Der Fluch von Schluchsee: Einzige Wölfin von Baden-Württemberg totgefahren

Die Wölfin mit dem offiziellen Kennzeichen GW2407f war zudem trächtig. Damit ist eine erneute Rudelbildung, wie wir sie uns erhofft hatten, Geschichte, denn auch die Welpen, die in ihr heran reiften und bald geboren worden wären, mussten sterben. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres ist der einzige Welpe des dort ansässigen Paares überfahren worden. Raserei auf Bundesstraßen kostet vielen Wildtieren immer wieder das Leben. Wir fordern eine Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Warnschilder auf der B 500 in sensiblen Bereichen. Am gleichen Tag musste auch ein Jungtier in Sachsen und eines in Niedersachsen sterben. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Am Mittwoch lautete eine Polizeimeldung lapidar: „Der Unfall ereignete sich am Mittwoch kurz nach 7 Uhr auf der B500 zwischen Windgfällweiher und Schluchsee. Das Tier habe unvermittelt die Fahrbahn gekreuzt, der Fahrer konnte den Zusammenprall offenbar nicht mehr verhindern. Während der Mann unverletzt blieb, entstand an seinem Auto ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro.“

Beispielfoto Wolfsmutter. © Brigitte Sommer

Die einzige bekannte Wölfin im Bundesland ließ am 17. April 2024 in Lenzkirch (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) auf der B 500 ihr Leben. Nicht weit entfernt war kurz vor Weihnachten 2023 auch ihr Welpe aus dem vergangenen Jahr totgefahren worden. Die dpa berichtete am Mittwoch zunächst, dass es unklar sei, ob es sich bei dem überfahrenen Tier überhaupt um einen Wolf handele. Kurze Zeit später bestätigte das Umweltministerium dies jedoch. Und es bestätigte auch die Trächtigkeit.

Eine Tragödie

Die Genetik des Tiers werde derzeit noch überprüft, Körpermerkmale sprächen jedoch stark dafür, dass es sich um die bekannte Fähe handeln würde. Ihr Partner, GW1129m, bleibt nun alleine zurück. Wölfe binden sich lebenslang an ihren Partner. Sie vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Die Chance auf ein Rudel am Schluchsee ist ungewiss. Die Fähe war ursprünglich aus dem Territorium Billinghagen, der Rüde aus Schneverdingen in den Schwarzwald gewandert. Nicht einmal 30 Prozent der Jungtiere überleben die ersten Jahre. In ganz Baden-Württemberg sind nun nur noch drei Wolfsrüden gelistet. Es verschwanden auch bereits mehrere Wölfe aus dem Odenwald. Mit diesem Hintergrund ist das Getöne um Wolfsabschüsse geradezu grotesk in Baden-Württemberg

Laut Statistik ist GW2407f  schon der 44. Wolf, der in diesem Jahr überfahren wurde. Am gleichen Tag wurde auch noch ein Jungtier im Gebiet Königshainer Berge in Sachsen überfahren. Auch an der Bundesstraße 70 in Völlenerfehn in Niedersachsen wurde am gleichen Tag ein Wolf von einem Auto erfasst. In allen drei Gebieten wird Wölfen auch stark illegal nachgestellt.

Überfahren, verfolgt, erschossen

Im Jahr 2017 wurde ein erschossener Wolf aus dem Schluchsee geborgen. Seither verschwinden im Gebiet, genau wie in Ostsachsen, immer wieder Wölfe.

Auch werden Wölfe immer wieder von Fahrzeugen gehetzt und absichtlich überfahren. Schon 2011 wurde ein Lausitzer Wolf bei Rietschen im Kreis Görlitz durch einen Autounfall verletzt und ein zweiter an der Grenze zum Kreis Bautzen absichtlich gehetzt und überfahren. Ein junger Wanderwolf wurde bei Homberg Ohm in Hessen regelrecht bedroht. Meist ohne wirkliche Konsequenzen für die Täter. Auch im Internet kursieren immer wieder Videos, auf denen zu sehen ist, wie Fahrzeuge hinter Wölfen her rasen. Verfahren aufgrund unserer Strafanzeigen, wie bei einem Fall in Thüringen, werden regelmäßig eingestellt. Menschliche Abgründe lassen sich hier erahnen.

Im Ausland werden solche Fälle anders verfolgt. Ein Gericht in Annecy hat einen Autofahrer im vergangenen Jahr zu ca. 8000 Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem er versucht hatte, einen Wolf zu überfahren.

In Westpolen ist es üblich, Geschwindigkeitsbeschränkungen in Gebieten auszuweisen, in denen Wölfe leben. Dort werden sogar zusätzliche Schilder aufgestellt, die Autofahrer mahnen, vorsichtig zu fahren. Wir fordern dies auch für besonders sensible Gebiete, wo mehrfach Wölfe überfahren wurden, in Deutschland.

