Blutwinter für Wolfsfamilien in Europa

Heute blicken wir auf die Situation von Wölfen im europäischen Ausland. Hier findet teilweise schon seit Jahren ein Gemetzel an Wolfsfamilien und ihren Welpen statt, das für Menschen mit Mitgefühl kaum noch zu ertragen ist. Die neusten Ereignisse in Schweden, Norwegen und der Schweiz zeigen auf, dass es ohne ganz persönliches Engagement eines Jeden nicht möglich sein wird, die erneute Ausrottung der Wölfe zu verhindern.

In Schweden haben Jahre andauernde Lizenzjagden die Wölfe bereits an den Rand der Ausrottung gebracht. Anfang 2023 fand dort die größte Wolfsjagd seit Datenerhebung statt. Die Untaten der Wolfsjäger wurden heftig kritisiert und seit Jahren läuft ein EU-Verfahren gegen Schweden und angeblich seien auch schon Strafzahlungen verhängt worden, doch es ändert sich nichts. Im vergangenen Jahr waren 75 Wölfe zum Gemetzel freigegeben worden. Auch in diesem Jahr dürfen die schwedischen Jäger wieder Jagd auf Wölfe machen. Dieses Jahr sollen 36 Wölfe ihr Leben zum Vergnügen weniger lassen, die Töten als ihr Hobby bezeichnen.

Fotomontage. Foto © Brigitte Sommer, PNG Pixabay

Das Töten in Schweden startete am 2. Januar und läuft bis zum 15. Februar, beziehungsweise solange, bis alle zum Abschuss freigegebenen Wölfe tot sind. Leider hilft der viele Schnee den Hobbytötern bei ihren Untaten, denn im Schnee können sie leichter Spuren lesen. Mit Hightechgeräten wie Schneemobilen, modernsten Gewehren, Nachtsicht- und Ultrarotlichtkameras verfolgen sie wehrlose Wolfsfamilien. Blutiger Schnee mahnt Schmerz, Leid und Tod. Sinnlos und grausam.

Gegen Schweden sind seit 2015 mindestens drei EU-Verfahren anhängig. Verboten ist die Lizenzjagd noch immer nicht. Hier eine Dokumentation des Bundestages zu Wolfsentnahmen in Schweden im Lichte des Artenschutzes: https://www.bundestag.de/resource/blob/935030/81d25daf1cb22078b4bdd1c589f0bed1/WD-8-002-23-pdf-data.pdf

Widerstand in Norwegen

Auch in Norwegen werden Wölfe im Rafjellet und den beiden Grenzregionen Rømskog und Fjornshöjden erbarmungslos  hingerichtet . Der Zeitraum für die Jagd von Wölfen innerhalb dieser Gebiete geht bis 15. Januar.

Der Anfang soll mit dem Töten von zwölf Wölfen eröffnet werden. Die Zahl  kann erhöht werden, sollten sich weitere Wölfe im Gebiet befinden.

Doch dort gibt es auch Widerstand.

