Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter

 

 

Umweltminister Lies (SPD) ist für den Tod einer jungen Wanderwölfin verantwortlich

Wir erstellten bereits Strafanzeige gegen Minister und ausführende Personen wegen des zweiten Abschusses eines Wolfs im Revier Amt Neuhaus. Nun kommt es heraus, dass der erste Abschuss in diesem Gebiet am 8.1.2022, eine Jungwölfin betrifft, die aus dem Rudel Visselhövede stammt. Damit dürfte dieser Abschuss auch nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz und die niedersächsische Wolfsverordnung gedeckt sein.

Beispielbild Wölfin mit Jungtier. Dem Jungtier wurde durch die Erschießungsaktion die ganze Zukunft geraubt.

Es dürfen nur Wölfe aus dem Territorium gechossen werden, auf den die Schießgenehmigung ausgestellt war.  Diese junge Wölfin (GW2451f) wanderte aus über hundert Kilometer Entfernung in das Territorium Amt Neuhaus ein. Zur Zeit paaren sich die erwachsenen Tiere und die Jungtiere ab ein bis zwei Jahren, wandern ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Der jungen heimtückisch erschossenen Wölfin wurde sowohl die Partnerwahl als auch die Vermehrung verwehrt. Dabei informierte das Bundesministerium Ende des vergangenen Jahres darüber, dass Wölfe hier in Deutschland noch immer als bedrohte Art gelten. Wir fordern Umweltminister Lies auf, sofort mit dem Schießen auf Wölfe in den betroffenen Gebieten aufzuhören, da zur Zeit überall Jungwölfe wandern.

§ 45 a Abs. 2 BundesNatSchG aber auch § 5 Abs. 3 Nds Wolfsverordnung erlauben nur den Abschuss aus dem einen Rudel, in dem sich der so genannte „Problemwolf“ aufhält.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Anzeige gegen Minister und ausführende Personen gestellt.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

 

 

 

Abschussantrag für einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt

Es klingt nicht nur unglaublich, es ist auch so. Weil ein Kind wohl am 23. Juli 2021 auf einem Radweg zwischen Wittenhaben und Hullerbusch einen Wolf gesehen haben will, stellten die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft und ein Jäger noch am gleichen Tag einen Antrag auf Abschuss des Tieres. Wohl ohne überhaupt zu überprüfen, ob es sich denn wirklich um einen Wolf gehandelt hat. Monatelange Überwachung des Gebietes mit Wildkameras ergab nämlich, dass sich dort gar keine Wölfe aufhalten. Völlig zu Recht wurde der Antrag jetzt abgelehnt.

Beispielbild Wolf @Brigitte Sommer – Oft werden Hunde mit Wölfen verwechselt. Seit ihrer Rückkehr vor 20 Jahren nach Deutschland wurde kein Mensche durch einen Wolf verletzt. Auch kein Kind.

Der Nordkurier schreibt in einem gestern erschienen Online-Artikel, dass bei der Entscheidung, den Wolf nicht abzuschießen, das Schweriner Landwirtschaftsministerium, in dessen Zuständigkeit der Umgang mit dem geschützten Tier fällt, ein erhebliches Wörtchen mitgesprochen haben dürfte: Die offizielle Mitteilung hätte der Nordkurier nach mehrmaligem Nachfragen aus dem Backhaus-Ministerium erhalten.

Begründung: „Der von Ihnen genannte Antrag auf eine Entnahme von Wölfen wird von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde, dem Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zurückgewiesen werden“, heißt es darin. Begründet wird die Entscheidung mit den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für einen Wolfs-Abschuss. „Kritische Nahbegegnungen von Wölfen und Menschen konnten nicht festgestellt werden.“

Quelle: https://www.nordkurier.de/neustrelitz/wolf-darf-nicht-abgeschossen-werden-1846383112.html?fbclid=IwAR3BO5NuXSKnEO0HMhc18g_Mi4l0kjF5vWbx9ajkvJ9wy0FXhu1IKmorOQg

