Illegale Wolfstötungen in Sachsen und Brandenburg – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Laut Liste der DBB-Wolf gab es in Deutschland in diesem Jahr bis heute sieben Fälle von illegaler Tötung von Wölfen. Wir stellen weiteren Strafanzeigen im Fall von zwei Altwölfen und zwei Welpen in Sachsen und Brandenburg.

Die Fälle betreffen die Kreise Dahme-Spreewald und Bautzen. Im Fall von Dahme-Spreewald wurden hier seit 2014 erschossene und geköpfte Wölfe gefunden. Wir erhoffen uns durch unsere Strafanzeige hierzu auch weitere Hintergrundinformationen, denn diese Fälle erinnern an ganz ähnliche Fälle in Niedersachsen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Beispielfoto Wolf ©Brigitte Sommer

 

Inzwischen geben Behörden nicht einmal mehr Presseinformationen zu illegal getöteten Wölfen heraus, so dass wir uns die Fälle mühsam in der Liste der Totfunde der DBB-Wolf heraussuchen müssen. Auch hat die Bevölkerung doch eigentlich ein Anrecht zu erfahren, ob es sich bei den neuen Fällen vom 24. Juni und 28. Juni eventuell auch um zerstückelte Tiere handelt. Wir sind der Meinung, dass hier auch die Bevölkerung gefährdet sein könnte, da Serienmörder immer mit dem Quälen und Zerstückeln von Tieren anfangen, bevor sie zu Menschen überwechseln.

 

Ausriss aus der Liste Totfunde bei http://www.dbb-wolf.de

 

Ausriss aus der Liste Totfunde von http://www.dbb-wolf.de

 

 

Im Landkreis Bautzen beschwerten sich Landwirte, die zugleich einen Jagdschein hatten, darüber, dass sie sich vor Konsequenzen fürchten würden, wenn sie einen Wolf nach offizieller Abschussgenehmigung erschießen würden. Ob diese Leute nun einfach Selbstjustiz geübt haben, wissen wir natürlich nicht, doch auch hier hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Information.

 

Das Territorium Rauden liegt in Nachbarschaft zu Johnsdorf und auch in der Nähe zum Territorium des Rosenthaler Rudels, dem seit Jahren nachgestellt wird. Unter anderem auch von der Schäferfamilie T.

 

Quellen: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/tierschutz-wolf-erschossen-und-gekoepft-li.18849

https://www.hna.de/politik/gekoepfter-wolf-brandenburg-gefunden-landeskriminalamt-ermittelt-6746644.html

https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/abschuss-boykott-jaeger-in-angst-vor-wolfs-raechern-85886894.bild.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Offener Brief – Herr Bundespräsident Steinmeier, sagen Sie „Nein“ zur nicht EU-konformen „Lex Wolf“!

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

wir Deutschen verlangen von Ländern in der Dritten Welt ganz selbstverständlich, dass die Menschen dort ihre Natur und die Wildtiere darin schützen, ganz gleich ob für Menschen gefährlich oder nicht. Aber im eigenen Land soll uns dies nicht gelingen? Wir haben das große Glück, dass 150 Jahre nach seiner Ausrottung ein Beutegreifer in unser Land zurückgekehrt ist, der für Menschen ungefährlich und in der Lage ist, bei der Renaturierung ganzer Landstriche mitzuwirken: der Wolf.

In Bälde wird Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden, das am vergangenen Freitag, dem 14.02.2020 den Bundesrat passiert hat. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sog. Lex Wolf. Danach ist es zukünftig erlaubt, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Die nächsten Wölfe werden in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie können dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Durch Studien ist wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle.

Wir sind entsetzt und fassungslos über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und möchten Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Erstens verstößt die Lex Wolf gegen das höherrangige EU-Recht, wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung an das Plenum einräumt. Es ist wohl sicher, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird – ein weiteres im Bereich von Umwelt- und Naturschutz, in dem Deutschland von der EU auch jüngst wieder wegen massiver Versäumnisse scharf kritisiert wurde.

