Faktencheck mit Zaunskandal zum Schießbefehl auf Wolf Dani in Schleswig-Holstein – Wir fordern den Rücktritt von Umweltminister Albrecht (Grüne)

Aktuelle Zaunkontrollen –  in Kooperation mit der Facebookseite „Gegen Welpenimporte“ –  im Gebiet des von der Tötung bedrohten Wolfs Dani (GW 924m) im Landkreis Pinneberg am 02.02.19 zeigen derart skandalöse Zustände auf, dass wir uns gezwungen sehen, den Rücktritt von Umweltminister Albrecht (Grüne) zu fordern. Der Minister hat ganz eindeutig seine Zustimmung vor einem rein politischen Hintergrund gegeben. Damit macht er sich unserer Ansicht nach endgültig zur Marionette von Lobbyinteressen, statt sich pflichtgemäß im Wählerauftrag darauf zu konzentrieren, die EU-Verträge, die auch Deutschland mit unterschrieben hat, umzusetzen. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein will mutmaßlich wohl gar keinem Wolf eine Chance in seinem Bundesland geben. 

Auf den Fotos sind Schafe zu sehen, die von alleine über Minilitzen gestiegen sind und außerhalb von der Weide völlig ohne Schutz grasen. Wir waren in acht verschiedenen Orten im Landkreis.  Wir zeigen hier Zäune, die von der Straße aus einigermaßen in Ordnung aussehen, doch von hinten und von der Seite aus offenbart sich ein wahres Fiasko. 

Ein Umweltminister, der unter derartigen Umständen eine Abschusserlaubnis auf ein streng geschütztes Tier erteilt, ist als Umweltminister nicht mehr tragbar. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass Albrecht den Antrag auf das Töten auch noch selber gestellt haben soll. Wir fordern außerdem, dass der Schießbefehl sofort zurückgenommen wird. 

Krempe

Die Schafe sind einfach über die Litze gestiegen und weiden nun außerhalb eines jeden Zaunes. Schutz: Null
Nur eine Litze befindet sich in 48 Zentimeter Höhe.
Dieser Zaun hat nur eine Litze.

 

Krempe/Grevenkop

Die Schafe weiden hier hinter einer Litze von 35 Zentimetern.
Hier ist der Schutzwert für die Schafe gleich Null.
Eine Litze in Höhe von 35 Zentimetern.
Schütz so jemand, der seine Tiere wirklich liebt?

Lutzhorn

Riesenlücke zwischen Zaun und Boden.
Riesenlücke zwischen Zaun und Boden.
Die gleiche Weide von hinten.
Vorne Wildzaun, hinten gar kein Zaun.
Kein Zaun.
Rest von Litzen.

 

Steinberg/SH

Hier liegt der Zaun fast komplett auf dem Boden.
Vorne sieht der Zaun intakt aus – hinten ist er nicht mehr vorhanden.
Ende des Zaunes, die Schafe stehen auf dem völlig offenen Gelände.
Ansicht von der Straße aus, Höhe 1,04 Meter. Man könnte glauben, dies wäre ein fachgerechter Zaun, ist er aber nicht.
Der liegende Zaun noch einmal näher betrachtet
Hinten pfui.
Vorne zur Straße hin sieht der Zaun okay aus.
Sicht von der Straße aus.

 

Hohenfelde

Das ist ein so genanntes Wolfsabweisendes Netz, aber nicht rundum geschlossen.
Sieht auf den ersten Blick professionell aus, ist es aber nicht, da hinten offen.
Riesenlücke.

 

 

Klein Offenseth

Ansicht von der Straße aus.
Zaunhöhe dahinter: kniehoch.
Nur eine Litze und Zaunhöhe kniehoch.
Eine Litze und kniehoch.
Von hinten ist die Weide völlig offen.
So stellt sich der Zaun von vorne dar.

 

Itzehoe

Weide von hinten: Nur eine Litze in Kniehöhe.
Zaun von der Seite: Nur eine Litze in Kniehöhe.
An einigen Stellen weist die Litze nicht einmal Kniehöhe auf.
So sieht die Weide von der Straße aus aus. Vorgetäuscht wird ein Standardzaun in 90 Zentimeter Höhe.

