Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

Gleich zwei tote Wölfe in Sachsen gefunden

Zwei Totfunde im Freistaat

Opfer von Revierstreitigkeiten

Am 21.02.2019 wurde in Jänkendorf (Landkreis Görlitz) ein toter männlicher, erwachsener Wolf gefunden, gab gestern das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen in einer Pressemitteilung bekannt. Die Polizei schloss auf Grund der Fundumstände und der Verletzungen des Tieres eine Straftat zunächst nicht aus, sodass das Landeskriminalamt hinzugezogen wurde. Nähere Untersuchungen vor Ort, sowie im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin hätte aber ergeben, dass eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden könne. Der Wolf sei an den Folgen von massiven Bissverletzungen gestorben. Aktuell befinden sich die Wölfe in der Paarungszeit, in der es vermehrt zu Revierstreitigkeiten zwischen benachbarten Rudeln kommen kann. Die Reviergrenzen werden jetzt besonders intensiv markiert und gegen fremde Wölfe verteidigt. Der Fundort liegt im Grenzgebiet der Territorien des Königshainer Berge Rudels und des Nieskyer Rudels. Zu welchem Rudel der tote Rüde gehörte, werden die genetischen Untersuchungen zeigen, schreibt das Kontaktbüro weiter.

Immer mehr Wölfe werden überfahren oder illegal getötet

Am 24.02.2019 gab es einen zweiten Totfund: Auf der A14 wurde bei Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) ein Tier überfahren, bei dem es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen weiblichen Wolf handelt. Die nächstgelegenen Wolfsterritorien befinden sich in der Gohrischheide (Landkreis Meißen), sowie in der Dahlener Heide (Landkreis Nordsachsen). In Sachsen sind Wölfe seit Ende der neunziger Jahre wieder dauerhaft heimisch. Im Monitoringjahr 2017/2018 wurden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 18 Wolfsfamilien (Rudel) und 4 Paare nachgewiesen.

Im Vergleich zu 16/17 http://www.dbb-wolf.de sind das nur vier Rudel mehr. Allerdings ist das Jahr noch nicht abgeschlossen. Dennoch kann von einer unkontrollierten Vermehrung in Sachsen also gar keine Rede sein.  Am achten Januar wurde bereits ein Welpe im Bereich des Rosenthaler Rudels überfahren. Im vergangenen Jahr gab es bundesweit neun Fälle von illegal getöteten Wölfen, in diesem Jahr bereits wieder ein Wolf. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher. Von 80 toten Wölfe bundesweit war in 65 Fällen der Straßenverkehr die Ursachse.

 

Erschießung Wolf Zottel – Veröffentlichung über Gutachten wirft noch mehr Fragen auf – Petition weiter offen

In einer Pressemitteilung auf der Homepage des Landratsamtes Görlitz heisst es lapidar, dass das vom Leibnitz-Institut bestellte Gutachten über die „Entnahme“ – im Klartext Erschießung – des Jungwolfes Zottel vom Leibnitz Institut in Berlin sei nun teilweise fertig. Das Gutachten bescheinige, dass der Wolf „fachgerecht getötet worden sei.“ Diese Ausdrucksweise finden wir respektlos und mehr als zynisch, geht es doch um ein Mitgeschöpf, dem man das Wertvollste geraubt hat, was es besaß: Sein Leben!

Hintergrund: Am 02.02.18 wurde der Wolf Zottel getötet. Zuvor sollte der Jungwolf aus dem polnischen Mymiarki-Rudel Ende Dezember 2017 zwei Hunde im Raum Weißkeißel und Krauschwitz getötet haben. Der eine Hund sei frei herumgelaufen, der andere wäre an einer Hundehütte festgebunden gewesen, hießt es vom Kontaktbüro. Wir waren in Weißkeißel vor Ort. Der betroffene Hund war zirka 200 Meter vom Haus des Halters aufgefunden worden. Die Hundehütte war nicht in einem umzäunten Bereich des Gartens untergebracht. Der Besitzer des Hundes verwickelte sich im Gespräch mit uns in Widersprüche. Nachbarn, die Hühner und Katzen hielten, klagten uns gegenüber über keinerlei Verlust ihrer Tiere. Der Bereich in Krauschwitz liegt keinesfalls in einer Ortschaftslage, sondern mitten im Wald Dass hier Wölfe oder andere Wildtiere auftauchen können, ist also alles andere als verwunderlich.

Siehe auch unser offener Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/

Ein DNA-Ergebnis gab es nach unseren Recherchen nur für den Vorfall in Weißkeißel. Dort sei der Wolf als Verursacher festgestellt worden, keinesfalls ist bis dato jedoch bewiesen, dass es damit auch Wolf Zottel war.  Die Erschießung des Jungwolfs verstößt ganz klar gegen mindestens zwei Punkte (5.4 und 5.6) des sächsischen Wolfsmanagementplan. Räude reicht als Grund keinesfalls für eine Tötung aus, auch darf ein Wolf nach dem sächsischen Wolfsmanagementplan nicht ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen getötet werden. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist in Sachsen nicht einmal erreicht. Das unter strengem Schutz stehende Tier hätte also nach unserer Ansicht eingefangen und behandelt werden müssen, wie es auch schon bei einem Wolf, der sich am Bein verletzt hatte, gemacht worden war. Der Wolf konnte in die Freiheit zurück. Warum nicht Zottel?

