Presse

Wolfsteenager suchen erste, eigene Bude

11. 01.2018

Die Jungwolfwandersaison hat begonnen/Wolfsschutz-Deutschland appelliert an Autofahrer, umsichtig zu fahren

„Jeder kann gerade jetzt mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit klugem, medienreflektiertem Handeln dazu beitragen, dass ein Jungwolf auch das Erwachsenenalter erreichen kann“, so die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland, Brigitte Sommer. Hintergrund ist der Auszug der Jungwölfe aus ihrem Elternhaus. Derzeit sind viele Jungwölfe in ganz Deutschland wieder unterwegs, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Da sie sich der Gefahren ihrer Umwelt noch nicht bewusst sind, werden sie oft beim Überqueren von Straßen von Autos überfahren. Seit Anfang des Jahres (Quelle: DBB-Wolf) seien bereits neun Wölfe überfahren worden.

Kaum jemand sei darauf eingestellt, gerade jetzt im Hoch- und Spätwinter, wenn die Tage wieder länger werden, noch einmal mit Wildwechsel zu rechnen. Dabei beginne nach Aussage von Sommer gerade jetzt eine ganz besondere Zeit im Wolfsjahr. Die Paarungszeit stehe kurz bevor und die Jungwölfe würden ihr Rudel verlassen, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Sommer: „Dabei geraten sie leicht in große Gefahr, überfahren oder Opfer von illegaler Tötung zu werden“.

Der Wolf sei in Deutschland streng geschützt und dürfe nicht abgeschossen werden. Inzwischen, so Sommer, würden in Deutschland um die 500 Wölfe leben. Platz wäre leicht für das Vierfache. Da Jungtiere leicht 70 Kilometer pro Tag zurücklegen, könne jetzt praktisch überall ein Wolf auftauchen. Besondere Vorsicht beim Fahren sei in der Oberlausitz und allen anderen neuen Bundesländern und in Norddeutschland geboten.

Sommer: „Wolfsteenager sind im Verhalten vergleichbar mit menschlichen Teenagern. Sie sind unerfahren, gehen Risiken ein. Sie sind neugierig und neigen zur Selbstüberschätzung. Sie sind genauso groß wie ihre Eltern, aber im Gegensatz zu einem erfahrenen Altwolf lassen sie sich auf ihren Wanderungen blicken“. So sei es völlig normal, dass ein solches Jungtier auch mal durch Ortschaften streife, oder Feldwege und Radwege benutze. Schließlich komme ein Wolf dort schneller voran, als im Gelände. Sein Ziel sei es, ein für ihn geeignetes Revier zu finden.

Oft würden Filme, die Landwirte von Traktoren aus machen, in soziale Netzwerke gestellt. Sie sollen beweisen, dass Wölfe die Scheu verloren hätten. Doch dies stimme ganz und gar nicht, so Sommer. Die Jungtiere würden Traktoren und Fahrzeuge kennen, allerdings würden sie nicht sofort bemerken, dass sich ein Mensch darin befinde. Wie die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland erklärt, sollte niemand solche Filme in sozialen Netzwerken teilen. Sie würden garantiert auf Seiten von Wolfshassern erscheinen, um Panik zu schüren, für die es aber überhaupt keinen Grund gebe.

Sommer: „Wer einem Jungwolf  begegnet, der sollte sich bewusst machen, dass ihm in diesem Moment ein ganz wunderbares Naturerlebnis geschenkt worden ist“. Es sei auch durchaus möglich, dass das Jungtier nicht gleich flüchte, sondern neugierig schaue. Wem diese Situation unangenehm sei, könne sich großmachen, laut sprechen und gegebenenfalls mit einem Stock nach dem Tier werfen. Niemals sollte man einem Jungtier etwas zum Fressen zuwerfen. Dies könnte einem Tier zum Verhängnis werden, da er Menschen als positive Erinnerung  verbinden würde. Sommer appelliert an jeden, der einem Wolf begegnet, keine Filme oder Fotos von einer solchen Begegnung ins Netz stellen, schon gar nicht mit Ortsangaben.

Der Mensch, so die Naturschützerin, stehe ganz und gar nicht auf dem Speiseplan von Wölfen. Die würden sich zu über 90 Prozent von Wild ernähren. Natürlich würden sie auch Schafe nicht verschmähen, wenn sie ihnen ungeschützt auf dem Silbertablett serviert werden. Es gebe aber zahlreiche Möglichkeiten Weidetiere zu schützen, zudem würden Entschädigungszahlungen bereit gestellt.

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei:

PM_Jungwölfe_auf_Wanderschaft

Wolfsschutz-Deutschland  fordert Rücknahme des Abschussbefehls gegen einen Wolf bei Weißkeißel

22.01.2018

In einem „Offenen Brief“ an den Görlitzer Landrat Bernd Lange protestiert Wolfsschutz-Deutschland  gegen den von ihm verordneten Abschuss eines Wolfes, der bei Weißkeißel im Landkreis Görlitz einen Hund gerissen haben soll. Dieses Vorhaben, so die Pressesprecherin von Wolfsschutz-Deutschland, Brigitte Sommer, verstößt gegen den Sächsischen Wolfsmanagementplan.

 Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.Dezember 2017 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 8. Januar 2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt sei, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gebe. Der Zoologe Alexander Januszkiewicz stellt kar, dass es noch nicht einmal sicher sei, ob überhaupt ein Wolf im Spiel gewesen sei, und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, sei es noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen sei.

Zur Zeit, so Januszkiewicz, beginne die Saison der Jungwanderwölfe. Demnach könnten durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei einem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter habe sich der Mann in Widersprüche verwickelt. Nachbarn, so der Zoologe, hätten die Auskunft gegeben, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro habe Wolfsschutz-Deutschland  die Auskunft erhalten, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Januszkiewicz: „Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.“

Der Zoologe stellte klar, dass die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit darstelle. Der Biologie des Wolfes nach gebe es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachte der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. „Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt“, erklärt Januszkiewicz.  

Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, könnten Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stelle nach Aussagen des Zoologen noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen sei hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig.

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. „Dem widersprechen wir ausdrücklich“, so Januszkiewicz  Zum einen sei eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspriche das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan, Punkt 5.6.

Zitat daraus: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)“

Alexander Januszkiewicz verwies zudem erneut auf den rechtlichen Hintergrund, nach dem der Wolf im Anhang IV der FFH Richtlinien  eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. sei und es verboten sei, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem, so Januszkiewicz heile sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür wäre ein Einfangen bzw. Betäuben, späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser) und das anschließende Entlassen in die Freiheit . In Italien hätten ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Auch in Sachsen sei  bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen worden.