Wegen so etwas wird sofort von einem Jäger der Abschuss eines Wolfs gefordert. Wie Jäger aber Kindern schwerste Schäden zufügen, weil sie mit ihrer Waffe und ihren Augen gar nicht umgehen können, zeigt dieses Beispiel aus Thüringen. Das Kind leidet noch immer an den Schussfolgen eines Jägers:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/gera/prozess-jagdunfall-saara-100.html

Weltweit größte Studie zeigt auf: Gefahr von Wölfen gegen Menschen geht gegen Null

Die weltweit größte wissenschaftliche Studie zum Wolfsangriffen auf Menschen wurde aktualisiert und kommt zum Ergebnis, dass die statistische Wahrscheinlichkeit, für einen Wolfsangriff auf einen Menschen so niedrig ist, dass es nicht mehr berechnet werden kann. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert, die Wölfe endlich in Ruhe leben zu lassen und den Kontrollwahn aufzugeben.

Beispielfoto Wolf.

„Im Jahr 2002 veröffentlichte eine Forschungsgruppe des Norwegischen Instituts für Naturforschung (NINA) eine Studie[2], in der alle bis dahin weltweit bekannten Übergriffe von Wölfen auf Menschen aufgelistet wurden, und die weitreichende Beachtung fand. 18 Jahre später beauftragten die Verbände IFAW, NABU und WWF die Forschenden um Dr. John Linnell mit einer Aktualisierung der Studie, um eine faktenbasierte Diskussion zu potenziellen Gefahren durch Wölfe zu ermöglichen. Die Ergebnisse wurden im April 2021 veröffentlicht. Die Kernfrage war: Gibt es parallel zum Wachstum der Wolfspopulation, vor allem in Europa, automatisch auch mehr Angriffe von Wölfen auf Menschen? Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland hat es hier keine tödlichen Angriffe und auch keine aggressiven Annäherungen von Wölfen an Menschen gegeben. Die aktualisierte Studie gibt zudem einen Überblick über Konflikte von Wölfen mit Menschen in anderen Regionen der Welt,“ schreibt die Organisation IFAW auf ihrer Webseite.

Obwohl die Zahl der Wölfe seit 2002 in Europa angestiegen ist, hat es in diesem Zeitraum also keinen bestätigten tödlichen Angriff gegeben. In Anbetracht dessen, dass es fast 60.000 Wölfe in Nordamerika und 15.000 in Europa gibt, die sich ihren Lebensraum mit Hunderten Millionen Menschen teilen, ist das Argument, es habe lange Zeit in Europa nur deshalb keine Angriffe gegeben, weil kaum noch Wölfe existierten, damit entkräftet worden.

NABU, IFAW und WWF dennoch für Überwachung und Management

Unbestritten wäre es allerdings, dass Wölfe, wie andere größere Beutegreifer auch, Menschen verletzen oder töten könnten, heisst es weiter in der Pressemitteilung der IFAW.  Da es sich um ein (Wild-)Tier handele, kann niemand einen möglichen Angriff völlig ausschließen. Gleiches gilt für Wildschweine, Füchse oder Haushunde. Die Wahrscheinlichkeit für solch einen Vorfall ist jedoch – insbesondere in Europa – äußerst gering, wie die Untersuchungen zeigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Erkenntnisse aus der Studie zusammengefasst und die sich aus Sicht von IFAW, NABU und WWF daraus ergebenden Empfehlungen vorgestellt. Hierin ist sowohl von Management von Wölfen als auch von „Entnahmen“ die Rede.