Zweitens wird die Lex Wolf nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese sind struktureller Natur und existierten bereits lange, bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begann.

Drittens wird auch die versprochene Rechtssicherheit für Wolfsabschüsse eben nicht hergestellt, denn an entscheidender Stelle bleibt die Lex Wolf vollkommen vage.
Sehr geehrter Herr Steinmeier, wir appellieren eindringlich an Sie, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der Lex Wolf seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ein Großteil der Deutschen begrüßt trotz des medialen Dauerfeuers gegen ‚Problemwölfe‘ noch immer die Rückkehr der Wölfe. Dies bestätigen Umfragen immer wieder. Wölfe sind zudem überhaupt nicht gefährlich für Menschen. In den 20 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe hat es keinen einzigen Angriff eines freilebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr. Sie leben in Kleinfamilien mit Mutter, Vater, dem Wurf vom Vorjahr und den neuen Welpen zusammen, die im Frühjahr geboren werden. Wölfe sind äußerst soziale Tiere. Sie fühlen Schmerz und Freude wie wir. Die zweijährigen Jungtiere helfen oft den Eltern noch als Babysitter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen. Sie wandern dabei oft hunderte Kilometer weit und verlieren ihr Leben häufig im Straßenverkehr.

Wölfe halten Reh- und Hirschbestände besser im Rahmen als menschliche Jäger, da sie nicht die Starken, sondern die Schwachen, Kranken, Alten und Jungen reißen. Sie tragen dadurch zur Gesunderhaltung dieser Wildtierpopulationen und auch gesamter Ökosysteme bei.

EU-Kommissar Karmenu Vella von der EU bescheinigte Deutschland im vergangenen Jahr, dass hier bei uns noch nicht einmal der ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes erreicht ist. Das heißt, Wölfe können noch immer sehr leicht ausgerottet werden, denn es gibt schlichtweg noch nicht genug von ihnen.

Zudem ermahnte EU-Kommissar Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaubt seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen werden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange, zu erwarten.

Die „Lex Wolf“ bietet für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen Es wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Einige PolitikerInnen haben bereits angekündigt, dass ihnen die Lex Wolf nicht weit genug geht. Sie möchten mittelfristig wolfsfreie Zonen schaffen, was in eklatanter Weise gegen EU-Recht verstoßen würde. Also wird die „Lex Wolf“ noch nicht einmal eine Befriedung der Wolfsdebatte bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes Wolfsschutz Deutschland e.V.

Hier die PDF-Version des Offenen Briefs: Offener_Brief_an_Bundespräsident_Steinmeier,_17._Februar_2020

Klares Statement von Wolfsschutz Deutschland e.V. bei Podiumsdiskussion in Dinslaken: Wolfsabschüsse absolutes „No go“!

„Wolf und Lamm weiden zusammen…,“ mit diesen Worten begrüßte der Pfarrer der Kath. Gemeinde Heilig Geist in Dinslaken die Teilnehmer der Podiumsdiskussion am 08.02.20. Angeregt und initiiert durch den Filmemacher Adnan G. Köse folgten rund 150 Teilnehmer (+Podium) der Einladung ab 17.00 Uhr. Wölfin“ Gloria“, deren Abschuss per Eilantrag nach wie vor im Raum steht, war der Anlass, um Wolfsschützer und Weidetierhalter gemeinsam an einen Tisch zu holen. Zu den Podiumsteilnehmern gehörten u. a. Jos de Bruin und Gaby Steegmann von Wolves Unlimited, Eckehard Schwedhelm (Wolfsforschung), Peter Malzbender (NABU Wesel), Florian Preis (Ruhrschäferei), Maik Dünow (Schäferei Wesel) und Ulrike de Heuvel, die Wolfsteamleiterin NRW unseres Vereins Wolfschutz Deutschland e.V.

