Erschossener Wolf bei Wustermark gefunden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Wir starten mit schlimmen Nachrichten aus Brandenburg ins neue Jahr. Das Jahr 2023 endete mit einem grausigen Fund am 31. Dezember. Ein toter Wolf wurde aus dem Havellandkanal unter einer Brücke geborgen. Schnell war klar, dass das Tier eine Wunde aufwies, wie sie nur von „Fachleuten“ verursacht werden kann. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige.

Auf Nachfrage der MAZ  habe ein Polizeisprecher bestätigt, dass es sich bei dem toten Tier bei Wustermark um einen Wolf handele. Schnell sei auch klar gewesen, wie der Wolf zu Tode kam. Er habe eine Schussverletzung im linken Schulterbereich. Daher gingen die Ermittler davon aus, dass es ein „Fachmann“ gewesen sein musste, der wusste wo ein tödlicher Schuss sitzen muss. Der Kreis der Personen, die hierfür verantwortlich sein könnten, ist damit schon ziemlich konkret. Der Fall erinnert uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an eine Serie brutaler Rippertaten in Niedersachsen, wo zerstückelte Wölfe, teilweise auch aus Kanälen geborgen worden waren. Auch in Brandenburg sind bereits geköpfte Wölfe gefunden worden. Im Fall von Niedersachsen sind hohe Belohnungen zusammen gekommen, aber selbst 40.000 Euro brachten bislang keine konkreten Hinweise. Ein Verfahren wurden schnell wieder eingestellt.

Dunkle Zeiten für Wölfe in Deutschland.

Privatrecherchen zeigen auf, dass es sich hier um ein Netzwerk von Kriminellen handeln könnte, das bundesweit vernetzt ist. Mafiaartige Strukturen ermöglichen dieses sonderbare Stillschweigen rund um die Taten.

Um 10.45 Uhr sei die Polizei durch Privatleute informiert worden. Die Fundstelle liegt unter der Brücke der Bundesstraße 5. In der Nähe befindet sich ein Rossmann-Lager. Autospuren seien nicht gefunden worden, teilte die Polizei der MAZ weiter mit.

Die Gemeinde Wustermark liegt im Brandenburgischen Landkreis Havelland, westlich von Falkensee und Döberitz. Ein Wolfsterritorium in der Nähe ist die Döberitzer Heide.

Nicht der erste tote Wolf in der Gegend

Am 18. Mai war ein Wolf bei Elstal überfahren worden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzt eine Belohnung von 1.000 Euro aus

Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus. Wer Angst hat, sich bei Behörden zu enttarnen, kann die Hinweise an uns geben. Wir garantieren Quellenschutz.

Seit 1990 wurden in Brandenburg 34 illegal getötete Wölfe gefunden. Bei weiteren 13 Fällen konnte kein Ergebnis festgestellt werden.

Eine kleine Anfrage der Linken brachte Anfang des vergangenen Jahres ans Tageslicht, dass Täter, die im Land einen Wolf schießen, nicht einmal mit sonderlich harten Strafen rechnen müssen: Zwar werde bei jedem illegal getöteten Wolf von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bislang seien aber nur in vier Fällen mögliche Täter ermittelt worden. Eines dieser vier Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt, in zwei weiteren Fällen sei das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Nur in einem Fall kam es zur Anklage

Lediglich in einem Fall gab es eine Anklage vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte wurde jedoch in der ersten Instanz freigesprochen.  Theoretisch können bei der vorsätzlichen, unerlaubten Tötung eines Wolfs nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen, warum Richter hier so lasch agieren?

