Niedersachsen – Kein Abschuss im Landkreis Wittmund: Umweltminister Lies (SPD) scheitert erneut vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am 27.10.22  einem Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung zur Abschuss eines Wolfes aus dem Friedeburger Rudel stattgegeben. Umweltminister Lies (SPD) will allerdings nicht nur Beschwerde gegen das Urteil einlegen, sondern er appelliert auch noch an die Bundesregierung, das Schießen künftig noch weiter zu erleichtern? Was genau hat dieser Minister eigentlich für die Umwelt getan?

Unserer Ansicht nach macht er hier bis zum bitteren Ende genau das Gegenteil. Er setzt sich auffällig für die Jagd- und Agrarlobby ein. Anfang November sollen in Niedersachsen durch eine neue Landesregierung ja die Karten neu gemischt werden. Wird Lies (SPD) auf seinem Posten bleiben oder wird ein neuer Umweltminister seinen Namen auch verdienen?

 

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/entscheidung-uber-ausnahmegenehmigung-fur-friedeburger-wolfsrudel-lies-kundigt-beschwerde-an-216632.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/15/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-unterschreibt-15-todesurteil-fuer-woelfe/

Wolf im Landkreis Cuxhaven illegal erschossen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus.

Update – 23.11.2022

Niedersachsen – eine überraschende Wendung nimmt nun der Fall eines augenscheinlich illegal getöteten Wolfs bei Stubben. Statt Schussverletzungen hätte man nun in Berlin die überraschende Totesursache Bisse festgestellt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Stubben-Ursache-von-Tod-von-Wolf-steht-fest,aktuelloldenburg11090.html?fbclid=IwAR27pCy9JP7SA3kOq_QP86seUFr9eJuBUm356Jd-IJ1eBpC8BjgINVSIyLY

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind äußert überrascht und verwundert, zumal ein Zwischenergebnis „Schüsse“ gelautet hatte. Wir hatten Anzeige gestellt, die nun natürlich obsolet ist. Die betrifft auch die Belohnung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/10/18/wolf-im-landkreis-cuxhaven-illegal-erschossen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-setzt-belohnung-aus/

Am Montag Morgen wurde bei Beverstedt-Stubben ein toter Wolf aufgefunden. Das Tier wurde laut Untersuchungen mit drei Schüssen getötet und dann einfach abgelegt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 2.000 Euro aus.

„Genau solche Taten sind die Folge von Umweltminister Lies (SPD) absurden geheimen Wolfsjagden,“ so Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V.. „Das Unrechtsbewusstsein in einem bestimmten Teil der Bevölkerung, der Waffen besitzen darf, verschwindet. Selbstjustiz wird als Kavaliersdelikt angesehen.“ Es könne auch kaum ein Zufall sein, dass eine Schießgenehmigung auf einen Wolf bei Wittmund vor ein paar Tagen bekannt wurde. Bestimmte Kreise würden kaum noch Hemmungen verspüren. Erschreckend käme hinzu, dass in Deutschland kaum Wildtierkriminalität aufgeklärt werden würde und wenn tatsächlich einmal ein Täter erwischt werden würde, kaum ersthafte Konsequenzen zu erwarten wären. „Hier muss der öffentliche Druck noch viel höher werden.“

Beispielfoto toter Wolf.

 

Der zuständige Jagdpächter hatte den Fund des toten Tieres dem Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven gemeldet. Darauf hin hätten der zuständige Wolfsberater und die Polizei vor Ort Spuren gesichert und entdeckt, dass der Wolf mit drei Schüssen getötet worden ist. „Unserer Ansicht nach haben wir es hier mit einer regelrechten Hinrichtung zu tun“, so Sommer.

Das tote Tier wurde für weitere Untersuchungen nach Berlin zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung  gebracht.