Tensbüttel

Zaun kniehoch.

 

Und so sieht ein wolfsabweisendes Netz wirklich aus!

Dies ist ein wolfsabweisendes Netz in Höhe von 1,05 Metern. Spezielle Anker halten es auf dem Boden.
Das gelbe Band ist eine so genannte obere Litze, mit dem der Zaun auf 1,20 Meter erhöht werden kann. Im Fall von Dani wurde dies nicht einmal versucht.

 

06.02.19 RICHTIGSTELLUNG

Es hat sich leider in Rücksprache mit dem Hersteller herausgestellt, dass das Zaunprüfgerät nicht richtig angewendet worden ist bei obigem Außeneinsatz. Normalerweise verwenden wir Geräte eines anderen Herstellers, so dass dies nicht gleich aufgefallen ist. Der Stromtest ist also bei allen Kontrollen nicht gültig. Allerdings hat dies nur bei dem wolfssicheren Netz überhaupt einen Einfluss, da alle anderen Zäune lediglich knie- bis wadenhoch waren und nicht geschlossen gewesen sind.

Wir können aber de facto nicht beweisen, dass auf dem grünen, wolfsabweisenden Netz kein Strom gewesen ist. Was dennoch Fakt ist, ist die Lücke von zirka 30 Zentimetern, zwischen den Stäben. Unsere Vermutung ist, dass Dani den Zaun nicht übersprungen hat, sondern durch diese Lücke gelangt ist und beim Angriff kein Strom auf dem Zaun war. Da Wolfsberater und andere Fachleute erst Stunden später den Fall betrachten, kann in dieser Zeit leicht Strom hergestellt werden. Wir bedauern sehr, dass wir das mit unserer Messung NICHT bestätigen konnten.

Wir ziehen daraus die Konsequenz, dass Zaunkontrollen künftig nur noch im Beisein von Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden.

Unsere Beschwerde war erfolgreich – MOZ erhält wegen Tatsachendarstellung einen Hinweis vom Presserat

Unsere Beschwerde beim Presserat über einen MOZ-Online-Artikel hatte Erfolg.

Wir hatten den Fall gegenrecherchiert. Hier die Infos und auch ein Link zum MAZ-Artikel. Der Wolfsberater, der zitiert worden ist, war übrigens nie vor Ort. Die Besitzerin des Hundes hatte ihr Tier einschläfern lassen, obwohl dieses auch mit drei Beinen hätte gut weiterleben können. Die angeblich abgebissene Pfote blieb verschwunden. Einen DNA-Abstrich gestattete die Besitzerin nicht. Selbst in Jägerkreisen wurde vermutet, dass der Terrier in Wirklichkeit bei der Baujagd zu Schaden gekommen sein könnte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/20/total-unglaubwuerdig-faktencheck-artikel-in-der-moz-huendin-nach-wolfsangriff-eingeschlaefert/

Am 14.06.18  bestätigt der Presserat unsere Beschwerde gegen einen MOZ-Online-Artikel als begründet.

Zitat aus dem Bescheid: „Der stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses erkennt in der Veröffentlichung eine Verletzung der in Ziffer 2 Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht. Die in der Einleitung des Artikel gewählte Formulierung „Ein vom Wolf getöteter Hund…“ erweckt den Eindruck, als sei es erwiesen, dass der Hund in Ziesar von einem Wolf getötet wurde….allerdings steht nicht definitiv fest, dass ein Wolf für den Tod des Hundes verantwortlich ist. Eine Vermutung wird dadurch zur redaktionellen Tatsachendarstellung. Dies ist mit der redaktionellen Sorgfaltspflicht nicht vereinbar.“Aufgrund des Verstoßes gegen die Ziffer 2 des Pressekodex erteilt der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses der Redaktion gemäß § 7 Abs. 2 Beschwerdeordnung einen Hinweis.“

Bei der MAZ hatten wir uns ebenfalls direkt bei der Chefredakteurin beschwert. Das schreibt uns die MAZ dazu:
Zitat: „….haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht – und Ihre Kritik an der MAZ. Das ist durchaus ernst gemeint: Nur wenn wir kritisiert werden und uns selbst kritisch hinterfragen, können wir etwas verbessern…..Zum von Ihnen kritisierten Artikel: Hier mag vor allem die Überschrift irreführend gewesen sein und hat eine Tatsache verkündet, die so durch den Text nicht belegt war. Wir haben den Artikel daher aktualisiert und das entsprechend vermerkt.“


Foto: Quelle MAZ-Artikel

 

 

Total unglaubwürdig! Faktencheck Artikel in der MAZ: Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert

Unsere Mitarbeiter Manuel R.  und Rüdiger S. haben die Sachlage im brandenburgischen Kleinstädtchen Steinberg überprüft. 

