NRW: Herdenschutzverweigerung, um Abschuss von Wölfin Gloria zu erlangen

Hasserfüllte wollen ihren Tod. In Nordrhein-Westfalen lebt gerade mal ein Prozent des Wolfsbestandes in Deutschland, dennoch wird hier in nicht mehr nachvollziehbarer Vehemenz  der Abschuss der Wölfin Gloria von Wesel gefordert. Nun soll wohl sogar ein neues Gutachten dafür sorgen, dass endlich der „Schießbefehl“ umgesetzt werden kann. Dabei werden Risse seit Jahren von gewissen Haltern provoziert, um Gloria los zu werden. Bislang scheiterten alle Vorstöße an standhaften Umweltministern, auch einer Umweltministerin von der CDU. Gibt nun aber ausgerechnet der neue Umweltminister der Grünen dem Druck der Lobby nach? Lesen sie hierzu unsere neue Reportage.

 

Wir starten gleich mit eindrucksvollen Bildern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, die aufzeigen, dass es noch immer massenweise Weidetiere gibt, die trotz aller Warnungen und Förderangebote nicht geschützt sind.

 

Zwei Shettys, ungeschützt bei Bottrop-Kirchhellen.

 

Mutterkuh alleine mit Kälbchen nur hinter Stacheldraht bei Gahlen.

 

In der Nähe von Gahlen. Hier ist zwar ein wolfsabweisender Zaun vorhanden, aber ein alter Wagen wurde dort so dicht an den Zaun gestellt, dass der Wagen als Überkletterhilfe dienen könnte.

 

Kaltblüter, nachts alleine auf einer abgelegenen Weide in der Nähe der Wilhelmstraße im Kerngebiet des Rudels. In der Nähe gab es bereits Risse. Wir können nicht beurteilen, ob dieses Pferd fit ist. Bei einem gesunden Tier besteht wahrscheinlich wenig Gefahr, doch falls das Pferd über 30 Jahre alt und nicht fit ist, könnte es ins Beuteschema fallen.

 

Keine Veränderung in einem Streichelgehege an einem Gartencenter, wo es bereits einen Riss gab. Dort gibt es einen offenen kleinen Unterstand und einen anderen Stall. Uns ist nicht bekannt, ob die Tiere nachts eingestallt werden. Vorne ist nach wie vor ein Legizaun 1,20m hoch (Stabmattenzaun) mit Untergrabschutz. Hinten ist das Gelände noch mal ein wenig unterteilt und dort ist es auch buschiger und die Zäune zum Teil Wildzaungeflecht, wohl ohne Untergrabschutz.

 

Schafe nur hinter Maschendraht bei Dorsten.

 

Die Schafweide liegt direkt an offenem Gelände.

 

Schafe nur hinter Legi-Zaun. Höhe 1,40 Meter bis 1,60 Meter Höhe. Abends kurz vor 20 Uhr bei Bottrop-Kirchhellen.

 

 

 

Stute mit Fohlen bei Bottrop-Kirchhellen, nach Sonnenuntergang.

 

Ausweitung der Förderkulisse

Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz sogar noch weiter aus, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. September. Für fast die Hälfte der Landesfläche könnten nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem wurde die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestünden großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.

Was nutzen Förderangebote bei Herdenschutzverweigerung?

Laut WAZ waren am 15. Juni 2023 von den für den Herdenschutz vorgesehenen Fördermitteln von einer Million Euro gerade einmal 185.000 Euro abgerufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßen die Ausweitung der Fördergebiete. Eine unserer Kernforderungen lautet ja auch, dass in ganz Deutschland gefördert und gefordert wird, ohne erst hochbürokratisch Wolfsgebiete auszuweisen. Unserer Meinung nach könnte dadurch viel Unmut beseitigt werden und die Schäden von wandernden Jungwölfen würden sofort entschädigt werden können. Eine solche großzügige Regelung kann aber leider nicht dort funktionieren, wo Halter den Herdenschutz verweigern, um Wolfsabschussgenehmigungen zu erlangen. Dies scheint im Wolfsgebiet Schermbeck der Fall zu sein.

