Schießerlaubnis Rodewaldrudel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg segnet Wild-West-Methoden der Landesregierung ab

Beschwerde gegen die erneute Genehmigung zum Abschuss des Rodewalder Wolfsrüden erfolglos, gab dasOberverwaltungsgericht gestern in einer Pressemeldung bekannt. Wir von Wolfsschutz Deutschland protestieren auf das Schärfste gegen diesen Entscheid und weisen darauf hin, dass dieses Urteil unserer Ansicht nach komplett gegen höherrangiges EU-Recht verstößt, denn zusätzlich wurde es laut O-Ton im Bescheid gestattet, „dass ein Wolf auch dann getötet werden darf, wenn er nicht anhand leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa einer besonderen Fellzeichnung) als der Leitrüde des Wolfsrudels identifiziert werden kann, und dass diese Vorgehensweise gegebenenfalls bis zur Tötung des Leitrüden oder bis zum Ausbleiben weiterer Weidetierrisse fortgesetzt werden dürfe.“

Eine solche Entscheidung ist nichts anderes als eine Legalisierung einer Wolfsjagd, bei der es wohl völlig egal zu sein scheint, ob es denn wirklich den Verursacher der Risse treffen würde oder einen völlig anderen Wolf. Die Genehmigungserweiterung auf den Heidekreis könnte sogar noch andere Wolfsrudel als das Rodewalder Rudel treffen.

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. November 2020 die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die neuerlich erteilte Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen, heisst es weiter in der Pressemitteilung.  (Az. 4 ME 199/20).

Schießgenehmigung gilt bis zum 31.12.2020

Nachdem diese Ausnahmegenehmigung Ende März 2020 ausgelaufen war, ohne dass der Wolf erlegt werden konnte, sei es im Territorium des Rodewalder Wolfsrudels im Mai und Juni 2020 zu zwei weiteren Rissen von Rindern und Pferden gekommen. Daraufhin erteilte hätte der NLWKN mit dem Bescheid vom 17. Juli 2020 erneut eine für sofort vollziehbar erklärte Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden erteilt. Dabei waren dem Rodewaldrüden  diese Risse gar nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden. Diese erneute Schießgehmigung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet und örtlich auf einzelne im Wolfsterritorium liegende Städte und Gemeinden in den Landkreisen Nienburg/Weser und Heidekreis beschränkt.

Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Naturschutzvereinigung hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom 5. Oktober 2020 abgelehnt (Az. 5 B 2442/20).

Strafanzeigen und Beschwerden bei der EU

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, sei gerechtfertigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen und dadurch Schäden in erheblichem Umfang verursachen werde. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt die dringliche Frage in den Raum, ob besagte Tierhalter nicht selbst Risse provoziert haben, um eben solche Entscheidungen zu erreichen. Als Beweis dienen Fotos von Zaunkontrollen in betreffenden Gebiet, die darstellen, wie wenig Halter zum Schutz ihrer Tiere tun. Pferde sind auf ablegegendsten Weiden untergebracht, mit teilweise nur zwei Litzen als Zaun. So können auch die Pferde leicht ausbrechen und zu einer Gefahr für Wanderer und Straßenverkehr werden.

Normales Wolfsverhalten kriminalisiert

Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Wolf seine Jagdtechnik auch an seine Nachkommen weitergeben werde, zumal andere Wölfe des Rudels schon an bisherigen Angriffen auf große Weidetiere beteiligt gewesen seien, heisst es weiter in der PM.  Woher sollen Wölfe wissen, dass sie Schafe – weil im Entschädigungskatalog, reißen dürfen und andere Tiere, die wegen geringer Körpergröße oder schlechtem Allgemeinzustand ins Beuteschema passen – nicht reißen dürfen? Dies hat mit einer Weitergabe der Jagdtechniken an Welpen nichts zu tun, da das Reißen von Beute im Spektrum zum normalen Verhalten eines Wolfs gehört.  Zumutbare Alternativen zur Tötung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Wir sind der Ansicht, dass es sehr wohl zumutbare Alternativen geben würde, wenn man es denn wollen würde, nämlich die unbürokratische Förderung von wolfsabweisenden Zäunen bei Rindern und Pferden, wie es einige Weidetierhalter ja dort bereits realisiert haben. Ferner sind Herdenschutzhunde auch bei Pferde- und Rinderhaltung realisierbar. Ebenso finden wir es für Pferdehalter zumutbar, ihre Tiere nachts in einen Stall zu bringen.

