Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt
Schon wieder wurde ein erschossener Wolf aufgefunden, dieses Mal in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild)

Pressemitteilung, 18. Juli 2018

Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ hat Anzeige gegen Unbekannt  wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz sowie EU-Gesetze bei der Polizei in Sachsen-Anhalt gestellt. Grund ist der erschossene Wolfs, der am 11. Juli in der Nähe von Lübars im Jerichower Land auf einem Feld aufgefunden wurde. Es handelt sich um den zweiten getöteten Wolf, der innerhalb von zwei Wochen aufgefunden wurde. Vor kurzem war am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen eine erschossene und dann im See versenkte Wölfin entdeckt worden.

Wie Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland erklärte, handle es sich in diesem Jahr bundesweit  bereits um den vierten Wolf, dessen Leben von einem Menschen illegal ausgelöscht worden sei.  Seit 2009 wurde in Sachsen-Anhalt nun schon der vierte Wolf widerrechtlich erschossen, wobei drei der erschossenen Wölfe im Jerichower Land gefunden wurden, nämlich 2009,2015 und 2018.  Ein weiterer illegal erschossener Wolf wurde 2016 im Landkreis Stendal gefunden. Insgesamt, so Sommer, seien seit 2009 bundesweit mindestens 29 Wölfe illegal erschossen worden. Die Dunkelziffer sei  mit Sicherheit weitaus höher.  Um weitere illegale Abschüsse und Wolfstötungen zu verhindern, werde man auch in Sachsen-Anhalt mit Antiwilderer-Patrouillen beginnen.

Sommer: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Sie hoffe, dass der, oder die Täter(in) von der Polizei ermittelt werden können.  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Anzeige_wegen_des_erschossenen_Wolfs_bei_Lübars

 

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 10.000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 7000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt
Schon wieder ist in Sachsen ein Wolf erschossen und dann im Tagebausee Mortka versenkt worden. Dieses Mal handelt es sich um eine einjährige Wölfin (Foto: Symbolbild)

Pressemitteilung, 11. Juli 2018

Landkreis Bautzen- Zusammen mit einem Fördermitglied und der Facebookgruppe „Wolf Ja bitte“ hat der Verein Wolfsschutz-Deutschland eine Belohnung in Höhe von 7000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der die am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen aufgefundene Wölfin erschossen hat. Diese Belohnung wurde heute durch einen Jäger noch einmal aufgestockt und sie beträgt jetzt 10.000 Euro. Zugleich erstattet der Verein Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz und EU-Gesetze.

Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland: „7.000 Euro Belohnung sollten helfen, Mitwissenden die Zunge zu lockern“. Eine genaue Untersuchung im Institut für Zoo – und Wildtierforschung in Berlin hatte ergeben,  dass es sich um eine einjährige Wölfin handelt, die durch Schüsse getötet wurde.

Die brutale Tötung der Jungwölfin,  bei der zudem Löcher im Brustraum festgestellt und um den Bauch herum ein Strick gefunden worden sei, müsse nach Aussage von Sommer mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Sommer: „Hier wird wieder einmal deutlich, dass nicht der Wolf die Bestie ist, sondern der Mensch.“ Seit 2009 handle es sich bereits um den achten Wolf, dessen Leben von einem Menschen ausgelöscht worden sei. Sieben Tiere seien illegal erschossen und ein Wolf absichtlich überfahren worden. Dabei seien dies nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer sei wahrscheinlich drei Mal so hoch. Gleichzeitig teilte Sommer mit, dass der Verein Wolfsschutz-Deutschland in Sachsen mit Antiwilderer-Patrouillen begonnen habe, um weitere illegale Wolfstötungen zu verhindern.

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Tagebausees beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen habe, sollte er die Person bei der Polizei in Bautzen oder das Kontaktformular auf der Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

 

Wolfsschutz-Deutschland setzt 4000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle

Wolfsschutz-Deutschland setzt 1000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle
Wieder wurde ein Wolf (unser Foto zeigt als Beispielbild diesen europäischen Wolf) in Niedersachsen getötet.

19. Mai 2018

Der Betrag, den der Verein Wolfsschutz-Deutschland i.G. als Belohnung  für die Ergreifung des Täters aussetzt, der die junge Wölfin erschossen hat, die am 7. März in der Nähe von Bonstorf im Landkreis Celle aufgefunden wurde, hat sich auf 4000 Euro erhöht. Das Tier war mit 18 Schrotkugeln getötet worden. Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins:  „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.

Zugleich stellte der Verein bei der Staatsanwaltschaft in Celle Anzeige wegen illegaler Tötung gegen Unbekannt und gegen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast wegen Aufruf  zu einer Straftat. Bei der Wölfin handelt es sich nach Angaben des Wolfsbüros in Niedersachsen um ein Nachkomme aus dem Wietzendorfer Rudel. Untersuchung des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie eine DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen hatten dies bestätigt.

Hinweise zum Täter bzw. der Täterin auch an Wolfsschutz-Deutschland

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Fundortes beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte sich die Person beim Polizeikommissariat in Bergen, jeder anderen Polizeidienststelle, oder unter www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt  melden.

Es ist bereits der 14.tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zwölf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei wurden illegal erschossen.

Tourismus profitiert vom Wolf

Die Äußerung der niedersächsischen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU)  gegenüber der HAZ  „Wir können dem Wolf nur eine Grenze zeigen, wenn wir auch mal einen entnehmen“ und sie sei gegen die Ausbreitung des Wolfes, weil es die Nutztierhalter einschränke, bestärke nach Meinung von Sommer viele Wolfsgegner in ihrem Vorhaben, auf die Jagd nach Wölfen zu gehen. Zudem schüre die Ministerin Ängste bei Touristen, obwohl gerade der Wolf in letzter Zeit den Tourismus ankurble, da der Tourismusverband „Lüneburger Heide“ sogar mitgeteilt habe,  dass es bisher keine Auswirkungen gebe, im Gegenteil, die Übernachtungszahlen würden sogar weiter ansteigen.

Sommer: „Auch wenn es die Ministerin nicht wahrhaben will, aber mit dem Wolf lässt sich im Tourismus Geld verdienen.“

EU hat den Schutz der Wölfe bestätigt

Sommer erinnerte an die Äußerung von Wendelin Schmücker, Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der in einem Gespräch mit der „Kreiszeitung“ meinte, „Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr“.  Kurze Zeit nach Schmückers Statement sei bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden worden. Sommer: „Wenn Politiker, Bauernverbände und Weidetierhalter solche Statements von sich geben, kann man sich schon fragen, ob jemand diese Äußerungen nicht einfach mal in die Tat umsetzt.“

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Tagen noch einmal bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Weidetierhalter, so Sommer,  müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner bewusst außer Acht.

Hier die Pressemitteilung als PFD-Datei:

PM_Belohnung_für_Ergreifung_des_Täters_eines_erschossenen_Wolfs_im_Landkreis_Celle