Sechs Wolfsaktivisten befreiten von Jägern eingekesselte Wölfe

In der Nacht  des zweiten Januars betraten sechs Wolfsaktivisten das Jagdgebiet in Aurskog-Høland, wo die Jäger mehrere Wölfe aus dem Fjornshöjden Rudel verfolgt und eingezäunt hatten. Solche Zäune, auch als Fahnenmasten bekannt, werden verwendet, um Wölfe dort einzuschließen, denn Wölfe trauen sich nicht unter den Flatterbändern hindurch.  Der Ring wird immer enger gemacht, bis der letzte dort gefangene Wolf erschossen ist.
Mehrere Wölfe hätten sich innerhalb der Flatterbandzäune befunden, so die Wolfsaktivisten. Nur der erste Silvesterabend hätte verhindert, dass die Wölfe gleich geschossen worden wären. Als es dunkel wurde, hätten die Jäger entschieden, dass die Zäune die Nacht bleiben sollten, damit die Jagd am nächsten Tag wieder beginnen konnten. „Die Tiere, die drinnen eingesperrt waren, müssen extrem gestresst gewesen sein. Die Wölfe waren auf beiden Seiten des Zauns zu hören. Das Rudel wollte wieder zusammenkommen, aber die Zäune verhinderten dies,“ so die Aktivsten.
In der Nacht hätten sich die sechs Aktivisten in den Bereich geschlichen und entfernten große Teile des Zaun, damit die Wölfe entkommen konnten, schreibt die Organisation ARV auf ihrer Facebook-Seite weiter. Leider konnten nicht alle Wölfe befreit werden. Das weibliche Familienoberhaupt und auch die Mutter der diesjährigen Wolfswelpen wurden erschossen. Laut interner Kommunikation unter den Jägern sollen jedoch mehrere der Wolfswelpen entkommen sein.
Fünf der sechs Wolfsaktivisten seien festgenommen worden. Sie wären mit einer Geldstrafe von insgesamt 73.000 NOK bestraft und hätten acht Stunden in einer Zelle verbringen müssen. „Das Verbrechen, das sie begangen hatten, bestand darin, die Jagd nach einem stark gefährdeten Tier zu verhindern.“ ARV spricht den Aktiven auf ihrer Facebookseite ein großes Dankeschön aus. „Ohne ihre Bemühungen würden mehr Wölfe getötet und die norwegische Natur wäre noch ärmer. Aktivisten sind nichts als Helden,“ heißt es.
Der leider viel zu jung an Krebs verstorbene Philosoph Gunnar Kaiser sagte kurz vor seinem Tod folgendes:
„Am Ende des Lebens geht es nicht darum, wie viele Regeln
Du eingehalten hast und wie viele Gesetze Du befolgt hast,
sondern ob Du der geworden bist, der in Dir angelegt ist.“ (Gunnar Kaiser)

In der Schweiz verbietet Gericht weitere Abschüsse

…aber nur für bestimmte Rudel. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/14/schweiz-gericht-untersagt-jagd-auch-im-wallis-gemetzel-geht-aber-weiter/

Bundesverwaltungsgericht entscheidet:
Wolfsabschüsse bleiben gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Beschwerden gegen die Jagd auf sieben Wolfsrudel in den Kantonen Wallis und Graubünden genießen weiterhin aufschiebende Wirkung. Die Abschüsse dürfen somit nicht umgesetzt werden. Für viele Wolfsfamilien kommt diese Entscheidung zu spät, für weitere Wolfsfamilien, wo deren Abschuss seitens der Umweltorgas zugestimmt worden war, bedeutet auch die aktuelle Entscheidung des Gerichtes trotzdem für 70 Prozent der Population in der Schweiz den sicheren Tod.
Interne Dokumente bieten übrigens jetzt einen Einblick in die Machenschaften des Schweizer Bundesrats Rösti, der gerne selbst zur Waffe greift, um Wölfe zu töten. Der Rechtspopulist versucht mit allen Mittel, auch wenn sie nicht legal sind, die Schweizer Wolfsrudel auszurotten. Aber wie es so ist, auch die SVP, seine rechtsgesinnte Partei, wurde vom Volk gewählt.
Dass «proaktive» Schüsse künftig erlaubt sein sollten, darauf hatte sich das Parlament im Dezember 2022 zwar geeinigt, weil die Zahl der Wölfe in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Allerdings mit einem wichtigen Zusatz: Die Wolfspopulation darf nicht gefährdet werden. Ob die neue Jagdverordnung diesen Zusatz einhält, bezweifeln Umweltverbände und linke Parteien. Das Portal watson hat mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Herausgabe zahlreicher interner Dokumente und Mails aus Röstis Departement bewirkt. Diese zeigen auf, wie der SVP-Bundesrat eine Jagdverordnung durchdrücken konnte, welcher eine wissenschaftliche Grundlage fehlt.

Auch in der Schweiz regt sich immer mehr aktiver Widerstand. Zum Beispiel dokumentiert die Organisation Hunt Watch Treibjagdfrevel: https://www.facebook.com/profile.php?id=100069136312619

Künftig solche Zustände auch in Deutschland?

