiv auf fast die Hälfte der Landesfläche ausgeweitet. Unserer Meinung nach reicht dies nicht aus. Um Schäden von wandernden Jungwölfen zu ersetzen, müsste ganz Deutschland und somit auch ganz NRW als Wolfsgebiet ausgewiesen werden und überall gefördert, aber auch gefordert werden.

Schießen statt schützen?

„In Nordrhein-Westfalen werden wir die Wolfsverordnung kurzfristig praxisgerechter und rechtssicherer gestalten und die Herdenschutz-Förderung zeitnah weiterentwickeln“, sagte Umweltminister Oliver Krischer. „Dabei hat die Unterstützung der Schäferinnen und Schäfer beim Herdenschutz oberste Priorität. Im Vorgriff haben wir daher nun die Förderangebote ausgebaut, um Tierhalterinnen und Tierhalter beim Herdenschutz zu unterstützen.“ so Krischer.

In den Herdenschutz-Fördergebieten werden 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestehen großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Die Förderrichtlinie Wolf umfasst zudem Angebote zur Entschädigung von Tierverlusten und weiteren Schäden (wie Tierarztkosten oder Schäden an Schutzvorrichtungen), die landesweit gewährt werden (in Herdenschutz-Fördergebieten ist nach einer halbjährigen Übergangszeit mindestens ein bestehender Grundschutz erforderlich).

Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Wolf zur Verfügung (rund 430.000 Euro wurden im Jahr 2022 genutzt).

Warum so wenig Interesse von Seiten der Weidetierhalter fragt sich Wolfsschutz-Deutschland e. V.? Solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange wird es auch Weidetierhalter geben, die ganz offensichtlich Risse herbei führen, um eine Abschussverfügung zu erlangen. Dieser Tatsache scheinen sowohl die Umweltminister der einzelnen Bundesländer, als auch die Bundesumweltministerin Steffi Lemke nicht ins Auge blicken zu wollen, denn laut Presseinformation soll der Umgang mit dem Wolf und seinem aktuellen Erhaltungszustand bis Heute Gegenstand der Umweltministerkonferenz von Bund und Länder unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens in Münster sein. „Wir müssen zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, sagte Minister Krischer. Dabei ist laut Umfrage sogar der größte Teil der Landbevölkerung für den Schutz der Wölfe. Abschüsse erhöhen die Akzeptanz nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nicht, sondern solche Abschüsse sind Geschenke an die Jagdlobby.

 

Hier unser Protestschreiben (Text kann einfach kopiert werden)

 

Umweltministerium Nordrhein-Westfalen

Umweltminister Oliver Krischer

Emilie-Preyer-Platz 1

40479 Düsseldorf

 

 

Tel:  0211 4566-0 Fax:  0211 4566-388

Vorab per Mail:

 

01.12.2023

Betr.: Abschussverfahren gegen Wölfin Gloria (GW 954f)

 

Sehr geehrter Herr Minister Krischer,

laut einem Artikel der dpa rechnen sie in Kürze mit einer Allgemeinverfügung zum Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f). Es ist zwar der Kreis Wesel zuständig, aber Sie haben die Funktion des übergeordneten Entscheidungsträgers inne.

Der Wölfin Gloria (GW954f) seien am 20., 21., und 24. Oktober neue Nutztierrisse genetisch nachgewiesen worden. Damit seien aus Ihrer Sicht die Bedingungen der Wolfsverordnung für eine Entnahme des Tieres erfüllt. Das Land habe intensiv mit dem Kreis Wesel zusammengearbeitet und ihm alle nötigen Informationen für die rechtliche Bewertung etwa der wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf zur Verfügung gestellt.

Wir widersprechen hier auf das Entschiedenste, denn es wurden bislang keine Alternativen, wie zum Beispiel Vergrämungsmaßnahmen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden in Betracht gezogen.

Zudem hat Gloria (GW954f) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch in diesem Jahr im Mai mindestens zwei Welpen geboren. Entsprechende Nachweise hat Wolfsschutz-Deutschland e. V. in seinem internen Monitoring. Diese Tatsache müsste aber auch der Jägerschaft bekannt sein, die wohl zum Großteil das Wolfsmonitoring übernommen hat. Eine Tochter aus dem vergangenen Jahr hilft bei der Aufzucht der Welpen. Dieses Tier wurde auch offiziell nachgewiesen.

