Niedersachsen: Umweltminister Meyer (Grüne) setzt Schnellfeuer auf Wölfe um

„Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer (Grüne) in einer Pressemitteilung von gestern. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Schnellabschüsse werten wir als nichts anderes als eine Abkehr von evidenzbasierter Wissenschaft einen Rückfall ins Mittelalter sowie eine Scheinlösung für die Bauern. Warum, lesen sie hier in unserem Bericht.

Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hätten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Beispielfoto neun Monate alter Wolfswelpe © Brigitte Sommer

Zitat: „Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant.“

Juristischer Trick – Verordnung statt Gesetzesänderung

Um eine Gesetzesänderung zu umgehen, setzt man nun wohl auf Verordnungen. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Expertinnen und Experten im Dialogforum diskutiert, heißt es in der Pressemitteilung. Demnach plane das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) – https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html   – zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage könnten dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes (was ist ein zumutbarer Herdenschutz?) ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.

Selbst ein ausgewiesener Wolfsexperte, nämlich Dr. Carsten Nowak, räumte in einem Vortrag im Januar in Frankfurt ein, dass sogar bei Abschüssen nach den alten Regeln mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf geschossen worden sei. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Wie viel Sinn sollte es also machen, wenn sowieso nie die „Täter“ abgeschossen worden sind. Auch zum Thema Schnellabschüsse schätzte Nowak die Lage so ein: Man könne jetzt Wölfe im Umkreis von 1.000 Metern innerhalb von drei Wochen töten, wenn sie Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Auch wenn man nicht wisse, ob es der Richtige ist. „Man wird dann vielleicht sehen, ob es besser gelingt, die Wölfe zu kriegen. Höchstwahrscheinlich nicht, wird das nicht der Fall sein, denn ein Wolf hat ein Territorium von  etwa 200 Quadratkilometern, nahezu die Stadtfläche Frankfurt am Mains.“ Wenn er (der Wolf) an einem Tag irgendwo bei Schwanheim wäre, sei er an einem anderen Tag irgendwo bei Kalbach. Deswegen könne man sich da auf die Lauer legen, manchmal kämen die Wölfe auch wieder. Ob dies gelingen würde, das müsse man sehen.

Bauern werden also gar keinen Nutzen von Schnellabschüssen von Wölfen haben.

Wie viele Wölfe sollen also für ein solches Experiment künftig ihr Leben lassen?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen. Gutachten: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni 2023 entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht.

Dazu kommt noch, dass es in vielen Fällen gar keine Wölfe, sondern Hunde waren, die Schafe rissen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/21/jagdhunde-fuer-hohe-risszahlen-verantwortlich/

Parallel zum Verordnungsverfahren wird das Land bereits weiter die von der UMK vorgegebenen Kriterien und Voraussetzungen anwenden, wenn im Einzelfall die entsprechenden Vorrausetzungen vorliegen. „Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer.

Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise vor Gerichten standhalten wird.

Unsere Petition gegen Schnellabschüsse:

Hier ist der Link zur Petition: https://innn.it/wolf

 

Hier die Pressemitteilung:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dialogforum-weidetierhaltung-und-wolf-neue-regeln-fur-schnellabschusse-vorgestellt-229489.html?fbclid=IwAR2w6Ai23nQ-dBkrSI2tovEof2EGOKT7pP5cwqFzenBEI4s36uKegibUk1c

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/27/bitte-dringend-unterzeichnen-neue-petition-gegen-schnellabschuesse-von-woelfen/

 

Unabhängige Vereine essentiell

Es gibt in Deutschland kein einziges Institut, das wirklich regierungsunabhängig arbeiten kann, und auch Vereine und Verbände, die von der Bundesregierung Gelder erhalten, werden logischerweise eher nicht oder nur sehr moderat die Umwelt- und Tierschutzpolitik der Regierung kritisieren. Auch wenn dies vielen Experten und Regierungsorganisationen verständlicherweise nicht unbedingt gefallen mag, ist es wichtig, dass es unabhängige Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. weiter gibt. Unser Dank geht deshalb an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, die uns unsere unabhängige Arbeit ermöglichen.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Wolfsverordnungen in Österreich laut Gerichtsurteil illegal

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte die wilden Schießereien auf Wölfe, die einige Bundesländer in Österreich eröffnet hatten, beenden. Dort heißt es nämlich, dass Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter nicht rechtskonform sind. Und auch die Senkung des EU-Schutzstatus wurde im Agrarrat abgeschmettert.

Mit einem Trick hatte man mit dem wahllosen Abschuss auf Wölfe begonnen. Statt wie früher mit Bescheiden zu arbeiten, gegen die Umweltorganisationen vorgehen konnten, versuchte man nun deren Klagemöglichkeiten per Verordnung zu umgehen.

In Osttirol wären seit Mitte Mai zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben, so der ORF am 31. Mai in einer Pressemitteilung. Seitdem würden mehr als 300 Jäger die Tiere verfolgen, um sie zu töten.  In Prägraten wurde eine Prämie von 1.000 Euro für den Abschuss ausgesetzt. Dem Schützen wäre zudem auch noch Anonymität zugesichert worden. Auch diese Jäger sollten sich nun unserer Meinung nach nicht mehr zu sicher fühlen.

Wie schon in Kärnten, Tirol und Niederösterreich sollten ab 1. Juli auch in Oberösterreich per Verordnung Wölfe abgeschossen werden dürfen. Auch in Salzburg wollte man nachziehen.

Längst wissenschaftlich erwiesen: schießt man in Wolfsrudel hinein, erhöhen sich Risse eher noch, weil unerfahrene Jungtiere ohne Eltern nach leichtere Beute greifen. Foto: Säugende Wolfsmutter @Brigitte Sommer

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Nun stellt die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich

Der VwGH habe solchen Umgehungskonstruktionen nun einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, „dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben“, so die Umweltjuristin Lisa Schranz von der Organisation Ökobüro. Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren österreichischen Bundesländern wären daher nicht rechtskonform, betonte auch der WWF in einer Pressemitteilung von gestern und sieht einen „Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich“.

In Österreich leben gerade einmal 40 Wölfe

Laut des Leiters des Österreichzentrums Bär-Wolf-Luchs, Albin Blaschka, leben in Österreich zirka 40 Wölfe. 2022 hätten sie rund 800 Schafe und Ziegen auf den Almen gerissen. In der diesjährigen Almsaison seien es bisher etwa 150. Das Monitoring zählt aktuell sieben Rudel und eine Reihe wandernder Einzelwölfe.

Viel mehr tote Schafe durch andere Ursachen

Jedes Jahr werden in Österreich aber auf über 8000 Almen mehr als 300000 Rinder, 100000 Schafe, 10000 Ziegen und 8800 Pferde gealpt (Obweger 2017). Und während es von Wölfen gar keinen Angriff auf Menschen gibt, werden jährlich Menschen von Kühen schwer verletzt oder sogar getötet. Hier noch eine Zahl aus 2021: Im Schnitt kommen pro Jahr auf Österreichs Almen 3300 Schafe ums Leben. Der Anteil an Wolfsrissen beträgt knapp 14 Prozent.

„Die Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz“, sagte Blaschka zur Sächsischen Zeitung. Aber gerade der sollte wohl kein Thema sein. Das Land Tirol erklärte einfach alle 2100 Almen zum Alpschutzgebiet und den Herdenschutz in dem oft steilen Gelände als nicht machbar. Die Almen mit Zäunen zu schützen sei deshalb auch für das Bundesland Salzburg keine Option: „Herdenschutz funktioniert im hofnahen Bereich, die Salzburger Bauern haben bereits mehr als 800 000 Euro dafür investiert“, sagte der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Hubert Stock. Aber hoch oben im Gelände sehe es anders aus.

