Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen Schnellabschüsse einführen

Niedersachsen machte es vor und legte prompt eine Bruchlandung hin. Nichtsdestotrotz wollen, trotz fehlender Evidenz und Unvereinbarkeit mit Deutschen und EU-Gesetzen, vier weitere Bundesländer das Schnellabschussverfahren von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) einführen. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist dies ganz klar politisch, statt wissenschaftlich motiviert. Lesen Sie hierzu unseren Bericht.

Darauf haben sich bereits am 13. März die „wolfsreichen“ Bundesländer  Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg  in Schwerin geeinigt. Trotz einer krachenden Niederlage vor Gericht in Niedersachsen ist bislang keine Abkehr zu erkennen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) begrüßte die Entscheidung und kündigte an, dass man die Regeln schnell umsetzen wolle. Unter Till Backhaus (SPD – Mecklenburg-Vorpommern) werden nun sogar zusätzlich der Wolf sowie Wolfshybriden ins Jagdrecht aufgenommen und das Wald-Vor-Wild-Konzept etabliert, was Abschießen von Wildtieren im großen Stil bedeutet, weil sie angeblich dem Wald schaden. Auch in Sachsen ist der Wolf bereits im Jagdrecht, es tritt aber automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Lobbyisten versprechen sich wohl künftig dennoch einen Vorteil, wenn der Schutzstatus des Wolfs in der EU herabgesetzt werden würde.

Jens Gieseke von der evp beschwerte sich am 16. April darüber, dass die Herabsetzung des Schutzstatus an Deutschland und Spanien scheitern könnte. „Damit wird es wohl nichts mit einem aktiveren Management der Wolfsbestände in nächster Zeit. Die belgische Ratspräsidentschaft hat bisher keine Abstimmung im Umweltministerrat zugelassen, und auch diese Woche wird es keine Entscheidung geben,“ beschwerte er sich auf Facebook.

Der Landesjagdverband in Brandenburg dringt darauf, dass rasch Regelungen für einen schnelleren Abschuss von Wölfen nach Weidetier-Rissen getroffen werden. „Der Abschuss schadenstiftender Wölfe muss in Brandenburg zur Routine werden“, forderte der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Kai Hamann. Umweltminister Axel Vogel sprach sich schon kurz nach der Umweltministerkonferenz für Lemkes Lösungsvorschlag aus.

Wölfe verursachen gar keinen großen Schaden, sollen aber dennoch getötet werden

Ziel der so genannten AG Wolf sei es gewesen, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen, wurde Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD), in einer dpa-Meldung zitiert. In den Gesprächen sei man „auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen“ und habe das Versprechen eingehalten, bis zum Beginn der Weidesaison den Rahmen für die beschleunigte Entnahme von „schadensstiftenden Wölfen“ abzustecken.

700.0000 Euro Schaden, den die Wölfe im Schnitt im Jahr verursachen, wären allerdings kein besonderer Schaden, so Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak bei einem Vortrag in Frankfurt am Main. Dazu würden auch meist ungeschützte, oder nicht ausreichend geschützte Nutztiere gerissen werden.

Zum Vergleich: Versicherungen regulieren jährlich über 200.000 Marderschäden an den Fahrzeugen ihrer Kaskokunden. Die Kosten liegen aktuell bei über 60 Millionen Euro im Jahr.

Zukünftig wollen auch Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einfach irgendeinen Wolf, der sich innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern um eine Rissweide herum blicken lässt, töten lassen. Ohne DNA-Abgleich, der es ermöglichen würde, den Verursacher zu bestimmen. Schließlich werden sogar sehr viele Risse durch Hunde verursacht oder Weidetiere sterben durch Krankheiten oder eines natürlichen Todes und werden durch große und kleine Beutegreifer nachgesorgt.

Dabei heißt es weiter in dem dpa-Artikel, dass für die Bemessung eines erhöhten Rissaufkommens künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Monaten herangezogen werden solle. Wie oft ein Wolf den Schutzzaun überwunden hat, oder wie viele Herdentiere er getötet haben muss, bevor er zum Abschuss innerhalb von drei Wochen freigegeben werden kann, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereigneten. Um auch sicher feststellen zu können, dass der richtige Wolf erlegt wurde, sollen Hinweise zum Verursacher der Wolfsrisse sorgfältig dokumentiert werden. Eine genetische Analyse vor der Abschussgenehmigung sei nicht erforderlich, hieß es. Elterntiere von unselbstständigen Welpen sollen allerdings auch künftig nicht geschossen werden.

Wie genau Elterntiere erkannt werden sollen, wird auch nicht näher definiert.

Wolfsexperte Carsten Nowak musste in einem Vortrag einräumen, dass auch bei dem bislang eingesetzten Verfahren mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf erschossen worden wäre. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Konsequenter Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Protestaktion vor dem Brandenburger Tor. ©privat. von rechts: Lara G., Brigitte Sommer.

Wenn es aber bislang  nie die Richtigen gewesen sind, machen Einzel- und die neuen Schellabschüsse doch erst Recht gar keinen Sinn, sondern einzig und alleine konsequenter Herdenschutz schützt Wölfe und Nutztiere. Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädiert seit Jahren dafür, ganz Deutschland zum Wolfsland zu erklären und überall einheitlich zu fördern, aber auch zu fordern.  „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz.“ Denn welchen Vorteil sollen Bauern und Wolfsgegner davon haben, wenn sowieso nie die „richtigen“ Wölfe abgeschossen worden sind und Risse hauptsächlich an ungeschützten Weiden stattfinden?

Solche vermeintlichen Lösungen klingen eher nach einer sinnlosen, mittelalterlich anmutenden Vendetta, als nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nach dem neuesten Stand.

In Niedersachsen ist Umweltminister Meyer mit seinem Schnellschuss auf Wölfe bereits krachend gescheitert. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. mahnt zudem an, dass die Steuerzahler für verlorene Gerichtsprozesse aufkommen müssen, für Verfahren, die nicht im Interesse der Allgemeinheit geführt werden, sondern durch den Einfluss der Agrar- und Jagdlobby, die Einfluss auf die Politik nimmt.

Petition gegen Schnellabschüsse:

Bitte unterzeichnen und teilen Sie unsere Petition gegen Schnellabschüsse: http://innn.it/wolf

 

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/wolf-abschuss-neue-regeln-problemtiere-100.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR1k5iK_ndW29s-4qg1nkbFvCmXgGE_UKPBTUxYFYaJ_YKjbkx9NWUOqt5M_aem_AYZxC7SVc6W-NuRWEoLkRLB3MvJZj3OWeX-OmapieOcjdxSD_wwlPCyzC2aYjpuXDdzJ48TK_Ec4cjtQvoqGK2r3

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=199447&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=199461&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-schwerin-ag-wolf-legt-kriterien-zum-abschuss-von-problemwoelfen-vor-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240313-99-326918

https://www.facebook.com/gieseke.europa

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/jaeger-fordern-zuegige-regelung-fuer-schnellabschuesse-von-woelf.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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EU-Generalanwältin auf der Seite der Wölfe in Österreich

Gestern folgte die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, im Vorabentscheidungsverfahren um einen Abschuss eines Wolfs in Österreich den Argumenten mehrerer Naturschutzorgas.

 

Im Juli 2022 hatte die Tiroler Landesregierung auf Basis eines Bescheides den Wolf mit dem Namen 158MATK zum Abschuss freigegeben. Mehrere Umweltschutzorganisation gingen daraufhin gerichtlich gegen die Entscheidung vor. In diesem Zusammenhang kontaktierte das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) im vergangenen Jahr den Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nicht an die Meinung der EU-Generalanwältin gebunden, folgt ihr aber in der Mehrheit der Fälle. Gestern stellte sich die Generalanwältin in ihrem Gutachten deutlich auf die Seite der Wölfe. Auch, dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest. Diese Länder hätten sich vor Unterzeichnung des Vertrages Abschussgenehmigungen mit hinein nehmen lassen.