Sollte der Landrat der Forderung auf Aufhebung des Abschussbefehls nicht nachkommen, will Wolfsschutz-Deutschland rechtliche Schritte einleiten.

Hierzu gibt es auch eine Petition unter www.change.org/wolfswelpen.

Hier die Pressemitteilung als PDF

PM_Widerspruch_gegen_Abschussverfügung_von_Landrat_Lange

 

 

 

Auch „Wolfsbotschafter“ Anori Pura Gioia, ein Tschechoslowakischer Wolfshund ist beim Adventsspaziergang am Sonntag, den 10. Dezember, mit von der Partie.

Wolfsschutz-Deutschland lädt zum Adventsspaziergang ein

01.12.2017

Zu einem Adventsspaziergang mit Glühwein und Plätzchen lädt die Gruppe Hessen des bundesweit agierenden Vereins  „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V. /Grüne Liga Sachsen (www.wolfsschutz-deutschland.de ) alle Wolfsfreunde und Interessierte am Sonntag, den 10. Dezember (Zweiter Adventssonntag) in den Lämmerspieler Wald ein. Treffpunkt ist um 14 Uhr am Parkplatz zum Rabenstein in Hanau-Steinheim neben dem Sportplatz der DJK Steinheim, zwischen Hanau-Steinheim und Lämmerspiel. Die Teilnahme ist kostenlos.

Wie die Sprecherin des Vereins, Brigitte Sommer (Steinheim), mitteilt, ist ein Spaziergang durch den Wald und auf die angrenzenden Streuobstwiesen geplant. Jeder, der sich für Wölfe interessiert oder mehr über die Tiere erfahren will, die vor über 100 Jahren in Deutschland ausgerottet wurden und sich  jetzt wieder in Deutschland angesiedelt haben, sei herzlich willkommen. Nachdem jüngst auch im hessischen Odenwald ein Wolf seine Spuren hinterließ, ist der Wolf auch in Hessen in aller Munde. Brigitte Sommer: „Aufklärung über den Wolf ist uns wichtig. Auf Wunsch unterstützen wir Nutztierhalter auch, um  geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen.“

Mit verschiedenen Petitionen zum Beispiel gegen den Abschuss des Jungwolfes Pumpak (www.change.org/pumpak) mit über 120 000 Unterzeichnern, gegen den Abschuss weiterer Gehegewölfe, die aus dem Naturpark Bayerischer Wald ausgebrochen sind und mit dem erfolgreichen Eilantrag gegen den Abschuss des Rosenthaler Rudels in Sachsen hat die Dachorganisation des Vereins, die Grüne Liga Sachsen, bereits bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Zudem decken die Vereinsmitglieder ständig Falschmeldungen, so genannte „Fake-News“ auf, mit denen Unwahrheiten über Wölfe verbreitet werden.

Mit von der Partie am Sonntag, den 10. Dezember, ist auch „Wolfsbotschafter“ Anori Pura Gioia, ein Tschechoslowakischer Wolfshund, der unter anderem auch in Sterbehospizen sehr kranken Menschen mit seinem Besuch einen letzten Wunsch erwünscht hat.

Weitere Informationen über „Wolfsschutz-Deutschland“ und wie man  Mitglied werden kann, gibt es auf der Webseite des Vereins unter www.wolfsschutz-deutschland.de. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge fließen direkt in Aktionen zum Schutz der Wölfe.

Weitere Informationen gibt es bei Brigitte Sommer, Telefon 06181/966716.

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei:

PM_Adventsspaziergang_Wolfsschutz_Deutschland

 

Sofortvollzug zum Wolfsabschuss gestoppt

8. November 2017

Grüne Liga Sachsen /Wolfsschutz-Deutschland erzwingt weitere Schonfrist für das Rosenthaler Wolfsrudel

Jetzt ist es amtlich: Die Wölfe des Rosenthaler Rudels in Sachsen dürfen nicht getötet werden, solange über Widerspruchsverfahren und eine mögliche Klage der Grünen Liga / Wolfsschutz Deutschland nicht abschließend geurteilt wurde. „Für uns ein wichtiges Etappenziel“, so Tobias Mehnert, Vorsitzender der Grünen Liga Sachsen.

Auf einen zusätzlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden hin, hat das Landratsamt Bautzen am Montag schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt , „dass ein Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung bis zum Eintritt der Bestandskraft nicht angeordnet wird“, so die von der Grünen Liga beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Baumann & Partner. „Im Gegensatz zu anderen Naturschutzorganisationen haben wir die Initiative ergriffen und gehen gerichtlich gegen diese irrwitzigen Abschussanordnung vor“, so Mehnert. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH  hatte  bereits am 2. November im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. hiergegen Widerspruch erhoben.

Wie Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt, darf  die Wölfe des Rosenthaler Rudels keine Jäger angesetzt werden, solange Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls  anschließendes Klageverfahren der Grünen Liga laufen.

Die Einbringung des Eilantrags war geboten, weil das Landratsamt zwei Tage lang trotz mehrfacher Anfragen der Kanzlei keine Auskünfte erteilt hatte und jederzeit mit dem Abschuss eines Wolfs gerechnet werden musste. Dank des Eilverfahrens konnte nicht nur ein Verzicht auf den Sofortvollzug während des Widerspruchs und Klageverfahrens bewirkt werden,  sondern auch die Grüne Liga über das Gericht endlich Einblick in den jagdrechtlichen Bescheid erhalten.

Rechtsanwalt Andreas Lukas: „Wir können unseren Eilantrag nun zurücknehmen und uns auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Wir kritisieren beispielsweise, dass bei der Prüfung von Alternativen zum Abschuss keine Herdenschutzhunde in Betracht gezogen worden sind, was aus unserer Sicht artenschutzrechtlich zwingend erforderlich gewesen wäre.“

 

Geplanter Wolfsabschuss gestoppt

4. November 2017

Eilantrag der Rechtsanwaltskanzlei Baumann im Auftrag des Dachverbandes Grüne Liga Sachsen zeigt Erfolg
Das Rosenthaler Wolfsrudel kann vorerst in Ruhe weiterleben. Die Einstweilige Verfügung, die die Rechtsanwaltskanzlei Baumann & Partner im Auftrag von  Pro Naturschutz Sachsen (Grüne Liga)  als Dachverband von Wolfsschutz-Deutschland  beantragt hatte, wurde bereits im Landratsamt Bautzen akzeptiert, ohne dass das Verwaltungsgericht eingegriffen hatte. Grüne Liga-Chef Tobias Mehnert: „Schon daran erkennt man, wie irrwitzig und haltlos die Aktion des Bautzener Landrats Harig war.“  

