Die kalkulierte Sprache des Abschusses: Wie Ministerin Gentges das Todesurteil für Grindi sprachlich vorbereitet

Wer die Wahrheit über den Hornisgrinde-Wolf „Grindi“ (GW2672m) sucht, darf sich nicht von weisungsgebundenen Behörden und einseitigen Medien blenden lassen. In ihrem jüngsten Exklusiv-Interview mit den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) hat die baden-württembergische Agrarministerin Marion Gentges (CDU) eine bezeichnende sprachliche Grenze überschritten. Wo früher beschönigend von einer bürokratischen „Entnahme“ geraunt wurde, setzt die Ministerin nun ganz bewusst auf das unmissverständliche Wort „Abschuss“, weil der alte Begriff angeblich „nicht ganz so klar macht, worum es geht“. Es ist die verbale Vorbereitung einer gezielten Tötung unter dem Deckmantel des Pragmatismus. Gentges stellt dem streng geschützten Wildtier ein scheinheiliges Ultimatum: Wenn die nun angekündigten, erneuten Vergrämungsmaßnahmen des Nationalparks scheitern – Maßnahmen, die bereits seit Jahren erfolglos erprobt werden –, stehe „eben am Ende der Abschuss“. Wie Medien und ein Team Wolf dabei helfen, erläutern wir in unserer Fotoreportage.

Dabei greift die Ministerin tief in die psychologische Kiste des Angst-Framings. Um eine akute Gefahr zu konstruieren, bemüht sie rein hypothetische Extremszenarien: „Angenommen, eine Familie ist mit dem Hund unterwegs – und dann springt ein Kind da rein…“. Mit solchen emotionalisierten, theoretischen Schreckensbildern wird versucht, eine gesellschaftliche Akzeptanz für die Gewalttat des Abschusses zu schaffen, obwohl die Ministerin im selben Atemzug einräumen muss, dass es bis heute zu keiner einzigen gefährlichen Situation oder gar einem Angriff kam.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Dieses politisch vorgegebene Narrativ der Bedrohung wird vor Ort von willfähigen Helfern dankbar aufgegriffen, um eine Kulisse der Angst aufrechtzuerhalten. Die Natur und der Raum, den wir mit Wildtieren teilen, werden zunehmend durch gezielte Narrativ-Strukturen und die Instrumentalisierung von Bürgergruppen kontrolliert.

Die Menschen, die vor Ort unabhängig laufen und dokumentieren, sind derzeit das einzige unbestechliche Kontrollorgan – und das aus extrem brisanten Gründen.

Die Inszenierung der „Bürgerwehr“ und das doppelte Spiel der Scheinschützer

Besonders bitter ist, dass selbst vermeintliche „Wolfsschützer“ dem Tier und den echten Aktivisten in den Rücken fallen. Beobachtungen zeigen eine tief besorgniserregende Dynamik: Vertreter einer bestimmten Gruppierung inszenieren in der Öffentlichkeit eine Riesenshow. Sie gaben vor, geführte Touren zu organisieren, um Grindi zu schützen. In Wirklichkeit jedoch standen sie nachweislich in ständigem Kontakt mit den der Regierung untergeordneten Behörden.
Dieses Vorgehen erfüllte einen doppelten, strategischen Zweck:
  1. Lenkung und Überwachung: Indem Einheimischen und auswärtigen Wolfsschützern feste Routen zugewiesen wurden, behielten die Akteure die lückenlose Übersicht über die unabhängigen Aktivisten.
  2. Freie Bahn für den Zugriff: Durch das gezielte Fernhalten von Menschen aus bestimmten Abschnitten des Geländes wurde dort ein Korridor geschaffen, in dem Jäger und Behördenvertreter ungestört agieren und Grindi nachstellen konnten.

 

Am Herrenwieser See befindet sich eine Jagdhütte. Am 13.08.2026 scheint sie in Betrieb gewesen zu sein. Direkt davor parkte ein weißer Van. Im See selbst badeten einige Männer. Ob sie zu den Jägern oder zum Van gehörten, konnten wir nicht verifizieren. © Brigitte Sommer

 

Nicht nur Hobbyäger schießen im Gebiet, auch Ranger sowie Berufsjäger töten, auch im Nationalpark unter anderem Füchse und Rothirsche. Foto: © Brigitte Sommer

 

Der Herrenwieser See ist ein Karstsee mit moorigem Ufer. Foto: privat.
Personen, die sich in bester Absicht für diese geführten Touren organisieren ließen, wurden teilweise sehr rüde behandelt. Kritische, neutrale Wolfsschützer, die sich diesem „Wanderdiktat“ verweigerten, wurden gezielt diffamiert und behindert. Wer die offizielle Linie nicht mittrug, wurde in den sozialen Netzwerken prompt als „Verschwörungstheoretiker“ gebrandmarkt.
Die Belohnung für den behördentreuen Kurs ließ nicht lange auf sich warten: Eine der Hauptorganisatorinnen leitet heute die dortige Regionalgruppe des Vereins. Diese Gruppierung ging im Frühjahr extrem weit: Im Februar und März wurden nachts regelrechte „Straßensperrungen“ errichtet, bei denen Aktivisten eigenmächtig in vorbeifahrende Fahrzeuge leuchteten. Während man sich auf Bannern medienwirksam als „Wolfsretter“ präsentierte, verschwieg man die Realität: Eine gerichtliche Klage hatte die Gruppierung tatsächlich verloren; die Abschussgenehmigung wurde vor der Wahl lediglich nicht noch einmal verlängert.

Videoaufruf am Hundseck – Geht wandern!

Wenn die Behörden gesetzeskonform arbeiten, müssen sie sich ja vor unabhängiger Konrolle nicht fürchten. Bitte dokumentiert und veröffentlicht. Wer sich das selbst nicht traut, kann Bilder und Videos auch an uns senden.

 

 

Sicht auf Bühlertal und Bühl. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wiesen bereits sehr früh darauf hin, dass die nächste Abschussgenehmigung zu erwarten ist. Nun droht sich die Geschichte eins zu eins zu wiederholen, da sich dieselben Gruppen erneut eng mit den Behörden abstimmen.

Reale Bedrohungsszenarien gegen hypothetische Gefahren in den Medien 

Ein frei lesbarer Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten  – ein Medium, das in der Vergangenheit kaum eine Gelegenheit ausließ, tendenziös über Grindi zu berichten – lässt nun tief blicken. Dort kommen Akteure dieser selbsternannten „Bürgerwehr“ zu Wort und erklären öffentlich ihr Einvernehmen mit den behördlichen Maßnahmen. „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, wird eine Vertreterin zitiert, die sich einem „Team Wolf“ zuordnet.

Maximale Reichweite für das Regierungs-Narrativ: Der Artikel über die kooperativen, behördennahen Aktivisten, die sich medienwirksam als die „vernünftigen Wolfsschützer“ inszenieren, wird hingegen bewusst frei zugänglich geschaltet. Jedes Medium weiß: Frei lesbare Artikel verbreiten sich in sozialen Netzwerken um ein Vielfaches schneller. Das Ziel ist hier die gezielte Spaltung der Protestbewegung.

Die psychologische Strategie dahinter:

    • Legitimierung der Behörden: Wenn eine Gruppe, die sich selbst „Wolfsschützer“ nennt, öffentlich erklärt: „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, liefert das der Politik (wie Ministerin Gentges) das perfekte Alibi. Dem Leser wird signalisiert: „Seht her, selbst die Wolfsschützer vor Ort sagen, dass der Wolf ein Problem ist und die Behörden recht haben.“ 
    • Isolation echter Kritiker: Durch das Freischalten dieses Artikels wird das Bild erzeugt, dass es eine „gute, vernünftige“ Gruppe gibt, die mit dem Staat kooperiert, während unabhängige Beobachter, die das Vorgehen kritisch hinterfragen, als „Verschwörungstheoretiker“ oder radikale Minderheit isoliert und diffamiert werden sollen.

Es handelt sich also um eine gezielte PR-Flankierung: Die Kritik wird unsichtbar gemacht oder delegitimiert, während die Konformität mit den behördlichen Plänen eine maximale, kostenlose Bühne erhält.

📊 MEDIENANALYSE: Das manipulative Framing der BNN

Wie Sprache den Boden für den Abschuss bereitet
Weite Teile der regionalen Medienlandschaft betreiben systematische Stimmungsmache gegen geschützte Wildtiere. Ein Blick auf die real dokumentierten Schlagzeilen der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) entlarvt die gezielte Nutzung von Angst-Framing und Feindbildkonstruktionen:

📰 Die BNN-Schlagzeile🧠 Die psychologische Framing-Strategie
„Was passiert mit dem Hornisgrinde-Wolf nach dem tödlichen Treffer?“Morbide Normalisierung: Während das Tier noch lebt und der Abschuss rechtlich hochgradig umstritten ist, spekuliert die Redaktion bereits kalt über die Verwertung des Kadavers, um das Todesurteil als unausweichlich darzustellen.
„Der Wolf war zu schlau: So viele Fangversuche scheiterten mit Fallen und mit dem Betäubungsgewehr“Das Antagonisten-Narrativ: Dem Wolf wird eine unheimliche, fast schon böswillige „Schläue“ unterstellt. Das natürliche Überlebensverhalten eines Wildtiers wird als kalkuliertes und provokantes Austricksen des Menschen geframt.
„Baden-Württemberg setzt Hornisgrindewolf auf die Abschussliste“Martialische Sprache: Statt sachlich über eine behördliche Ausnahmegenehmigung zu berichten, bedient der Begriff „Abschussliste“ direkt das Vokabular der organisierten Jagd und suggeriert eine künstliche Vogelfreiheit des Tieres.
„Darf der Hornisgrinde-Wolf leben? Nach dem Richter-Urteil ist eine neue Empörungswelle garantiert“Spaltung und Abwertung: Die fundamentale Frage über Leben und Tod eines streng geschützten Tieres wird zur bloßen Glaubensfrage degradiert. Berechtigter ethischer Protest wird vorab als irrationale „Empörungswelle“ diffamiert.
„Der Hornisgrinde-Wolf nähert sich weiterhin Menschen“Dauerhafte Angst-Suggestion & Intransparenz: Diese Formulierung wird im Präsens wiederholt, um eine permanente Bedrohung vorzugaukeln. Dabei bleibt völlig im Dunkeln, um welche Art von Beobachtung es sich überhaupt gehandelt hat – ob es bloß visuelle Distanzkontakte oder zufällige Kreuzungen von Wegen waren. Diese bewusste Unschärfe soll im Kopf der Leser das Bild eines „aggressiven Verfolgers“ erzeugen.

Es gibt immer Leute, die fordern, dass das Gebiet in dem Grindi sein Territorium eingerichtet hat, doch abgesperrt werden solle. Dieses Bild ermöglicht einen Eindruck darüber, dass dies schlicht nicht möglich ist, denn das Terrain umfasst 100 bis 150 Quadratkilometer. Vielleicht wird solchen Menschen auch klar, dass es unmöglich ist, als Spaziergänger mit Hund bewusst einen Wolf anlocken zu wollen. © Brigitte Sommer

 

Die Podencohündin Alba ist zur Wolfslosungsspürhündin ausgebildet worden. Mit ihrer Hilfe locken wir weder Wölfe an, noch wollen wir es provozieren,  direkt auf Wölfe treffen. Ihr Geruchssinn hilft uns aber dabei, das rieisge Gebiet, in dem wir unser internes Monitoring machen, einzugrenzen. Wölfe markieren mit Kot die Grenzen ihres Reviers. Im Falle von Grindi müssen wir ja wissen, wo wir wandern müssen, um Grindi zu schützen. Dies behindert natürlich die Interessen der Behörden. © Brigitte Sommer

Kontrollausübung über Aktivisten und Bedrohungen gegen Andersdenkende

Gleichzeitig wird versucht, Wanderer über soziale Netzwerke systematisch einzuschüchtern und davon abzuhalten, eigenständig für Grindi spazieren zu gehen. Es wird behauptet, der Wolf sei möglicherweise aufgrund von „Wassermangel“ in Richtung Enztal abgewandert. Diese Behauptung hält einer geografischen Prüfung vor Ort nicht stand: In Grindis Revier herrschte trotz Trockenphasen zu keinem Zeitpunkt Wassermangel. Der Sandsee, die Schwarzenbachtalsperre, der Herrenwieser See, der Wildsee, der Hundsbach und zahlreiche weitere kleine Fließgewässer führten permanent Wasser. Da Wölfe bekanntermaßen gerne schwimmen, halten wir unkontrollierte behördliche Aktivitäten im Umfeld dieser Seen – insbesondere am Herrenwieser See, wo entsprechende Beobachtungen gemacht wurden – für eine akute Gefahr für das Tier.
Viel schwerer wiegt jedoch die menschliche Komponente: In den Berichten kommt ein Protagonist namens Markus S. zu Wort. Nach vorliegenden Informationen soll dieser bereits in der Vergangenheit Wanderer mit Hunden verbal massiv bedroht haben. Auch im Netz nimmt der Mann, der angibt, seit knapp 30 Jahren für die Gemeinde Bühlertal zu arbeiten, kein Blatt vor den Mund. In sozialen Medien äußerte er sich nachweisbar in unerträglicher Weise über unsere Vereinsvorsitzende („Ich hoffe, die Alte da oben, kommt mal an die richtige Person… Die Alte ist im Kopf nicht ganz sauber, wär ich heut morgen nicht so früh unterwegs gewesen, wär sie mir glatt in die Hände gelaufen, so eine strunzdumme Frau…“). S., der sich im Besitz einer Kettensäge befindet, teilte zudem eine Comiczeichnung mit der Aufschrift: „So viele Idioten und nur eine Kettensäge…!“
Andere Protagonistinnen der organisierten FB-Gruppen, „Laufen für den Hornisgrindewolf“ und „Wir laufen für Grinid“ nennen sie: Die Alte, rote Zora, rothaariges Biest. Man fordert ganz offen, in Kommentare und Nachrichten, dass Brigitte Sommer, dem Schwarzwald fernbleiben solle. Desweiteren bedroht man ihre behinderte Tochter.

