Hessen: Kein Wolfsriss im Wildpark Büdingen

Am 11. und am 16. Februar dieses Jahres sollte in Büdingen angeblich ein Wolf Rothirsche und Mufflons in einem Gatter gerissen haben. Ein Teil der Lokalmedien und auch Wolfsgegner in sozialen Netzwerken versuchten wieder einmal Panik zu schüren. Das offizielle Ergebnis überrascht uns nicht. Aber Richtigstellungen der Medien lassen auf sich warten. So übernehmen wir das.

„Zum wiederholten Mal seien im Wildpark Büdingen auf brutale Weise Tiere verendet. Zuerst sei nur ein totes Mufflon gefunden worden, dann folgte die nächste böse Überraschung. Ein weiteres Mufflon und zwei Stück Rotwild wurden gerissen“, behauptete die Wetterauer Zeitung. Aber auch die bundesweit erscheinende Rundschau übernahm Teile des populistischen Artikels wortwörtlich und fragte dazu noch in der Headline „ob dort ein Wolf sein Unwesen treiben würde.

Beispielfoto erschrockener Wolf.

„Bürgermeister Benjamin Harris (CDU) geht ebenfalls von einem Wolf als Übeltäter aus. Von den gerissenen Tieren blieb kaum mehr über als Knochen und Fellreste. Die Verletzungen seien typisch für den Angriff eines Wolfes, erklärte Harris in der Frankfurter Rundschau.“

Man wollte sogar den Wald absperren und versuchte einen naheliegenden Waldkindergarten zu instrumentalisieren und Panik zu schüren. Allerdings machte hier die Leiterin nicht mit.

Kein Wolfsriss bei Büdingen, Tiere waren nicht geschützt

Update 16.03.24 – Das Ergebnis der Beprobung lautet eindeutig Hund:

11.02.2024WetterauBüdingenGatterwild (2)Wolf mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossenHundneinnein

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/tabelle

Hier das Ergebnis des zweiten Vorfalls:

16.02.2024WetterauBüdingenGatterwild (1)kein Wolf/andere Todesursache—–Da das Tier keine äußeren Verletzungen aufwies, wurde kein DNA-Abstrich genommenneinnein

 

 

Wir hatten das Wildgatter nach Schwachstellen abgesucht und auch etliche Möglichen gefunden, wie Hund oder große und kleine Beutegreifer in das Gelände eingedrungen sein könnten. Hier unser Bericht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/28/schwarz-rote-koalition-in-hessen-will-jagd-auf-woelfe-eroeffnen/

 

Quellen:

https://www.wetterauer-zeitung.de/wetterau/vier-tiere-tot-treibt-ein-wolf-sein-unwesen-im-buedinger-wildpark-zr-92832457.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1v45yupTFp4p2p6H8b0qXGhjitPHE4PkUxEz9KoFZfirBxL1TgiVQDCQQ#Echobox=1708001295

https://www.fr.de/rhein-main/wetterau/vier-tiere-tot-treibt-ein-wolf-sein-unwesen-im-buedinger-wildpark-zr-92832457.html

Wolfsschutz-Deutschland e. V. und die Wölfe brauchen Hilfe

In allen Wolfsgebieten brauchen wir dringend aktive Unterstützung. Das ist der erste Schritt zum Aktivwerden: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Da wir nicht staatlich unterstützt werden, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden kleinen Beitrag. Wir freuen uns sehr über regelmäßige Spendenabos in Höhe von beispielsweise 5 Euro im Monat als Abo, bzw. Dauerauftrag. Vielen Dank dafür.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch über Paypal sind Spenden möglich. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Schwarz-Rote Koalition in Hessen will Jagd auf Wölfe eröffnen

Wir dachten zuerst an einen Scherz, doch die Regierungskoalition will tatsächlich Jagd auf Wölfe in Hessen machen und damit angeblich die „Gesellschaft befrieden.“ Außerdem zeigen wir wieder unglaubliche Zaundokumentationen in unserem neuen Bericht.

Mit dem Sofort-Programm „11+1 für Hessen“ sollen nach Angaben der Staatskanzlei „wichtige Vorhaben“ aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht werden. Dazu hätten die elf Minister sowie die Staatskanzlei je einen Baustein für ein gemeinsames Sofort-Programm erarbeitet.  Damit alle Projekte unmittelbar gestartet und mit hoher Priorität realisiert werden, sind dafür im Nachtragshaushalt 2024 insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will hier unter anderem tatsächlich die Jagd auf Wölfe eröffnen.

Zitat aus dem „11 + 1Programm“ der Koalition aus CDU und SPD: „Wir stehen für einen ideologiefreien und realistischen Umgang mit dem Wolf, der die Interessen der Nutztierhalter und der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Dafür leiten wir eine Trendwende ein, indem wir eine aktive Bestandsregulierung des Wolfs schaffen und für eine gesellschaftliche Befriedung sorgen. Wir wollen den Wolf jetzt bejagen statt später bereuen. Wir werden den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen und ein umfassendes Maßnahmenpakt schnüren.“

Dies dürfte allerdings keinesfalls mit dem Bundesnaturschutzgesetz und erst Recht nicht mit EU-Recht, ja nicht einmal mit dem Schnellschusssystem von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) vereinbar sein. In Hessen gibt es zudem viel zu wenige Wölfe. Hier ist jedes Tier für die weitere Verbreitung der Wölfe im Bundesland wichtig. Dazu gab es auch schon ein Urteil aus NRW. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/

Auch, dass mit einem solchen Vorhaben angeblich die Bevölkerung „befriedet“ werden würde, halten wir für ein grottenschlechtes Märchen, denn in Wahrheit ist die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland noch immer für die Anwesenheit der Wölfe, sogar die Landbevölkerung. Lediglich eine kleine Minderheit von Landwirten, die partout ihre Tiere nicht schützen wollen oder von der Agrar- und Jagdlobby aufgehetzt worden sind, machen sich für Abschüsse stark.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

In Wirklichkeit liegen viele Bedrohungen für konventionelle Bauernhöfe ganz woanders, denn Kunstfleisch steht kurz vor der Zulassung und genau die Firmen, die vorher an Massentierhaltung verdient haben, investieren jetzt in die neue Goldgrube Kunstfleisch.  Das Fleisch soll mit drei D-Druckern gedruckt werden und Betriebe müssen dann zukünftig Lizenzen bezahlen, ähnlich wie es heute schon mit Computerprogrammen üblich ist. Und auch Gemüse soll in Zukunft nicht mehr auf Feldern angebaut werden, sondern auch künstlich. Investoren sind Vermögensverwalter.  Die Landwirtschaft, wie wir sie alle kennen, gerät in Gefahr, abgewickelt zu werden. Zudem dürften viele Betriebe, auch das von der EU beschlossene Renaturierungsgesetz  viele Betriebe in Bedrängnis bringen. Wer sich hier hauptsächlich mit einem Stellvertreterkrieg gegen Wölfe beschäftigt, wird sehr unsanft aufwachen. Freilich ist es den Lobbyisten Recht, wenn Bauern von den wahren Problemen abgelenkt werden.

Gerade auch im Sinne des Renaturierungsgesetzes sind Wolfsabschüsse kontraproduktiv.

Auch die Waffenindustrie – und hier ist nicht nur die Rüstungsindustrie zu nennen – sondern auch die Firmen, die Jäger beliefern, würden von der Jagd auf Wölfe noch mehr Profit erwirtschaften, als ohnehin bereits, denn eine Wolfsjagd im eigenen Land dürfte für viele Jägerinnen und Jäger die Erfüllung eines Traum bedeuten, für den sie sonst teuer ins Ausland reisen müssten. Zudem wird das Mitnehmen von Trophäen immer mehr eingeschränkt oder sogar ganz verboten.

