Wir stellen Anzeige wegen des erschossenen Wolfs in Baden-Württemberg

PRESSEINFORMATION – 09.08.2017 – Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e. V. hat  gestern Abend Anzeige bei der Polizei in Freiburg gegen Unbekannt gestellt. Grund:

Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist.

Wie die Pressesprecherin des Vereins, Brigitte Sommer, betonte, sei der Wolf  nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen  sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Sommer: „Es ist schon der 24. Wolf, der illegal getötet wird, es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind.“

Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Absatz zwei sei es untersagt, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören. 

 

4 Gedanken zu „Wir stellen Anzeige wegen des erschossenen Wolfs in Baden-Württemberg

  1. Eine Straftat ist eine Straftat! Wer bei einer Straftat die Ermittlungen nicht korrekt durchführt oder juristisch verfolgt (wie auch in den letzten 24 Fällen einer illegalen Wolfstötung), ist für mich ein Mittäter und leistet gleichzeitig bei weiteren Straftaten Beilhilfe für weitere illegale Wolfstötungen! Hierzu zähle ich Regierungsbeamte, Polizei, Richter, Staatsanwälte, Jäger und gleichgesinnte! Wenn solche Personen immer ungestraft davon kommen, muß ich mich ernsthaft fragen, warum wir mit viel Aufwand diverse Gesetze erarbeiten und beschließen, wenn jeder danach tun kann, was er will! Wie bei einem ganz normalen Tötungsdelikt müßten jetzt die Schußwaffen mit dem entsprechenden Kaliber diverser Personen sichergestellt und dem Beschußamt zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Da das Projektil in der Leber aufgefunden werden konnte, kann auch das Kaliber bestimmt werden und damit evtl. auch eine bestimmte Tätergruppe und evtl. auch der Täter selbst, wenn die Waffe korrekt angemeldet wurde! Ansonsten wäre es ein weiterer Verstoß gegen das Waffengesetz! Wenn jetzt (nicht irgendwann und vielleicht später) nicht endlich rigoros durchgegriffen wird, hört dieses illegale Treiben nicht auf!

    1. Sie haben vollkommern recht, u.a. an Hand des gefundenen Projeektils lässt sich die entsprechende Waffe ermitteln. Im Grunde verläuft es wie immer: Täter nicht ermittelbar. Und weiter wird geballert- vor allem von den sogenannten Hegern in der grünen Uniform.

  2. Dieses dreckige asoziale Mörderpack gehört strafrechtlich verfolgt und ausgerottet,und nicht diese wunderschönen intelligenten Tiere

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