 

Auf einem Parkplatz bei Herrenwies lauerte uns im Februar ein Team des SWR auf. Man wollte eine Geschichte über „Wolfstourismus“ machen, hieß es. Brigitte Sommer erklärte sich nach einigem Hin und Her bereit, einige Sätze zu sagen, wie z. B., dass es dort keinen Wolfstourismus gebe. Tatsächlich hatten wir unsere Monitoringtour noch gar nicht beginnen können, denn nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt, der Redakteur wollte einen anderen Hintergrund als die Kirche, kam Grindi tatsächlich zufällig den Weg herunter, auf dem Kameraleute, wir von Wolfsschutz und ein paar Einheimische, darunter eine weitere Person mit Hund, standen, denen wir zeigen wolten, wie sie spazieren gehen und Gtindi schützen können. Brigitte Sommer machte Bilder von Grindi für unser internes Monitoring (im Gegensatz zu entlichen angeblichen Wolfsfreunde und Zeitungen wurden keine Bilder von Grinidi veröffentlicht) und ging dann auf Grindi zu, ohne Schreien, ohne Steine zu werfen, weil dies überhaupt nicht nötig war. In Höhe von zirka 30 Metern klemmte er den Schwanz ein und trollte sich von dannen und ließ sich bis zum Ende der tatsächlichen Wanderung auch nich mehr sehen. Die Szenen des Verscheuchens hatte das SWR-Team gefimt. Doch statt zu dokumentieren, dass Grindi Scheue gezeigt hatte, wurde einer der tendenziösesten Berichte des Jahres gebracht, und Brigitte Sommer als Wolfstouristin verleumdet. Der O-Ton, dass es wie ein Lotto-Gewinn ist, mal einen Wolf zu sehen, wird von Mitarbeitenden anderer Vereine auch ständig zitiert, bei ihrem Interniew aber völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Man unterstellte stattdessen dass der Wolf gesucht werden wollte, obwohl man genau wusste, dass man sich nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt befand und dass es dort abdurd war, einen Wolf zu suchen. Tatsächlich kam inzwischen einiges ans Licht. Der SWR wurde von einem Mitglied eines anderen Vereines geschickt. Unter den anderen Spaziergängern waren tatsächlich auch zum Teil keine echten Wolfsfreunde, sondern Strohmänner, darunter auch ein Mitglied der Partei der Grünen, laut eines Informanten. Dies halten wir durchaus für möglich, denn einer der Teilnehmer outete sich inzwischen tatsächlich als glühender Grünen-Anhänger. Die Umweltministerin der Grünen war es, die die Schießgenehmigung ausgestellt hatte.  Es sei von Anfang an geplant gewesen, Brigitte Sommer zu diffamieren, um unabhängige Wolfsschützer aus dem Weg zu räumen und durch behördentreue „Wolfsschützer“ zu ersetzen. Was auch an die den Behörden gemeldeten geführten Touren und Routen erklären kann. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass hier eine große Show veranstaltet wurde. Dass Grindi sich ausgerechnet auch noch blicken ließ, machte die Geschichte perfekt, dies konnte aber wirklich niemand vorausahnen. Brigitte Sommer hatte den Fehler begangen, nicht vertrauenswürdigen Menschen von ihrem Treffpunkt mit Einheimischen zu erzählen.  Seither geben wir keinerlei Termine mehr bekannt. Wir waren seither schon einige Male vor Ort, ohne belästigt zu werden. Im Gegenteil, wir wurden freundlich behandelt. Tatsächlich deckt sich hier die Realität nicht mit der Aggressivität im Netz. © Brigitte Sommer Hier die Geschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Im Hintergrund die Hornisgrinde, 1.163 Meter. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs, 1038 Meter. © Brigitte Sommer

 

Aus unserer Sicht geht von solchen bewaffneten und aggressiv auftretenden Personen eine reale, handfeste Gefahr für Wanderer, friedliche Wolfsschützer und Touristen im Nordschwarzwald aus. Diese Bedrohung ist um ein Vielfaches höher als die rein hypothetische Gefahr, die von Grindi konstruiert wird. Im krassen Gegensatz zu den verbalen Ausfällen von Herrn S. hat der Wolf Grindi noch nie ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Ob die zuständigen Polizeibehörden angesichts dieser dokumentierten Drohungen gegen Leib und Leben bereits eine Gefährderansprache prüfen, entzieht sich unserer Kenntnis – notwendig wäre sie allemal.

Politischer Zirkus gegenüber der Realität

Während im Nationalpark ein beispielloser politischer Zirkus um einen einzelnen Wolf veranstaltet wird, geht die Realität unter: Im selben Zeitraum wurden auf Almen Menschen durch Kühe schwer verletzt und auch durch Hundebisse kamen Personen zu Schaden. Davon unbeeindruckt betont die Nationalparkverwaltung gebetsmühlenartig, man wolle „Koexistenz lernen“, während sie simultan eine „denkbare Gefahr“ durch den Wolf in den Raum stellt. Dies ist ein psychologischer Widerspruch in sich: Es bringt den Menschen die Natur nicht näher, sondern entfremdet sie davon durch systematische Angstmacherei. In der freien Natur, im Wald und in den Bergen existieren immer allgemeine Lebensrisiken – sei es durch Wildschweine, Astbruch oder Steinschlag. Wollte man jede hypothetische Gefahr staatlich eliminieren, dürfte niemand mehr die Tür heraustreten. Natürlich gebietet es der gesunde Menschenverstand, während der Paarungszeit nicht mit läufigen Hündinnen durch ein Wolfsrevier zu laufen. Doch friedliche Wanderer zu bedrohen, illegale Straßensperren zu errichten und nachts Autos auszuleuchten, überschreitet eine besorgniserregende rote Linie.

 

 

Die Wälder im Gebeit Hornisgrinde sind tatsächlich weniger von der Dürre betroffen, als Wälder anderswo. Wie hier zu sehen ist, verjüngt sich der Wald natürlich. © Brigitte Sommer

Kleine Wutrede, bitte die Ironie beachten

 

 

 

Das Wegenetz im Nationalpark Schwarzwald: Das offizielle, im Wegekonzept verankerte Streckennetz für Wanderer umfasst rund 240 Kilometer. (Das gesamte Wegenetz inklusive Rad-, Reit- und Wanderwegen beläuft sich auf über 400 Kilometer). Die Ferienregion um Unterstmatt (Bühl/Bühlertal/Ottersweier): Schaut man über die Grenzen des Nationalparks hinaus in den direkt umschließenden Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, erstreckt sich dort ein ausgeschildertes Wanderwegenetz von über 10.500 Kilometern. Bekannte Wanderwege direkt vor Ort. Der Westweg: Die berühmte Etappe 4 des traditionsreichen Fernwanderwegs führt auf 27,5 Kilometern direkt von Unterstmatt über die Hornisgrinde und den Mummelsee bis zur Alexanderschanze. Lokale Rundwege: Klassische Touren wie der Hochkopf-Rundweg (ca. 7,3 km) oder die Runde Unterstmatt–Hornisgrinde–Ochsenstall (ca. 13,3 km) bündeln die schönsten Pfade direkt an der Passhöhe. Auch diese Daten machen begreiflich, dass es unmöglich ist, dort absichtlich einen Wolf zu suchen.  Wir suchen auch niemals Grindi direkt, sondern wollen Gebiete eingrenzen, in denen wir laufen, was natürlich gegen die Interessen der Behörden ist.  © Brigitte Sommer

 

Auf den Hochebenen befinden sich große Flächen mit Hochmooren und Heidekraut. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs. © Brigitte Sommer

 

 

 

Von Unterstmatt aus führen viele Wandertouren. In den sozialen Netzwerken gibt es immer wieder Forderungen, den Tourismus im Gebiet zu verbieten, da ja die „dummen Touristen“ und „unvernünftigen Leute vor Ort“ an Gridis Verhalten Schuld seien. Die ist blanker Unsinn, denn es gibt dort keinen Wolfstourismus,. Der Begriff wurde von der Regierung in die Welt gesetzt, um den Abschuss zu rechtfertigen und um dann durch regierungsnahee Medien weiter verbreitet zu werden. Jeder Wolf hat einen anderen Charakter und der von Grindi ist es eben, aufgeschlossen zu sein und Neugierde zu zeigen und sich für Hunde zu interessieren. Nie hat er aggressiv reagiert und es ist bei Begegnungen nie etwas passiert.  Woanders ist dies keine Katastrophe, sondern war Grund zur Freude: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/
Von Hundsbach sind es vier Kilometer zum Hundseck. © Brigitte Sommer

 

Aussichtspunkt Zweiseenblick. © Brigitte Sommer

 

Im Winter ein Skihotspot: Das Hundseck © Brigitte Sommer

 

Blühendes Heidekraut auf der Badener Höhe. © Brigitte Sommer

 

Es wird auch gerodet und zerstört. Hier bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Kilometer um Kilometer Natur. Wieso soll in diesem Gebiet kein Platz für einen Wolf wie Grindi sein? © Brigitte Sommer

 

Die Fichtennadeln verströmen bei Hitze einen ganz besonderen Duft.

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee. © Brigitte Sommer

 

Blühende Heide auf dem Hochkopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Frankreich bei Unterstmatt. © Brigitte Sommer

 

Die Schwarzwaldhochstraße (offiziell Teil der Bundesstraße 500) ist die älteste, bekannteste und eine der landschaftlich schönsten Tourismusstraßen in Deutschland. Sie verläuft über rund 60 Kilometer auf dem Hauptkamm des Nordschwarzwalds. Sie verbindet Baden-Baden im Norden mit Freudenstadt im Süden. Die Straße liegt meist auf einer Höhe von 800 bis über 1.000 Metern über dem Meeresspiegel. Highlights und Verlauf entlang der Strecke sind weite Ausblicke über den Schwarzwald, das Rheintal und bis zu den Vogesen. Bühlerhöhe ist bekannt für das historische Schlosshotel und die Max-Grundig-Klinik. Der Mehliskopf, ein Zentrum für Freizeitaktivitäten (Ganzjahresbobbahn, Klettergarten, Skilifte).Unterstmatt: Die Passhöhe, die hier auf dem Foto zu sehen ist. Der höchste Berg des Nordschwarzwalds, die Hornisgrinde, liegt auch an der Schwarzwaldhochstreße  und der direkt an der Straße gelegene, sagenumwobene Karstsee Mummelsee. Schliffkopf und Zuflucht: Bereiche, die mitten durch den Nationalpark Schwarzwald führen. Die Straße wurde in den 1930er Jahren ausgebaut, um die abgelegenen Höhenhotels miteinander zu verbinden und den Tourismus in der Region anzukurbeln. Heute ist sie eine Hauptverkehrsachse für den Tourismus – im Sommer beliebt bei Wanderern, Motorrad- und Rennradfahrern, im Winter das Zentrum für den Alpin- und Langlaufsport im Nordschwarzwald. Von Wolfstourismus kann also überhaupt keine Rede sein. © Brigitte Sommer

 

Auch im Nationalpark wird gejagt, nur sehen dies die meisten Besucher nicht, da verräterische Hochsitze sich nicht direkt an den Wanderwegen befinden. Tatsächlich ist die Gegend aber geradezu mit Hochsitzen zugepflastert. © privat.

