Mecklenburg-Vorpommern: Elf Schafe gerissen – kein Grundschutz vorhanden

Am Sonntag (7.10.2018) ereignete sich im Bereich des Drewitzer Sees im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Rissvorfall, schreibt das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern in einer Pressemeldung von heute.  Dabei sollen insgesamt 11 Schafe getötet worden sein. Nach der Rissbegutachtung sei ein Wolf als Verursacher des Nutztierrisses wahrscheinlich. Zur weiteren Untersuchung des Befundes würden Genetikproben entnommen heißt es weiter. Der Grundschutz sei allerdings nicht eingehalten gewesen.

Der Grundschutz der Herde war in diesem Fall nicht gewährleistet

HINTERGRUND:

Für Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 2 Wolfsrudel nachgewiesen, deren Kernlebensraum vollständig im Land liegt, und zwar in der Ueckermünder Heide und in der Kalißer Heide. Ein drittes Rudel hat sich in der Retzow-Jännerstorfer Heide im Grenzbereich zwischen MV und Brandenburg etabliert. Das dem Land Brandenburg zuzuordnende Rudel der Kyritz-Ruppiner Heide erstreckt seinen Aktionsbereich teilweise auf M-V. Das Löcknitzer Rudel lebt offenbar grenzübergreifend zwischen MV und Polen.

Außerdem sind für Mecklenburg-Vorpommern je ein Wolfspaar in Jasnitz und in der Nossentiner Heide sowie ein residenter Einzelwolf im Müritz-Nationalpark nachgewiesen.

Verschiedene Wolfssichtungen, u.a. im Müritz-Nationalpark und im Billenhäger Forst, werden gegenwärtig überprüft. Das Vorkommen von weiteren residenten Wölfen kann gegenwärtig noch nicht bestätigt werden.

Seit Jahresbeginn 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 12 Übergriffe auf Nutztiere, die durch einen Wolf verursacht wurden bzw. bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 56 Tiere getötet und 23 Tiere verletzt.

Wer schützt wird unterstützt

Um den Mindestanforderungen des Grundschutzes für Nutztiere zu entsprechen, müssen die Zäune allseitig geschlossen sein. Die Mindesthöhe beträgt dabei für stromführende Zäune 90 Zentimeter. Empfohlen werden allerdings über den Grundschutz hinausgehende höhere Zäunungen, die auch gefördert werden können. Außerdem muss der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) weniger als 20 Zentimeter betragen.

Ansprechpartner für Förderungen von Präventionsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Wolf sind die jeweiligen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen.

Informationen zu Schadensfällen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Weitere Informationen unter https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/artenschutz/as_wolf.htm