Quellen:

Bezahlartikel der MAZ mit Foto: https://www.maz-online.de/lokales/havelland/wustermark/wustermark-erschossener-wolf-am-31-12-2023-im-kanal-nahe-b5-gefunden-UAMGKG5JQJGZFML5LLPDTFWAMU.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/unfaelle-wustermark-wolf-stirbt-bei-verkehrsunfall-bei-elstal-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230518-99-738375

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/07/brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-nach-illegalem-wolfsabschuss/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/24/mordet-der-wolfsripper-weiter-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-weitere-strafanzeigen/

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/totfunde-nach-bundeslaendern?Ursachen=1

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/tater-werden-nur-selten-ermittelt-26-wolfe-wurden-in-brandenburg-seit-2010-illegal-getotet-9114649.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/23/ausflugstipp-auf-den-spuren-der-woelfe-in-berlins-wildem-suedwesten/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Schon wieder Wolfsmord in Sachsen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Schockierende Zahlen: Sind in zwei Monaten drei illegal getötete Wölfe im Landkreis Bautzen als Verhöhnung der ermittelnden Behörden zu deuten? Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt sich die Frage, ob überhaupt ermittelt wird und stellt Strafanzeige.

Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

Nun ist ein neuer Fall in der Liste der DBB-Wolf aufgetaucht. Der Jungwolf stammte aus dem Territorium Zimpel, wieder in Nachbarschaft zum Jahre lang verfolgten Rosenthaler Rudel, das in den aktuellen Monitoringdaten nicht mehr nachgewiesen werden kann. Es gibt dort in dem Gebiet so einige Verdächtige, die auch schon ins Schlaglicht von Ermittlungen gefallen waren. Zur Zeit fühlt man sich in diesen Kreisen scheinbar sicher. Warum?

Das Verschwinden von weiteren Rudeln wird von offizieller Seite mit einer „hohen Dynamik“ unter den Wölfen erklärt. Wir klagen dagegen stillschweigende heimliche Beseitigung an.

Illegale Tötung26.10.2023Jährlingmnoch offenZimpelSachsenBautzen

Wir erhoffen uns durch die weitere Strafanzeige auch weitere Einblicke in diese Akten, denn erneut wurden zu den Fällen keine Pressemitteilungen von der Fachstelle Wolf herausgegeben. Berichte über Risse wurden allerdings schon veröffentlicht. Wir meinen, die Öffentlichkeit hat auch ein Anrecht zu erfahren, wenn Wölfe illegal getötet werden.

Hier die neuen Monitonringdaten zu Wölfen in Sachsen:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1070168

Aktuell gibt es 44 Territorien  mit 38 Wolfsrudeln, vier Wolfspaaren und zwei sesshafte Einzelwölfe. Das sind erste bestätigte Daten der wissenschaftlichen Auswertung des Monitoringjahres 2022/2023.

Vergleich zum Vorjahr:  36 Wolfsterritorien, in denen sich 31 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier etabliert haben. Das geht aus den Daten des abgeschlossenen Wolfsmonitoringjahres 2021/2022 hervor.

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1057087

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

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Niedersachsen: Mutterwölfin des Burgdorfer Rudels totgeschossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellte ja bereits Strafanzeige wegen des Erschießens eines falschen Wolfs im Raum Hannover. Nun stellt sich heraus, dass es die Mutter von sieben Welpen war.

Wir berichteten über diesen Fall bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/23/wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-falscher-wolf-in-niedersachsen-erschossen/

Beispielbild säugende Wölfin. © Brigitte Sommer

Gegen die eigentliche Abschussverfügung vom vierten Oktober auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels hatte der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geklagt und auch am 25. Oktober eine Eilverfügung erfolgreich durchgebracht. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf nun gar nicht mehr auf das Burgdorfer Rudel geschossen werden.

 

Laut der Liste der DBB-Wolf ist der Abschuss am 13.10.2023 erfolgt. Die Mutterwölfin hat die Kennung GW1423f. http://www.dbb-wolf.de

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind absolut schockiert und entsetzt über diese illegale Wolfstötung, die wohl als Schießgenehmigung getarnt war? Die Welpen des Burgdorfer Rudels sind zwar jetzt mit einem Alter von sechs Monaten schon fast so groß wie ihre Eltern, aber sie können sich noch nicht alleine ernähren. Der Vaterwolf wird große Probleme haben, alle durchzubringen, was zur Folge haben kann, dass nun mehr statt weniger Weidetierrisse stattfinden werden. Wölfe binden sich an den jeweiligen Partner ein Leben lang. Auch sie empfinden, wie wir Menschen, Trauer und Schmerz.