 

Die Schwarzenbachtalsperre ist zur Zeit leer. Tatsächlich wird teilweise behauptet, wegen Dürre und Klimawandel. In Wirklichkeit wurde das Wasser wegen Sanierungsarbeiten aber kontrolliert abgelassen. © Brigitte Sommer

 

Wie planbar ist es, in diesem riesigen Gebiet auf einen Wolf zu treffen? © Brigitte Sommer

 

Ski- und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Warum das behördliche Vorgehen scheitern muss (Dokumentierte Fakten)

  • 🦊 Trickreich und intelligent: Die Behörden fahren technisch und personell alles auf, was ihnen zur Verfügung steht – doch das Tier erweist sich als anpassungsfähiger. Grindi entzieht sich seit Jahren absolut erfolgreich und trickreich allen Vergrämungsversuchen sowie jedem Fang- oder Abschusszugriff. Er beweist damit eine enorme kognitive Leistungsfähigkeit, die auch durch unsere UIG-Anfrage bestätigt wird. Er lernt rasant, meidet die aufgestellten Fallen und weicht den Rangern gezielt aus, während er sich normalen Wanderern gelegentlich friedlich zeigt. Grindi besitzt genau die Resilienz, die ein Beutegreifer braucht, um im Schwarzwald zu überleben. Und wo, wenn nicht in einem ausgewiesenen Nationalpark, sollte ein Wolf dieses Recht zustehen?
  • 📡 Das Sendehalsband als Todesurteil – Der Fall „Alster“: Von Behördenseite wird die geplante Besenderung stets als Schutzmaßnahme und „letzte Rettung“ deklariert. Die Praxis straft diese Behauptung Lügen. Erst im April 2026 wurde der Hamburger Jungwolf „Alster“ eingefangen, mit einem GPS-Sender ausgestattet und wieder freigelassen. Bereits Ende Mai riss der Kontakt abrupt ab – die Hamburger Umweltbehörde gab im Juni 2026 offiziell bekannt, dass Fachleute von einer illegalen Tötung des besenderten Tieres ausgehen. Ein Sendehalsband macht Wölfe in der Praxis zur wandelnden, trackbaren Zielscheibe, wie es zuvor auch der Fall des Wolfes „Mirco“ eindringlich bewies.
  • 💰 Unfassbare Steuergeldverschwendung: Die permanente Jagd, das Monitoring und die Abschussvorbereitungen bezüglich des Wolfs „Grindi“ verschlangen bislang schätzungsweise 180.000 bis 250.000 Euro an Steuergeldern. Allein das behördliche Einsatzkommando schlug mit bis zu 60.000 Euro zu Buche. Hier wird ein gigantischer, hochpreisiger Verwaltungs- und Jagdapparat gegen ein einziges, geschütztes Wildtier in Stellung gebracht, von dem weder Angriffe auf Menschen noch auf Hunde oder eine nennenswerte Anzahl von Nutztierrissen stammen.
  • 🎥 Gegen die mediale Doppelmoral:
    Aktivisten erleben hautnah, wie Fakten manipuliert werden. Wenn Wolfsschützer den Wolf bei einer Zufallsbegegnung absolut vorbildlich verjagten, unterschlugen die Medien diese Videobeweise, um stattdessen das Zerrbild von schädlichem „Wolfstourismus“ zu verbreiten.
    Da landeseigene Biologen weisungsgebunden an ein Ministerium berichten, das offen vom „Abschuss“ – und nicht nur von Grindi, sondern auch vom Nachbarwolf Enzo spricht, dokumentiert nur die echte Community die ungeschönte Wahrheit.

 

Es dokumentierten über mehre Tage hinweg, u. a. Brigitte, Gudrun und Alba. © Brigitte Sommer
Die wahren Aktivisten vor Ort laufen nicht aus Eigennutz – sie sind das zivile Schutzschild und die einzigen echten Schützer. Schaut genau hin, wer Grindi wirklich schützt und wer sich nur als Schützer tarnt, um am Ende den Behörden zuzuarbeiten.
Hier ein Zitat von Özdemir, Ministerpräsident von Bawü vor der Wahl: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Ein Zitat von Gentges, der Agrarministerin: „Man versucht es jetzt nochmal mit Vergrämungsmaßnahmen. Wenn das nicht gelingt, steht eben am Ende der Abschuss.“(Auf die Frage, ob es dazu eine Alternative gebe): „Nein!“
Ein Zitat von Gentges zu Enzo, der ungeschützte Schafe riss: „Wenn der Wolf weiter reißt, dann wird er weichen müssen.“
Jeder muss sich selber fragen, ob diese Regierung tatsächlich gewillt ist, Wölfen in Bawü überhaupt eine Chance zu geben, und danach auch die Glaubwürdigkeit von „Vergrämungsmaßnahmen“ beurteilen. Durch Selberdenken, nicht durch Nachplappern und Unterwürfigkeit.
Am Ende all der Nebelkerzen, der inszenierten Bürgerwehren, der manipulativen Medien-Schlagzeilen  und der kalkulierten Angst-Rhetorik einer Agrarministerin bleibt eine fundamentale, unumstößliche Frage: In was für einer Welt wollen wir leben?
Wollen wir in einer technokratisch durchgesteuerten Landschaft leben, in der die Natur nur noch als sterile Kulisse existieren darf, in der jedes Lebewesen, das sich nicht den starren Regeln des menschlichen Nutzens unterwirft, sofort verfolgt, besendert, vergrämt oder abgeschossen wird? Oder haben wir noch den Mut zu einer echten, respektvollen Koexistenz mit der Schöpfung?
Die weltbekannte, leider viel zu früh verstorbene Wolfsforscherin Gudrun Pflüger, die jahrelang das Verhalten wilder Wölfe in Kanada erforschte, brachte einst eine tiefe Weisheit ihrer indigenen Freunde mit nach Europa. Ein indianisches Sprichwort besagt: „Ein Wolf zeigt sich dir nur, wenn er dir etwas erzählen oder mitteilen will.“
Wenn wir dieses Naturverständnis auf den Nordschwarzwald übertragen, dann will Grindi uns vor allem eines mitteilen: Dass Frieden zwischen Mensch und Beutegreifer möglich ist, wenn wir unsere eigenen Projektionen von Hass und Angst ablegen. Seine gelegentlichen, völlig friedlichen Sichtungen am Wegesrand sind ein Geschenk der Natur an uns.

Grindi muss leben und zwar aus drei unumstößlichen Gründen:

    1. Er ist das Symbol eines intakten Ökosystems: Ein Nationalpark, der seinen Namen verdient, ist kein Streichelzoo und kein Forstbetrieb. Er ist ein Rückzugsraum für die Wildnis. Wenn ein geschützter Beutegreifer selbst im Herzen des Nordschwarzwalds keinen Platz mehr finden darf, weil er sich verhält wie ein Wolf – aufmerksam, anpassungsfähig und intelligent –, dann verkommt das gesamte Konzept des Naturschutzes zu einer politischen Farce.
    2. Er hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen: Trotz des immensen Drucks, trotz der permanenten Nachstellungen durch Behörden und Schein-Schützer hat dieses Tier in all den Jahren zu keinem Zeitpunkt Aggressionen gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Grindi ist kein „Problemwolf“ – er ist ein Überlebenskünstler, der uns täglich vormacht, wie friedlich ein wildes Tier mitten in unserer Kulturlandschaft existieren kann, wenn man es nur in Ruhe lässt.
    3. Sein Abschuss wäre der Triumph der Angst über die Vernunft: Ihn zu töten, nur um das politisch geschürte Angst-Framing zu bedienen und das Versagen staatlicher Konzepte zu kaschieren, wäre ein moralischer Offenbarungseid. Es würde das fatale Signal senden, dass brutale Gewalt und administrative Willkür stets die Antwort sind, sobald der Mensch mit dem Unbekannten, dem Wilden und Freien konfrontiert wird.

Eine weitere Lektion, die Gudrun Pflüger von den indigenen Völkern lernte, lautet: „Man muss der Angst ins Gesicht sehen und mit ihr gehen, um ihr die Macht zu nehmen.“ Genau das fordern wir von den Verantwortlichen in der Politik und der Nationalparkverwaltung. Hören Sie auf, die unbegründete Angst der Menschen vor dem Wolf politisch zu füttern. Nehmen Sie der Debatte die Schärfe, indem Sie auf die unbestechlichen Fakten der friedlichen Koexistenz vertrauen.
Wir fordern das Ende des teuren, steuergeldverschwendenden Verfolgungsapparats. Wir fordern ein Ende der geheimen Absprachen zwischen Behörden und linientreuen Alibi-Vereinen.
Grindi hat jedes Recht der Welt, auf der Hornisgrinde zu jagen, zu wandern und zu leben. Es ist an der Zeit, dass wir Menschen endlich aufhören, uns als Herrscher der Natur aufzuführen und wieder lernen, ihre unbestechlichen Gesetze zu achten.

Quellen:

https://bnn.de/mittelbaden/buehl/wolfsschuetzer-fordern-mehr-transparenz-bei-sichtungen-im-hoehengebiet?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawTw2LRwZG9mAWV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkEDIyMjAzOTE3ODgyMDA4OTIAAR5oMal46zoKf2lwaiWmHcWivm0Qhx5OCm2t5HBYgydhiDy6DKF9ApJY9PSJKQ_aem_jkAmV2WZZs1LMMf5r87o5g#Echobox=1786967384

Statement der Nationalparkverwaltung: Auch darin wird eingräumt, dass Absprachen mit Vertretern der Organisierten Touren abgehalten werden. Die Parkverwaltung ist weisungsgebunden: https://www.youtube.com/watch?v=jF_Q0aHPm3I

Sichtungsliste: https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73

 

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Bankrotterklärung im Moor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert LBV-Vorstand zum Einlenken im Fall Egling auf

Es ist ein PR-Gau für den praktischen Naturschutz in Bayern und eine Steilvorlage für die Abschuss-Lobby: Nach dem Riss von zwei Schafen im oberbayerischen Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) prüft die Untere Jagdbehörde derzeit mit Hochdruck eine Abschussfreigabe. Das Unfassbare daran: Betreiber der betroffenen, völlig ungeschützten Herde auf der dortigen Moorfläche ist ausgerechnet der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV). Anstatt als finanz- und personalstarker Fachverband mit gutem Beispiel voranzugehen und innovative Schutzkonzepte wie Behirtung oder Nachtpferche im unwegsamen Gelände zu demonstrieren, kapituliert die Projektleitung vor den Kameras der Regionalpresse und erklärt Herdenschutz im Moor für „kaum umsetzbar“. Ein fatales Signal, das der Bayerische Bauernverband und das Landratsamt dankbar aufgreifen, um den ohnehin rechtswidrigen und von uns scharf kritisierten Bayerischen Wolfsmanagementplan im Eilverfahren durchzudrücken. Wenn selbst ein Naturschutzverband seine Tiere nicht schützt, so die perfide Logik der Behörden, dann müsse eben das Gewehr sprechen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nehmen den LBV nun öffentlich in die Pflicht. Wir haben uns mit einem klaren Offenen Brief an den Vorstand des Verbandes gewandt: Wer den Wolf schützen will, darf Weidetiere nicht auf dem Silbertablett servieren und sich anschließend als Steigbügelhalter für die Jagdlobby missbrauchen lassen. Lesen Sie hier unseren Offenen Brief an den LBV-Vorstand in vollem Wortlaut:

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

OFFENER BRIEF
An den Vorstand des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV)
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Per E-Mail vorab info@lbv.de
Betreff: Wolfsriss im Spatenbräufilz (Gemeinde Egling) – Herdenschutz statt Akzeptanz behördlicher Nebelkerzen
Sehr geehrte Damen und Herren des LBV-Vorstands,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Schäffer,
mit großer Besorgnis verfolgen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die aktuellen Entwicklungen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Nach dem bestätigten Riss von zwei Schafen aus einer Ihrer Projekt-Herden im Moor bei Egling prüft die Untere Jagdbehörde derzeit eine Abschussfreigabe für den betroffenen Wolf.
Als Mitstreiter im Natur- und Artenschutz schmerzt uns der Verlust von Weidetieren in Ihren wichtigen Landschaftspflegeprojekten. Dennoch betrachten wir die aktuellen behördlichen Schritte mit äußerstem Befremden – insbesondere die Rolle, die Ihr Verband in der lokalen Argumentation unfreiwillig einnimmt.
Dass die betroffene Herde im Spatenbräufilz nicht wolfsabweisend geschützt war, wird nun von Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes und der Jagdlobby als vermeintlicher Beleg dafür missbraucht, Herdenschutz sei im unwegsamen Gelände unmöglich. Es entsteht der fatale Eindruck: Wenn selbst der LBV seine Tiere nicht schützen kann, dann ist der Abschuss alternativlos.
Besonders alarmierend sind die offiziellen Begründungen aus dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Die dortige Pressestelle rechtfertigt die Prüfung eines regionalen Bejagungsplanes mit der Behauptung, der Erhaltungszustand des Wolfes sei in der Region „als günstig bewertet“ worden. Hierbei handelt es sich um eine rein politische Nebelkerze, der Sie als wissenschaftlicher Fachverband vehement widersprechen müssen:
    • Kein günstiger Erhaltungszustand in Bayern: Die pauschale Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ auf Bundesebene für die kontinentale Region basiert rein auf den hohen Populationsdichten in Nord- und Ostdeutschland. In Bayern und speziell im südbayerischen Raum ist der Zustand der Wolfspopulation nach wie vor kritisch, instabil und im biologisch tiefroten Bereich.
    • Gefährdung lokaler Vorkommen: Da es im Alpenvorland keine stabile, standorttreue Population gibt, gefährdet die Entnahme eines vermutlich ohnehin durchziehenden Einzeltieres das regionale Wiederansiedlungsgeschehen massiv. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet Abschüsse unmissverständlich, wenn diese den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern.

