Wolfsschutz Deutschland stellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen drei erschossenen Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsschutz Deutschland erstellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen drei erschossenen Wolfsrüden in Brandenburg
Ermordet und im Wald liegen gelassen: Der getötete Wolf bei Müllrose. Foto: Udo Specht

Innerhalb von nur zwei Wochen sind in Brandburg drei getötete Wölfe gefunden worden. Bei den ersten beiden Tieren aus der Nähe von Müllrose und Gölsdorf, beide im Landkreis Oder-Spree, wurde durch die im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführte pathologische Untersuchung festgestellt, dass die Jungwölfe erschossen worden sind. Weitere Untersuchungen stehen noch aus, so das Landesamt für Umwelt in Potsdam. Das eine Jungtier bei Müllrose wurde am 9. Juli 2018 in einem Wald gefunden, das andere bei auf einem Feld bei Gölsdorf am 21. Juli 2018. Dieses Jungtier wurde während der Rapsernte entdeckt. Es war bereits mumifiziert.

Gestern wurde ein weiterer Rüde tot in zirka drei Kilometern Entfernung von Zossen gefunden. Auch dieser Wolf weißt eine Schussverletzung auf. Weitere Untersuchungen zu diesem Tier laufen noch, laut  Landesamt für Umwelt in Potsdam.

Laut DBB-Wolf gab es in Brandenburg von 1990 bis 2018 95 Totfunde von Wölfen. Davon wurden 13 Wölfe illegal getötet. Nun kommen drei weitere Tiere hinzu, die alleine in den vergangenen zwei Wochen entdeckt worden sind. Also 16 Wölfe, die durch bewusstes und mutwilliges Handeln von Menschen ums Leben gekommen sind. Umgekehrt gibt es keinen einzigen Fall, ja nicht einmal einen Angriff eines Wolfes auf einen Menschen. Wer als Bestie zu bezeichnen ist, wird heute erneut deutlich.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben heute in allen drei Fällen Strafanzeige erstattet. Die Tötung eines streng unter Artenschutz gestellten Wildtieres, wie der Wolf, verstößt sowohl gegen deutsche Gesetze, als auch gegen EU-Recht. Diese Straftaten können mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wir fordern, dass der Rechtsstaat hier endlich konsequent ermittelt.

Wir stellen Anzeige wegen des erschossenen Wolfs in Baden-Württemberg

PRESSEINFORMATION – 09.08.2017 – Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e. V. hat  gestern Abend Anzeige bei der Polizei in Freiburg gegen Unbekannt gestellt. Grund:

Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist.

Wie die Pressesprecherin des Vereins, Brigitte Sommer, betonte, sei der Wolf  nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen  sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Sommer: „Es ist schon der 24. Wolf, der illegal getötet wird, es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind.“

Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Absatz zwei sei es untersagt, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.