Der Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung muss in den nächsten Tagen vom Verwaltungsgericht beurteilt werden. Für den von Grüne LIga/Wolfsschutz-Deutschland beauftragten Rechtsanwalt Andreas Lukas und seine Kollegin Franziska Heß gehören Einstweilige Verfügungen eigentlich zum Tagesgeschäft. Doch hier war alles anders.  Wie Rechtsanwalt  Andreas Lukas erklärte, hätten die Behörden die Aushändigung der Abschussgenehmigung und damit die genaue Begründung für die Erteilung verweigert.  Gegenüber der Leipziger Internetzeitung sagte er: „Ich habe so etwas noch nicht erlebt.“

Die Pressesprecherin von Wolfsschutz-Deutschland, Brigitte Sommer, betonte, dass man an dieser Handlungsweise erkenne, wie gerne das Landratsamt in Bautzen und das Umweltministerium den Abschuss eines Wolfes still heimlich durchgezogen hätten.  „Nicht mit uns“,  stellte Sommer fest. Wolfsschutz-Deutschland werde sich  auch weiter engagiert für das Rosenthaler Rudel und alle anderen Wölfe in Deutschland einsetzen, die von Lobbyisten und Politikern am liebsten wieder ausgerottet werden würden. Sommer verwies auf die Petition gegen den Abschuss des Rosenthaler Rudels unter https://www.change.org/p/thomas-schmidt-das-rosenthaler-wolfsrudel-sowie-weitere-w%C3%B6lfe-in-sachsen-d%C3%BCrfen-nicht-abgeschossen-werden  , für die nach wie vor Unterschriften benötigt würden und die bereits über 43 300 Menschen unterzeichnet hätten.

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei:

PM_Adventssparziergang_Wolfsschutz_Deutschland

„Abschuss unnötig und widersprecht allen geltenden Gesetzen“

1. November 2017

„Macht Bautzens Landrat Harig dem Rosenthaler Rudel ein Fast-Food-Angebot, dass es nicht ablehnen kann, um dessen Tötung zu fordern?“ Diese Frage stellt sich der Verein Wolfsch Wolfsschutz-Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e.V. nach der still und heimlich erlassenen Genehmigung des Sächsischen Umweltministeriums zum  Abschuss eines Wolfs aus dem Rosenthaler Rudels.

Die Tatsache, dass der Abschuss nicht im Umweltausschuss des Sächsischen Landtags und nicht den zuständigen Naturschutzverbänden zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zeige deutliches, anti-demokratisches Verhalten auf, so die Sprecherin des Vereins Wolfsschutz-Deutschland, Brigitte Sommer.

Zwar sei Landrat Harig, der selbst Hobbyschäfer ist, erneut daran gescheitert, das gesamte Rosenthaler Rudel zu töten, doch auch die jetzt genehmigte „Entnahme“ nur eines der Tiere widerspreche in aller Form den geltenden Gesetzen, so Sommer. Der Schutz der Wölfe sei klar definiert.  Der Wolf sei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert worden seien. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz. Hier gelte der Paragraph 44 Absatz eins und zwei.

Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH- Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Diese Tiere zu töten, ist laut Paragraph eins des Bundesnaturschutzgesetzes verboten.“

Die letale Entnahme des Wolfes werde gemäß Paragraph 45 Bundesnaturschutzgesetz entschieden. Hierbei müsse darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei sei der Artikel 16,  Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten. Harig habe gegenüber einer Zeitung geäußert, dass Weidetierhaltung wichtiger als Artenschutz sei. Andere werden noch konkreter. T. schreibe offen in die Kommentare bei Petitionen, dass man die Vorzüge einer Wolfsangel sehr zu schätzen wisse.

Die Lösung des Problems sei indes ganz einfach, so Sommer: „Wer Nutztiere hat, muss sie auch vor möglichen Wolfsangriffen schützen.“  Schon einmal habe der Verein Wolfsschutz-Deutschland die Haltungsbedingungen vor Ort in Cunnewitz kontrolliert und war dabei  auf Zustände gestoßen, die als eine Einladung an den Wolf zu werten seien. Dieses Mal sei die Situation vor Ort noch schlimmer.

„Was unsere Vereinsmitglieder jetzt gefunden haben, übertrifft alles, was bisher war. Wir fanden völlig windschiefe Zäune, die entweder nach oben hin Lücken, oder nach unten Lücken aufweisen. Keine Bodenlitze. Wir haben alle Zäune auf Strom überprüft. Keiner war ausreichend stromführend. Der absolute Clou: Eine Autobatterie, die leer war „, erklärt die Pressesprecherin Brigitte Sommer.  Die Bilder von vor Ort würden für sich sprechen.. Dass diese Tierhalter sich hinstellen und öffentlich den Verlust ihrer Tiere beklagen würden, sei eine bodenlose Unverschämtheit.

Sommer: „Wir fragen uns: Ist jemand, der wirklich um das Wohl seiner Tiere besorgt ist, derart fahrlässig? Zumal diese Schafe ja auch von Seiten der Nutztierhalter nicht totgestreichelt werden, sondern im Schlachthof landen.“

Dass es genau in diesem Gebiet auch ganz anders gehe, hätten Vereinsmitglieder im Gespräch mit einem Schäfer, der seine Tiere tatsächlich liebt, festgestellt. Ein Schäfer halte seit vielen Jahren Schafe inmitten des Gebietes des Rosenthaler Rudels. Er habe erzählt, dass er seine Tiere mit wolfssicheren Zäunen, die auch genug Strom führen, schütze. Nachts stelle er seine Schafe in den Stall.

Harigs Vorhaben, jetzt einen Wolf zu erschießen, sei völlig irrwitzig. Sommer: „Das hat nur zum Ziel, Wölfe einfach abzuschießen. Dies ist völlig unsinnig und weder durch den Managementplan, noch durch irgendwelche wissenschaftlichen Abhandlungen bestätigt. Kein Umweltverband wurde befragt. Angeblich soll ein bestimmter Wolf für die neuesten Risse verantwortlich sein. Wie will der Jäger, der diesen Mordauftrag übernehmen soll, diesen einen Wolf von anderen unterscheiden? Niemand könne beurteilen. Harig sei  demokratisch gewählt. Er habe den Auftrag, im Interesse aller Bürger zu handeln und nicht Lobbypolitik für seinesgleichen zu betreiben.

