Faktencheck: MDR-Bericht Wolfsangriffe in der Oberlausitz – Kein Strom auf dem Zaun und Anbindehaltung

Am fünften September machte der MDR groß mit einem TV-Beitrag auf, in dem zwei Hobbyschäfer aus Sachsen im Bereich des Rosenthaler Rudels zu Wort kamen. Dieser Bericht ist inzwischen nicht mehr in der Mediathek. Er hatte jedoch zwischenzeitlich für sehr viel „schlechte Presse“ für das Rosenthaler Rudel –  http://www.change.org/woelfe – und die umliegenden Rudel gesorgt. Eine Lobby aus Schäfern, die ihre Tiere anscheinend einfach nicht schützen wollen und einem Landrat, der selber Hobbyschafhalter ist, versucht schon seit mehreren Jahren zu erreichen, dass dieses Rudel abgeschossen wird. Leider ist uns der MDR inzwischen für seine tendenziöse Berichterstattung bekannt.

Gefälligkeitsjournalismus für die Politik?

Im Beitrag trauerte ein Hobbyschäfer darüber, dass schon wieder seine geliebten Schafe grausam vom Wolf getötet worden seien und der Wolf nun endlich abgeschossen werden solle. Kein Wort im Beitrag darüber, dass die Schafe in Anbindehaltung, also an einem Pflock gehalten worden sind. Diese Art der Schafhaltung ist längst nicht mehr zeitgemäß und sie wirft auch tierschutzrechtliche Fragen auf. In einem Wolfsgebiet ist eine solche Haltung einfach nur als Anfütterung zu bezeichnen.

Hobbyschäferin Sch. beklagte sich schon mehrmals über Wolfsrisse. Einmal waren wir auch schon bei ihr vor Ort. Sogar mit Ankündigung. Zum Termin hatte sie sich Verstärkung geholt. Ein Abgeordneter der CDU sowie Schäfer J., ein guter Bekannter von Landrat Harig, waren ebenfalls zum Termin dort. Unser beauftragter Fotograf durfte Bilder machen. Den Strom hat er allerdings nicht nachgemessen. Was uns nun dazu veranlasst hat, noch einmal in das Gebiet zu fahren. Dieses Mal ohne Ankündigung. Schäferin Sch. hatte sich darüber beklagt, dass ihre Schafe ständig ausreissen würden. Natürlich sei der Wolf daran Schuld. Nun, jeder Schäfer weiß, dass Schafe ganz von selbst ausbrechen, wenn kein Strom auf den Zäunen ist. Genau dieses Situation fanden wir nun dort auf dem Deich vor. Werfen hier bestimmte Hobbyschäfer ihre angeblich doch so geliebten Tiere lieber absichtlich den Wölfen zum Fraß vor, statt sie zu schützen? Nur um mit Gruselgeschichten in den Medien aufzutreten und in tendenziösen Berichten Abschüsse zu fordern? Dabei erhalten auch Hobbyschäfer Entschädigungen vom Land Sachsen. Ein solches Verhalten schadet zudem den Schäfern, die ihre Tiere vorbildlich schützen.

Es geht auch ganz anders!

 

Dass es nur wenige Kilometer entfernt ganz anders geht, zeigen diese Bilder. Hier sind die Schafe mit Hilfe von Herdenschutzhunden geschützt.

Wolfsmischlinge – Schriftstück der DJGT erhebt schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Umweltministerium

Drei Tiere noch immer in Lebensgefahr!

Update zur Lage der Wolfsmischlinge in Thüringen. Stellungnahme der DJGT erhebt schwere Vorwürfe.

Auf unsere Anfrage vom 18.06.18 ob es Neuigkeiten zur Lage der Wolfsmischlingswelpen in Thüringen sowie ihrer Wolfsmutter gibt, erhielten wir lediglich die knappe Auskunft, dass noch drei Hybriden vorhanden sein müssten. Eine Abschussgenehmigung würde weiter vorliegen. Gegenwind bekommt das Thüringische Umweltministerium jedoch noch immer und von immer mehr Seiten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland hatten Anzeige gegen Ministerin Siegesmund erstattet.  Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. erhebt mit ihrer Stellungnahme schwere Vorwürfe gegen die Behörde. Auch moniert die Vorsitzende Almuth Hirth, Richterin am BayObLG a.D. , die Vorgehensweise, dass die Welpen von einem eigens engagierten Trapper in Schlingfallen gelockt und anschließend von Jägern erschossen worden sein sollten. In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 27.03.2018 wird der Einsatz von Schlingfallen erwähnt, aus einem MDR-Bericht wurde der Passus entfernt. 

Abschuss mit keinem Gesetz vereinbar

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. wertet die Tötung und die dabei verwendeten Mittel der drei Hybridwölfe als rechtswidrig und spricht sich gegen den Abschuss der verbliebenen Tiere bei Ohrdruf aus. Es würde kein Ausnahmebestand vorliegen. Ebenso sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vorhanden. Nach wissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Gattung Wolf. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehe kein Grund zur Entnahme. Ausnahmen dürften nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben wären. Weiter argumentiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., dass das Muttertier zwar mutmaßlich 65 Schafe im näheren Umkreis gerissen hätte, in Thüringen aber zirka 120.000 Schafen gehalten werden würden. So käme eine Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden auch nicht in Betracht. Weiterhin entkräftet das Gutachten eine Entnahme im Interesse der Gesundheit des Menschen, im öffentlichen Interesse sowie aus Gründen des Artenschutzes. Zitat: „Die Entnahme von Hybridwölfen aus der Natur wird mit Artenschutzgründen und damit begründet, dass international Einigkeit darüber besteht, dass die Hybridisierung  für die Wolfspopulation unerwünscht ist. Dies kann den Schutzstatus der Hybriden nicht beseitigen und stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch gegenüber reinrassigen Wölfen könnte man argumentieren, das sie unerwünscht sind und so den Artenschutz ad absurdum führen.“

Die Tötung der Wolfshybriden sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt gewesen. Auch die Verwendung von Schlingfallen verstöße  sowohl gegen Naturschutzrecht als auch gegen das Tierschutzrecht. Dies gelte auch für die verbliebenen Wolfshybriden, heißt es in dem Gutachten zum Abschluss.

Hier geht es zum kompletten Schriftstück: Formatiert RW Abschuss Hybridwolf_Endversion_überarbeitet-1-1

Besenderung der Mutterwölfin überflüssig

Das Ministerium gab uns darüber hinaus Auskunft darüber, dass über die Besenderung der Wolfsmutter im Herbst 2018 neu entschieden werden müsse. Hier müssten beispielsweise erneut Fallen aufgestellt werden. Wir sind der Meinung, dass auch überhaupt kein vernünftiger Grund für die Besenderung der Wolfsmutter vorliegt. Vielmehr sollten Nutztierhalter in der richtigen Handhabe von Zäunen und gegebenenfalls Herdenschutzhunden unterwiesen werden. Wir widersprechen erneut der Tötung der verbliebenen Wolfsmischlinge.