Unsere Beschwerde war erfolgreich – MOZ erhält wegen Tatsachendarstellung einen Hinweis vom Presserat

Unsere Beschwerde beim Presserat über einen MOZ-Online-Artikel hatte Erfolg.

Wir hatten den Fall gegenrecherchiert. Hier die Infos und auch ein Link zum MAZ-Artikel. Der Wolfsberater, der zitiert worden ist, war übrigens nie vor Ort. Die Besitzerin des Hundes hatte ihr Tier einschläfern lassen, obwohl dieses auch mit drei Beinen hätte gut weiterleben können. Die angeblich abgebissene Pfote blieb verschwunden. Einen DNA-Abstrich gestattete die Besitzerin nicht. Selbst in Jägerkreisen wurde vermutet, dass der Terrier in Wirklichkeit bei der Baujagd zu Schaden gekommen sein könnte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/20/total-unglaubwuerdig-faktencheck-artikel-in-der-moz-huendin-nach-wolfsangriff-eingeschlaefert/

Am 14.06.18  bestätigt der Presserat unsere Beschwerde gegen einen MOZ-Online-Artikel als begründet.

Zitat aus dem Bescheid: „Der stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses erkennt in der Veröffentlichung eine Verletzung der in Ziffer 2 Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht. Die in der Einleitung des Artikel gewählte Formulierung „Ein vom Wolf getöteter Hund…“ erweckt den Eindruck, als sei es erwiesen, dass der Hund in Ziesar von einem Wolf getötet wurde….allerdings steht nicht definitiv fest, dass ein Wolf für den Tod des Hundes verantwortlich ist. Eine Vermutung wird dadurch zur redaktionellen Tatsachendarstellung. Dies ist mit der redaktionellen Sorgfaltspflicht nicht vereinbar.“Aufgrund des Verstoßes gegen die Ziffer 2 des Pressekodex erteilt der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses der Redaktion gemäß § 7 Abs. 2 Beschwerdeordnung einen Hinweis.“

Bei der MAZ hatten wir uns ebenfalls direkt bei der Chefredakteurin beschwert. Das schreibt uns die MAZ dazu:
Zitat: „….haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht – und Ihre Kritik an der MAZ. Das ist durchaus ernst gemeint: Nur wenn wir kritisiert werden und uns selbst kritisch hinterfragen, können wir etwas verbessern…..Zum von Ihnen kritisierten Artikel: Hier mag vor allem die Überschrift irreführend gewesen sein und hat eine Tatsache verkündet, die so durch den Text nicht belegt war. Wir haben den Artikel daher aktualisiert und das entsprechend vermerkt.“


Foto: Quelle MAZ-Artikel

 

 

Werden sächsische Medien endlich in ihre Schranken verwiesen?

Sachsen – tendenziöse und falsche Berichterstattung in sächsischen Medien ist leider nichts Neues. Neu und begrüßenswert ist allerdings, dass das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen sowie der Bundesforstbetrieb Sachsen gestern eine Richtigstellung herausgaben.

Vor Kurzem machte ein Fall in den Medien und in den sozialen Netzwerken die Runde, der sich perfekt in die Reihe Gruselgeschichten aus Rotkäppchens Zeiten einfügt. Ein Wolf sollte einen Jagdhund, der sich im Einsatz befunden hätte, getötet haben. Rührselige Bilder des getöteten Tieres wurden gepostet, die virtuellen Tränen flossen reichlich. Uns tut es auch sehr leid um den  Hund. Schuld an dessen Tod ist aber weder Zottel, der in Verdacht kam, noch der Rüde des Daubitzer Rudels, der den Hund tötete. Für Zottel kommt jede Entlastung zu spät. Er wurde auf Geheiß der Behörden erschossen. Auf DNA-Ergebnisse zu den angeblich von ihm getöteten Hunden bei Kemlitz und Weißkeißel warten wir noch immer.

Die alleinige Schuld liegt bei demjenigen, der auf den Jagdhund aufpassen sollten, dies aber nachweislich nicht tat. Zitat aus der Pressemitteilung:

„Der Hundeführer, der den Hund während der Abwesenheit des Besitzers in Pflege hatte, ließ diesen frei laufen währenddessen er mit dem Auszeichnen von Bäumen in Vorbereitung von Forstbetriebsmaßnahmen beschäftigt war. Dabei entfernte sich die Bracke, beunruhigte Wild über einen Zeitraum von circa einer Stunde und kam nicht wieder zurück. Da der Hund mit einem GPS-Halsband ausgestattet war, konnte er später geortet werden. Der Hund war etwa 1500 m vom Hundeführer entfernt durch den territorialen Wolfsrüden des Daubitzer Rudels getötet worden, wie anschließende genetische Untersuchungen ergaben (KB berichtete). Anders als der in verschiedenen Medienberichten vermittelte Eindruck, wurde der Stöberhund nicht im Rahmen einer Gemeinschaftsjagd durch einen Wolf getötet.“