 Das Umweltministerium, dass die Ausnahmegenehmigung erteilt habe, habe mitgeteilt, dass man vorhabe, einen Wolf zu erschießen um damit das Rosenthaler Rudel zu vergrämen. Dies sei völlig unsinnig und weder durch den Managementplan, noch durch irgendwelche wissenschaftlichen Abhandlungen bestätigt. Kein Umweltverband  sei befragt worden. Angeblich solle ein bestimmter Wolf für die neuesten Risse verantwortlich sein. Wie wolle der Jäger, der diesen Mordauftrag übernehmen soll, diesen einen Wolf von anderen unterscheiden?

Sommer: „Wir appellieren an die Jäger, sich nicht zu Schießkumpanen dieser Leute zu machen. Momentan haben die Bäume eine wunderbare Herbstverfärbung und wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Menschen mit uns dieses Schauspiel im Bereich des Rosenthaler Rudels in vollen Zügen genießen würden.“

 

Unter diesem Link können alle Filme und Bilder eine Woche lang herunter geladen werden.

https://wetransfer.com/downloads/c140b7700e5dcb01cc20cd92875cf01b20171031162319/53f6649746c2eea0d5a5d312618c5bfe20171031162319/ab05a4?utm_campaign=WT_email_tracking&utm_content=general&utm_medium=download_button&utm_source=notify_recipient_email

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei:

PM_zum_geplanten_Abschuss_eines_Rosenthaler_Wolfes

 

 

 

Wolfsschutz Deutschland übergibt Petition gegen das Abschießen der im Bayerischen Wald entlaufenen Wölfe an das Bayerische Umweltministerium

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und  Verbraucherschutz wird am Montag, den 23. Oktober 2017, die Petition entgegennehmen, die der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“ gegen den Abschuss der Gehegewölfe gestartet hatte, die im Bayerischen Wald wegen eines offen stehenden Tores entlaufen waren. Die Petition haben innerhalb weniger Tag 29 000 Menschen unterschrieben. Zugleich hatte der Verein ein Gnadengesuch für die Tiere beim Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer eingereicht.

„Wir hoffen auf ein Umdenken der Bayerischen Landesregierung“, so Wolfgang Riether, Vorsitzender des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland“ zur  Reaktion des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt auf die Petition .

Eine Abordnung des Vereins wird die Petition am Montag um 14 Uhr übergeben und darstellen, warum die Tötung der Tiere nicht nur herzlos, sondern auch völlig unbegründet sei. Die bereits vollzogene Tötung von zwei dieser Wölfe sei nach Meinung von Riether ein weiterer Akt, der sich gegen die geschützten Tiere und EU-Richtlinien richte und sei aufs Schärfste zu verurteilen.

Riether stellte noch einmal klar, dass die Äußerung in einer Pressemitteilung des Nationalparkzentrums, die Wölfe würden alleine nicht überleben können und müssten abgeschossen werden, völlig absurd sei.

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland fordert ein Ende des hysterischen und herzlosen Umgangs mit dem Wolf.  Riether erinnerte daran, dass schon vor 15 Jahren die Wölfin „Bärbel“ aus dem Klingenthaler Tierpark entkommen sei.  Er kämpfte damals um das Leben der Wölfin, die sich selbst aus der Gefangenschaft befreit hatte und durch mehrere Bundesländer wanderte. Riether reichte damals mehrere Gnadengesuche ein. Die Wölfin „Bärbel“ hatte sich, entgegen aller Behauptungen von Funktionären der großen Naturschutzvereine, alleine ernähren können und scheu auf Menschen reagiert,  obwohl sie als Tierparkwolf ebenfalls an Menschen gewöhnt gewesen sei. Als schließlich entschieden war, dass sie frei leben sollte, hatte ein Jäger aus Niedersachsen die Wölfin willkürlich erschossen. Die Geschichte ist hier nachzulesen: http://www.gepardenland.de/Wolf/Baerbel.htm

Riether stellt klar: „Wir fordern, dass die verbliebenen Wölfe, sollten sie nicht eingefangen werden können, in Freiheit leben können.  Wo sonst, wenn nicht im Nationalpark sei genug Platz für diese Beutegreifer.  Selbst wenn Tierparkwölfe an ihre Pfleger gewöhnt seien, würden sie auf fremde Menschen scheu reagieren. „Tierparkfütterung sei  nicht mit Anfütterung gleichzusetzen. Genau wie es Bärbel gelungen ist, würden auch diese Wölfe lernen, sich selbst zu versorgen.“

Schon der bekannte Wolfsforscher Dr. Erik Zimen, der im Nationalpark Bayerischer Wald das Verhalten von Wölfen und das von Wölfen, die mit Königspudeln gepaart wurden, erforschte, habe erklärt, dass Kühe, Schweine, Hunde und Katzen wesentlich gefährlicher seien als Wölfe.

Umfragen würden bestätigen, dass die meisten Menschen in Deutschland, Österreich und in Dänemark nach wie vor den Wolf begrüßen. Wolfgang Riether: „Der Wolf ist offiziell seit der Jahrtausendwende wieder hier in seiner Heimat. Allerdings werden Ängste geschürt von Funktionären der Landwirtschaft und den Jagdverbänden und nun auch von Dr. Leibl, dem Leiter des Nationalparkzentrums Falkenstein, aus dem die Wölfe entweichen konnten. „

Leider würden die Funktionäre der großen Naturschutzverbände nicht ihren Job machen, den Wolf zu schützen, sondern würden sich an derart herz- und sinnlosen Entscheidungen beteiligen. Der Fall der Wölfin „Bärbel“ habe dies eindeutig gezeigt.

Hier die Pressemitteilung als pdf -Datei:

PM_Wolfsschutz_Deutschland_übergibt_Petition_an_bayerisches_Umweltministerium

 

 

 

Aufruf zu illegalen Tötung? Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Wendelin Schmücker

13.oktober  2017

 

„Die Äußerung  >Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr< , die Wendelin Schmücker in einer öffentlichen Kreistagssitzung im niedersächsischen Nendorf geäußert hat, ist schon als kriminell zu bezeichnen“ , so Wolfgang Riether, Vorsitzender des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V.  Der Verein Wolfsschutz Deutschland hat jetzt Anzeige gegen ihn erstattet.  