 

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Hierzu der WWF Österreich: “Die Generalanwältin bestätigt unsere Ansicht: Nach FFH-Richtlinie dürfen streng geschützte Arten wie der Wolf erst abgeschossen werden, wenn alle gelinderen Mittel, wie zum Beispiel Herdenschutz, genau geprüft wurden”, erklärt WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. WWF und ÖKOBÜRO fordern daher ein Ende der einseitigen und rechtswidrigen Abschusspolitik der Bundesländer und den Start einer großflächigen Herdenschutz-Offensive. “Die Politik muss ihre Blockadehaltung aufgeben und unsere Bauern endlich vollumfassend beim Schutz ihrer Tiere unterstützen”, sagt Christian Pichler vom WWF.

Herdenschutzverweigerung und Jagdfantasien

Abschüsse dürfen EU-rechtlich nur als letztmögliches Mittel eingesetzt werden. Trotzdem schließen die österreichischen Regelungen gelindere Maßnahmen prinzipiell aus, obwohl die Praxis ihre Wirkung belegt: Im Tiroler Oberland laufen derzeit drei Pilotprojekte zum Herdenschutz mit insgesamt 1.600 Schafen. Bisher gab es keine Risse, obwohl Wölfe in der Region nachgewiesen wurden. Trotz des offensichtlichen Potentials gibt es hierzulande weder einen Ausbauplan, noch rufen die Bundesländer die Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Ausbildung von Hirten durch EU-Mittel ab. In anderen Ländern sieht das anders aus: So will etwa Frankreich für die Periode 2023-2027 insgesamt 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln abrufen, um den Herdenschutz zu stärken, so der WWF.

Tirols Landeshauptmannstellvertreter Geisler bezeichnete die Empfehlungen der Generalanwältin als „teils erfreulich, teils enttäuschend und wenig überraschend.  „Die Einschätzung der Generalanwältin hätte für Tirol „keine unmittelbaren Auswirkungen“, hieß es in einer Mitteilung. Er hielt fest, dass es auch in diesem Jahr Abschussverordnungen „nach der seit 2023 geltenden Rechtslage“ – das Tiroler Jagdgesetz wurde zwischenzeitlich von der schwarz-roten Landesregierung novelliert – geben werde. „Unser Ziel auf EU-Ebene ist und bleibt die Änderung der 30 Jahre alten FFH-Richtlinie. Der Wolf ist keine gefährdete Tierart und gehört reguliert wie andere Wildtierarten auch“, sagte der für die Landwirtschaft zuständige Landesrat.

 

Verfahren auch richtungsweisend für andere EU-Staaten

Bei einem Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Auslegung von Unionsrecht – im gegenständlichen Fall über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Ergebnisse des Vorabentscheidungsverfahrens müssen in sämtlichen anderen, ähnlich gelagerten Entscheidungen und Verfahren in den übrigen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden – nicht nur im Hinblick auf den Wolf, sondern auch im Hinblick auf andere streng geschützte Tierarten.

Zusammenfassung:

  • Im Fall des geplanten Abschusses eines Wolfs in Tirol stützt die EU-Generalanwältin weitgehend die Argumente der Naturschutzorgas.
  • Dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest.
  • Mit einer Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten gerechnet.

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Erst im Juli 23 stellte die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Dieser Passus wirft auch einen Schlagschatten auf Deutschland

Der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nach müsse der „günstige Erhaltungszustand“ auch im „lokalen und nationalen Gebiet“ gegeben sein. Umgekehrt gelte aber: Wenn eine Wolfsentnahme im nationalen Gebiet keine negativen Auswirkungen hat, müssten trotzdem die Auswirkungen auf das größere Gebiet in Betracht gezogen werden, sofern entsprechende Daten vorliegen, so Ćapeta.

Für einige Bundesländer, die die Schnellabschüsse von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) bereits etabliert haben, wie z. B. Niedersachsen, dürfte dies eine weitere Hürde für deren Umsetzung sein. Auch im Fall von Wölfin Gloria in NRW dürfte dies richtungweisend für einen eher geringen Erfolg für ein Beschwerde sein: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/

Tamara Ćapeta kritisierte bereits auch Deutschlands Umgang mit Naturschutz

Tamara Ćapeta hatte bereits im April des vergangenen Jahres festgestellt, dass Deutschland gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verstoßen hat, weil es nicht für alle Natura-2000-Gebiete Erhaltungsziele festgelegt hat.

Im Schlussantrag vom 20. April hatte Ćapeta dargelegt, dass Deutschland gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat. Die EU-Kommission hatte Deutschland deswegen verklagt. Wenn der EuGH der Generalanwältin folgt, müsste Deutschland bei 88 der 4.606 Schutzgebiete rechtlich nachbessern, sonst drohen Strafzahlungen. Einer anderen Klage der EU-Kommission wurde dagegen nicht stattgegeben. Laut Ćapeta hat Deutschland nicht „generell und fortgesetzt” gegen Art. 4 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verstoßen, indem es versäumt hat, die Erhaltungsziele in Rechtsakten festzulegen, die gegenüber Dritten verbindlich sind. Dieser Rüge der EU-Kommission wurde nicht stattgegeben.

 

Schlussantrag: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=5221A3806484B1F28F91907E0C24F373?text=&docid=281807&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3524591

Pressemitteilung WWF: https://www.wwf.at/tiroler-wolfsabschuesse-eugh-gutachten-bestaetigt-wwf-und-oekobuero/?fbclid=IwAR3X8dnIOP1iS-sh-9gtnf_7sTCvK98N6Gc9u9JnQhm6T7sJQ8-FtYPnE3E

Quellen: https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/eugh-antrag-deutschland-muss-im-naturschutz-wohl-nachbessern

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/01/wolfsverordnungen-in-oesterreich-laut-gerichtsurteil-illegal/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Herdenschutzmaßnahmen werden jetzt in ganz Hessen bezahlt

Für Halter von Damwild, Schafen und Ziegen gibt es nun keine Ausreden mehr. Herdenschutzmaßnahmen werden nun in ganz Hessen bezahlt, nicht nur wie bisher, in ausgewiesenen Wolfsgebieten. Das müsste doch nun ordentlich Druck von der Wolfsdebatte nehmen. Zudem in Hessen überdurchschnittlich viele Risse von frei laufenden Hunden verusacht werden. Warum die Förderkulisse aber noch ausgebaut werden müsste, lesen Sie in unserer neuen Reportage. Außerdem gibt es noch weitere gute Nachrichten, wie Wolfswelpen in den hessischen Revieren, aber auch Irritierendes.

Die Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingerichtet und sie erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Wolfsmanagements. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Behörden aus den Bereichen Weidetierhaltung, Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd, Wissenschaft und Tierschutz. Die Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ hat mittlerweile  drei Mal getagt, zweimal in Präsenz und einmal online, heißt es auf der Infoseite des HLNUG.

Empfehlungen der AG Wolf für das hessische Wolfsmanagement

Die Empfehlungen inklusive der Abstimmungsergebnisse wurden im Nachgang des zweiten Treffens der AG Wolf an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) übergeben. Unterarbeitsgruppen der AG Wolf hatten unter der Koordination des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) über ein Jahr lang Empfehlungen für die Themenbereiche „Prävention“, „Schadensregulierung“ und „Monitoring und Forschung“ erarbeitet. Auf ihrer zweiten Sitzung im Dezember 2022 sei es der AG Wolf lauf HLNUG dann im Plenum gelungen, trotz grundsätzlicher Differenzen im Umgang mit dem Thema konstruktiv 21 Empfehlungen herauszuarbeiten. Anschließend seien diese 21 Empfehlungen an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übergeben worden.