Quelle: https://www.ifaw.org/de/aktuelles/angriffe-von-wolfen-auf-menschen-eine-aktualisierung-fur-2002-bis-2020?fbclid=IwAR08VkPc5fTQxmJCneGih9oPq__3Acl8bo8xOxar9rS5g9upiHEjf5aFZ2c

Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädiert für einen längst notwendigen entspannten Umgang

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen dies naturgemäß etwas anders. Eine 100-%ige Sicherheit gibt es nicht im Leben und hier muss auch eine Eigenverantwortung eine Rolle spielen. Solange Wolfssabschüsse in Aussicht gestellt werden, wird es immer wieder Personengruppen geben, die die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Wölfe „legal“ abgeschossen werden dürfen, wie beispielsweise Weidetiere absichtlich ungeschützt auf abgelegene Weiden zu stellen oder Wölfe mit Hilfe von Ködern anzufüttern. Stattdessen sollte man die Wölfe doch endlich einfach in Ruhe lassen. Allerdings fielen dann natürlich auch Forschungsgelder für Monitoring, Besenderung und Co. weg, an denen sowohl Forschende als auch Verbände verdienen.

Brandenburg: erneut drei illegal getötete Wölfe gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Beispielbild toter Wolf.

Im Gleisbett einer stillgelegten Bahnstrecke zwischen Neuhof und Werder (Landkreis Teltow-Fläming) wäre am Montag, den 3.Mai 2021 von einem Jagdpächter ein toter Wolf entdeckt worden. Bisherige Untersuchungen würden zeigen, dass das geschützte Tier an einer Schussverletzung verendet sei, teilte die Polizeidirektion West mit. Zuvor wurde bereits am 07. März 2021 ein erschossener Wolfswelpe im Dahme-Spreewald-Gebiet gefunden. Am 1. April 2021 wurde ebenfalls ein Jungtier im Oder-Spree-Kreis illegal getötet aufgefunden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige in allen drei Fällen über unseren Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de

Schon wieder vier tote Wölfe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeigen

Fälle in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen

Beispielbild erschossener Wolf ©Privat

Schon wieder wurden mehrere Wölfe grausam und hinterhältig getötet. Am ersten April wurde eine ausgewachsene Wölfn im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt aufgefunden. Ebenfalls am 1. April ein getöteter Jährling in Brandenburg bei Rautenkranz im Oder-Spree-Kreis. In Goslar in Niedersachsen wurde am 2. April ein toter Wolf von Spaziergängern aus dem Oderteich gezogen. Hier wäre die Ursache noch nicht geklärt, heisst es auf der Web-Seite der DBB-Wolf. Ein weiteren ungeklärten Fall gibt es im Niedersächsischen Landkreis Celle vom 16. März. Bei Widdernhausen wurde eine Wölfin tot aufgefunden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt deshalb zunächst Strafanzeigen in zwei Fällen. Wir behalten uns vor, auch in den anderen Fällen Strafanzeige zu erstatten, sobald mehr Informationen vorliegen.

Schon fünfzig tote Wölfe wurden alleine von Januar bis Mitte April diesen Jahres aufgefunden und bei DBB-Wolf gelistet. Die meisten Opfer fordert der Straßenverkehr. Drei tote Wölfinnen in Niedersachsen gehen auf das Konto des Niedersächsischen Umweltminister Lies. Auch hier haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Anzeige geben Minister und Ausführende erstattet.

Quelle:http://www.dbb-wolf.de

 

Niedersachsen – Jäger erschießt erneut falschen Wolf – Strafanzeige gegen Umweltminister und Täter

Die heimlichen Abschüsse in Niedersachsen gehen weiter. Nach dem Fall im Wolfsrevier Herzlake, wo heimtückisch eine Wölfin erschossen worden war, hat es eine Wölfin aus dem Landkreis Uelzen getroffen. Ein Jäger soll die Wölfin am Wochenende auf dem Gebiet des Ebstorfer Rudels getötet haben. Schießgenehmigungen hatten jeweils für die Rüden gegolten.

Auch Wölfe fühlen Schmerz und Trauer. Die Familie der erschossenen Wölfin bleibt zurück.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen uns, ob es tatsächlich Unvermögen ist oder es sogar System hat, nun erneut den falschen Wolf zu treffen, denn nach der Paarungszeit sind nun viele Wölfinnen trächtig. Mit einem solchen Abschuss kann nicht nur das Rudel zerschossen, sondern auch dafür gesorgt werden, dass der zu erwartende Nachwuchs nie geboren werden wird. Wir hätten allerdings auch genauso protestiert und Anzeige gestellt, wenn der „richtige“ Wolf getroffen worden wäre, denn wir bezweifeln grundsätzlich die Vereinbarkeit von Lies´heimlichen Schießbefehlen mit deutschem Recht und EU-Recht.

