Brandenburger Wolfsverordnung Freibrief zum Wölfe töten?

Brandenburg – Die Hatz auf den Wolf geht in eine neue Runde. Der Brandenburger Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat eine so genannte „Wolfsverordnung“ unterzeichnet. Anfang 2018 soll sie in Kraft treten. Wir von Wolfschutz Deutschland bezweifeln allerdings, dass sich diese Verordnung wirklich konform mit EU-Recht erweisen wird. Von Seiten der EU wurde Ende des vergangenen Jahres erneut der höchste Schutzstatus für den Wolf bestätigt. Ein Vorstoß des Bundeslandwirtschaftsministers, den Schutzstatus zu lockern, wurde damit zurückgewiesen. Will das Land Brandenburg mit seiner Wolfsverordnung (BbgWolfCv) dem mächtigen Bauernverband und dem Jagdverband entgegenkommen? Brandenburg versuche, mit seiner Wolfsverodnung Einzelfallentscheidungen zu auffälligen Wölfen besser abzusichern, heißt es. Weiterhin erklärt der Minister: „Der Wolf steht weiter national und international unter Schutz. Unter diesen Bedingungen brauchen wir neben einem guten Herdenschutz klare rechtliche Regelungen, die Behörden einen Handlungsrahmen vorgibt, wenn Wölfe sich auffällig verhalten oder lernen die anerkannten Schutzeinrichtungen in Nutztierhaltungen zu überwinden.“ Im Klartext heißt dies nach unserer Ansicht: Wolfsabschüsse sollen erleichtert werden.

Dem Spiegel http://www.spiegel.de/…/brandenburg-neue-verordnung-regelt-…

sagt der Minister: „Es wird nur Einzelfallprüfungen geben. Zuständig ist das Landesumweltamt, das zunächst mildere Methoden wie Verscheuchen oder Vergrämen der Tiere versuchen muss. Bleibt dies erfolglos, darf eine „berechtigte Person“ dem Wolf nachstellen und ihn töten. Dies soll in der Regel der Jagdpächter sein.“ Und genau hier liegt eines der Hauptprobleme dieser Verordnung.

Diese Praxis eröffnet der „Problemwolfkreation“ Tür und Tor. Eine Tierfreundin war für uns in einem Gebiet vor Ort, das seit Jahren Schlagzeilen macht. http://www.maz-online.de/…/Verfahren-wegen-moeglicher-Wolfs…

Sabine Schmidt (Name geändert) hat auch Fotos gemacht, die die Lage darstellen. „Seit vielen Jahren leben Wölfe in unserer Nachbarschaft und als Tierhalterin bin ich froh, dass es hier bisher noch nie Probleme mit Wölfen gab. Aufgrund der neuen Brandenburger Wolfsverordnung, nach der zum Beispiel auch Wölfe geschossen werden dürfen, wenn sie zweimal in eine Weide eingebrochen sind, könnte sich das jetzt leider ändern,“ befürchtet die Brandenburgerin, die selbst Weidetiere hält. Denn kaum ist die Verordnung in Kraft, stellt sich die Frage, ob nicht Menschen die nötigen Übergriffe selbst herbeiführen wollen. „Seit Ende Dezember 2017 steht nun eine Schafherde im Bereich eines kommerziellen Jagdgebietes mitten im Wald, an einer Stelle, an der bislang noch nie Weidetiere zu sehen waren.“ Die Weide ist zirka zwei Kilometer von der nächsten Ortschaft, Kemlitz, entfernt. Die aus fünf Schafen bestehende Herde, ist nicht sicher eingezäunt. Eine Batterie, die auf Strom hinweist, ist nicht zu sehen. Keine 500 Meter davon entfernt hat Sabine Schmidt selbst schon Wölfe beobachten können. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Jagdpächter und Tierhalter nicht wissen, dass in dem Gebiet aktuell Wölfe leben. Seit Jahren würde sich der Tierhalter dafür einsetzen, dass Wölfe abgeschossen werden sollen, so Sabine Schmidt. „Am liebsten hätte ich die fünf armen Würstchen da draußen im Wald gleich mitgenommen. Die nächste Nacht kann schon ihre letzte sein und die bisher absolut unauffälligen Wölfe könnten mit dieser mutmaßlichen „Anköderei“ erst auf den Geschmack von Schafen gebracht werden.“

Desweiteren gibt es auch noch tierschutzrechtliche Bedenken: Auf Bildern ist ersichtlich, dass hier wohl ein aufgestellter Miststreuer als eine Art „mobiler Schafstall“ dienen soll. Der Wassereimer für die fünf Schafe ist so gut wie leer. Es stellt sich die Frage, wie tierschutzgerecht es ist, die Tiere im Dezember auf einer feuchten Wiese zu halten. Die fünf Schafe können sich zwar unter dem Miststreuer unterstellen, doch das Futter liegt nicht überdacht im Regen.

Zudem soll die Entscheidung über einen Abschuss von so genannten „Problemwölfen“, deren Verhalten nicht einmal genau definiert wurde, alleine das Landesamt für Umwelt treffen, ohne vorher Experten hinzugezogen zu haben. Das ist für Wolfsschutz Deutschland inakzeptabel. Der NABU sei im Großen und Ganzen mit der Wolfsverordnung zufrieden, erklärte dagegen die Brandenburger Geschäftsführerin Christiane Schröder, obwohl NABU die Verordnung zusammen mit den anderen Verbänden stark kritisiert hatte. Nicht die erste Aussage, die sowohl bei Naturschützern und den Jägern Verwunderung auslöst. Die Brandenburger NABU-Geschäftsführerin wollte auch dem Abschuss von Jungwolf Filou zustimmen http://www.jagdrechtsblog.com/wolfsmanagement-brandenburg-wird-das-nix/ Neben dem NABU hatten auch der BUND Brandenburg, die Grüne Liga Brandenburg sowie die Naturfreunde Brandenburg eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Wolfsverordnung abgegeben. https://brandenburg.nabu.de/…/171218-nabu-2-stellungnahme-w…

Hier geht es zur Brandenburger Wolfsverordnung

http://www.mlul.brandenburg.de/…/lmb1.a.3310.de/BbgWolfV.pdf