Im März 2023 sei dann die Rückmeldung von Staatssekretär Conz an die Mitglieder der AG Wolf erfolgt: Von 21 Empfehlungen trafen beim hessischen Umweltministerium 18 auf grundsätzliche Zustimmung, zwei Empfehlungen sollen auf Bundesebene eingebracht werden, eine Empfehlung betrifft das Referenzlabor Senckenberg und muss dort geprüft werden. Angenommen wurde beispielsweise die Empfehlung, die einzelnen Präventionsgebiete in Hessen abzuschaffen und ganz Hessen als Präventionsgebiet auszuweisen: Für Schafe, Ziegen und Damwild kann eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen nun hessenweit beantragt werden, auch ohne vorigen Wolfsnachweis.

Über diese Entwicklung freuen wir uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehr, denn eine unserer Hauptforderungen Herdenschutzmaßnahmen unabhängig von ausgewiesenen Wolfsgebieten zu bezahlen, ist damit tatsächlich in die Realität umgesetzt worden. Allerdings müssten auch Kühe mit Kälbern und Jungrinder noch in die Förderkulisse mit aufgenommen worden. Denn wie wir in unserer neuen Zaundokumentation aufzeigen, sind auch diese Tiere normalerweise nicht geschützt. Kälber, die unter zu hohen Litzen nach draußen gelangen, können von der Herde nicht mehr geschützt werden. Auch Alpakas werden in ganz Hessen gehalten.

 

Mufflons nur hinter Wilddraht. Wir messen auch dort, um den Lesern zu verdeutlichen, dass hier wirklich keine Spannung vorhanden ist. Mufflons sind Wildschafe und sie müssten eigentlich unter die Förderkulisse fallen.

 

Auch von der anderen Seite ist das Gehege leicht untergrabbar. Die Bauzäune bieten keinen Schutz.

 

 

Mufflons nur hinter Wilddraht.

 

Auch hier wurde wohl schon versucht, zu untergraben.

 

 

Ein Team war auch in den späten Abendstunden unterwegs. Um unsere Aktiven vor Angriffen zu schützen, zeigen wir sie nicht öffentlich. Hier die Vorsitzende Brigitte Sommer mit Liv.

 

 

Spessart in der Dämmerung. So werden die alten Räubergeschichten um den großen Wald fast real.

 

 

Damwild bei Flörsbachtal nur hinter Wildzaun, ohne Spannung und ohne Untergrabschutz.

 

 

Auch wenn Wildzaun keine Spannung hat, messen wir dennoch, um dies unseren Lesern zu verdeutlichen. Wölfe oder Hunde „überwinden“ oder „überspringen“ diese Zäune nicht, wie es oft behauptet wird, sondern sie untergraben sie. Deshalb ist ein Untergrabschutz ja auch so wichtig.

 

 

Kein Schutz vor Untergraben. Wolfsgegner verbreiten oft das Märchen, Wölfe würden über zwei Meter hohe Zäune springen. Dies stimmt nicht. Als Wildtier müssen sie dabei Verletzungen einkalkulieren. Sie gehen systematisch vor und sie prüfen den geringsten Aufwand. Warum sollten sie darüber springen, wenn sie problemlos unten durch kommen? Dass es Zäune braucht, wie sie in Zoos gebraucht werden, sind Märchenerzählungen der Wolfsgegner, denn dort muss man dem Freiheitsdrang der Tiere Einhalt gebieten. Die Motivation irgendwo heraus zu kommen , ist ungleich größer, als in Freiheit irgendwo hinein zu gelangen. Klappt das nicht ohne Probleme, suchen sich Wölfe leichtere Beute.

 

Hier sind Steine aufgeschichtet worden. Es gab hier also schon Probleme mit Untergrabungen. Drei Litzen unter Spannung in Bodennähe würden hier schon für Abhilfe sorgen.

 

Weidetiere in Hessen nicht ausreichend geschützt

 

Laut HLNUG haben in Hessen im Juli nachweislich sechs Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere im Main-Kinzig-Kreis stattgefunden. Dabei wurden insgesamt eine Ziege und sechs Schafe getötet und zwei weitere Schafe verletzt. Bei allen sechs Fällen konnte die DNA der Wölfin GW3092f (Frigga) sichergestellt werden, die erstmals im April dieses Jahres in Hessen nachgewiesen wurde. Aus welchem Elternterritorium das Tier stammt, sei nicht bekannt. Bei fünf der sechs Fälle waren die Weidetiere gemäß Weidetierschutzrichtlinie nicht ausreichend geschützt.

Ob hier absichtlich Risse provoziert worden sind, um eine Abschussverfügungen zu erlangen, wissen wir natürlich nicht. Fakt ist allerdings: Solange Abschüsse als Problemlösung angeboten werden, solange wird es auch Halter geben, die solche Risse provozieren, um eine Abschussverfügung zu erlangen. Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz.

Im August sah die Lage nämlich nicht besser aus. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/27/gewalteskalation-in-hessen-wutbauern-drehen-durch/

 

 

27. August 2023. Fotonachweis von der Seite des HLNUG in Flörsbachtal (Main-Kinzig-Kreis). Hier könnte Frigga (GM3092f ) abgebildet sein. Auffallend oft sind hier Wölfe auf so genannten Kirrplätzen aufgenommen worden. Rechts im Bild ist ein Salzleckstein zu sehen, mit dem Wildtiere angelockt werden. Gibt es hier auch Lockmittel für Beutegreifer? Falls ja, wäre dies verboten. Quelle: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/fotonachweise-2023

 

 

Für die Kühe eine schöne Unterbringung, doch leider ohne Schutz. Mutterkühe mit Kälbern (auf dem nächsten Foto zu sehen) stehen hier nur hinter zwei Litzen. Nur ein paar hundert Meter dahinter, beginnt wieder ein großes Waldgebiet.

 

Blick auf Flörsbachtal. Wie tief sich die Weiden in den Wald hinein schmiegen, ist hier  zu erkennen.

 

Um den Jossgrund und dem Flörsbachtal herum ziehen sich offene Flächen mit vielen Weiden.

 

Im Jossgrund und in Flörsbachtal sind viele Weiden direkt an den Waldrändern. Der hessische Spessart ist zusammen mit dem bayerischen Spessart das größte Waldgebiet in Deutschland und ideal für Wölfe. Die vielen Risse von frei laufenden Hunden zeigen aber auch auf, dass diese Waldweiden bislang wenig bis gar nicht geschützt werden.

 

So sehen die meisten Zäune für Rinder und Kühe aus. Oft sind es nur eine oder zwei Litzen, die oftmals auch noch ohne Spannung sind. Hier betrug der Abstand der unteren Litze zum Boden fast 60 Zentimeter. Selbst wenn bei solchen Abständen Strom darauf sein sollte, ist es ein Leichtes für Hunde und Wölfe da hindurch zugelangen.

 

Viele Schäden durch frei laufende Hunde verursacht

 

Hier der Link zum Wolfszentrum Hessen: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum?fbclid=IwAR0IiOctlOGI7HNj1Pn_vOgNzjQmCTlO9sd95g8dbYK5UWXj_sivNt1D5FA

Hier ein Ausschnitt der Verdachtsfälle in der Rissliste von Hessen. Beim Daraufklicken wird der Text lesbar. Da man diese Liste nicht direkt verlinken kann, haben wir sie abgefilmt. Auffällig oft wird hier Hund nachgewiesen. Schäden, die durch frei laufende Hunde verursacht wurden, werden  seit Jahrzehnten mehr oder weniger in Kauf genommen, ohne dass es großes Geschrei gibt. War es jedoch ein Wolf, wird sofort Abschuss gefordert. Dies ist vernunftsmäßig nicht mehr zu begreifen. Auch nicht zu begreifen ist, dass viele Hundehalter einen ausgeprägten Hass auf Wölfe haben. Dabei sind doch die Wölfe die Vorfahren ihrer Hunde.