Außerdem verstoße der seit dem 13. März 2020 geltende § 45a Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier erlaubt, nicht gegen europäisches Recht, heisst es weiter in der Pressemitteilung des OVG. Diese Rechtsauffassung zweifeln wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Strafanzeigen erstatten und eine offizielle Beschwerde an die EU senden, falls ein Wolfs des Rodewald-Rudels oder eines benachbarten Rudels aufgrund dieser Tötungserlaubnis sein Leben verlieren sollte.

Der Beschluss sei unanfechtbar, endet die PM des Oberverwaltungsgerichtes.

Wolfsschutz Deutschland e. V. ruft zum legalen Widerstand auf

Wie auch im vergangenen Jahr, rufen wir dazu auf, die Vorgänge im Landkreis Nienburg und im Heidekreis sehr genau zu beobachten sowie zu dokumentieren und weitläufige Spaziergänge und Wanderungen zu unternehmen. Wir sichern neuen Vereinsmitgliedern aus diesen Gebieten zu ihrem Schutz zu, völlig inkongnito zu bleiben.

Hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerde-gegen-die-erneute-genehmigung-zum-abschuss-des-rodewalder-wolfsruden-erfolglos-194854.html

 

Wir erinnern: Wolf Kurti, erstes Opfer deutscher Lobbypolitik – erschossen am 27.04.2016

Der junge Wolf war besendert und hatte deshalb keine Chance, dem Abschuss zu entkommen.

Am  27. April 2016 wurde der junge Wolfsrüde Kurti (MT 6) im Heidekreis in Niedersachsen erschossen. Wir möchten heute, wie jedes Jahr, an Wolf Kurti erinnern. Er war wohl das erste „Bauernopfer“ von Politik und Umweltverbänden an die Landwirtschafts- und Jagdlobby. Der Tod von Kurt war auch ein Startschuss zur Opposition von Natur und Tierfreunden *innen, die Ungerechtigkeiten, wie sie dem jungen Wolf widerfahren sind, nicht mehr wehrlos hinnehmen wollten. Anfangs noch als Initiative, begannen wir mit den ersten Zaunkontrollen und Spaziergängen und schützten nur wenige Wochen später das Rosenthaler Rudel in Sachsen durch Nachtwanderungen vor dem Abschuss. Einer sächsischen Naturschutzorga finanzierten wir einen Teil der Klage gegen den Abschuss vor Gericht. Vor zwei Jahren gündete sich Wolfsschutz Deutschland e. V. dann als Verein. Für uns ist jedes Wolfsleben wertvoll. Es gab in Deutschland bis heute keinen einzigen Problemwolf, dafür aber jede Menge Problempoltiker, und eine starke Agrar- und Jagdlobby, die mit aller Macht ihren Willen durchsetzen will.

Hier zu Kurtis Geschichte, in der auch große Umweltverbände und die Niedersächsischen Grünen keine gute Figur gemacht haben. https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/

 

 

 

Eilmeldung – Niedersachsen – Beschwerde wird vom OVG abgewiesen – Wolf Roddy stoll sterben

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde des Freundeskreis frei lebender Wölfe gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m, genannt Roddy,  sollen angeblich eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen worden sein. Zwei dieser Angriffe hätten sich gegen Tiere gerichtet, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden seien, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte, so die Presseerklärung von heute.  Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Diese Aussage ist durch keine Abhandlung wissen schaftlich bestätigt worden. Weiter sei ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter begründet. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert hätte. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Dieses Urteil ist ein Affront für den Wolfsschutz in Deutschland. Es kann nicht Mittel sein, nicht schützen zu wollen und so Wolfsabschüsse zu erreichen. Dieses Urteil ist unserer Ansicht weder mit EU-Recht noch mit dem Natur- oder Tierschutzrecht vereinbar. Sollte der Abschuss tatsächlich vollzogen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen Umweltminister Lies, den Schützen und den Tierhalter stellen.