Jäger und Forstmitarbeiter sollten sich doch wirklich im Wolfsgebiet mit dem Thema Jagdhund und Wolf befasst haben. Wir sind entsetzt über die Leichtsinnigkeit des Besitzers und des Hundesitters. Handeln Menschen, die an ihrem Tier hängen, wirklich derart groß fahrlässig? Oder sollten erneut Fakten geschaffen werden, um den Abschuss eines Wolfsrudels fordern zu können? Gerade die Medien in Sachsen sollten sich ihrer Verantwortung den Lesern gegenüber endlich bewusst werden. Bitte Aufklärung, statt Lügenmärchen eine Plattform zu bieten.

Hier geht es zur Pressemeldung

http://www.wolf-sachsen.de/de/464-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-vom-wolf-getoeteter-jagdhund-war-nicht-im-jagdlichen-einsatz

http://www.wolf-sachsen.de/de/464-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-vom-wolf-getoeteter-jagdhund-war-nicht-im-jagdlichen-einsatz

Total unglaubwürdig! Faktencheck Artikel in der MAZ: Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert

Unsere Mitarbeiter Manuel R.  und Rüdiger S. haben die Sachlage im brandenburgischen Kleinstädtchen Steinberg überprüft. 

 

Rüdiger S: „Die Gegend ist wie geschaffen für durchziehende und territoriale Wölfe! Die Gemarkung Sternberg hat nur eine durch den Ort führende Straße ansonsten ist da rund herum nur Wald und die A2. Bis zum nächsten Ort sind es jeweils um die 4 Kilometer! Der Ort Steinberg liegt in einem Wolfseck , d.h. nördlich(ungefähr 20km Klietzer Rudel), östlich( ca 20 km Entfernung) Lehniner Rudel, westlich( ca. 10 km) Görzker Rudel und westlich( ca.15 km ) Altengrabower Rudel! Es ist aus meiner Sicht also nicht verwunderlich das hier in einem so dicht getränktem Gebiet Wölfe durch ziehen.“

Die Bewohner dort sollten also auch reichlich Erfahrung mit dem Schutz ihrer Weidetiere haben. Leider bot sich uns ein komplett gegenteiliges Bild. 

Nach dem Artikel in der  „Märkischen Allgemeinen“ am 13. Februar dieses Jahres  unter der Überschrift „Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert“ ergeben sich noch immer einige ungeklärte Fragen.  Ob es nun ein Wolf war, oder nicht wird sich dabei nie klären, da die Hundebesitzerin eine kostenlose DNA-Überprüfung verweigerte.  Wir haben uns vor Ort einmal umgeschaut und uns die Gegebenheiten vor Ort genau betrachtet.

Angeblich soll die 13-jährige Terrierhündin von einem Wolf in dem Örtchen Steinberg bei Ziesar angegriffen und durch einen Gitterzaun hindurch verletzt worden sein. Dem Tier hatte die Hälfte des Vorderlaufs gefehlt.

In einer Tierklinik wurde empfohlen, den Vorderlauf zu amputieren, um das Leben der Hündin zu retten. Die Hundehalterin wollte die 13-jährige Hündin allerdings nicht, so O-Ton, als Krüppel behalten und ließ sie einschläfern. Fakt ist: Ein Wolf als Verursacher  konnte gar nicht bewiesen werden, da die Hundebesitzern – wie oben schon erwähnt – keine DNA-Untersuchung zuließ, obwohl dies kostenlos gewesen wäre.  Genproben von der Wunde am Vorderlauf oder den Fellresten am Gartenzaun sind nicht vorzeigbar. Ebenso wenig die Reste des Vorderlauf.

Nicht einmal zehn Meter entfernt vom Haus – hatte niemand etwas gehört?– steht auf Betonankern ein Stabgitterzaun. Die Zwischenabstände der Stabgitter weisen großzügig gemessen knapp 4,5 cm aus. Die anatomischen Gebissmaße eines Wolfs haben einen Abstand zwischen den  Fangzähnen von 4,5 cm. Dazu links, rechts je ein cm für Muskeln, Sehnen, Haut, Fell, womit der Wolfsfang wenigstens 6,5 cm breit ist. Somit würde der Maulfang eines Wolfs  weder direkt, noch  waagerecht  durch diese Stabgitter passen. Hochkant ginge dies eventuell , doch dann würde der Fang zum Biss nicht mehr möglich sein. Es ist zwar möglich, dass ein kleiner Jagdterrier die Pfote durch das Gitter stecken würde. Dennoch ist die These, dass der Wolf dort die Pfote abgebissen haben soll, äußerst unwahrscheinlich. Hat der Hund sich evtl. vielmehr bei der Baujagd verletzt oder ist in ein Tellereisen geraten? Auch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum der Hund eingeschläfert werden sollte. Schließlich leben sehr viele Hunde und Katzen ohne Probleme auf drei Beinen. 

