Brandenburg/Lindenau – Faktencheck zum angeblichen Riss im Stall: Kein Wolf nachweisbar – ein Kalb schon vorher tot, das andere krank

Am 10. April machte ein spektakulärer Fall in einer Agrargenossenschaft in Brandenburg die Runde. Die LR machte groß mit einem Artikel auf: „Attacke im Mutterkuhstall. Wolf reißt Kälbchen im Stall.“ In sozialen Netzwerken ging es weiter.  Bauern wären in Angst, Wolfsabschüsse wurden gefordert und dies wäre ein Fall für die Brandenburger Wolfsverordnung. Hier unsere Petition:  http://www.change.org/brandenburgwoelfe

Nun hat sich herausgestellt, dass in dem Fall, der angeblich im Stall passiert sein soll, kein Wolf als Verursacher nachweisbar ist. Alleine ein Mitarbeiter der Agrargenossenschaft behauptete, einen Wolf gesehen zu haben. Reicht diese Aussage aus, um den Wolf unter Generalverdacht zu stellen? Nein, denn Wölfe wurden von Menschen bei Sichtungen sogar schon mit Wildschweinen verwechselt. Ist die Wahrscheinlichkeit nicht viel größer, dass ein Hofhund hier seine Gelegenheit genutzt hat? Das Kälbchen war zudem schwer krank. Ob es überlebt hätte, darf ohnehin in Frage gestellt werden. Uns zugespielte Bilder zeigen die offenen Türen der Anlage. Hier besteht nicht nur die Gefahr, dass Hunde oder Beutegreifer dort einfach hineinspazieren, sondern auch Menschen können dort ohne weiteres hinein. Sicher muss bei Sommertemperaturen für frische Luft gesorgt werden, auch nachts. Dennoch ist es zumutbar, einen Elektrozaun am Eingang der Türe zu befestigen. Sogar befestige Bauzäune würden dort Eindringlinge fernhalten. Sollen hier wieder einmal Risse provoziert werden, um generell Abschüsse von Wölfen zu fordern? Unklar. Fakt ist aber, dass die Anlagen so gut wie keinen Schutz gegen welchen Eindringling auch immer, bieten.

Hier die Antwort des LfU (Landesamt für Umwelt):

„Die Gen-Analyse des entnommenen Materials liegt vor. Bedauerlicherweise enthielten alle vier Proben kein auswertbares Material.

 Zur Todesursache liegen uns noch folgende Informationen vor: Der Tierpfleger hat am 26.03., morgens gegen 6 Uhr, beim Betreten des Kuhstalls einen Wolf aus dem Stall flüchten gesehen (offen stehendes Stalltor) und in einer nahegelegenen Stallbox das zwei Tage alte Kalb tot und angefressen vorgefunden. Der Tierpfleger ist der einzige Zeuge. Bei dem Kalb handelte es sich um ein lebensschwaches Kalb, das von einer Färse (erstgebärende Jungkuh) gekalbt worden war. Der bestellte Rissgutachter konnte vor Ort keinen Tötungsbiss, jedoch intravitale Bissverletzungen auf der rechten Flankenseite des Kalbes feststellen und kam zur Einschätzung „Todesursache unbestimmt“.

Das Kalb wurde deshalb zur weiteren Untersuchung dem Landeslabor Berlin-Brandenburg übergeben. Dort wurden die intravitalen Bissverletzungen bestätigt. Das Kalb litt an einer Grunderkrankung, der eigentliche Verursacher der Bissverletzung war durch die Sektion im Landeslabor nicht zu klären.

Zu einem zweiten Fall auf einer Weide erhielten wir diese Antwort:  

„Die Veterinärpathologen des Landeslabors Berlin-Brandenburg kamen in diesem Fall zu folgender Einschätzung:

„Zur Einsendung gelangte ein lebensschwach geborenes (Fruchtwasseraspiration) und postmortal durch kleine Karnivoren und Vögel genutztes Kalb.

Durch Sektion und weiterführende Untersuchungen wurden folgende Befunde erhoben:

Kryptosporidiose, bakterielle Sepsis mit Nachweis von Mannheimia haemolytica und toxische Hepatose.

Die Veränderungen in der Leber sprechen für eine intrauterine, toxische Schädigung. In diesem Zusammenhang sollte die Fütterung der Muttertiere vor Ort auf mögliche
hepatotoxische Substanzen (bes. Mykotoxine, Giftpflanzen – z.B. Jakobskreuzkraut) überprüft werden.“

 

Hier die Bilder, die uns zugespielt worden sind:

 

Hier der Bericht der LR:

https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/wolf-reisst-kaelbchen-im-stall_aid-14251007