Niedersachsen – Umweltministerium bestätigt Riss an Minishettyfohlen ohne DNA-Ergebnis abzuwarten

@ Pixabay – Minishettystute mit Fohlen, das zirka ein dreiviertel Jahr alt ist. Genau so alt soll auch das tote Fohlen in Niedersachsen gewesen sein. Allerdings sah das Fohlen auf den Bildern deutlich kleiner aus. Der Ernährungszustand wirkte nicht optimal.

Kaum wurde das Gnarrenburger Rudel im „Friedhofsgärtnergate Steinfeld“ entlastet, wird dem Rodewaldrudel oder Wölfen im Heidekreis eine neue Untat vorgeworfen. In Stöcken im Heidekreis soll ein Wolf eine Minishettymutterstute mit einem angeblich im März 2018 geborenen Fohlen angegriffen haben. Das Fohlen soll gerissen, und fast vollständig aufgefressen worden sein. Entsprechende Bilder machten in sozialen Netzwerken auf Wolfshasser- sowie Weidetierhalter- und Pferdehalterseiten schnell die Runde. Zu sehen war auf den Bildern ein dunkles Minishetty, mit einer Risswunde seitlich am Hals. Diese Wunde sah Verletzungen, die Pferde sich an Stacheldrähten zuziehen können, auf den ersten Blick sehr ähnlich. Dazu gab es ein weiteres Bild von einem sehr klein wirkenden Fohlen, bei dem nur noch Kopf und Vorderbeine zu sehen waren. Der Rest schien aufgefressen zu sein.

Das Umweltministerium bestätigt nach nur einem Tag, dass das Fohlen von einem Wolf gerissen worden sei, ohne ein Ergebnis eines DNA-Abstriches abzuwarten. Wie kann das sein?

Dass der Halter oder die Halterin des Tieres keinesfalls neutral mit der Situation umging, zeigt sich daran, dass er Wolfsberater und Presse zum gleichen Termin einbestellt hatte. So ist sichergestellt, dass in kürzester Zeit ziemlich einseitige Berichte über den Vorfall erscheinen werden. Der Besitzer der Tiere muss also vorher bereits entsprechend „gebrieft“ worden sein. Die Wolfshasserszene in Deutschland ist sehr gut vernetzt. Man gibt sich gegenseitig Tipps und gruselige Lügengeschichten, die schnell die Runde machen, weiter. In einer Regionalzeitung drückt der betoffene Pferdezüchter mächtig auf die Tränendrüse. Seine Kinder seien traumatisiert, heisst es. Sie hätten den schlimmen Anblick ertragen müssen. Es seien in der Nähe bereits Kälber gerissen worden. Ja, warum hat der Halter ein kleines Fohlen nicht besser geschützt, wenn er doch seit einiger Zeit weiß, dass das Rodewaldrudel oder auch andere Wölfe in der Nähe leben? Wolfsberater Wichmann wird auch in einem Print-Artikel in der Harke zitiert: darin macht er Tatsachenbehauptungen über den Wolf. Es sei nur noch die Frage, ob das Labor nachweisen könne, welchem Wolf die Untat nachzuweisen wäre. Wichmann ist Jäger. Große Teile der Jägerschaft in Niedersachsen sprechen sich offen gegen Wölfe aus, obwohl die Jägerschaft mit dem Wolfsmonitoring in Niedersachsen offiziell beauftragt ist.  Kann also ein Wolfsberater wie Wichmann überhaupt neutral begutachten? Die Kreiszeitung hatte ihn im Oktober auf seiner Arbeit begleitetet. Dort beklagte er sich: „Das Ehrenamt ist für ihn zu einem zweiten Hauptamt geworden, bis zu 40 Stunden kostet es ihn in der Woche. „Und immer nur tote Tiere“, ächzt Wiechmann. So hat er sich den Posten damals nicht vorgestellt. Er und seine Kollegen werden immer erst dann gerufen, wenn der Riss Geschichte ist. Nach diesem Tag wirkt ihre Aufgabe auf mich wie Drecksarbeit.“ Weiter wurde er zitiert:  „Ob es sich um einen Unfall oder Riss – und wenn ja, von welchem Tier – handelt, findet der Wolfsberater nicht selbst heraus. Natürlich, Wiechmanns  (Die Kreiszeitung schrieb den Namen mit ie – es gibt aber in der Wolfsberater-Liste nur einen Hubert Wichmann keinen Hubert Wiechmann) Erfahrung ermöglicht ihm in den meisten Fällen eine Hypothese. Ob die zutrifft, weiß er aber erst, wenn das Wolfsbüro und das Forschungsinstitut Senckenberg in Wilhelmshaven den Bericht und die DNA-Spuren ausgewertet haben. „Vorher ist alles Spekulation.““ Hier der Link: https://www.kreiszeitung.de/lokales/nienburg/nienburg-weser-ort45437/immer-tote-tiere-10301965.html