Kurze Zeit nach Schmückers Statement wurde bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden. Riether: „Da kann man sich schon fragen, ob jemand die Äußerung Schmückers einfach mal in die Tat umgesetzt hat.“

Als  Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der sich auch zur Aufgabe gemacht habe, Tiere zu schützen und eine Vorbildfunktion auszuführen, müsste Schmücker nach Ansicht von Riether mit gutem Beispiel vorangehen und mit endlich damit aufhören, Hass gegen den Wolf zu schüren. Seine Äußerungen, wie „Eine historische Leistung sei es gewesen, dass in Deutschland einst die Ausrottung der Wölfe glückte“ (Zitat aus dem „Spiegel“), führe eindringlich vor Augen, wie ernst ihm der Satz sei, den er in der Kreistagssitzung von sich gegeben habe.

Der Wolf, so Riether, sei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Riether: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist damit sogar eine besonders streng geschützte Art. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.“

Weidetierhalter müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner wie Schmücker bewusst außer Acht.

Seit dem Jahr 2000 seien  nur rund 3.500 Nutztiere von Wölfen in Deutschland gerissen worden,  also 205 pro Jahr im Schnitt.  Riether: „Damit bleiben die durch Wölfe entstehenden Schäden weit unter den Verlusten, die Nutztierhalter durch andere Einflüsse (Unfälle) oder natürliche Gegebenheiten (Krankheiten) verlieren. “ Und Schäfer würden für jedes Tier, das sie durch Wolfsrisse verlieren obwohl es gut geschützt sei, eine Entschädigung erhalten.

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei. Einfach auf den Link klicken.

PM_Anzeige_gegen_Wendelin_Schmücker

 

Grüne Liga-Sachsen-Chef: „Dr. Leibl beenden Sie das sinnlose Töten!“

Tobias Mehnert droht mit rechtlichen Schritten und ruft zum Boykott des Nationalparks für Freizeitaktivitäten auf

Tobias Mehnert, Vorsitzender der Grünen Liga Sachsen e.V.

 

12. Oktober 2017

 „Dr. Leibl, nehmen Sie ihren Abschussbeschluss sofort zurück und beenden Sie das sinnlose Töten!“ Mit dieser Forderung steht Tobias Mehnert, Chef der GRÜNE LIGA Sachsen e. V,  dem Verein Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) zur Seite. Gleichzeitig kündigt Tobias Mehnert gerichtliche Schritte an, sollten die drei am Leben verbliebenen Wölfe ebenfalls abgeschossen werden. Mehnert: „Rechtliche Schritte wegen der bereits getöteten Wölfe behalten wir uns ausdrücklich vor.“

Ebenfalls ruft Tobias Mehnert die Menschen, denen Wölfe am Herzen liegen, dazu auf, das Wolfsgehege dort nicht mehr zu besuchen und den Nationalpark für Freizeitaktivitäten zu meiden. Mehnert: „Nicht aus Angst vor dem Wolf, es sollte kein Geld an solche Einrichtungen gegeben werden, die mit Tieren hinter Gittern Werbung machen, aber nicht bereit sind, deren Leben in Freiheit zu respektieren. Schließlich sei der große Nationalpark Bayerischer Wald im Herzen Europas besonders als Wolfslebensraum geeignet.

Der Vereins Wolfsschutz-Deutschland hatte bereits erklärt, er werde es nicht  dulden, dass die Wölfe, die aus dem Nationalparkzentrum Falkenstein im bayerischen Ludwigsthal  (Landkreis Regen) in der Nacht vom vergangenen Donnerstag auf Freitag ausgebrochen sind, abgeschossen werden.  Nicht die Wölfe seien schuld, sondern die Leute, die die Zugangstür zum Gehege aufgebrochen hätten.

 Wolfsschutz Deutschland widerspricht dem Vorhaben, die entlaufenen Wölfe notfalls einfach abzuschießen und fordert ein Ende des hysterischen und herzlosen Umgangs mit dem Wolf.  Schon vor 15 Jahren sei die Wölfin „Bärbel“ aus dem Klingenthaler Tierpark  entkommen,  habe sich  entgegen aller Behauptungen von Funktionären der großen Naturschutzvereine alleine ernähren können und scheu auf Menschen reagiert, obwohl sie als Tierparkwolf ebenfalls an Menschen gewöhnt gewesen sei. Als schließlich entschieden worden sei, dass sie frei leben sollte, habe ein Jäger aus Niedersachsen die Wölfin willkürlich erschossen.

„Die Äußerung in einer Pressemitteilung des Nationalparkzentrums, die Wölfe würden alleine nicht überleben können und müssten im äußersten Falle geschossen werden, ist ebenso absurd wie herzlos“,  erklärt Mehnert. Erschreckend sei zudem, dass  Dr. Leibl geäußert habe, dass es sich bei den Wölfen um tickende Zeitbomben handeln würde. Mehnert stellt in Frage, ob sich der Tierparkleiter mit Wölfen überhaupt auskenne. Es sei allgemein bekannt, dass Wölfe, die nicht per Hand aufgezogen worden seien, ihre Scheu vor Menschen erhalten. Zumal das Gehege im Nationalpark riesengroß sei und die Wölfe nur durch ein Zwischengehege und auch nicht aus der Hand gefüttert worden sein sollen.

Laut einer Mitarbeiterquelle des Parks soll Leibl in einer Konferenz gesagt haben, dass das Einfangen und Betäuben sowieso von Anfang an nicht gewollt gewesen sei, sondern dies nur als Alibiaussage für Tierschutzorganisationen gegolten habe. Ferner habe er eine Frage nach der Wiederintegration von eingefangenen Tieren mit Lachen sowie Kopfschütteln reagiert und der Aussage: „Das sei das letzte, über das er sich Gedanken mache.“

 Wie Mehnert glaubt, dass jetzt nicht nur das Leben der Gehegewölfe in Gefahr sei, sondern auch das der wild lebenden Wölfe im Nationalpark. Mehnert: „Wer will denn Gehegewölfe von freilebenden Wölfen unterscheiden?“ Mehnert fordert: „Schluss mit der Hysterie im Umgang mit dem Wolf.  Reale Gefahren in Deutschland gibt es  im Straßenverkehr, im Haushalt und durch kriminelle Mitmenschen.“  Auch in Freizeitsparks hätten gerade Kinder oft dramatische Unfälle. Sogar mehrere Todesfälle seien  hier in den vergangenen Jahren zu beklagen. Vor kurzem habe sich ein Kind auf einer Sommerrodelbahn einen Unterschenkel abgerissen.  Angriffe von Wölfe auf Menschen gebe es keine, seit sie zurück in ihre Heimat gekehrt seien.  Mehnert: „Es gibt keinen hundert prozentigen Schutz im Leben. Dr. Leibl sollte sich schämen, Ängste zu schüren. Selbst wenn mal ein Wolf einen Menschen beißen würde, gehört das zum ganz normalen Lebensrisiko. Hunderte Briefträger, die tagtäglich von Hunden gebissen werden, haben wohl mehr Herz und Verstand als dieser Nationalparkverwalter.“  

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei. Einfach auf den Link klicken.

