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Eilmeldung – Niedersachsen – Beschwerde wird vom OVG abgewiesen – Wolf Roddy stoll sterben

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde des Freundeskreis frei lebender Wölfe gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m, genannt Roddy,  sollen angeblich eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen worden sein. Zwei dieser Angriffe hätten sich gegen Tiere gerichtet, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden seien, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte, so die Presseerklärung von heute.  Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Diese Aussage ist durch keine Abhandlung wissen schaftlich bestätigt worden. Weiter sei ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter begründet. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert hätte. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Dieses Urteil ist ein Affront für den Wolfsschutz in Deutschland. Es kann nicht Mittel sein, nicht schützen zu wollen und so Wolfsabschüsse zu erreichen. Dieses Urteil ist unserer Ansicht weder mit EU-Recht noch mit dem Natur- oder Tierschutzrecht vereinbar. Sollte der Abschuss tatsächlich vollzogen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen Umweltminister Lies, den Schützen und den Tierhalter stellen.

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View Comments (32)

  • Das diese Entscheidung so schnell gekommen ist, zeigt das man sich auch am OLG nicht mit der Sache auseinander gesetzt hat!

    • Sich im komplexen und komplizierten Dickicht von funktionieren Ökosystemen und dem Naturhaushalt qualifiziert auszukennen ist sicherlich für nicht wenige Juristen kaum möglich. Allerdings gibt es hierzu die öffentlich anerkannten Natur- und Umweltverbände. Durch sie kann notwendige Qualität von Recht erreicht werden, allerdings ist es doch eine Farce, dass es hier doch eindeutige Gesetze der EU und hier in unserem Land gibt. Wie kann man trotzdem zu solchen Ergebnissen kommen.
      Hierdurch leidet nicht nur unser "Rechtsstaat".

      • In SH ist sogar der Nabu für den Abschuß des Wolfs. Stellt sich die Frage, was die noch mit Natur "am Hut" haben. Nix!

        • Ich denke, wer Mitglied beim NABU ist, sollte schleunigst austreten...
          Wie ich an anderer Stelle hier gelesen habe, erhält der NABU Millionen von Ministerien?? Damit ist er also in keinster Weise "unabhängig" und somit vollends unglaubwürdig!

    • ist schon sehr koisch das Menschen dürfen Tier fressen Töten Qüalen über alle Maßen doch wenn ein Tier das keine Wahl hat aufgrund Vertreibung und Zerstörung seines Natürlichen Lebnsraum dann ist es sehr schlimm und er muß deswegen getötet werden .Menschen die ja über Intelligenz verfügen und zudem Kein Fleisch zum Überleben brauchen für die ist alles Normal -Ja selbst die Tatsache das um I KG Fleisch zu erhalten Tausende Liter wasser benötigt werden massenhaft Getreide all das was Ohne industrielle Tierhaltung viele Hundert menschen versorgen würde -und zudem auch Das Klima schädigen und auch noch Leis erzeugen all das ist kein Grund etwas zu unternehmen .auch nicht die immense Vergiftung und das Led der Tiere in den MassentierFabrianlagen- diese Unterschiedliche aßstäbe in der Be-und Veurteilung ist ja heute überall anzutreffen!! Die Justiz ist scheinz nicht mehr dem Recht sondern der Macht vepflichtet-Schlimme Zeiten in denen immer für die Industrie und gegen das Recht die Würde und das Leben entschieden wird !

  • Zum Heulen... Man kann nur hoffen, dass das Urteil nicht wirklich vollstreckt wird... Deutsche Gerichte sind leider notorisch tierschutzfeindlich oder zumindest gleichgültig gegenüber Tier- und Artenschutzanliegen.