Hier ein O-Ton von Rolf Fricke vom NABU Bottrop aus dem neuen Newsletter des NABU:

„Hinter vorgehaltener Hand wird in unserer Region sogar von Einzelpersonen weitergegeben, dass jeder wolfsabweisende Zaun den Wölfen nur helfe. Herkömmliche Zäune wären besser, denn sie beschleunigten einen Abschuss der Wölfe. Zuletzt hat das jemand von uns auf dem Schafmarkt in Gahlen im August 2023 gehört.“ „Ein Abschuss der Wölfin Gloria würde in dieser Zielgruppe ein völlig falsches Signal setzen“, summiert Frank Boßerhoff vom NABU Wesel.

Hier stimmen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in vollem Umfang zu. Auch wir weisen seit Jahren nach, dass viele Weidetiere nicht geschützt werden. Eindrucksvoll stellt dies der NABU auch in seinem neuen Newsletter bildlich dar. Doch auch unsere Bilder oben sind wieder einmal mehr sehr aussagekräftig.

Statt Wölfe als Bauernopfer zu liefern, muss endlich eine Möglichkeit geschaffen werden, solchen Schutzverweigerern Konsequenzen, wie z. B. Strafgelder angedeien zu lassen. Wir berichteten auch hier über eine dreiste Rissprovokation: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/22/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-rissprovokation-an-verbotener-umzaeunung/

Wende in der Wolfspolitik des Grünen Umweltministers?

„Wir müssen aber auch zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, so Krischer in der Pressemitteilung des Umweltministeriums über die Ausweitung der Fördergebiete.

Brisantes Gutachten

Minister Krischer hatte dem Parlament Mitte September ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Evaluierung der Wolfsverordnung NRW im Hinblick auf Entnahme von Wölfen“ zugesandt. Erstellt wurde dieses Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Dieses Gutachten liegt uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor.

Zum Inhalt heißt es von Seiten der SPD: Um die Entnahme eines auffällig gewordenen Wolfs zu ermöglichen, seien in NRW aktuell zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Die Hürden wären also hoch, aber eben, so macht der Gutachter auch deutlich, nicht unüberwindbar. Denn diese Auflagen seien klar benannt und können im Stil einer Checkliste aufgeschlüsselt werden. Dazu gehöre beispielsweise der wirtschaftliche Schaden, der durch einen Wolf entstanden ist beziehungsweise noch drohe. Diese Ausgangslage mache deutlich, dass der er zuständige Minister alle Instrumente in der Hand habe, um eine Entnahme eines sogenannten Problem-Wolfs auch im Geiste des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Dazu müsste er sein Haus laut einer Mail eines Abgeordneten der SPD schlicht dazu anweisen, die aufgezeigte Checkliste abzuarbeiten. Ein entsprechendes Vorgehen hänge also auch am politischen Willen. Die SPD habe Minister Krischer bereits vor dem Gutachten aufgefordert, die ihm durch die Wolfsverordnung übertragene Verantwortung auch zu übernehmen.

Lobbydruck auf den Grünen Umweltminister?

Ein solches Gutachten wird in der Regel für hohe fünfstellige Summen erstellt und es ist zu befürchten, dass Gutachter zu Ergebnissen gelangen, die die Auftraggeber von ihnen erwarten. Es kommt  zum Schluss, dass eine Entnahme zulässig sei, aber auch, dass Rechtsunsicherheiten blieben.

Der Wolf ist durch EU-Recht bislang streng geschützt. Es scheint, als würden sich auch die Bundes-Grünen dem Lobby-Druck beugen.  Bundesumweltministerin Steffi Lemke will angeblich die Bürokratie um dem Abschuss einzelner Wölfe erleichtern.   Zugleich kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, den strengen Schutzstatus, der eine Bejagung verbietet, zu überprüfen. Und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sagte, es müsse auch möglich sein, ganze Rudel zu „entnehmen“ – also zu töten. Wir berichteten hier bereits über den seltsamen Wandel der Grünen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

Laut der Deutschen Presse-Agentur will sich Bundesumweltministerin Lemke kommende Woche zu konkreten Vorschlägen äußern.

Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben.72 Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“

 

Ausschnitt aus dem Gutachten.