Wir stellten unsere Vereinsarbeit vor und legten unsere Position dar. Dass unsere Haltung genauso polarisiert wie der Wolf, brachten wir gleich am Anfang zum Ausdruck. Ulrike de Heuvel betonte: „Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. verstehen uns als Anwälte der Wölfe. Mit der gleicher Leidenschaft, mit der verantwortungsvolle Schäfer ihre Tiere schützen wollen, wollen wir die Wölfe vor erneuter Ausrottung schützen.“  Dazu würde auch die Offenlegung von Fake-News, wie z. B. durch Zaunkontrollen, gehören. Ulrike de Heuvel: „Hier gehen wir keine Kompromisse ein und wir nehmen dafür auch in Kauf, uns dadurch unbeliebt zu machen. Der Wolf hat nun mal keine eigene Stimme, also müssen wir für ihn sprechen.“ 

Ebenso machte de Heuvel noch einmal den Unterschied zu der Organisation Wikiwovles deutlich, die Weidetierhaltern ohne Gegenleistung hilft.  Wolfsschutz Deutschland e.V. gehe hier ganz bewusst einen anderen Weg, weil so mancher Weidetierhalter, der sich Zäune aufstellen ließ, gleich darauf zum nächsten Mahnfeuer rannte, um den Abschuss von Wölfen zu fordern. Ein solches Verhalten sei  völlig kontraproduktiv. Ulrike de Heuvel stellte klar, dass auch Wolfsschutz-Deutschland e.V. Hilfe beim Zaunbau anbiete. Allerdings würde sich der Verein vorher vertraglich absichern, dass eben nicht gegen Wölfe gehetzt wird.

Wölfe fressen hauptsächlich Rehe und Hirsche. Weidetiere machen nur 1,1 % ihrer Nahrung aus.

De Heuvel: „Ebenso sind wir der Überzeugung, dass kein einziger Wolf aufgrund von Rissen abgeschossen werden darf, denn Abschüsse helfen keinem Weidetierhalter wirklich weiter, sondern wecken nur Begehrlichkeiten für Tricksereien. Wie wir in diversen Zaunkontrollen nachweisen konnten, werden von bestimmten Schäfern Risse provoziert, um genau solche Abschussverfügungen zu erwirken.“ Stattdessen sollte endlich eine Weideprämie eingeführt werden. Eine solche wird weiter von der GroKo in Berlin blockiert. Die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werde so auch keinem einzigen Schäfer helfen. Zumal oft mehr Tiere Hunden zum Opfer fallen, als durch Wölfe. Ganz abgesehen von der Anzahl an Tieren, die durch Krankheiten, Vernachlässigung und andere Ursachen zu Tode kommen. Die Politik suggeriere Weidetierhaltern, dass Abschüsse eine Lösung seien.

Podiumsdiskussion zum Thema Wolf und Weidetierhaltung. Jos de Bruin von Wolves Unlimited klärte auf.