Angeblicher Wolfsriss bei Büdingen:

Update 16.03.24 – Das Ergebnis der Besprobung lautet eindeutig Hund:

11.02.2024WetterauBüdingenGatterwild (2)Wolf mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossenHundneinnein

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/tabelle

Hier das Ergebnis des zweiten Vorfalls:

16.02.2024WetterauBüdingenGatterwild (1)kein Wolf/andere Todesursache—–Da das Tier keine äußeren Verletzungen aufwies, wurde kein DNA-Abstrich genommenneinnein

Seit einiger Zeit gibt es Gerüchte, dass angeblich im Büdinger Stadtwald Wölfe leben sollen. Wiederholt und seit mindestens drei Jahren hätten Jäger einen Wolf im Büdinger Wald von Constantia Forst und einen in Bindsachsen beobachtet. Im Zeitraum vom 16. März 2022 bis 31. Januar 2024 wurden im Wetteraukreis 30 Hinweise als gesicherte Wolfsnachweise eingestuft. Ein Nachweis davon, ein genetischer Abstrich an einem Wildtierriss vom 13. August 2023, stammt aus dem Bereich Büdingen. Insgesamt konnten drei verschiedene Individuen über die Nachweise festgestellt werden. Der Büdinger Wald ist im Privatbesitz der Constantia Forst GmbH. Aus diesem Wald wurde dem Wolfszentrum von unterschiedlichen Absendern im Dezember 2021 ein Video übermittelt, auf dem ein Wolf zu sehen ist, der durch einen herbstlichen Laubwald läuft. Recherchen ergaben, dass es sich um das Video eines Jagdgastes handelte. Die fragliche Stelle der Aufnahme sei durch einen Wolfsberater aufgesucht und verifiziert worden, war in der FNP zu lesen.

Am 11. und am 16. Februar dieses Jahres soll in Büdingen angeblich ein Wolf Rothirsche und Mufflons in einem Gatter bei Büdingen gerissen haben. Ein Teil der Lokalmedien und auch Wolfsgegner in sozialen Netzwerken versuchten wieder einmal mehr Panik zu schüren, auch indem man die Nähe zu einem Waldkindergarten thematisierte. Doch dessen Leiterin Jutta S.  wollte sich nicht an Panikmache und Hetze beteiligen. In der FNP wurde sie folgendermaßen zitiert: „Wir sind relativ unbesorgt. Wir denken, dass der Wolf für uns keine große Gefahr darstellt. Ein in Freiheit lebendes Tier würde einen Teufel tun, sich einer lärmenden Kinderschar zu nähern, sondern eher das Weite suchen. Das Tier hat seine Berechtigung.“

Auch wurde der Wildparkleiter dahin gehend zitiert, dass Spuren auf Wolf hindeuten könnten. Die Zäune rund um das Gehege seien auf Schwachstellen kontrolliert worden, aber man hätte nichts gefunden. Oben seien die Zäune perfekt. Tja, man muss ja auch nicht oben, sondern unten schauen. Alle Zäune rund um die Gehege von Damhirschen, Rothirschen und Mufflons weisen keinen Untergrabschutz auf. Durch einen Bach, der sich durch alle Gehege zieht, kommen Hunde oder auch Wölfe übrigens überall dort hin. Unter der Brücke ist kein Schutzgitter vorhanden und an allen Zäunen  kein Untergrabschutz vorhanden. Auch in der Rissliste ist aufgeführt, dass kein Schutz vorhanden war.

Links hinter der Brücke ist das Hirschgehege, rechts das Mufflonsgehege zu sehen. An der Seite der Brücke ist ein Durchgang zum Gehege und unter der Brücke an der anderen Seite auch. Hunde oder Wölfe oder andere kleine Beutegreifer haben wir freien Zutritt.

 

Kein Gitter unter der Brücke.

Nirgends Untergrabschutz. Die Höhe der Zäune ist also komplett irrelevant, wenn jeder Beutegreifer unter den Zäunen hindurch kann.

 

Die Liste nennt sich nun nicht mehr „Verdachtsfälle“ sondern Liste der gemeldeten Nutztierschäden. Hier wird bestätigt, dass kein Grundschutz vorhanden war.

 

Nicht Wölfe sind im Büdinger Wald für Wanderer und Kindergartenkinder gefährlich, sondern diese gefährliche Straßenkreuzung, bei der sich der Parkplatz auf der anderen Straßenseite befindet. Wer zum Wildpark oder zum Waldkindergarten will, muss diese Kreuzung erst überqueren. 70 Kilometer sind hier erlaubt, die kurz nach der Kreuzung sogar aufgehoben werden. Pikanterweise gibt es zwischen Wild-Gehege und Kreuzung auch eine Gaststätte, in der Gerichte mit Wildfleisch angeboten werden. Der größte Feind der Gattertiere scheint also der Mensch zu sein.

 

Ungeschützte Schafe bei Biebergemünd im Spessart:

Obwohl in Hessen überall Zäune gefördert werden, scheint wenig Motivation zum Schützen vorhanden zu sein.

 

Diese Schafe standen Anfang Februar nur hinter Wilddraht ohne Untergrabschutz auf ihrer Weide bei Biebergemünd. © Brigitte Sommer
Wilddraht, ohne Spannung und ohne Untergrabschutz.

 

In der Gegend gab es bereits mehrere Rissvorfälle, auch ein Goldschakal soll daran beteiligt gewesen sein. © Brigitte Sommer

 

Neuigkeiten aus den Hessischen Wolfsgebieten aus dem Wolfszentrum

  • Bayern weist grenzübergreifendes Territorium „Hohe Rhön“ aus: In der Rhön ist ein Wolfspaar sesshaft geworden. Das Territorium befindet sich sowohl auf bayerischer als auch auf hessischer Seite. Die Verantwortung und damit auch die Berichterstattung zu dem Territorium „Hohe Rhön“ liegt bei Bayern. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des bayerischen Landesamtes für Umwelt unter:   www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm
  • Bilanz zu den gemeldeten Nutztierschäden im Dezember: Im Dezember 2023 hat es nachweislich einen Wolfsübergriff auf ein Schaf im Main-Kinzig-Kreis gegeben. Wolfs-DNA konnte in dem Fall nicht gesichert werden, aber das Gesamtbild lässt den Schluss zu, dass eine Beteiligung eines Wolfes mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden kann.
  • Vandalismus im Territorium Butzbach: Zum wiederholten Male wurden Kamerafallen, welche durch das WZH für das Wolfsmonitoring im Territorium Butzbach angebracht wurden, beschädigt. Die Kamerafallen wurden zum Teil mit Fäkalien beschmiert und durch Gewalteinwirkung mutwillig und irreparabel zerstört.

 

Fotonachweis bei Wehrheim/Territorium Butzbach. ©HLNUG.

 

Fotonachweis bei Rosbach. © HLNUG

 

Pony ohne Schutz im Territorium Butzbach:

Diese Pony stand am 25. Februar völlig alleine auf einer abgelegenen Wiese im Territorium Butzbach.

 

Zaunsituation hinten.

 

Gerade wurde auch in Brüssel die Herabstufung des Schutzstatus der Wölfe in der Berner Konvention verschoben. Grund: es fand sich keine Mehrheit. Ein hoher Kommissionsbeamter der Generaldirektion Umwelt hätte der Brussels Times gesagt, dass die Rückkehr des Wolfes in die EU eine Erfolgsgeschichte sei. Dies bedeute jedoch nicht, dass der Wolf überall einen günstigen Erhaltungszustand erreicht habe. In den kommenden Jahren würden weitere Bewertungen erforderlich sein. Es gebe keine andere Lösung als die Koexistenz.

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern die neue Regierungskoalition in Hessen dazu auf, endlich Politik für die Bürger umzusetzen, und nicht für Lobbyisten.