PM_Tobias_Mehnert_kritisiert_Dr._Leibl

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei  Vreschen-Bokel in Niedersachsen

11. Oktober 2017

 Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e.V. hat  heute (Mittwoch, 11. Oktober 2017) Anzeige gegen Unbekannt  bei der Polizei Niedersachsen gestellt wegen des erschossenen Jungwolfs, der in der Nähe von Vreschen-Bokel in Niedersachsen in einem Maisfeld aufgefunden wurde.

Dazu Vereinsvorsitzender Wolfgang Riether: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Wölfe seien nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Die Abkommen, so Riether, seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Der Wolf stehe im Anhang IV der FFH Richtlinien und sei somit sogar eine besonders streng geschützte Art.

Er hoffe, dass der Täter von der Polizei ermittelt werden könne. Die Tatsache, dass es sich in Niedersachsen bereits um den vierten Fall einer illegalen Tötung eines streng geschützten Wolfs seit 2003 handle, sei besonders erschreckend.  Insgesamt, so Pressesprecherin Brigitte Sommer, handle es sich bundesweit schon um den 24. Wolf, der illegal getötet worden sei. Sommer:“Es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind.“

Riether äußerte auch Unverständnis darüber, dass sich die Politik in Niedersachsen öffentlich nicht ausreichend gegen dieses gesetzwidrige Handeln zu Wort meldet. Riether: „Bedauern zu äußern bringt gar nichts, die verantwortlichen Politiker müssen endlich einmal klar zum Ausdruck bringen, dass das rechtswidrige Töten von Wölfen eine Straftat ist.“  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.

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Wolfsschutz Deutschland fordert: Lasst den Tierparkwölfen, falls sie nicht eingefangen werden können, ihre Freiheit und ihr Leben!

7. Oktober 2017

„Wir werden nicht dulden, dass die Wölfe, die aus dem Nationalparkszentrum Falkenstein im bayerischen Ludwigsthal (Landkreis Regen) in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag ausgebrochen sind, abgeschossen werden“, so Wolfgang Riether, Vorsitzender des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland“ in einer Presseerklärung. 

Wie erklärt wurde, sei eine Zugangstür zum Wolfsgehege aufgebrochen worden. Mehrere Wölfe hätten daraufhin den Weg in die Freiheit gesucht und gefunden. Über die Gründe, eine Türe zu einem Wolfsgehege aufzubrechen, kann nur spekuliert werden, so Wolfgang Riether.

Brigitte Sommer: „Wir von Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) widersprechen dem Vorhaben, die entlaufenen Wölfe notfalls einfach abzuschießen und fordern ein Ende des hysterischen und herzlosen Umgangs mit dem Wolf.“  Schon vor 15 Jahren entkam die Wölfin Bärbel aus dem Klingenthaler Tierpark. Riether kämpfe damals um das Leben der Wölfin, die sich selbst aus der Gefangenschaft befreit hatte und durch mehrere Bundesländer wanderte. Er reichte damals mehrere Gnadengesuche ein.

Wie Brigitte Sommer,  Pressesprecherin von „Wolfsschutz-Deutschland“, erklärte, habe sich die Wölfin „Bärbel“ entgegen aller Behauptungen von Funktionären der großen Naturschutzvereine, alleine ernähren können und sie habe scheu auf Menschen reagiert,  obwohl sie als Tierparkwolf ebenfalls an Menschen gewöhnt gewesen sei. Als schließlich entschieden worden sei, dass sie frei leben sollte, habe ein Jäger aus Niedersachsen die Wölfin willkürlich erschossen, so Sommer.  Bärbels Geschichte ist hier nachzulesen: http://www.gepardenland.de/Wolf/Baerbel.htm

Die Äußerung in einer Pressemitteilung des Nationalparkzentrums, die Wölfe würden alleine nicht überleben können und müssten im äußersten Falle geschossen werden, sei nach Meinung der beiden Vereinsmitglieder absurd.

Riether und Sommer stellen klar: „Wir fordern, dass die Wölfe, sollten sie nicht eingefangen werden können, in Freiheit leben können. Riether: „Wo sonst, wenn nicht im Nationalpark ist genug Platz für diese Beutegreifer? Selbst wenn Tierparkwölfe an ihre Pfleger gewöhnt sind, reagieren sie auf fremde Menschen scheu. Tierparkfütterung ist nicht mit Anfütterung gleichzusetzen. Genau wie es Bärbel gelungen ist, werden auch diese Wölfe lernen, sich selbst zu versorgen.“

Zudem stellt sich der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“ die Frage, ob Tierparkhaltung überhaupt eine artgerechte Haltung für Wölfe darstellt. Angeblich würden sie Besuchern helfen, Vorurteile gegenüber ihren wilden Artgenossen abzubauen. Ob das wirklich so sei, könne bezweifelt werden, so Riether.

Umfragen würden bestätigen, dass die meisten Menschen in Deutschland, Österreich und in Dänemark nach wie vor den Wolf begrüßen. Wolfgang Riether: „Der Wolf ist offiziell seit der Jahrtausendwende wieder hier in seiner Heimat. Allerdings werden Ängste geschürt von Funktionären der Landwirtschaft und den Jagdverbänden. Tageszeitungen und andere Medien beteiligen sich mit Hetzartikeln an einer seit Jahren andauernden Kampagne gegen den Wolf.“

Leider würden die Funktionäre der großen Naturschutzverbände nicht ihren Job machen, den Wolf zu schützen, sondern würden sich an derart herz- und sinnlosen Entscheidungen beteiligen. Der Fall der Wölfin „Bärbel“ habe dies eindeutig gezeigt. Sommer. „Und was machen die Betreiber von Wildparks, wenn es darum geht, sich öffentlich für den Schutz unserer wilden Wölfe hier in Deutschland einzusetzen? Ist da nicht das Schweigen im Walde? Gehen Gelder aus den Eintrittspreisen der Parks an die wilde Verwandtschaft? Das ist ein hoher Preis den Gehegewölfe dafür zahlen, dass Wölfe in Deutschland von der Mehrzahl sowieso akzeptiert werden. Zu hoch, wie wir finden.“

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Verein Wolfsschutz-Deutschland  will Abschuss des Rosenthaler Rudels mit allen Mitteln verhindern

5. September 2017

„Unfassbar und unakzeptabel“, so die Pressesprecherin des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland“, Brigitte Sommer, sei der erneute Versuch des Bautzener Landrats Michael Harig (CDU), den Abschuss des Rosenthaler Wolfsrudels zu erreichen. Wie in den Medien berichtet, bezieht sich Harig dabei auf gerissene Schafe des Schäfers J. Mitglieder des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland“ hatten bereits im vergangenen Jahr vor Ort festgestellt, dass er seine Tiere überhaupt nicht richtig geschützt waren.

