Wolf Bubla zurück in der Freiheit im Erzgebirge

Was für eine großartige Überraschung! Dabei hatten seine Retter befürchtet, dass Bubla wegen seiner schweren Unfallverletzungen für immer in menschlicher Obhut bleiben müsste. Gestern meldete die tschechische Auffangstation Drosera Bublava auf ihrer Facebook-Seite und in einer Pressemitteilung, dass der bei einem Unfall im September schwer verletzte Wolf Bubla sich so gut erholt hätte, dass er doch wieder in die Freiheit entlassen werden konnte.  Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. freuen uns riesig darüber!

Ende September war Bubla von einem Pilzsammler auf der tschechischen Seite des Erzgebirges gefunden worden. Völlig hilflos und bewegungsunfähig lag das Tier in einem Straßengraben. Anders als in Deutschland wird in Tschechien Wölfen geholfen, die einen Unfall überleben. In Deutschland werden solche Wölfe getötet. Wer ihnen trotzdem helfen würde, würde sich sogar strafbar machen. Gerade für ein Land mit einer Vergangenheit wie Deutschland sie hat, ist diese Vorgehensweie unwürdig und traurig zugleich. Insofern hatte Bubla gleich zwei Mal Glück. Der Pilzsammler litt nicht unter „German Angst“ und Bubla landete in der nächsten Wildtierstation.

Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auffangstation Drosera Bublava zusammen mit weiteren Fachleuten dann leisteten, ist mit Worten kaum zu beschreiben. Trotz schlimmster Verletzungen an Rücken und Hüfte  gaben sie den Jungwolf, der gerade mal etwas über ein halbes Jahr alt war, nicht auf. Eine Tierklinik und Fachärzte standen mit Rat und Tat zur Seite. Nach mehreren Operationen war klar: Bubla würde überleben, doch würde er wahrscheinlich nie wieder richtig laufen können. Also wurde ein Gehege errichtet, das dem Wolf nach seiner Genesung ein Zuhause bieten sollte. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. unterstützten den Verein Drosera Bublava auch mit einer Spende. Dieses Gehege ist nun auch nicht umsonst gebaut worden, sondern es kann nun dem nächsten Patienten ein Zuhause auf Zeit bis zur Auswilderung bieten.

 

Ein Mitarbeiter der Station Drosera Bublava schenkt Wolf Bubla wieder die Freiheit.

Nun wagte man doch den mutigen Schritt, Bubla seine Freiheit zurück zu geben. Eine Entscheidung, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. voll begrüßen, denn ein frei geborener Wolf wird immer die Freiheit wählen. Auch wenn er in dem Gehege viele Jahre sicherlich gut umsorgt und in Sicherheit gewesen wäre, ist doch die Freiheit für Bubla die beste Lösung. Er wurde in der Nähe seiner Fundstelle wieder in die Natur entlassen. So hat er gute Chancen, sein Rudel, seine Familie wiederzufinden, irgendwann abzuwandern und vielleicht eine eigene Familie zu gründen.

Doch selbst wenn er es wie viele Jungwölfe nicht schaffen sollte, so ist doch jeder Tag in Freiheit und in der Natur ein Geschenk, das ihm Menschen mit Herzensbildung und Mitgefühl sowie einer Verbundenheit zur Natur möglich gemacht haben. Auch italienische Experten hatten zur Auswilderung geraten.  In Italien blickt man auf einen reichen Erfahrungsschatz zurück. Von 83 frei gelassenen Wölfen kam weder einer zurück, noch näherte sich ein frei gelassener Wolf Menschen.

„Wölfe können auch nach einer längeren Trennung Mitglieder ihres Rudels erkennen“, so Jind ři ška Jelínková von der Agentur für Natur- und Landschaftsschutz Tschechien. Ein Senderhalsband soll dabei helfen, Bubla noch eine Weile zu begleiten. „Nach einiger Zeit werden wir bewerten, ob die Integration ins Rudel stattgefunden hat, oder der Jungwolf seinen eigenen Weg geht und künftig ein neues Revier errichten wird. Das Halsband kann bis zu zwei Jahre funktionstüchtig. „Jetzt wissen wir, dass er sich im Gebiet des Rudels befindet, aus dem er stammt“, erklärt Martin Du Nya, ein Zoologe des Instituts für Waldökologie der Mendel-Universität in Brno.
Solche Besenderungen sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. normalerweise mit großer Sorge, denn Sender können gehackt werden und sehr viele Wölfe in Deutschland wurden danach bereits Opfer illegaler Tötung. Im Fall von Bubla können wir die Entscheidung jedoch nachvollziehen. Vielleicht hat Bubla ja dadurch noch weiter ein bißchen Hilfe von Freunden.