 

Quellen:

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/tabelle

https://www.antenne-mainz.de/aktuell/nachrichten-aus-der-region/wiesbaden/sofort-programm-11-1-fur-hessen-LF15542944

https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-02/eu-parlament-natur-umwelt-schutz-renaturierung-proteste-bauern?fbclid=IwAR1-ysgEfnsBFksSmd1V0OmnyEbjoRxuGNPGLttFwLdeEg0cu3eIN6QK6qA

https://www.fnp.de/lokales/wetteraukreis/buedingen/trockene-aeste-riskanter-als-wolf-92833321.html?fbclid=IwAR0nHNqlOdnHpWC3QNLnX9l47OW64jhPi-4WR43r-OJu0MgmhayHBXp8R8w

https://www.fnp.de/lokales/wetteraukreis/woelfe-gibt-in-region-schon-laenger-92835721.html?fbclid=IwAR1EUcRG9VpXORV7Lpdx3JGMTD2extVxd7Re5vc-i6RuIIdl1DtHr25doQc

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/aktuelles

https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/der-wolf-ist-auch-auf-dem-land-willkommen

https://www.agrarheute.com/management/agribusiness/xxl-laborfleischanlage-13-mio-kg-kunstfleisch-produzieren-594444

https://ak-co.de/vertical-farming-gemueseanbau-von-morgen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/27/eu-verschiebt-entscheidung-ueber-den-schutzstatus-der-woelfe/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/15/herdenschutzmassnahmen-werden-jetzt-in-ganz-hessen-bezahlt/

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. und die Wölfe brauchen Hilfe

In allen  hessischen Wolfsgebieten brauchen wir dringend aktive Unterstützung. Nicht nur im Spessart und im Taunus, sondern auch in Nord- und Mittelhessen, Osthessen und im Odenwald. Das ist der erste Schritt zum Aktivwerden: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Da wir nicht staatlich unterstützt werden, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden kleinen Beitrag. Sehr gut helfen uns regelmäßige Spendenabos in Höhe von beispielsweise 5 Euro im Monat als Abo, bzw. Dauerauftrag.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch über Paypal sind Spenden möglich. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Geheime Wolfsjagden auch in Sachsen: Rosenthaler Wolfsrudel verschollen

Niedersachsen und Brandenburg machten es vor, wie man Abschussverfügungen an der Öffentlichkeit vorbei lanciert. Nun recherchieren wir in Sachsen ein ähnliches Gebaren. Ausgerechnet auch wieder unter einem Umweltminister der Grünen, Wolfram Günther, verschwindet das Rosenthaler Rudel und die Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf sind im Landkreis Bautzen jetzt in Gefahr.

Update 09.02.2024 – Zu diesem Artikel gibt es aktuelle Neuigkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/sachsen-geheime-wolfsjagden-in-den-territorien-elstra-und-koenigshainer-berge/?fbclid=IwAR2T1Q6srNCrWlkKlhRPOQX2fsFeEvHUZbrAxQjltNxZS0WuUnxgjdkwmGU

Die Grünen in Niedersachsen hatten noch gegen die Schießbefehle des damaligen Umweltministers Lies (SPD) wegen der Geheimhaltung geklagt. Heute könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass der neue Umweltminister Meyer (Grüne) lieber im Geheimen schießt, blickt man auf das Drama um das Burgdorfer Rudel, wo auch die Verfügung verheimlicht werden sollte. In Sachsen wird jetzt auch eine Verfügung, die die Fachstelle Wolf bewilligt haben soll, erst nach deren Ablaufdatum bekannt.

Beispielfotos Wolfswelpe im Alter von sieben Monaten. Ein solches Tier wurde brutal hingerichtet. © Brigitte Sommer

 

Auf mehrere Nachfragen von uns im Dezember, mauerten die Behörden und wollten uns keine Auskünfte über die Identität von „mehreren“ Wölfen in zwei Territorien geben. Der TAG 24 berichtet in einem Artikel am 17. Dezember von erfolglosen Abschussversuchen des „Rosenthaler Rudels.“ Pikant: Das Rosenthaler Rudel ist bis dato nicht offiziell nachgewiesen worden, wie soll also eine Abschussverfügung auf dieses Rudel zustande gekommen sein?

Rosenthaler Rudel verschollen

Nachdem unsere Anfragen mehrmals zwischen Umweltministerium und dem Büro des Landrates des Landkreises hin- und her geschoben worden waren, bekamen wir am 19. Dezember folgende Antwort von der Büroleiterin und persönlichen Referentin des Geschäftsbereiches 2, des Landkreises Bautzen. Vorher hatte uns das Umweltministerium mitgeteilt, dass es nicht zuständig wäre. Wie das, wenn doch die Fachstelle Wolf einbezogen worden war?

„Bei zahlreichen Nutztierrissen im Herbst des Jahres 2023 im Landkreis Bautzen wurden in zwei Rudelterritorien die zumutbaren Schutzvorkehrungen für die Schaf- und Ziegenhaltung zweimal innerhalb von zwei Wochen durch Wölfe überwunden.

Im Freistaat Sachsen erfolgt die Begutachtung der Nutztierrisse durch die Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Fachstelle Wolf hat das Landratsamt Bautzen über die Nutztierrisse und das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für weiterführende Managementmaßnahmen nach § 6 „Entnahme zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden (Gründe des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 des BNatSchG)“ der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) informiert. Das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist durch Dokumente des LfULG belegt.

Nach Prüfung der Dokumente wurde durch das Landratsamt entschieden, von den Möglichkeiten des § 6 SächWolfMVO Gebrauch zu machen. In engem räumlichen Zusammenhang um die von den Rissen betroffenen Herden und zeitlich befristet wurde die Entnahme jeweils eines Wolfes in zwei Rudelterritorien beauftragt.

Zwischenzeitlich sind die Befristungen abgelaufen, ohne dass Wölfe entnommen wurden. Nutztierrisse, die eine Verlängerung der Entnahmebeauftragungen gerechtfertigt hätten, fanden nach unserem Kenntnisstand nicht statt. Woher die Informationen von Tag24 stammt, dass es Entnahmeaufträge für Tiere des Rosenthaler Rudels gibt, ist uns nicht bekannt. Für Tiere eines Rosenthaler Rudels gab es keine Entnahmeaufträge. Wie Sie richtig anführen gibt es für dieses Rudel derzeit keine Bestätigung der DBB-Wolf.“

Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf in Gefahr

Eine weitere Auskunft über die konkreten Territorien wurde uns bis dato verwehrt. Schaut man sich allerdings die bestätigten Rudel der DBB-Wolf im besagten Gebiet an, können nur die Rudel Elstra, Neukollm oder Johnsdorf betroffen sein. Für das Territorium Johnsdorf hatten wir noch im November 23 zwei Strafanzeigen wegen illegaler Tötungen eines Welpen und eines Altwolfes gestellt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

Dem Rosenthaler Rudel wurde schon seit Jahren illegal nachgestellt. In dem Bereich leben auch zwei der bekanntesten Agitatoren gegen Wölfe, die bereits im Netz darüber geprahlt hatten, Wölfe illegal zu beseitigen. Nun gibt es Hinweise darauf, dass man dort auch die nachgewanderten Wölfe nicht akzeptieren will und auf deren Ausrottung hinarbeitet.

Schäfer Gerhard S. hatte bereits im Jahr 2016 Risse. Wieso er seine Herden noch immer nicht richtig zu schützen scheint – und das ist durchaus ein realistischer Vorwurf, wenn immer der gleiche Schafsbetrieb betroffen ist – ist uns ein Rätsel. Oft fällt selbst bei Zäunen von 1,10 Metern Höhe die Spannung ab, oder aber sie wird absichtlich abgestellt, um Risse zu provozieren, damit anschließend ein Antrag auf Wolfsabschuss gestellt werden kann. Auch im vergangenen Jahr haben wir im betroffenen Gebiet im Landkreis Bautzen einen Zaun ohne Spannung nachwiesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

Schäfer Gerhard S. aus Horka bei Crostwitz hätte bereits mehr als hundert Schafe an Wölfe verloren, heißt es in einem Artikel des MDR.  Zuletzt rissen sie im Oktober zwei Mal mehrere seiner Tiere. Den Elektrozaun, den er zum Schutz seiner Herde aufgestellt hatte, hätten die die Wölfe „überwunden“.

Wölfe illegal noch vor dem Schießbefehl entsorgt?

Von der Fachstelle Wolf vom sächsischen Umweltministerium hätte es  deshalb grünes Licht für den Abschuss der Wölfe gegeben, die den Schaden angerichtet hätten.  Wie kann es sein, dass hier offensichtlich keine Vergrämungsmaßnahmen in Angriff genommen worden sind? Offenkundig wurde hier versucht, schon vor der Entscheidung der Umweltministerkonferenz ab Januar 2024, so genannte Schnellschüsse um Weiden zu ermöglichen. Anscheinend sind die Schießbefehle in Sachsen auch ohne DNA-Abgleich genehmigt worden. Eigentlich wären solche Recherchen Aufgabe von Lokal- und Massenmedien, doch diese scheinen sich lieber mit Hofberichterstattung zu beschäftigen.