Um den geplanten Abschuss zu verhindern, hat der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“ unter www.change.org/woelfe eine Petition eingeleitet, die in kürzester Zeit bereits über 4600 Unterzeichner aufweist.

Harig veranstalte mit seinem Vorstoß so kurz vor der Bundestagswahl wieder einmal „großes Theater“. Bereits im vergangenen Jahr hatte er bei einem Vorfall des gleichen Schäfers in Cunnewitz den Abschuss des Rudels beantragt und war dabei gescheitert.  Jetzt starte er einen weiteren Versuch. Bei dem Vorfall in Cunnewitz handelt es sich, wie auf der Internetseite vom Kontaktbüro Wölfe in Sachsen nachzulesen, um drei tote Schafe, wobei noch nicht einmal feststehe, ob es sich bei dem Verursacher auch tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat.  

Selbst wenn dies so sei, rechtfertige dies nicht die Tötung eines Rudels. Sommer: „Der Artenschutz der Wölfe darf nicht einfach ausgehebelt werden, nur weil manche Nutztierhalter nicht die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um ihre Tiere zu schützen.“ Zudem handle es sich in Sachsen laut Kontaktbüro Wölfe  bei 53 Übergriffen auf Nutztiere in diesem Jahr lediglich um 16 Fälle, bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden könne. „Harig sollte sich lieber überlegen, ob er eine Leinenpflicht für Hunde veranlassen sollte.“

Sein Versuch, die Diskussion darüber auf den Sinn oder Unsinn  angeblicher Flatterbänder zu lenken, sei ein Ablenkungsmanöver.“Wer glaubt, seine Nutztiere nur mit Flatterbändern schützen zu müssen, hat dringend Nachholbedarf bezüglich wolfssicherer Zäune“, erklärt Sommer. Das Problem seien nicht die Wölfe, die nicht gut geschützte Nutztiere logischerweise als Teil ihrer Nahrungskette ansehen würden, das Problem sei die Uneinsichtigkeit und oftmals daraus resultierender Geiz vieler Nutztierhalter, ihre Tiere richtig zu schützen mit Herdenschutzhunden und guten, stabilen Zäunen.

Das Ansinnen des Landrats widerspreche dem gesetzlich verbrieften Recht der Wölfe auf Leben, so Sommer. Gerhard Adams, Wolf-Fachmann des Bundesumweltministeriums, hatte dies in einer Veranstaltung unlängst ebenfalls klargestellt. Der Experte aus Berlin hält es für zumutbar, dass Weidehalter die Zäune um ihre Flächen erhöhen und befestigen, da sie das Gelände ohnehin einzäunen müssten.

Sommer:  „Wir werden mit allen Mitteln gegen den Vorstoß des Bautzener Landrats vorgehen, denn nicht der Artenschutz setzt sich über jedwede Interessen hinweg, sondern Herr Harig.“

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Zahlreiche Anzeigen wegen Wolfsabschuss in Brandenburg

17. August 2017

„Die Resonanz erfreut uns“, kommentiert die Pressesprecherin des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ die vielen Strafanzeigen gegen Unbekannt, die bei der Landespolizei Brandenburg wegen des erschossenen Wolfs im Oder-Spree-Kreis eingegangen sind. Mittlerweile bittet die Polizei auf ihrem Bürgerportal im Internet auf weitere Anzeigen zu diesem Fall zu verzichten, da die Staatsanwaltschaft bereits ermittle. Demnach müssten eine Menge  Anzeigen gestellt worden sein. Eine genaue Anzahl konnte ein  Pressesprecher der Polizei auf Anfrage nicht nennen.

Der illegale Abschuss der Wölfin hatte bei den Wolfsfreunden für Entsetzen gesorgt.  Wie Pressesprecherin Sommer erklärte, sei dies bereits der zehnte dokumentierte illegale Abschuss eines Wolfes in Brandenburg und der 25. bundesweit. Die Dunkelziffer sei wahrscheinlich sogar drei- bis vierfach so hoch. Die zahlreichen Anzeigen kamen nach Einschätzung von Sommer auch durch eine Verknüpfung mit einer Petition zustande, die sich gegen den Abschusses des Wolfes Pumpak richtete. Knapp 100000 Befürworter dieser Petition hatte die Nachricht über die Strafanzeige des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ im Internet erreicht. Wie viele davon tatsächlich über das Bürgerportal der Landespolizei Brandenburg Anzeige erstatteten, lässt sich nur vermuten. Brigitte Sommer ist sich aber sicher: „Mit dieser großen Anzahl von Strafanzeigen wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, wir hoffen damit zu belegen, dass ein großes öffentliches Interesse besteht, diese Fälle aufzuklären.“

Sommer betonte in diesem Zusammenhang, dass es eben keine vorgefertigten „Formschreiben“ gewesen seien, die bei der Strafanzeige verwendet wurden, sondern, dass sich die Menschen vorher genau darüber informiert hätten, was sie tun. Die breite Öffentlichkeit und der bundesweit agierende Verein Wolfsschutz Deutschland wollten mit dieser Aktion auch ihren Unmut darüber ausdrücken, dass bislang keine Suche nach einem möglichen Straftäter erfolgreich verlaufen sei.

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Wir stellen Anzeige wegen des erschossenen Wolfs in Baden-Württemberg

PRESSEINFORMATION – 09.08.2017 – Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e. V. hat  gestern Abend Anzeige bei der Polizei in Freiburg gegen Unbekannt gestellt. Grund:

Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist.

Wie die Pressesprecherin des Vereins, Brigitte Sommer, betonte, sei der Wolf  nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen  sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Sommer: „Es ist schon der 24. Wolf, der illegal getötet wird, es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind.“

Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Absatz zwei sei es untersagt, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören. 

Hier der Pressetext als PDF-Datei. Einfach auf den Link klicken.

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Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen Beschuss einer Wölfin

21.07.2017 – Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e. V. hat  Anzeige bei der Polizei in Bautzen gegen Unbekannt gestellt. Grund ist der  Beschuss mit Schrot auf eine Wölfin.