Eine Blutspur zieht sich durch Wolfsfamilien im Cuxland

Das Rudel, das sich vor ein paar Jahren das Cuxland als Revier ausgesucht hatte, wurde ebenso grausam ermordet. Die  Mutterwölfin wurde illegal erschossen https://www.deutschlandfunk.de/niedersachsen-unbekannte-erschiessen-wolf-bei-cuxhaven-100.html auf einem Feld gefunden. Auch der Vater „verschwand.“ Da die Jungwölfe noch nicht genug Erfahrung im Jagen hatten, waren die Folge eher mehr als weniger Nutztierrisse. Gegen dieses Rudel gab es eine mediale Hetze, die ihresgleichen suchte. Selbst ein inzwischen verstorbener Wolfsexperte und Ökojäger zog eine „Endlösung“ für dieses Rudel in Betracht. Danach „verschwanden“ auch die Jungtiere.

Und wie bereits vermutet, siedelten sich kurze Zeit später erneut Wölfe im Gebiet an und die Hetze von Jägern und Weidetierhaltern erklomm einen neuen Höhepunkt mit der Abschussgenehmigung von Umweltminister Lies (SPD), der zuvor geheime Jagden auf diverse Rudel in Niedersachsen genehmigt hatte, aber mit dem Abschuss an einer Klage scheiterte. Nun versucht man es wohl erneut auf die illegale Tour.

„Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige und wir setzen eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des oder der Täter aus.“

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/22/nazijargon-herr-wotschikowsky-spricht-von-moeglicher-endloesung-fuer-das-cuxhavener-rudel/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/03/23/niedersachsen-woelfe-aus-garlstedt-und-schiffdorf-duerfen-vorerst-nicht-getoetet-werden/

Die Landesjägerschaft forderte bereits, dass Jäger anonym bleiben sollten und erschossene Wölfe einfach am Straßenrand ablegen dürfen sollten: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Abschuss-von-Woelfen-Jaeger-wollen-anonym-bleiben,wolf4260.html?fbclid=IwAR3CEVVacVK5zr0ifBAmBYOhyN1BLoDt7XdMas4B-Y_0dg56JZ3oNU-bE_s

 

 

 

 

 

Niedersachsen – Umweltminister Lies (SPD) unterschreibt 15. Todesurteil für Wölfe

Abschussgenehmigung wegen Rinderrissen. Jetzt soll es auch ein Tier in der Nähe von Wittmund treffen. Hobbyjäger hätten bereits grünes Licht bekommen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich entsetzt über diese populistische Propaganda in Niedersachsen.

Dies ist nun die 15. Wolfsfamilie, über die Leid und Schmerz gebracht werden soll. Denn das Drama endet nicht mit einem toten Wolf. Zerschossene Rudel kämpfen selbst ums Überleben. Etwaige Welpen sind in diesem Alter noch nicht fähig selber zu jagen. In einem Artikel wirt zitiert, dass die restlichen Rudelmitgieder aus dem Abschuss „lernen“ sollten. Wie bitte? Sind wir nun wieder im Zeitalter der Vendetta angekommen? Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg darüber, dass Wölfe weniger Nutztiere reißen, wenn ihre Familien zerschossen werden. Ganz im Gegenteil. Unerfahrende Jungtiere werden mehr statt weniger reissen.

Diese sinnlosen Tötungen von Mitlebewesen helfen somit auch keinem einzigen Halter dort. Schaut man sich die geografische Lage an, wird erkennbar, dass Herdenschutz dort noch immer ein Fremdwort zu sein scheint. Darüber hinaus bleiben Kühe oft in den die Weiden abtrennenden Entwässerungsgräben stecken und können dadurch leicht zur Beute werden.

Wir werfen den betroffenen Kuhbauern vor, sich nicht ausreichend um ihre Tiere zu kümmern. Es ist eben keine artgerechte Haltung, Tiere dort im Sommer auf den Weiden ihrem Schicksal zu überlassen. Es ist auch keine artgerechte Haltung, die Tiere nur hinter Stacheldraht oder einer Litze unterzubringen. Und nein, die gemeine schwarzbunte Milchkuh ist nicht in der Lage, sich selber zu verteidigen, nur weil sie im Herdenverband steht.

Wann endlich, wird das Thema Herdenschutz ernsthaft angegangen? Oder ist dies etwa erst gar nicht angedacht? Bald sind Landtagswahlen und dann wird sich zeigen, ob die Bevölkerung diesen Stellvertreterkrieg gegen wehrlose Lebewesen weiter möchte. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird erneut Anzeige gegen Minister und ausführende Personen stellen, sollten hier Wölfe zu Tode kommen. Wer dort die Jagdpacht inne hat, ist nicht sehr schwer herauszufinden. Auf Anonymität sollten die Jäger also immer weniger vertrauen.