Fünf Wölfe sinnlos erschossen

Besonders aktiv bei der Wolfsbejagung war Österreichs südlichstes Bundesland Kärnten. Hier wurden nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen eineinhalb Jahren fünf als problematisch eingestufte Tiere erschossen.

Dabei gebe es bereits 70 Almen, die Herdenschutz erfolgreich praktizieren, so die Tierschutzorga VGT. Obmann Martin Balluch schickte eine Rechnung für einen Rehschutzzaun für seine Jungbäume an Wolfshetzer. Die illegale Ausrottung des Wolfes führe zu einer Schädigung des Ökosystems, so sein Argument. Die wichtige Rolle der großen Beutegreifer fiele dadurch aus. Und neben der Funktion als Gesundheitspolizei, schütze der Wolf u.a. vor zu starkem Verbiss. Österreich hätte deshalb die mit Abstand größte Rehdichte in ganz Europa. Mit Wölfen würde sich die Rehpopulation einem ökologisch verträglichen Maß nähern und damit den Jungwuchs im Wald fördern. Deswegen hätten seine  gepflanzten Jungbäume mit Zäunen geschützt werden müssen.

Erneuter Vorstoß auf Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der EU abgeschmettert

Politiker der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ wollen den Druck in Richtung Brüssel hochhalten. Die EU habe verschlafen, den Schutzstatus des Wolfs anzupassen.

Bär und Wolf waren am 26. Juni unter anderem Thema des EU-Agrarrats in Luxemburg. In einer auf Initiative von Rumänien abgehaltenen Aussprache forderte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) erneut länderübergreifende Maßnahmen und eine „praxisnahe Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfs“.

Rumänien forderte einen Paradigmenwechsel der bisherigen EU-Politik gegenüber „Beutegreifern“ und „innovative Lösungen“, um ein gedeihliches Zusammenleben von Mensch und Tier weiter zu ermöglichen. Man müsse der „realen Situation Rechnung tragen“.

Diese zeige etwa, dass in Rumänien zwei Drittel des europäischen Braunbärenbestands angesiedelt seien, der durch die wachsende Zahl vermehrt Probleme in Landwirtschaft und Tourismus verursache. „Wir sprechen von 8.000 Bären. Und die Zahl steigt“, so die rumänische Vertreterin.

Weg zur Koexistenz

Die größten Probleme seien aber Wölfe. In der Slowakei habe ein Wolfsrudel in der vergangenen Woche 300 Schafe angegriffen, von denen zwei Drittel dabei getötet oder verletzt wurden, hieß es seitens des Nachbarlandes, das ebenso wie Tschechien Rumäniens Vorstoß auf EU-Ebene unterstützte.

Es sei Zeit, den Schutzstatus bestimmter Arten zu überdenken, hieß es von tschechischer Seite. Dieser Haltung schlossen sich andere Ländervertreter an. Einzig Deutschland sah zwar „einen schwierigen Weg zur Koexistenz“ mit den Großraubtieren, aber für eine Änderung der 1992 beschlossenen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie „derzeit keinen Handlungsbedarf“, heißt es in einer Pressemitteilung des ORF.

Mindestens fünf Wölfen kostete eine Politik, die sich nicht nach dem Wohl der Allgemeinheit richtet, sondern ganz offensichtlich den Wunsch nach Trophäen erfüllt und dazu noch leichtgläubigen Bauern einen Sündenbock serviert hat, das Leben. Den Entscheidern muss von Anfang an klar gewesen sein, dass Verordnungen zum Wolfsabschuss rechtswidrig gewesen sein müssten, denn sonst hätte man nicht gleichzeitig eine Änderung der FFH-Richtlinie in Brüssel angestrebt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass mit dieser Klientelpolitik nun aufgeräumt wird und dies auch ein Schlaglicht auf Vorgänge in Deutschland wirft.

Quellen:

https://orf.at/stories/3321738/

https://www.saechsische.de/politik/international/oesterreich-und-schweiz-senken-die-abschuss-huerden-fuer-woelfe-5878545.html?fbclid=IwAR3fnTQKZYmwGq90FN2TPtemabVCBnJOZM_NQj86orPVEvy1Zr-9KiqE1jE

https://www.facebook.com/reel/286610863734820

https://www.oekobuero.at/

https://www.wwf.at/

https://orf.at/stories/3318646/

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/woelfe-rissen-heuer-450-schafe-109691149

Offener Beschwerdebrief an die EU wegen Wolfsabschüssen in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339 wurde bereits Anfang März kaltblütig von einem Jäger in Brandenburg erschossen. Eine genetische Analyse hätte jetzt endgültige Gewissheit gebracht, heisst es in einem Artikel im Berliner Kurier.  Der Wolf habe in Brandenburg mindestens 76 Nutztiere gerissen, galt als Problemtier und sei deswegen „erlegt“ worden, heisst es. Lesen Sie dazu hier unseren offenen Beschwerdebrief an die EU wegen dieses unhaltbaren Vorkommnisses in Brandenburg.

Beispielbild Jäger © Pixabay.

 

Zuvor war die Schießerlaubnis auch noch fast ein halbes Jahr geheim gehalten worden.Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Wer sich unserem Protest anschließen möchte, darf unseren Brief ebenfalls gerne verwenden.

 

Offener Brief an EU-Kommissar Sinkevičius

 

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr Sinkevičius,

mit Entsetzen erfuhren wir, das zwischen Luckau (Landkreis Dahme-Spreewald) und Dahme (Landkreis Teltow-Fläming) erneut ein angeblicher „Problemwolf“ durch einen Jäger erschossen wurde, dessen Identität jetzt bestätigt wurde.  Im Januar wurde bereits ein Wolfsrüde durch einen Jäger in dem Gebiet erlegt, dabei handelte es sich aber nicht um den gesuchten Wolf. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende. Daraufhin wurde die Abschussgenehmigung wieder in Kraft gesetzt. Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich  gegen EU-Recht verstößt.

Der jüngste Wolfsabschuss ist erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterter Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Ähnliche Vorfälle ereignen sich in jüngster Zeit bundesweit ständig. Abgesehen davon, dass gar nicht mitgeteilt wird, ob Vergrämungsmaßnahmen stattgefunden haben, kommt es andauernd vor, dass bei Abschussverfügungen Wölfe einfach abgeschossen werden, ohne dass es feststeht, ob es sich dabei um den Wolf handelt, der zum Abschuss freigegeben ist. Zudem sind die Schutzvorkehrungen der meisten Nutztierhalter vor dem Wolf desaströs. Nutztierrisse werden kontinuierlich provoziert.

Die EU hatte vor einiger Zeit schon gegen Deutschland ein EU-Pilotverfahren, unter anderem wegen den Wolfsverordnungen in Brandenburg und Niedersachsen, eröffnet. Dennoch schießt man dort weiterhin scheinbar nach Lust und laune Wölfe ab. Wir würden gerne von Ihnen erfahren, ob diese hier genannten Pilotverfahren überhaupt schon bearbeitet werden, wenn ja, warum diesbezüglich noch keine weiteren Schritte gegen diese wolfsfeindlichen Verordnungen eingeleitet wurden.