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/10/20/happy-end-fuer-wolf-bubla-in-tschechien-tod-fuer-wolf-meckie-in-deutschland/

https://www.facebook.com/profile.php?id=100081564993466

Wieder Nachwuchs bei Familie Goldschakal in Baden-Württemberg

Erneut Nachwuchs beim Goldschakal-Pärchen im Schwarzwald-Baar-Kreis: Laut Fotofallenbildern hat das Goldschakalpaar mindestens vier Welpen, laut einer Presseinfo der Forstlichen Versuchsanstalt. Das ist nun bereits der zweite bestätigte Wurf. Im vergangenen Jahr war erstmals nachgewiesen worden, dass Goldschakale sich im Landkreis niedergelassen und Junge bekommen haben. 

Nach ersten Aufnahmen der Goldschakalfähe durch Wildtierkameras des Wildtierinstitutes der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), die auf einen Nachwuchs hindeuten, folgten am 20. und 21. Juni nun Fotos, die jungen Goldschakale direkt bestätigen.

In Deutschland wurde der erste Goldschakal-Nachweis 1997 in Brandenburg dokumentiert. Das bekannte Verbreitungsgebiet des fuchsähnlichen Goldschakals erstreckt sich vor allem über den südostasiatischen Raum bis in den Westen nach Südosteuropa. Seit einigen Jahren werden jedoch auch in weiter nördlich und westlich liegenden Ländern Europas Goldschakal-Nachweise registriert.

Goldschakale sind etwas größer als Füchse und in der Nacht aktiv

Goldschakale leben in Familiengruppen, die in der Regel aus dem Elternpaar und dessen Nachkommen bestehen. Goldschakale sind etwas größer als Füchse, können jedoch auf Grund ihrer Färbung auch mit einem kleinen Wolf verwechselt werden. Auch ihre Reviergröße und ihre Ernährung sind mit denen eines Fuchses vergleichbar.

Goldschakalfamilie ©FVA

Als Hauptbeute des Goldschakals kommen kleinere Tiere wie Kleinsäuger oder Insekten in Frage. Auch Beeren und andere Früchte werden vom Goldschakal gefressen, selten werden größere Tiere wie Rehe erbeutet. Die Tiere nutzen als Rückzugsräume häufig dicht bewachsene Gebiete und sind vor allem in der Dämmerung und der Nacht aktiv. Hierdurch werden sie vom Menschen nur selten wahrgenommen.

Leider haben Goldschakale in Deutschland noch keinerlei Schutzstatus und die Jägerschaft hätte auch diese kleinen Cousins und Cousinen gerne im Jagdrecht und im Katalog des jagdbaren Wildes.

 

Hier die PM: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/goldschakal-paerchen-im-schwarzwald-baar-kreis-hat-erneut-nachwuchs/

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Sachsen – Toter Wolf in Pferdestall gefunden – Wie mit kranken Wölfen umgehen? – Einladung zur Diskussion!

Sachsen – laut einer Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“ ist am 18.03.18 ein toter Wolf in einem Pferdestall entdeckt worden. Wie der Welpe dorthin geriet, ist bislang unklar. Ziemlich sicher dagegen ist, dass das Tier unter Räude litt. Wahrscheinlich habe sich der Welpe ähnlich wie es bei Füchsen bekannt ist, die an Räude leiden, wegen der unter der Hautkrankheit verbundenen Unterkühlung, an einen geschützten, wärmeren Ort zurückziehen wollen und er sei dort gestorben. Lange sei das Tier noch nicht tot gewesen, heißt es in der Pressemitteilung. Alles würde darauf hinweisen, dass es dem Welpen schön länger nicht gut gegangen ist. Der Fundort gehört in das Gebiet des Kollmer-Rudels. Schon im Sommer hätten Aufnahmen im Rahmen des Wolfsmonitorings darauf hingewiesen, dass dort mehrere Wölfe unter Räude litten.