Würde nun die Wolfsmutter getötet werden, müssten die diesjährigen Welpen verhungern, weil der Vater und die Tochter aus dem vergangenen Jahr Schwierigkeiten hätten, die Welpen zu versorgen, denn alleine jagen können die Welpen noch nicht. Eine weitere Gefahr wären dann auch mehr, statt weniger Nutztierrisse, weil die Wölfe sich leichter Beute zuwenden. Diese Erkenntnisse wurden längst wissenschaftlich bestätigt. Ein Abschuss hilft Weidetierhaltern also nicht.

Laut einer Pressemitteilung Ihres Ministeriums gibt es in NRW lediglich fünf besetzte Territorien (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald-Üfter Mark“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen nur rund 1% des deutschlandweiten Wolfsbestands.

Ein Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f) würde auch den regionalen Bestand der Wölfe in NRW gefährden und eine Klage hätte nach Ansicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Sicherheit Erfolg. Ihre Tochter aus dem Vorjahr wird das Rudel zudem wahrscheinlich Anfang des Jahres vor Beginn der Paarungszeit verlassen, um sich auf den Weg nach einem eigenen Revier zu machen. Nicht einmal ein Drittel der Jungtiere überleben die gefährliche Reise. Damit ist Gloria ein überaus wichtiges Bindeglied zum Erhalt und zur weiteren Verbreitung des Wolfs in NRW. Deutschland und auch NRW haben sich laut EU verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung in Deutschland zu ermöglichen. In NRW gibt es noch immer zu wenige Wölfe.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigt Strafanzeigen an, sollten Wölfin Gloria (GW954f) oder ein anderer Wolf im Falle einer Abschussverfügung zu Tode kommen.

In zahlreichen Artikeln hat Wolfsschutz-Deutschland e. V. immer wieder nachgewiesen, dass Weidetiere im Raum Schermbeck und Dämmerwald nicht geschützt waren und dass Risse geradezu provoziert worden sind. Entsprechende Artikel sind auf der Homepage www.wolfsschutz-deutschland.de  unter entsprechenden Suchbegriffen zu finden und die aktuellsten sind auch noch einmal im Artikel zum Protestschreiben verlinkt.

Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten, das Ihr Ministerium selbst beauftragt hatte:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben. Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“

Fördergelder für Zäune wurden auch in diesem Jahr zu einem Großteil nicht abgerufen, was ebenfalls dafür spricht, dass durch die Provokation von Rissen, eine Abschussverfügung erreicht werden soll.

Wir fordern Sie auf, dass endlich Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Bitte setzen Sie sich gemäß Ihres Amtes auch für den Schutz der Umwelt, und dazu gehört auch der Wolfsschutz, ein, statt dem Druck der Jagd- und Agrarlobby nachzugeben. Insbesondere mahnt Wolfsschutz-Deutschland e. V. an, dass in NRW immer wieder Wölfe aus dem Schermbecker Rudel, so der Partner von Gloria, als auch die Partnerin des Dämmerwaldrüden „verschwunden“ sind. Illegale Jagd auf Wölfe muss endlich mit aller Härte der Gesetze verfolgt werden.

Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Brigitte Sommer, 1. Vorsitzende

Ulrike de Heuvel, 2. Vorsitzende

 

Quellen:

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/zahl-der-woche-rund-1-prozent-des-bundesweiten-wolfsvorkommens-in-nordrhein-westfalen-1701329736?fbclid=IwAR1fGIzXVfbRCVwp2i8LaOqgEKbekKCjgcyH82kJAaO9GqcW2FhtPVPkF3w

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/16/nrw-illegal-mutterwoelfin-gloria-soll-trotz-andauernder-herdenschutzverweigerung-getoetet-werden/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/23/fake-news-in-nrw-schiessgenehmigung-auf-gloria-noch-nicht-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/30/nrw-herdenschutzverweigerung-um-abschuss-von-woelfin-gloria-zu-erlangen/

https://www.lokalkompass.de/bedburg-hau/c-lk-gemeinschaft/umfrage-landbevoelkerung-spricht-sich-fuer-wolfsschutz-aus_a1912854?fbclid=IwAR2DjkYNL9F7-lXQBtkshw8V2WAxdVGV_FcOfv7LqjjNN6RHJeMenwHLz34

 

 

 

NRW illegal – Mutterwölfin Gloria soll trotz andauernder Herdenschutzverweigerung getötet werden?