Die Bauern selbst profitieren von dieser eklatanten Fehlentscheidung kein bisschen, während sich aber stattdessen vielleicht ein Jäger aus Uetze seine Wolfstrophäe ins Wohnzimmer legen kann. Wildes Hineinschießen in bestehende Rudel ist einfach nur kaltherzig sowie dumm und kurzsichtig und es ist vernunftbegabten Politikern auch nicht würdig. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  mahnen an, dass hier wieder einmal mehr Eigeninteressen und Lobbyismus bedient wurden und wir fragen uns, warum hier die Basis von SPD und Grünen nicht lauthals protestiert. Es kann doch nicht sein, dass die jeweiligen kompletten Parteien derart krasse Fehlentscheidungen mittragen.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

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Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige: „Falscher Wolf“ in Niedersachsen erschossen

Vor der Wahl in Niedersachsen hatten die Grünen noch gegen geheimes Schießen auf Wölfe geklagt. Kaum an der Macht, scheinen sie das Konzept des ehemaligen Umweltminister Lies (SPD) zu übernehmen. Aufgrund einer Abschussgenehmigung mit Geheimhaltungsdetails im Territorium Burgdorf wurde nun schon wieder ein „falscher Wolf“ erschossen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Strafanzeige gegen Ausführende und Verantwortliche erstattet.

Der Burgdorfer Vaterwolf war eigentlich von der Region Hannover zum Abschuss freigegeben worden. Stattdessen wurde ein Wölfin getötet, meldeten mehrere Medien am 16. Oktober.

Es ist das siebte Opfer

Sieben Ausnahmegenehmigungen, sieben Mal wurde das falsche, gesetzlich geschützte Tier erschossen. Allerdings sind wir ja auch der Ansicht, dass auch eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW950m nicht gesetzlich gedeckelt ist.

Beispielbild Wölfin.

Regionspräsident Krach reichten diese fürchterlichen Einzelabschüsse allerdings nicht aus. So sagte er zum Nachrichtenportal T-Online: „Wir nehmen die Probleme mit dem Wolf und die damit verbundenen Sorgen der Menschen sehr ernst“. Erst vergangene Woche hatte sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) für eine „Schnellschusspraxis“ ausgesprochen. Krach reiche das aber nicht, schreibt T-online weiter.  Es gehe weniger um die Frage, ob einzelne Wölfe abgeschossen werden dürfen, dafür gäbe es bereits jetzt Möglichkeiten. Das Problem liege in der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung des Wolfes. Es bräuchte nun ein regionales Bestandsmanagement der Wolfspopulation – wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Dafür brauche es Änderungen auf europäischer Ebene, die es den Behörden, vor allem in Schwerpunkt-Regionen leichter machen, den Bestand zu reduzieren.

Ohne Gesetzesänderung ist das Schießen allerdings illegal. Schon die vorangegangene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstieß gegen EU-Recht. Die meisten Genehmigungen des Vorgängers Lies (SPD) waren von Gerichten kassiert worden.

Als Umweltminister des Landes Niederachsen ist auch Christian Meyer (Grüne) für die Abschussgenehmigung mit verantwortlich. Doch wie viel Macht hat er überhaupt? Das Umfallen in Serie der Grünen scheint eine „geheime Macht“ im Hintergrund zu verursachen.