Räude ist behandelbar

Was für uns von Wolfsschutz Deutschland die Frage aufwirft, ob hier nicht ein Eingreifen, das heisst eine Behandlung, durch die Mitarbeiter des sächsischen Wolfsmanagements notwendig gewesen wäre. Zur Behandlung von Räude gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen gibt es ein Mittel, das direkt auf das Fell im Nacken aufgebracht wird und zum anderen gibt es auch zwei Medikamente, die bei Hunden sehr wirksam sind. Wir haben die Tierärztin Katja Lautner dazu befragt: „Diese Mittel sind nicht offiziell für Wölfe zugelassen. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auch bei Wölfen wirken. Es ist also möglich, diese beiden Medikamente in Tablettenform in Köder zu verpacken, und den Wölfen so zu verabreichen.“ Eine andere Frage ist der ethische Aspekt. „Es ist die Frage, wie wir hier in Deutschland den Wolf als immer noch in seiner Art gefährdetes Wildtier behandeln wollen? Wollen wir die Natur entscheiden lassen, ob ein erkranktes Tier überleben soll oder kann, oder nehmen wir einen Eingriff in die natürlichen Abläufe vor?“

Abschuss von Zottel verstieß gegen Wolfsmanagementplan

Da der Wolf in Deutschland noch immer jenseits eines günstigen Erhaltungszustandes ist, müsse unserer Ansicht nach hier eingegriffen werden. Denn in Folge des Wolfsmonitorings, also der Überwachung von Wölfen,  haben Menschen auch die Verantwortung dafür zu tragen, wenn es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass mehrere Wölfe unter Krankheiten leiden, die behandelbar sind. Bislang sind Daten des Wolfsmonitorings vor allem dann zum Tragen gekommen, wenn es um einen Wolfsabschuss ging, wie im Fall Kurti, der übrigens völlig gesund war und auch im Fall Pumpak. Hier konnte der Schießbefehl nicht ausgeführt werden, weil Pumpak von der Bildfläche verwand und weil Wolfsschutz Deutschland zusammen mit der Grüne Liga gegen den Abschuss vorging. Allerdings kostete Zottel die Krankheit das Leben. Der Abschuss verstieß ganz klar gegen die Punkte 5.4 und 5.6 im sächsischen Wolfsmanagementplan.

Wir von Wolfsschutz Deutschland möchten Sie einladen, mit uns zu diskutieren. Die Mitarbeiter des Wolfsmanagements in Sachsen haben also bereits im Sommer beobachtet, dass es den Welpen des Rudels nicht gut ging. So kann man auch davon ausgehen, dass die Mitarbeiter wussten, wo sich der Rendevouzplatz, also der Treffpunkt des Rudels befunden hatte. Köder mit Tabletten hätten also ausgelegt werden können und mit ziemlicher Sicherheit auch vom richtigen Wolf aufgenommen werden können. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Wolf Zottel. Da man seine Wege kannte, wäre es unserer Ansicht nach, ein Leichtes gewesen, ihm die Medikamente zu verabreichen, statt das Tier abzuschießen. Es gibt zwei Mittel, die sich bei Hunden als hochwirksam erwiesen haben. Auch bei empfindlichen Tieren, wie z. B. Hütehunden, hätten diese Mittel schon gewirkt, so Dr. Lautner.

Hier ist die Pressemitteilung des Kontaktbüros Wolf in Sachsen PM_Totfund_eines_Wolfswelpen_in_einem_Pferdestall_im_Landkreis_Goerlitz

Hier ist unsere Petition für den wegen Räude erschossenen Wolf Zottel http://www.change.org/zottel

Bericht des MDR mit Video zum Fall: https://www.mdr.de/mediathek/video-183558_zc-89922dc9_zs-df360c07.html

Auch in Mecklenburg-Vorpommern keine Hinweise auf rasante Vermehrung des Wolfes

Das Märchen von der „rasanten“ Vermehrung.