Im Verlauf der Veranstaltung stellten Jos de Bruin und Gaby Steegmann ihre Arbeit in der Wolfssauffangstation vor und klärten fachlich über Wölfe und ihr Verhalten auf. Die Diskussionsbereitschaft an diesem Nachmittag war enorm hoch, es gab viele Wortmeldungen. Doch die Fragen an das Podium selber hielten sich in Grenzen. Trotzdem gab ein Wort das andere. So entstand zwischen Wolfsschützern und Weidetierhaltern so mancher Schlagabtausch.
Auch Kurt Opriel, Antragsteller der Abschussverfügung gegen Wölfin Gloria ergriff sichtlich verärgert das Wort. Unter anderem beschwerte er sich über die Vorwürfe und Kritiken bezüglich seines Herdenschutzes. Schließlich hätte er alles getan; die Zäune aufgerüstet und alle Vorgaben umgesetzt, die der LANUV gefordert hätte. Nun wüsste er auch nicht mehr weiter. Seine Tiere blieben bis auf weiteres eingestallt. Auf die immer wiederkehrenden Fragen nach dem Einsatz von Herdenschutzhunden, musste der Nebenerwerbsschäfer leider einräumen, dass dies bei ihm nicht umsetzbar sei, da er Hunden zwiespältig gegenüberstehe. Dass Opriel sich den Vorwürfen gegen ihn gestellt hat, ist durchaus anzuerkennen, auch die Bereitschaft nun endlich Hilfe bei der Zaunaufrüstung anzunehmen – doch leider kein Wort davon, den Eilantrag zurückzuziehen. Darauf warteten die Wolfsbefürworter an diesem Tag leider vergebens! (Anmerkung: Außerdem sind seine Zäune erst seit Kurzem aufgerüstet und die meisten Schafe sind nun sowieso eingestallt. Dieser Schäfer erhält einen vierstelligen Beitrag an EU-Subventionen für sein Hobby)
Ansonsten verlief dieser Nachmittag im Großen und Ganzen gemäßigter, als vorangegangene Veranstaltungen. Dies war mit Sicherheit auch der Verdienst von Adnan G. Köse, der bei der Moderation immer wieder zum Thema zurückführte.

Wie kann Koexistenz gelingen?

Ein großes Thema nach wie vor: Förderanträge, deren mangelnde Bearbeitung, die Finanzen und die Politik. Leider hatte Peter Schütz vom Umweltministerium abgesagt, so blieben viele Fragen leider unbeantwortet.

Der Filmemacher Adnan G. Köse hatte zur Podiumsdiskussion nach Dinslaken eingeladen.

Maik Dünow von der Schäferei Wesel betonte, „er sei nicht gegen den Wolf, nur für seine Schafe“ (Anmerkung: Was auch immer das heissen mag). Er wollte wissen, was Wolfsschützer denn schon finanziell für Gloria getan hätten und schlug deshalb eine Patenschaft für Herdenschutzhunde, anstatt für Wölfe, die niemandem gehörten, vor.  (Anmerkung: Was hat Herr Dünow denn schon an Natur- und Wolfsschutz gespendet?  Seine Forderungen sollte Maik Dünow an die Landesregierung in NRW richten, denn in anderen Bundesländern werden auch bereits Herdenschutzhunde bezahlt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. fordern zudem seit zwei Jahren von der Bundesregierung, doch endlich eine bundesweite Lösung zu finden, in der ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt wird. Dadurch könnte überall unbürokratisch gefordert und gefördert werden. Dies würde dann auch Schäden von wandernden Jungwölfe abdecken. Außerdem ist von Berufsschäfern schon ein gewisser Eigenanteil als Unternehmer zu erwarten.  Zumal Schäfer Dünow im vergangenen Jahr fast 150.000 Euro an EU-Subventionen erhalten hat.  Unternehmer anderer Branchen werden hier vielleicht fassungslos mit dem Kopf schütteln)

Auch Florian Preis von der Ruhrschäferei meinte, dass er zwar nicht unbedingt ein “ Wolfsfan“ sei, wie die Wolfsschützer, doch suche er nach anderen Lösungswegen als den Abschuss der Wölfin. Im Gegenteil, er betonte lautstark, dass auch der Wolf das Recht habe, hier zu leben. Er glaube an die Koexistenz zwischen Wölfen und Schafen.  Ferner gab es Kritik an der angeblich viel zu späten Reaktion aus der politischen Ebene. Schon vor 20 Jahren hätte man sich adäquat auf die zu erwartende Situation einstellen müssen.
Pufferzonen hin, Fördergelder her…, auch dazu bezog unser Verein Stellung. Warum wird nicht ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt? Das würde sicherlich vieles vereinfachen.

Auch Peter Malzbender (NABU Wesel) betonte nochmals, dass der Lebensraum für Wölfe hier mehr als gegeben sei, und gab zu bedenken,  dass nur etwa 1% der Nutztiere im Kot der Wölfe wiedergefunden wird.