Das Land Nordrhein-Westfalen plane zusammen mit dem Kreis Wesel ein Verfahren zum Abschuss der sogenannten Problemwölfin Gloria, heißt es. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste und droht mit Strafanzeigen sollten Gloria oder andere Wölfe mit Abschussgenehmigung getötet werden. Der Abschuss einer Wolfsmutter mit Welpen ist illegal, der Abschuss eines „falschen Wolfs“ auch nicht rechtssicher. Zudem klagen wir illegales Nachstellen und Herdenschutzverweigerung an. Sehen Sie in unserer Fotoreportage auch wieder unfassbare Zaunzustände.

„Der Wolf habe zum wiederholten Mal in kurzen Abständen als wirksam erachtete Herdenschutzmaßnahmen überwunden“, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums am Mittwoch zur NRZ. Es seien weitere erhebliche wirtschaftliche Schäden zu erwarten. „Deshalb erarbeitet die Landesregierung zusammen mit dem zuständigen Kreis die Grundlagen für die Entnahme eines Wolfes“, so der Sprecher weiter im NRZ-Artikel.

Nachdem Gloria für längere Zeit unauffällig geblieben war, seien dem Tier im Zeitraum vom 27. September bis 24. Oktober sechs Vorfälle nachgewiesen worden, hieß es weiter. Für einen weiteren Nutztierriss am 31. Oktober liege noch kein Analyseergebnis vor.

Es ist seit langem bekannt, dass das Risiko für Wolfsrisse zum Herbst hin ansteigt. Trotzdem sind, wie jedes Jahr, kaum Bemühungen von Weidetierhaltern zu erkennen gewesen, ihre Tiere zu schützen.

Abschuss von Wolfseltern nicht tierschutzkonform

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie eine waidmännische Ethik – sofern noch vorhanden –  verbieten die Tötung von Elterntieren, wenn die Jungtiere ohne ihre Hilfe nicht erwachsen werden können. Junge Wölfe laufen ab dem Herbst mit den Eltern mit, sie können aber noch nicht alleine jagen. Jagdtechniken, die erlernt werden müssen, um selbstständig zu werden, trainieren sie vor allem in ihrem ersten Winter. Sie sind in dieser Zeit zum Überleben auf die Hilfe der erwachsenen Tiere angewiesen. Das Töten eines Elternteils wird sogar eher dazu führen,  dass es zu mehr Nutztierrissen kommt oder dass die jungen Wölfe verhungern. Das ist auch im Rahmen des Bundestierschutzgesetzes nicht tolerierbar.
Beispielfoto Wolfsmutter mit Welpen Mitte Juni. Alle Wolfswelpen kommen Ende April/Anfang Mai auf die Welt. Wölfe vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Im Herbst sind sie fast so groß wie ihre Eltern, können sich aber noch nicht alleine versorgen. Gloria hat in diesem Jahr mindestens zwei Welpfen geboren.

 

Zuschüsse für Zäune werden nicht abgerufen

Fördermittel nur zu einem Drittel abgerufen.

Im Jahr 2023 stehen zwei Millionen Euro aus dem Naturschutzetat des NRW- Umweltministeriums für Prävention und Entschädigung in Sachen Wolf zur Verfügung. Am 15. Oktober 2023 waren davon rund 591.000 Euro für Maßnahmen nach den „Förderrichtlinien Wolf“ abgerufen worden, 495.000 Euro für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und rund 19.000 Euro für Entschädigungen. Damit wurde nur etwa ein knappes Drittel des vorhandenen Budgets ausgeschöpft. Im Vorjahr war das ähnlich.

 

Ausschnitt aus der Rissliste

 

Ausriss aus der Rissliste des LANUV. Zum Fall vom 8. Oktober erhielten wir einen anonymen Brief. Quelle: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse

Ausriss aus der Rissliste.

Dazu schreibt das LANUV am 15. November 2023:

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt neue Wolfsnachweise bei Schermbeck (Kreis Wesel). Die Ergebnisse beruhen auf den Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen.