 

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Rede von der „rasanten Vermehrung“ der Wölfe in Deutschland ist. Dabei dreschen nicht nur Politiker, Weidetierhalter und Wolfsgegner diese Phrase. Nein, auch so genannte Wolfsexperten und Mitarbeiter der großen Umweltverbände lassen sich dazu hinreißen, von einer rasanten Vermehrung zu reden. Im Koalitionsvertrag von SPD sowie CDU/CSU ist gar von Dezimierung der Wölfe die Rede. Fakt ist jedoch: In der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (2009) wird der Wolf als eine vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. Wenngleich sich der deutsche Wolfsbestand in den vergangenen Jahren positiv entwickelt hat, weist die Art – gemäß dem deutschen FFH-Bericht von 2013 – immer noch eine ungünstige Erhaltungssituation auf, schreibt das Bundesamt für Naturschutz in einer Zusammenfassung Ende 2017.

Wölfe paaren sich nur einmal im Jahr, nämlich jetzt und in den kommenden Wochen. Die Jungtiere vom Vorjahr kümmern sich oft noch mit um den Nachwuchs, der im Frühjahr auf die Welt kommt. Jetzt ist auch die Zeit für die zweijährigen Wölfe, sich ein eigenes Revier zu suchen. Da Wölfe ihre Reviere verteidigen, können sich die Jungtiere nur dort niederlassen, wo noch keine anderen Wölfe ihr Revier eingerichtet haben. Diese Verhaltensweisen sind es, die eine „rasante Vermehrung“ so gut wie unmöglich machen. Die meisten Jungtiere erreichen ihr drittes Lebensjahr nicht. Man ging bisher von einer Vermehrungsrate von 30 % aus. Im Monitoringjahr 2016/17 stagniert diese Rate nicht nur, sie ist sogar zurückgegangen.

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Anzahl der Welpen von 13 auf 14 leicht erhöht. Die Territorien sind bei 3 allerdings gleich geblieben. Der Verbleib des bisherigen Lübtheener Rudels ist derzeit ungeklärt. Anfang 2017 konnte der seit 2007 in der Lübtheener Heide lebende, mindestens 12-jährige Rüde letztmalig anhand von Fotofallenbildern dokumentiert werden. Die beiden besenderten Jährlingsfähen des Rudels, WF2 Naya und WF3 Emma, sind abgewandert; seit Mai 2017 wurden sie nicht mehr in der Lübtheener Heide nachgewiesen. Zu dem aktuellen Status der Elterntiere des Lübtheener Rudels liegen keine Hinweise vor, schreibt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Mit 12 Jahren hat der Rüde ein stattliches Alter für einen frei lebenden Wolf erreicht. Dennoch ist Wilderei als Ursache nicht auszuschließen. Erst im Dezember 2016 wurde dort der Jungwolf Arno erschossen aufgefunden.

Schaut man sich die Anzahl von Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern an und vergleicht sie mit den Schäden, stehen die Forderungen von Weidetierhaltern in einem ganz anderen Licht. Zitat aus der Pressemitteilung der Landesregierung: Im Jahr 2017 leistete das Land MV Kompensationszahlungen an Tierhalter in Höhe von etwa 15.700 Euro. Landesweit waren 28 Übergriffe auf Nutztiere registriert worden, bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 66 Tiere getötet und 22 Tiere verletzt. Seit Jahresbeginn 2018 wurden 4 Übergriffe auf Nutztiere registriert, bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Der vorbeugende Herdenschutz wurde im Jahre 2017 mit etwa 138000  Euro und im Jahre 2018 bislang mit etwa 32 000 Euro gefördert.

Quellen:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=136019&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundesland=&Jahr=2016

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2017/Dokumente/Pressehintergrund_Wolf_2017bf.pdf

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=122660&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

 

 

 

 

Wenn Schauspieler Publicity brauchen, darf´s auch der Wolf sein

Huch, ein Wolf! Nein, natürlich kein Wolf, das sieht man auch, wenn man genauer hinschaut. Das ist unser Tschechoslowakischer Wolfshund Anori und ich.