 

Rüdiger S: „Die Gegend ist wie geschaffen für durchziehende und territoriale Wölfe! Die Gemarkung Sternberg hat nur eine durch den Ort führende Straße ansonsten ist da rund herum nur Wald und die A2. Bis zum nächsten Ort sind es jeweils um die 4 Kilometer! Der Ort Steinberg liegt in einem Wolfseck , d.h. nördlich(ungefähr 20km Klietzer Rudel), östlich( ca 20 km Entfernung) Lehniner Rudel, westlich( ca. 10 km) Görzker Rudel und westlich( ca.15 km ) Altengrabower Rudel! Es ist aus meiner Sicht also nicht verwunderlich das hier in einem so dicht getränktem Gebiet Wölfe durch ziehen.“

Die Bewohner dort sollten also auch reichlich Erfahrung mit dem Schutz ihrer Weidetiere haben. Leider bot sich uns ein komplett gegenteiliges Bild. 

Nach dem Artikel in der  „Märkischen Allgemeinen“ am 13. Februar dieses Jahres  unter der Überschrift „Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert“ ergeben sich noch immer einige ungeklärte Fragen.  Ob es nun ein Wolf war, oder nicht wird sich dabei nie klären, da die Hundebesitzerin eine kostenlose DNA-Überprüfung verweigerte.  Wir haben uns vor Ort einmal umgeschaut und uns die Gegebenheiten vor Ort genau betrachtet.

Angeblich soll die 13-jährige Terrierhündin von einem Wolf in dem Örtchen Steinberg bei Ziesar angegriffen und durch einen Gitterzaun hindurch verletzt worden sein. Dem Tier hatte die Hälfte des Vorderlaufs gefehlt.

In einer Tierklinik wurde empfohlen, den Vorderlauf zu amputieren, um das Leben der Hündin zu retten. Die Hundehalterin wollte die 13-jährige Hündin allerdings nicht, so O-Ton, als Krüppel behalten und ließ sie einschläfern. Fakt ist: Ein Wolf als Verursacher  konnte gar nicht bewiesen werden, da die Hundebesitzern – wie oben schon erwähnt – keine DNA-Untersuchung zuließ, obwohl dies kostenlos gewesen wäre.  Genproben von der Wunde am Vorderlauf oder den Fellresten am Gartenzaun sind nicht vorzeigbar. Ebenso wenig die Reste des Vorderlauf.

Nicht einmal zehn Meter entfernt vom Haus – hatte niemand etwas gehört?– steht auf Betonankern ein Stabgitterzaun. Die Zwischenabstände der Stabgitter weisen großzügig gemessen knapp 4,5 cm aus. Die anatomischen Gebissmaße eines Wolfs haben einen Abstand zwischen den  Fangzähnen von 4,5 cm. Dazu links, rechts je ein cm für Muskeln, Sehnen, Haut, Fell, womit der Wolfsfang wenigstens 6,5 cm breit ist. Somit würde der Maulfang eines Wolfs  weder direkt, noch  waagerecht  durch diese Stabgitter passen. Hochkant ginge dies eventuell , doch dann würde der Fang zum Biss nicht mehr möglich sein. Es ist zwar möglich, dass ein kleiner Jagdterrier die Pfote durch das Gitter stecken würde. Dennoch ist die These, dass der Wolf dort die Pfote abgebissen haben soll, äußerst unwahrscheinlich. Hat der Hund sich evtl. vielmehr bei der Baujagd verletzt oder ist in ein Tellereisen geraten? Auch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum der Hund eingeschläfert werden sollte. Schließlich leben sehr viele Hunde und Katzen ohne Probleme auf drei Beinen. 