Im Zeitraum vom 27. September 2023 bis 24. Oktober 2023 konnte die Wolfsfähe GW954f insgesamt sechsmal bei Nutztierschäden nachgewiesen werden. Alle Fälle ereigneten sich nördlich der Lippe im Bereich des Dämmerwalds und sind somit die ersten sicher belegten Nachweise dieses Tieres in dem Gebiet. Seit Beginn ihrer Anwesenheit im Jahre 2018 erfolgten genetische Nachweise von GW954f nur südlich des Wesel-Datteln-Kanals und nördlich der Autobahn A2. Zuletzt wurde sie dort am 02. September 2023 in Bottrop-Kirchhellen bestätigt. Gegenwärtig ist noch nicht gesichert, ob die Wölfin ihr Streifgebiet nach Norden erweitert hat oder aus bislang ungeklärten Gründen das Territorium „Schermbeck“ verlassen musste und sich nun dauerhaft im Bereich des Dämmerwalds aufhält. Seit Mitte 2022 besetzt hier der Rüde GW2889m das Territorium „Dämmerwald-Üfter Mark“.

Glorias Partner Ingolf und die Partnerin des Dämmerwaldrüden gelten als verschollen

Wir gehen davon aus, dass den Wölfen im Bereich Hünxe als auch im Dämmerwald massiv illegal nachgestellt wird. In einer Pressemitteilung schrieb das LANUV dazu, dass über zwei Losungsfunde vom 09. Juni 2023  das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen den männlichen Wolf GW3616m im Kerngebiet des Schermbecker Rudels nachweisen konnte. Aufgrund genetischer Merkmale stehe fest, dass es sich nicht um einen Nachkommen dieses Rudels von Gloria handeln würde. Das Individuum wurde in Bottrop-Kirchhellen erstmalig genetisch erfasst und könne keinem Herkunftsterritorium zugeordnet werden. Es entstammt der in Deutschland typischen mitteleuropäischen Flachlandpopulation. Auch über das Alter des Tieres seien keine Aussagen möglich.

Der letzte Nachweis des territorialen Rüden GW1587m im Rudel Schermbeck stamme vom 30. Januar 2022. In dem Jahr konnte er auch als Vater der Nachkommen bestätigt werden. Seither gilt GW1587m als verschollen. Bislang steht nicht mit Gewissheit fest, ob das neue Männchen GW3616m den alten Rüden GW1587m abgelöst hat und nun gemeinsam mit der Fähe GW954f das Territorium besetzt.

Laut interner Statistik von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt es im Bereich des Kerngebiets des Schermbecker Rudels in diesem Jahr mindestens zwei Welpen. Da Gloria sich noch im September im Kerngebiet aufhielt, gehen wir davon aus, dass die Welpen von Gloria stammen.

 

Diesen anonymen Brief erhielten wir Ende Oktober. In der Liste steht nun, dass der Eigentümer der Schafe nicht bekannt sei. Wie kann das sein? Immer wieder erhalten wir HInweise von Anwohnern, die sich von der Wolfsgegnerszene dort bedroht und eingeschüchtert fühlen. Wann gedenken die Behörden hier etwas zu unternehmen?

 

Laut Gutachten in den meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben. Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“ Warum nun plötzlich wieder?

 

Zäune viel zu niedrig

Ein sogenannter Grundschutz mit 90 cm Höhe gilt nicht als wolfsabweisend. Deswegen empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) seit 2017 (Quelle: Natur und Landschaft, Heft 9/10 2017, S. 464 f) 120 cm hohe, immer stromführende und täglich zu kontrollierende Zäune. Diese Empfehlung wird mit dem Hinweis „besser höher“ in 2019 im BfN Skript 530 noch einmal wiederholt. Auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW heißt es: „Dort wo es aus örtlichen Gegebenheiten möglich ist, wird eine Zaunhöhe von 120 cm empfohlen.“ Am Niederrhein und im Westmünsterland ist die empfohlene Zaunhöhe überall Standorten umsetzbar.
Wir berichteten bereits am 23. September über Provokation zum Riss von ungeschützen Weidetieren: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/30/nrw-herdenschutzverweigerung-um-abschuss-von-woelfin-gloria-zu-erlangen/

Hier berichteten wir im August über ausgebrochene Pferde: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/22/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-rissprovokation-an-verbotener-umzaeunung/

Zweiter Bericht aus dem August über ungenügende Zäune: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-auch-in-nrw-verschwinden-woelfe/

 

Desaströse aktuelle Zaunbeispiele:

 

Ponys bei Dorsten nur hinter drei Litzen, die obere Litze viel zu niedrig. Das Foto ist in der Dämmerung entstanden. Es wirkt nicht so, als würden diese Ponys nachts eingestallt werden.