 

Der selbe Gutachter hatte übrigens  bereits im November 2021 ein Gutachten zu selben Problematik erstellt.  Pilkant finden wir es, dass dieser Gutachter bei der fast gleichen, unveränderten Faktenlage nun in dem neuen Gutachten zu einem völlig anderen Ergebnis kommt. Hier nur ein Abschnitt aus seinem ersten Gutachten von Nov. 2021:
„ Die Voraussetzungen für eine Ausnahme des Tötungsverbots des § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG liegen nicht vor. Zwar sind in der Vergangenheit durch die Wölfe im Raum Schermbeck ernste wirtschaftliche Schäden verursacht worden. Maßgebend ist jedoch, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass zukünftig ernste wirtschaftliche Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zu erwarten sind. Davon kann nicht ausgegangen werden:“…..

Nur drei Risse in 2023 im Territorium Schermbeck

Im Schermbecker Gebiet gab bis jetzt in 2023 nur drei Risse:
28.2 Dinslaken 39 Schafe/Ziegen
13.3. Voerde 6 Schafe
2.9. Bottrop-Kirchhellen 13 Schafe/Ziegen
Gebiet Dämmerwald ebenfalls drei Risse
16.2. Dorsten-Rhade 19 Schafe
19.3. Dorsten-Lembeck 19 Schafe
25.3. Schermbeck 1 Rind Todesursache unklar, kein Kehlbiss, postmortale Fraßspuren durch Wolf HW01 (Gloria weißt HW02 auf)
Bei den Rissen/Verletzungen gab es außerdem zwei Falschmeldungen:
25.6  ein Kalb in Wesel und 13.7. 1 verletztes Pferd in Schermbeck wurden Opfer eines Haushundes. Siehe auch Rissliste unten verlinkt.

Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben, heißt es weiter in der Pressemitteilung des Umweltministeriums. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Wobei in diesen Territorien bereits Wölfe unter seltsamen Umständen nicht mehr nachweisbar sind. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-auch-in-nrw-verschwinden-woelfe/

Damit lebt in Nordrhein-Westfalen gerade mal rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes.

Das Fördergebiet Westmünsterland (1.661 km²) hat inklusive der Pufferzone eine Gesamtgröße von 4.090 km² und umfasst Flächen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Kleve, Recklinghausen, Wesel sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Duisburg, Gelsenkirchen und Oberhausen. Erstmalig sind die Städte Coesfeld und Dülmen Bestandteil des Fördergebiets.

Das Fördergebiet „Märkisches Sauerland“ hat eine Größe von 775 km². Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1.299 km². Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der kreisfreien Stadt Hagen.

Das Fördergebiet „Dümmer-Geest-Niederung“ sei ausgewiesen worden, da sich in Niedersachsen unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen drei Wolfsterritorien etabliert haben. Das Fördergebiet hat eine Größe von 515 km² und umfasst zusammen mit der angrenzenden Pufferzone mit einer Größe von weiteren 636 km² den gesamten Kreis Minden-Lübbecke.

 

 

 

 

 

Ausweitung des Wolfsgebietes inkl. Förderkulisse. Quelle: https://www.nrz.de/region/niederrhein/wolfsgebiet-schermbeck-wird-um-weitere-orte-vergroessert-id239626369.html

Klagen könnten Schießbefehl auf Gloria kippen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind nicht darüber beunruhigt, dass es von Wölfin Gloria seit dem März 23 keine offiziellen Nachweise mehr gegeben hat. Unter vorgehaltener Hand heißt es, dass das Wolfsmonitoring nicht mehr von den Wolfsfreunden gemacht werde, die dafür im vergangenen Jahr zuständig gewesen wären. Die Jägerschaft hätte das Wolfsmonitoring übernommen und diese würde keine Daten liefern. Für uns glaubhaft, zumal es ja im Landkreis Stade in Niedersachsen ähnliche Probleme mit nicht gemeldeten Wolfsnachweisen gibt. Wir befürchten allerdings, dass gewisse Interessengruppen nichts unversucht lassen, um die Schermbecker Wölfe illegal „verschwinden“ zu lassen. Glorias Partner Ingolf und die Partnerin des Dämmerwaldrüden sowie der Dämmerwaldrüde selbst, verschwanden von der Bildfläche.

Wir geben unsere Nachweise nicht öffentlich bekannt.