Umweltminister Lies freut sich über Abschuss

Umweltminister Olaf Lies zeigte sich heute über die Tötung auf seiner FB-Seite erfreut. Zitat: „Am Wochenende wurde auf Basis einer Ausnahmegenehmigung des Landkreises Uelzen ein Wolf auf dem Territorium des Ebstorfer Rudels erlegt. Die kontrollierte, konsequente Entnahme einzelner Tiere aus besonders auffälligen Rudeln durch die öffentliche Hand ist für mich der richtige Weg. Denn eine solche Ausnahmegenehmigung erfolgt immer nach sehr sorgfältiger Prüfung und sie erfolgt nur, wenn diese verhältnismäßig ist. Die Alternative wäre, dass verzweifelte Weidetierhalter im Zweifel irgendwann selbst zum Gewehr greifen. Soweit darf es nie kommen. Ein Leben mit dem Wolf bedeutet, dass wir eben auch damit leben lernen, dass immer wieder einzelne Tiere durch den Staat kontrolliert und nach sorgsamer Prüfung entnommen werden.“

Mit solchen Worten verabschiedet er sich endgültig von seiner Aufgabe als Umweltminister und er dient rein der Jagd- und Agrarlobby. Erschreckend ist es, dass er sich wohl derart sicher in seiner Position glaubt, dass er nicht einmal mehr den Anschein zu erwecken scheint, im Dienste der Umwelt und aller Wählenden in Niedersachsen tätig zu sein.

Seitens der EU läuft bereits ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX Wolf).  Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Davon kann auch die Niedersächsische Wolfsverodnung nicht ausgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dieser heimliche Abschuss sowohl gegen EU- als auch gegen Deutsches Recht verstößt und wir erstatten erneut Strafanzeige gegen Minister und Beteiligte.

Hier die Pressemitteilung: https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-42/113_read-10881/?fbclid=IwAR2STZzF3j3YWxgKZZSNDWool_fP4YNunmhTOIOoeR2MY09BpKr9zKPR4Ds

Hier der Fall Herzlake: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/02/12/heimlicher-abschuss-einer-woelfin-in-niedersachsen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-gegen-umweltminister-lies-und-ausfuehrende/

 

Wolfswelpen in Thürungen komplettieren erstes Rudel

Obwohl so genannte Experten daran zweifelten, dass die Ohrdrufer Wölfin im Alter von zirka neun Jahren noch einmal Nachwuchs bekommen könnte, zeigen nun Bilder aus einer Wildkamera des Umweltministeriums das Gegenteil. Auf Wildkamerabildern tummeln sich mehrere Wolfswelpen. Das freut uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehr. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Abschussfarce der Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) auf diese Wolfsfamilie damit endlich beendet wird.

Wolfswelpen in Thüringen. ©TMUEN

Zwei Mal hintereinander hatte die Wölfin Ohrdri mangels Anwesenheit eines Wolfsrüden in der Paarungszeit mit einem streunden Hund Welpen gezeugt und es sogar geschafft, diese Welpen alleine großzuziehen. Wegen einer angeblichen Notwendigkeit der Erhaltung der „Reinrassigkeit der deutschen Wölfe“ wurden die meisten dieser Wolfskinder allerdings getötet, obwohl so genannte F1-Hybrinden zu dem Zeitpunkt den gleichen Schutzstatus laut EU-Recht wie Wölfe genossen hatten. Dies wurde allerdings zwischenhzeitlich mit Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) Anfang des Jahres aufgehoben. Seither läuft aber ein Pilotverfahren gegen Deutschland.  Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestierten vehement und erstatteteten auch Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Wolfsmutter sollte abgeschossen werden

Doch nicht nur die Welpen sollten nach dem Willen der Grünen Umweltministerin sterben. Auch die Mutter Ohdri geriet Anfang des Jahres auf die Abschussliste. Eine Schlappe gab es dann allerdings im Juli für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt. Wir berichteten hier: http://Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Ein Umdenken dank nun „reinrassiger“ Welpen?