Vorher ist alles Spekulation, sagte der Wolfsberater selber

In der Risstatistik ist der Fall bereits mit Ergebnis „Wolf“ eingetragen worden. Eine offizielle Pressemitteilung dazu gibt es von Lies noch nicht. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-161701.html

Interessant sind die Hinweise in der rechten Spalte der Liste. Hier ist angegeben, ob ein Mindestschutz vorhanden gewesen ist. Hier steckt auch der Detailteufel im Niedersächsischen Managementplan selber. Tierhalter müssen bei Pferden und Kühen keinen Schutz anwenden. Während erwachsene Kühe und normale Pferde überhaupt nicht auf dem Speiseplan von Wölfen stehen, können kranke und kleine Kälber sowie auch ein Minishettyfohlen schon Opfer werden. Besonders dann, wenn die Zäune so nachlässig erstellt worden sind, dass Fohlen und Kälber unter ihnen hindurch gelangen können, und nicht mehr zurückfinden. Vor dem Zaun haben sie auch keinen Schutz mehr von ihren Eltern. War dies auch im Fall des Fohlens im Heidekreis so? In einem Artikel in der Printausgabe der Harke ist der Zaun im Hintergrund zu sehen. Große Zwischenabstände bieten hier nicht nur Wölfen Gelegenheit, sondern auch wildernden Hunden.  Warum wurden Tierhalter vom Ministerium nicht entsprechend informiert? Stattdessen scheint der Umweltminister es vorzuziehen, mit der Lobby zu heulen und lieber Wolfsabschüsse zu fordern. Warum? Will man sich Entschädigungen ersparen? Entschädigungen für Kälber und kleine Pferde fallen nämlich unter „Billigkeitsleistungen“ und sind freiwillig. 

Pferderipper sind eine echte Gefahr, nicht nur für Pferde

In diesem Jahr sind schätzungsweise über 30 Pferde durch Pferderipper schwer verletzt worden, oder sogar gestorben. Nach dem Vorfall in Niedersachsen wartet die Pferdezeitung St.Georg sofort mit einem wolfskritischen Artikel auf. https://www.st-georg.de/news/ministerium-bestaetigt-ponyfohlen-in-niedersachsen-von-wolf-getoetet/?fbclid=IwAR0T5gHRm1HxRgWyqsO_cLnXBYiv0jjV-DfsBTslIuiURL68raUmQ_uLRCE

Über die Gefahr von Pferderippern ist in dieser Zeitung unsers Wissens nach noch nichts erschienen. Warum nicht? Schließlich ist die Gefahr für Pferde um ein vielfaches höher als durch den Wolf. Besonders gruselig. Viele Serienmörder in Deutschland probierten sich vorher an Pferden und anderen Tieren aus, bevor sie Menschen umbrachten.