Sollte es also tatsächlich zu einer Abschussgenehmigung kommen, werden bei den vielen Rechtsunsicherheiten laut Gutachten, sicherlich sehr gute Aussichten bestehen, eine solche Schießgenehmigung per Gericht zu kippen. Wir hoffen allerdings, dass es erst gar nicht dazu kommt. Auch unsere Veröffentlichungen dürften dazu beitragen, die wahren Verhältnisse in dem Gebiet darzustellen.

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

Aktuelle Wolfsnachweise in NRW:

Wolfsnachweise im Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest: Neuer Nachweis der Wolfsfähe GW3199f

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-27

Eifel – Hohes Venn: Männlicher Nachkomme GW3448m aus dem Rudel „Hohes Venn“ (Belgien) in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-26

Wolfsgebiet Schermbeck: Bislang unbekannter Wolfsrüde GW3616m im Territorium Schermbeck nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-06

Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke: Wolfsrüde GW3101m aus Niedersachsen in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-08-23

 

Quellen:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-herdenschutz-foerderung-aus

Hier der Link zur Rissliste NRW. Auffällig sind die vielen Falschmeldungen: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR0UdDZYA3B-ukAsFaQ21JR_pWORupQKQk3meFBDG15de4GqoD2J3nBE9Rk

Aiwanger (FW) zu Grünen und Bund Naturschutz: „Haltet die Klappe“

In Sachen  Klage gegen die Bayerische Wolfsverordnung scheinen die Nerven von Hubert Aiwanger blank zu liegen, denn in einem Twitter-Thread legte der Chef der Freien Wähler in Bayern und zugleich stellvertretender Ministerpräsident, so richtig los. Dabei war doch eigentlich von Anfang an klar, dass Söders (CDU/CSU) Vorstoß, Wölfe in Bayern leichter abzuschießen, gegen EU-Recht und Deutsches Naturschutzrecht verstößt. Sogar ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bewertet dies so.

Der Bund Naturschutz (BN) klagt gegen die neue bayerische Wolfsverordnung.  Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht nach wie vor streng geschützt. Bisher durften Wölfe nur abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen, oder die öffentliche Sicherheit gefährdeten – unter anderem, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern, oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden, oder Stallungen gesehen werden. Laut der neuen Wolfsverordnung ist der Abschuss nun auch möglich „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher, oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ – dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe nun geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten“ ein einziges Nutztier töten.

Beispielbild Wölfe ©Brigitte Sommer

 

„Ein Riss reicht“, so der markige Spruch von Markus Söder.  „Nicht schützbare Weidegebiete“ sind laut Verordnung Gebiete, „bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich, oder nicht zumutbar ist“. Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür im Freistaat die Bezirksregierungen zuständig.

Welche Weiden nun als „zumutbar schützbar“ eingestuft werden – und welche nicht, genau darüber streiten Bund Naturschutz und Staatsregierung. Der Bund Naturschutz ist der Auffassung, dass es bei einigen Flächen, die von staatlicher Seite als „nicht schützbar“ eingestuft worden sind,  doch Zaune errichtet werden können.

 

 

Screenshot eines Twittereintrages von Aiwanger (FW) vom 19.05.23

 

Nun setzt Hubert Aiwanger Söders markigen Sprüchen mit seinem Twitter-Beitrag noch eines drauf. Man könnte darüber schmunzeln, wenn nicht angedeutet werden würde, dass Aiwanger wohl Recht und Gesetz egal sein könnten.

 

Gutachten: Bayerns Wolfsverordnung ignoriert Bundes- und EU-Recht

Die seit Mai gel­ten­de baye­ri­sche Wolfs­ver­ord­nung wi­der­spricht dem gel­ten­den Bun­des- und EU-Recht. Zu die­sem Er­geb­nis kommt eine 16-sei­ti­ge Aus­ar­bei­tung des Wis­sen­schaft­li­chen Dienstes des Bun­des­ta­ges, der der Deut­schen Pres­se-Agen­tur vor­liegt. Kon­kret mo­niert das Gut­ach­ten, dass die baye­ri­sche Ver­ord­nung die Ent­nah­me eines Wol­fes nach dem ers­ten Riss eines Wei­de­tie­res er­mög­licht.