Danke für Ihre Zeit und viele Grüße

Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Brigitte Sommer – Ulrike de heuvel – Jürgen Götz – Volker Vogel

Vorstand

 

Weitere Infos:

Beschwerdebrief an die EU vom November 22 https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Quelle: https://www.berliner-kurier.de/problem-wolf-in-brandenburg-erschossen-li.328646?fbclid=IwAR1zZ5cQBl3yxxayQ9V75KZOy5Y01GTwqj9BJBANDP1BHFqOWd72qOG4ksA

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen die einfältige Wolfsverordnung NRW

Auf Druck der Lobbyisten hat wohl nun auch die nordrheinwestfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Essser eine Wolfsverordnung kreiert, die sich an der niedersächsischen Wolfsverordnung orientiert und der Tötung von Wölfen praktisch Tür und Tor öffnet. Auch in dieser Wolfsverordnung ist eine Besenderung von Wölfen festgeschrieben, was nicht nur unserer Meinung nach völlig irrsinnig ist und die „Entnahme“, also das Erschießen von Wölfen erleichtern soll. Wie bei allen anderen Wolfsverordnungen, die es unter anderem schon in Brandenburg und Sachsen gibt, sind die Begrifflichkeiten sehr schwammig formuliert und können jederzeit zu Gunsten der Lobbyisten umgesetzt werden. Das bedeutet im Klartext, dass das Abschießen von Wölfen schon beim geringsten Schaden beschlossen werden kann. Auch der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen scheint es dabei egal zu sein, dass seit zwei Jahren ein Pilotverfahren (eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren) der Europäischen Union bezüglich des Umgangs der deutschen Behörden mit dem Wolf gibt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren gegen diese neue Wolfsverordnung, die wohl nur zustande kam, weil Nutztierhalter und Pferdehalter in NRW kein Interesse haben, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen.

Wie bitte? Da guckt selbst der Wolf erstaunt. ©Beispielbild Wolf Brigitte Sommer

Im Mittelpunkt der Wolfsverordnung stehen – wie sollte es auch anders sein – natürlich mögliche „Entnahmen“ von Wölfen.  Wörtlich heißt es: „Die Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population im Sinne von § 45 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes wird auf Grundlage einer Stellungnahme der obersten Naturschutzbehörde getroffen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner vorherigen Benachrichtigung.“ Mit anderen Worten, sagt die Oberste Naturschutzbehörde, es gibt genug Wölfe, beginnt die Jagd auf sie. Derweil ist überall nachzulesen und von der EU-Kommission bestätigt, das bei der Population der Wölfe in Deutschland längst noch nicht von einem ausreichenden Bestand auszugehen ist. Hier muss auch auf die bestehenden FFH-Richtlinien geachtet werden, in denen der Wolf nach wie vor als schützenswertes Tier eingestuft wird. Mit anderen Worten: Die Oberste Naturschutzbehörde kann gar nicht den Erhaltungszustand gemäß §45, Absatz 7, Satz 2, Bundesnaturschutzgesetz einordnen. Eine solche Einordnung würde die EU-rechtlichen Vorgaben überhaupt nicht erfüllen.

Dass Umweltministerin Heinen-Esser sich gerade die niedersächsische Wolfsverordnung zum Vorbild genommen hat, zeugt nicht gerade von guter Kenntnis, denn gerade die Umweltpolitik des niedersächsischen Umweltministers Lies steht im Fokus der Ermittlungen der EU-Kommission. Lies hat bereits einige Abschussgenehmigungen von Wölfen genehmigt, und das geheim, ohne es öffentlich zu machen. Dafür hat er nach einer Klage der Grünen in Niedersachsen wegen seines nicht öffentlichen Vorgehens bereits eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen.

Die Wolfsverordnung für Nordrhein-Westfalen ist in allen Punkten sehr schwammig verfasst. Konkrete Zahlen, Vorgaben, werden erst gar nicht gemacht, auch nicht bezüglich möglicher Vergrämungen von Wölfen. Im Paragraph 3 der Verordnung ist festgehalten, dass es auch Weidetierhaltern erlaubt werden soll, Wölfe zu vergrämen. Eine völlig verrückte Idee, den Tierhalter haben keinerlei Wissen darüber, wie Wölfe vergrämt werden können. Stattdessen sollten sie sich lieber besser auf Herdenschutzmaßnahmen konzentrieren. Auch die mögliche Art der Vergrämung spricht Bände. Zitat: „Geeignete, nicht letal wirkende Geschosse sind die zur Wildtiervergrämung bestimmten zylindrischen, hohlen Weichgummigeschosse, faserige Weichgummigeschosse oder vergleichbare Gummigeschosse, die aus Jagdwaffen verschossen werden. “  Diese Geschosse können sehr wohl erhebliche Verletzungen verursachen. Mögliche Konsequenzen: Verletzte Wölfe werden aufgefunden, die dann getötet werden, denn das ist ja erlaubt. Zudem könnten mit Gummigeschossen auch Menschen erheblich verletzt und sogar getötet werden.

Immer wieder wird auch in dieser Wolfsverordnung die Bedrohung von Menschen aufgeführt. Zitat aus dem Paragraph 3:

„Ein für den Menschen unerwünschtes Verhalten liegt vor, wenn sich ein Wolf mehrfach

1. einem Menschen, der sich weder in einem Fahrzeug noch auf einem Hochsitz aufhält, auf eine Entfernung von unter 30 Metern nähert oder diesen in einer Entfernung von unter 30
Metern duldet und es sich nicht um einen Welpen handelt,
2. in einer Entfernung von unter 30 Metern zu von Menschen genutzten Gebäuden aufhält oder
3. innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen aufhält und sich nicht verscheuchen lässt.

Das z.B. unerfahrene Jungwölfe auf ihrer Suche nach einem eigenen Revier immer wieder Menschensiedlungen durchstreifen, scheint bei den Politikern noch immer nicht angekommen zu sein, bzw. sie ignorieren dies bewusst. Eine in der Wolfsverordnung festgelegte Entfernung zwischen Gebäuden, Menschen und Hochsitzen der Jäger (!)  von 30 Metern ist zudem eine willkürliche Festsetzung, die ausgelegt werden kann, wie es einem gefällt.

Sehr interessant, aber auch nicht verwunderlich ist, dass Herdenschutzmaßnahmen in dieser Wolfsverordnung mit keinem Wort genannt werden. Hier wird nur der Wolf als Verursacher genannt, nicht aber die eigentlichen Pflichten der Weidetierhalter. Auch diese Wolfsverordnung liest sich so, als müssten Weidetierhalter ihre Tiere erst gar nicht schützen.

Empathielos ist auch der Paragraph 8 der Wolfsverordnung verfasst. Hier geht es um die Entnahme eines schwer verletzten oder erkrankten Wolfes. Schon der Wortlaut assoziiert, dass an eine Behandlung von erkrankten Wölfen gar nicht erst gedacht wird. Wörtlich ist zu lesen: „Die Entnahme eines Wolfes ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses nach § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zugelassen, wenn dieser so schwer verletzt oder erkrankt aufgefunden wird, dass er nach dem Urteil einer
Tierärztin oder eines Tierarztes erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht mehr gesunden wird.“ Außerdem wird für den Fall des Auffindens schwer verletzter Wölfe eine Ausnahme vom Tötungsverbot erteilt. Die Behandlung eines verletzten, oder erkrankten Wolfs ist also gar nicht vorgesehen. Anders als in Italien schon mehrfach praktiziert, soll der Versuch, einen verletzten, oder erkrankten Wolf zu behandeln, gar nicht versucht werden.

Wir werden zudem bei der EU Beschwerde gegen diese Wolfsverordnung einlegen.