  • Es ist ein Skandal, dass Gerichte heutzutage wider besseres Wissen und gegen geltendes Recht über Leben und Tod entscheiden. Olaf Lies scheint ein abgekartetes Spiel zu betreiben. Möge sich das beauftragte geheime Tötungskommando gut überlegen, ob es sich lohnt, die für diese Aktion vorgesehene Strafe in Kauf zu nehmen. Möge der Wolf, dem hier nachgestellt werden soll, bei diesem Gestank längst das Weite gesucht haben.

  • Mir läuft's eiskalt den Rücken runter, mit was für Gesellen wir es in der Justiz zu tun haben, die ohne Sinn und Verstand und vor allem ohne jegliche Empathie die Todes"strafe" für Roddy aussprechen... Der zynischste Satz ist für mich ohnehin "Im Namen des Volkes"...

  • Die schlimmste Bestie ist der Mensch (Lies, Richter vom VG Oldenburg, Richter vom OVG Lüneburg und alle sonstigen Beteiligten) der sich anmaßt zu glauben, dazu berufen zu sein, Gott gleich darüber zu entscheiden, welche Kreatur ein Recht hat in Gottes Welt zu leben und welche nicht!
    Mit ihrer verantwortungslosen Weigerung, den ihnen anvertrauten Nutztieren Herdenschutz zu bieten, haben sich die Nutztierhalter ein per Perpetuum mobile geschaffen: Das nächste tote Rind, der nächste tote Wolf! Wenn auch vor den deutschen Gerichten keine Beschwerde mehr zulässig sein soll, muss es doch die Möglichkeit geben, den Europäischen Gerichtshof anzurufen wegen Unvereinbarkeit des Urteils mit europäischem Recht?!

  • Was mal wieder beweist: auch als Wolf ist man vor deutschen Gerichten und auf hoher See
    immer in Gottes Hand!

  • Entsetzlich & schrecklich - das ist doch kein Rechtsstaat nach dem Grundgesetz mehr. Dieses Oberverwaltungsgericht ist ein Skandal. Ja, ja, die angeblich unabhängige Justiz in der BRD (Bananen Republik Deutschland) . Die beteiligten Verwaltungsrichter in der 1. + 2. Instanz sind ein Skandal, die an Recht + Gesetz + Fakten vorbei gehandelt haben und das von der Politik und ihrer Jäger-Lobby gewünschte Ergebnis ungewohnt schnell und kurzfristig geliefert haben. Wolfschutz Deutschland e.V sollte wegen Rechtsbeugung der internationalen, europäischen und deutschen Wolf-Schutzgesetze Strafanzeige gegen die Richter der betreffenden Kammer des VerwG Oldenburg OVerwG Lüneburg anstreben. Zudem sollte eine mögliche Befangenheit der urteilenden Richter geprüft werden. Von wegen endgültiges Urteil - noch nie etwas vom Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof gehört - die scheinen bei den VerwRichtern in Niedersachsen unbekannt zu sein.

  • Die industrielle Massentier/massakrierhaltung in Konzentrationslagern ist im Vergleich viel brutaler und aggressiver , heißt: krimineller als die Spezies Wolf im Allgemeinen....
    Das so genannte Tierwohl-label ist eine Farce ....weil Tiere größtenteils nur als Nutz, bzw. Schlachtvieh marktwirtschaftlich ausgebeutet werden., neben den artspezifischen " vermenschlichen " Varianten.
    Alles was wir unserer Natur (Fauna und Flora) antun, wird sich" rächen."...heißt , auf die Verursacher auswirken. Leider ist den Meisten diese Konsequenz, bzw. Verantwortung nicht bewusst. Diese asozialen Unmenschen sind zu bedauern.
    .

  • Wieder ein Beispiel, dass es in unserer Form einer Demokratie immer auch eine Frage des Bewusstseins und der Macht ist, wie entschieden wird. Fachexperten aus 'Natur und Landschaft' haben da nur wenige Möglichkeiten, obwohl es genügend Hinweise gibt und sogar das Recht sehr einseitig ausgelegt wird.

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