Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?
Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche.
Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.
Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:
- Stromlitzen verliefen innen statt außen.
- Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.
Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.
Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte.
Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte. Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel
Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:
- Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
- Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.
In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.
Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?




Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung
Kritik an Verbänden
Aufruf zur Mitarbeit
Fazit:
Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
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