Wir fordern Sie daher auf, dieser gefährlichen Instrumentalisierung aktiv und öffentlich entgegenzutreten:
  1. Herdenschutz-Alternativen ausschöpfen: Topografische Hürden wie Moorflächen erschweren den klassischen Zaunbau, machen Herdenschutz aber nicht unmöglich. Gerade als personell und finanziell stark aufgestellter Verband steht der LBV in der Pflicht, innovative Vorreiterrollen einzunehmen. Wo Zäune versagen, müssen unverzüglich alternative und zumutbare Methoden wie eine temporäre Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden oder mobile Nachtpferche etabliert werden. Ein Abschuss darf niemals die Quittung für unzureichende Schutzmaßnahmen sein.
  2. Keine Akzeptanz eines Abschusses: Ein Wolf, der auf ungeschützte Beute trifft, zeigt kein „fehlgeprägtes“ Verhalten, sondern folgt biologischen Instinkten. Ein Abschuss im Flachland ohne vorherige Ausschöpfung aller Schutzvarianten widerspricht der gesetzlich verankerten Ultima Ratio nach § 45 BNatSchG diametral.
  3. Rechtsmittel einlegen: Sollte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen tatsächlich eine Abschussgenehmigung erteilen, fordern wir den LBV auf, als betroffener Tierhalter und anerkannter Naturschutzverband alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (Widerspruch und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht) auszuschöpfen.
    Der Bayerische Wolfsmanagementplan darf nicht länger als Feigenblatt für eine verfehlte Naturschutzpolitik dienen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert dieses rein auf Populismus beruhende Regelwerk ohnehin vollumfänglich. Es ist ein rechtliches Konstrukt, das unter dem Deckmantel des „Managements“ systematisch versucht, den verfassungsrechtlich verankerten Artenschutz und das übergeordnete Bundes- und EU-Recht auszuhebeln. Dass nun auch noch ein anerkannter Naturschutzverband durch das eigene Versäumen von Mindeststandards beim Herdenschutz zur Schablone für diesen verfehlten bayerischen Sonderweg wird, ist ein fatales Signal.
    Wir appellieren eindringlich an Ihre naturschutzfachliche Identität und Verantwortung: Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Fall zur Rechtfertigung eines ohnehin rechtswidrigen Wolfsmanagementplans instrumentalisiert wird. Setzen Sie ein unmissverständliches Zeichen für das echte Zusammenleben von Beutegreifern und Weidewirtschaft durch konsequenten Schutz.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Vorstand
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer

    Quellen und Hintergrund:

    Aktuell prüfen Behörden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nach frischen Wolfsrissen eine konkrete Abschussfreigabe.Anfang August 2026 wurde bekannt, dass die Untere Jaggdbehörde rechtliche Schritte einleitet, um den Abschuss eines Wolfes in der Gemeinde Egling vorzubereiten.
    Hintergrund der geplanten Freigabe sind folgende Details:
      • Der Vorfall: In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni wurden in Egling zwei Schafe gerissen.
      • Die Bestätigung: Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat mittels einer DNA-Analyse offiziell und zweifelsfrei nachgewiesen, dass ein Wolf für die Risse verantwortlich war. Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis im Landkreis seit fast zehn Jahren.
      • Die Prüfung: Weil sich die Landwirte vor Ort angeblich erhebliche Sorgen um ihre Nutztierbestände machen, läuft nun die behördliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine gezielte Tötung im Rahmen des neuen Jagdrechts erfüllt sind. Ob sich das Tier aktuell noch in der Region aufhält, ist unklar.
    Zuvor gab es im Frühjahr 2026 bereits eine aktive Abschussfreigabe im Allgäu (Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu) gegen den Wolfsrüden „GW5224m“, die nach heftigen Rechtsstreits mit Naturschützern im Juni ergebnislos auslief. Die aktuelle Prüfung in Egling ist damit das neueste Verfahren im Freistaat.
    Aus den offiziellen Berichten der Regionalpresse gehen die Reaktionen des LBV und der Projektleitung sehr klar hervor. Sie zeigen ein unentschlossenes und problematisches Bild.
    Die verantwortliche Projektleiterin und Diplom-Biologin des LBV, Sabine Tappertzhofen, sowie lokale Akteure äußerten sich wie folgt:
    • Eingeständnis des Null-Schutzes: Die Projektleitung bestätigte offiziell, dass die Herde im Spatenbräufilz völlig ungeschützt war. Es gab keinerlei wolfsabweisende Zäune.
    • Kapitulation vor der Geografie: Als Begründung für den fehlenden Schutz gab die Projektleitung an, dass ein Zaunbau auf der extrem nassen und unwegsamen Moorfläche technisch und praktisch „kaum umsetzbar“ sei. Man habe das Risiko schlicht in Kauf genommen, da die Region bisher kein festes Wolfsgebiet war.
    • Fatales Signal der Hilflosigkeit: Die Aussagen des LBV, dass Herdenschutz im Moor nicht funktioniere, werden nun vom Bayerischen Bauernverband (BBV) dankbar aufgegriffen. BBV-Kreisobmann Peter Fichtner nutzte das LBV-Versäumnis prompt für die Behauptung, dass Zäune generell nutzlos seien und sich der Wolf darüber „totlache“.

    Wolfsausrottung per Beschluss? Wolfsschutz-Deutschland e. V. entsetzt über Gerichtsurteil

    Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Eilanträge der Naturschutzverbände abgelehnt. Wie das Regierungspräsidium Kassel in einer aktuellen Pressemitteilung bestätigt, wurde der am 3. Juli verhängte Hängebeschluss damit aufgehoben. Die umstrittene Allgemeinverfügung zum hessischen Wolfsmanagementplan für das Jagdjahr 2026/27 tritt somit ab sofort wieder in Kraft. Konkret bedeutet dies die offizielle Freigabe zur Tötung der zwei verbliebenen Jungwölfe des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis (zwei der ursprünglich vier freigegebenen Jungtiere kamen zwischenzeitlich im Straßenverkehr ums Leben). Die Genehmigung gilt befristet von Juli bis Ende Oktober 2026.

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diese Entscheidung aufs Schärfste. Wir machen uns schon lange keine Illusionen mehr darüber, was den Erfolg von Klagen betrifft – doch dieses Urteil übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Dass ein Gericht einen bestehenden Hängebeschluss in einem derartigen Eilverfahren abweist, zeigt nach unserer Auffassung, dass der juristische Schutzwall für bedrohte Tierarten in Deutschland schweren Schaden genommen hat.
    Beispielfoto Wolfseltern mit Einjährigen. © Brigitte Sommer

    Justiz schützt lückenhaften Herdenschutz

    Inzwischen liegen weitere Details zur Begründung des Verwaltungsgerichts Kassel vor, die die unhaltbare Argumentationskette der Behörden stützen. Das Gericht folgte in seinem Beschluss (Az. 2 L 1437/26.KS) der behördlichen Auslegung, wonach die genehmigte Entnahme die Wolfspopulation nicht gefährde. Und das, obwohl das Verfahren auf der offiziellen Landesstatistik basiert, die für ganz Hessen aktuell lediglich drei etablierte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel) ausweist. Dass die Justiz bei einer so verschwindend geringen Zahl von einem gesicherten Erhaltungszustand ausgeht, entbehrt aus Sicht unseres Vereins jeder biologischen Logik. Die aktuellen Zahlen belegen dies: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf

    Als maßgebliche Rechtfertigung für den Abschuss billigte das Gericht die behördliche Argumentation, es sei zuletzt zu vermehrten Nutztierrissen gekommen. Die Realität hinter den Zahlen blendet das Gericht jedoch aus: Der offiziellen Rissliste https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztiershaeden_2025_2026_akt.pdf
    ist eindeutig zu entnehmen, dass zum Zeitpunkt der Vorfälle kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden war. Anstatt dass die Justiz den lückenhaften Herdenschutz der Halter rügt, legitimiert das Urteil einen Abschuss, der die Tiere für menschliche Versäumnisse bestraft.

    Das Zahlen-Manöver: 111 Wölfe als biologische Nebelkerze?

    Das Landwirtschaftsministerium begründet den Vorstoß mit einer angeblich tragfähigen Population und stützt sich dabei auf Daten des Landesbetriebs HessenForst, in den das Wolfszentrum Hessen (WZH) eingegliedert ist. Pünktlich zur Debatte wird die Zahl von angeblich 111 genetisch nachgewiesenen Wölfen seit 2019 angeführt. Aus Sicht unseres Vereins ist diese Zahl irreführend und geeignet, die Öffentlichkeit zu täuschen: Hier werden über Jahre hinweg kumulierte Daten, potenziell längst abgewanderte Tiere und Opfer des Straßenverkehrs zusammengerechnet. Es entsteht der Eindruck einer Populationsdichte, die sich so im Feld nach unseren Erkenntnissen nicht widerspiegelt.
    Laut den Daten unseres eigenen, unabhängigen Monitorings, liegen für keines der offiziell deklarierten Territorien valide, aktuelle Nachweise vor. Das offizielle Monitoring bildet die Realität nach unserer Überzeugung nicht korrekt ab. Wir gehen davon aus, dass der Trend seit Jahren rückläufig ist und Wölfe zudem mutmaßlich im großen Stil illegal getötet werden (kryptische Mortalität), ohne dass dies von den Landesbehörden statistisch hinreichend erfasst oder strafrechtlich lückenlos aufgeklärt werden kann. In diesem administrativen Daten-Vakuum eine pauschale Abschussquote von bis zu 40 Prozent der Jungwölfe und Welpen zu verhängen, kommt aus unserer Sicht einer gezielten Bestandsvernichtung gleich.
    Beispielfoto: Wolfswelpen, die im Mai geboren wurden, sehen im August so aus. © Brigitte Sommer

    Interessenkonflikt beim Monitoring: Der Bock als Gärtner

    Dass das offizielle Wolfsmonitoring in Hessen keine verlässlichen Fakten mehr liefert, ist angesichts der behördlichen Strukturen kaum verwunderlich. Im Oktober 2024 wurde das Wolfszentrum Hessen (WZH) politisch motiviert aus dem neutralen Landesamt für Naturschutz (HLNUG) herausgebrochen und direkt in den Landesbetrieb HessenForst eingegliedert. Damit untersteht die Datenerhebung ausgerechnet einer Behörde, die primär forst- und jagdwirtschaftliche Interessen vertritt.
    Für uns ist das ein klassischer Fall von „den Bock zum Gärtner machen“: Eine Behörde, die eng mit der Jägerschaft und den Abschussbefürwortern verzahnt ist, kontrolliert nun exklusiv die Erfassung der Wolfsbestände. Dass pünktlich zur Abschussdebatte undurchsichtige Datenkonstrukte wie die „111 Wölfe“ lanciert werden, während die reale, rückläufige Population im Feld verschwiegen wird, entlarvt das staatliche Monitoring als politisch gesteuertes Instrument. Ein unabhängiger, wissenschaftlicher Artenschutz findet unter dem Dach von HessenForst schlichtweg nicht mehr statt.