 

Quellen:

https://www.bw24.de/baden-wuerttemberg/freiburg-alle-fakten-zur-stadt-im-breisgau-baden-wuerttemberg-92536621.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/18/selbstjustiz-toter-wolf-im-territorium-koenigshainer-berge/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/09/wir-stellen-anzeige-wegen-des-erschossenen-wolfs-in-baden-wuerttemberg/

https://www.saechsische.de/unbekannte-hetzen-einen-wolf-zu-tode-939421.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/03/autoraser-verfolgt-wolf-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige/

https://www.schweizerbauer.ch/7600-franken-busse-weil-er-wolf-ueberfahren-wollte

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/12/hessen-junger-wanderwolf-wurde-bei-homberg-ohm-bedroht/

https://www.oz-online.de/artikel/1463149/Toter-Wolf-bei-Voellenerfehn-hat-er-vorher-Pferde-aufgescheucht?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR1ZhGaj0X-fhIzNjOGvOl_u8kHNebgsIokQsnDmC9yXHxntxY8scsV8zfw_aem_AZuHCksqFV0yPx8nTKn345aqmmp5J7BasEfLqmrrI6y8vK8puZsqz0B1nHqxl8xezjeV34ik9i11vC4W93fCjyYR#Echobox=1713441672

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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Eskaliert die Streitkultur wirklich erst jetzt?

Er erhalte Morddrohungen von Wolfsfreunden, berichtete der Niedersächsische Umweltminister Meyer (Grüne) der NOZ.  Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) stellt ebenfalls Strafanzeige wegen Wolfs-Fake-News von Gegnern, während der Jurist der Deutschen Jagdzeitung den Wolf gleich zur Hölle wünscht. Verfolgt man die mediale Berichterstattung könnte man meinen, dass wirklich beide Seiten eskalieren. Doch ist dies wirklich so?

Christian Meyer zur NOZ: „Wüste Beschimpfungen sind an der Tagesordnung, und ich habe auch erst vorige Woche wieder eine Morddrohung bekommen“, sagte der Grünen-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er habe den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft angezeigt….„Wenn Wölfe entnommen werden, werden auch Sie entnommen“, hätte die Drohung gelautet.  Weiter: „Was mich wirklich erschüttert, ist die Hetze zwischen Wolfsschützern und Wolfsgegnern, die gerade in anonymen Internetforen ihren negativen Höhepunkt erreicht. Es gibt kaum ein Thema, das so eine emotionale Verhärtung mit übelsten Beleidigungen aufweist. Ich werbe da sehr um verbale Abrüstung und Rückkehr zur Sachlichkeit und Dialog.“

Wolf, Grauwolf, Wolfsschutz-Deutschland
Da staunt selbst der Wolf. Foto: Brigitte Sommer

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. distanzieren uns von jeglicher Gewalt und Drohungen. Egal gegen wen. Dies ist niemals eine Lösung. Allerdings könnte das eigene Verhalten des Umweltministers dazu beigetragen haben, das viele Menschen Wut und Frust auf seine Politik und die seiner Partei entwickelt haben. Dies deuten wir lediglich als Erklärung, aber nicht als Entschuldigung. Christian Meyer hatte sich nämlich höchstselbst vor der Wahl in Niedersachsen mit diversen Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunden ablichten lassen und er war sogar Mitglied in einer Wolfsgruppe bei Facebook und warb dort um Stimmen für die Wahl. Ob er missverstanden wurde, wissen wir nicht. Viele Menschen waren jedoch der Ansicht, dass Wolfsabschüsse mit Christian Meyer als Umweltminister der Vergangenheit angehören würden. Nun schien der Minister nach der Wahl umzuschwenken, was viele, die ihn gewählt hatten, wohl sehr enttäuscht hatte.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnten schon vor der Wahl vor all zu viel Enthusiasmus, was uns teilweise auch wüste Beschimpfungen – auch von Wolfsfreunden – einbrachte. Die Grünen und auch der neue Minister haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie nicht generell etwas gegen Abschüsse haben, sondern es nur um deren Geheimhaltung ging. So wurde auch in Brandenburg unter einem grünen Umweltminister geheime Jagd auf Wölfe gemacht und in Thüringen ließ eine Umweltministerin der Grünen Wolfsmischlinge töten, einfach nur, weil sie Mischlinge waren und ansonsten kerngesund.  In Schleswig-Holstein, auch dort ein Umweltminister der Grünen, soll der Wolf jetzt auch ins Jagdrecht.

Ob die Drohung wirklich als Morddrohung zu werten ist, wird die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen. „Wenn Wölfe entnommen werden, werden auch Sie entnommen“, könnte auch so gewertet werden, dass die Wahlurne damit gemeint sein könnte.  Konkret, dass der Schreiber der Drohung Meyer nicht noch einmal wählen würde. Immerhin kann der Umweltminister darauf hoffen, und dies zurecht, dass überhaupt gegen den Drohenden ermittelt wird. Dies ist leider nicht immer der Fall. Auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V haben leider reichlich Erfahrungen mit Drohungen gesammelt und oft sah die Polizei keine konkrete Gefahr und machte darauf aufmerksam, dass im Grunde erst etwas passieren müsse oder die Staatsanwaltschaft nahm erst gar keine Ermittlungen auf, weil dies eine Auslegungssache sei. Der Grad zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung ist schmal, was auch die Politikerin der Linken, Sawsan Chebli auf den Gedanken brachte, eine Petition auf Change gegen Hass ins Leben zu rufen: https://www.change.org/p/gegen-hass-und-hetze-im-netz

