Wolfsschutz Deutschland e.V. zeigt sich entsetzt über die Schonzeitaufhebung für Füchse und Waschbären in Hessen

Sinnloses Töten unter dem Deckmantel des Artenschutzes

Fuchs

Seit Füchsen und anderen Prädatoren im Rahmen der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung 2015/16 wenigstens kurze Schonzeiten gewährt werden, bemüht sich die Jägerschaft mit aggressiver Öffentlichkeitsarbeit darum, diese Tiere wieder ganzjährig töten zu dürfen. Zusätzlich werden die aktuellen gesetzlichen Schonzeiten auf dreiste Weise umgangen. Natur- und Tierschützer kritisieren die sinnlose Hatz auf Fuchs und Co. und fordern sinnvolle Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten statt der brutalen Auslöschung ganzer Beutegreiferbestände.

Die Einführung von Schonzeiten für Füchse und Waschbären in Hessen war im Hinblick auf den Tierschutz lange überfällig. Die Schonzeit schützt während der Jungenaufzuchtszeit beispielsweise Jungfüchse davor, von Jägern mithilfe spezieller Jungfuchsfallen gefangen und durch Erschießen, Erschlagen oder den Jagdhund bereits als tapsige Welpen am Bau getötet zu werden. Die Bejagung erwachsener Füchse zur dieser Zeit würde praktisch unvermeidbar auch zur Tötung von Elterntieren und damit zu einem grausamen Hungertod von Jungtieren führen. Gemessen an der Streuung der realen Geburtstermine und der Zeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere müssten die aktuellen Schonzeiten jedoch noch deutlich ausgeweitet werden, um Fuchs und Waschbär ein Mindestmaß an Tierschutz zu gewähren. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von über 60 deutschen Natur- und Tierschutzorganisationen, der auch Wolfsschutz Deutschland e. V. angehört, fordert die ganzjährige Schonung des Rotfuchses und beruft sich dabei auf einen umfassenden Katalog wissenschaftlicher Quellen, die die vermeintliche „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd widerlegen.

Schonzeitaufhebung – wie gesetzliche Schonzeiten durch Ausnahmeregelungen umgangen werden
Ungeachtet dessen fordern Jäger mit regelrechten Hetzkampagnen gegen Fuchs und Waschbär vehement die Rückkehr zur schonungslosen, ganzjährigen Bejagung. Bereits im Jagdjahr 2016/17 hatte das Hessische Umweltministerium auf Drängen der Jäger diese Schonzeiten in 40 Jagdrevieren in der Wetterau aufgehoben. Jäger gaben später bekannt, dass sie während dieser Zeit nahezu den kompletten Zuwachs an Jungfüchsen getötet haben. Dennoch wurden die gesetzlichen Schonzeiten Ende Mai 2018 erneut, diesmal in 89 Revieren im Rebhuhnhegering Wetterau, aufgehoben.

Waschbärjunge 

Begründung der Schonzeitaufhebung ist haltlos
Angeblich diene diese Ausnahmegenehmigung dem Schutz des Feldhamsters. Eine vermeintliche Störung des biologischen Gleichgewichtes durch Fuchs und Waschbär konnte allerdings nicht belegt werden, sondern basiert lediglich auf Mutmaßungen. Auch das als Begründung angeführte Feldhamster-Artengutachten erwähnt das Erfordernis einer „jagdlichen Regulierung“ von Beutegreifern mit keinem Wort. Stattdessen wird dort auf Maßnahmen zur Biotopverbesserung vor allem durch die Landwirte gesetzt, um den wirklichen Ursachen des Artensterbens entgegenzuwirken. Die lokal sehr hohen Abschusszahlen, die während der Schonzeitaufhebung 2017 erreicht wurden, sind auch kein Beweis für eine hohe Populationsdichte der Beutegreifer. Vielmehr dürften die von den Jägern während der Schonzeit leergeschossenen Fuchsreviere immer wieder andere Füchse aus umliegenden Revieren angelockt haben. So könnte sich der Prädationsdruck in den besagten Revieren tatsächlich erst aufgrund der Bejagung durch Zuwanderung erhöht haben – ein Teufelskreis, der die Jägerschaft – absurderweise – immer höhere Abschusszahlen fordern lässt.