Am frühen Morgen des 5. Juli 2017 war auf der Bundesstraße 156 zwischen Bluno und Sabrodt eine Jährlingsfähe überfahren worden.

Bei der routinemäßigen Untersuchung des toten Körpers hatten Mitarbeiter des Berliner Leibniz-Instituts festgestellt, dass die Wölfin vor einiger Zeit mit Schrot beschossen worden war, dies aber überlebte. Es sind mehrere Schrotkugeln im Tierkörper sichergestellt worden, die bereits in das Bindegewebe eingekapselt waren.

Wie die Pressesprecherin des Vereins, Brigitte Sommer, betonte, sei der Wolf  nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen  sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Sommer: „Wir lassen nicht zu, dass Wolfshasser Tiere gezielt abschießen.“

Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Hier gelte der Paragraph 44,  Absatz.1 und 2.

Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Absatz zwei sei es untersagt, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören. Hinzu komme, dass auch der Beschuss von Wölfen mit Schrot strafbar sei.  

 

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Neuer, bundesweit arbeitender Wolfsschutzverein

Von rechts: Wolfgang Riether (Vereinsvorsitzender) Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

 

14.06.17 – „Wolfsschutz Deutschland“ nennt sich ein neuer Verein innerhalb der „Grünen Liga Sachsen“, der sich bundesweit für den Schutz der Wölfe einsetzt. Ziel ist es, nicht nur weitere Abschüsse von Wölfen zu verhindern, sondern Aufklärungsarbeit zu leisten und Nutztierhaltern bei geeigneten Schutzmaßnahmen zu helfen.

Vorsitzender ist Wolfgang Riether, ein Naturschützer mit einem großen Herz für Wölfe, fest in seinen Überzeugungen und streitbar gegenüber Institutionen und Ämtern. Er kannte noch Erik Zimen persönlich und er war Vereinsvorsitzender vom BUND in Sachsen. Der Verein ist aus Teilen der Recherchegruppe Wolfsschutz auf Facebook und Unterzeichnern der Petition für den Jungwolf  Pumpak (www.change.org/pumpak) in Pro Naturschutz Sachsen e. V. eingegliedert worden. Gegen den Abschuss des Jungwolfes haben knapp 100 000 Menschen unterzeichnet.

Pressesprecherin Brigitte Sommer erklärte, dass der neue Verein bundesweit arbeite. Damit könne man bereits vorhandene Strukturen langjährig bestehender Vereine nutzen und sofort mit der Arbeit beginnen.“

Die „Grüne Liga“ ist das Netzwerk Ökologischer Bewegungen und der Dachverband für den Verein. Sie hat keinerlei Bezug zu Parteien oder Institutionen. Wolfgang Riether: „Wir verzichten bewusst auf Hochglanzbroschüren, und setzen stattdessen das Geld direkt in unsere aktive Arbeit ein.“ Eines der Ziele des neuen Vereins ist es, ein eigenes Wolfsmonitoring und Rangersystem aufzubauen. Zudem wird der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ gerichtlich gegen Beschlüsse für Wolfsabschüsse vorgehen, wie bei Pumpak und Falschmeldungen, so genannte „Fake-News“ entlarven, mit denen Unwahrheiten über Wölfe verbreitet werden. Schäfern und  Nutztierhaltern, die Hilfe beim Schutz ihrer Tiere benötigen, können auf die Unterstützung „Wolfsschutz Deutschland“ setzen. Vorsitzender Wolfgang Riether: „Unsere Ziele sind mehr Herz und Verstand und weniger Hysterie beim Thema Wolf, wir  brauchen auch keine aufgeblasenen Managementpläne, in denen Wölfe nur verwaltet werden. Bei der „Problemwolfkreation“ beteiligen wir uns nicht.“

Die Öffentlichkeitsarbeit und die Mitgliederbetreuung organisiert Brigitte Sommer. Die Journalistin und Fotografin setzt sich seit ihrer Kindheit für den Naturschutz ein. Besonders Wölfe liegen der Mutter einer zwanzigjährigen Tochter am Herzen. Im Jahr 2005 begleitete sie junge Polarwölfe, direkt mit im Gehege dabei,  beim Aufwachsen mit der Kamera. Dabei lernte sie durch etliche Nahkontakte das wirkliche Wesen der Wölfe kennen.  Sommer: „Wölfe sind fantastische Beutegreifer, die ganze Okösysteme heilen und wiederherstellen können, genau wie wir sorgen sich Wölfe um ihre Familienmitglieder. Sie fühlen Liebe und Schmerz. Wir haben Wölfe in Deutschland ausgerottet und verfolgt. Dabei sind sie uns so ähnlich. Es wird Zeit, Bruder Wolf mit ganzem Herzen zurückkehren zu lassen.“

Begebenheiten, wie die völlig unsinnige und unbegründete Erschießung des Jungwolfes „Kurti“ vor einem Jahr in Niedersachsen werde der Verein mit allen rechtlichen Mitteln in Zukunft verhindern, betonte Riether. Zu seinem Tod führte eine unglaubliche Kampagne von Lokalpolitikern, einschlägigen Wolfshasserseiten auf Facebook sowie Lokalzeitungen, die sich ebenfalls daran beteiligten.  Als es im Winter in Sachsen dem Jungwolf „Pumpak“ an den Kragen gehen sollte, hätten die Umweltverbände zwar protestiert und sogar mit einer Klage gedroht, aber nicht weiter gehandelt. Brigitte Sommer: „Nur ein Verein hat reagiert, nämlich die „Die Grüne Liga Sachsen“.

In den kommenden Wochen will der Verein eine erste Mitgliederversammlung abhalten. Aktuell widersprechen wir einem geplanten Abschuss eines Wolfsmischlings, der in Freiheit geboren worden ist. Siehe Pressemitteilung vom 13.06.17.  Wer Mitglied werden will, kann sich auf der Webseite des Vereins unter www.wolfsschutz-deutschland.de ein entsprechendes Formular herunterladen. Auch Spenden seien willkommen, um Aktionen zu finanzieren. Das Geld, so Riether, fließe direkt in Aktionen. Das Spendenkonto lautet:

Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (Grüne Liga)

Bankverbindung:

Erzgebirgssparkasse

IBAN DE78 8705 4000 0725 0179 88

BIC WELADED1STB

 

Weitere Informationen:

Brigitte Sommer

Wolfsschutz Deutschland – Öffentlichkeitsarbeit

Brigitte.K.Sommer@t-online.de

Telefon: 06181-966716

Mobil: 0176-51356514

 

 Die PM als PDF-Datei. Einfach auf den Link klicken.

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