 

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/27/klage-koennte-soeder-populismus-schnell-den-garaus-machen/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-naturschutz-klagt-gegen-bayerische-wolfsverordnung,Tdk3yXL

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/gutachten-bayerns-wolfsverordnung-ignoriert-bundes–und-eu-recht

Kein Abschuss: Wutbauern aus NRW erneut abgewatscht – Gutachten entlastet Schermbecker Wölfe

Ein Rechtsgutachten, das das Umweltministerium in Auftrag gegeben hat, bestätigt jetzt erneut: die Voraussetzungen für eine „Entnahme“, sprich Tötung der Wölfe sind nicht gegeben. Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Entscheidung mit großer Erleichterung und mit noch größerer Zufriedenheit. „Wir sind sicher, dass auch unsere Faktenchecks, mit denen wir immer wieder die Lage vor Ort aufgezeigt haben und den mangelnden Willen bestimmter Schäfer und Pferdehalter *innen aufgezeigt haben, mit zur Entscheidung beigetragen haben,“ so die Vorsitzende Brigitte Sommer.

Der Wolf hat allen Grund zur Freude. © Beispielbild Brigitte Sommer

Für Schäfer Kurt Opriel sie es dagegen ein „Tiefschlag“ gewesen, schreibt heute die NRZ. Wir können uns das gut vorstellen, haben wir die „alternativen Fakten“ dieses Schäfers doch immer und immer wieder aufgedeckt.  Unser großer Dank geht hier auch an unser NRW-Team, das praktisch über sich hinaus gewachsen ist. Und weil wir weiter so starke Arbeit leisten wollen, freuen wir uns über Spenden und neue Mitglieder.

Für zwei Risse war der Rüde verantwortlich

Für die Pony-Risse am 11., 20., und 22. Oktober sowie das verletzte Pony am 21. Oktober war auf jeden Fall ein Wolf verantwortlich. Das haben die Genanalysen des Senckenberglabors für Wildtiergenetik in Gelnhausen laut Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ergeben. Bei den Übergriffen am 20. und 21. Oktober konnte erstmals der männliche Wolf GW1587m als Verursacher nachgewiesen werden. Für die Risse am 11. und 22. Oktober konnte kein bestimmtes Wolfsindividuum nachgewiesen werden. Die genetischen Analysen der Proben vom 29. Oktober  und 3. November  sind noch in der Bearbeitung.

Land will wolfsabweisende Zäune für Pferde ab Dezember fördern

Als „zumutbare Alternativen“ zu einer von Nutztierhaltern und Bauern geforderten Entnahme werden Herdenschutzmaßnahmen wie wolfsabweisende Zäune, nächtliches Aufstallen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden genannt. Diese sind aber kostspielig und werden vom Land bislang nicht gefördert. Die Landesregierung will künftig nun auch die Halter von Kleinpferden finanziell unterstützen. Das Landwirtschaftsministerium werde dien Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen öffnen, mit dem Ziel, ab 1. Dezember 2021 Schutzmaßnahmen für sie zu fördern – ähnlich, wie es für Gehegewild, Schaf- und Ziegenhaltung heute schon der Fall ist. Die Details werden derzeit ausgearbeitet. Zusätzlich wurde bei der Landwirtschaftskammer eine neue Hotline für die Herdenschutzberatung eingerichtet, die u.a. auch zu wolfsabweisenden Zäunen berät.

Das sagt die Ministerin

Landwirtschafts- und Naturschutzministerin Ursula Heinen-Esser:Eine „Entnahme von Wölfen in Schermbeck ist nach aktueller rechtlicher Bewertung nicht möglich.“ Umso wichtiger sei es, die Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren „wolfsabweisend zu zäunen“ und die Tiere „in den dunklen Tag- und Nachtstunden nach Möglichkeit in einen Stall zu verbringen.“

Artikel aus der NRZ: https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/rechtsgutachten-woelfe-im-kreis-wesel-duerfen-weiterleben-id233794881.html?utm_medium=Social&utm_campaign=NRZDinslaken&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR0ykhXDr5sFk8mu67Ytjtr6ZMMmXQkJq2h_DxBSCF4ruGP9ANyJKsqzoaA#Echobox=1636466051