Von Mitte November bis Mitte Dezember hätten Jäger in der Nähe seiner Herde gesessen, um die Wölfe zu „erlegen“. Doch das Rudel wäre in diesem Zeitraum nicht mehr aufgetaucht. „Die Wölfe sind verschwunden, ich weiß nicht, wo sie sind“, sagt der Schäfer. Nun ist die Genehmigung zum Abschuss abgelaufen, bevor auch nur ein einziger Wolf abgeschossen wurde,“ so der Schäfer im Bericht des MDR. Weiter hieß es, dass der Landrat Udo Witschas (CDU) sich über die Fachstelle Wolf beschwert hätte, denn schon Ende September hätte die Genehmigung für den Abschuss vorliegen können. „Wir müssen wesentlich schneller zum Handeln kommen. Es muss eigentlich tagaktuell gehandelt werden, um die entsprechenden Maßnahmen zur Abschreckung eines Rudels auch einleiten zu können“, sagt Witschas.

Waren illegale „Jägermeister“ etwa schneller als der Schießbefehl, denn auffällig ist, dass es ausgerechnet im gleichen Zeitraum zwei illegal getötete Wölfe gegeben hat? Die Schadenstatistik der Fachstelle Wolf, in der zu sehen ist, ob überhaupt wirklich ein Schutz gegeben war, bricht Ende September 23 ab. https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html

Wir fordern Weidetierhalter auf, endlich ihre Tiere ordnungsgemäß zu schützen und die Behörden, endlich die vielen illegalen Wolfstötungen aufzuklären.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/wolf-abschuss-wolfsriss-crostwitz-100.html?fbclid=IwAR08_AFsYGrgDbmXZ8nEaXBOOyZaLlRgc1BULyCHXLez0Fld7ficsIjsCAA

https://www.tag24.de/thema/tiere/woelfe/schiessbefehl-war-schuss-in-den-ofen-woelfe-zu-clever-fuer-die-jaeger-3041714

https://www.saechsische.de/wolfsriss-in-horka-wahrscheinlich-3486543.html

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

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BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

NRW: Herdenschutzverweigerung, um Abschuss von Wölfin Gloria zu erlangen

Hasserfüllte wollen ihren Tod. In Nordrhein-Westfalen lebt gerade mal ein Prozent des Wolfsbestandes in Deutschland, dennoch wird hier in nicht mehr nachvollziehbarer Vehemenz  der Abschuss der Wölfin Gloria von Wesel gefordert. Nun soll wohl sogar ein neues Gutachten dafür sorgen, dass endlich der „Schießbefehl“ umgesetzt werden kann. Dabei werden Risse seit Jahren von gewissen Haltern provoziert, um Gloria los zu werden. Bislang scheiterten alle Vorstöße an standhaften Umweltministern, auch einer Umweltministerin von der CDU. Gibt nun aber ausgerechnet der neue Umweltminister der Grünen dem Druck der Lobby nach? Lesen sie hierzu unsere neue Reportage.

 

Wir starten gleich mit eindrucksvollen Bildern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, die aufzeigen, dass es noch immer massenweise Weidetiere gibt, die trotz aller Warnungen und Förderangebote nicht geschützt sind.

 

Zwei Shettys, ungeschützt bei Bottrop-Kirchhellen.

 

Mutterkuh alleine mit Kälbchen nur hinter Stacheldraht bei Gahlen.

 

In der Nähe von Gahlen. Hier ist zwar ein wolfsabweisender Zaun vorhanden, aber ein alter Wagen wurde dort so dicht an den Zaun gestellt, dass der Wagen als Überkletterhilfe dienen könnte.

 

Kaltblüter, nachts alleine auf einer abgelegenen Weide in der Nähe der Wilhelmstraße im Kerngebiet des Rudels. In der Nähe gab es bereits Risse. Wir können nicht beurteilen, ob dieses Pferd fit ist. Bei einem gesunden Tier besteht wahrscheinlich wenig Gefahr, doch falls das Pferd über 30 Jahre alt und nicht fit ist, könnte es ins Beuteschema fallen.

 

Keine Veränderung in einem Streichelgehege an einem Gartencenter, wo es bereits einen Riss gab. Dort gibt es einen offenen kleinen Unterstand und einen anderen Stall. Uns ist nicht bekannt, ob die Tiere nachts eingestallt werden. Vorne ist nach wie vor ein Legizaun 1,20m hoch (Stabmattenzaun) mit Untergrabschutz. Hinten ist das Gelände noch mal ein wenig unterteilt und dort ist es auch buschiger und die Zäune zum Teil Wildzaungeflecht, wohl ohne Untergrabschutz.

 

Schafe nur hinter Maschendraht bei Dorsten.

 

Die Schafweide liegt direkt an offenem Gelände.

 

Schafe nur hinter Legi-Zaun. Höhe 1,40 Meter bis 1,60 Meter Höhe. Abends kurz vor 20 Uhr bei Bottrop-Kirchhellen.

 

 

 

Stute mit Fohlen bei Bottrop-Kirchhellen, nach Sonnenuntergang.

 

Ausweitung der Förderkulisse

Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz sogar noch weiter aus, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. September. Für fast die Hälfte der Landesfläche könnten nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem wurde die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestünden großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.

Was nutzen Förderangebote bei Herdenschutzverweigerung?

Laut WAZ waren am 15. Juni 2023 von den für den Herdenschutz vorgesehenen Fördermitteln von einer Million Euro gerade einmal 185.000 Euro abgerufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßen die Ausweitung der Fördergebiete. Eine unserer Kernforderungen lautet ja auch, dass in ganz Deutschland gefördert und gefordert wird, ohne erst hochbürokratisch Wolfsgebiete auszuweisen. Unserer Meinung nach könnte dadurch viel Unmut beseitigt werden und die Schäden von wandernden Jungwölfen würden sofort entschädigt werden können. Eine solche großzügige Regelung kann aber leider nicht dort funktionieren, wo Halter den Herdenschutz verweigern, um Wolfsabschussgenehmigungen zu erlangen. Dies scheint im Wolfsgebiet Schermbeck der Fall zu sein.

Hier ein O-Ton von Rolf Fricke vom NABU Bottrop aus dem neuen Newsletter des NABU:

„Hinter vorgehaltener Hand wird in unserer Region sogar von Einzelpersonen weitergegeben, dass jeder wolfsabweisende Zaun den Wölfen nur helfe. Herkömmliche Zäune wären besser, denn sie beschleunigten einen Abschuss der Wölfe. Zuletzt hat das jemand von uns auf dem Schafmarkt in Gahlen im August 2023 gehört.“ „Ein Abschuss der Wölfin Gloria würde in dieser Zielgruppe ein völlig falsches Signal setzen“, summiert Frank Boßerhoff vom NABU Wesel.

Hier stimmen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in vollem Umfang zu. Auch wir weisen seit Jahren nach, dass viele Weidetiere nicht geschützt werden. Eindrucksvoll stellt dies der NABU auch in seinem neuen Newsletter bildlich dar. Doch auch unsere Bilder oben sind wieder einmal mehr sehr aussagekräftig.

Statt Wölfe als Bauernopfer zu liefern, muss endlich eine Möglichkeit geschaffen werden, solchen Schutzverweigerern Konsequenzen, wie z. B. Strafgelder angedeien zu lassen. Wir berichteten auch hier über eine dreiste Rissprovokation: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/22/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-rissprovokation-an-verbotener-umzaeunung/

Wende in der Wolfspolitik des Grünen Umweltministers?

„Wir müssen aber auch zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, so Krischer in der Pressemitteilung des Umweltministeriums über die Ausweitung der Fördergebiete.

Brisantes Gutachten

Minister Krischer hatte dem Parlament Mitte September ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Evaluierung der Wolfsverordnung NRW im Hinblick auf Entnahme von Wölfen“ zugesandt. Erstellt wurde dieses Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Dieses Gutachten liegt uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor.