Quellen: http://www.radio-jade.de/alle-beitraege/normalbeitraege/politik/2022/09/umweltminister-lies-zur-wolf-thematik-in-niedersachsen/?fbclid=IwAR1NGj0DSdfUbB5IBBueSacMpxweqVv2jnrRFtKeY-AON95uWYd5ZgHkWz4

http://www.radio-jade.de/nachrichten/2022/09/ausnahmegenehmigung-fuer-wolfsabschuss-in-friesland-und-wittmund/

Schlappe für UM Lies (SPD): Hannover-Wolf darf nicht getötet werden

Gute Nachrichten aus Niedersachsen. Die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover hat jetzt entschieden, dass das Jungtier, das sich Anfang August in Hannover verirrt hatte, nicht getötet werden darf. Damit wendet sich die Behörde ganz klar gegen die Wünsche des Niedersächsischen Umweltministers. Hier unser Bericht.

Mit entscheidend waren mit Sicherheit auch die von Wolfsschutz-Deutschland e. V. initiierten Protestmails gegen die drohende Schießgenehmigung. Eine Userin hatte uns informiert, dass eine der Mailadressen gesperrt worden sei. Es kam wohl mehr Post an, als dem Umweltminister gefallen hat.

Beispielbild verängstigter Wolf ©Brigitte Sommer

Acht Kilometer lief das verängstigte Tier durch Hannover. In den Folgetagen sei es angeblich noch weitere Male gesichtet worden. Allerdings wurde dies nicht offiziell bestätigt. „Eine Ausnamahmegenehmigung zur letalen Entnahme des Tieres wird auf Basis der aktuellen Erkenntnisse zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt,“ heisst es offziell. Weiter: „Voraussetzungen für eine solche Genehmigung wären, dass der Wolf einen Menschen verletzt, ohne provoziert worden zu sein, oder dass der Wolf sich einem ungeschützten Menschen auf weniger als dreißig Meter nähert und sich nicht vertreiben lässt. Auch in den beschriebenen Fällen muss zunächst versucht werden – möglichst in Absprache mit dem zuständigen Wolfsberater oder der Wolfsberaterin – den Wolf zu vergrämen.“ Inzwischen ist der Jungwolf längst über alle Berge. Jungtieren können auf ihren Wanderungen tausende Kilometer zurücklegen.

Allerdings kann die Polizei in Niedersachsen bei „Gefahr im Verzug“ jederzeit auch ohne Ausnahmegenehmigung eingreifen. Dies halten wir für einen Skandal, denn dieses Handling hat vor Kurzem zwei ausgebüxten Wolfshunden, die bereits wieder auf dem Rückweg waren, das Leben gekostet. Unserer Meinung nach ist die Polizei nicht in diesem Sinne ausgebildet und hat zu wenig Sachkenntnis. Überreaktionen und Fehleinschätzungen sind so Tür und Tor geöffnet.

Lies zeigte sich erstaut über die Entscheidung der unteren Naturschutzbebehörde. Er hätte aus guten Gründen zu einer Ausnahmegenehmigung angeraten. Die Gründe lassen sich erahnen. Aber ob er kurz vor den Landtagswahlen noch einmal den starken Antiwolfsminister geben wollte um sich Stimmen von der Agrar- und Jagdlobby zu sichern, wissen wir nicht.

Hier unser erster Bericht mit Video, das den Wolf zeigt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/11/verirren-toedlich-lies-will-hannover-wolf-abknallen-lassen/

 

 

Verirren tödlich: Lies will Hannover-Wolf abknallen lassen

Niedersachsens Umweltminister Lies  befindet sich mal wieder im Tötungswahn. Einem unerfahrenen Jungwolf, der am Dienstag auf seiner Wanderschaft durch Hannover irrte, droht der Abschuss. Wie eine Sprecherin des Umweltministeriums dem  NDR  bestätigte, werde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorbereitet. Dies erfolge in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden. Nur weil bei der Sichtung des Wolfs am Dienstag nichts passiert sei, heiße dies nicht, dass das auch bei künftigen Besuchen des Tieres so sein werde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren erneut aufs Schärfste und werfen Lies Populismus und Scheinlösungen für die Agrarlobby vor. Sollte Lies diesen, oder zufällig wieder einen anderen Wolf erschießen lassen, werden wir erneut Strafanzeige stellen.

