Rissprovokation: Schäfer muss Strafe zahlen
Wer seine Schafe partout nicht vor Wolfsangriffen schützen will, muss nun mit Konsequenzen rechnen. In Niedersachsen kommt jetzt ein Hobbyhalter nicht an einer Geldstrafe vorbei. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. endlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg soll den 75-Jährigen zuvor bereits mehrfach aufgefordert haben, für einen besseren Schutz seiner Tiere zu sorgen. Dies sei allerdings auch dann nicht geschehen, als es zu einem ersten Wolfsangriff kam. Bei einem weiteren Angriff kurz darauf seien schließlich neun Schafe getötet worden. Nach Ansicht des Landkreises hätte eben dieses Tierleid verhindert werden können – er erstattete Anzeige gegen den Schafhalter. Es folgte ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Schafhalter wollte der Forderung der Staatsanwaltschaft allerdings nicht nachkommen und der Fall landete vor Gericht.
Gegen eine Zahlung von 600 Euro wurde das Verfahren auf Empfehlung des Gerichts schließlich eingestellt. Einstellung gemäß § 153a StPO ist kein Freispruch. Dieses Beispiel macht deutlich, dass es vielen Haltern gar nicht bis wenig tatsächlich am Wohl ihrer Tiere gelegen ist. Die anvertrauten Tiere konnten nicht auf die Fürsorge ihres Besitzers hoffen, sondern sie wurden einer Gefahr ganz bewusst ausgesetzt. Dabei hätten wolfsabweisende Zäune, die zudem noch gefördert werden, dafür sorgen können, dass die Schafe heute noch am Leben sein könnten. Vor dem Schlachter bewahren allerdings auch solche Zäune Schafe und Lämmer nicht.
Künftig könnte das Erstatten von Strafanzeigen gegen unwillige Halter eine Lösung sein
Niedersachsen hat im September des vergangenen Jahres seine Tierschutzleitlinie für Schafe aktualisiert Diese schreibt vor, dass Schäfer ihre Tiere gegen Wolfsrisse schützen müssen. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/23/niedersachsen-kein-schnellschuss-auf-suderburger-woelfe/
Dies lässt Vereine und Privatpersonen bei Rissprovokationen endlich zumindest in Niedersachsen hoffen, erfolgreich Strafanzeige gegen Herdenschutzverweigerer stellen zu können, ohne dass die sich daraus entwickelnden Verfahren gleich ohne Konsequenzen wieder eingestellt werden.
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