Ja, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten solche Zustände auch in Deutschland, wenn tatsächlich Schnellabschüsse umgesetzt werden können und man den EU-Schutzstatus evtl. sogar von streng geschützt auf geschützt herabsetzt. Vielleicht sogar, ohne die erforderliche Mehrheit in den Mitgliedsstaaten. Wir brauchen auch in Deutschland Menschen, vor allem junge Menschen, die sich vor Ort aktiv für den Schutz der Wölfe einsetzen können und wollen. Vor allem in den Wolfsgebieten brauchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. mehr aktive Hilfe: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gifhornskandal: Wolfskiller tötete(n) Mutter und Tochter

Im März und April waren in Niedersachsen im Landkreis Gifhorn zwei schlimm zugerichtete Wölfe gefunden worden. Ein Tier wies schwere Verletzungen am Kopf auf, dem anderen war sogar der Kopf abgetrennt worden. Jetzt gibt es Neuigkeiten zu den illegalen, grausamen Wolfsmorden.

Auf Nachfrage beim Umweltministerium bestätigte uns eine Sprecherin gestern, dass die Identität der Opfer nun bekannt sei.

Es handelt sich um Mutter und Tochter aus dem Rudel Ringelah

Beispielfoto Wolfsmutter mit Tochter ©Brigitte Sommer

 

Der Totfund vom 23. März auf einem Parkplatz ist die Wölfin GW1861f. Die genetische Herkunft passe somit zu dem Fundort, da das Rudel Ringelah nördlich von Gifhorn sein Territorium hat. Bei dem von Passanten gefundenen Wolfskopf vom 7. April in Leiferde handle es sich um den Wolf GW3200f. „Es handelt sich damit um einen weiblichen Nachkommen der Elterntiere des Rudels Ringelah, GW1861f und GW1595m. Beide Totfunde gehören somit zum Rudel Ringelah.“
Beim Erscheinen unseres Artikels war noch nicht bekannt, dass es sich um zwei verschiedene Tiere handelt.

Seit 2018 nur gequälte, weibliche Wölfe im Landkreis aufgefunden?

Auffallend ist, dass im Landkreis nur weibliche Wölfe von besonders grausamen Aktionen betroffen zu sein scheinen. Man könnte meinen, jemand möchte die Bildung von Rudeln verhindern. Dies alleine erklärt aber die extremen Quälereien von Wölfinnen nicht. Unsere Belohnung von 15.000 Euro für Hinweise des Täters ist noch immer aktuell: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/11/gekoepfter-wolf-wolfsschutz-deutschland-e-v-erhoeht-belohnung-auf-15-000-euro/

Wir wissen nicht, ob es sich bei dem oder den Tätern eventuell auch um brutale Frauenhasser im Allgemeinen handeln könnte, Statistiken zeigen allerdings auf, dass Triebtäter häufig mit dem Quälen von Tieren angefangen haben. Wir werden die Taten in Kürze in einem Artikel einer Kriminologin näher beleuchten.

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Das Erstellen unserer Reportagen, die Richtigstellungen, die Bewertungen werden mit großem zeitlichen Aufwand und persönlichem Einsatz erstellt. Unser Verein wird nicht staatlich unterstützt, deshalb sind wir auf Spenden angewiesen. Ein monatlicher Beitrag von fünf Euro in einem Abo hilft uns sehr und natürlich auch einmalige Zahlungen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch über Paypal sind Spenden möglich. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz Deutschland stellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen drei erschossenen Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsschutz Deutschland erstellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen drei erschossenen Wolfsrüden in Brandenburg
Ermordet und im Wald liegen gelassen: Der getötete Wolf bei Müllrose. Foto: Udo Specht

Innerhalb von nur zwei Wochen sind in Brandburg drei getötete Wölfe gefunden worden. Bei den ersten beiden Tieren aus der Nähe von Müllrose und Gölsdorf, beide im Landkreis Oder-Spree, wurde durch die im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführte pathologische Untersuchung festgestellt, dass die Jungwölfe erschossen worden sind. Weitere Untersuchungen stehen noch aus, so das Landesamt für Umwelt in Potsdam. Das eine Jungtier bei Müllrose wurde am 9. Juli 2018 in einem Wald gefunden, das andere bei auf einem Feld bei Gölsdorf am 21. Juli 2018. Dieses Jungtier wurde während der Rapsernte entdeckt. Es war bereits mumifiziert.

Gestern wurde ein weiterer Rüde tot in zirka drei Kilometern Entfernung von Zossen gefunden. Auch dieser Wolf weißt eine Schussverletzung auf. Weitere Untersuchungen zu diesem Tier laufen noch, laut  Landesamt für Umwelt in Potsdam.