Knapp 36.000 Menschen haben die Petition bislang unterschrieben. Während Prominente noch einen gewissen Schutz genießen, sind ganz normale Tier- und Umweltschützer Mobbern und Stalkern oft ausgeliefert. Fehlt es an Argumenten, bleibt oft nur noch die persönliche Beleidigung. Doch nicht nur das, man will die Person psychisch und physisch vernichten. Dabei machen sowohl die mit, die ihren Hass einfach nur anonym ausleben wollen, als auch die, die dafür bezahlt werden, vermeintliche Gegner bestenfalls mundtot zu machen. Doch bei Drohungen bleibt es oft nicht. Immerhin gab es in unserem Fall in diesem Jahr eine Verurteilung wegen Nötigung unserer Vereinsvorsitzenden sowie einer Aktiven mit Geldstrafe. Androhung von Prügel ist an der Tagesordnung, nicht nur im Netz, sondern auch im echten Leben. Und nicht erst aktuell, wie Christian Meyer meint, sondern seit Jahren schon. Und weniger prominente Personen dürfen hier auch nicht mit öffentlicher Unterstützung rechnen. Unsere Vorsitzende solle den B-Day noch genießen, es käme aber der D-Day, ist sicherlich ähnlich zu werten wie die Drohung gegen den Minister. Auch sein Vorgänger Lies (SPD) beschrieb bereits Morddrohungen.

Doch sind Wolfsschützer wirklich genauso aggressiv wie die Gegnerschaft?

Wir meinen Nein. Denn im Gegensatz zu Naturfreunden hat die Gegnerschaft oft freien Zugang zu Waffen und Munition, noch sitzen sie überdurchschnittlich oft in Machtpositionen. Jedes Jahr erscheinen Berichte in den Medien über das Eskalieren von Jägern, die Nachbarn oder Ehefrauen umbringen oder sich gar versehentlich selbst erschießen.

Den Vogel ab, schoss ein Jurist, der bereits im Februar in einem Meinungsartikel in der Deutschen Jagdzeitung Tipps gab, die aufhorchen lassen.

„Zur Hölle mit ihm!“

„Meinetwegen soll der Grauhund zur Hölle fahren!“ Darf ich das sagen? Ja, darf ich! Mein Beruf nimmt mir nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung, und es ist vollkommen egal, ob mir PETA oder völlig verwirrte Wolfsschmuser die Pest an den Hals wünschen. Als Jäger, Hundeführer, Hobby-Tierhalter und Nicht-Verbandsfunktionär muss ich nicht „mit den Wölfen heulen“ und geheuchelte Durchhalteparolen im Sinne von „Die Kreisjägerschaft XY begrüßt die Wiederkehr des Wolfes“ nachbrabbeln.

Nein – immer wenn ich irgendwo lese, dass einer der Grauen auf der Autobahn zu Brei gefahren wurde, huscht ein Lächeln über mein Gesicht. Doch der Straßenverkehr allein wird die fortschreitende Bestandsexplosion dieses jagdlichen Mitessers nicht aufhalten. Warum also nicht einfach zur Büchse greifen? Ganz einfach: Weil es (noch) nicht legal ist. Ganz verboten ist es allerdings auch nicht …“ so der Jurist. Harter Tobak, der aufzeigt, wie unangreifbar sich die Machtelite selbst einschätzt.

Auch Strafanzeige gegen Wolfshasser

Strafanzeige stellte auch Agrarminister Till Backhaus, Agrarminister in Mecklenburg-Vorpommern. Hier ging es um eine Lügengeschichte um einen angeblichen Biss eines Wolfs, der sich als Hund entpuppte. Das Ergebnis wollten besonders Uneinsichtige nicht hinnehmen und beleidigten und bedrohten den Minister. Der stellte nun Strafanzeige. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/02/fixe-fakten-die-schlimmsten-fakegeschichten-ueber-woelfe/

Und wie weiter?

Wir können nur den Rat erteilen, sich nicht auf das niedrige Niveau dieser Hater zu begeben, sich aber auch keinesfalls einschüchtern zu lassen und weiterhin beim Auf- und Angreifen durch Argumente zu bleiben. Hass und Gewalt sind niemals eine Lösung. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden jedenfalls weiter eine starke Stimme für den Wolf und gegen Lobbyismus, egal von welcher Seite, bleiben. Gewaltandrohungen und Beleidigungen verfangen sich daher nicht.

 

Unser Verein wird nicht staatlich unterstützt, deshalb sind wir auf Spenden angewiesen. Ein monatlicher Beitrag  von fünf Euro in einem Abo hilft uns sehr, unsere Reportagen auch weiterhin werbefrei anbieten zu können und auch unsere aktive Arbeit in den Wolfsgebieten kann weiterhin stattfinden.