Die Wolfsteamleiterin NRW unseres Vereins  Wolfssschutz Deutschland e.V. , Ulrike de Heuvel, stellte die Position unseres Vereines auf der Veranstaltung dar.

Und das Fazit der Veranstaltung? Die Unbelehrbaren und Beratungsresistenten erreichte man natürlich auch diesmal nicht. Dennoch gibt es durchaus die Bereitschaft, sich weiter zu treffen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Vor allem aber, um der Politik gemeinsam auf die Füße zu treten – wir für die Wölfe und die Weidetierhalter für ihre Schafe…!

(Ulrike de Heuvel und Cordula Oppermann)

 

Die Eifel könnte Wolfsgebiet werden, doch Weidetierhalter sind überhaupt nicht vorbereitet

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt in einer Pressemitteilung einen Nachweis eines männlichen Wolfs mit der Kennung GW926m in Monschau (Städteregion Aachen). Die genetische Untersuchung einer Speichelprobe zeige, dass dieses Tier am 12. April 2019 ein Schaf getötet habe. Das Herkunftsterritorium des Wolfes sei unbekannt. Dieser Wolf konnte im Februar 2018 in Kerken im Kreis Kleve an zwei Schafen individualisiert nachgewiesen werden. Der Verbleib des Tieres war bislang unbekannt, so weiter in der Pressemitteilung.

Der betroffene Tierhalter sei über das aktuelle Ergebnis informiert worden und er könne über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Am 15.05.2019 gelang an gleicher Stelle in Monschau (Städteregion Aachen) ein Wolfsnachweis durch eine Wildkamera. Fotos wurden vom LANUV begutachtet. Der Beobachtungsort wurde von einem Wolfsberater verifiziert und nach weiteren Spuren abgesucht. Über die Identität des beobachteten Wolfes lässt sich keine Aussage treffen.

https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/1825-lanuv-bestaetigt-zwei-wolfsnachweise-in-der-staedteregion-aachen

Die nordrhein-westfälischen Umweltbehörden würden prüfen, ob sie in der Eifel eine Wolf-Pufferzone einrichten, schreibt die NRZ ,Weidetierhalter dort würden dann die Anschaffung besonderer Schutzzäune zu 100% erstattet bekommen. „Wir müssen aber noch weitere Ergebnisse abwarten“, soll ein Sprecher des Landesumweltamtes (Lanuv) am 28. Mai 2019 auf Nachfrage der Redaktion bestätigt haben.

https://www.nrz.de/region/niederrhein/nrw-umweltbehoerden-pruefen-wolf-pufferzone-fuer-die-eifel-id225475281.html?fbclid=IwAR1Jbq387nxOZiZmx6DUiCi_crhFt5wc_qS4gdrfxGe3Bp9tiyuaAfsQgF8

 

Faktencheck und Zaunkontrolle Eifel

Die Pressemitteilung des LANUV NRW war für uns Grund genug, uns die Region dort einmal anzusehen, die eingerahmt wird durch die Flusslandschaften des Rheins und der Mosel, im Südwesten begrenzt durch Sauer und Our, die im Westen in die belgischen Ardennen übergeht und im Norden in der Rheinischen Tiefebene ausläuft. Die Landschaft ist vor allem durch Kraterseen, den Maaren, mit Basaltbrüchen und Lava-Aufschlüssen, mit  Mühlstein-Gruben und Schieferstollen, mit Kalkmulden und Sandsteinfelsen bekannt. Tatsächlich zieht sie sich nicht nur durch Nordrhein-Westfalen, sondern auch durch Rheinland-Pfalz. Und da Wölfe ohne Probleme 70 Kilometer am Tag zurücklegen können und sie auch Landesgrenzen nicht interessieren, ist gerade die Eifel ein Argument für ein bundesweit einheitliches Wolfsmanagement. Statt die LEX-Wolf durch den Bundestag zu jagen, wäre allen Landwirten mit einer bundesweiten Entschädigung beim ersten Vorfall auf Kulanzbasis und dann auf Vorlage wolfsabweisender Zäune, die laut EU zu 100 % übernommen werden können, geholfen. Dazu könnte einfach ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden. Wir bezweifeln, dass hier Kosten explodieren würden, da auch Schießkommandos auf Wölfe Kosten verursachen und den Weidetierhaltern dennoch nicht geholfen wäre, denn es bleibt weiter das Hunderissproblem, das beispielsweise in Schleswig-Holstein mehr Schäden als der Wolf verursacht.