Nachwuchs bei den hessischen Wölfen

 

Beispielfoto Wolfsfamilie.

 

Auch im laufenden Monitoringjahr hat es wieder Nachwuchs bei den in Hessen lebenden Wölfen gegeben. Der erste Nachweis dafür wurde nun im Territorium Rüdesheim erbracht: Im Hinterlandswald im Rheingau-Taunus-Kreis sind zwei Wolfswelpen in eine Fotofalle des HLNUG getappt. Damit gilt das Territorium Rüdesheim für das laufende Monitoringjahr als bestätigt. Mit dem neuen Reproduktionsnachweis ist es nun das dritte Jahr in Folge, dass es in dem Territorium nachweislich Nachwuchs gegeben hat. Das dort lebende Wolfspaar ist bereits seit dem Monitoringjahr 2020/2021 in der Region sesshaft. Insgesamt wurden mit den zwei neuen Welpen innerhalb von drei Monitoringjahren sechs Welpen im Rudel bei Rüdesheim nachgewiesen.

In der Regel sind in einem Territorium nur die Elterntiere dauerhaft sesshaft. Die Jungtiere wandern im Alter von 10 bis 22 Monaten ab, um einen Geschlechtspartner und ein eigenes Territorium zu finden. Auf ihrer Wanderung können sie weite Strecken zurücklegen, teilweise bis zu 80 km am Tag. Zwei Welpen, möglicherweise dieselben, die von der HLNUG-Fotofalle erfasst wurden, wurden außerdem auf einem Video einer privaten Fotofalle festgehalten. Interessierte können das Video auf der Homepage des WZH unter der Rubrik Fotonachweise anschauen.

Zum jetzigen Zeitpunkt konnten laut HLNUG mit dem Rüdesheimer Territorium im laufenden Monitoringjahr 2023/2024 vier der sechs Territorien aus dem vorherigen Monitoringjahr bestätigt werden: Spangenberg in Nordhessen, Butzbach in Mittelhessen sowie Wildflecken auf einem Truppenübungsplatz in der Rhön.

Laut DBB-Wolf ist aber auch das Territorium Waldkappel mit fünf Welpen bestätigt. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2022&Bundesland=Hessen

 

Im Taunus ist Butzi vielleicht nicht mehr alleine

Unter den Fotonachweisen des HLNUG ist auf einem Foto im Bereich Rosbach eine Wölfin abgebildet. https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/fotonachweise-2023

Butzbach gehört zum Revier des Wolfsrüden Butzi (GW2554m). Es könnt also tatsächlich sein, dass der Rüde nicht mehr alleine ist. In einem Bericht der Frankfurter Rundschau sagen aber Laura Hollerbach und Susanne Jokisch vom Wolfszentrum in Gießen, dass dieses Bilder keine Beweise darstellen würden, sondern es auch ein ganz anderer Wolf sein könne.

 

Der Irrsinn des Monats

Dieser Hof wirbt mit Direktvermarktung und Hofladen mit Galloways in Rot und Schwarz. Die Tiere werden also eindeutig geschlachtet. Auf einen Plakat soll aber wohl der Eindruck erweckt werden, dass Wölfe und nicht der Schlachthof die größte Gefahr für die Tiere darstellen würden und dass die Tiere wohl nur zur Beweidung von Flächen eingesetzt werden würden.

Dies ist an Doppelmoral und völliger Verdrehung von Fakten kaum noch zu überbieten.

 

Quelle: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=813847784079922&set=a.509345634530140&type=3

 

 

Angriffe auch auf Mitarbeiterinnen des HLNUG?

Wir berichteten ja bereits in unserer Hessenreportage aus dem August, dass ein wild gewordener Mob uns vor Ort im Spessart angreifen wollte. Doch auch im Taunus scheint die Lage so angespannt zu sein, dass Mitarbeiterinnen vom HLNUG angegangen werden. Die FR schreibt dazu folgendes: „Der Wolf polarisiert. Beweis sind ungezählte E-Mails, die nahezu täglich im Posteingang von Hollerbach und Jokisch landen. Mitunter reichen sie bis zu persönlichen Bedrohungen. Verschwörungstheorien, gezielt gestreute Falschinformationen, dubiose Whatsapp-Gruppen. Das Netz ist voll mit Behauptungen, die einer seriösen Überprüfung nicht standhalten würden.“

Hassseiten im Netz verbreiten weiter Falschinformationen und hetzen Halter auf. Facebook greift hier so gut wie gar nicht ein.

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. und die Wölfe brauchen Hilfe

In allen  hessischen Wolfsgebieten brauchen wir dringend aktive Unterstützung. Nicht nur im Spessart und im Taunus, sondern auch in Nord- und Mittelhessen, Osthessen und im Odenwald. Das ist der erste Schritt zum Aktivwerden: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Da wir nicht staatlich unterstützt werden, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden kleinen Beitrag. Sehr gut helfen uns regelmäßige Spendenabos in Höhe von beispielsweise 5 Euro im Monat als Abo, bzw. Dauerauftrag.

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BIC BELADEBEXXX

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Quellen:

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/fotonachweise-2023

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/empfehlungen-der-ag-wolf-veroeffentlicht

https://www.fr.de/politik/landtagswahl-hessen-ere855992/themencheck-zur-hessenwahl-naturschutz-der-wolf-polarisiert-92471260.html?fbclid=IwAR2sWUgnc4rcQNq1fyNAtpSa1NjGXYEuTkokZaKHNvy73eYozJHaaJ_xzns

 

 

Niedersachsen – Populationsstudie Wolf bedeutet nichts anderes als Beginn erneuter Ausrottung

Gestern stellte der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies gemeinsam mit dem Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ) der Universität für Bodenkultur Wien eine neue Populationsstudie zum Wolf in Niedersachsen vor. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Meinung, dass illegale Abschüsse damit legalisiert werden sollen. Eine erneute Ausrottung könnte die Folge sein. Wir protestieren auf das Schärfste und fordern Umweltminister Lies (SPD) auf, sich endlich um Herdenschutzmaßenahmen zu kümmern.

Vor einem Jahr hatte das Land Niedersachsen die Studie in Auftrag gegeben, scheinbar um sich den „günstigen Erhaltungszustand des Wolfs“ endlich bestätigen zu lassen. So geht  Umweltminister Lies (SPD)  davon aus, dass sich der Wolf unter den gegenwärtigen Bedingungen bis 2030 in Niedersachsen und in Deutschland in allen potenziellen Lebensräumen niedergelassen haben wird. Die Studie zeige seiner Meinung nach aber auch, dass der Abschuss einzelner Wölfedas Wachstum der Gesamtpopulation nur verlangsame, aber nicht bedrohe.

Hier liegt genau der Knackpunkt und hier zeigt sich wieder einmal mehr, dass der Umweltminister der Agrar- und Jagdlobby mehr gewogen zu sein scheint, als seiner Aufgabe als Umweltminister. Hierzu passt auch, dass der Wolf in Niedersachsen ins Jagdrecht aufgenommen worden ist. Die Jäger scheinen darauf zu pochen, dass Wölfe nun auch endlich in den Katalog des „jagdbaren Wildes“ aufgenommen werden könnten. Wie gelegen kommt hier eine Studie, die aufzeigt, dass Regulierung gar nicht so schlimm sein soll?

Beispielbild Wolf.