Unsere Faktenchecks noch einmal zum Nachlesen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/25/weitere-tote-ponys-in-nrw-alle-warnungen-zu-rissgefahren-ab-august-ignoriert/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/19/nrw-wolfsschutz-deutschland-e-v-klagt-an-provozieren-pferdehalter-innen-absichtlich-wolfsrisse-um-eine-abschussgenehmigung-zu-erhalten/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/03/wolfsschutz-deutschland-e-v-entlarvt-fakenews-in-nrw-woelfin-gloria-nicht-auf-schlagerpfaden/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/09/01/exklusiv-faktencheck-fotoreportage-und-zaunkontrollen-aus-dem-wolfsgebiet-schermbeck-nrw/

Zum Gerichtsentscheid im Mai: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/05/07/woelfin-gloria-darf-nicht-abgeschossen-werden-wolfsschutz-deutschland-e-v-begruesst-die-entscheidung-des-verwaltungsgerichts-duesseldorf/

Erschießung Wolf Zottel – Veröffentlichung über Gutachten wirft noch mehr Fragen auf – Petition weiter offen

In einer Pressemitteilung auf der Homepage des Landratsamtes Görlitz heisst es lapidar, dass das vom Leibnitz-Institut bestellte Gutachten über die „Entnahme“ – im Klartext Erschießung – des Jungwolfes Zottel vom Leibnitz Institut in Berlin sei nun teilweise fertig. Das Gutachten bescheinige, dass der Wolf „fachgerecht getötet worden sei.“ Diese Ausdrucksweise finden wir respektlos und mehr als zynisch, geht es doch um ein Mitgeschöpf, dem man das Wertvollste geraubt hat, was es besaß: Sein Leben!

Hintergrund: Am 02.02.18 wurde der Wolf Zottel getötet. Zuvor sollte der Jungwolf aus dem polnischen Mymiarki-Rudel Ende Dezember 2017 zwei Hunde im Raum Weißkeißel und Krauschwitz getötet haben. Der eine Hund sei frei herumgelaufen, der andere wäre an einer Hundehütte festgebunden gewesen, hießt es vom Kontaktbüro. Wir waren in Weißkeißel vor Ort. Der betroffene Hund war zirka 200 Meter vom Haus des Halters aufgefunden worden. Die Hundehütte war nicht in einem umzäunten Bereich des Gartens untergebracht. Der Besitzer des Hundes verwickelte sich im Gespräch mit uns in Widersprüche. Nachbarn, die Hühner und Katzen hielten, klagten uns gegenüber über keinerlei Verlust ihrer Tiere. Der Bereich in Krauschwitz liegt keinesfalls in einer Ortschaftslage, sondern mitten im Wald Dass hier Wölfe oder andere Wildtiere auftauchen können, ist also alles andere als verwunderlich.

Siehe auch unser offener Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/

Ein DNA-Ergebnis gab es nach unseren Recherchen nur für den Vorfall in Weißkeißel. Dort sei der Wolf als Verursacher festgestellt worden, keinesfalls ist bis dato jedoch bewiesen, dass es damit auch Wolf Zottel war.  Die Erschießung des Jungwolfs verstößt ganz klar gegen mindestens zwei Punkte (5.4 und 5.6) des sächsischen Wolfsmanagementplan. Räude reicht als Grund keinesfalls für eine Tötung aus, auch darf ein Wolf nach dem sächsischen Wolfsmanagementplan nicht ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen getötet werden. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist in Sachsen nicht einmal erreicht. Das unter strengem Schutz stehende Tier hätte also nach unserer Ansicht eingefangen und behandelt werden müssen, wie es auch schon bei einem Wolf, der sich am Bein verletzt hatte, gemacht worden war. Der Wolf konnte in die Freiheit zurück. Warum nicht Zottel?