    Befürchtete Zerschlagung von Familienstrukturen inmitten der Welpenaufzucht

    Besonders drastisch sind die zu befürchtenden biologischen Folgen für das Greifensteiner Rudel. Die Abschussfreigabe erfolgt mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Wölfe agieren in hochsozialen Familienverbänden, in denen die einjährigen Jährlinge eine elementare Rolle bei der Versorgung und dem Schutz der neugeborenen Welpen übernehmen. Sollten diese Jährlinge nun wissentlich getötet werden, drohen nach unserer Einschätzung der strukturelle Zusammenbruch des gesamten Rudels und im schlimmsten Fall der Hungertod der diesjährigen Welpen. Von einem rechtlich vorgeschriebenen, günstigen Erhaltungszustand kann in Hessen bei gerade einmal drei dokumentierten, dauerhaft etablierten Rudeln aus unserer Sicht absolut keine Rede sein.
    Screenshot aus den Daten von HessenForst. Sämtliche Nachkommen aus dem Greifensteiner Rudel sollen getötet werden, obwohl man aktuell gar keine Daten darüber hat, ob das Greifensteiner Rudel überhaupt noch existiert. https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf

    Der Blick nach Niedersachsen und RLP: Ein System der Intransparenz?

    Wie berechtigt unsere Zweifel am aktuellen behördlichen Umgang mit dem Naturschutzrecht sind, zeigt ein Blick in andere Bundesländer am heutigen Tag. In Niedersachsen wurde zeitgleich bekannt, dass das dortige Umweltministerium Risse und geplante Abschussgebiete künftig länger geheim halten will, was Proteste und eine zeitnahe rechtliche Überprüfung erschweren dürfte. Es steht zu befürchten, dass dieses restriktive Vorgehen der Behörden auch als Blaupause für Rheinland-Pfalz (RLP) dienen könnte. Das Greifensteiner Rudel ist grenzüberschreitend aktiv und nutzt weite Teile des Westerwalds in RLP. Durch die im April 2026 in Kraft getretene Novelle des Bundesjagdgesetzes, die den Wolf als jagdbare Art listet, wurden die rechtlichen Hürden für Abschüsse erheblich gesenkt. Es ist nicht auszuschließen, dass das Mainzer Ministerium die hessische Entscheidung ohne eigene, vertiefte Datenbasis heranzieht, um zeitnah eine analoge Abschussverordnung für den rheinland-pfälzischen Teil des Westerwalds zu erlassen. Wir stellen eine entsprechende UIG-Anfrage. 

    Klagen reichen nicht mehr – Jetzt zählt der Einsatz vor Ort

    Diese Rückschläge für den Naturschutz und Tierschutz in Hessen und Niedersachsen machen eines unmissverständlich klar: Wir sind inzwischen auf jedes Szenario eingestellt, doch auf den reinen Rechtsweg können und dürfen wir uns nicht mehr allein verlassen. Wenn gerichtlicher Eilrechtsschutz die Vollstreckung von Abschussbefehlen nicht mehr wirksam aufhält, bedarf es umso mehr eines mutigen, direkten Einsatzes vor Ort.
    Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Lahn-Dill in Hessen und Westerwaldkreis in RLP auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
    Hotline: 0176/48 73 26 12
    Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

    Wir werden die Entwicklung im Lahn-Dill-Kreis und im Westerwald intensiv beobachten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird vor Ort präsent sein, jeden Schritt der Akteure dokumentieren und die verbliebenen Fakten an die Öffentlichkeit bringen.

    Quellen:

    https://rp-kassel.hessen.de/revieruebergreifender-managementplan-fuer-das-land-hessen-im-jagdjahr-20262027

    https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/rotenburg-fulda-ort305317/der-wolf-breitet-sich-aus-111-tiere-in-hessen-genetisch-nachgewiesen-seit-2019-94436752.html

    Zum Nachlesen: Unser Protest gegen die hessischen Pläne: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

    Bitte helft uns!

    Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
    Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
    it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

    Todesurteil für Wolfsfamilien: Niedersachsen besiegelt mit geheim gehaltenen Abschusszonen das Sterben ganzer Rudel

    In Niedersachsen hat die rot-grüne Koalition ihre Maske endgültig fallen gelassen. Mit der Einrichtung des ersten sogenannten „Interventionsgebietes“ im Territorium Werlte, das sich über die Landkreise Emsland und Cloppenburg erstreckt, betreibt das Land staatlich legitimierte Wolfsvernichtung. Die offizielle Mitteilung des Ministeriums entlarvt ein zutiefst erschreckendes Verständnis von Natur- und Artenschutz: Unter dem Deckmantel des Weidetierschutzes wird hier die systematische Auslöschung eines kompletten Familienverbandes freigegeben – explizit inklusive Welpen und Jungwölfen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt dieses brutale Vorgehen aufs Schärfste.

    Wir lehnen jeden einzelnen Abschuss kategorisch ab.
    Beispielfoto Wolfsfamilie © Brigitte Sommer

    Das Märchen vom „zumutbaren Herdenschutz“ im Emsland und Cloppenburg

    In ihrer Begründung verweist die Landesregierung gebetsmühlenartig darauf, dass die Wölfe den „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ in den betroffenen Regionen überwunden hätten. Was das Ministerium verschweigt: Was politisch als „zumutbar“ definiert wird, ist meilenweit von einem echten, wolfsabweisenden Schutz entfernt. Solange Mindeststandards als ausreichend deklariert werden, die für einen intelligenten Beutegreifer kein echtes Hindernis darstellen, wird der Wolf für das menschliche Versäumnis beim Zaunbau mit dem Leben bestraft. Statt die Zäune endlich flächendeckend auf ein wirklich sicheres Niveau aufzurüsten, wird das Gewehr als vermeintlich unbürokratische Lösung gewählt.

    Ausrottung als Management-Säule: Tötung von Welpen legalisiert

    Besonders perfide sind die Details der neuen Jagdzeiten, die das Landwirtschaftsministerium offenlegt. Die Landesregierung plant, die Jagdzeit per Verordnung (DVO-NJagdG) so zu verändern, dass die Bejagung im Interventionsgebiet bis Ende Februar des Folgejahres ausgedehnt werden kann. Jungwölfe dürfen demnach fast das ganze Jahr über gejagt werden. Der zynische Verweis auf den jagdlichen Grundsatz „jung vor alt“ und die Behauptung, man trage der „Setz- und Aufzuchtzeit Rechnung“, ist blanker Hohn. Wer die Tötung von Welpen und die vorsätzliche Zerschlagung von Familienstrukturen anordnet, zerstört das biologische Gleichgewicht und provoziert erst recht unkontrollierte Risse durch versprengte, orientierungslose Jungtiere.

    Das Demokratiedefizit: Wolfsjagden im Geheimen

    Mit der neuen Informationspolitik verabschiedet sich das Land Niedersachsen endgültig von jeglicher demokratischer Transparenz. Dass Schnellabschussverfahren erst sechs Wochen nach dem Rissereignis veröffentlicht werden, ist ein bewusster Sabotageakt gegen den unabhängigen Natur- und Tierschutz. Die Begründung, man müsse „schutzbedürftige Interessen Dritter“ wahren, ist ein reines Schutzargument, um die Handlungen von Behörden und Jägerschaft vor kritischen Blicken und rechtlicher Überprüfung durch Naturschutzverbände zu verstecken. Weil die genauen Abmessungen der Jagdgebiete unter Verschluss gehalten werden, agieren die Schützen im rechtsfreien Raum, entzogen jeder öffentlichen Kontrolle.

    Warum die NABU-Klage wichtig ist – aber diese Rudel nicht mehr retten kann

    Zwar hat der NABU Niedersachsen (finanziell getragen vom Freundeskreis freilebender Wölfe und dem WWF) eine juristisch hochgradig ernstzunehmende Normenkontrollklage gegen die rechtswidrige Wolfsverordnung am OVG Lüneburg eingereicht. Wenn das Gericht die Verordnung kippt, bricht das niedersächsische Abschusssystem in sich zusammen. Doch die bittere Realität ist: Solche Prozesse dauern Jahre.
    Den Wölfen im Emsland und in Cloppenburg hilft dieses Verfahren im Moment nicht mehr. Die Landespolitik hat das System gezielt so manipuliert, dass demokratische Kontrollmechanismen ausgehebelt werden. Durch die sechswöchige Geheimhaltung schafft das Ministerium im Verborgenen vollendete, tödliche Tatsachen. Da die Abschussbescheide geheim gehalten werden, können Verbände nicht einmal rechtzeitig Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten einreichen. Man kann nicht gegen eine Genehmigung klagen, von deren Existenz man nichts weiß. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e V. warnen seit Jahren vor genau dieser verheerenden Entwicklung.
    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Das fatale Versprechen der Großverbände: Alibi-Artenschutz behindert die Praxis

    Vor diesem Hintergrund kritisieren wir die aktuelle Kampagnenpolitik einiger etablierter Großverbände aufs Schärfste. Bis vor Kurzem wurde in Spendenaufrufen und Mitgliederwerbung gezielt das Bild vermittelt, dass juristische Klagen das einzige und allmächtige Mittel seien – gepaart mit dem bequemen Versprechen an die Unterstützer, man müsse selbst vor Ort nichts tun, außer den Beitrag zu überweisen.
    Diese Strategie erweist sich jetzt als fataler Trugschluss. Dieses Einlullen der Öffentlichkeit behindert unsere aktive Arbeit im echten Wolfsschutz massiv. Es wiegt die Menschen in einer falschen Sicherheit, während draußen vor unserer Haustür die Zäune ungesichert bleiben und die Abschussdecken im Geheimen verteilt werden. Ein Kreuz auf dem Mitgliedsantrag stoppt keine Kugel. Was wir brauchen, ist kein Alibi-Wolfssschutz vom Schreibtisch aus, sondern tatkräftige Unterstützung und hartnäckige Präsenz an den Brennpunkten.

    Ein System am Limit: Warum Gerichtsverfahren allein keine Wölfe mehr retten

    Dass Organisationen wie der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. beim aktuellen, langwierigen Verfahren gegen die niedersächsische Wolfsverordnung als Mitfinanzier des NABU auftreten, zeigt deutlich, wo die Prioritäten der Szene liegen: im langwierigen, bürokratischen Staatsapparat. Zwar besitzen staatlich anerkannte Fachverbände theoretisch das Recht, gegen solche Verordnungen und Abschussbescheide vorzugehen. Doch die Praxis führt diese vermeintlich schärfste juristische Waffe im Akutfall ad absurdum.
    Während im Hintergrund juristische Allianzen geschmiedet und Prozesse über Jahre vorbereitet werden, schaffen die Behörden im Revier bereits vollendete, blutige Tatsachen. Es zeigt sich schmerzhaft, dass das Vertrauen auf Paragrafen und das Ausruhen auf dem Status als anerkannter Verband vor Ort im Emsland oder in Cloppenburg wirkungslos verpuffen, solange die Landespolitik die Verfahren durch sechswöchige Geheimhaltung absichtlich an den Gerichten vorbeischleust. Wer uns in der Vergangenheit vorwarf, ohne den offiziellen Verbandsstatus im Hintergrund weniger ausrichten zu können, muss nun erkennen: Vor der heimlichen Abschusspraxis der Ministerien sind am Ende alle Akteure gleichermaßen blockiert. Es ist an der Zeit, den Fokus endlich von der juristischen Schreibtisch-Arbeit dorthin zu lenken, wo Wolfsschutz stattfindet: zur aktiven Kontrolle und Präsenz direkt an der Basis.
    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Zeugen vor Ort gesucht: Dokumentieren Sie das Geschehen

    Wenn die Justiz durch bürokratische Verschleppung gelähmt ist und die Politik die Vorfälle vertuscht, müssen wir selbst hinsehen. Was es jetzt dringender denn je braucht, sind mutige Menschen vor Ort, die ihre Augen und Ohren offen halten.
    Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
    Hotline: 0176/48 73 26 12
    Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

    Wir fordern den sofortigen Stopp der Jagd

    Die Liste der glücklicherweise fehlgeschlagenen Schnellabschüsse in der Wesermarsch, in Cuxhaven, Wittmund oder Diepholz zeigt deutlich: Die Bejagung löst kein einziges Problem auf den Weiden, sondern bedient lediglich die Abschussforderungen der Jagd- und Agrarlobby. Wölfe sind immer noch eine geschützte Art. Ihre Dezimierung im Namen einer lobbygesteuerten Politik ist illegal (dies sollten die Jäger bedenken, die zur Waffe greifen wollen. Am Ende könnten auch sie als Sündenböcke dienen) und ethisch inakzeptabel. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert den sofortigen Stopp des Abschussverfahrens im Wolfsterritorium Werlte, die sofortige Rücknahme der geheim gehaltenen Fristen und eine bedingungslose Rückkehr zu einem echten Herdenschutz und rechtstaatlicher Ordnung.

    Quelle:

    https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

    Bitte helft uns!

    Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
    Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
    it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

    Wölfe riechen unsere Angst – und werden davon nicht dreist, sondern vorsichtiger

    Es gibt diesen hartnäckigen Glauben: Wenn ein Mensch Angst hat, merkt der Wolf das und wird erst recht frech oder gar gefährlich. Eine neue Studie aus Wien räumt mit diesem Bild ziemlich gründlich auf.