Pferdeattacke bei Burgdorf Hülptingsen kein Wolf

Nun kommt auch noch heraus, dass es gar kein Wolf war, der ein Pferd eines in Burgdorf bekannten Reiters am 13. August attackiert hatte, sondern ein Wolfshund. Jäger wollten anhand von Spuren einen Wolf erkannt haben. Bei einem anderen Rissvorfall bei Schafen bei Burgdorf dokumentierten wir mangelhaften Herdenschutz.

Klage läuft

Laut eigenen Angaben hat der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. gegen die Abschussgenehmigung geklagt. Auch eine Eilverfügung sei eingereicht worden. Leider hat diese Einreichung an sich noch keine aufschiebende Wirkung.

Laut Behörden sei nun eine 14-tägige Schießpause angeordnet, um zu sehen, ob Risse aufhören. Welche Risse überhaupt, fragen wir uns.

Hier unser Protest: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/28/niedersachsen-killerteam-auf-wolfsfamilie-angesetzt/

 

Quellen:

https://www.t-online.de/region/hannover/id_100260576/wolf-bei-hannover-erschossen-ist-es-problemwolf-gw950m-.html

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

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Geköpfter Wolf in Niedersachsen abgelegt – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Heute wurde vor dem Nabu-Artenschutzzentrum in Leiferde, Kreis Gifhorn in Niedersachsen, ein abgetrennter Wolfskopf gefunden. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind absolut entsetzt über diese grausame Tat und wir erstatten nicht nur ebenfalls Strafanzeige, sondern setzen auch eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter oder des Täters führen.

Ein Paar hatte den Kopf, der vor dem Artenschutzzentrum, einer Päppelstation des Nabu, praktisch drapiert aufgefunden. Wir drücken unsere Solidarität mit dem Nabu-Artenschutzzentrum in dieser Situation aus. Ein Foto zeigt dazu einen Stock als Maulsperre und wohl eine herausgeschnittene Zunge. Ob das Tier auch noch zusätzlich vor seinem Tod  gequält wurde, kann man natürlich anhand dieses Bildes nicht beurteilen. Es wirkt allerdings wie die abstoßende Tat eines Triebtäters auf Betrachter. Wie wenig Empathie und Menschlichkeit besitzt jemand, der zu etwas Derartigem in der Lage ist? Wann geht so ein Täter auch auf Menschen über? Dieses menschliche Monster scheint seine Tat zu genießen, ja geradezu wirkt diese Zurschaustellung, als wolle der Täter damit prahlen. Stellt dies für ihn etwa gar keine Heldentat dar?

 

Originalfoto, privat.

Der Wolf steht in Deutschland unter strengem Schutz, jedes Nachstellen, Verfolgen, oder töten steht unter Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis und hohen Bussgeldern. Ein bestimmtes Klientel scheinen diese Strafen aber längst nicht mehr abzuschrecken. Für eine solche Tat, steht aber die gesamte Gesellschaft in der Mitverantwortung. Denn solche Taten haben eine Vorgeschichte. Seit Jahren werden Hetze und Forderungen nach Abschüssen immer mehr, ja aktuell ufern sie geradezu aus. Aber gerade bestimmte Politiker und Berufsgruppen wie Hobbyjäger, Landwirte, Pferdehalter und die Medien können mit ihrem Verhalten, wie z. B. Panikmache und dem Schüren von Hass auf die Beutegreifer Vorschub leisten. Auch Gerichte, die in der Vergangenheit milde oder gar keine Strafen verhängt haben, oder auch soziale Netzwerke, die ausufernde Hasskommentare nicht löschen, können zu solchen Eskalationen, wie heute geschehen, beitragen.

Hier hat sich wieder einmal gezeigt, dass Hass tötet.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern deshalb, dass dieser teilweise auch noch geschürte Hass ein Ende haben muss. Auch Wölfe haben genauso wie wir Menschen, ein Recht auf ein Leben in Frieden. Was nehmen wir Menschen uns heraus, alles zu zerstören, was unsere Komfortzone streift? Nicht der Mensch muss sich vor dem Wolf fürchten, sondern der Wolf vor dem Menschen und wenn dies so weiter geht, auch der Mensch vor diesen Menschen.