Beispielfoto Jungwolf.

Auch hier zeigt sich wieder einmal deutlich, dass Umweltminister Lies wider besseren Wissens handelt. Selbst Menschen, die sich nicht wissenschaftlich mit dem Wolf beschäftigen, wissen, dass Jungwölfe auf ihrer Wanderschaft und Suche nach einem eigenen Revier auch ab und an Dörfer und Städte durchqueren. Sie sind sich der Gefahren, die sie da erwarten, natürlich noch nicht bewusst.

Hier wurde der Wolf in Hannover von Privat gefilmt.

Abgesehen davon wäre es gar nicht möglich, diesen Wolfsrüden, der durch Hannover rannte, aufzuspüren. Ab Spätsommer/Herbst werden Jungwölfe aus dem vergangenen Jahr mobiler und sie lassen sich wegen ihrer Unerfahrenheit auch sehen. Es war wahrscheinlich so ein Jungtier, das sich nach Hannover verirrt hatte. Wandernde Wölfe auf der Suche nach einem eigenen Revier legen auf ihren Wanderschaften pro Tag bis zu 70 Kilometer zurück. Mit Sicherheit wird dieser Wolf auch nicht nach Hannover zurückkommen. Er wird froh sein, dieser Stadt wieder entkommen zu sein. Das bedeutet nichts anderes, als dass Umweltminister Lies diesen verirrten Wolf nur vorschieben will, um nebenbei erneut den einen und anderen Wolf erschießen zu lassen. Im Auftrag von Lies wurden bereits mehrere  Wölfe still und heimlich erschossen. Noch trauriger als das Ermorden dieser Tiere war, dass bislang immer Wölfe erschossen wurden, die eigentlich nicht erschossen werden durften.

Wolfsforscher Promberger zeigte zudem vor fast 30 jahren in einer Dukumentation über die Wöflin Timisch, dass es nicht unüblich ist, dass ein Wolf auch einmal durch die Stadt läuft. Eine Gefahr für Menschen besteht dadurch nicht.

Auch wenn die niedersächsischen Grünen im Februar dieses Jahres vor dem Staatsgerichtshof mit ihrer Klage gegen die geheimen Wolfsabschüsse zum Teil Recht erhielten, bleibt es dem Umweltminister nach wie vor unbenommen, weiterhin Wölfe still und heimlich erschießen zu lassen und einen Abschuss nicht öffentlich zu machen.

Bislang ließ Lies Wölfe wegen angeblicher Nutztierrissen töten, der Fall in Hannover wäre der erste, der einem Wolf gilt, der durch eine Stadt gelaufen ist.

Umweltminister Lies will damit nun auch Bonuspunkte bei seinen Lobbyisten in städtischen Gebieten für die anstehenden Wahlen im Oktober in Niedersachsen sammeln. Seine Agrarlobby ist indes über seinen jetzigen Abschussplan weniger zufrieden. In den Sozialen Medien wird kritisiert, dass an ihre Sorgen wegen des Wolfs viel zu wenig gedacht und reagiert wird, dafür aber jetzt ein Wolf im Fokus stehe, der durch Hannover spazierte und sich dort nicht mehr sehen lasse.

 

Quelle NDR Abschussverfügung:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Nach-Tour-durch-Hannover-Ministerium-prueft-Wolfsabschuss,wolf4646.html

Sichtung Wolf in Hannover, PM Umweltministerium

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-110-wolfsichtung-hannover-214263.html

Doku von Forscher Promberger: Natur nah –Herr der Wölfe auf Youtube:

https://www.youtube.com/watch?v=QSUQRv4XufA

 

 

Wolfsjagden: Regierungsklatsche gegen Niedersächsischen Umweltminister Lies (SPD)

Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

Nach Studie aus Niedersachsen – Bundesumweltministerium: Quadratur des Kreises

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Osnabrück. Das Bundesumweltministerium sieht ungeachtet einer Studie aus Niedersachsen, wonach schon in wenigen Jahren überall in Deutschland Wölfe anzutreffen sein werden, keine Grundlage für eine gezielte Bejagung der Raubtiere. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit: „Die Anforderungen an das Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus dem europäischen Naturschutzrecht. Dieses schließt ein Management einfach durch Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen aus.“

Zuvor hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) eine Untersuchung vorgestellt, wonach sich Wölfe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter stark in Deutschland ausbreiten werden und der Bestand folglich nicht mehr als gefährdet anzusehen ist. Lies schätzte die Zahl der Wölfe allein in Niedersachsen auf bis zu 1200 im Jahr 2030. Er forderte von der Bundesregierung, den Ampel-Koalitionsvertrag umzusetzen, wonach ein „regionales Bestandsmanagement“ für den Wolf ermöglicht werden soll. Die Sprecherin des Bundesministeriums erklärte in der „NOZ“, das Vorhaben gleiche „der Quadratur des Kreises“. Das Ministerium suche „nach vernünftigen Lösungen, die der Weidetierhaltung und dem Schutz unserer Natur gerecht werden“.

Hier unser Protest gegen die Pläne von Lies: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/07/15/niedersachsen-populationsstudie-wolf-bedeutet-nichts-anderes-als-beginn-erneuter-ausrottung/

 

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/58964/5276155?fbclid=IwAR0XU3yoUbIHZygBDvxM5NDK8Hd1CGQwYHDGtalon__ILxc2tZ-ObywxJO4

Niedersachsen: Wölfe aus Garlstedt und Schiffdorf dürfen vorerst nicht getötet werden

Erneute Schlappe für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD). Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat jetzt Eilanträgen von zwei Naturschutzvereinen stattgegeben. Die Wölfe aus Schiffdorf und Garlstedt dürfen nicht getötet werden.

Beispielbild Wölfin © Brigitte Sommer

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit den Anträgen der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ und des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ stattgegeben. Das Land Niedersachsen hatte Anfang des Jahres eine Abschussverfügung gegen Wölfe aus beiden Rudeln gestellt. Gegen diese Ausnahmegenehmigungen klagten beide Vereine.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass die Ausnahmegenehmigung im Fall des Schiffdorfer Rudels „voraussichtlich rechtswidrig“ ist, weil in der Genehmigung  kein spezieller Wolf als „Schädling“ herausgehoben wurde. Außerdem wurden die entstandenen Schäden nicht einem speziellen Rudel zugeordnet. Zudem sieht das Gericht im Falle des Garlstedter Rudels keine Grundlage dafür, dass bei den Wölfen das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum für sie normalen Jagdverhalten gehört.

Leidvolle Geschichte von Wölfen im Cuxland

Die zwei Rudel leben im ehemaligen Gebiet des Cuxlandrudels, dessen Mutterwölfin illegal erschossen auf einem Feld gefunden wurde. Auch der Vater „verschwand.“ Da die Jungwölfe noch nicht genug Erfahrung im Jagen hatten, waren die Folge eher mehr als weniger Nutztierrisse. Gegen dieses Rudel gab es eine mediale Hetze, die ihresgleichen suchte. Selbst ein inzwischen verstorbener Wolfsexperte und Ökojäger zog eine „Endlösung“ für dieses Rudel in Betracht. Danach „verschwanden“ auch die Jungtiere.

Und wie bereits vermutet, siedelten sich kurze Zeit später erneut Wölfe im Gebiet an und die Hetze von JägerInnen und WeidetierhalterInnen erklomm einen neuen Höhepunkt mit der Abschussgenehmigung von Umweltminister Lies (SPD), der zuvor geheime Jagden auf diverse Rudel in Niedersachsen genehmigt hatte. Auch hiergegen wurde geklagt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, stellt aber Strafanzeigen nach Vollzug.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft, dass damit auch die mediale Hetze gegen die Beutegreifer endlich einer vernünftigen und sachlichen Berichterstattung weicht und WeidetierhalterInnen endlich das Thema Herdenschutz angehen.