„Wir freuen uns über das erste echte Wolfsrudel in Thüringen seit 150 Jahren. Das ist ein Erfolg für den Artenschutz. Gleichzeitig bleiben wir an der Seite der Schäferinnen und Schäfer, um den maximalen Schutz ihrer Herden zu ermöglichen“, wurde Umweltstaatssekretär Olaf Möller in einer Pressemitteilung vom 14.08.2020 zitiert. Die Aufnahmen zeigten jeweils zwei Jungtiere, die phänotypisch mitteleuropäischen Wolfswelpen entsprechen würden. Der genetische Nachweis stehe jedoch noch aus. Mit dem Nachweis des Wolfsnachwuchses wechsele der Status des Wolfsvorkommens bei Ohrdruf von „Paar“ auf „Rudel“. Zitat: Auf den vorliegenden Bildern läuft um 2.49 Uhr erst die Wölfin durch das Blickfeld der Kamera, drei Minuten später folgen ihr zwei Welpen. Der zweite Nachweis der Jungtiere gelang am Abend desselben Tages. Um 22:23 Uhr lichteten die Kameras erneut beide Welpen ab. Es sind die einzigen vorliegenden Aufnahmen, die den bislang vermuteten Wolfnachwuchs bestätigen. Die genaue Anzahl und das Geschlecht der Welpen sind nicht bekannt. Über die Fotofallenaufnahmen ist lediglich gesichert, dass es sich um mindestens zwei Tiere handelt. Die jungen Wölfe sind zum jetzigen Zeitpunkt etwa 3 Monate alt. Meist bleiben die Nachkommen bis zu ihrer Geschlechtsreife im Alter von ein bis zwei Jahren im Rudelverband.“

Weidewonne? Schaf- und Ziegenhaltung für Fleischgewinnung massiv vom Land subventioniert

Gleichzeitig soll laut einer Thüringer Vermarktungsinitiative der Umsatz für für Lammfleisch deutlich wachsen. Dafür überreichten Umweltstaatssekretär Olaf Möller und Alexander Bonde, Generalsekretär der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) vor wenigen Tagen  einen Förderbescheid an die Naturstiftung David.

Die DBU finanziert 67.476 EUR, vom Thüringer Umweltministerium fließen 60.0000 EUR. Das Projekt der Naturstiftung David hat ein Volumen von rund 135.000 EUR und läuft vorerst bis Juli 2021. Zukünftig sollen Fleisch und Wolle so in ganz Thüringen unter der Marke „Weidewonne“ vertrieben werden. Dazu sollen regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsketten etabliert und ausgebaut werden. Projektpartner sind dabei die zwölf Thüringer Natura‐2000‐Stationen, das Natura 2000-Kompetenzzentrum, der Landesverband der Thüringer Schafzüchter und das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum.

Schaftstod durch Schlachter akzeptiert

Bei so vielen Subventionen sollte es doch nun endlich auch von Seiten der Weidetierhalter möglich sein, auch in den Schutz ihrer Tiere zu investieren, die wohl nachweislich eben nicht als Streicheltiere und reine Landschaftspfleger gehalten werden sollen. Insofern wundern wir uns schon über emotionalisierte Aufschreie von Schäfern und der Presse, wenn der Wolf sich ab und an auch mal ein Schaf holt; zumal es Entschädigungen gibt, HSH und auch noch Zäune bezahlt und gefördert werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wolfnachwuchs-in-thueringen

Sehr übersichtliche Rissliste mit wenigen Vorkommnissen in Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/20200903.pdf

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/weidewonne

Wolfsmanagementplan Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/managmentplan_wolf.pdf

Förderrichtline: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/foerderantraege_wolf_luchs/2019-11-19_nichtamtl.-Lesefass._AEnderung_Richtlinie_Wolf-Luchs_Website_TMUEN.pdf

 

 

Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.