Die Polizei sei bereits informiert, heisst es aus Kreisen des Nabu. Wir bitten Hinweise direkt an die Polizei des LK Gifhorn zu melden.

 

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339m wurde Anfang März in Brandenburg von einem Jäger erschossen. Das Brandenburger Umweltministerium beruft sich dabei auf die Brandenburger Wolfsverordnung, die nicht konform mit EU-Recht ist. Vor ein paar Tagen brachten wir deswegen einen Beschwerdebrief an die EU auf den Weg. Nun stellen wir auch noch Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführenden Jäger.

Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.

Falls die Mutterwölfin tragend ist, wäre sie allein erziehend, was eher mehr als weniger Weidetierrisse zur Folge hätte

Der jüngste Wolfsabschuss ist damit auch erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterer Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Wegen der Wolfsverordnung Brandenburg wurde u. a. auch Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Hier unser offener Brief an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/17/offener-beschwerdebrief-an-die-eu-wegen-wolfsabschuessen-in-brandenburg/

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde im Landkreis Teltow-Fläming ein männlicher Wolf entnommen. Erst gestern informierte das Brandenburger Umweltministerium die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung darüber.  Die Entnahme eines Wolfs sei vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2022 auf Grundlage der Wolfsverordnung freigegeben worden. Gegen Deutschland läuft allerdings ein Pilotverfahren der EU u. a. auch wegen dieser Wolfsverordnung. Die von dem erlegten Tier genommenen Proben seien in der Zwischenzeit genetisch analysiert worden. Es handele sich dabei um einen Nachkommen des „schadstiftenden“ Wolfes GW1339m. Es wurde also wieder einmal das „falsche“ Tier erschossen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende.

Wieder musste ein Jungtier sinnlos sein Leben lassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten bereits vehement gegen die Abschussverfügung auf den Vaterwolf protestiert, die dazu noch ein halbes Jahr geheim gehalten worden war. Wir berichteten hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/01/auch-die-gruenen-in-brandenburg-wollen-wolfsmischlinge-und-woelfe-toeten/

Beispielfoto Jungtier. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände, wie BUND und Nabu hätten hier unserer Meinung nach im Vorfeld gegen die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW1339m klagen können und müssen, da die Brandenburger Wolfsverordnung gegen EU-Recht verstößt.

Andere, die sich selber immer sehr gerne als Wolfsfreunde in den sozialen Netzwerken darstellen, beteiligen sich am offiziellen Wolfsmonitoring und geben Daten an die Behörden weiter. Dass diese Daten von den Behörden auch dazu genutzt werden, die Wölfe zu verfolgen und abzuschießen müsste diesen Leuten eigentlich klar sein.

Familien kaputtschießen

Die Begründung des Umweltministeriums:

„Der schadenverursachende Wolf GW1339m ist nicht durch individuell erkennbare körperliche Merkmale (zum Beispiel ungewöhnliche Zeichnung oder sichtbare Verletzungen) von anderen Wölfen unterscheidbar. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes den sukzessiven Abschuss von Wölfen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen bis zum Ausbleiben von Schäden vor. So soll mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tötung desjenigen Wolfs sichergestellt werden, der für die Nutztierrisse verantwortlich ist.“

Dabei ist es längst wissenschaftlich belegt, das bei zerschossenen Rudeln nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse die Folge sind. Dazu wird bei den Wölfen ein massives Trauma verursacht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Ist die ganze Familie schließlich totgeschossen, wird sich das nächste Rudel ansiedeln, bei dem dann auch wieder alle Familienmitglieder totgeschossen werden dürften? Dies ist sowohl ethisch als auch nach geltendem Tierschutz- und Naturschutzrecht sowie EU-Recht nicht vereinbar.