Land kann Beschwerde einlegen

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Das Land Niedersachsen kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/14/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-woelfe-aus-zwei-rudeln-im-cuxland-totschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/09/gerichtsklatsche-gegen-um-lies-spd-geheime-wolfsjagden-illegal/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/15/niedersachsen-lies-spd-genehmigt-die-toetung-von-zwei-woelfen-aus-dem-cuxland/

Presseinfo des Verwaltungsgerichts Oldenburg: https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrage-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-der-rudel-schiffdorf-und-garlstedt-erfolgreich-209933.html?fbclid=IwAR0sB86x2ZoFA0bXVpAzRMk1GuyDJCmsutdgJ-V-5NaXgc9qAS5gMthajfU

Umweltminister Lies (SPD) ist für den Tod einer jungen Wanderwölfin verantwortlich

Wir erstellten bereits Strafanzeige gegen Minister und ausführende Personen wegen des zweiten Abschusses eines Wolfs im Revier Amt Neuhaus. Nun kommt es heraus, dass der erste Abschuss in diesem Gebiet am 8.1.2022, eine Jungwölfin betrifft, die aus dem Rudel Visselhövede stammt. Damit dürfte dieser Abschuss auch nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz und die niedersächsische Wolfsverordnung gedeckt sein.

Beispielbild Wölfin mit Jungtier. Dem Jungtier wurde durch die Erschießungsaktion die ganze Zukunft geraubt.

Es dürfen nur Wölfe aus dem Territorium gechossen werden, auf den die Schießgenehmigung ausgestellt war.  Diese junge Wölfin (GW2451f) wanderte aus über hundert Kilometer Entfernung in das Territorium Amt Neuhaus ein. Zur Zeit paaren sich die erwachsenen Tiere und die Jungtiere ab ein bis zwei Jahren, wandern ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Der jungen heimtückisch erschossenen Wölfin wurde sowohl die Partnerwahl als auch die Vermehrung verwehrt. Dabei informierte das Bundesministerium Ende des vergangenen Jahres darüber, dass Wölfe hier in Deutschland noch immer als bedrohte Art gelten. Wir fordern Umweltminister Lies auf, sofort mit dem Schießen auf Wölfe in den betroffenen Gebieten aufzuhören, da zur Zeit überall Jungwölfe wandern.

§ 45 a Abs. 2 BundesNatSchG aber auch § 5 Abs. 3 Nds Wolfsverordnung erlauben nur den Abschuss aus dem einen Rudel, in dem sich der so genannte „Problemwolf“ aufhält.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Anzeige gegen Minister und ausführende Personen gestellt.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

 

 

 

Gerichtsklatsche gegen UM Lies (SPD): Geheime Wolfsjagden illegal

Es heisst nicht „Der Wolf und die sieben Geißlein“, sondern der „Minister und die sieben toten Jungwölfe“. Den geheimen Wolfsjagden des Umweltministers hat der Staatsgerichtshof gestern in seinem Urteil aufgrund einer Klage von zwei Landtagsabgeordneten der Grünen ein Ende bereitet.

Beispielbild eines Jungwolfs.

Die Landesregierung muss künftig offenlegen, wie viele Wölfe zu welchem Datum mit welcher Begründung z.B. zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes zum Abschuss freigegeben sind. Informationen, die zu einer möglichen Identifizierung von Jäger*innen oder Tierhalter*innen führen, waren allerdings in der Anfrage ausdrücklich nicht begehrt und dürfen auch weiterhin verweigert werden. Der Staatsgerichtshof rügte die umfassende Geheimhaltung der Landesregierung als zu weitgehend und als Verstoß gegen die parlamentarischen Auskunftsrechte.

Ausführende bleiben weiterhin geheim

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V bedeutet dies ein beachtlicher Teilerfolg, aber für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist auch wichtig, die Namen der Ausführenden zu erhalten. Nicht, weil wir diese öffentlich bloß stellen möchten, wie manche dies immer wieder tun, sondern weil wir damit mehr Erfolg für unsere Strafanzeigen sehen.