Zum Inhalt heißt es von Seiten der SPD: Um die Entnahme eines auffällig gewordenen Wolfs zu ermöglichen, seien in NRW aktuell zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Die Hürden wären also hoch, aber eben, so macht der Gutachter auch deutlich, nicht unüberwindbar. Denn diese Auflagen seien klar benannt und können im Stil einer Checkliste aufgeschlüsselt werden. Dazu gehöre beispielsweise der wirtschaftliche Schaden, der durch einen Wolf entstanden ist beziehungsweise noch drohe. Diese Ausgangslage mache deutlich, dass der er zuständige Minister alle Instrumente in der Hand habe, um eine Entnahme eines sogenannten Problem-Wolfs auch im Geiste des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Dazu müsste er sein Haus laut einer Mail eines Abgeordneten der SPD schlicht dazu anweisen, die aufgezeigte Checkliste abzuarbeiten. Ein entsprechendes Vorgehen hänge also auch am politischen Willen. Die SPD habe Minister Krischer bereits vor dem Gutachten aufgefordert, die ihm durch die Wolfsverordnung übertragene Verantwortung auch zu übernehmen.

Lobbydruck auf den Grünen Umweltminister?

Ein solches Gutachten wird in der Regel für hohe fünfstellige Summen erstellt und es ist zu befürchten, dass Gutachter zu Ergebnissen gelangen, die die Auftraggeber von ihnen erwarten. Es kommt  zum Schluss, dass eine Entnahme zulässig sei, aber auch, dass Rechtsunsicherheiten blieben.

Der Wolf ist durch EU-Recht bislang streng geschützt. Es scheint, als würden sich auch die Bundes-Grünen dem Lobby-Druck beugen.  Bundesumweltministerin Steffi Lemke will angeblich die Bürokratie um dem Abschuss einzelner Wölfe erleichtern.   Zugleich kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, den strengen Schutzstatus, der eine Bejagung verbietet, zu überprüfen. Und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sagte, es müsse auch möglich sein, ganze Rudel zu „entnehmen“ – also zu töten. Wir berichteten hier bereits über den seltsamen Wandel der Grünen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

Laut der Deutschen Presse-Agentur will sich Bundesumweltministerin Lemke kommende Woche zu konkreten Vorschlägen äußern.

Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben.72 Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“

 

Ausschnitt aus dem Gutachten.

 

Der selbe Gutachter hatte übrigens  bereits im November 2021 ein Gutachten zu selben Problematik erstellt.  Pilkant finden wir es, dass dieser Gutachter bei der fast gleichen, unveränderten Faktenlage nun in dem neuen Gutachten zu einem völlig anderen Ergebnis kommt. Hier nur ein Abschnitt aus seinem ersten Gutachten von Nov. 2021:
„ Die Voraussetzungen für eine Ausnahme des Tötungsverbots des § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG liegen nicht vor. Zwar sind in der Vergangenheit durch die Wölfe im Raum Schermbeck ernste wirtschaftliche Schäden verursacht worden. Maßgebend ist jedoch, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass zukünftig ernste wirtschaftliche Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zu erwarten sind. Davon kann nicht ausgegangen werden:“…..

Nur drei Risse in 2023 im Territorium Schermbeck

Im Schermbecker Gebiet gab bis jetzt in 2023 nur drei Risse:
28.2 Dinslaken 39 Schafe/Ziegen
13.3. Voerde 6 Schafe
2.9. Bottrop-Kirchhellen 13 Schafe/Ziegen
Gebiet Dämmerwald ebenfalls drei Risse
16.2. Dorsten-Rhade 19 Schafe
19.3. Dorsten-Lembeck 19 Schafe
25.3. Schermbeck 1 Rind Todesursache unklar, kein Kehlbiss, postmortale Fraßspuren durch Wolf HW01 (Gloria weißt HW02 auf)
Bei den Rissen/Verletzungen gab es außerdem zwei Falschmeldungen:
25.6  ein Kalb in Wesel und 13.7. 1 verletztes Pferd in Schermbeck wurden Opfer eines Haushundes. Siehe auch Rissliste unten verlinkt.

Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben, heißt es weiter in der Pressemitteilung des Umweltministeriums. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Wobei in diesen Territorien bereits Wölfe unter seltsamen Umständen nicht mehr nachweisbar sind. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-auch-in-nrw-verschwinden-woelfe/

Damit lebt in Nordrhein-Westfalen gerade mal rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes.

Das Fördergebiet Westmünsterland (1.661 km²) hat inklusive der Pufferzone eine Gesamtgröße von 4.090 km² und umfasst Flächen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Kleve, Recklinghausen, Wesel sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Duisburg, Gelsenkirchen und Oberhausen. Erstmalig sind die Städte Coesfeld und Dülmen Bestandteil des Fördergebiets.

Das Fördergebiet „Märkisches Sauerland“ hat eine Größe von 775 km². Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1.299 km². Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der kreisfreien Stadt Hagen.

Das Fördergebiet „Dümmer-Geest-Niederung“ sei ausgewiesen worden, da sich in Niedersachsen unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen drei Wolfsterritorien etabliert haben. Das Fördergebiet hat eine Größe von 515 km² und umfasst zusammen mit der angrenzenden Pufferzone mit einer Größe von weiteren 636 km² den gesamten Kreis Minden-Lübbecke.

 

 

 

 

 

Ausweitung des Wolfsgebietes inkl. Förderkulisse. Quelle: https://www.nrz.de/region/niederrhein/wolfsgebiet-schermbeck-wird-um-weitere-orte-vergroessert-id239626369.html

Klagen könnten Schießbefehl auf Gloria kippen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind nicht darüber beunruhigt, dass es von Wölfin Gloria seit dem März 23 keine offiziellen Nachweise mehr gegeben hat. Unter vorgehaltener Hand heißt es, dass das Wolfsmonitoring nicht mehr von den Wolfsfreunden gemacht werde, die dafür im vergangenen Jahr zuständig gewesen wären. Die Jägerschaft hätte das Wolfsmonitoring übernommen und diese würde keine Daten liefern. Für uns glaubhaft, zumal es ja im Landkreis Stade in Niedersachsen ähnliche Probleme mit nicht gemeldeten Wolfsnachweisen gibt. Wir befürchten allerdings, dass gewisse Interessengruppen nichts unversucht lassen, um die Schermbecker Wölfe illegal „verschwinden“ zu lassen. Glorias Partner Ingolf und die Partnerin des Dämmerwaldrüden sowie der Dämmerwaldrüde selbst, verschwanden von der Bildfläche.

Wir geben unsere Nachweise nicht öffentlich bekannt.

Sollte es also tatsächlich zu einer Abschussgenehmigung kommen, werden bei den vielen Rechtsunsicherheiten laut Gutachten, sicherlich sehr gute Aussichten bestehen, eine solche Schießgenehmigung per Gericht zu kippen. Wir hoffen allerdings, dass es erst gar nicht dazu kommt. Auch unsere Veröffentlichungen dürften dazu beitragen, die wahren Verhältnisse in dem Gebiet darzustellen.

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

Aktuelle Wolfsnachweise in NRW:

Wolfsnachweise im Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest: Neuer Nachweis der Wolfsfähe GW3199f

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-27

Eifel – Hohes Venn: Männlicher Nachkomme GW3448m aus dem Rudel „Hohes Venn“ (Belgien) in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-26

Wolfsgebiet Schermbeck: Bislang unbekannter Wolfsrüde GW3616m im Territorium Schermbeck nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-06

Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke: Wolfsrüde GW3101m aus Niedersachsen in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-08-23

 

Quellen:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-herdenschutz-foerderung-aus

Hier der Link zur Rissliste NRW. Auffällig sind die vielen Falschmeldungen: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR0UdDZYA3B-ukAsFaQ21JR_pWORupQKQk3meFBDG15de4GqoD2J3nBE9Rk

Niedersachsen: Jetzt will man Wölfe regional abschießen

In Niedersachsen eskalieren Politiker, Bauern und Jäger mit absurden Forderungen nach Abschüssen von Wölfen weiter, obwohl die Fakten nach neusten Rissen zeigen, dass die meisten Weidetiere wieder einmal mehr nicht geschützt waren.  Im Fall der zerstückelten Wölfe gab es tatsächlich eine Anzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelte wohl auch, doch das Verfahren wurde gleich wieder eingestellt. Hintergründe zu diesen Fällen und weitere Fakten in unserer neuen Niedersachsenreportage.