Quelle: Wolfsverordnung NRW https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6635.pdf

 

 

 

Umweltminister Lies will in Niedersachsen heimlich Wölfe abschießen – Wolfsschutz Deutschland e. V. kündigt Strafanzeigen an

Laut Antworten der Niedersächsichen Landesregierung auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN vom 20.11.2020, will das Umweltministerium weder Schützen noch Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Wölfen nennen und veröffentlichen. „Damit umgeht Umweltminister Lies (SPD)  das Recht der Öffentlichkeit auf Information“, so die Vorsitzende von Wolfsschutz Deutschland e. V., Brigitte Sommer. Schließlich muss selbstverständlich die Öffentlichkeit informiert werden, und man könne nicht einfach wild und heimlich drauflos schießen. Nach jeder Ausnahmegenehmigung müsse  es schließlich Verbänden, Vereinen sowie anderen Parteien möglich sein, Widerspruch einzulegen und rechtliche Wege zu beschreiten, z. B. Klagen einzureichen oder Anzeigen zu stellen. Würden Abschussgenehmigungen erst gar nicht öffentlich bekannt, würde jeglichem Einschreiten und Nachprüfen ein Riegel vorgeschoben werden. Wir fordern Umweltminister Lies sowie das Umweltministerium auf, unverzüglich bekanntzugeben, auf welche Wölfe Abschüsse verfügt worden sind! „Außerdem kündigen wir Strafanzeigen gegen den Umweltminister und Ausübende an, sollten Wölfe nach heimlichen Schießgenehmigungen zu Tode kommen.“

 

Heimliche Abschussgenehmigungen für gleich mehrere Wölfe

Laut einem Bericht der „NOZ“ wären derzeit in Niedersachsen gleich mehrere Problemwölfe zum Abschuss freigegeben, darunter Wolf Roddy mit der Kennung GW717m aus der Region um Rodewald (Landkreis Nienburg). Über eine Million Euro kostete bisher die erfolglos Jagd auf das Rodewaldrudel. Wir berichteten u. b. hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/
Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben mehrfach nachgewiesen, dass das Rodewalder Rudel kein Problemrudel ist, wie z. B. mit einer Zaunkontrolle auf der Pferdeweide, die als Begründung für die neueste Abschussverfügung hergenommen worden ist: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/12/08/schiessbefehl-rodewaldrudel-niedersachsens-weg-in-die-lobbykratie/ Darüber hinaus habe der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen für zwei Tiere erteilt, hätte ein Kreissprecher der „NOZ“ bestätigt, schreibt das Blatt heute. Nach Informationen der NOZ soll es weitere Genehmigungen geben, die auch das Ministerium als oberste Naturschutzbehörde erteilen könne. Das Ministerium wollte auf Anfrage der NOZ aber keine Zahl nennen. Bei erfolgtem Abschuss werde darüber aber informiert, hieß es gegenüber der NOZ. In der Antwort auf die kleine Anfrage der GRÜNEN werden insgesamt zwölf Wölfe als Problemwölfe benannt. Zur Entscheidung wurden weder Rechtsgutachten herangezogen, noch wurde sich mit BMU, BfN oder der DBB-Wolf abgestimmt.

Wölfe sollen noch 2021 in Niedersachsen ins Jagdrecht

Eine Novelle des Niedersächsichen Jagdgesetzes befände sich in der Vorbereitung und solle noch 2021 in den Landtag eingebracht werde, heisst es in der Antwort auf die kleine Anfrage der GRÜNEN. Und dies, obwohl der Bund niedersächsischen Jagdgelüsten bereits eine Absage erteilt hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/13/aus-der-traum-mit-der-wolfsjagd-bund-erteilt-niedersachsens-regierung-eine-absage/ Sollte dies wirklich in die Realität umgesetzt werden, müsste dieses aber gleichzeitig eine ganzjährige Schonzeit für den Wolf bedeuten, genauso wie es in Sachsen praktiziert wird, wo der Wolf seit einigen Jahren im Jagdrecht ist.

Wolfsschutz Deutschland e. V. kündigt Anzeige gegen Minister und Ausübende an

Die Öffentlichkeit derart vor vollendete Tatsachen zu stellen, dürfte weder deutschem Naturschutzrecht noch EU-Recht entsprechen, und wir sind entsetzt über dieses Handeln nach Wild-West-Methode. Sollten Wölfe tatsächlich umgebracht werden, erstatten wir Anzeige gegen Minister und Ausübende. Gleichzeitig fordern wir den Umweltminister auf, endlich die einseitige Lobbypoltik für die Jägerschaft zu beenden, der er wohl selber angehört. Mit seinem Schweigen Jagdausübende und andere Häscher schützen zu wollen, spricht Bände und ist unserer Ansicht nach überhaupt keine Begründung, die Öffentlichkeit nicht zu informieren.

GRÜNE drohen mit Klage

Die GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag haben die Landesregierung aufgefordert, Abschussgenehmigungen für Wölfe künftig wieder zu veröffentlichen. Fraktionsvize Christian Meyer sagte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), dass seine Partei ansonsten den Weg einer Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg einschlagen werde. Das Umweltministerium komme in Sachen Wolfsabschüssen den Auskunftspflichten gegenüber dem Parlament seiner Auffassung zufolge nicht nach, so Meyer.

Die GRÜNEN hatten Umweltminister Olaf Lies (SPD) bereits vor einigen Tagen eine scheinheilige Wolfspolitik vorgeworfen. Der Minister verliere immer wieder große Worte zu immer neuen Verfügungen und Abschussplänen, sagte der GRÜNEN-Abgeordnete Christian Meyer. Aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der GRÜNEN gehe hervor, dass das Land der Einschätzung des Bundesumweltministeriums folgt, dass der Wolf weiterhin bedroht ist. Trotzdem wolle der Minister mit der Aufnahme der Tiere ins Jagdrecht vorgaukeln, Wölfe könnten gejagt werden. In Wirklichkeit bleibe der Wolf aber ganzjährig geschützt.

Hier die Antworten der Landesregierung Niedersachsen auf die kleine Anfrage der GRÜNEN vom 20.11.2020 mit Schießgenehmigung – https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/08001-08500/18-08302.pdf

Stand Wolfsmonitoring: 35 Rudel und zwei Paare: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/

Bericht des NDR: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-Abschuss-Gruene-erwaegen-Klage-gegen-Landesregierung,woelfe660.html?fbclid=IwAR3Pzhh_cWZMjEqtMcsSyd-PIjFcTNARG6468SGxkFyRYj3h2s-LyziBwxA

Niedersächsische Wolfsverordnung des Olaf Lies: Vom Umwelt- zum Unweltminister

Laut zwei Pressemitteilungen des Niedersächsischen Umweltministeriums sei nun ein Entwurf der von Umweltminister Lies kreierten Wolfsverordnung, die u. a. dem Umgang mit so genannten Problemwölfen regeln soll, fertig. Der Entwurf würde nun in die Ressortabstimmung weiter geleitet werden. Erst dann bekämen die Verbände die Verordnung zur Ansicht. Allerdings verheisst es nichts Gutes, was jetzt schon aus dem Papier bekannt wird. Lies fordert u. a. wolfsfreie Zonen, will Jäger in Wolfsabschüsse einbeziehen und eine Obergrenze für Wölfe fordert Lies ebenfalls. Künftig werden sich wohl immer mehr Gerichte mit der Durchsetzung von Naturschutz befassen müssen. Am Ende unserer Reportage haben wir noch die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. zu den jüngsten Abschussverfügungen, die vor Gericht sind, verlinkt. Auf unsere Nachfrage nach weiteren Anträgen auf Wolfsabschüssen in Niedersachsen verweigert uns das Umweltministerium die Auskunft.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Er wolle den Schutz der Wiesenvögel nicht dem Wolf opfern, wird Lies in der Pressemitteilung zitiert. Heideflächen seien auf eine extensive Beweidung angewiesen, eine Einzäunung für Schäfer nicht zumutbar.  Fakt ist aber auch, dass das Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete Strafen in Millionenhöhe an die EU https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-niedersachsen-drohen-118-millionen-euro-strafe-_arid,1786166.html wird zahlen müssen.