Weiter wird aus dem Gutachten zitiert, dass Zottel an einer Dermatitis gelitten hätte, wie sie auch bei Räude beobachtet werden kann. Diese schwammige Erläuterung ist nicht anders zu verstehen, als dass anscheinend gar nicht sichergestellt ist, dass Zottel überhaupt unter Räude litt. Zudem wäre Räude behandelbar gewesen und auch eine Dermatitis, die beispielsweise durch Pilzinfektionen oder bakteriellen Infektionen oder auch durch Beschuss mit Bleimunition entstehen kann, wäre mit Antibiotika und Kortison zu behandeln gewesen.  Ilka Reinhardt vom LUPUS-Institut  wurde in einem Interview mit MDR SACHSEN so zitiert: „Generell sind wir sehr erleichtert, dass dieses Tier nun entnommen wurde und wir den Menschen in der Region sagen können, dass sie keine Angst mehr haben müssen.“ Reinhardt betonte, dass der Abschuss so erfolgte, wie es der Managementplan vorsieht. „Wenn sich Wölfe so verhalten, dass das nicht tolerabel ist – und das ist in diesem Fall so gewesen – müssen sie zum legalen Abschuss freigegeben werden.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN heisst es vom Umweltministerium, dass nach Tabelle 8.5 im Wolfsmanagementplan gestattet sei, dass ein Wolf entnommen werden kann. Wir widersprechen: Unter Punkt 8.5 ist aufgeführt, dass hier ebenfalls nur nach Besenderung und Vergrämung eine „Entnahme“ infrage kommt, und das auch nur bei einem Wolf, der nachweislich angefüttert wurde. Dies ist bei Zottel unstrittig nicht der Fall.

Außerdem fragen wir uns, was genau an diesem Jungwolf besonders angsteinflößend gewesen sein soll? Sollten nicht gerade die Mitarbeiter von LUPUS und dem Kontaktbüro die Bevölkerung aufklären, statt sich an Panikmache zu beteiligen bzw. Angst zu schüren?

Eine Jägerzeitung hatte dem Jungwolf aus Polen sogar unterstellt, dass er dafür verantwortlich gewesen sein sollte, dass ein wildernder Jagdhund durch einen Wolf zu Tode kam. Eine Pressemitteilung des Kontaktbüros Sachsen von heute widerlegt diese These ganz klar. Es war ein Rüde aus einen anderen Rudel. Sein Verhalten wird als normal beschrieben. Es ist auch normal, dass herumstreunende Hunde von Wölfen als Beute gesehen werden können. Warum stellt dies aber für den einen Wolf das Todesurteil dar und für den anderen nicht? Zumal es nicht einmal gesichert ist, dass Zottel der Verursacher bei Weißkeißel war.

Der Fall Zottel sorgt weiter für Unmut in den sozialen Netzwerken. So schreibt ein User, zu den Aktionen des Kontaktbüros und des Landratsamtes:  „Die geben sogar die, für jeden so wichtige, 112 Nummer zur Meldung von Wolfssichtungen frei…es ist unfassbar wie tief das Rotkäppchensyndrom dort verwurzelt ist. Ich sehe schon die Schlagzeile: „Wolf war Schuld an zu später Hilfe“ …zu einem schweren Unfall auf der Autobahn konnten die Rettungskräfte erst verspätet ausrücken – die Notfallrufnummer 112 war durch Wolfssichtungsmeldungen überlastet.“

Unsere Petition www.change.org/zottel ist weiterhin offen. Wir fordern Landratsamt, Umweltamt und die Mitarbeiter des Kontaktbüros sowie LUPUS auf, den Fall Zottel lückenlos aufzuklären und wir protestieren gegen die bisherige Informationspolitik. Eine Abschussgenehmigung wurde nicht veröffentlich, ebenso gab es keinerlei Informationen zum Hintergrund. Das Gutachten, aus dem zitiert wurde, ist nicht veröffentlich, ebenso gibt es keinerlei Beweise darüber, dass Wolf Zottel tatsächlich Kaninchen oder Katzen gefressen hat, wie behauptet. Nach unseren Recherchen beruhen diese Anschuldigungen rein auf Hörensagen. Wir erstatteten bereits Anzeige gegen den unbekannten Schützen, den Landrat und den Umweltminister. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/02/pressemitteilung-wolfsschutz-deutschland-erstellt-anzeige-gegen-landrat-umweltminister-und-unbekannten-schuetzen/

Quellen:

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/459-untersuchungsbefund-des-entnommenen-wolfes-liegt-vor

 

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852594&waid=392&modul_id=34&record_id=92696

 

https://www.mdr.de/sachsen/befund-wolfsabschuss-sachsen-100.html

 

https://www.jagderleben.de/news/jagdhund-wolf-getoetet

 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12030&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/460-jagdhund-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-von-einem-wolf-getoetet