Interessengruppen machen ja bereits seit Jahren Druck auf Bundesregierung, in Landesregierungen bis hin zur EU, den Schutzstatus von Wölfen herabzusetzen. EU-Kommissar Sinkevicius teilte diesen Begehrlichkeiten aber erst wieder vor Kurzem eine Absage. Die Länder, die den EU-Vertrag unterschrieben hatten, müssen sich auch an die Vereinbarungen halten. Dort wo heute einfach geschossen werden kann, wie z. B. in Frankreich, waren Ausnahmen im Vertrag vereinbart worden.

 

Unsere Wölfe in Deutschland gehen schweren Zeiten entgegen. Während man von anderen Ländern, wie Indien oder Nepal oder auch Ländern in Afrika erwartet, dass dort Beutegreifer geschützt werden und viele Orgas auch mächtig Werbung sowie Profit mit entsprechenden Projekten machen, hält man in Deutschland nicht einmal Wölfe aus. Sie werden zum Spielball von Politik und Lobbyisten. Foto: Brigitte Sommer

Diese Ausnahmen gelten nicht für Deutschland. Viele Wolfsfreunde erleichtert dies und viele sind beruhigt. Zu Unrecht, unserer Meinung nach.

Koalitionsvertrag im Bund sieht ein regional differenziertes Bestandsmanagement europarechtskonform vor

Niedersachsens Ministerpräsident Weil (SPD) erklärte, die rot-grüne Landesregierung habe sich verpflichtet, an einem Konzept der Ampel-Regierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement mitzuarbeiten, wodurch Wölfe in bestimmten Regionen geschossen werden könnten, um ihre Zahl konstant zu halten, so Weil.

Fast wie choreografiert scheinen mit dieser Forderung von Weil ein Großriss im Landkreis Stade sowie mehrere Rissvorfälle im LK Gifhorn, LK Nienburg und im Bereich des Rehburger Rudels vorgekommen zu sein.  Niedersachsens Umweltminister bläst in einem Beitrag des NDR ins gleiche Horn. Zitat: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) fordert neue Regeln zum Umgang mit Wölfen. Er reagiert damit auf den mutmaßlichen Wolfsangriff im Landkreis Stade. Dabei starben mehr als 50 Schafe. „Wir merken, dass wir mit den jetzigen Regeln so nicht weiterkommen“, sagte Meyer (Grüne) im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen. Man wolle den Wolf erhalten – doch wo die Tiere trotz Herdenschutzmaßnahmen große Schäden anrichten, müsse schnell und unbürokratisch gehandelt werden – bis hin zu Abschussgenehmigungen gleich für mehrere Wölfe. Es könne nicht sein, dass man wochenlang abwartet, um einen „Problemwolf“ mithilfe von DNA-Proben zu identifizieren. Wichtig sei zudem die Möglichkeit, regional differenziert zu handeln, erklärte Meyer.

Die gerissenen Tiere waren nicht geschützt

Weder der NDR, noch andere Medien berichteten darüber, dass die Weidetiere nicht fachgerecht geschützt waren. Stattdessen wurde wieder einmal mehr Stimmung gegen Wölfe gemacht. Auch die Landesjägerschaft, die ausgerechnet auch noch das Wolfsmonitoring inne hat, beteiligte sich an vorschnellen Abschussforderungen. Statt Aufklärung wurde in vielen Artikel wieder einmal mehr Angst und Panik gemacht. Wozu soll dies dienen? Soll eine Bevölkerung, die in der Mehrheit positiv den Wölfen gegenüber steht, endlich auf Wolfsabschüsse eingenordet werden? Kaum jemand weiß anscheinend, dass Abschüsse bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Auch Agrarminister Özdemir (Grüne) macht mit Stimmung für ein regionales aktives Wolfsmanagement. Doch nicht nur das, er hat sogar zugesagt, gemeinsam mit Wirtschaftsminister Lindner (FDP) auf Jagd zu gehen.

Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe hat zum Fall des Großrisses tatsächlich einen Faktencheck gemacht, dessen Beurteilung wir voll unterstützen.

Auch in der Rissliste ist aufgeführt, dsss die Tiere nicht geschützt gewesen sind.

 

Fakten stützen These von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wolfstötungen in Niedersachsen: Erst ein Urteil in 20 Jahren
Braunschweig: Die Zahlen des Umweltministeriums stützen die These der Tierschützer. Die Täter blieben in der Regel straffrei. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2011.
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Die Vorwürfe waren deutlich an unsere Zeitung adressiert. In der Folge der Berichterstattung Mitte August über den Ermittlungsstand nach dem gefundenen Wolfskopf vor dem Nabu-Artenschutzzentrum in Leiferde und dem im Mittellandkanal bei Sehnde entsorgten Wolfskadaver hatte ein Leser geschrieben, diese Zeitung würde einem „dubiosen Verein“ ein Forum bieten, „krude Vorwürfe“ gegenüber der Polizei und ihrer Ermittlungsarbeit zu äußern.
Gemeint war in dem Fall der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“, aber auch der „Freundeskreis Freilebender Wölfe“ hatte sich ganz ähnlich zur Arbeit der Ermittlungsbehörden geäußert. Hier der Link zum Artikel: https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article239307219/Wolfstoetungen-in-Niedersachsen-Erst-ein-Urteil-in-20-Jahren.html?fbclid=IwAR3cZx5slR6qIZWT6leMQZSefUkvQ1axGR_ex8pcthe6Qp2yRCYNvzWOysg

Fall Leiferde: Immer noch kein Täter, Verfahren eingestellt

Die WAZ schreibt heute in einem Artikel, dass das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige im Fall Leiferde bereits wieder eingestellt worden sei. Zitat aus dem Artikel: „Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. In den Leiferder Fall kam zwischenzeitlich dann auch Bewegung. „Die Staatsanwaltschaft hat in einem Verfahren dieses gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten geführt, da eine konkrete Strafanzeige gegen diese Person existiert und die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen verpflichtet ist, die Person als Beschuldigten zu führen“, bestätigte Stefan Rusch, erster Staatsanwalt in Hildesheim und dortiger stellvertretender Pressesprecher. Aber: „die in der Anzeige genannten Aspekte waren jedoch nicht geeignet, um einen Anfangsverdacht zu begründen, sodass das Verfahren eingestellt wurde. Ein Täter konnte bislang nicht ermittelt werden,“ teilte die Staatsanwaltschaft auf AZ-Anfrage weiter mit. Hier der Link zum Artikel in der WAZ: https://www.waz-online.de/lokales/gifhorn-lk/gifhorn/illegale-toetung-zweier-woelfe-im-kreis-gifhorn-das-ist-der-aktuelle-stand-der-ermittlungen-OMCJVEVDB5CH7NFCADBKBNAE5I.html

 

Nur eine Null-Abschuss-Politik kann weitere Auswüchse verhindern

Nicht ein regionales Bestandsmanagement kann unserer Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V., solchen Eskalationen Einhalt gebieten, sondern nur eine Null-Wolfsabschusspolitik. Denn solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten und umgesetzt werden, so lange werden bestimmte Halter und Interessengruppen dafür sorgen, dass es Risse gibt, um Wolfsabschüsse zu fordern und umzusetzen.

WeidetierhalterInnen in NRW/RLP eskalieren mit Fake-Rissmeldungen und brüsten sich damit, absichtlich Wölfe totzufahren – Belohnung ausgesetzt!