Dass Umweltminister Lies sich nun plötzlich um den Naturschutz sorgt, mag man ihm nicht recht abnehmen. Zumal Weideflächen nicht zwingend mit Schafen beweidet werden müssen. Würde die Hobbyjagd endlich verboten werden, könnten Flächen auch von Rothirschen freigehalten werden. Würde der permanente Jagddruck nachlassen, würden sich die Tiere nämlich wieder aus dem Wald heraustrauen und ihre urprünglichen Flächen, nämlich Steppen, wieder in Besitz nehmen. Waldverbiss würde sich sogar verringern. Flächen könnten zudem auch wieder angesiedelte Großgrasfresser, wie Wisente freihalten. Hiermit käme man dem Ziel nach mehr Wildnisgebieten in Deutschland auch nach.

Lies fordert wolfsfreie Zonen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert Sonnenschutz für Schafe auf Deichen

Was Umweltminister Lies möchte, ist ganz augenscheinlich die Wahrung der Interessen der konventionellen Landwirtschaft. Seine Lobbynähe zeigt sich auch in der Forderung nach wolfsfreien Zonen auf Deichen. Dabei ist es Fakt, dass Deiche meist bereits mit Festzäunen eingezäunt sind. Innerhalb dieser Festzäune ließen sich, wie in anderen Grünflächen auch, Parzellen abstecken und Schafe mit Stromzäunen sichern. Sicherlich macht es mehr Mühe, täglich die Parzellen umzusetzen, doch dies wäre gut für Wolf und Weidetiere, weil sich die Schafe nicht wie üblich, tagelang sich selbst überlassen bleiben müssten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern zudem Unterstände für Schafe und andere Weidetiere.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Es ist leider Normalität, dass  Schafe auf Deichen und deren Umgebung im Sommerhalbjahr meist von früh bis spät der Sonne ausgesetzt sind. Dass man auch Wassergräben an Deichen einzäunen kann, ist in einer Broschüre von www.weidezaun.info zu sehen.

Hobbyjäger töten Wiesenvögel und sie wollen jetzt auch anonym Wölfe schießen

In einer weiteren Pressemitteilung fordert Lies auch Rechtssicherheit für Jäger beim Abschuss von so genannten Problemwölfen, ohne dies genauer zu definieren. Vom Jagdverband selber kamen Anfang des Jahres sehr krude Forderungen. Man wolle Wölfe anonym abschießen und einfach am Straßenrand ablegen https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Abschuss-von-Woelfen-Jaeger-wollen-anonym-bleiben,wolf4260.html

Gerne möchten wir hier auch noch einmal auf die von Herrn Lies vor Wölfen zu schützenden Wiesenvögel ansprechen. 68.965 Stockenten, 1.012 Pfeifenten und 5.647 Waldschnepfen alleine in 2019 von Hobbyjägern getötet.

Lies will eine Obergrenze für Wölfe

Es gehe ihm um einen günstigen Erhaltungszustand, der vom Bund definiert werden müsse, sagte Lies in einer Rede in Hannover. „Wie viele Wölfe und Rudel bedarf es, um zu vermeiden, dass der Wolf wieder ausstirbt?“ Der „günstige Erhaltungszustand“ gilt aufgrund von EU-Regeln als eine der Voraussetzungen für eine reguläre Jagd. Möchte Lies hier Lobbyarbeit für den Jagdverband machen, der wohl schon sehr lange gerne auch die Wölfe als bejagbares Wild im Katalog hätte? Unklar. Pikant ist es aber auch, dass ausgerechnet dem Niedersächsischen Jagdverband auch das Wolfsmonitoring unterliegt. Damit sind Interessenskonflikte eigentlich schon seit Jahren vorprogrammiert. In Niedersachsen leben aktuell offiziell 24 Wolfsrudel https://www.wolfsmonitoring.com/newsartikel/erster_reproduktionsnachweis_im_jahr_2020/

Viel Platz für Wölfe in Niedersachsen – doch auch viel Klüngel und Lobby

Aktuell können für Niedersachsen 30 Wolfsterritorien gelistet werden: 24 Wolfsrudel, 5 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf. Laut der neusten Studie des Bundesamtes für Naturschutz wäre noch sehr viel mehr Platz in Niedersachsen für Wölfe vorhanden.

Hier die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zu den jüngsten Abschussverfügungen in Niedersachsen: http://www.djgt.de/system/files/356/original/Abschuss_Landkreis_Uelzen_Hirt.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben UmLies und weitere wegen illegaler Anfütterung angezeigt – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/

Fazit von Almut Hirt. Zitat: „Die vorliegende Ausnahmegenehmigung setzt sich in bedenklichem Maße über die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung des EuGH hinweg. Die Anforderungen an den Herdenschutz und den Erhaltungszustand der Population werden großzügig zulasten des Artenschutzes minimiert. Die der Behörde nach der Rechtsprechung des EuGH obliegende Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung und die Klarstellung, dass die bestehenden Ausnahmetatbestände restriktiv auszulegen sind, werden ignoriert. Sollte sich diese Praxis durchsetzen, wird die Zukunft des Wolfes düster aussehen.“

Engagierte Bürger nötiger als jemals zuvor

Unter diesen Voraussetzungen ist das persönliche Engagement von Natur- und Tierfreunden *innen wichtiger als jemals zuvor geworden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. brauchen dringend Unterstützung in Form von Spenden https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/ aber auch von Aktiven, denen wir zusichern, dass sie inkognito bleiben. Hier geht es zum Beitritt: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-lies-wir-werden-weder-hochwasserschutz-188284.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wolf-braucht-vernunftiges-management-188384.html

Statistik: Deutscher Jagdverband: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_Infografik_Jahresjagdstrecke_Bundesrepublik_Deutschland_2018_2019.jpg

Statistik: Jagdstrecke Wiesen-und Waldvögel 2019, siehe Seite 37: https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/19_10_LJB_2018_2019_web.pdf

Studie BfN: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/08/neue-studie-des-bundesamtes-fuer-naturschutz-deutschland-hat-viel-platz-fuer-woelfe/

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/zu-wenig-flaeche-fuer-naturwaelder-in-deutschland,RNmwzaV

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy und holt Jäger mit ins Boot – Wolfsschutz Deutschland e. V. droht mit Anzeige

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlängerte jetzt nicht nur erneut den Schießbefehl auf Wolf Roddy, sondern er will gleich auch noch die Jäger mit ins Boot holen.  Künftig will Lies sogar Wölfe nach Quote abschießen und er will dazu eine eigene Wolfsverordnung kreieren. Dies würde gegen EU-Recht sowie Tierschutzrecht verstoßen, finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Anzeige gegen Minister und Jäger erstatten, sollten Roddy oder andere Wölfe erschossen werden.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) bat am 28. November auf der Jahresversammlung des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) in Bad Fallingbostel die Jäger in Niedersachsen um Mithilfe beim Thema Wolf, steht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.  Zitat aus der PM:  „Wir müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auch eine ausreichende rechtliche Absicherung für die Jäger garantiert“, sucht Lies den Schulterschluss mit den Jägern. Wenn die rechtliche Grundlage für die Entnahme eines Wolfs gegeben ist, dann geht dies nach Ansicht von Lies nicht ohne Unterstützung der Jäger. „Ich bin froh, dass wir den Dialog dazu konsequent führten“, so der Umweltminister, der zugleich auf den gesetzlich „sehr engen Rahmen“ beim Thema Wolfsentnahme hinwies.