 

 

Mufflongehege bei Gahlen nur hinter Maschendraht und Stacheldraht.

 

 

Weide am Tiefer Weg. Hof von H.. Der Halter beschwerte sich lauthals in Presse und TV. Der Wildzaun an der Straße wies auf den Litzen Strom auf, aber auf der linken Seite am Waldrand war auf den Litzen keine Spannung. Es handelt sich um einen Wilddraht mit zwei oberen Litzen und einer unteren am Boden.

 

 

Seitlich am Waldrand war kein Strom vorhanden. Zudem ragte ein Baum ins Gehege hinein und kann als Kletterhilfe dienen.

 

An der Waldseite wiesen die Litzen keine Spannung auf.

 

Völlig ungeschützte Mufflons nur hinter Maschendraht. Zuan zirka 1,60 Meter hoch wie im hinteren Teil zu sehen.

 

Bei dem Risse eines Ponys vom 14.11.23 muss von Anfütterung gesprochen werden. Zeitungsausriss. Wegen Copyright können wir diesen Artikel nicht lesbar darstellen.

 

Ausschnitt aus dem Artikel.Der Halter gibt selbst zu, dass die Weide nur mit einer Litze in 90 Zentimeter Höhe umzäunt war. In einem Wolfsgebiet, wo bereits Miniponys gerissen worden sind, ist dies grob fahrlässig.

 

Fazit: Statt hier einen Wolfsabschuss in die Wege zu leiten, fordern wir von Wolfsschutz endlich Schutzverweigerer mit Strafzahlungen zu belegen, denn solche Zustände können nicht alleine auf Unfähigkeit zurück zu führen sein. Im Gebiet hat sich ein Netzwerk an Wolfshassern gebildet, die sich noch Tipps in sozialen Netzwerken geben und die einen unglaublichen Hass verbreiten. Um den Wolf ist ein irrer Stellvertreterkrieg entstanden, der von den echten Problemen der Bauern ablenken soll. Auch Halter, die sich wirklich gut um ihre Tiere kümmern, bleiben auf der Strecke und sie werden vom Hass der Unwilligen verfolgt.

Nur Null Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz Solange Wolfsabschüsse als Lösung angeboten werden, so lange wird es böswillige Weidetierhalter geben, die eben Wolfsabschüsse provozieren um Abschussgenehmigungen zu erreichen.

 

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__22.html

https://www.digitalmagazin.de/marken/pirsch/hauptheft/2021-11/wildes-wissen/042_waidgerecht-jagen

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/30/nrw-herdenschutzverweigerung-um-abschuss-von-woelfin-gloria-zu-erlangen/

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-11-15

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-06

https://www.nrz.de/region/niederrhein/kreis-wesel-abschuss-von-problemwoelfin-gloria-eingeleitet-id240591838.html?fbclid=IwAR2gQwjvsvnyJXitx2J0hWI0Dmxz0lUFwyIiXgl9dy0Xc3P26GTB59bXgmo

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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So könnt Ihr uns aktiv helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.

 

NRW: Herdenschutzverweigerung, um Abschuss von Wölfin Gloria zu erlangen

Hasserfüllte wollen ihren Tod. In Nordrhein-Westfalen lebt gerade mal ein Prozent des Wolfsbestandes in Deutschland, dennoch wird hier in nicht mehr nachvollziehbarer Vehemenz  der Abschuss der Wölfin Gloria von Wesel gefordert. Nun soll wohl sogar ein neues Gutachten dafür sorgen, dass endlich der „Schießbefehl“ umgesetzt werden kann. Dabei werden Risse seit Jahren von gewissen Haltern provoziert, um Gloria los zu werden. Bislang scheiterten alle Vorstöße an standhaften Umweltministern, auch einer Umweltministerin von der CDU. Gibt nun aber ausgerechnet der neue Umweltminister der Grünen dem Druck der Lobby nach? Lesen sie hierzu unsere neue Reportage.