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Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Streit-um-Wolf-eskaliert-Umweltminister-erhaelt-Morddrohung,morddrohung112.html

https://www.svz.de/deutschland-welt/mecklenburg-vorpommern/artikel/zorniger-minister-backhaus-stellt-anzeige-wegen-wolfs-fake-44911350?fbclid=IwAR2YCYp0ZoTAM6Mbtz_kAwTAlL3Erb2QZO5R6Di14cCoEonRyO872FaJq40

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-hannover-morddrohungen-gegen-umweltminister-lies-wegen-wolfsjagd-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200131-99-716302?fbclid=IwAR0ukSQGW_vLYmCZ5FXfJtIxGQZlYYWqL-raArlAfrZY_bTJlsrKqbpz2mQ

https://djz.de/notwehr-gegen-wolf-handlungsempfehlungen/?fbclid=IwAR1uvrq6Baxf7NAlY_o5o8KfWN_rGw7Fb3ryAlItgC-585_d1fsF3QPKwSU

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/16/thueringen-wolfsmischlinge-kaltbluetig-erschossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/10/gw-950m-soll-sterben-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-gehen-mit-den-gruenen-weiter/

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Wolf-soll-ins-Landesjagdrecht-Schleswig-Holsteins-aufgenommen-werden,wolf4818.html?fbclid=IwAR2NnMI2w4gjiOlC0-I9Nn07YqNSAj-L_H5cYleLzPw9oShZtxTykscf06U

Das verschwiegene Problem: Hunderisse an Weidetieren

In Bayern gab es laut Monitoringdaten  21/22 annähernd gleich viele Risse von Wölfen und frei laufenden Hunden an Weidetieren. Während beim Wolf die Aufregung groß ist, werden Risse, die Hunde verursacht haben, oft unter den Teppich gekehrt. Dies könnte daran liegen, dass Halter keine Entschädigung für Risse erhalten, die Hunde verursacht haben. Also dürfte hier auch die Motivation besonders groß sein, den Wolf als Verursacher zu brandmarken.

Acht Mal Hund und neun Mal Wolf, so die offiziellen Daten. Im Landkreis Donau-Ries gab es sogar einen Großriss mit einem Schaden von 10.000 Euro laut Angabe des Schäfers. An gleich mehreren Tagen soll nachts in die Herde eingebrochen worden sein. Der Schäfer beschwerte sich, dass er keine Hilfe bekommen hätte, weil der Angreifer eben kein Wolf gewesen sei. In Bayern und in vielen weiteren Bundesländern werden tatsächlich nur Risse durch Wölfe bezahlt. Es ist allerdings möglich, sich gegen Risse von Hunden zu versichern. Dies nehmen aber wohl sehr wenige Weidetierhalter tatsächlich in Anspruch. Stattdessen oft ein ewiges Gejammere, dass es zu wenig Geld für Schäfer und andere Weidetierhalter gäbe. Dabei bekommen viele Betriebe bereits sechsstellige Summen an EU-Subventionen. Dies ist hier leicht nachzuprüfen. Einfach Namen eingeben und wundern: https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/

Foto: Mable Amber, Pixabay. Bei über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland dürfte auch eine nicht geringe Anzahl an ausgebüxten Jagdhunden Risse an Weidetieren verursachen.

Eigenverantwortung

Während andere Mittelstandsunternehmen ohne große Unterstützung von den Steuerzahlern ums Überleben kämpfen müssen, leiden viele Agrarbetriebe nicht wirklich. Von Unternehmern anderer Branchen wird Eigenverantwortung und das Einstellen auf äußere Gegebenheiten erwartet, während Bauern stets an die Allgemeinheit appellieren, alles zu bezahlen. Bei vielen Reitbetrieben und Hobbyhaltern von Pferden ist diese Mentalität besonders ausgeprägt. Es wird jede Gelegenheit genutzt, um Stimmung gegen Wölfe zu machen, während es um Angriffe von Hunden und Pferderippern auffallend still bleibt. Ja, einige besonders dreiste Personen fordern sogar die Wiederausrottung der Wölfe, um ungestört dem eigenen Hobby nachgehen zu können.

Bundesweit sind im vergangenen Jahr 32.000 Hunde entlaufen. Viele davon sind wieder zuhause, doch die Gefahr durch Hunde, die Risse und Bisse an Weidetieren verursachen können, ist also um ein Vielfaches höher, als ein Riss durch einen Wolf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schätzen die Zahl an Wölfe mit unter 2000 Tieren besonders hoch ein. Platz wäre in Deutschland für mehr als 4000 Wölfe.  Wölfe ernähren sich zudem nur zu  0,8 Prozent von Nutztieren. Das ergab eine Untersuchung des Senckenberg Instituts an 2000 Wolfslosungen.

Kein Geld, keine Hetze?

Öffentlich bekannt werden Risse durch Hunde so gut wie gar nicht. Liegt das vielleicht daran, dass solche Vorfälle neben dem entgangenen Schadensersatz auch nicht zum Hetzen gegen Wölfe taugen? War der Wolf der Täter, geht dies in Windeseile durch die sozialen Netzwerke und danach erscheinen im wahrsten Sinne reißerische Artikel in den Massenmedien. Wolfsabschussforderungen und Panikmache sind die Folge.