Das halten wohl die Wölfe von dem Vorhaben des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. ©Brigitte Sommer

Strafanzeige gegen Lies und Jäger

Anscheindend möchte Lies diesen engen gesetzlichen Rahmen so schnell wie möglich aushebeln. Mit „rechtlicher Grundlage“ spielt Lies wohl auch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) an, die von seiner Amtskollegin, Bundesumweltministerin Schulze entworfen worden war und für die demnächst im den Bundestag abgestimmt werden soll. Hier unsere Stellungnahme dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/02/stellungnahme-an-den-umweltausschuss-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-aenderung-des-45-abs-7-bnschg-lex-wolf/

Am Montag, den 09.12.19,  findet eine öffentliche Anhöhrung zur „Lex Wolf“ in Berlin statt.  Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gerät indes selbst unter Druck, denn in einer Rüge kreidet ihr der Bundesrechnungshof an, hunderte Millionen Euro für Berater ausgegeben zu haben. Mit diesem Geld hätte man sämlichen Weidetierhaltern in ganz Deutschland wolfsabweisende Zäune bezahlen können.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage eines Naturschutzvereins gegen die Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden. Obwohl es hier wohl noch kein abschließendes Urteil gibt, lässt Lies weiter Jagd auf Wolf Roddy machen. Sollten hier Jäger tatsächlich mit an der Jagd beteiligt werden und der Wolfsrüde oder ein anderer Wolf erschossen werden, erstatten wir von Wolfsschutz Deuschland e. V. Strafanzeige, sowohl gegen die ausführende Person, als auch gegen Umweltminister Lies.

Weiter heisst es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass mit der Förderung  ja schon die Beschaffung von wolfsabweisenden Zäunen – zum Beispiel bei Schafen – ermöglicht werde. Aber man könne nicht überall in Niedersachsen entsprechende Zäune aufstellen. Gerade an den Deichen sei schon aus technischen Gründen ein solcher Schutz nicht möglich. Und im Gegensatz dazu könne sich eine Rinderherde „zum Teil selbst schützen“, so Lies.

Wie bitte? Selbstverständlich ist eine Weidetierhaltung hinter wolfsabweisenden Zäunen auch an und auf Deichen möglich.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Umweltminister Lies scheint auch in Bezug auf Rinderhaltung leider völlig faktenresistent oder lobbygesteuert zu sein. Unsere heutigen, hochgezüchteten Rinderrassen haben es verlernt, ihre Kälber zu verteidigen. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die meisten Kühe auch noch enthornt werden. Wölfe sind Opportunisten. Sie können sehr schnell einschätzen, ob ein Kalb fit ist oder nicht. Wie soll ein Wolf wissen, dass Schaf „erlaubt“ ist und Rind nicht? Zumal das Umweltministerium ja bereits selber Zäune für Rinder in die Förderkulisse mit Billigkeitsleistungen mit hineingenommen hatte. Wolfsexpertin Dr. Marion Ebel bestätigt diese Fakten auch noch einmal in einem Interview in der Sendung „Hallo Hessen“ – ab Minute 10 zu hören und zu sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/hallo-hessen/sendungen/hallo-hessen–woelfe-in-hessen,sendung-75300.html

Weidetierhaltung vor Naturschutz

Wichtig sei, dass jetzt zügig die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werde, die „Lex Wolf“, um einen rechtsicheren Rahmen für die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme zu erhalten – von einzelnen, auffälligen Tieren, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Zitat: „Im Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf müssen wir am Ende immer die Zukunft der Weidetierhaltung in Niedersachsen sichern“, so Lies. „Auf dieser Basis werden wir vorgehen. Klar ist aber auch, der hohe Schutzstatus des Wolfs grenzt den rechtlichen Rahmen ein.“

Lobby für Jäger – Lies will Wölfe nach Quote schießen

Das Ziel müsse lauten: Über eine Ausnahmegenehmigung oder mit einer Quote wie in Frankreich einzelne Wölfe zu entnehmen. Das Ministerium arbeite gerade an einer Wolfsverordnung, die ein Raster definiere für künftiges Vorgehen, auch „um die Jäger einzubinden. Denn ich brauche ihre Unterstützung“, betonte Lies. „Ich möchte die Jäger rechtlich absichern, so dass ihnen kein Problem entsteht. Und: Wenn wir über einen Abschuss entscheiden, dann gehört es dazu, dass die Gesellschaft diese Entscheidung auch akzeptiert“, so der Umweltminister. Er werde „für dieses Modell überall werben im Sinne der Jäger“.

Eine Lies´sche Wolfsverordnung würde, wie er sie plant, nach unserer Ansicht genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes. Es gehört ebenso zu einer demokratischen Gesellschaft, dass Poltiker dann auch entsprechende Anzeigen und Klagen von Naturschutzverbänden akzeptieren müssen. Im Sinne der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Naturschutzes.

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-bittet-jager-um-unterstutzung-beim-wolf-verordnung-fur-entnahme-im-notfall-geplant-183081.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltministerium-gibt-offenbar-hunderte-millionen-euro-fuer-berater-aus-a-1293985.html

 

Wolfskonzept der CDU- und SPD-Koalition in Sachsen ist ein Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Unfassbar populistische Töne der Sachsenregierung zum Jahresende

Das Land Sachsen hat massive Probleme. Große Teile der Landbevölkerung fühlen sich abgehängt. Seit Jahrzehnten fühlen sich kleine Kommunen, Ortschaften und Dörfer finanziell ausgeblutet und im Stich gelassen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen darum kämpfen, dass Schulen nicht geschlossen werden, ja sogar Weihnachtsmärkte sollten in vielen Kleinstädten abgeschafft werden, weil das Geld nicht reicht. Wen wundert es, dass viele junge Leute nicht mehr in der Region bleiben möchten und abwandern.

Geld, das Kommunen nicht erhalten, soll nun dafür eingesetzt werden, Wölfe zu killen?

Die Koalition aus CDU und SPD setzt diesem Trend seit Jahren nichts entgegen. Stattdessen schießen sich Politiker der C-Parteien auf den Wolf ein. Die CDU rief eigens eine Kampagne gegen Wölfe ins Leben, die SPD hat diesem Stil, genauso wie in der großen RegierungsGroKo,  anscheinend abzunicken. Wo bleibt der Protest der Basis der Sozialdemokraten? Statt dass die Politik Voraussetzungen dafür schafft, dass es den Menschen in Sachsen besser geht, soll es dem Wolf nun schlechter gehen. Eine krude Logik, die bald niemand mehr verstehen kann?

Ganze Wolfsfamilien und Welpen sollen getötet werden dürfen

So haben die CDU und SPD einen Antrag in den Landtag eingebracht. Die Staatsregierung soll bis Ende 2018 gemeinsam mit anderen Bundesländern mit einer Wolfsverordnung Grundlagen für einen „sachlichen Umgang mit dem Wolf“ schaffen. Verbände sollen sich bis Ende 2018 dazu äußern. Die Bevölkerung wird nicht gefragt. Dabei will man u. a. auch ein grenzübergreifendes Monitoring mit Polen. Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste.