Macher der Studie aus dem Jagdumfeld

Die Macher der Studie sind keinesfalls neutral zu nennen. „Das Institut beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit der Ökologie und dem Management von Wildtieren und deren Lebensräumen. Dazu gehören vor allen Dingen jene Säugetiere und Vögel, die im Fokus verschiedener Interessensgruppen stehen (Jagd, Fischerei, Naturschutz, Tourismus, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Raumplanung etc.).“, ist auf der Webseite zu lesen. Gleichzeitig ist dessen Leiter Klaus Hackländer auch Leiter der Jägerstifitung „Deutsche Wildtierstiftung“.  Könnten solche Ergebnisse auch und gerade deswegen zustande kommen? Unklar. Fakt ist aber, dass als Grundlage für alle Berechnungen von einem so genannten exponentiellen (unbegrentes, freies) Wachstum ausgegangen wurde. Dies entspricht aber nicht der Realität, denn die Wolfspopulation wächst deutlich geringer. Alleine vier von 23 möglichen Szenarien ergaben ein erneutes Aussterben des Wolfes bis 2030.

Nutztierrisse gehen trotz mehr Wölfen zurück

Dass Herdenschutz wirkt, ist durch Statistiken belegbar, denn in Niedersachsen gingen die Zahlen von Nutztierrissen in den vergangenen drei Jahren deutlich zurück. Warum also will Lies Wölfe schießen lassen? Seiner Aussage nach, damit die Population langsamer wächst. Warum sollte sie langsamer wachsen, wenn doch die Risszahlen zurück gehen Hier stellt sich erneut die Frage, ob die Jägerschaft einfach keine Lust mehr hat, für Trophäen ins Ausland zu reisen?

Desweiteren zeigt die Rissliste Niedersachsen auf, dass Risse vor allem dort aufreten, wo nicht geschützt wird. Ein Abschuss von Wölfen verringert die Angriffe auf Nutztiere nicht, wie auch das Beispiel Frankreich zeigt, wo jährlich Wölfin sinnlos abgeschlachtet werden.

Und da die Wiederbesiedlung des Wolfes in seine natürlichen Lebensräume noch nicht abgeschlossen ist, bewerten EU und Bundesregierung den Erhaltungszustand weiter als ungünstig. Wir fordern Herrn Lies auf, sich endlich mit den Realitäten zu befassen und uns würde auch interessieren, wie viel diese Studie die Steuerzahlenden gekostet hat.

 

Hier die Pressemitteilung dazu: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-92-populationsstudie-wolf-213564.html?fs=e&s=cl&fbclid=IwAR2cHWAj_dYpUd2uD_1FMDEKp48_SGSU_NRLAVHVnWwubB9qBe5TkJT4oiI

Hier die Studie: 220713_Studie_Final (1)

https://www.senckenberg.de/de/institute/senckenberg-gesellschaft-fuer-naturforschung-frankfurt-main/abt-fliessgewaesseroekologie-und-naturschutzforschung/das-cewolf-konsortium/#content-0003_2

https://boku.ac.at/dib/iwj/institutsprofil

https://www.deutschewildtierstiftung.de/aktuelles/prof-dr-klaus-hacklaender-wird-mit-wirkung-zum-1-januar-2021-zum-vorstand-der-deutschen-wildtier-stiftung-ernannt

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteren Wolf mitten in der Paarungszeit erschießen

Jetzt hat es eine Wolfsfamilie im Gebiet Amt Neuhaus bei Lüneburg getroffen. Vorgestern wurde dort ein zweiter Wolf erschossen. Es sei nicht klar, ob es das „richtige“ Tier sei. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Minister und ausführende Personen.

In der Nacht zum 1. Februar 2022 sei innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet worden. Es handle sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar (das falsche Tier war getroffen worden) um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses sei es zu wiederholten Rissen – zuletzt am 17., 18. sowie am 30. Januar gekommen, sodass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv geblieben wäre.

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt diese Erklärung geradezu unglaublich und damit jenseits jeglichen gesunden Menschenverstandes. Als könne man Wölfen mit einer menschlichen Deutung von Vergeltung das Reißen von ungeschützten Weidetieren abgewöhnen. Einzig und allein ein vernünftiger Herdenschutz kann Risse verhindern. Forschungen haben sogar gezeigt, dass Wolfsfamilien die zerschossen werden, eher mehr Weidetiere reißen, weil unerfahrene Jungtiere das Jagen erst noch erlernen müssen. Werden die Eltern getötet, fallen auch die Lehrenden weg.

Die Genehmigung wäre beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg/Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben wären die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung sei zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Dass Umweltminister Lies nun mitten in der Paarungszeit in Wolfsfamilien hineinschießen lässt, deutet unserer Meinung eher darauf hin, dass man eine weitere Vermehrung der Wölfe von vorne herein ausschalten will. Dabei hatte jüngst des Bundesumweltministerium festgestellt, dass der Bestand an Wölfen in Deutschland noch immer gefährdet ist. Zudem hat die EU ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Darauf gibt es bisher keine Reaktion des Niedersächsischen Umweltministers. Er lässt einfach weiter Wölfe erschießen.

Wir erstatten erneut Strafanzeige, selbst wenn dieses Mal der „richtige“ Wolf getroffen worden sein sollte. Unserer Meinung nach sind auch die zum Abschuss freigegebenen Tiere, nicht „legal“ freigegeben worden, denn es wurden wohl weder Maßnahmen zum Herdenschutz, noch zur Vergrämung vorgenommen.

 

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wolfsabschuss-amtneuhaus-208208.html?fbclid=IwAR1qtGGpij5fznYiVanaFM0htjEdVi8wfKwZr27eLxCkbHlwXnmor193cU4

Offener Brief – Herr Bundespräsident Steinmeier, sagen Sie „Nein“ zur nicht EU-konformen „Lex Wolf“!

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

wir Deutschen verlangen von Ländern in der Dritten Welt ganz selbstverständlich, dass die Menschen dort ihre Natur und die Wildtiere darin schützen, ganz gleich ob für Menschen gefährlich oder nicht. Aber im eigenen Land soll uns dies nicht gelingen? Wir haben das große Glück, dass 150 Jahre nach seiner Ausrottung ein Beutegreifer in unser Land zurückgekehrt ist, der für Menschen ungefährlich und in der Lage ist, bei der Renaturierung ganzer Landstriche mitzuwirken: der Wolf.

In Bälde wird Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden, das am vergangenen Freitag, dem 14.02.2020 den Bundesrat passiert hat. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sog. Lex Wolf. Danach ist es zukünftig erlaubt, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Die nächsten Wölfe werden in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie können dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Durch Studien ist wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle.

Wir sind entsetzt und fassungslos über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und möchten Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Erstens verstößt die Lex Wolf gegen das höherrangige EU-Recht, wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung an das Plenum einräumt. Es ist wohl sicher, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird – ein weiteres im Bereich von Umwelt- und Naturschutz, in dem Deutschland von der EU auch jüngst wieder wegen massiver Versäumnisse scharf kritisiert wurde.

Zweitens wird die Lex Wolf nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese sind struktureller Natur und existierten bereits lange, bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begann.

Drittens wird auch die versprochene Rechtssicherheit für Wolfsabschüsse eben nicht hergestellt, denn an entscheidender Stelle bleibt die Lex Wolf vollkommen vage.
Sehr geehrter Herr Steinmeier, wir appellieren eindringlich an Sie, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der Lex Wolf seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ein Großteil der Deutschen begrüßt trotz des medialen Dauerfeuers gegen ‚Problemwölfe‘ noch immer die Rückkehr der Wölfe. Dies bestätigen Umfragen immer wieder. Wölfe sind zudem überhaupt nicht gefährlich für Menschen. In den 20 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe hat es keinen einzigen Angriff eines freilebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr. Sie leben in Kleinfamilien mit Mutter, Vater, dem Wurf vom Vorjahr und den neuen Welpen zusammen, die im Frühjahr geboren werden. Wölfe sind äußerst soziale Tiere. Sie fühlen Schmerz und Freude wie wir. Die zweijährigen Jungtiere helfen oft den Eltern noch als Babysitter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen. Sie wandern dabei oft hunderte Kilometer weit und verlieren ihr Leben häufig im Straßenverkehr.