Schützen statt schießen

Nur ein konsequenter Herdenschutz mit unbürokratischer Förderung, aber auch Forderung verhindert Risse. Deshalb treten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch seit Jahren dafür ein, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern, ohne erst mit viel bürokratischem Zeitaufwand Wolfsgebiete auszuweisen.

 

Hier die Pressemitteilung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-02-2023-entnahme-eines-wolfes-im-landkreis-teltow-flaeming?fbclid=IwAR3qCvWk9E00bt47CFqtv7O8TgFbBzxZYouztgc5n1jSISdlHNwRhir6sn8#

Weitere HIntergründe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

Verirren tödlich: Lies will Hannover-Wolf abknallen lassen

Niedersachsens Umweltminister Lies  befindet sich mal wieder im Tötungswahn. Einem unerfahrenen Jungwolf, der am Dienstag auf seiner Wanderschaft durch Hannover irrte, droht der Abschuss. Wie eine Sprecherin des Umweltministeriums dem  NDR  bestätigte, werde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorbereitet. Dies erfolge in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden. Nur weil bei der Sichtung des Wolfs am Dienstag nichts passiert sei, heiße dies nicht, dass das auch bei künftigen Besuchen des Tieres so sein werde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren erneut aufs Schärfste und werfen Lies Populismus und Scheinlösungen für die Agrarlobby vor. Sollte Lies diesen, oder zufällig wieder einen anderen Wolf erschießen lassen, werden wir erneut Strafanzeige stellen.

Beispielfoto Jungwolf.

Auch hier zeigt sich wieder einmal deutlich, dass Umweltminister Lies wider besseren Wissens handelt. Selbst Menschen, die sich nicht wissenschaftlich mit dem Wolf beschäftigen, wissen, dass Jungwölfe auf ihrer Wanderschaft und Suche nach einem eigenen Revier auch ab und an Dörfer und Städte durchqueren. Sie sind sich der Gefahren, die sie da erwarten, natürlich noch nicht bewusst.

Hier wurde der Wolf in Hannover von Privat gefilmt.

Abgesehen davon wäre es gar nicht möglich, diesen Wolfsrüden, der durch Hannover rannte, aufzuspüren. Ab Spätsommer/Herbst werden Jungwölfe aus dem vergangenen Jahr mobiler und sie lassen sich wegen ihrer Unerfahrenheit auch sehen. Es war wahrscheinlich so ein Jungtier, das sich nach Hannover verirrt hatte. Wandernde Wölfe auf der Suche nach einem eigenen Revier legen auf ihren Wanderschaften pro Tag bis zu 70 Kilometer zurück. Mit Sicherheit wird dieser Wolf auch nicht nach Hannover zurückkommen. Er wird froh sein, dieser Stadt wieder entkommen zu sein. Das bedeutet nichts anderes, als dass Umweltminister Lies diesen verirrten Wolf nur vorschieben will, um nebenbei erneut den einen und anderen Wolf erschießen zu lassen. Im Auftrag von Lies wurden bereits mehrere  Wölfe still und heimlich erschossen. Noch trauriger als das Ermorden dieser Tiere war, dass bislang immer Wölfe erschossen wurden, die eigentlich nicht erschossen werden durften.

Wolfsforscher Promberger zeigte zudem vor fast 30 jahren in einer Dukumentation über die Wöflin Timisch, dass es nicht unüblich ist, dass ein Wolf auch einmal durch die Stadt läuft. Eine Gefahr für Menschen besteht dadurch nicht.

Auch wenn die niedersächsischen Grünen im Februar dieses Jahres vor dem Staatsgerichtshof mit ihrer Klage gegen die geheimen Wolfsabschüsse zum Teil Recht erhielten, bleibt es dem Umweltminister nach wie vor unbenommen, weiterhin Wölfe still und heimlich erschießen zu lassen und einen Abschuss nicht öffentlich zu machen.