 

Die Region ist nicht auf den Wolf vorbereitet

Im Gegensatz zu Niedersachsen ist die Eifel keine Region, in dem vermehrt die Massentierhaltung betrieben wird. Reiche Bauern https://www.eifelfuehrer.de/eifelkunde/landwirtschaft sind hier eher die Ausnahme. Kleine Betriebe ducken sich zwischen windgepeitschten Hügeln. Umso mehr könnte die Region von einem sanften Wolfstourismus profitieren. In Punkto Zäune hat man sich allerdings noch gar keine Gedanken in der Region gemacht. Nur wenige Tiere sind sicher eingezäunt. Der normale Zaun besteht aus Stacheldraht, wie hier in der östlichen Mitte der Eifel. Strom ist nicht vorhanden, wie unsere Fotos zeigen. Hier hat ein Wolf es überhaupt nicht nötig, über irgendwelche Litzen zu springen, denn er kommt problemlos unten durch.

Ich sprach vor Ort mit einem Jungbauern und angehenden Jäger, der konventionell Milchkühe hält. Er hatte schon befürchtet, dass unser Verein Wölfe im Kofferraum dabei hat und diese aussetzt. Daran ist zu erkennen, wie gut doch die Vernetzung der Wolf-Nein-Danke-Fraktion und ihren alternativen Fakten funktioniert. Nein, man brauche die Wölfe hier nicht, war der junge Mann sich sicher. Dass man die Wölfe schon einmal ausgerottet hätte, sei auf jeden Fall richtig gewesen. Man will sich nicht mit dem Wolf arrangieren, sondern so weiter machen wie bisher. Kühe mit Hörnern seien ebenso nicht vorstellbar, wie andere Zäune. Schließlich wäre der Aufbau zu viel Aufwand. Ob wir denn helfen würden. „Klar“, meinte ich. Allerdings helfen wir nicht, ohne einen schriftlichen Vertrag zu machen, mit der Klausel, dass sich entsprechende Weidetierhalter sich auch öffentlich für den Wolf einsetzen und nicht auf das nächste Mahnfeuer laufen. Ein Grinsen deutete an, dass die Eifel auch keinesfalls ein Randgebiet ist, was das Ausnutzen von Wolfsfreunden betrifft. Die Weidetierhalter sind nicht auf den Wolf vorbereitet sind, aber sehr gut darauf, ihn wieder los zu werden. Im Gegensatz zu Debatten im Internet lief dieses Gespräch hier freundlich, doch ich hatte absolut nicht den Eindruck, als wolle man Neues wagen. Selbst dann nicht, wenn alle Kosten übernommen werden. Es kann aber auch nicht sein, dass eine Minderheit zu Lasten der Mehrheit den Wolf erneut ausrottet. Die Poltik ist hier mit Lösungen gefragt. Diese Lösungen bestehen aber sicherlich nicht in dem Erfüllen von Lobbywünschen.

Brigitte Sommer

 

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (www.aha-halle.de)

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert. Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.“

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder
eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.

Verordnung widerspricht eindeutig Schutzbestimmungen

„Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende.Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen. So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.
Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist, jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs- Hund-Hybriden anschaut. Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlocken, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts.U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.

Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten. Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als na-
türlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !

Erhaltung von Natur- und Lebensräumen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen. Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende
sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de