    Forscherinnen und Forscher der Veterinärmedizinischen Universität Wien haben handaufgezogene Wölfe und ganz normale Haushunde dem Geruch von menschlichem Angstschweiß ausgesetzt. Die Versuchspersonen hatten vorher Horrorfilme geschaut, damit richtig Angstschweiß entstehen konnte. Diesen Geruch haben die Tiere dann gerochen – ohne dass ein ängstlicher Mensch sichtbar oder hörbar anwesend war. Das Ergebnis war überraschend klar: Weder Wölfe noch Hunde wurden von dem Angstgeruch angezogen. Im Gegenteil. Beide Arten wirkten plötzlich unsicherer.
    Sie blieben kürzer an den Geruchsproben, schauten häufiger zur Trainerin und wirkten insgesamt zurückhaltender. Die Hunde brachen die Tests sogar etwas öfter vorzeitig ab. Bei den Wölfen war dieser Effekt nicht ganz so stark, aber die Grundtendenz war dieselbe. Besonders spannend ist die Schlussfolgerung der Wissenschaftlerinnen: Diese Fähigkeit, menschliche Angst über den Geruch wahrzunehmen, ist kein Ergebnis der Domestikation. Sie war schon bei Wölfen vorhanden, lange bevor der erste Hund entstanden ist. Hunde haben also nichts „dazugelernt“, was ihre wilden Verwandten nicht auch können. Das Gespür steckt offenbar tief in der Evolutionsgeschichte der Caniden.
    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Was folgt daraus für uns?

    Zum einen relativiert die Studie die Vorstellung, Wölfe würden ängstliche Menschen als leichte Beute erkennen und deshalb angreifen. Das beobachtete Verhalten spricht eher für das Gegenteil: Der Geruch von Angst macht sie vorsichtiger, nicht mutiger. Sie suchen Orientierung, wirken unsicher – aber nicht aggressiv. Zum anderen zeigt sie, wie fein Wölfe menschliche Emotionen lesen können. Sie brauchen dafür weder laute Stimmen, noch eine bestimmte Körpersprache. Schon der Geruch reicht aus. Das erklärt, warum ruhiges und souveränes Verhalten bei Begegnungen so oft empfohlen wird – und warum Panik die Situation verkomplizieren kann. 

    Natürlich ist eine Laborsituation mit handaufgezogenen Tieren nicht dasselbe, wie eine Begegnung in der Natur. Trotzdem liefert die Studie einen wichtigen Baustein: Wölfe sind sensible, sozial komplexe Tiere mit einem ausgeprägten Gespür für den Zustand ihres Gegenübers. Angst lockt Wölfe also nicht an. Also können Angsthasen im Umkehrschluss auch entspannter bleiben. 

    Hier geht es direkt zur Studie:

    „Human-socialized dogs and wolves show similar behavioural reactions to human fear odour“Autoren: Svenja Capitain, Sarah Marshall-Pescini, Friederike Range Veröffentlicht: 13. Juli 2026 in der Fachzeitschrift Animal CognitionDOI / Link:
    https://doi.org/10.1007/s10071-026-02083-z
    bzw. direkt: https://link.springer.com/article/10.1007/s10071-026-02083-z

    Kurzinhalt:Handaufgezogene, menschensozialisierte Wölfe und Hunde reagierten sehr ähnlich auf den Geruch von menschlichem Angstschweiß. Beide Arten zeigten Unsicherheitsverhalten (weniger Zeit an den Geruchsproben, häufiger Blickkontakt zur Trainerin usw.). Die Fähigkeit, menschliche Angst über den Geruch wahrzunehmen, scheint also älter als die Domestikation zu sein. Die Studie stammt vom Konrad-Lorenz-Institut für Vergleichende Verhaltensforschung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Warnung vor organisierten Aktionen: Grindi droht erneut Abschuss

    Achtung an alle, die Grindi schützen wollen: Wir raten ausdrücklich von geführten Spaziergängen mit Tourenzuweisung und zentral organisierten Gruppenwanderungen ab. Beim letzten Mal wurden genau solche Touren und beteiligte Personen an die Behörden gemeldet. Auch aktuelle Angebote zu Gruppenbildungen über eine weit verbreitete Chat-Plattform halten wir für riskant – diese Plattform bietet keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gibt auf Anfrage Nutzerdaten und Chatverläufe an Behörden heraus. Eine der involvierten Personen hat nach unseren Informationen bereits zuvor Wolfsfreunde gemeldet. Das ist keine Kritik an der guten Absicht vieler Unterstützerinnen und Unterstützer, sondern eine klare Warnung aus den Erfahrungen der vergangenen Monate.

    Hintergrund:

    Unser Hornisgrinde-Wolf GW2672m („Grindi“) aus dem Nordschwarzwald steht erneut im Visier der Behörden. Laut Mitteilung des Nationalparks Schwarzwald käme der Rüde Spaziergängern – besonders jenen mit Hunden – weiterhin zu nahe und folge ihnen teilweise im Abstand von unter 30 Metern. Nationalparkleiter Berthold Reichle erklärte: „Wir sind uns einig, dass wir nichts unversucht lassen wollen und in den kommenden Wochen schauen, ob es doch noch eine Chance gibt, dieses schon ausgewachsene Tier umzutrainieren.“ Gleichzeitig verweist der Nationalpark auf Expertenprognosen, die bezweifeln, dass ein ausgewachsenes Tier überhaupt noch umtrainiert werden kann. Abteilungsleiter Urs Reif betonte zudem: „Jeder Mensch, der sich ihm freundlich nähert, wird das Umtrainieren zunichtemachen.“Sollte die Vergrämung scheitern und die Zahl der Sichtungen wieder ansteigen, muss das Umweltministerium Baden-Württemberg zu Beginn der kommenden Ranzzeit entscheiden, ob der Wolf getötet wird.
    Beispielfoto Wolf.
    Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Umso bedauerlicher finden wir es, dass Begegnungen weiterhin gemeldet wurden und so erneut als Begründung für Eingriffe gegen Grindi herangezogen werden können.
    Vor Kurzem hatten wir deshalb eine UIG-Anfrage zu Grindi gestellt. Daraufhin wurden uns 800 Euro Gebühren in Aussicht gestellt. Auf unsere Nachfrage, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, haben wir bislang keine Antwort erhalten.

    Zur Klarstellung:

    Der klagende Verband hatte das Verfahren nicht gewonnen, wie viele denken, sondern verloren. Die Gerichte bestätigten die frühere Abschussgenehmigung. Sie wurde nur nicht noch einmal verlängert. Deshalb rechnen wir fest mit einer neuen Abschussverfügung – die Behörden müssen nach dem bisherigen Verlauf keinen Misserfolg vor Gericht befürchten.
    Die Hauptsacheklage der klagenden Orga läuft weiter und soll möglichst bis zum EuGH gehen. Sie erzeugt weiterhin Druck und könnte langfristig grundsätzliche Rechtsfragen klären. ABER: Kurzfristig (gegen eine neue Abschussentscheidung) bietet sie nur begrenzten Schutz, da ein erneuter Eilstopp nach den bisherigen Niederlagen schwieriger geworden ist.
    In Niedersachsen wird beim Schnellabschuss nach Nutztierrissen bereits keine klassische individuelle Abschussverfügung mehr erlassen, sondern die oberste Jagdbehörde legt lediglich das Jagdgebiet fest und informiert die Jäger – wir befürchten, dass ähnliche, schwerer anfechtbare Verfahren künftig auch in Baden-Württemberg bei Fällen wie Grindi Anwendung finden könnten und so die Öffentlichkeit nichts mehr erfährt. Die Jäger allerdings sind hier nicht entlastet. Auf Strafanzeigen drohen auf jeden Fall Konsequenen, doch Strafanzeigen können erst nach Ausführung, gestellt werden, was tote Wölfe nicht wieder lebendig macht. 

    Unser Aufruf

    Geht selbstständig und eigenverantwortlich in das Territorium, bleibt auf öffentlichen Wegen und dokumentiert, soweit möglich und rechtlich unbedenklich. Präsenz und unabhängige Beobachtung sind wichtig – organisierte und zentral gesteuerte Aktionen hingegen erhöhen das Risiko für Grindi. Es muss doch inzwischen bewusst geworden sein, dass auch Ranger, die FVA und weitere Stellen der Landesregierung untergeordnet sind. Naivität kann Wölfe töten. 
    Vermeidet alles, was als „geführte Tour“ oder strukturierte Gruppenaktion wahrgenommen werden kann. Teilt Informationen nur in vertrauenswürdigen, dezentralen Kreisen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. garantieren Quellenschutz, Anonymität und Vertraulichkeit. Wir rufen unsere Vereinsmitglieder dazu auf, mit uns spazieren zu gehen. Bitte bei Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de melden. 

    Es grenzt an Irrsinn, wie hier seit Monaten Panikmache betrieben wird. Grindi wird zwar weiterhin gesichtet – doch in all der Zeit ist nichts passiert, was auch nur annähernd belegen würde, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, die über das ganz normale Lebensrisiko in der Natur hinausgeht. Kein Angriff, keine Verletzung, kein einziges dokumentiertes aggressives Verhalten gegenüber Menschen. Wer hier weiter mit Angst und Schreckensszenarien arbeitet, nimmt bewusst in Kauf, dass ein Wolf getötet wird, der bislang niemandem etwas getan hat. Das ist weder verantwortungsvoll, noch wissenschaftlich begründet – und schon gar nicht im Sinne eines echten, aufgeklärten Naturschutzes.

    Quelle:
    Weitere Hintergründe:

    Bitte helft uns!

    Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
    Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
    it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

    Wölfe töten, um ihnen Angst beizubringen? Patzkes absurde Logik

    Mit „Angstmachen vor Menschen“ rechtfertigt Niedersachsens Landwirtschafts-Staatssekretärin Frauke Patzke das Erschießen von Wölfen, um Weidetiere zu schützen. Ihr O-Ton ist nicht nur biologisch unhaltbar – sie schürt auch bei Menschen unbegründete Ängste. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen nicht mit uns in Verbindung, und ihre natürliche Scheu vor dem Menschen ist bereits stark ausgeprägt. Unser offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widerspricht der Argumentation und fordert statt Abschüssen einen konsequenten Herdenschutz sowie schnelle, unbürokratische Hilfe für Weidetierhalter.

    Beispielfoto Wolfsfamilie.

    Offener Brief an Frau Staatssekretärin Frauke Patzke, vorab per Email: 


    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Z. Hd. Frau Staatssekretärin Frauke Patzke

    poststelle@ml.niedersachsen.de

    Calenberger Straße 2

    30169 Hannover

    Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Patzke,
    mit Interesse, aber auch mit Befremden haben wir Ihre Aussage im Rahmen der Veranstaltung in der Wesermarsch zur Kenntnis genommen:
    In der NWZ-Berichterstattung vom 5. August 2026 (Veranstaltung in Rodenkirchen) stellten Sie die neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des geänderten niedersächsischen Jagdgesetzes vor.
    Dort heißt es: „Auf Schadensereignisse solle rechtssicher, praktikabel und pragmatisch durch Bejagung reagiert werden.“
    Und direkt im Anschluss folgt der Satz:

    „Wir möchten Nutztiere besser schützen, indem wir dafür sorgen, dass der Wolf wieder Angst vor Menschen bekommt.“

    Diese Formulierung halten wir für unhaltbar – sowohl aus verhaltensbiologischer, als auch aus gesellschaftlicher Sicht. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen und anderen Weidetieren nicht mit dem Menschen in Verbindung – erst Recht dann nicht, wenn sie später aus dem Hinterhalt erschossen werden. Als Beutegreifer wissen sie nicht, welche Tiere sie „mit unserer Erlaubnis“ erbeuten dürfen und welche nicht. Sie nutzen schlicht die vorhandene, leicht erreichbare Beute. Ein Töten nach dem Riss erzeugt weder bei dem getöteten Tier noch bei den überlebenden Rudelmitgliedern eine generelle Angst vor Menschen. Eine dauerhafte Behirtung, wie in anderen Ländern, bei denen Hirten die Wölfe bei Angriffen vertreiben, und so Wölfe die Beute mit Menschen in Verbindung bringen könnten, findet in Niedersachsen nicht statt. 