Hilfe! Wir haben Aliens in Deutschland, die uns auf Schritt und Tritt verfolgen! Sie nennen sich Wölfe, streifen einfach in der Gegend umher und fühlen sich vor allem im Wald pudelwohl. Ja, sie haben sogar Hunger und durchstreifen dabei  auch Gegenden, die von Schafen und Ziegen bevölkert sind, die entweder gar nicht, oder nur  sehr schlecht  vor ihnen geschützt werden. Wenn eines dieser Aliens auftaucht, ist garantiert irgendein Landwirt oder Spaziergänger vor Ort, der es filmt oder Fotos von ihm macht und dann ins Internet stellt. Soziale Netzwerke sind für solche Videos und Fotos sehr empfänglich, natürlich auch die Tageszeitungen. Gäbe es die Sozialen Netzwerke und medienbesessene Menschen nicht,  würde die Welt wahrscheinlich gar nicht wissen, dass es Wölfe gibt! Dabei scheint es unerheblich zu sein, ob es tatsächlich ein Wolf ist, der jemanden den Weg gekreuzt hat, oder ein Wolfshund. Aber das spielt ja bei solchen Leuten keine Rolle. Sie wollen einfach nur auffallen und von sich reden machen. Wie sonst kämen sie denn auch in die Medien?

Ach ja, zum Thema auffallen. Das haben jetzt auch Schauspieler für sich entdeckt, die wieder mal etwas Publicity benötigen, weil sie momentan nicht so gefragt sind. Ein gewisser Marten Krebs (36), der aus der Altmark stammen soll und  Schauspieler ist (wer ist bitte Marten Krebs???) und  in Berlin lebt hat auf seinem „Heimaturlaub“  – klingt als ob er beim Militär beschäftigt ist –  bei Stendal in Sachsen-Anhalt auch so eine unheimliche Begegnung der dritten Art. Dieser Mann, den ich mal als E-Promi bezeichnen würde, hat sich bei der Bild-Zeitung gemeldet und seine tolle Geschichte erzählt. Ihm seien beim Joggen zwei Wölfe begegnet. Nein, gefressen haben sie ihn nicht, sonst hätte er das der Bild-Zeitung ja nicht berichten können, aber diese Wölfe haben ihn „begleitet„. Dass es keine Hunde waren, sei ihm sofort bewusst gewesen.  Ein genauerer Blick habe ihm dann verraten, dass zwei Wölfe – ein Ausgewachsener und ein Jungtier – ihn verfolgten. So Herr Krebs, nur zur Aufklärung: Wie wollen Sie ein erwachsenes Tier und ein Jungtier erkannt haben? Wölfe bekommen nur ein Mal im Jahr Junge. Nämlich im Frühjahr. Die Welpen aus dem Frühjahr sind genauso groß wie ihre Eltern. Und die neuen Welpen verlassen erst nach sechs bis acht Wochen den Bau. Und: Wenn es ein, oder zwei Jungwölfe gewesen waren, dann müssten sie die gleich Größe haben. Hatten sie das? Nein, zumindest, was Ihre Aussage betrifft. Die beiden waren ja angeblich unterschiedlich groß! Allerdings bleibt natürlich die wissenschaftliche Frage, ob es Zwergenwölfe gibt…

Herr Krebs scheint ein Experten zu sein. Aber selbst wenn es zwei Wölfe gewesen sind, der Schauspieler hat gut reagiert und nicht einmal Angst gehabt, wird er in der Bild zitiert:  „Ich schrie und machte mich groß, da haben sie sich schließlich getrollt“.“ Bravo! Alles richtig gemacht, Herr Krebs! Aber beruhigt sei er nicht, denn vergangene Woche sei ihm schon ein Wolf vors Auto gerannt. Ja, lieber Herr Krebs, das kann passieren, denn die unerfahrenen Jungwölfe sind wieder unterwegs und suchen sich eine eigene Bude. Hier können Sie etwas darüber erfahren: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/11/achtung-teenager-sucht-erste-eigene-bude-2/