Beliebige Wolfsabschüsse nicht von Rechtslage gedeckt

Mit der Verweigerung von Antworten zu erteilten Ausnahmegenehmigungen gegenüber dem Parlament hat die Landesregierung gegen Art. 24 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen. Die Landesregierung hätte die Fragen der Abgeordneten zu Zahl und Daten der erteilten Abschussgenehmigungen nennen müssen. Auch hätte sie bei den Gründen der Abschüsse Informationen zur betroffenen Tierart, der Art des Grundschutzes, der Zaunhöhe oder Herdenschutzhunden sowie zur verursachten Schadenshöhe machen müssen. Die Verweigerung dieser nicht zur Identifizierung von mit der Tötung beauftragten Dritten dienenden Informationen muss die Landesregierung jetzt herausgeben. Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben im Land zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Bei dem jüngsten Abschuss in Amt Neuhaus sei es noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt.
Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt. Wolfsentnahmen sind nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft sind. Über 80 Prozent der Wolfsrisse in Niedersachsen betreffen jedoch Weidetiere ohne ausreichenden Herdenschutz. Das Naturschutzrecht sieht Wolfstötungen nur in begründeten Einzelfällen vor. Eine Jagd auf Wölfe oder eine Bestandsreduzierung ist nach dem Europäischen und Bundesrecht weiterhin nicht zulässig.
Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘ im Raum Cuxhaven angefochten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir sehen nun weit bessere Erfolgsaussichten für unsere Anzeigen, die wir auch weiterhin auch bei Abschuss von als Problemwolf eingestuften Tiere stellen werden, denn wir sind der Ansicht, dass in Niedersachsen bislang jeder Abschuss gegen EU-Recht und auch Bundesrecht verstoßen hat.
Weil die nächsten Abschusspläne nun offen gelegt werden müssen, können klagefähige Organisationen nun gerichtliche Schritte einlegen, was vorher durch die Geheimhaltung nicht möglich gewesen ist.

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteren Wolf mitten in der Paarungszeit erschießen

Jetzt hat es eine Wolfsfamilie im Gebiet Amt Neuhaus bei Lüneburg getroffen. Vorgestern wurde dort ein zweiter Wolf erschossen. Es sei nicht klar, ob es das „richtige“ Tier sei. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Minister und ausführende Personen.

In der Nacht zum 1. Februar 2022 sei innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet worden. Es handle sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar (das falsche Tier war getroffen worden) um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses sei es zu wiederholten Rissen – zuletzt am 17., 18. sowie am 30. Januar gekommen, sodass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv geblieben wäre.

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt diese Erklärung geradezu unglaublich und damit jenseits jeglichen gesunden Menschenverstandes. Als könne man Wölfen mit einer menschlichen Deutung von Vergeltung das Reißen von ungeschützten Weidetieren abgewöhnen. Einzig und allein ein vernünftiger Herdenschutz kann Risse verhindern. Forschungen haben sogar gezeigt, dass Wolfsfamilien die zerschossen werden, eher mehr Weidetiere reißen, weil unerfahrene Jungtiere das Jagen erst noch erlernen müssen. Werden die Eltern getötet, fallen auch die Lehrenden weg.

Die Genehmigung wäre beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg/Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben wären die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung sei zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Dass Umweltminister Lies nun mitten in der Paarungszeit in Wolfsfamilien hineinschießen lässt, deutet unserer Meinung eher darauf hin, dass man eine weitere Vermehrung der Wölfe von vorne herein ausschalten will. Dabei hatte jüngst des Bundesumweltministerium festgestellt, dass der Bestand an Wölfen in Deutschland noch immer gefährdet ist. Zudem hat die EU ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Darauf gibt es bisher keine Reaktion des Niedersächsischen Umweltministers. Er lässt einfach weiter Wölfe erschießen.

Wir erstatten erneut Strafanzeige, selbst wenn dieses Mal der „richtige“ Wolf getroffen worden sein sollte. Unserer Meinung nach sind auch die zum Abschuss freigegebenen Tiere, nicht „legal“ freigegeben worden, denn es wurden wohl weder Maßnahmen zum Herdenschutz, noch zur Vergrämung vorgenommen.

 

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wolfsabschuss-amtneuhaus-208208.html?fbclid=IwAR1qtGGpij5fznYiVanaFM0htjEdVi8wfKwZr27eLxCkbHlwXnmor193cU4