    Die Vorstellung, man könne Wölfen beibringen, indem man sie erschießt, meist ungeschützte Weidetiere zu meiden, ist biologisch abwegig.
    Hinzu kommt: Erschießt man erfahrere Familienmitglieder, werden die verbliebenen Tiere vermehrt zu vermeintlich leichter Beute greifen. Die Risszahlen erhöhen sich also. Wölfe gehören bereits jetzt zu den scheuesten Beutegreifern Europas. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie den Menschen als erhebliche Gefahr wahrnehmen und entsprechend meiden. Die Formulierung, der Wolf müsse „wieder“ Angst vor Menschen bekommen, suggeriert, diese natürliche Scheu sei weitgehend verloren gegangen. Das entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand. Gleichzeitig transportiert sie unterschwellig die Botschaft, ohne das Töten von Wölfen könne eine Gefahr für Menschen entstehen – obwohl es gefährliche Zwischenfälle mit Menschen in Deutschland überhaupt nicht gibt.
    Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilen das Ziel, Nutztiere besser zu schützen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass sich viele Weidetierhalter in Niedersachsen mit der neuen Herdenschutz-Pauschale zufrieden zeigen. Ihr Ministerium sollte nun dafür sorgen, dass diese und weitere Hilfen schnell, unbürokratisch und verlässlich bei den Betroffenen ankommen. Die wirksamen und ethisch vertretbaren Maßnahmen liegen ausschließlich in einem konsequenten Herdenschutz und einer unkomplizierten Schadensregulierung – nicht im Töten von Wölfen.
    Wir bitten Sie daher, in der weiteren öffentlichen Kommunikation auf Formulierungen zu verzichten, die die vorhandene Menschenscheu der Wölfe relativieren, unbegründete Ängste nähren und den Wolf zum Sündenbock machen. Eine differenzierte, an Fakten orientierter Sprache würde der Debatte gut tun.
    Mit freundlichen Grüßen
    Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer
    Quellen:
    Studie:
    Kasper, K., Say-Sallaz, E., Clinchy, M. et al. (inkl. Liana Y. Zanette & Dries P.J. Kuijper) (2025):
    „Wolves and their prey all fear the human ‘super predator’“
    Current Biology, Band 35, S. 5111–5117 (veröffentlicht 20. Oktober 2025).
    Kurz zusammengefasst:
    Die Forscher haben in einem großen Waldgebiet in Polen (Tuchola-Wald) automatische Kamera-Lautsprecher-Systeme aufgestellt. Wenn ein Wolf (oder Beutetiere) vorbeikam, wurden verschiedene Töne abgespielt: menschliche Stimmen, Hundegebell oder Vogelrufe.
    Ergebnis: Wölfe flohen bei menschlichen Stimmen mehr als doppelt so häufig und doppelt so schnell wie bei den Kontrollgeräuschen – und das, obwohl die Wölfe dort gesetzlich geschützt sind.
    Deutsche Berichterstattung dazu:
    Spektrum der Wissenschaft, 1. Oktober 2025:
    „Mythos vom furchtlosen Wolf: Geschützte Wölfe meiden den Menschen“
    https://www.spektrum.de/news/mythos-vom-furchtlosen-wolf-geschuetzte-woelfe-meiden-den-menschen/2289487
    Die Aussage fiel bei einer Diskussionsveranstaltung in der Markthalle in Rodenkirchen (Wesermarsch), zu der die Kreislandvolkverbände Friesland und Wesermarsch eingeladen hatten.https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wolf-in-der-wesermarsch-was-jaeger-und-landwirte-zum-wolfsmanagement-sagen_a_4,3,1371432516.html
    Quellen, die belegen, dass Risse vorwiegend an ungeschützen Tieren stattfanden:
    NDR, 2. Januar 2026 („Weniger Wolfsangriffe – die meisten im Landkreis Cuxhaven“):
    1. Für das Jahr 2025 stellte die Landwirtschaftskammer fest:
      Von den gemeldeten Fällen entsprach der Herdenschutz nur in 32 Fällen den Vorgaben der Richtlinie Wolf.
      In 140 Fällen tat er das nicht.
      (Weitere Fälle betrafen Rinder/Pferde, bei denen kein besonderer Grundschutz vorgeschrieben ist, oder der Schutz war beeinträchtigt.)
    2. DBBW-Bericht / Auswertung 2025:
      In Niedersachsen lag der Anteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen mit keinem oder nur eingeschränktem Mindestschutz bei 73 %.
    3. Ältere, aber konsistente Zahlen (NDR/Umweltministerium):
      In früheren Jahren lag der Anteil mit ausreichendem wolfsabweisendem Grundschutz oft nur bei rund 14 %, während in über der Hälfte der Fälle gar kein entsprechender Schutz vorhanden war.

    Quelle zu vermehrten Rissen nach Abschüssen:

    1. Wielgus & Peebles (2014)
    Studie in PLOS ONE: „Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredations“

    • Analyse von 25 Jahren Daten aus Idaho, Montana und Wyoming.
    • Ergebnis: Das Töten von Wölfen erhöht im Folgejahr die Wahrscheinlichkeit von Nutztier-Rissen (um ca. 4 % bei Schafen und 5–6 % bei Rindern pro getötetem Wolf).
    • Erklärung: Die Tötung (besonders von Elterntieren/Leitwölfen) stört die Rudelstruktur. Das kann zu mehr Zuchtpaaren, jüngeren, unerfahreneren Wölfen und einer stärkeren Nutzung von leicht erreichbarer Beute (Nutztieren) führen.

    2. Deutsche Fachliteratur
    Zusammenfassung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA, Stand 2026) und Arbeiten von Reinhardt etc.:

    • Wenn ein Elterntier getötet wird, muss das verbliebene Elterntier allein für die Versorgung der Welpen sorgen.
    • Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es auf ungeschützte oder leicht erreichbare Nutztiere zurückgreift → Risszahlen können steigen.

    3. Schweiz (Forschungskommission Schweizerischer Nationalpark)
    Stellungnahme zu geplanten Rudelabschüssen:
    Abschüsse ganzer Rudel können kontraproduktiv sein, weil sie ein Vakuum schaffen, das von jungen, abwandernden Wölfen gefüllt wird – und diese greifen häufiger zu Nutztieren.

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Infostand beim Tierheimfest Worms

    Das Tierheimfest in Worms steht vor der Tür und Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist am 9. August mit dabei. An unserem Stand erwartet Euch nicht nur unsere tollen Wolfsshirts, Infomaterial und ein schönes Mitmach-Programm für die jüngsten Wolfsfans, sondern auch geballtes Wissen aus erster Hand. Standleitung Gudrun gibt tiefere Einblicke in unsere bundesweite Arbeit und teilt aktuelle Beobachtungen direkt aus Rheinland-Pfalz mit Euch.

    Aktuell wird viel über die vermeintlichen sechs Wolfsrudel im Bundesland diskutiert. Wer hier genauer hinschaut, entdeckt jedoch schnell Ungereimtheiten, über die am Sonntag an unserem Stand gesprochen werden darf. Hier schon mal ein paar Vorabinfos:

     

    Auf unseren Ständen verzichten wir ganz bewusst auf Echtfell.

    Behörden-Zahlen in der Kritik: Wo sind die sechs Rudel in RLP?

    Gerade erst meldeten die Behörden in Rheinland-Pfalz stolz die Existenz von angeblich sechs Wolfsrudeln im Land. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifeln diese Zahlen.
      • Schein-Rudel an den Landesgrenzen: Gleich zwei dieser angeblichen Rudel leben an der Grenze zu Hessen. Haben diese Tiere dort überhaupt noch einen echten, stabilen Rudelstatus? 
      • Beispiel Greifenstein: Das dortige grenzüberschreitende Rudel ist bekannt. Erst kürzlich riss ein Wolf, Milano – Nachkomme von Milan –  bei Rennerodt ungeschützte Schafe. Das zeigt: Funktionierender Herdenschutz fehlt dort weiterhin. Für Hessen wurd eine Abschussverfügung auf das Rudel von Gerichten kassiert. Nun befürchten wie eine neue Abschussverfügung in RLP und haben eine entsprechende UIG-Anfrage gestellt, für deren Beantwortung man bis zu 900 Euro haben möchte. 
      • Beispiel Rüdesheim: Grenzüberschreitend wurde im Rhein-Lahn-Kreis wohl ein Nachkomme des hessischen Rüdesheimer Rudels nachgewiesen. Nur weil ein Einzeltier über die Landesgrenze wandert, bedeutet das noch lange nicht, dass das ganze Rudel dort dauerhaft existiert.
    Die jüngsten Entwicklungen im grenzüberschreitenden Wolfsterritorium Leuscheid (zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) sind extrem dynamisch und von harten Rückschlägen sowie juristischen Kämpfen geprägt.

    Kollaps der alten Rudelstruktur

    • Verlust der Leitwölfin: Die langjährige standorttreue Fähe GW1999f wurde im September 2025 auf der rheinland-pfälzischen Seite des Territoriums tot aufgefunden. Zuvor gab es im Revier bereits erhebliche illegale Abschüsse (wie die Jungwölfin GW4599f im Februar 2025).
    • Abwanderung des Leitwolfs: Der erfahrene Rüde GW1896m (Milan) hat nach dem Verlust seiner Partnerin das Leuscheider Revier verlassen. Er wanderte nach Nordosten ab und hat sich inzwischen im Sauerland (Raum Olpe/Wenden in NRW) niedergelassen.

    Rechtsstreit um Abschussgenehmigungen (Rüde GW1896m Milan)

    • Klage-Erfolge: Für den abgewanderten Leitwolf wurden aufgrund von Nutztierrissen im Kreis Olpe Abschussverfügungen erlassen. Verbände konnten diese Abschüsse jedoch wiederholt gerichtlich stoppen (zuletzt im Juni 2026 vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg sowie zuvor im Dezember 2024 in Koblenz).
    • Gerichtliche Begründung: Die Gerichte rügten mangelhafte Herdenschutzmaßnahmen der Tierhalter. Ein Abschuss sei nicht „erforderlich“, da ungeschützte Schafe gerissen wurden – Zäune bieten dauerhaften Schutz, ein Abschuss eliminiert nur das konkrete Tier. Die Kreisverwaltung Olpe hat dagegen Beschwerde eingelegt. Ohne Erfolg. Die Abschussgenehmigung ist inzwischen abgelaufen. 

    Aktueller Nachwuchs & Status (Sommer 2026)

    • Neue Reproduktion: Trotz des Zusammenbruchs der alten Struktur meldeten das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUK) NRW und das KLUWO in RLP im Juli 2026 erneuten Nachwuchs im Leuscheider Territorium. Eine neue, säugende Fähe inzischen als Enkelin GW4620f von Milan identifiziert, wurde per Fotofalle mit Milchleiste nachgewiesen.
    • Welpen-Verlust: Kurz nach den Berichten über die neue Reproduktion wurde im aktuellen Monitoringjahr (seit Mai 2026) ein diesjähriger Welpe des Rudels bei einem Verkehrsunfall getötet.
    Aus Sicht von uns zeigt das Territorium Leuscheid beispielhaft, wie ein stabiles Rudel durch Verfolgung und mangelnden Herdenschutz zerschlagen wird und wie Behörden dennoch direkt wieder von einem „etablierten Rudel“ sprechen, sobald Einzeltiere nachrücken. 

    Unsere Befürchtung ist klar: Die offiziellen Wolfszahlen könnten künstlich hochgepusht werden, um Abschussverfügungen zur „Regulation“ zu etablieren. 

    Gegen Abschüsse und für Transparenz

    Durch die Aufnahme ins Bundesjagdrecht und damit auch in die Landesjagdrechte droht dem Wolf die erneute Ausrottung, während Abschüsse oft im Verborgenen vorbereitet werden. Wir fordern Transparenz statt hoher Abschreckgebühren für Informationsanfragen. 

    Infostand: Aktionen für Groß und Klein

      • Merchandise: Stöbern und probieren Sie unsere Shirts direkt vor Ort.
      • Für Kinder: Kreativaktion mit handgearbeiteten Wolfsfiguren und Comics. 

     

    Auf dem Sommerfest des Tierheim Worms wird einiges geboten. © Tierheim Worms.

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    Weitere acht Geheimjagden auf Wölfe in Niedersachsen: So hebeln Politik und Behörden den Rechtsstaat aus

    Zu den jüngst bekannt gewordenen vier Fällen von geheim gehaltenen Wolfsjagden sind bereits acht weitere geheime Schnellabschussverfahren gelaufen – alle ohne Erfolg.  Glücklicherweise wurde kein einziger Wolf getötet. Die Öffentlichkeit erfährt davon erst jetzt nach Ablauf der sechs Wochen. Die Behörden halten die Verfahren bewusst unter Verschluss und veröffentlichen sie erst im Nachhinein. Doch  vielen Jägern scheint bewusst zu sein: Am Ende sind sie die juristisch Angreifbaren. Die behördlichen Freigaben entbinden sie nicht von der persönlichen Verantwortung. Warum, erklären wir ganz genau in unserem Artikel. 