Bleibt die Frage: Hat sich der Reporter, der diesen Bericht in der „MAZ“ schrieb, diesen Zaun einmal genauer angeschaut? Davon ist in dem Bericht jedenfalls nichts zu lesen.

Merkwürdig und unverständlich erscheint es, dass laut diesem Bericht ein kleiner „Familienhund“  zu dieser Jahreszeit und im „Belagerungsgebiet von Wölfen“ nachts draußen allein verbringen muss. Sollte er einen Wolf erschrecken, vergrämen oder gar verjagen?

Vom aufgeräumten Örtchen  Ziesar um die Ecke durch Steinberg stellt sich der Eindruck vom Vergessen ein. Hier wohnt auch der Amtsdirektor von Ziesar, Norbert Bartels, der die Situation in Steinberg mit einem „Belagerungszustand“ verglicht. Die ordentlich gereihten Häuser, mitten im Ort ein Kinder-,Spiel- und Freizeitplatz, etwas außerhalb ein hergerichteter Badeteich  zeugen von Beschaulichkeit. 

 

Vom Dorf weg reiht sich Weidefläche an Weidefläche, mit größeren Tierbeständen in der Nähe, weiter draußen einzelne Tiere. Die Umzäunungen der Weiden wurde offenbar im letzten Jahrhundert eingerichtet. Die meisten sind  verfallen, verrostet, beschädigt, durchwuchert, da oder dort vielleicht hüfthoch ein verrosteter Draht, nirgendwo Stromfluss, die Zugänge offen oder oft ist nur ein Querbalken vorhanden. Sind das die Paradebeispiel für die „gute, fachliche Praxis der Einzäunung von Weidetieren“ gemäß Standard vom Bauernverband? Dazwischen eine kleinere Fläche mit Mutterkühen und Kälbern, die  derart zugemüllt ist, dass im Falle eines Ausweichens die Tiere sich die Läufe brechen würden. Auf den Bildern wird deutlich, warum es dort zu Rissen von Kälbern kommen kann, ganz gleich ob von wildernden Hunden, oder von anderen Beutegreifern wie Wölfen, verursacht. Der Zaun ist dermaßen mangelhaft, dass die Kälbchen unten durchschlüpfen können. Außerhalb der Umzäunung könnten sie nicht mehr von der Herde beschützt und verteidigt werden. 

Aus Gesprächen mit Ortskundigen stellten sich aber noch ganz andere Wahrnehmungen ein. Die Bauern würden sich hauptsächlich  fürs Geld verdienen interessieren. Bei einem Riss, ohne dass die Tiere zuvor ausreichenden Schutz genossen, zahlt aber der Staat nicht. Andererseits werden Gelder zur Förderung in Brandenburg vielfach nicht abgerufen von den Weidetierhaltern. Erzählt wurde uns auch von privat gehaltenen Wolfshunden, die für Filmaufnahmen trainiert sein sollen, sich aber öfter von selbst auf die Pfoten in die Umgebung machen… „weshalb beinah jede Nacht „Wölfe“ in die aufgestellte Fotofalle tappen“. Ein vereinbarter Termin mit einem Wolfsberater zur Erfassung des „Wolfsangriffs“ auf die Terrierhündin endete bedrohlich. Eine aufgelaufene Dorfcrew verhinderte dies, die Hundehalterin erschien nicht, die Reste der Hundepfote blieben „verschollen“. Belegbilder aus Fotofallen im dörflichen Umfeld bleiben privat unter Verschluss. Warum wohl? Hier geht es zum Artikel: http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Wolf-greift-eingezaeunten-Hund-an-Tier-muss-eingeschlaefert-werden

Doch nicht nur die MAZ setzte auf tendenziöse Berichterstattung, weitere Medien übernahmen mutmaßlich den Fall,  ohne selber recherchiert zu haben:

https://www.facebook.com/mozde/posts/er-ist-und-bleibt-ein/1789290824438446/

https://www.maennersache.de/dorf-angst-wolf-beisst-huendin-pfote-ab-5235.html

https://www.nordkurier.de/brandenburg/dorf-lebt-in-angst-vor-woelfen-1631264202.html