Auch in anderen Bundesländern sind Hunderisse ein Problem

Auch für Hessen gibt es aussagekräftige Zahlen. Von Anfang des Jahres bis zum 25. April wurden 18 Risse keinem Wolf,  sondern Hunden nachgewiesen. In NRW wurden vergangenes Jahr 15 Risse von Hunden verursacht und in Schleswig-Holstein waren es ebenfalls 18 Hunderisse im Jahr 2022. Sachsen unterteilt nicht in Hund oder Wolf. Dort heißt es „andere Ursache“. 32 Fälle gab es im Jahr 22. Ob sich „andere Ursachen“ komplett auf Hunde bezieht, können wir natürlich nicht sagen, aber einige Hunderisse dürften sich auch hinter dieser Zahl verbergen. Für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Baden-Württemberg , Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben wir keine aktuellen Zahlen zu Rissen von Hunden, gefunden dafür gibt es dort aber Wolfsabschüsse fordernde Politiker und Bauern. In Thüringen gibt es in diesem Jahr schon drei festgestellte Hunderisse.

Herdenschutzhunde vertreiben auch frei laufende Hunde

 

Hier ein kleiner Film, der Herdenschutzhunde im Einsatz in der Region Rhein-Main im Grüngürtel um Frankfurt, Offenbach und Hanau zeigt.  Hier gibt es viele Probleme mit frei laufenden Hunden, die auch durch Herdenschutzhunde abgeschreckt werden. Dies ist übrigens auch ein wolfsabweisendes Netz von 1,10 Metern Höhe. Ein Standartnetz von 90 Zentimetern gilt nicht als wolfsabweisend. Dieses Gebiet wird auch von vielen Menschen zur Freizeitgestaltung genutzt. Die Herdenschutzhunde verursachen auch hier keine Probleme, denn wirklich kein Mensch käme hier auf die Idee, über den Zaun zu klettern. Die Hunde bleiben im Zaun bei den Schafen.

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Das Erstellen unserer Reportagen, die Richtigstellungen, die Bewertungen werden mit großem zeitlichen Aufwand und persönlichem Einsatz erstellt. Unser Verein wird nicht staatlich unterstützt, deshalb sind wir auf Spenden angewiesen. Ein monatlicher Beitrag von fünf Euro in einem Abo hilft uns sehr und natürlich auch einmalige Zahlungen.

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Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/hund-statt-wolf-reisst-schafe-keine-hilfe-fuer-nutztierhalter,TfBQdFT

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/14/angriffe-auf-pferde-280-irren-rippertaten-stehen-nur-16-wolfsangriffe-gegenueber-abschussforderungen-von-pferdehaltern-unverhaeltnismaessig/

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum

https://www.tasso.net/Service/Wissensportal/TASSO-Fakten/2022-im-Ueberblick

https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/wolfsnachweiseTabelle2022.pdf?__blob=publicationFile&v=45

https://www.wolf.sachsen.de/download/Schadensstatistik_Internet_KW52.pdf

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Schadenereignisse/20230605.pdf

 

Hier eine Übersicht, in welchen Bundesländern es Leinenzwang gibt, und in welchen nicht: https://www.bussgeld-info.de/hunde-im-wald/

 

Autoraser verfolgt Wolf in Thüringen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Nach einer Sichtung eines Wolfs Ende März bei Christes, ging nur kurze Zeit später am vergangenen Wochenende ein Video in den sozialen Netzwerken und auf Youtube viral, das unserer Ansicht nach eindeutig einen Wolf zeigt, der von einem Autofahrer durch die Stadt Schwallungen verfolgt worden ist. Diese Hetze ist strafbar, weil es sich beim Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz um eine streng geschützte Art handelt. Wir stellen deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt.

Beispielbild Wolf. © Brigitte Sommer

Unter diesem Link ist das Video zu sehen:

https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=_WbygE-86l0&feature=youtu.be&fbclid=IwAR3shSy95xwLwDnvLrHVHpSpjE1y2BqX2v9YR7LqR1o9-It22z64W5zi_aI

Die Aufnahme startet auf der Bahnhofstraße, das Tier wird anschließend auf die Werrabrücke verfolgt. An der Kreuzung flieht der Wolf rechts auf die Meininger Straße und er wird dort vom Autofahrer bis zum Ortsausgang Richtung der Bundesstraße B19 getrieben. Am Ende kommt es fast noch dazu, dass der Fahrer das Tier überfährt, denn es scheint, als wolle es Richtung Fahrzeug abbiegen.  Schließlich rennt das verfolgte Tier in die andere Richtung, taucht unter der Leitplanke durch und verschwindet in die Dunkelheit. Dazwischen kommentiert der Fahrer seine Tat, scheinbar ohne das geringste Unrechtsbewusstsein zu besitzen.

Diverse Lokalmedien veröffentlichten am Wochenende einen Appell an den Fahrer, sich bei den Redaktionen zu melden. Wir machen diese Lokalredaktion darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet sind, die Person, falls sie sich tatsächlich gemeldet hat, der Polizei und Staatsanwaltschaft zu melden.