 

Wir starten gleich mit eindrucksvollen Bildern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, die aufzeigen, dass es noch immer massenweise Weidetiere gibt, die trotz aller Warnungen und Förderangebote nicht geschützt sind.

 

Zwei Shettys, ungeschützt bei Bottrop-Kirchhellen.

 

Mutterkuh alleine mit Kälbchen nur hinter Stacheldraht bei Gahlen.

 

In der Nähe von Gahlen. Hier ist zwar ein wolfsabweisender Zaun vorhanden, aber ein alter Wagen wurde dort so dicht an den Zaun gestellt, dass der Wagen als Überkletterhilfe dienen könnte.

 

Kaltblüter, nachts alleine auf einer abgelegenen Weide in der Nähe der Wilhelmstraße im Kerngebiet des Rudels. In der Nähe gab es bereits Risse. Wir können nicht beurteilen, ob dieses Pferd fit ist. Bei einem gesunden Tier besteht wahrscheinlich wenig Gefahr, doch falls das Pferd über 30 Jahre alt und nicht fit ist, könnte es ins Beuteschema fallen.

 

Keine Veränderung in einem Streichelgehege an einem Gartencenter, wo es bereits einen Riss gab. Dort gibt es einen offenen kleinen Unterstand und einen anderen Stall. Uns ist nicht bekannt, ob die Tiere nachts eingestallt werden. Vorne ist nach wie vor ein Legizaun 1,20m hoch (Stabmattenzaun) mit Untergrabschutz. Hinten ist das Gelände noch mal ein wenig unterteilt und dort ist es auch buschiger und die Zäune zum Teil Wildzaungeflecht, wohl ohne Untergrabschutz.

 

Schafe nur hinter Maschendraht bei Dorsten.

 

Die Schafweide liegt direkt an offenem Gelände.

 

Schafe nur hinter Legi-Zaun. Höhe 1,40 Meter bis 1,60 Meter Höhe. Abends kurz vor 20 Uhr bei Bottrop-Kirchhellen.

 

 

 

Stute mit Fohlen bei Bottrop-Kirchhellen, nach Sonnenuntergang.

 

Ausweitung der Förderkulisse

Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz sogar noch weiter aus, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. September. Für fast die Hälfte der Landesfläche könnten nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem wurde die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestünden großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.

Was nutzen Förderangebote bei Herdenschutzverweigerung?

Laut WAZ waren am 15. Juni 2023 von den für den Herdenschutz vorgesehenen Fördermitteln von einer Million Euro gerade einmal 185.000 Euro abgerufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßen die Ausweitung der Fördergebiete. Eine unserer Kernforderungen lautet ja auch, dass in ganz Deutschland gefördert und gefordert wird, ohne erst hochbürokratisch Wolfsgebiete auszuweisen. Unserer Meinung nach könnte dadurch viel Unmut beseitigt werden und die Schäden von wandernden Jungwölfen würden sofort entschädigt werden können. Eine solche großzügige Regelung kann aber leider nicht dort funktionieren, wo Halter den Herdenschutz verweigern, um Wolfsabschussgenehmigungen zu erlangen. Dies scheint im Wolfsgebiet Schermbeck der Fall zu sein.

Hier ein O-Ton von Rolf Fricke vom NABU Bottrop aus dem neuen Newsletter des NABU:

„Hinter vorgehaltener Hand wird in unserer Region sogar von Einzelpersonen weitergegeben, dass jeder wolfsabweisende Zaun den Wölfen nur helfe. Herkömmliche Zäune wären besser, denn sie beschleunigten einen Abschuss der Wölfe. Zuletzt hat das jemand von uns auf dem Schafmarkt in Gahlen im August 2023 gehört.“ „Ein Abschuss der Wölfin Gloria würde in dieser Zielgruppe ein völlig falsches Signal setzen“, summiert Frank Boßerhoff vom NABU Wesel.

Hier stimmen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in vollem Umfang zu. Auch wir weisen seit Jahren nach, dass viele Weidetiere nicht geschützt werden. Eindrucksvoll stellt dies der NABU auch in seinem neuen Newsletter bildlich dar. Doch auch unsere Bilder oben sind wieder einmal mehr sehr aussagekräftig.