Wölfe halten Reh- und Hirschbestände besser im Rahmen als menschliche Jäger, da sie nicht die Starken, sondern die Schwachen, Kranken, Alten und Jungen reißen. Sie tragen dadurch zur Gesunderhaltung dieser Wildtierpopulationen und auch gesamter Ökosysteme bei.

EU-Kommissar Karmenu Vella von der EU bescheinigte Deutschland im vergangenen Jahr, dass hier bei uns noch nicht einmal der ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes erreicht ist. Das heißt, Wölfe können noch immer sehr leicht ausgerottet werden, denn es gibt schlichtweg noch nicht genug von ihnen.

Zudem ermahnte EU-Kommissar Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaubt seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen werden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange, zu erwarten.

Die „Lex Wolf“ bietet für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen Es wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Einige PolitikerInnen haben bereits angekündigt, dass ihnen die Lex Wolf nicht weit genug geht. Sie möchten mittelfristig wolfsfreie Zonen schaffen, was in eklatanter Weise gegen EU-Recht verstoßen würde. Also wird die „Lex Wolf“ noch nicht einmal eine Befriedung der Wolfsdebatte bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes Wolfsschutz Deutschland e.V.

Hier die PDF-Version des Offenen Briefs: Offener_Brief_an_Bundespräsident_Steinmeier,_17._Februar_2020

NRW Wölfin Gloria – Faktencheck und Zaunkontrolle nach Riss in Kirchhellen – Kein Strom auf dem Zaun, kein Untergrabschutz – Fake-News auch in der WAZ

Ausriss aus einem Bezahlartikel aus der WAZ,  in dem ein Weidetierhalter tränenreich einen Riss beklagte. Dabei hätte dieser Weidetierhalter seine Tiere auch ohne fachgerechten Zaun auch einfach dadurch schützen können, in dem er sie nachts in den Stall gebracht hätte. Quelle: https://www.waz.de/staedte/bottrop/kirchhellen/schaf-am-kletterpoth-gerissen-woelfin-unter-verdacht-id227173119.html

Fakes von Weidetierhaltern und Medien

In NRW scheint sich das zu offenbaren, was auch in anderen Bundesländern schon erfolgreich geschafft worden ist. Es scheint ganz so, als würden so lange Risse provoziert und Zäune gefaked werden, bis der ersehnte Schießbefehl „endlich“ erteilt wird. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein war diese Strategie ja sogar erfolgreich. Diese Entwicklung lässt sich auch in NRW sehr deutlich erkennen. Weidetierhalter scheinen sich gegenseitig Tipps zur „Problemwolfkreation“ zu geben. Wir von Wolfsschutz-Deutschland zeigen allerdings weiter die gefakten Zäune der Problemweidetierhalter und wir betreiben Gegenrecherche zu Zeitungsartikeln. Autor Kai Süselbeck behauptet in seinem Artikel, dass das LANUV bestätigt hätte, dass es sein könnte, dass Gloria wolfsabweisende Zäune „überwunden“ habe.

Gloria hat bislang keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun überwunden

Dies bestätigte der zuständige Mitarbeiter beim LANUV auf unsere Nachfrage allerdings nicht. Wir berichteten bereits am 25.09.19 darüber https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/25/nrw-keine-problemwoelfin-gegenrecherche-entlarvt-fakenews-ueber-woelfin-gloria-in-der-nrz/ Wir waren am 24.09.19 um ca. 17:00 vor Ort zur Zaunkontrolle. Wie gehabt: Kein korrekter Schutz, kein Strom. Wir fanden nur eine innen im Gehege laufende Litze auf halber Höhe des Zauns, also zirka 60 Zentimeter, allerdings ohne Strom, vor. Der restliche Zaun betrug eine Höhe von 1,20 Meter, auch er ohne Strom. Die Gattertore waren komplett ungeschützt und im hinteren Teil der Weide standen noch Kübel vor dem Tor, quasi als Treppe für den Wolf. Angrenzend liegt ein gemauerter Stall.  Also hätte man die Schafe des nachts vermutlich ohne Probleme in den Stall bringen können.

Richtigstellung von der dpa

Unseren Artikel vom 25.09. scheint die Deutsche Presseagentur aufgegriffen zu haben, denn nur einen Tag später erschienen anderslautende Artikel. Von der WAZ war wohl auch ein Fotograf vor Ort. Wir können es ja verstehen, wenn der schreibende Kollege aufgrund von Zeitmangel eine Geschichte telefonisch recherchiert, aber warum reagierte hier der Fotograf vor Ort nicht? Auch die Süddeutsche brachte den dpa-Artikel, der klarstellte, dass Wölfin Gloria nicht als Problem-Wolf geführt wird. Sie hätte eben keine wolfsabweisenden Zäune überwunden, heisst es dort ebenfalls: https://www.sueddeutsche.de/wissen/umwelt-duesseldorf-umweltministerium-kein-problemwolf-in-nordrhein-westfalen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190929-99-80362?fbclid=IwAR2KXMIxmh4vKU-aoEisiJV4s7-aTffMp0XVEAjkzps_HKj2CUrB1Pdck4U

Auch das Bundesamt für Naturschutz mahnt zum Herdenschutz

„Wir haben momentan etwa 100 Wolfsrudel und -paare in Deutschland. Das ist nicht so viel, wie immer wieder behauptet wird.“ Viele der Wölfe blieben unauffällig, Hauptnahrungsquelle seien Rehe und Wildschweine. „Aber ja, wenn sie leicht zu erbeuten sind, reißt er auch Schafe oder andere Weidetiere“, so Jessel. „Man kann es nicht genug betonen: Das A und O ist ein vernünftiger Herdenschutz – auch wenn das viele Weidetierhalter nicht hören wollen.“ Es gebe wirksame Schutzmaßnahmen, es brauche mindestens 1,20 Meter hohe Elektrozäune. Jessel sagte: „Kommt der Wolf damit in Kontakt, würde er künftig einen Bogen um so geschützte Schafe machen,“ so die BfN-Präsidentin Beate Jessel weiter in der NOZ https://www.presseportal.de/pm/58964/4389695

 

Hinteres Tor ohne Schutz und vorne gut sichtbar nur eine Litze innen. Siehe das helle Band auf Höhe der Beine der Schafe.
Der Zaun ist zwar 1,24 Meter hoch, verfügte aber am Tag der Kontrolle weder über einen Untergrabschutz noch über Spannung.
Nur eine Litze, die dazu noch über keine Spannung verfügte.
Die Schafe wären nachts im Stall sicher gewesen. Über den Grund, warum sie nicht im Stall standen, darf wohl gemutmaßt werden. Sollte hier zur Problemwolfkreation absichtlich ein Riss provoziert werden?
Der Zaun ist 124 Zentimeter hoch, aber ohne Strom und ohen Untergrabschutz.
Die Weide ist mit Wilddraht außen umzäunt. Innen sind eine und teilweise zwei Litzen, die jedoch keinen Strom führen.
Weiteres, ungesichertes Tor mit zwei Plastikeimern, die sogar noch als Tritthilfe genutzt werden könnten.
Diese Schafe sind nicht geschützt. Warum nicht?