Ist bestimmten WeidetierhalterInnen keine Lüge zu dreist, um endlich ihre langersehnte Abschussverfügung zu erhalten? Erneut stellten sich als Risse gemeldete Todesfälle von Weidetieren als Fake-News heraus. Das Umweltministerium hält es allerdings nicht für notwendig, Falschmeldungen auch als solche zu veröffentlichen. So bleiben vor allem tendenziöse Zeitungsartikel in Erinnerung, aber nicht deren Richtigstellung. Schon der zweite Wolf wurde im Gebiet des Leuscheider Rudels totgefahren. Jetzt behaupten WeidetierhalterInnen, sie würden die Tiere absichtlich überfahren. Was ist an diesen Geschichten dran? Hier unsere Exklusiv-Reportage aus dem Gebiet des Schermbecker und des Leuscheider Rudels im Grenzgebiet NRW/RLP.

Dieser Wolf wurde am 20.01.2022 auf der B8 bei Uckerrath Büllesbach, Grenze RLP/NRW überfahren.

 

Falschmeldungen werden nicht richtig gestellt

Tränenreich jammerte sich Landwirt Dieter S.  im Dezember 2021 durch alle Gazetten in NRW. Die Hünxer Wölfe hätten nun auch seine Kälbchen auf dem Gewissen. In Wirklichkeit stellte sich nun heraus, dass die Zwillingskälbchen bereits tot geboren wurden. An den toten Tieren hatte ein Fuchs oder Dachs nachgesorgt, d. h. etwas davon gefressen. Kann ein erfahrener Landwirt keine Totgeburt erkennen?

Ausriss aus der NRZ.

Hier der Ausschnitt aus der Rissliste. Auch in der Quellenangabe verlinkt.

HünxeRind2FalschmeldungZwillingskälber; Lt. CVUA Todesursache Abort oder Totgeburt, postmortaler Tierfraß durch kleinen Canide

Dies war die zweiundfünfigste Falschmeldung von dreiundfünzig Falschmeldungen alleine im Jahr 2021. Auf unsere Nachfrage bei der Pressestelle des Umweltministeriums bekamen wir die Antwort, dass diese Fälle nicht öffentlich richtig gestellt werden würden. Man kann davon ausgehen, dass alle Fälle massiv durch die Lokalpresse gejagt worden sind, was sich für die Wölfe in der Außenwirkung katastrophal auswirkt, denn wer sich nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt, der könnte glauben, dass sich Wölfe durch die Weiden fressen. Wir finden es absolut unverständlich, warum es für WeidetierhalterInnen hier keine Konsequenzen gibt. Schließlich belasten die damit verbundenen Kosten auch die Taschen der Steuerzahlenden.

 

Wer im Wolfsgebiet Schermbeck schützt, hat keine Risse zu beklagen

Heute zweiter Wolf auf dem Gebiet des Leuscheider Rudels totgefahren worden

Erst am Samstag kam ein Wolf im Straßenverkehr auf der B8 zu Tode, nun ist heute ein weiterer Wolf überfahren worden. Es kann schon sein, dass dies tragische Zufälle sind, da die Wölfe momenten vermehrt in Bewegung geraten. Die Paarungszeit steht kurz bevor und es wandern vermehrt Jungwölfe ab. Diese Tiere können leichter überfahren werden, da sie noch nicht über einen großen Erfahrungsschatz verfügen. Allerdings brüsten sich bestimmte Weidetierhalter in dem Gebiet seit Monaten damit, Wölfe absichtlich zu überfahren. Manche machen sogar Andeutungen über Wilderermunition, siehe Kommentar mit dem „Salz“. Auch eine sehr irritierende Tatsache ist es, dass die Fotos der überfahrenen Wölfe früher in Wolfshasserforen kursieren, als sie beim Umweltministerium und beim Wolfsberater eingehen.

 

Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist stark daran interessiert, kriminelle Seilschaften auszuheben. Für Hinweise, die dazu führen, hier Wildtierkriminalität nachzuweisen, setzen wir eine Belohnung von 2.000 Euro aus. Wir sichern Anonymität zu.


Gegendarstellung

Nach dem Landespressegesetz sind wir verpflichtet, folgende Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Im Ursprungsext heißt es:

„Befremdlich ist es auch, dass diese Art von Artikeln immer von der gleichen Autorin (CELAWIE) verfasst werden, die nicht unter Klarnamen schreibt, was im Journalismus nicht nur unüblich, sondern fast schon skandalös ist. Eine Freelancerin namens Petra Bosse verbirgt sich übrigens hinter dem Nickname CELAWIE bei Schermbeck-Online. Sie ist wohl auch selbst Pferdehalterin und sie schreibt auch noch für andere Lokalzeitungen.“

Hierzu die Gegendarstellung:

ln einem am 20.01 .2022 auf der lnternetseite www.wolfsschutz-deutschland.de erschienenen Beitrag mit der Überschrift „Weidetierhalterlnnen in NRW/RLP eskalieren mit Fake-Rissmeldungen und brüsten sich damit, absichtlich Wölfe totzufahren – Belohnung ausgesetzt!“ werden unrichtige Behauptungen in Bezug auf meine Person aufgestellt.

  1. Behauptet wird, ich würde Artikel nicht unter Klarnamen schreiben. Hierzu stelle ich fest, dass ich meine Artikel bei Schermbeck-Online mit Namen kennzeichne.
  2. Ferner wird behauptet, ich sei wohl selbst Pferdehalterin. Hierzu stelle ich fest, dass ich keine Pferde halte.

Raesfeld, 24.01.2022

Petra Bosse

Quellen: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2022-01-18

https://www.wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2022-01-19

https://www.wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/kalb-halb-aufgefressen-waren-woelfe-auf-huenxer-rinderweide-id233860101.html

https://schermbeck-online.de/huenxe-zwei-woelfe-in-naehe-des-carport-vorfalls-gesichtet/?fbclid=IwAR3C_RbFbh-zjDm3BLH9jrBvILy8_myWttDU9TaQi7myMF-SvAC9qSvBavc

https://www.wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2022-01-18

 

 

 

Faktencheck mit Zaunkontrolle in NRW – Alles wie gehabt – nicht schützen, aber Abschuss von Wölfin Gloria fordern!

Das Umweltministerium in NRW rief Anfang August 2019 noch einmal alle Weidetierhalter im Raum Kirchhellen und Schermbeck auf, doch für die Sicherheit ihrer Tiere zu sorgen und sie entsprechend zu schützen. Dem wird wohl gar nicht, oder nur sehr schleppend nachgekommen. Dabei erhalten Weidetierhalter, die ihre Weiden im Gebiet der Wölfin „Gloria von Wesel“ betreiben, Zaunmaterial zu 100 Prozent bezahlt. Hier die Info: https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung Es ist also sehr schwer zu verstehen, warum in diesem Gebiet noch immer Risse von ungeschützten Tieren vorkommen. Am fünften August erschien ein reißerisch aufgemachter Artikel in der Dorstener Zeitung mit dem Titel „Schaf Klärchen ist tot – war es der Wolf?“ Laut Rissliste des LANUV https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise?fbclid=IwAR3mlcwLPyFItiJbI6zTSiL7kkiZv8oiTCFsDYnfm7VDGcx0Mx4EeeZvTYs hat sich der Verdacht auf Wolf inzwischen bestätigt. Allerdings ist bislang nicht klar, um welchen Wolf es sich handelt. Im Artikel beklagt sich der Halter darüber, dass er seine Schafe nachts in einen bereits vorhanden Stall stellen soll. Sollte dies nicht Normalität in einem Wolfsgebiet sein? Welcher Tierhalter, der seine Tiere wirklich liebt, setzt sie ohne Not einer Gefahr aus? Wird hier mit lebenden Tieren angefüttert um Risse zu provozieren um anschließen den Abschuss der Wölfin zu fordern? Grund genug für uns, hier die Weide einmal zu kontrollieren.

Reißerisch aufgemachter Bericht in der Lokalpresse, aber kein Wort davon, ob die Tiere ordnungsgemäß geschützt waren. Screenshot aus WAZ Dorsten. Copyright: WAZ Dorsten.

