Wolf bei Drückjagd in Brandenburg getötet – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

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Ein Jäger soll bei einer Jagd in Brandenburg absichtlich einen Wolf erschossen haben. Das Tier habe die Jagdhunde attackiert und sich auch von einem Warnschuss nicht vertreiben lassen. Die Polizei würde bereits ermitteln. In Brandenburg ist möglicherweise zum ersten Mal ein Wolf absichtlich von einem Jäger erschossen worden. Bei Rädigke im Kreis Potsdam-Mittelmark soll ein niederländischer Jagdgast am vergangenen Freitag bei einer sogenannten Drückjagd auf das Tier geschossen haben, schreibt rbb 24 gestern https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/erschossener-wolf-jaeger-niederlande.html  Thomas Frey vom Brandenburger Umweltministerium habe den Vorfall bestätigt. Es gibt allerdings bislang noch keine offizielle Pressemiteillung dazu.

Dass ein toter Wolf in diesem Zusammenhang geborgen worden ist, bestätigte auch Hans Joachim Wersin-Sielaff vom Brandenburger Umweltministerium am Montag.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. verurteilen dies Tat auf das Schärfste und wir stellen Strafanzeige gegen

  1. Unbekannt wegen Verstoß gegen § 44 Abs. I Nr. 1 und 2 BNatSchG, § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz wegen Tötung eines Wolfes
  2. Untere Jagdbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark, weil sie die Drückjagd im Wolfsgebiet während der Paarungszeit gestattet hat, § 44 Nr. 2
  3. Jagdpächter Franz Clemens Hoff, Rädigker Gebiet, der als langjähriger, erfahrener Jagdleiter wissen muss, dass zwischen Januar und März Paarungszeit der Wölfe ist und er auch den DJV-Leitfaden „Hundearbeit im Wolfsgebiet“ kennen musste.

 

 

Kuhbauer abgeblitzt – das Dobbrikower Rudel wird nicht getötet

Rieben – Fachleute des Landesamts für Umwelt (LfU) haben auf der Grundlage der Brandenburgischen Wolfsverordnung den Antrag auf Entnahme eines Wolfs im Landkreis Potsdam-Mittelmark geprüft und gestern abschlägig beantwortet.

Die Brandenburgische Wolfsverordnung – die erste Wolfsverordnung überhaupt in Deutschland – ist seit 2. Februar Kraft. Die Verordnung regelt den Umgang mit problemauffälligen Wölfen. Nach den engen Vorgaben des internationalen und nationalen Naturschutzrechts können Eingriffe in die Wolfspopulation nur als Einzelfallentscheidungen erfolgen, so das Landesamt für Umwelt. Wir von Wolfsschutz Deutschland sehen in der Wolfsverordnung einen Verstoß gegen EU-Recht. Wir protestierten bereits, unter anderen auch mit einer Petition, siehe  http://www.change.org/brandenburgwoelfe .In einem Schreiben eines Landwirts aus Potsdam-Mittelmark wurde die Entnahme des Dobbrikower Rudels gefordert. Entnahme heißt nichts anderes, als das komplette Rudel zu töten.

Das LfU macht deutlich, dass die in der Wolfsverordnung genannten Voraussetzungen für das Töten oder Fangen eines Wolfs nicht gegeben waren. Zwei frühere Wolfsrisse aus dem März und Oktober letzten Jahres können für die erst am 2. Februar rechtswirksam gewordene Verordnung nicht herangezogen werden. Vor allem aber gab es zu diesem Zeitpunkt  auf den Weiden noch keinen wolfssicheren Zaun, wie er in der Verordnung als Kriterium beschrieben ist. Erst wenn Wölfe mehrfach als wolfssicher anerkannte Zäune überwinden, kann die sogenannte „Entnahme“ geprüft werden. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Wölfe auch nicht entnommen werden. Nach unserer Ansicht ist auch dies nicht möglich, weil wie will man nachweisen, welcher Wolf welche Zäune überwunden haben?

Das Landesamt hat dem Landwirt als Unterstützungsmaßnahme für die beiden früheren Risse einen Ausgleich für den Verlust von Weidetieren zugesprochen und Ende 2017 die Errichtung eines als wolfssicher anerkannten Zauns mit Fördermitteln unterstützt. Der Zaun ist inzwischen errichtet. Wir hoffen, dass dies auch eine klare Botschaft an weitere Landwirte ist, die sich Hoffnung machen, mit der Kreation zum Teil abenteuerlichen Geschichten Wolfsabschüsse zu fordern. Weidetierhalter sollten diese Energie lieber in den Schutz ihrer Tiere stecken und sich mit dem streng geschützten Beutegreifer arrangieren.

Hier geht es zur PM des LFU: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.588910.de