Statt Wölfe als Bauernopfer zu liefern, muss endlich eine Möglichkeit geschaffen werden, solchen Schutzverweigerern Konsequenzen, wie z. B. Strafgelder angedeien zu lassen. Wir berichteten auch hier über eine dreiste Rissprovokation: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/22/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-rissprovokation-an-verbotener-umzaeunung/

Wende in der Wolfspolitik des Grünen Umweltministers?

„Wir müssen aber auch zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, so Krischer in der Pressemitteilung des Umweltministeriums über die Ausweitung der Fördergebiete.

Brisantes Gutachten

Minister Krischer hatte dem Parlament Mitte September ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Evaluierung der Wolfsverordnung NRW im Hinblick auf Entnahme von Wölfen“ zugesandt. Erstellt wurde dieses Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Dieses Gutachten liegt uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor.

Zum Inhalt heißt es von Seiten der SPD: Um die Entnahme eines auffällig gewordenen Wolfs zu ermöglichen, seien in NRW aktuell zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Die Hürden wären also hoch, aber eben, so macht der Gutachter auch deutlich, nicht unüberwindbar. Denn diese Auflagen seien klar benannt und können im Stil einer Checkliste aufgeschlüsselt werden. Dazu gehöre beispielsweise der wirtschaftliche Schaden, der durch einen Wolf entstanden ist beziehungsweise noch drohe. Diese Ausgangslage mache deutlich, dass der er zuständige Minister alle Instrumente in der Hand habe, um eine Entnahme eines sogenannten Problem-Wolfs auch im Geiste des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Dazu müsste er sein Haus laut einer Mail eines Abgeordneten der SPD schlicht dazu anweisen, die aufgezeigte Checkliste abzuarbeiten. Ein entsprechendes Vorgehen hänge also auch am politischen Willen. Die SPD habe Minister Krischer bereits vor dem Gutachten aufgefordert, die ihm durch die Wolfsverordnung übertragene Verantwortung auch zu übernehmen.

Lobbydruck auf den Grünen Umweltminister?

Ein solches Gutachten wird in der Regel für hohe fünfstellige Summen erstellt und es ist zu befürchten, dass Gutachter zu Ergebnissen gelangen, die die Auftraggeber von ihnen erwarten. Es kommt  zum Schluss, dass eine Entnahme zulässig sei, aber auch, dass Rechtsunsicherheiten blieben.

Der Wolf ist durch EU-Recht bislang streng geschützt. Es scheint, als würden sich auch die Bundes-Grünen dem Lobby-Druck beugen.  Bundesumweltministerin Steffi Lemke will angeblich die Bürokratie um dem Abschuss einzelner Wölfe erleichtern.   Zugleich kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, den strengen Schutzstatus, der eine Bejagung verbietet, zu überprüfen. Und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sagte, es müsse auch möglich sein, ganze Rudel zu „entnehmen“ – also zu töten. Wir berichteten hier bereits über den seltsamen Wandel der Grünen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

Laut der Deutschen Presse-Agentur will sich Bundesumweltministerin Lemke kommende Woche zu konkreten Vorschlägen äußern.

Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben.72 Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“

 

Ausschnitt aus dem Gutachten.

 

Der selbe Gutachter hatte übrigens  bereits im November 2021 ein Gutachten zu selben Problematik erstellt.  Pilkant finden wir es, dass dieser Gutachter bei der fast gleichen, unveränderten Faktenlage nun in dem neuen Gutachten zu einem völlig anderen Ergebnis kommt. Hier nur ein Abschnitt aus seinem ersten Gutachten von Nov. 2021:
„ Die Voraussetzungen für eine Ausnahme des Tötungsverbots des § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG liegen nicht vor. Zwar sind in der Vergangenheit durch die Wölfe im Raum Schermbeck ernste wirtschaftliche Schäden verursacht worden. Maßgebend ist jedoch, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass zukünftig ernste wirtschaftliche Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zu erwarten sind. Davon kann nicht ausgegangen werden:“…..

Nur drei Risse in 2023 im Territorium Schermbeck

Im Schermbecker Gebiet gab bis jetzt in 2023 nur drei Risse:
28.2 Dinslaken 39 Schafe/Ziegen
13.3. Voerde 6 Schafe
2.9. Bottrop-Kirchhellen 13 Schafe/Ziegen
Gebiet Dämmerwald ebenfalls drei Risse
16.2. Dorsten-Rhade 19 Schafe
19.3. Dorsten-Lembeck 19 Schafe
25.3. Schermbeck 1 Rind Todesursache unklar, kein Kehlbiss, postmortale Fraßspuren durch Wolf HW01 (Gloria weißt HW02 auf)
Bei den Rissen/Verletzungen gab es außerdem zwei Falschmeldungen:
25.6  ein Kalb in Wesel und 13.7. 1 verletztes Pferd in Schermbeck wurden Opfer eines Haushundes. Siehe auch Rissliste unten verlinkt.

Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben, heißt es weiter in der Pressemitteilung des Umweltministeriums. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Wobei in diesen Territorien bereits Wölfe unter seltsamen Umständen nicht mehr nachweisbar sind. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-auch-in-nrw-verschwinden-woelfe/

Damit lebt in Nordrhein-Westfalen gerade mal rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes.

Das Fördergebiet Westmünsterland (1.661 km²) hat inklusive der Pufferzone eine Gesamtgröße von 4.090 km² und umfasst Flächen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Kleve, Recklinghausen, Wesel sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Duisburg, Gelsenkirchen und Oberhausen. Erstmalig sind die Städte Coesfeld und Dülmen Bestandteil des Fördergebiets.

Das Fördergebiet „Märkisches Sauerland“ hat eine Größe von 775 km². Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1.299 km². Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der kreisfreien Stadt Hagen.

Das Fördergebiet „Dümmer-Geest-Niederung“ sei ausgewiesen worden, da sich in Niedersachsen unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen drei Wolfsterritorien etabliert haben. Das Fördergebiet hat eine Größe von 515 km² und umfasst zusammen mit der angrenzenden Pufferzone mit einer Größe von weiteren 636 km² den gesamten Kreis Minden-Lübbecke.

 

 

 

 

 

Ausweitung des Wolfsgebietes inkl. Förderkulisse. Quelle: https://www.nrz.de/region/niederrhein/wolfsgebiet-schermbeck-wird-um-weitere-orte-vergroessert-id239626369.html

Klagen könnten Schießbefehl auf Gloria kippen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind nicht darüber beunruhigt, dass es von Wölfin Gloria seit dem März 23 keine offiziellen Nachweise mehr gegeben hat. Unter vorgehaltener Hand heißt es, dass das Wolfsmonitoring nicht mehr von den Wolfsfreunden gemacht werde, die dafür im vergangenen Jahr zuständig gewesen wären. Die Jägerschaft hätte das Wolfsmonitoring übernommen und diese würde keine Daten liefern. Für uns glaubhaft, zumal es ja im Landkreis Stade in Niedersachsen ähnliche Probleme mit nicht gemeldeten Wolfsnachweisen gibt. Wir befürchten allerdings, dass gewisse Interessengruppen nichts unversucht lassen, um die Schermbecker Wölfe illegal „verschwinden“ zu lassen. Glorias Partner Ingolf und die Partnerin des Dämmerwaldrüden sowie der Dämmerwaldrüde selbst, verschwanden von der Bildfläche.

Wir geben unsere Nachweise nicht öffentlich bekannt.

Sollte es also tatsächlich zu einer Abschussgenehmigung kommen, werden bei den vielen Rechtsunsicherheiten laut Gutachten, sicherlich sehr gute Aussichten bestehen, eine solche Schießgenehmigung per Gericht zu kippen. Wir hoffen allerdings, dass es erst gar nicht dazu kommt. Auch unsere Veröffentlichungen dürften dazu beitragen, die wahren Verhältnisse in dem Gebiet darzustellen.

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

Aktuelle Wolfsnachweise in NRW:

Wolfsnachweise im Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest: Neuer Nachweis der Wolfsfähe GW3199f

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-27

Eifel – Hohes Venn: Männlicher Nachkomme GW3448m aus dem Rudel „Hohes Venn“ (Belgien) in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-26

Wolfsgebiet Schermbeck: Bislang unbekannter Wolfsrüde GW3616m im Territorium Schermbeck nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-06

Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke: Wolfsrüde GW3101m aus Niedersachsen in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-08-23

 

Quellen:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-herdenschutz-foerderung-aus

Hier der Link zur Rissliste NRW. Auffällig sind die vielen Falschmeldungen: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR0UdDZYA3B-ukAsFaQ21JR_pWORupQKQk3meFBDG15de4GqoD2J3nBE9Rk