Bislang ließ Lies Wölfe wegen angeblicher Nutztierrissen töten, der Fall in Hannover wäre der erste, der einem Wolf gilt, der durch eine Stadt gelaufen ist.

Umweltminister Lies will damit nun auch Bonuspunkte bei seinen Lobbyisten in städtischen Gebieten für die anstehenden Wahlen im Oktober in Niedersachsen sammeln. Seine Agrarlobby ist indes über seinen jetzigen Abschussplan weniger zufrieden. In den Sozialen Medien wird kritisiert, dass an ihre Sorgen wegen des Wolfs viel zu wenig gedacht und reagiert wird, dafür aber jetzt ein Wolf im Fokus stehe, der durch Hannover spazierte und sich dort nicht mehr sehen lasse.

 

Quelle NDR Abschussverfügung:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Nach-Tour-durch-Hannover-Ministerium-prueft-Wolfsabschuss,wolf4646.html

Sichtung Wolf in Hannover, PM Umweltministerium

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-110-wolfsichtung-hannover-214263.html

Doku von Forscher Promberger: Natur nah –Herr der Wölfe auf Youtube:

https://www.youtube.com/watch?v=QSUQRv4XufA

 

 

Erfolg unserer Strafanzeige: Jäger muss Strafe zahlen

Eine unserer Strafanzeigen hatte jetzt Erfolg. Ein Jäger (Name ist uns bekannt) aus Mecklenburg-Vorpommern muss 500 Euro Strafe für die „Erlösung“ eines Wolfs zahlen, dessen Verletzungen wohl von selbst abgeheilt wären.

Beispielbild toter Wolf.

Dem Täter ist von der Staatsanwaltschaft Schwerin auferlegt worden, 500 Euro zu zahlen, sonst wird das Verfahren gegen Erhebung der öffentlichen Klage fortgesetzt. Berücksichtigt worden sei, dass der sich der Beschuldigte selbst angezeigt habe. Angeblich wollte der Mann einen schwer verletzten Wolf „erlösen“. Die Staatsanwaltschaft Schwerin teilt nun aber mit, dass der Laufapparat von rechts stark und von hinten links leicht eingeschränkt gewesen war. Die Verletzungen wären aber mit hoher Wahrscheinlichkeit von selbst weiter abgeheilt.

Lage falsch eingeschätzt

Unserer Meinung nach hat dieser Jäger also nicht die Sachkenntnis bewiesen, um die Lage richtig einzuschätzen. Die Strafe halten wir als viel zu mild. Wir sehen diesen schlimmen Vorfall als weiteres Indiz dafür, dass die Hobbyjagd endlich verboten werden sollte.  Jäger sollten auch keinesfalls die Entscheidung, wie z. B. in Niedersachsen,  erhalten dürfen, Wölfe vor Ort zu „erlösen“. Wie an diesem Fall zu sehen, ist eine umfangreiche Sachkenntnis über Tiere nicht unbedingt vorhanden.

Trotzdem darf man froh sein, dass überhaupt mal eine Staatsanwältin/Staatsanwalt da etwas unternommen hat.  Bislang landeten solche Anzeigen immer im Papierkorb. Anders als z.B. in Italien geht die Polizei solchen Vergehen so gut wie nicht nach. Wäre der Täter nicht bekannt gewesen, wäre auch hier wohl wieder alles im Sande verlaufen. Das rührt auch daher, weil viele Staatsanwälte und Richter selbst Jäger sind, oder sich der Lobby gesteuerten Politik brav unterordnen.

Es gibt verschiedene Päppelstellen auch in Deutschland. Doch im Gegensatz zu Italien, wo Tierschützerinnen und Tierschützern immer wieder teils aussichtslos erscheinende Fälle retten,  wird sich hier kaum die Mühe gemacht, ein verletztes Tier zu retten.

Hier ganz aktuelle Beispiele aus Italien:

 

Wir berichteten hier über den Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/04/schon-wieder-vier-woelfe-illegal-getoetet-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

 

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