Natur- und Tierschützer fordern Ende der schonungslosen Jagd
Nicht nur der Rebhuhnhegering Wetterau hat im vermeintlichen Artenschutz ein Hintertürchen gefunden, um die Schonzeiten für die unter Jägern oft regelrecht verhassten und mit Freude getöteten Beutegreifer umgehen zu können. Auch in der Hessischen Rhön wurden die gesetzlichen Schonzeiten aufgehoben. Doch es geht hierbei keineswegs um wirksamen Artenschutz, sondern vielmehr darum, die möglichst intensive und schonungslose Bejagung von Fuchs und Waschbär als vermeintlich sinnvoll oder gar notwendig darzustellen und so die Abschussinteressen der Jägerschaft durchzusetzen. Als Mitglied des Aktionsbündnisses Fuchs kritisiert auch Wolfsschutz Deutschland e. V.  die Aufhebung von Schonzeiten für Beutegreifer massiv und fordert stattdessen eine ganzjährige Schonung des Fuchses. Rote-Liste-Arten wie der Feldhamster müssen nachhaltig und wirkungsvoll geschützt werden und dürfen nicht von Jagdbefürwortern instrumentalisiert werden, um eine rücksichtlose Bejagung von Beutegreifern zu legalisieren.

 

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Kontakt:

Aktionsbündnis Fuchs, c/o Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, aktionsbuendnis@fuechse.org ,  T. 0177 7230086

Wolfsschutz Deutschland protestiert gegen die Jagd auf Fuchswelpen

Neißeaue, 17. April 2018  – Derzeit sind viele Wildtiere damit beschäftigt, ihren Nachwuchs aufzuziehen – darunter auch der Rotfuchs. Fuchs und Füchsin beteiligen sich beide daran; das Spiel der Fuchskinder vor dem Bau ist für Naturfreunde ein wunderschöner Anblick. Doch die Idylle wird allzu oft mit Flinte und Fallen auf grausame Weise zerstört: Jungfüchse werden in Deutschland ganzjährig bejagt. Das Aktionsbündnis Fuchs, ein Zusammenschluss von mehr als 60 deutscher Tier- und Naturschutzorganisationen, dem auch Wolfsschutz Deutschland angehört, fordert ein Verbot der sinnlosen Jagd auf Füchse.

In etwa der Hälfte der deutschen Bundesländer haben Füchse keine festgelegte Schonzeit. Nur Elterntiere, die für die Aufzucht der Jungen erforderlich sind, werden durch §22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes vor Nachstellungen geschützt. Der von den Jagdbehörden festgelegte Zeitraum richtet sich dabei jedoch nicht nach den tatsächlichen Aufzuchtzeiten – viele Weidmänner schießen daher schon im Juni, spätestens jedoch Anfang Juli wieder auf Füchse, obwohl die meisten Welpen zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht selbständig sind. Die jungen Füchse kommen dann oft qualvoll ums Leben.

Fuchswelpen werden in 12 von 16 Bundesländern ganzjährig getötet

Aber selbst dort, wo Füchse geregelte Schonzeiten haben, sind diese meist sehr kurz – und Fuchskinder sind in aller Regel ganz davon ausgenommen. In 12 von 16 Bundesländern dürfen Fuchswelpen das ganze Jahr über von Jägern getötet werden*!

Und davon wird reger Gebraucht gemacht: Viele Fuchswelpen werden bereits beim Spiel am elterlichen Bau mit Schrot erschossen; spezielle Drahtgitterfallen wie die „Eberswalder Jungfuchsfalle“ werden direkt am Bauausgang montiert, um die Welpen beim Verlassen des Baus einzufangen und sie anschließend zu erschießen oder zu erschlagen.

Kein „vernünftiger Grund“ für die Fuchsjagd

Die Jagdverbände behaupten, derartige Tötungsaktionen seien notwendig, um die Fuchspopulation zu „regulieren“. Wie wissenschaftliche Studien sowie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten zeigen, ist das vollkommener Unfug: Die Geburtenrate bei Füchsen regelt sich ohne menschliches Zutun durch soziale Mechanismen und Nahrungsangebot; wo die Fuchsjagd eingestellt wurde, nahm die Anzahl der Füchse nicht zu, sondern bliebt konstant.

Deutsche Tier- und Naturschützer fordern Ende der Fuchsjagd

Wolfsschutz Deutschland fordert daher im „Aktionsbündnis Fuchs“ gemeinsam mit bundesweit rund 60 weiteren deutschen Tier- und Naturschutzorganisationen, das grausame Fangen und Töten von Fuchswelpen sofort einzustellen. „Für die Jagd auf den Fuchs gibt es keinen vernünftigen Grund“, erläutert Dag Frommhold, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Umso absurder ist es, dass gerade Fuchskinder in fast ganz Deutschland ganzjährig vollkommen legal getötet werden dürfen. Es wird höchste Zeit, dass die Politik sich nicht länger einseitig den Interessen der Jagdlobby beugt.“

*) Schonzeiten für Jungfüchse – wenn auch kurze – gibt es in Baden-Württemberg, Hessen, Berlin und dem Saarland

 Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.

 

Kontakt:

http://www.aktionsbuendnis-fuchs.de