Bleibt die Frage: Hat sich der Reporter, der diesen Bericht in der „MAZ“ schrieb, diesen Zaun einmal genauer angeschaut? Davon ist in dem Bericht jedenfalls nichts zu lesen.

Merkwürdig und unverständlich erscheint es, dass laut diesem Bericht ein kleiner „Familienhund“  zu dieser Jahreszeit und im „Belagerungsgebiet von Wölfen“ nachts draußen allein verbringen muss. Sollte er einen Wolf erschrecken, vergrämen oder gar verjagen?

Vom aufgeräumten Örtchen  Ziesar um die Ecke durch Steinberg stellt sich der Eindruck vom Vergessen ein. Hier wohnt auch der Amtsdirektor von Ziesar, Norbert Bartels, der die Situation in Steinberg mit einem „Belagerungszustand“ verglicht. Die ordentlich gereihten Häuser, mitten im Ort ein Kinder-,Spiel- und Freizeitplatz, etwas außerhalb ein hergerichteter Badeteich  zeugen von Beschaulichkeit. 

 

Vom Dorf weg reiht sich Weidefläche an Weidefläche, mit größeren Tierbeständen in der Nähe, weiter draußen einzelne Tiere. Die Umzäunungen der Weiden wurde offenbar im letzten Jahrhundert eingerichtet. Die meisten sind  verfallen, verrostet, beschädigt, durchwuchert, da oder dort vielleicht hüfthoch ein verrosteter Draht, nirgendwo Stromfluss, die Zugänge offen oder oft ist nur ein Querbalken vorhanden. Sind das die Paradebeispiel für die „gute, fachliche Praxis der Einzäunung von Weidetieren“ gemäß Standard vom Bauernverband? Dazwischen eine kleinere Fläche mit Mutterkühen und Kälbern, die  derart zugemüllt ist, dass im Falle eines Ausweichens die Tiere sich die Läufe brechen würden. Auf den Bildern wird deutlich, warum es dort zu Rissen von Kälbern kommen kann, ganz gleich ob von wildernden Hunden, oder von anderen Beutegreifern wie Wölfen, verursacht. Der Zaun ist dermaßen mangelhaft, dass die Kälbchen unten durchschlüpfen können. Außerhalb der Umzäunung könnten sie nicht mehr von der Herde beschützt und verteidigt werden. 

Aus Gesprächen mit Ortskundigen stellten sich aber noch ganz andere Wahrnehmungen ein. Die Bauern würden sich hauptsächlich  fürs Geld verdienen interessieren. Bei einem Riss, ohne dass die Tiere zuvor ausreichenden Schutz genossen, zahlt aber der Staat nicht. Andererseits werden Gelder zur Förderung in Brandenburg vielfach nicht abgerufen von den Weidetierhaltern. Erzählt wurde uns auch von privat gehaltenen Wolfshunden, die für Filmaufnahmen trainiert sein sollen, sich aber öfter von selbst auf die Pfoten in die Umgebung machen… „weshalb beinah jede Nacht „Wölfe“ in die aufgestellte Fotofalle tappen“. Ein vereinbarter Termin mit einem Wolfsberater zur Erfassung des „Wolfsangriffs“ auf die Terrierhündin endete bedrohlich. Eine aufgelaufene Dorfcrew verhinderte dies, die Hundehalterin erschien nicht, die Reste der Hundepfote blieben „verschollen“. Belegbilder aus Fotofallen im dörflichen Umfeld bleiben privat unter Verschluss. Warum wohl? Hier geht es zum Artikel: http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Wolf-greift-eingezaeunten-Hund-an-Tier-muss-eingeschlaefert-werden

Doch nicht nur die MAZ setzte auf tendenziöse Berichterstattung, weitere Medien übernahmen mutmaßlich den Fall,  ohne selber recherchiert zu haben:

https://www.facebook.com/mozde/posts/er-ist-und-bleibt-ein/1789290824438446/

https://www.maennersache.de/dorf-angst-wolf-beisst-huendin-pfote-ab-5235.html

https://www.nordkurier.de/brandenburg/dorf-lebt-in-angst-vor-woelfen-1631264202.html