Laut DBB-Wolf gab es in Brandenburg von 1990 bis 2018 95 Totfunde von Wölfen. Davon wurden 13 Wölfe illegal getötet. Nun kommen drei weitere Tiere hinzu, die alleine in den vergangenen zwei Wochen entdeckt worden sind. Also 16 Wölfe, die durch bewusstes und mutwilliges Handeln von Menschen ums Leben gekommen sind. Umgekehrt gibt es keinen einzigen Fall, ja nicht einmal einen Angriff eines Wolfes auf einen Menschen. Wer als Bestie zu bezeichnen ist, wird heute erneut deutlich.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben heute in allen drei Fällen Strafanzeige erstattet. Die Tötung eines streng unter Artenschutz gestellten Wildtieres, wie der Wolf, verstößt sowohl gegen deutsche Gesetze, als auch gegen EU-Recht. Diese Straftaten können mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wir fordern, dass der Rechtsstaat hier endlich konsequent ermittelt.

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt
Schon wieder wurde ein erschossener Wolf aufgefunden, dieses Mal in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild)

Pressemitteilung, 18. Juli 2018

Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ hat Anzeige gegen Unbekannt  wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz sowie EU-Gesetze bei der Polizei in Sachsen-Anhalt gestellt. Grund ist der erschossene Wolfs, der am 11. Juli in der Nähe von Lübars im Jerichower Land auf einem Feld aufgefunden wurde. Es handelt sich um den zweiten getöteten Wolf, der innerhalb von zwei Wochen aufgefunden wurde. Vor kurzem war am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen eine erschossene und dann im See versenkte Wölfin entdeckt worden.

Wie Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland erklärte, handle es sich in diesem Jahr bundesweit  bereits um den vierten Wolf, dessen Leben von einem Menschen illegal ausgelöscht worden sei.  Seit 2009 wurde in Sachsen-Anhalt nun schon der vierte Wolf widerrechtlich erschossen, wobei drei der erschossenen Wölfe im Jerichower Land gefunden wurden, nämlich 2009,2015 und 2018.  Ein weiterer illegal erschossener Wolf wurde 2016 im Landkreis Stendal gefunden. Insgesamt, so Sommer, seien seit 2009 bundesweit mindestens 29 Wölfe illegal erschossen worden. Die Dunkelziffer sei  mit Sicherheit weitaus höher.  Um weitere illegale Abschüsse und Wolfstötungen zu verhindern, werde man auch in Sachsen-Anhalt mit Antiwilderer-Patrouillen beginnen.

Sommer: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Sie hoffe, dass der, oder die Täter(in) von der Polizei ermittelt werden können.  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Anzeige_wegen_des_erschossenen_Wolfs_bei_Lübars

 

EILMELDUNG – Wolf in Sachsen soll ermordet werden!

Erneut soll ein Wolf in Sachsen sterben. Ein Bauernopfer für Landrat Harig, der es auf das Rosenthaler Rudel abgesehen hat? Nun will man erneut ein Exempel statuieren und einen Wolf abschießen. Der Schießbefehl auf Pumpak ist nicht einmal neun Monate her und schon geht es wieder los.

Wir widersprechen und behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Nehmen Sie sofort die Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ zurück.

Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.

Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.

Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen, für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/sachsen-gibt-wolf-zum-abschuss-frei-3805459.html

Liebe Wolfsfreunde und Unterstützer,

stellen Sie Anzeige gegen Michael Harig und gegen Staatsminister Thomas Schmidt. Rufen Sie an. Schreiben Sie Protestmails.

Postanschrift:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Postfach 10 05 10

01076 Dresden

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Archivstraße 1

01097 Dresden

SymbolTelefon: +49 (351) 564-0

Telefax: +49 (351) 564-2099

Telefon (0351)5646814

Landrat Harig

Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Besucheradresse: Bautzen, Bahnhofstraße 9

Landrat: Michael Harig

Telefon: 03591 5251-80000

Fax: 03591 5250-80000

E-Mail: landrat@lra-bautzen.de

 

Bitte spenden Sie an uns, wir stellen uns auf einen Prozess ein.