Seit Anfang des Jahres sind bereits 32 Wölfe überfahren worden. Nicht immer sind dies tragische Unfälle. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind uns sicher, dass ein Großteil absichtlich überfahren wird.  Hätte dies dieser Fahrer auch billigend in Kauf genommen? Zumindest hat dieser Mann jegliche Umsicht vermissen lassen.

Quellen: http://Die Aufnahme startet auf der Bahnhofstraße, wo das Tier über die Werrabrücke rennt, an der Kreuzung rechts auf die Meininger Straße abbiegt und dort bis zum Ortsausgang Richtung der Bundesstraße B19 rennt. Er überquert sie, taucht unter der Leitplanke durch und verschwindet in die Dunkelheit.

http://www.dbb-wolf.de

 

Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Thüringen: Schießgenehmigung auf Wolfsmischlingswelpen erteilt

Thüringens grüne Umweltministerin hat erneut entschieden, Wolfsmischlingswelpen töten zu lassen. Der Auftrag sei erteilt. Dabei gibt es Alternativen. In Italien werden Mischlinge zwischen Hund und Wolf sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Unserer Meinung nach verstoßen die Thüringer Schießbefehle ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in solchen Fällen höher bewertet werden muss, als das Bundesnaturschutzgesetz. In unserer Reportage erklären wir warum. Und wir waren vor Ort und haben uns das Zuhause von Wolfsmutter Zelli und ihren Welpen angesehen.

Es sind fünf kerngesunde, erst sieben Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Sie sind leicht zu erkennen, weil sie schwarz sind. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: Töten. Und man streicht die Existenz dieser Tiere aus der offiziellen Liste, als hätte es sie nie gegeben.

Bildmontage. Quelle von beiden Fotos ©Pixabay.

 

Die Fellfarbe Schwarz sei übrigens irgendwann durch Hundegene entstanden, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln zu lesen. In Italien gibt es mittlerweile auch schon Wölfe, die schwarz sind und keine „Hybriden“. In Deutschland stellt sich die Situation um schwarze Mischlingstiere wirklich grausam dar. Weil man hier angeblich fürchtet, dass fünf schwarze Mischlingswelpen bei Zella in Thüringen, die „genetische Reinheit“ der Wölfe in Deutschland gefährden könnten – was schon rein rechnerisch gar nicht möglich sein kann – gibt es von Seiten der Grünen Umweltministerin Siegesmund einen Schießbefehl auf die nicht einmal ein Jahr alten, kerngesunden Tiere.

Schweigen von Medien und Verbänden

Ein TV-Sender versuchte Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen, bekam aber auf berechtigte Fragen bis Ende Oktober keine Antwort. Später erhielt eine Tierfreundin die Nachricht, dass der Sender doch nicht berichten wolle.

Gehegeaufnahme oder Sterilisierung

Dabei ginge es auch anders. Der alternative Bärenpark hat nämlich eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen und könnte diese Tiere dort aufnehmen.  Entsprechende Korrespondenz liegt uns vor. Aber ohne Genehmigung der Ministerin fühle man sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Die anderen Verbände versuchen sich heraus zu winden, aber schaut man sich frühere Äußerungen an, so ist man schon damit einverstanden, diese Lebewesen zu eliminieren.
Dabei verstößt die Schießgenehmigung ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in diesem Fall höher als das Naturschutzrecht mit der Lex Wolf zu werten ist. Es muss nämlich immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und dieses wäre die Sterilisation und die Entlassung in die Natur, wie es vielfach in Italien praktiziert wird, wo man wirklich ein Problem mit sehr vielen Mischlingen hat.

 

Lara und Brigitte Sommer waren Ende September mit Wolfshundemix Liv auf den Spuren der Wolfsmutter und ihren Welpen vor Ort bei Zella.

Auftrag zum Abschuss erteilt

Ausriss aus der Ostthüringer Zeitung: https://www.e-pages.dk/otzgera/1234/article/1686028/2/12/render/?token=c679b2ca23fcf3e5f3c7dcc53b50bda3&vl_app_id=de.zgt.otz&vl_app_version=7.14.0&vl_platform=android&fbclid=IwAR1AAID3EiFjuO-zV53hkQD45XPsy8uTQ3Q6dTD871yochpq90bhxLC9PBo

 

 

Mit Wolfshundemix Liv haben wir das Revier der Wölfin bei Zella besucht. Das Gelände ist teilweise äußerst steil und unzugänglich, wie auch auf diesem Bild zu sehen ist. Das Dunkle im Hintergrund ist nicht etwa eine Sprungschanze, sondern tatsächlich der Weg.

 

Das Gelände ist steil, unzugänglich und wenig besiedelt.

 

Blick ins Tal: ideales Wolfsgebiet.

 

Ein Paradies für Wölfe?

 

 

Das dröhnende öffentliche Schweigen der anderen Orgas

Während dort das Thema in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken einfach totgeschwiegen wird, bekamen privat anfragende Tierfreundinnen und Tierfreunde Antworten, die ihnen nicht gefallen haben.