Hier der Link zu dem Pamphlet: Wolfsverordnung_zur_Anhoerung_freigegeben

Brigitte Sommer

Vorsitzende

Alexander Januskiewicz

Biologe, Vorstandsmitglied

 

 

 

 

Sachsen – Rissvorfall bei Förderverein Oberlausitz: Wir fordern Herdenschutz statt Wolfsabschuss!

Wie kann das sein? Der Förderverein Oberlausitz wartet seit Dezember 2017 auf neue, wolfssichere Netze und Entschädigung!

12.10.2018 – Dauban/Wartha (Schlangenweide- Elchgehege) – Von einem Blutrausch war in der Presse mal wieder schnell die Rede. Das Daubaner Wolfsrudel soll aktuell mutmaßlich für einen Großriss von mindestens 40 Schafen verantwortlich sein. Mindestens 80 Tiere wären weggelaufen und würden tatsächlich noch immer vermisst werden, teilt uns der Schäfer Felix Wagner, Mitarbeiter des Vereines, am Telefon mit. Der Verein hält in fünf Herden 534 Schafe und 52 Ziegen mitten im Gebiet des Daubaner Rudels. Die Tiere würden wichtige Aufgaben in der Landschaftspflege übernehmen. Man setze sie ein für die Offenhaltung und gegen die Verbuschung  des Gebietes. Diese Maßnahmen kämen auch bedrohten Arten wie beispielsweise Feuersalamander und seltenen Schmetterlingsarten zugute. Das Projekt wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert und für die Landschaftspflege gibt es auch EU-Subventionen. Dennoch sei die Haltung und Pflege der Schafe derart kostenintensiv, dass der Verein sich bislang keine zusätzliche, unter Strom stehende obere Litze sowie Herdenschutzhunde leisten könne.

Zwar würde die Anschaffung von Herdenschutzhunden von der sächsischen Landesregierung gefördert, doch könne man den Unterhalt, wie z.B.Futter- oder Tierarztkosten nicht alleine stemmen. Auch sei es schwierig, Herdenschutzhunde in alle fünf Herden zu integrieren. Eine weitere Option, Esel, stünden nur für trockene Böden und Magerwiesen zur Debatte. Auf den Feuchtwiesen, auf denen Schafe und Ziegen ebenfalls Flächen freihalten, wäre der Boden wegen Hufproblemen bei Eseln nicht geeignet.

Die Mitarbeiter des Vereins fordern nicht den Wolfsabschuss

Mit seinem Projekt, der Wolf und die sieben Burenziegen, dessen Förderung bis 2020 sichergestellt ist, wollte der Förderverein sogar für die Akzeptanz des Wolfs in der Region werben. Einer der wichtigsten Brennpunkte ist dabei die Akzeptanz des Wolfes (Lupus lupus), der seit einigen Jahren wieder in das Gebiet des Biosphärenreservates und die umliegenden Region zurückgekehrt und in Ausbreitung begriffen ist. Große Skepsis machte sich zunächst in der Bevölkerung und insbesondere bei den Landnutzern breit. Verluste  von Schafen, insbesondere durch falsche Haltungsmaßnahmen begünstigt, führten zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Naturschützern und Landnutzern. Mitten im Bestandsgebiet des Daubaner Rudels gelegen, praktiziert der Förderverein Landschaftspflege mit Moorschnucken und Burenziegen und greift damit ganz praktisch einen der größten Brennpunkte auf… steht auf der Webseite des Vereins zu diesem Projekt.

Förderverein hat EU-Subventionen in Höhe von über 300.000 Euro erhalten

Der Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide und Teichlandschaft e. V. hat laut der Liste von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2017 362.663,41 Euro erhalten. Siehe hier unter Suchbegriff Mücka https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche

Die Geschäftsführerin des Vereins, Annett Hertweck, sei am Tag des Vorfalls selbst früh am Morgen vor Ort gewesen. Sie sei geschockt über die Situation gewesen und sie hätte Wölfe mit eigenen Augen wegrennen gesehen. In Punkto Herdenschutz habe man nichts falsch gemacht, betont sie. Neben vielen toten und halb aufgefressenen Schafen und Ziegen sei auch genug Wolfskot vor Ort gewesen. Sie gehe davon aus, dass sich der Großriss per DNA bestätigen würde. Experten müssten danach entscheiden, wie es mit dem Daubaner Rudel weitergehen solle. Es seien aber nicht die Wölfe das Problem, sondern eine mangelnde Anerkennung der Naturschutzarbeit. Man hätte keine Entschädigung für 29 vermisste Schafe aus dem Riss vom vergangen Jahr erhalten und auch das Geld für den Bau von Nachtpferchen müsse man selber aufbringen. Schäfer Felix Wagner klagte weiterhin, dass man im Dezember 2017 Entschädigungen für den ersten Riss beantraget habe, die noch immer nicht ausgezahlt worden sei. Auch habe man schon damals neue, wolfssichere Zäune bestellt, aber bis heute nicht erhalten.

Statt endlich Entschädigung zu gewährleisten, überlegt das Landratsamt den Wolfsabschuss

Es würde davon ausgegangen werden, dass mindestens vier Wölfe an dem Angriff beteiligt waren, teilte das Landratsamt dem MDR mit. Das Sächsische Umweltministerium sei über den Vorfall informiert worden. Geprüft wird demnach auch die Möglichkeit einer Entnahme, heißt es in der Mitteilung. „Da die Wolfspopulation so zugenommen hat, müssen wir in naher Zukunft mit weiteren Konflikten rechnen. Deswegen sind wir im Gespräch in Sachsen eine Wolfsverordnung aufzustellen, die unsere behördlichen Entscheidungen zur Entnahme erleichtert“, wird Dezernatsmitarbeiterin Heike Zettwitz gestern vom MDR zitiert. Im Sommer, während der WM, strich die GroKO eine Weideprämie für Halter von Nutztieren.

Im Herbst besteht die Gefahr von vermehrten Angriffen von Wölfen auf Weidetiere

Dies hatte Wolfsschutz Deutschland bereits im vergangenen Jahr anhand der Statistik vom Rosenthaler Rudel nachgewiesen. Es gibt auch eine logische Begründung dafür. Die im Frühjahr geborenen Welpen fressen mittlerweile längst selber Fleisch, werden aber noch von den Eltern mitversorgt. Mitversorgt werden oft auch noch die Geschwister aus dem Vorjahr, die mit bei der Aufzucht der Welpen helfen. Es besteht in den Herbstmonaten, bis zur Abwanderung der Jungtiere also ein erhöhter Bedarf nach Fleisch im Rudel. Werden Weidetiere wie Ziegen und Schafe nicht bestens geschützt, nehmen Wölfe ihre Gelegenheit wahr.

