Bundestagswahl 2017: Antwort der FDP zu unserer Anfrage, wie sie mit Schutzstatus der Wölfe umgehen will

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die Generalsekretärin der FDP, Nocola Beer, folgende Antwort übermittelt:

 

„Diese Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. 

Wenn Populationen vormals stark bedrohter Arten sich erholen beziehungsweise zurückkehren, gehört aus unserer Sicht auch der Schutzstatus auf den Prüfstand. Zum Schutz der Weidetierhaltung solte der Wolf analog zur Zuordnung des Luchses ohne Zuweisung einer Jagdzeit dem Wildtierartenkatalog nach § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden. Dies würde den Wolf einerseits dem Geltungsbereich der Hegeverpflichtung nach § 1 des Bundesjagdgesetzes zuordnen und andererseits ein engmaschiges Monitoring ermöglichen. Bei verhaltensauffälligen Problemtieren muss eine rasche und rechtssichere Entnahme im Sinne eines Hegeabschusses ermöglicht werden.

In der Europäischen Union wollen wir mit Blick auf die gestiegenen Populationen eine sachliche Debatte darüber in Gang setzen, wann Wolf und Luchs aus dem strengen Schutzregime des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entlassen und in ein flexibleres Management nach Anhang V überführt werden. Bei einem weiteren Wachstum der Wolfsbestände müssen Modelle wie regionale Obergrenzen oder eine Entnahmepflicht außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete geprüft werden. Wir fordern dies, um eine Bestandsregulierung im Sinne eines nachhaltigen Interessenausgleichs zwischen Menschen und Artenschutz zu erreichen. Bei Rissschäden gilt in Zukunft eine Beweislastumkehr. Die öffentliche Hand muss die Nichteinwirkung des Wolfes belegen. Ansonsten ist der betroffene Tierhalter zu entschädigen.“

 

5 Gedanken zu „Bundestagswahl 2017: Antwort der FDP zu unserer Anfrage, wie sie mit Schutzstatus der Wölfe umgehen will

  1. Deshalb würde ich nie die FDP wählen, Macht der Vorsitzende der FDP (Lindner) nicht gerade einen Jagdschein, oder bin ich da falsch informiert?

    1. Ja, Herr Hertling, Herr Lindner macht gerade seinen Jagdschein! Das bringt ihm ein paar Stimmen aus dem Lobbybereich der Schießwütigen!

  2. Solange das einzige von der „öffentlichen Hand“ beauftragte Institut für den Nachweis Seckenberg ist, ist die Beweislastumkehr nur ein frommer Wunsch.
    Ansonsten ist das der erste Mindest-Schritt im Umgang mit einem NICHT gefährdeten Großraubtier, das seinerseits durch die Einschränkung und perspektivische Auslöschung der Weidewirtschaft ERHEBLICH zur Gefährdung von Arten beiträgt, die nur durch Beweidung existieren können!

    1. ja ja, immer das gleiche, die Auslöschung der kompletten Weidewirtschaft durch den Wolf… Das sieht man ja auch in Sachsen sehr deutlich – zwanzig Jahre Wolf in Sachsen und da gibts weder Kühe, noch Schafe und Ziegen, die den Himmel sehen können. Aus Angst vor dem bösen Wolf in den Stall geholt oder aufgefressen….
      Sandra, wach doch mal auf! Wölfe führen nicht zur Auslöschung der Weidewirtschaft! Und was soll eine Beweislastumkehr bringen? Dass die 5-10% an Totgeburten und an Krankheit dahingerafften Tiere der offenen Weidehaltung nun vom Vater Staat bezahlt werden? Pah! Allein in Meck-Pomm sind 2015 knapp 5000 Schafe und 38.000 Kälber über die Tierkörperbeseitungsanlagen entsorgt worden! Und die soll nun der Staat bezahlen?Dazu wurden im Vergleich knapp 800 Nutztiere DEUTSCHLANDWEIT durch den Wolf gerissen….. Zahlen sprechen Bände! Und da schreibst Du was von „perspektivische Auslöschung“. Ein Tropfen auf dem heißen Stein ist der Schaden, den der Wolf verursacht. Die Weidetierhalter sollten die aktuelle Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit vielmehr dazu nutzen, positiv Werbung zu machen und auf die katastrophale Bezahlung hinzuweisen, als aus dem Wolf einen Sündenbock zu machen…

  3. Ob der Wolf das Rotwild erlegt , oder Jäger aus Lust am töten , ist am Ende egal. Och stelle fest, das meistens kleine mickrige Männer ihr Ego mit den töten unschuldiger Tiere aufwerten müssen . Wie groß ist eigentlich Lindner ?.Einfach widerlich.

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