Ausschnitt Antwort der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Landesgruppe Thüringen auf den Protest einer Wolfsreundin. Die Original-Korrespondenz liegt uns vor:

Zitat: „Guten Tag Frau H.,
die von Ihnen geäußerte Meinung zu den Wolfshybriden in Zella können ich und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe nicht teilen.
Die DBBW hat die höchste Kompetenz in Deutschland zum Thema Wölfe. Es gibt keinen Grund, ihre Entscheidung anzuzweifeln.“
Anmerkung: Träger der DBB-Wolf sind das Bundesamt für Naturschutz, das Leibnitz-Institut in Berlin, das Senckenberg-Institut  und Lupus, Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Könnte man nicht von Verbänden und Vereinen eine etwas differenzierte Haltung erwarten? Wie regierungsunabhängig können diese Institute wirklich arbeiten?

Beim Nabu weiß man angeblich nichts von Alternativen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blick nach Ohrdruf

Aber man kann die Tiere doch nicht einfach einfangen? Im Fall der Mischlingswelpen von Ohrdruf ein paar Jahre zuvor, sollen die Welpen gefangen, und dann erschossen worden sein. Wir stellten damals Strafanzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Zusammen mit der DJGT protestierten wir gegen die Einstellung. 500.000 Euro hatte die Steuerzahlenden die Jagd auf die Ohrdrufer Welpen übrigens gekostet. Heute sind diese Welpen, genau wie die Welpen von Zella auf der Liste der DBB-Wolf einfach gestrichen, ganz so als hätte es sie nie gegeben und auch die Wolfsmutter selbst ist verschollen. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2021&Bundesland=Th%C3%BCringen

 

 

 

 

Ausriss aus der Thüringer Allgemeine vom 7.10.22

 

Fazit

Wir potestieren erneut auf das Schärfste gegen diesen unethischen und unsensiblen Umgang mit Mitlebewesen. Gerade von einem Umweltministerium, das von einer Umweltministerin der Grünen geführt wird, erwarten Tier- und Naturschützer doch wirklich zu Recht gerade andere Lösungen als Töten.

 

Wir sind weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Sonstige Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/thueringen-nachwuchs-der-standorttreuen-woelfe-bei-ilfeld-und-ohrdruf

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/nachweis-per-fotofalle-erneut-wolf-hund-hybriden-in-thueringen

 

Studie zeigt auf: in Deutschland gibt es kein Wolfshybridenproblem

Allen anderslautenden und teilweise hysterischen Berichten – auch von so genannten Wolfsfreunden *innen – zum Trotz, gibt es in Deutschland kein Problem mit Wolf-Hunde-Mischlingen. Senckenberg-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen haben mit einem europäischen Team eine neue Methode im Fachjournal „BMC Genomics“ vorgestellt, die es erlaubt, Wolf-Hund-Hybriden anhand von Umweltproben, wie Kot, Haaren oder Speichelresten sicher zu erkennen. Die Methode sei deutlich höher auflösend als herkömmliche Verfahren und soll zukünftig als Standardverfahren dienen, welches eine vergleichbare Erfassung von Hybridisierungsraten in ganz Europa ermöglichen würde. In derselben Studie zeigen die Forschenden, dass Wölfe in Deutschland derzeit keine erhöhten Anteile von Hundegenen aufweisen. Dennoch soll eine „Entnahme“ wohl weiter Mittel der Wahl bleiben. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen eine solche Praxis.

Beispielbild (Wolfshund kein Wolfshybride, aber Mischlingen aus Wolf und Hund ähnlich)

In Deutschland seien bislang nur sehr wenige Hybridisierungen zwischen Wölfen und Haushunden registriert worden. Zu diesen kam es in Fällen, wo weibliche Wölfe keinen unverwandten „wölfischen“ Paarungspartner fanden, wie 2003 in Sachsen oder 2017 und 2019 in Thüringen. In derartigen Fällen wird meist eine Entnahme der Hybride aus der Natur angeordnet, so dass diese sich nicht weiter mit Wölfen paaren können. Nowak von Senckenberg Institut hierzu: „Wir haben in unserer Studie bei den aus Deutschland stammenden Wolfsproben keine erhöhten Anteile von Hundegenen gefunden. Ähnliche Befunde gibt auch in anderen Regionen Europas, in denen Hybriden konsequent entnommen werden und es zudem kaum streunende Haushunde gibt, wie in Skandinavien oder dem Alpenraum“.

Soll das Töten von Mischlingen als Maßnahme damit legalisiert werden?

Eine „Entnahme aus der Natur“ hieß bislang hier in Deutschland nichts anderes als das Töten von gesunden Tieren.  Mit Kopfschüssen wurde der Nachwuchs von Wölfin Ohrdri in Thüringen regelrecht hingerichtet. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren erneut gegen diese Praxis und werden jeden weiteren Fall erneut zur Anzeige bringen. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Sollten dieses Tests dazu eingesetzt werden, um einen Grund für das Töten von Tieren zu haben, werden wir dies nicht akzeptieren und fordern, andere Lösungen zu finden. In Italien wird es beispielsweise praktiziert, Mischlinge zu sterilisieren und wieder in die Freiheit zu entlassen. Auch ohne das Töten der Mischlingswelpen, waren die Fälle so selten, dass auch wenn sie am Leben geblieben wären, kein Hybridenproblem auf die deutsche Wolfspopulation zugekommen wäre, da Wölfe wenn sie die Auswahl haben, immer „echte“ Wölfe nehmen.

Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2021/07/15/wolf-hund-mischlinge-sicher-erkennen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen Forderungen des Bauernverbandes Thüringen nach Abschuss der Ohrdrufer Wölfin

„Existenzielle Herausforderungen“ für Schäfer sieht der  Bauernverband Thüringen einem Bericht des MDR zufolge in Rissen, die der Ohrdrufer Wölfin zugeschrieben werden, und fordert ihren Abschuss und den ihrer Welpen. Schützenhilfe erhält der Verband – wie nicht anders zu erwarten – von der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. 

 „Existentielle Herausforderungen“? Die amtliche Statistik zu Nutztierrissen sagt etwas ganz anderes aus. Nachgewiesen sind bisher für das Jahr 2019 ganze 19 (!) Nutztierrisse, die eindeutig dem Wolf zuzuordnen sind – wohlgemerkt in ganz Thüringen. Da kann man wohl kaum von einer Existenzbedrohung der Weidetierhalter sprechen, insbesondere wenn man die üblichen ‚Ausfallquoten‘ in der Nutztierhaltung kennt! Außderdem erhalten viele der so genannten Betroffenen bereits EU-Subventionen im hohen Bereichen, dass es geradezu lächerlich erscheint, hier von einer existentiellen Herausforderung zu sprechen. 

Auch weitere in einem Bericht  https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/bauernverband-wolf-abschuss-ohrdruf-100.html?fbclid=IwAR17owZpDuPwadzRhC0eHvGLfYhpZP1pVDuHeGfj4QIlDGrsAlv8QTdEKSM des MDR zitierten Behauptungen des Thüringer  Bauernverbandes halten einer fachlichen und rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Angeblich habe sich die Wölfin „auf das Reißen von Nutztieren spezialisiert“ und gebe „diese Fähigkeiten an ihre Nachkommen weiter“. Hier werden unhaltbare  Mutmaßungen zu Gewissheiten umgedichtet – Beweise werden nicht erbracht. Diese fehlen auch für die Feststellung der Weidetierhalter, dass die Wölfin  „selbst hohe Weidezäune“ überwinde. Immer wieder zeigen Zaunkontrollen des Wolfsschutz Deutschland e.V. in verschiedenen Wolfsgebieten, dass selbst elementarer Schutz der Weidetiere fehlt. Echte Fürsorge für ihre Tiere lassen viele Weidetierhalter vermissen!

Besonders perfide ist der ‚Vorwurf‘ des Thüringer  Bauernverbandes, die Wölfin zeige ein „untypisches Verhalten, indem sie sich bereits zum zweiten Mal mit einem Haushund gepaart hat.“ Ja, wenn kein geeigneter wölfischer Partner zur Verfügung steht (warum wohl?!), dann ist es eben nicht ‚abartig‘, dass eine Wölfin sich mit einem Haushund paart. Wolf und Haushund sind schließlich Unterarten ein und derselben Spezies. Ein nur allzu durchsichtiges Manöver des Bauernverbandes, das auch noch den ‚Vorteil‘ bietet, dass er gleich noch den Abschuss der Welpen fordern kann, denn diese sind ja Hybriden. Dabei ist das Töten von Wolfs-Hunde-Hybriden ein Straftatbestand, also kriminell, wie schon Richterin a.D. Almuth Hirth in ihrem Rechtsgutachten vom 25.03.2019 ausführlich darlegt. Hybriden sind ebenso wie Wölfe streng geschützt und dürfen nicht aufgrund irgendwelcher verquerer Rassereinheits-Argumenten ‚entnommen‘ werden. Der Wolfsschutz Deutschland e.V. hat in mehreren solcher Fälle bereits Anzeigen gegen die thüringische Umweltministerin erstattet; die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch. 

Nach dem Willen des Bauernverbandes Thüringen soll also wieder einmal mit dem Abschuss einer Wölfin und ihrer Welpen der scheinbar einfachste Weg zur ‚Sicherung‘ der Weidetiere gegangen werden, Naturschutzrecht hin oder her. Konsequenter Herdenschutz – nein danke! Wir fordern den Bauernverband Thüringen dazu auf, sich endlich mit dem Thema Herdenschutz zu befassen. Stattdessen hofft man aber ganz augenscheinlich darauf, dass die Änderung des Naturschützgesetzes, nämlich die LEX-Wolf nach der Sommerpause durch den Bundestag abgesegnet wird und man versucht anscheinend schon mal Fakten für Abschüsse zu schaffen. Diese Auffassung, alles zu eliminieren, was keinen sofortigen verwertbaren Geldnutzen bringt, ist nicht mehr zeitgemäß und der Widerstand in der Bevölkerung wächst ebenfalls. 

Ursula Ripke, Mitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V.

Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.