Wir fanden einen Wildzaun vor, der in keinster Weise mit Strom gesichert war. Auch das Tor war ungesichert. Über dem Tor waren lediglich in Höhe des übrigen Zauns Litzen gespannt. Am linken äußeren Ende der Straßenseite gab es ein kleines Holztor in einer Höhe von 1,36 Metern, welches mit einem Vorhängeschloss gesichert war und eine kleine Hütte. Die Höhe des Haupttores betrug 1,00 Meter der restliche Zaun 1,36 Meter. Im hinteren Teil der Weide befand sich ebenfalls ein niedriges Holztor. Und es befinden sich augenscheinlich Ställe im hinteren Teil der Weide wo der Besitzer der Schafe seine Tiere des nachts hätte einsperren und schützen können. Rechts von der Weide grenzt der Garten zum Haus an der ebenfalls eingezäunt ist. Keiner der Zäune führte Strom und die Höhe der Zäune reichte somit nicht als Wolfsschutz aus. Ebenso war nirgendwo ein Untergrabschutz vorhanden. Die Abstände zwischen dem Tor und den darüber gespanten Seilen sind zu weit. Hier können Hunde oder auch Beutegreifer  ein Wolf ohne große Probleme hindurchgelangen. Auf der Weide lag am Tag der Zaunkontrolle noch eine graue Plane. Es sah aus als ob das tote Tier noch darunter gelegen hatte. Vor dem Zaun und der Abdeckung sind Spuren zu erkennen, die darauf deuten könnten, dass hier untergraben und nicht „überwunden“ wurde.

Grabespuren vor dem abgedeckten Kadaver?

 

Hinteres Tor.
Es ist ein Stall vorhanden. Warum wurde das Schaf nicht über nacht eingestallt?
Im hinteren Bereich ist der Stall zu erkennen. Warum wurda das Schaf nicht nachts eingestallt?
Höhe des Tores.
Untergrabspuren?
Viel zu wenig Strom bzw. gar kein Strom auf beiden Litzen.
viel zu wenig Strom, bzw. gar kein Strom auf beiden Litzen.
Betroffene Weide.
Betroffene Weide.
Auf den beiden Litzen oben ist kein Strom vorhanden.
Der Wildzaun ist 1,36 Meter hoch, verfügt aber über keinen Untergrabschutz.

Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.

Faktencheck Sachsen – Schießbefehl auf Uhsmannsdorfer Wolf ist nicht legal!

Im Landkreis Görlitz in Sachsen gerät der nächste Wolf in die Abschusslinie der Kreisregierung. Nach Wolf Pumpak, dessen Abschuss nicht umgesetzt wurde und Wolf Zottel, der mit zwei zur Verfügung stehenden Medikamenten hätte behandelt werden können, soll es nun schon wieder einen Schießbefehl auf einen Wolf geben. Dabei wäre dieser neue Schießbefehl laut unseren Recherchen auch wieder alles andere als legal.

Quelle: LR online

Dezernentin Zettwitz habe am Mittwoch Heike Zettwitz im Kreistag über Gespärche zum dritten geplanten Wolfsabschuss informiert., Schreibt die Lausitzer Rundschau. Zitat: „Die Gespräche sind aber noch nicht abgeschlossen.“ Sie gehen im Oktober weiter. Das Ministerium erklärt dazu nur: „Das SMUL hat diesbezüglich ein Informationsschreiben des Landkreises Görlitz erhalten und fachaufsichtlich beantwortet.“

Alternative Fakten von der Kreisregierung!

Hintergrund ist die Häufung von Nutztierrissen rund um Horka, Rothenburg, Kodersdorf, Uhsmannsdorf. Dort war im August der aufsehenerregendste Fall passiert, als auf dem Gelände einer Kindertagesstätte zwei Ziegen gerissen wurden. Lolek und Bolek – so hießen die Tiere – waren für die Kinder angeschafft worden. Die Ziegen hatten nach Aussage von Heike Zettwitz auch hinter einem dem Managementplan entsprechenden Zaun gestanden. Das hatte Kreisrat Ralf Brehmer (SPD) wissen wollen.

Laut Zettwitz habe es in diesem Jahr im Kreis bereits über 70 Nutztierrisse gegeben, die dem Wolf zuzuschreiben sind, schreibt die LR. Das stimmt so nicht!

Laut Rissliste des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen ist der Stand so:

2018 gab es bisher 74 Meldungen von getöteten/verletzten/vermissten Nutztieren im Freistaat Sachsen. In 27 Fällen wurde der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. konnte nicht ausgeschlossen werden. Dabei wurden 88 Tiere getötet, 14 Tiere verletzt und 5 Tiere sind vermisst. 

In nur 27 von 74 Fällen in ganz Sachsen war es überhaupt ein Wolf!

Zäune nicht sicher!

Wir hatten diesen Fall bereits nachrecherchiert. Der Zaun ist laut unserer Kontrolle alles andere als entsprechend dem Managementplan gestaltet. Eine Tür ist so gut wie gar nicht gesichert. Zudem dient ein Reisighaufen als Sprungbrett. Der Zaun um das Kita-Gelände ist nur 1,04 Meter hoch. Das Gatter im Innengehege hat keinen Untergrabschutz. Warum wurde nach dem ersten Riss nicht zumindest um den Außenzaun herum ein Elektrozaun angebracht? Warum hat man stattdessen zwei Wochen nichts gemacht, bis die zweite Ziege auch noch, von welchem Tier auch immer, gerissen worden ist? Auf dem Gelände ist ein Stall. Warum wurden die Ziegen nicht nachts in den Stall gebracht?

Wir hatten der Kindergartenleitung angeboten, wolfssichere Zäune zu schenken. Dies wurde abgelehnt. Für uns absolut nicht nachvollziehbar.

Wolf gar nicht mit Sicherheit nachgewiesen!

In der Rissliste ist ein Fall noch offen. Bei dem anderen Fall konnte ein Wolf nicht ausgeschlossen werden. Nicht auszuschließen heisst allerdings nicht, dass es mit Sicherheit ein Wolf war.

Fazit: Ein Abschuss ist nicht legal. Laut dem sächsischen Managementplan müssen zudem vor einem Abschuss Vergrämungsmaßnahmen laufen. Dies ist nicht geschehen. Im Gegenteil. Der lasche Umgang mit Zäunen kann nur wieder als Anfütterungsaktion bezeichnet werden. Außerdem ist es nicht mit Sicherheit erwiesen, dass es ein Wolf war.

 

 

Hier der Riss der nächsten Ziege. In der Rissliste ist er noch immer in Bearbeitung. Beim Riss vorher konnte Wolfs nicht ausgeschlossen werden. Angeblich sei der Festzaun untergraben worden. Wolf nicht auszuschließen heisst aber nicht auch, dass es sicher ein Wolf war. Quelle des Screenshots: Kontaktbüro Wölfe in Sachsen.

 

Hier der erste Riss. Festzaun untergraben und Wolf nicht auszuschließen, war das Ergebnis. Wolf nicht auszuschließen heisst aber nicht automatisch, dass es auch sicher ein Wolf gewesen ist. Wie kann man 14 Tage abwarten und nichts am Zaun verändern? Hier ist der zweite Riss provoziert worden. Quelle des Screenshots: Kontaktbüro Wölfe in Sachsen.
Das Gelände der KITA Uhsmannsdorf grenzt im hinteren Bereich direkt an die freie Natur. Um das Gelände ist ein Festzaun von einer Höhe von 1,04 Meter. Eine Schwachstelle ist eine Tür, die nicht richtig verschlossen ist. Desweiteren ist nirgendwo Strom am Zaun.
Warum wurden die beiden Ziegen nicht nachts in das Stallgebäude gebracht? Vorne ist der Festzaun mit 1,04 Meter Höhe zu sehen. Hinten das Gatter ohne Untergrabschutz. Kein Strom vorhanden.
Diese Tür kann einfach eingedrückt werden.
Der Festzaun ist nur 1,04 Meter hoch. Wenn ein Beutegreifer oder ein Hund den Weg über den Reisighaufen nimmt, sind es nicht einmal mehr 50 Zentimeter.
Dieses Schloss ist nicht sicher. Solche Türen öffnet z.B. unser Tschechoslowakischer Wolfshund mit Leichtigkeit.
Über den Reisighaufen sind es nicht einmal 50 Zentimeter
Der Festzaun um das Kita-Gelände hat nur eine Höhe von 1,04 Metern.

Hier der Link zum Bericht in der Lausitzer Rundschau: https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/kreis-goerlitz-prueft-wolfsabschuss_aid-33143447