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht widerspricht UM Albrecht und kündigt Strafanzeige an – Schießbefehl auf Wolf Dani nicht ausreichend dargelegt

Beispielfoto

Das Polit-Theater der schwarz-grünen Regierung in Schleswig Holstein geht in eine neue Runde. Umweltminister Albrecht (GRÜNE) hatte erneut die Abschussverfügung auf Wolf Dani verlängert und will nun auch noch die im Gebiet ansässigen Jäger einbeziehen, damit ein Abschuss wahrscheinlicher wird. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. berichteten und widersprachen. Dazu hatten wir in zahlreichen Zaunkontrollen nachgewiesen, dass Weidetiere im Gebiet so gut wie gar nicht geschützt werden. Zur Zeit werden Umweltverbände zur geplanten Erweiterung der Verfügung angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht zu den Verbänden, die sich dort äußern dürfen, allerdings haben wir bereits angekündigt, Anzeige sowohl gegen Umweltminister Albrecht, als auch gegen jeden ausführenden Schützen zu stellen.

Auch die DJGT widerspricht

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat sich am 11. September mit einem Schreiben an den schleswig-holsteinischen Minister Albrecht gewandt und den geplanten Erlass einer Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss des Wolfs GW924 m (Dani) „effizienter“ gestaltet werden soll und die Wahrscheinlichkeit erhöht werden soll, scharf kritisiert. Darin legen die Juristin Christina Patt und die ehemalige Richterin Almuth Hirt dar, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßig Entnahme nicht vorliegen würden. Neben unzureichenden und teilweise sogar widersprüchlichen Begründungen stelle sich der gesamte Prozess als äußerst intransparent dar. Die aktuell gültige Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sei im Gegensatz zu den ersten Dokumenten, nicht einmal öffentlich verfügbar. Die DJGT behalte sich auf dieser Basis vor, Strafanzeige zu erstatten, sollte der Wolf tatsächlich rechtswidrig abgeschossen werden.

Schadensprognose falsch

Allen voran habe sich die Schadensprognose vom 30. Januar 2019, die der ersten Ausnahmegenehmigung vom 31. Januar 2019 zugrunde lag, nicht bestätigt. Aus der Tabelle zu Tierrissen und Sichtungen, die auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht wird, gehe eindeutig hervor, dass der Wolf nach den Rissereignissen aus dem Winter 2018/2019 sein Verhalten eben nicht dahingehend angepasst hätte, dass er weiterhin in geschützte Schafherden eindringen würde und innerhalb geeigneter Seite 1 von 2 Umzäunungen Schafe töten würde. Bis auf eine Ausnahme seien die weiteren Tierrisse innerhalb unzureichend gesicherter oder gänzlich ungesicherter Herden erfolgt. Weitere Argumente, mit denen die Befürchtung, dass es zu einem erheblichen Schaden kommen könnte, glaubhaft belegt werden könnten, seien im Verlaufe des bisherigen Prozesses nicht angeführt worden.

Wolfsabschuss statt Herdenschutz

Entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG sei zudem weder ein umfassender Herdenschutz als geeignete, mildere zur Verfügung stehende Maßnahme umgesetzt worden, obwohl die betroffenen Gebiete zu sog. Wolfspräventionsgebieten erklärt wurden, in denen der Prävention immer Vorrang zukommen soll, noch wäre umfassend und überzeugend dargelegt worden, warum ein Herdenschutz in diesen Gebieten als nicht geeignet angesehen wird.

Weiterer Wolf im Gebiet

Schließlich könnten auch die vorliegenden Ausführungen dazu, dass sich durch die geplante Entnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Wolfspopulation nicht verschlechtert oder negativ beeinträchtigt würden, nicht überzeugen. Hier komme es zu teilweise widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf das aktuelle Wolfsvorkommen. Darüber hinaus gab es bereits öffentliche Spekulationen über eine befürchtete mögliche Verpaarung mit einer Wölfin, die in einem benachbarten Gebiet als resident eingestuft worden ist, aus der heraus ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein entstehen könnte. Der Abschuss des Wolfsrüden GW924m  (Dani) würde genau dieses potentielle erste Rudel verhindern.

Hier die Stellungnahme der DJGT sowie die Pressemitteilung in völler Länge: Pressemitteilung_geplante_Allgemeinverfügung_Entnahme_GW924m Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Weitere Informationen über die DJGT: http://www.djgt.de

Offener Brief an Bürgermeister Andreas Lysk (Weißkeißel) sowie Autor Hermann Tydecks von Tag24

13.08.2019

Warum verbreiten Sie Fake-News, wenn sie doch angeblich keine Hysterie verbreiten wollen?

Lieber Herr Bürgermeister Lysk und lieber Herr Tydecks,

in Sachsen gibt es große Probleme, die sicherlich wenig bis gar nichts mit Wölfen zu tun haben.  Auch die Wahlen stehen kurz bevor. Viele Bürger Ostsachsens fühlen sich abgehängt. Viele Stadträte fühlen sich von Rechten bedroht. Doch statt sich wirklich mit dem Rechtsruck zu beschäftigen, werfen einige Politiker anscheinend noch einmal alles an Argumenten vors Wahlvolk, was vermeintlich Wählerstimmen einbringen könnte. So dienen wohl Wölfe als willkommene Abwechslung zu den wirklichen Herausforderungen. Zeitungen, die sich an die Politiker anbiederten und nicht neutral schrieben, werden auch Hofberichterstatterpresse genannt. Dass eine solche Berichterstattung leider inzwischen keine Seltenheit mehr darstellt, ist nur noch beschämend. Es ist so auch nicht verwunderlich, warum die Auflagen von Zeitungen oft nur noch einen Abwärtstrend erkennen lassen. Mit reißerischer Berichterstattung und alternativen Fakten ist dieser Trend jedenfalls unserer Meinung nach nicht aufzuhalten. Herr Tydecks, Sie sollten sich schämen, einen Artikel mit einer Tatsachenbehauptung aufzumachen, die so nicht stimmt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nämlich gar nicht bekannt, wer oder was den Hund getötet hat.

Herr Bürgermeister Lysk, wir möchten Sie daran erinnern, sich doch ebenfalls an die Wahrheit zu halten. Die Zitate, die ihnen in diesem Artikel zugeschrieben werden, entsprechen wohl nicht der Wahrheit.

Zitat: „HÜNDIN GETÖTET: BÜRGERMEISTER FORDERT ABSCHUSS DES KILLER-WOLFS

ANDREAS LYSK WILL IN WEISSKEISSEL KEINE HYSTERIE VERBREITEN“

Von Hermann Tydecks

Weißwasser – Schon wieder fiel in der Oberlausitz in Weißkeißel (Landkreis Görlitz) ein Hund offenbar einem Wolf zum Opfer (TAG24 berichtete). Der entstellte Kadaver der Bernersennen-Schäferhündin „Schila“ (†10) wurde nahe der Siedlung gefunden. Der Bürgermeister der Gemeinde fordert jetzt den Abschuss des Raubtiers. https://www.tag24.de/nachrichten/weisswasser-huendin-getoetet-buergermeister-fordert-abschuss-killer-wolf-andreas-lysk-1166087?fbclid=IwAR32oefWambFf_xh3UgXDfc_IKrHjSCxNKNE-OTcjDP53bx9ODglp4blYiY

Wir waren vor Ort und haben unter anderem  mit einigen  Nachbarn über den Vorfall  gesprochen.  Sie hätten noch nie einen Wolf  in der Region gesehen, sagten sie zu uns. Angeblich hätten aber irgendwelche weiteren Bekannten angeblich schon einmal Wölfe gesehen. Dies sei aber mehr Hörensagen und Ausschmückung von Geschichten á la „stille“ Post, als es Fakten entspräche.  Wir haben das Gelände im Umkreis von zirka zwei Kilometern  nach Wolfsspuren bzw. Losungen  sowie Rissresten abgesucht,  aber nichts dergleichen gefunden. Der getötete Hund soll ein großer schwarzer 45 kg schwerer Hund gewesen  sein und er wäre sonst eigentlich immer auf dem Grundstück in einem Zwinger eingesperrt gewesen. Zwingerhaltung halten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. aus tierschutzrechtlichen Gründen allerdings für sehr bedenklich.