Blutrausch bei Wölfen gibt es nicht

In den Medien war schnell von grausamer Tötung und Blutrausch die Rede. Ganz so, als genieße der Wolf seine blutrünstige Tat. Hier wird der Wolf auch schnell mal mit Psychopathen verglichen. Doch im Gegensatz zum Menschen, tötet ein Wolf nicht aus Lust oder Perversion. Zum Überleben braucht ein Beutegreifer Fleisch. Zum Überleben muss er töten. Auslöser für einen Angriff ist der Beutetrieb. Dieser ist genetisch festgelegt. Flieht die Beute, wird dieser Trieb ausgelöst. In der Natur holt sich ein Beutegreifer normalerweise ein Tier, tötet es durch Kehlbiss und frisst es dann. Eingezäunte Weidetiere stellen eine nicht natürliche Situation für Wölfe dar. Gelingt es ihm eines der Tier zu reißen und zu töten, rennen noch immer Schafe oder Ziegen herum, ohne fliehen zu können. Dieses Verhalten löst so lange den Beutetrieb bei dem Wolf aus, bis sich keines der Tiere mehr bewegt. Diese Situation ist für Weidetier und Wolf gleichermaßen tragisch, denn ein Wolf tötet so bis zur völligen eigenen Erschöpfung.  Das Phänomen ist auch bei einem Fuchs im Hühnerstall bekannt. Die Verantwortung für den Schutz der Weidetiere trägt der Mensch. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo ein Nebeneinander Wolf und Weidetiere klappt. Herdenschutzhunde, Esel auf Magerböden, wolfssichere Elektrozäune mit zusätzlicher Stromlitze oben, Nachtpferche, Festzäune mit Untergrabungsschutz sind nur einige Beispiele. In Niedersachsen gibt es mehr Wölfe und gleichzeitig weniger Risse. Ein deutliches Indiz dafür, dass Herdenschutz wirkt.

 

So sieht der Zaun dort um eine Herde herum aus. Eine obere stromführende Litze ist bis zum Riss nicht angebracht gewesen. Zaunhöfe 1.05 Meter. Der Verein habe bereits nach dem ersten Rissvorfall im Dezember 2017 bessere Zäune als auch Entschädigung angefordert, beides aber bis heute nicht erhalten.
In dem Gebiet wird aktuell Holz mit Hilfe schwerer Maschinen geerntet. Ein Anwohner vermutet, dass das Rudel deshalb aus seinem Kerngebiet vertrieben wurde.
Schutz durch Verzicht des Menschen: Gebiete nicht zu betreten, gewährleisten eine Renaturierung der Natur. Dennoch moniert ein Anwohner, dass sich viele Menschen nicht an das Verbot halten würden und sogar mit Autos hindurchfahren würden.
Konikpferde sind auch in dem weitläufigen Gebiet untergebracht. Dahinter befindet sich das Elchgehege. Der Riss ereignete sich im Südwesten des Elchgeheges auf der so genannten Schlangenweide.
Das Daubaner Rudel soll für den Großriss verantwortlich sein .
Holzernte mit schwerem Gerät. Durch die Maschinen werden viele Wildtiere beunruhigt und vertrieben. Auch das Daubaner Rudel?
Holzernte findet normalerweise in den Wintermonaten statt.

 

Hier ein Bericht des MDR zum Vorfall: https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/wolf-riss-schafe-niesky-100.html

Hintergrund zum Förderverein Oberlausitz:

Der Förderverein für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V., seit August 2016 anerkannte Naturschutzstation „Östliche Oberlausitz“ des Landkreises Görlitz, unterstützt seit seiner Gründung die Naturschutzarbeit im gleichnamigen Naturraum und heute weit darüber hinaus. Er hat wesentlichen Anteil an der erfolgreichen Gründung und Entwicklung des UNESCO Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide – und Teichlandschaft, und er arbeitet in besonders intensiver Weise mit der Naturerbe GmbH der Deutschen Bundesstiftung Umwelt auf den Flächen des Daubaner Waldes zusammen. Die Naturschutzstation „Östliche Oberlausitz“ führt unter ihrem Dach naturinteressierte Menschen zusammen, darunter z.B. Ornithologen, Botaniker, Teichwirte, Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden Görlitz und Bautzen sowie Mitarbeiter der Naturschutzstation Neschwitz schreibt der Verein auf seiner Seite. Hier der Link: https://www.foerderverein-oberlausitz.de/index.php?option=com_content&view=featured&Itemid=70

Brandenburger Wolfsverordnung – Will die Jägerschaft mit einer Rissprovokation in Kemlitz Fakten kreieren?

Kemlitz – Der Nordkurier meldet heute, dass in Kemlitz erneut Schafe gerissen worden seien. Diese Schafe standen Monate lang völlig ohne Schutz auf einer Lichtung mitten im Wald. Mehrmals machten wir Bilder von der Lage vor Ort und schalteten auch diverse Behörden ein. Mindestens einmal sind die Schafe auch ausgebrochen. War dieses Verhalten des Halters gewollt? Sollten die Schafe gerissen werden? Vieles weist darauf hin. Und nun lässt sich Herr  Feimann von einem Fotografen des Nordkuriers ablichten und betrauert seine angeblich so wertvollen Tiere? Warum hat er sich dann mutmaßlich Monate lang nicht um seine Tiere gekümmert Er stellt sich in dem Bericht als Weidetierhalter und Schäfer dar, dass er auch Jäger ist, wird nicht sofort deutlich. Ebenso wenig, dass er dort ein privates Jagdgelände hat. Nur in einem Nebensatz informiert das Onlinemedium darüber, dass Herr Feimann Mitglied des Jagdverbandes ist.

Zitat: „Tierhalter Frank Feimann äußerte sich gegenüber dieser Zeitung entsetzt. „Wir haben uns extra auf den Erhalt gefährdeter Nutztierrassen konzentriert“, sagte Feihmann. „Das ist in Brandenburg wohl künftig nicht mehr möglich.“ Die Tiere hätten hinter einem 90 Zentimeter hohen Weidezaun mit vier stromführenden Litzen gestanden und seien trotzdem von Wölfen gerissen worden. „Wir haben Angst, dass wir unsere Tierhaltung an den Wolf verlieren“, sagt Feimannn, der auch Mitglied des Landesjagdverbands ist.“

Mehrmals waren wir vor Ort und wir haben eine gänzlich andere Situation vorgefunden. Die Schafe hatten keinen Wetterschutz, kein frisches Futter, kein Wasser und Strom war auch nicht auf dem Zaun.

Nun meldet sich auch der Präsident des Landesjagdverbandes zu Wort. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Zitat: „Jagdverband fordert Umsetzung der Wolfsverordnung

Dessen Präsident, Dirk-Henner Wellershoff, sprach gegenüber dieser Zeitung von „dramatischen Erlebnissen.“ „Die Menschen in der Region sind geschockt, wenn sie angefressene, traumatisierte Schafe auf dem Acker sehen.“ In der letzten Woche habe der Verband Videos vom wenige hundert Meter vom Forstgut entfernten Wildpark Johannismühle erhalten, die zeigen, wie drei Jungwölfe um die den Wildpark herumstreunten.

In der Nähe, bei Schöbendorf, sei ein weiterer Wolf am hellichten Tag hinter einem Trecker hergelaufen. „Ich finde dieses Verhalten merkwürdig“, sagte Wellershoff.“

Als Präsident des Jagdverbandes müsste Herr Wellershoff doch wissen, dass die Jungwölfe nun wandern, es also ganz normal ist, ein solches Jungtier zu sehen.

Muss in Zukunft befürchtet werde, dass solche Geschichten massenhaft konstruiert werden, nur um die Wölfe loszuwerden? Dies hatten wir bereits mit dem Start der Brandenburger Wolfsverordnung befürchtet. Im Gegensatz zu den großen Orgas stimmen wir dieser Verordnung nicht zu. Wir haben eine Petition unter www.change.org/brandenburgwoelfe gestartet.

Hier unsere Checks der Lage vor Ort: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/28/rissprovokation-undoder-der-versuch-einer-illegalen-wolfsbeseitigung-update-zur-lage-der-schafe-in-kemlitz/

Hier der Artikel: https://www.nordkurier.de/brandenburg/wolf-reisst-seltene-bergschafe-1731798304.html