Weiter wird aus dem Gutachten zitiert, dass Zottel an einer Dermatitis gelitten hätte, wie sie auch bei Räude beobachtet werden kann. Diese schwammige Erläuterung ist nicht anders zu verstehen, als dass anscheinend gar nicht sichergestellt ist, dass Zottel überhaupt unter Räude litt. Zudem wäre Räude behandelbar gewesen und auch eine Dermatitis, die beispielsweise durch Pilzinfektionen oder bakteriellen Infektionen oder auch durch Beschuss mit Bleimunition entstehen kann, wäre mit Antibiotika und Kortison zu behandeln gewesen.  Ilka Reinhardt vom LUPUS-Institut  wurde in einem Interview mit MDR SACHSEN so zitiert: „Generell sind wir sehr erleichtert, dass dieses Tier nun entnommen wurde und wir den Menschen in der Region sagen können, dass sie keine Angst mehr haben müssen.“ Reinhardt betonte, dass der Abschuss so erfolgte, wie es der Managementplan vorsieht. „Wenn sich Wölfe so verhalten, dass das nicht tolerabel ist – und das ist in diesem Fall so gewesen – müssen sie zum legalen Abschuss freigegeben werden.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN heisst es vom Umweltministerium, dass nach Tabelle 8.5 im Wolfsmanagementplan gestattet sei, dass ein Wolf entnommen werden kann. Wir widersprechen: Unter Punkt 8.5 ist aufgeführt, dass hier ebenfalls nur nach Besenderung und Vergrämung eine „Entnahme“ infrage kommt, und das auch nur bei einem Wolf, der nachweislich angefüttert wurde. Dies ist bei Zottel unstrittig nicht der Fall.

Außerdem fragen wir uns, was genau an diesem Jungwolf besonders angsteinflößend gewesen sein soll? Sollten nicht gerade die Mitarbeiter von LUPUS und dem Kontaktbüro die Bevölkerung aufklären, statt sich an Panikmache zu beteiligen bzw. Angst zu schüren?

Eine Jägerzeitung hatte dem Jungwolf aus Polen sogar unterstellt, dass er dafür verantwortlich gewesen sein sollte, dass ein wildernder Jagdhund durch einen Wolf zu Tode kam. Eine Pressemitteilung des Kontaktbüros Sachsen von heute widerlegt diese These ganz klar. Es war ein Rüde aus einen anderen Rudel. Sein Verhalten wird als normal beschrieben. Es ist auch normal, dass herumstreunende Hunde von Wölfen als Beute gesehen werden können. Warum stellt dies aber für den einen Wolf das Todesurteil dar und für den anderen nicht? Zumal es nicht einmal gesichert ist, dass Zottel der Verursacher bei Weißkeißel war.

Der Fall Zottel sorgt weiter für Unmut in den sozialen Netzwerken. So schreibt ein User, zu den Aktionen des Kontaktbüros und des Landratsamtes:  „Die geben sogar die, für jeden so wichtige, 112 Nummer zur Meldung von Wolfssichtungen frei…es ist unfassbar wie tief das Rotkäppchensyndrom dort verwurzelt ist. Ich sehe schon die Schlagzeile: „Wolf war Schuld an zu später Hilfe“ …zu einem schweren Unfall auf der Autobahn konnten die Rettungskräfte erst verspätet ausrücken – die Notfallrufnummer 112 war durch Wolfssichtungsmeldungen überlastet.“

Unsere Petition www.change.org/zottel ist weiterhin offen. Wir fordern Landratsamt, Umweltamt und die Mitarbeiter des Kontaktbüros sowie LUPUS auf, den Fall Zottel lückenlos aufzuklären und wir protestieren gegen die bisherige Informationspolitik. Eine Abschussgenehmigung wurde nicht veröffentlich, ebenso gab es keinerlei Informationen zum Hintergrund. Das Gutachten, aus dem zitiert wurde, ist nicht veröffentlich, ebenso gibt es keinerlei Beweise darüber, dass Wolf Zottel tatsächlich Kaninchen oder Katzen gefressen hat, wie behauptet. Nach unseren Recherchen beruhen diese Anschuldigungen rein auf Hörensagen. Wir erstatteten bereits Anzeige gegen den unbekannten Schützen, den Landrat und den Umweltminister. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/02/pressemitteilung-wolfsschutz-deutschland-erstellt-anzeige-gegen-landrat-umweltminister-und-unbekannten-schuetzen/

Quellen:

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/459-untersuchungsbefund-des-entnommenen-wolfes-liegt-vor

 

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852594&waid=392&modul_id=34&record_id=92696

 

https://www.mdr.de/sachsen/befund-wolfsabschuss-sachsen-100.html

 

https://www.jagderleben.de/news/jagdhund-wolf-getoetet

 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12030&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/460-jagdhund-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-von-einem-wolf-getoetet