Polizei und Fachstelle Wolf dementieren

Dieser Hund scheint also keineswegs ein geliebtes Familienmitglied gewesen zu sein. Die Auskunft, dass der Hund im Zwinger gehalten worden war, deckt sich auch mit einem Artikel aus TAG 24, in dem die Hundehalterin Madeleine Troll behauptet, dass die Polizei ihr gesagt hätte, es sei ein Wolf gewesen. Polizei und Wolfsexperten hätten ihren eigenen Verdacht sofort bestätigt. Wir fragten vorgestern bei der Polizei nach. Hauptwachtmeister Urban von der Polizei Weißwasser gab uns die Auskunft, dass am 07.08.2019 Beamte vor Ort lediglich einen toten Hund vorgefunden hätten. Irgendwelche Spekulationen hätte die Polizisten bestimmt nicht gemacht und es sei auch nichts im Bericht vermerkt. 

Erhebliche Zweifel an der Darstellung der Hundebesitzerin

Vanessa Ludwig von LUPUS und der Fachstelle Wolf in Nossen gab uns vorgestern die telefonische Auskunft, dass Mitarbeiter der Fachstelle Wolf vor Ort nie angeben würden, dass der Hund mit Sicherheit von einem Wolf gerissen worden sei. Es sei bereits viel von dem Kadaver gefressen worden. Man hätte lediglich den Wolf als Verursacher nicht ausschließen können. Allerdings wäre ein Verschleppen des Hundekopfes normalerweise eher anderen Waldbewohnern, wie zum Beispiel Füchsen zuzuschreiben. Der Kadaver des Hundes sei ins Leibnitz-Institut nach Berlin gebracht worden, wo weitere Untersuchungen stattfinden würden. Dort würde man auch DNA-Proben nehmen, die anschließend im Senckenberg-Institut in Gelnhausen  untersucht werden würden. Erst wenn weitere Ergebnisse vorliegen würden, könne man genauere Auskunft geben. Außerdem habe man dort Wildkameras aufgehängt, um zu schauen, was oder wer sich dort weiter aufhält. 

Auf erneute telefonische Anfrage bekamen wir noch einmal die Auskunft, dass es noch keine neuen Erkenntnisse geben würde.

Selbst wenn es stimmt, dass Frau Troll einen Wolf an ihrem toten Hund gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass ein Wolf auch tatsächlich den Hund gerissen hat. Wölfe fressen nämlich auch Aas. Auch wenn die DNA-Analyse einen Wolf bestätigen sollte,  heißt das nicht, dass der Wolf auch der „Täter“ war.

Unser Team vor Ort hatte das Gefühl, dass die Befragten nicht von einem Wolfsübergriff überzeugt sind und diese Geschichte nicht wirklich glauben. Oder hat ein Jäger den Hund erschossen und den Kopf wegen einer verräterischen Wunde verschwinden lassen? Unklar. Fakt ist, dass Wölfe Hunde als Spielpartner, als Sexualpartner (sofern in der Ranzzeit kein Wolf zur Verfügung steht) oder als Beute wahrnehmen können. Ein Hund, der allein ohne Besitzer unterwegs ist, kann zur Beute werden, da kein Mensch mit seiner Anwesenheit den Wolf schützt. Wölfe sehen uns Menschen ebenfalls als Beutegreifer, deshalb sind Hunde an der Leine in Wolfsgebieten in Sicherheit, unangeleinte Hunde nicht. Selbst wenn es also ein Wolf gewesen ist, ist dies keinesfalls ein unnatürliches Verhalten und ein solcher Wolf ist auch nicht als „Killer-Wolf“ zu bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

Faktencheck und Zaunkontrolle NRW – Kein Strom auf dem Zaun von Schäfer O. – Leichtes Spiel für Wolf und Hund

Am 14.7.19 führten Mitglieder von  Wolfsschutz Deutschland e. V. eine Zaunkontrolle bei Weidetierhalter Kurt O.  in der schwarzen Heide in Hünxe durch. Grund: Erneut soll in der Nacht vom 11.7. auf den 12.7. ein Schaf auf einer seiner Weiden gerissen worden sein, trotz einer Zaunhöhe von 1,20 m. Vor Ort konnten wir lediglich einige seiner Schafe auf einer kleinen Weide an seinem Hof ausfindig machen. Über den Verbleib der restlichen Schafe ist uns leider nichts bekannt.

Was wir aber feststellen konnten ist, dass nach unserer Zaunprüfung an der Seite zur Straße hin, keine Stromspannung vorhanden war. Die Zaunhöhe betrug ca. 1,12 m und diese Seite war stark mit Gräsern bewachsen. Der Abstand von der unteren Litze zum Boden hin betrug ca. 30 cm. An dieser Weide können wir also zu diesem Zeitpunkt nicht von einem wolfssicheren Zaun sprechen. Ob dieses jedoch die entsprechende Weide war, auf der sich dieser Riss zugetragen hat, können wir nicht mit Sicherheit sagen.

Fakt ist allerdings, dass die Schafe hier nicht entsprechend geschützt waren, was durchaus Rückschlüsse auf die angeblich gesicherte Weide ziehen lässt.  In einem Zeitungsartikel hatte sich Schäfer O. erneut darüber beschwert, dass Schafe von ihm gerissen worden seien. Kurze Zeit später bestätigte das LANUV den Vorfall auch als Wolfsriss. Bleibt die Frage, ob auf den angeblich sicheren Zäunen auch tatsächlich Spannung gewesen ist. Schon jetzt werden erneut Forderungen nach Abschuss der Wölfin Gloria laut. Dabei hatte der Hobbyhalter O. sogar im vergangenen Jahr rund 7.000 Euro EU-Subventionen erhalten. Wir meinen, dieses Geld müsste doch bei einem Nebenerwerbsbetrieb reichen, um sich entsprechend zu schützen. Hier der Artikel: https://schermbeck-online.de/erneut-hat-der-wolf-bei-kurt-opriel-ein-schaf-gerissen/?fbclid=IwAR1fykXIlDtGhpCSjL3FdsW_kWM15YAjIy40JYuEZ5m6NaWrzGtX9t4cAwY

 

Die Gesamthöhe des Zauns bei Schäfer O. beträgt 112 Zentimeter. Auf keiner der Litzen war Strom. Die Schafe, die sich auf der Weide befanden, sind im Hintergrund zu sehen. Gloria oder ein anderer Wolf müssen hier nicht darüber springen, sondern sie kommen locker zwischendurch.

 

Zaunüberblick.
Zaunansicht zum Weg hin.
Der Zaun ist nicht nur stromlos, sondern auch noch mit Gräsern bewachsen. Dadurch kann ein Stromfluss auf „Null“ reduziert werden.
An dieser Stelle beträgt die Hohe des Zauns 1,10 Meter.
Kein Strom auf der mittleren Litze.
Kein Strom auf der oberen Litze.
Kein Strom auf der unteren Litze.
Die Litzen sind mit Gras zugewuchert. So kann kein Strom fließen.
Durch die großen Litzenabstände, die dazu noch ohne Strom sind, kann ein Beutegreifer, ganz gleich ob Wolf oder Hund, leicht hindurch.
Die erste Litze beginnt erst im Abstand von 30 Zentimetern zum Boden. Ein Wolf oder Hund kann hier einfach unten durch.
Hier ist der Zaun 112 Zentimeter hoch. Ohne Strom aber nutzlos.
Diese Schafe bei Schäfer O. sind völlig ohne Schutz.