Apropos Medien:  Die waren früher mal ganz anders. Ja, ich kann mich noch gut daran erinnern, schließlich habe ich den Beruf des Redakteurs einmal gelernt, war viele Jahre Redakteur bei Tageszeitungen und habe von meinem Volontärsvater  immer gesagt bekommen, dass man ausgeglichen berichten muss, also jede Seite anhören und sie ihre Meinung sagen lassen muss, vor allem wenn es um kontroverse Themen geht.  Das hat sich völlig geändert, ich weiß auch gar nicht, ob es überhaupt noch diese „Volontärsväter“ oder „Volontärsmütter“ gibt, die Menschen, die Journalisten werden wollen, beibringen, wie man berichtet und schreibt und auf was man achten muss, damit die Berichterstattung objektiv ist.  Wahrscheinlich bin ich da altmodisch. Ich kann es aber einfach nicht leiden, wenn  Berichte – egal über welches Thema – tendenziös sind und sogar keine andere Meinung dulden. Bin mal gespannt, welcher Schauspieler, oder welche Schauspielerin als nächstes von Wölfen gestört wird…

Volker Vogel

Frau Ministerin Siegesmund: Nehmen Sie den Schießbefehl zurück!

Offener Brief an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – Ministerin Anja Siegesmund

info@anja-siegesmund

 

Liebe Frau Ministerin Siegesmund,

in einer Pressemitteilung von gestern informierte Ihr Ministerium darüber, dass geplant sei, Mischlingswelpen (so genannte Wolf-Hund-Hybrinden) der auf dem Truppenübungsplatz lebenden Wölfin bei Ohrdruf zu töten.

Unser Verein Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) widerspricht der geplanten Tötung. Bitte nehmen Sie den Schießbefehl zurück. Es gibt gar keinen Grund, diesen auszuführen. Gerade als Umweltministerin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollten Sie doch einen besonderen Bezug zur Natur und Umwelt mitbringen sowie Mitgefühl mit allen Lebewesen haben.

Wild geborene Hybriden sind nach EU-Recht genauso geschützt wie „reinrassige“ Wölfe. Das Land Thüringen würde sich unserer Ansicht nach mit der Tötung der Welpen sogar strafbar machen. Es gibt Alternativen zur Tötung: z. B. minimal-invasive Sterilisation. Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. Die Natur löst dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine. Des Weiteren ist es sehr unsicher, ob sich die Welpen überhaupt vermehren können und/oder werden.

Wir sehen die Entscheidung, diese Welpen abzuschießen, als ein fatales Signal. Zumal das Töten ohne vernünftigen Grund auch in überhaupt keiner Weise mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sein dürfte. Schon gar nicht, wegen „mangelnder Reinrassigkeit“. Frei geborene Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen verhalten sich in der Natur genauso wie ihre Eltern. Sie sind scheu und meiden den Menschen. Sollten die Tiere getötet werden, behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Wir hoffen, dass Sie Ihre Entscheidung noch einmal abwägen und überdenken. Sollten nicht gerade Sie, als Umweltministerin von Bündnis90/DIE GRÜNEN mit gutem Beispiel vorangehen und Mitgefühl sowie Empathie zeigen?

Mit hoffnungsvollen Grüßen

 

Wolfgang Riether

Vereinsvorsitzender

Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen)

Dazu auch ein Hintergrund aus Italien: https://www.facebook.com/parcogransassolaga/videos/1867209893530437/?hc_ref=ARQI9OyjXSk7M7_9j6fOslCImxW3-woNGAxqEwAuVm3ywJjI5leAe2mhqTKiOCId8ws&pnref=story

Das schreiben die Ökojäger dazu:

Die Feldforschung in Italien belegt beispielhaft eine Alternative zum Abschuss. Dort werden im Rahmen des europäischen LIFE-Projekts „Mirco“ Hybriden eingefangen, sterilisiert und besendert. Dann lässt man sie wieder frei. Damit soll die genetische Gefährdung der lokalen Wolfspopulation verringert werden. Fünf Hybriden wurden bereits im Mai sterilisiert und mit GPS-Sendern ausgestattet. So erhofft man sich auch neue Erkenntnisse über die Lebensweise dieser Mischlingsrudel. Hier die Videoaufnahme einer Fotofalle vom 12.05.17 im Gran Sasso (Abruzzen), die Hybriden mit Halsbandsendern zeigt.