    Wer im Rahmen eines solchen Verfahrens ein Elterntier, eine laktierende Fähe oder ein nicht freigegebenes Tier tötet, riskiert ein Strafverfahren wegen illegalen Abschusses einer geschützten Art – inklusive Verlust des Jagdscheins. Die Behörden schieben anscheinend das Risiko gezielt auf die Jägerschaft und halten sich selbst im Hintergrund. Dass bislang kein Wolf geschossen worden ist, dürfte kein Zufall sein. Die Jäger scheinen genau zu wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen.

     

    Screenshot aus der Info des Landwirtschaftsministerums.

    Die Salami-Taktik gegen den Wolf

    Wie Politik und Behörden den Rechtsstaat aushebeln zeigen Statements wie „Der Schutzstatus wurde gesenkt“, „der Wolf unterliegt nicht mehr dem Artenschutz“, „Abschüsse sind jetzt rechtssicher“. Wer in diesen Tagen die Statements aus den Landwirtschaftsministerien Niedersachsen liest, reibt sich die Augen. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird eine politisch bewusst gesetzte Nebelkerze nach der anderen vorgesetzt. Das Ziel ist klar: Die Öffentlichkeit soll in die Irre geführt und vollendete Tatsachen geschaffen werden – auf Kosten einer geschützten Tierart.

    Wir müssen Tacheles reden

    Juristisch sind diese Behauptungen schlicht falsch. In der Praxis sterben jedoch Wölfe, weil die Politik eine perfide Salami-Taktik anwendet und den rechtlichen Schutz Schritt für Schritt demontiert. Die juristische Wahrheit: EU-Recht und Bundesrecht schlagen jedes Landesjagdrecht. Egal, wie oft Landwirtschaftsministerinnen den Wolf im Landesjagdrecht verorten: Europarecht und Bundesrecht stehen über jedem Landesgesetz. Ein Landesjagdgesetz darf den Schutz des Wolfes niemals absenken. Jagdrechtliche Regelungen, die den strengen Kriterien von Bundes- und EU-Recht widersprechen, sind rechtswidrig. Nach § 37 Abs. 2 BNatSchG tritt das Jagdrecht nur dann an die Stelle des Naturschutzrechts, wenn es mindestens gleichwertige oder strengere Schutzbestimmungen enthält. Eine Alibi-Regelung im Jagdrecht ersetzt niemals eine rechtmäßige artenschutzrechtliche Prüfung. Tötung ist keine „Pflege“ einer Art. Der Wolf bleibt also über die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt (Anhang V). Auch wenn der strenge Schutzstatus (Anhang IV) 2025 abgesenkt wurde, ist er weiterhin eine geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand gewahrt werden muss.
    Beispielfoto Wölfin.

    Der juristische Umbau und der heimliche Paragraph

    Trotzdem hat der Gesetzgeber den Artenschutz in den letzten Jahren massiv angegriffen:

    • Bereits 2020 wurde mit § 45a BNatSchG (der sogenannten „Lex Wolf“) die sukzessive Tötung legalisiert. Wenn Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden konnten, durften so lange einzelne Rudelmitglieder nacheinander geschossen werden, bis die Risse aufhörten. Im Extremfall durfte damit ein ganzes Rudel ausgelöscht werden. 
    • Mit der Reform des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026 (§§ 22b bis 22f BJagdG) wurde der Wolf formell ins Jagdrecht überführt und § 45a BNatSchG gleichzeitig gestrichen.
    • Deutschland hat 2025 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission gemeldet:

      • Für die atlantische Region bereits im Juli 2025.
      • Für die kontinentale Region nachträglich am 13. Oktober 2025.

      Damit gilt der Wolf in beiden großen biogeografischen Regionen Deutschlands offiziell als im günstigen Erhaltungszustand.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/

    Doch das war nicht alles. Bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst wurde ein weiterer Trick angewandt: Ein neuer § 39a BNatSchG tauchte erst in der Ausschussempfehlung auf – nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits die Verbändeanhörung und die erste Lesung im Bundestag hinter sich hatte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zu dieser massiven Änderung fand nicht statt. Der Paragraph sollte direkt in den zentralen Schutzanker des § 7 BNatSchG eingreifen und den „günstigen Erhaltungszustand“ faktisch umgehen. Was im offenen Verfahren nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss einfach „durchgereicht“. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/04/gesetzes-trick-fuer-die-wolfsjagd-aenderung-wurde-einfach-reingeschmuggelt/

    Und ein „günstiger Erhaltungszustand“ ist gar nicht erreicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/14/wolfsmonitoring-2024-25-die-offiziellen-zahlen-beweisen-der-guenstige-erhaltungszustand-ist-nicht-erreicht/

    Das Verbandsklagerecht wurde systematisch beschnitten

    Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) verabschiedet. Damit wird der effektive Rechtsschutz massiv geschwächt:
    • Klagen haben bei vielen Vorhaben keine aufschiebende Wirkung mehr.
    • Einwände müssen extrem früh und vollständig vorgebracht werden, sonst sind sie unzulässig.
    • Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird befristet und bürokratisch erschwert.
    • Die „tatsächliche Betroffenheit“ wird enger ausgelegt.

    Genau davor haben wir seit Jahren gewarnt. In dem Moment, in dem der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und erleichterte Abschüsse möglich gemacht wurden, hat man den Verbänden die schärfste rechtliche Waffe aus der Hand genommen. Eilverfahren greifen in Bundesländern mit vielen Wölfen ohnehin kaum noch. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/

    Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge

    Andere Verbände betonen gebetsmühlenartig, dass die aktuellen Abschussverfahren und die Gesetzesänderungen nicht rechtskonform seien. Das ist juristisch durchaus richtig. Doch sie blenden die Realität systematisch aus: Die Regierung interessiert das schlicht nicht. Was auf dem Papier gilt, wird in der Praxis durch Salami-Taktik, Intransparenz und prozessuale Umbauten systematisch unterlaufen. Das beste aktuelle Beispiel dafür ist die Corona-Zeit, in der massiv Grundrechte ausgehebelt wurden – oft mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“ und unter Umgehung effektiver gerichtlicher Kontrolle. Genau dieses Muster erkennen wir jetzt wieder beim Wolf: Bürokratische Tricks, Informationsblockaden und die Beschneidung des Verbandsklagerechts sollen verhindern, dass der rechtliche Schutz tatsächlich greift. Recht haben nützt nichts, wenn man es in der Praxis nicht durchsetzen kann.

    Die Taktik der „aufgestauten Risse“ und die Informationsblockade

    Die offizielle Rissliste wird oft extrem träge aktualisiert, so dass Kontrollen praktisch wegfallen. Für UIG-Anfragen verlangen Behörden in anderen Bundesländern inzwischen dreiste „Abschreckungsgebühren“ von bis zu 900 Euro. Das verstößt klar gegen das europarechtliche Abschreckungsverbot.
    Da die Politik den rechtlichen Schutz hinter bürokratischen Tricks und Gebührenmauern versteckt und Gerichte die Notbremse verweigern, müssen wir selbst vor Ort sein. Wir rufen alle Wolfsfreunde und Naturbegeisterte auf: Geht mit uns in den bekannten Riss- und Interventionsgebieten spazieren. Nutzt Euer gesetzlich geschütztes Betretungsrecht für Wald und Flur. Wandert mit der Familie, führt den Hund aus (angeleint) und zeigt flächendeckend Präsenz auf öffentlichen Wegen und dokumentiert. Präsenz schützt: Wo Menschen friedlich unterwegs sind, können Jäger keine Abschüsse vollstrecken.
    Weitere Quellen:

    Bitte helft uns!

    Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
    Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure Unterstützung. 
    Mit einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

    Jeder Euro zählt – gerade jetzt.

    Wolfsrisse 2025 weiter rückläufig: „Ernste Schäden“ als Abschussargument widerlegt

    Der aktuelle Bericht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) für das Jahr 2025 zeigt erneut: Die Anzahl der Wolfsübergriffe auf Nutztiere ist deutschlandweit um elf Prozent, die Zahl der geschädigten Tiere sogar um dreizehn Prozent gesunken. Das Schadensniveau liegt damit unter dem von 2022. Gleichzeitig lag der Großteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen in den Ländern, die dazu Angaben machen, bei fehlendem oder unzureichendem Mindestschutz. Herdenschutz wirkt, wenn man denn will. In unserem Bericht liefern wir jede Menge Argumente. 

    Auffällig ist vor allem die finanzielle Dimension: Für Herdenschutzmaßnahmen (vor allem Zäune) wurden 2025 rund 17,16 Millionen Euro ausgegeben, für Ausgleichszahlungen lediglich rund 747.000 Euro. Im Vergleich zu anderen staatlichen Ausgaben sind diese Beträge verschwindend gering.
    Wir bezweifeln daher die Behauptung „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ als Argument für Wolfsabschüsse. Die Zahlen belegen vielmehr, dass die Schäden beherrschbar sind und vor allem dort entstehen, wo der Schutz mangelhaft ist. Dabei sind Nutztierhalter gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere angemessen zu schützen. In der Praxis bleibt diese Pflicht bislang jedoch ein zahnloser Tiger: Veterinärämter greifen nur in den seltensten Fällen ein und Strafanzeigen verpuffen meist wirkungslos. Zusätzlich bemängeln wir, dass weder die Förderung von Schutzmaßnahmen, noch die entsprechenden Anforderungen bundesweit einheitlich geregelt sind. Eine konsequente, einheitliche Umsetzung von Schutz und Förderung wäre der deutlich bessere Weg als Abschüsse. Warum also töten? 
    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Hier eine Zusammenfassung des Berichts zu Prävention und Nutztierschäden 2025 der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf)

    .Gesamtentwicklung der Schäden 2025

    • Die Anzahl der bestätigten Wolfsübergriffe auf Nutztiere sank deutschlandweit um 11 % gegenüber dem Vorjahr.
    • Die Anzahl der geschädigten Nutztiere (getötet, verletzt oder vermisst) sank um 13 %.
    • Das Schadensniveau lag damit unter dem des Jahres 2022.

    Positiv für Wölfe:


    Trotz eines etablierten und gewachsenen Wolfsbestands (Monitoringjahr 2024/25: 219 Rudel, 48 Paare und 15 territoriale Einzeltiere) sind die Schäden rückläufig. Das spricht dagegen, dass mehr Wölfe automatisch zu proportional mehr Schäden führen.
    Verteilung der Schäden

    • Gesamt 2025: 990 Übergriffe mit 3.783 geschädigten Nutztieren.
      • 87 % Schafe und Ziegen
      • 4 % Rinder (meist Kälber)
      • 8 % Gehegewild
      • Rest: andere (u. a. Pferde, Alpakas etc.)

    Die Entwicklung war regional sehr unterschiedlich. In den Bundesländern mit den meisten Wölfen (> 10 Territorien) gingen die Übergriffe fast überall zurück – Ausnahme: Sachsen-Anhalt.

    Besonders positiv für Wölfe:

    Schäden sind stark auf wenige Hotspots konzentriert. In vielen Wolfsterritorien gibt es nur wenige oder gar keine Übergriffe. Eine Auswertung aus Sachsen (ähnlich auch anderswo beobachtbar) zeigte: In etwa zwei Dritteln der Territorien gab es pro Jahr maximal 1–2 Übergriffe, in fast der Hälfte sogar null. Die allermeisten Schäden entfallen auf relativ wenige Gebiete/Rudel.

    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Rolle des Herdenschutzes:

    In den Bundesländern, die detaillierte Angaben zur Schutzsituation veröffentlichen, war bei knapp der Hälfte bis deutlich über drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein oder nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden (Beispiele: Brandenburg 69 %, Niedersachsen 73 %, NRW 86 %, Sachsen 46 %, Sachsen-Anhalt 57 % usw.). Der Bericht betont ausdrücklich:

    • Wölfe lernen schnell, dass ungeschützte oder schlecht geschützte Schafe/Ziegen leichte Beute sind.
    • Fälle, in denen Wölfe nachweislich empfohlene (gute) Schutzmaßnahmen wiederholt überwinden, sind selten.
    • Viele Wölfe, die Probleme bereiten, haben zuvor an unzureichend geschützten Weiden gelernt.


    Die allermeisten Schäden entstehen nicht, weil Wölfe „besonders problematisch“ sind, sondern weil der Schutz oft fehlt oder unzureichend ist. Mit konsequentem, gutem Herdenschutz (höhere Elektrozäune, funktionstüchtig, bodennah) lassen sich die meisten Übergriffe vermeiden. 

    Finanzielle Seite

    • Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen (Prävention): ca. 17,16 Millionen €
    • Ausgaben für Ausgleichszahlungen (Schäden): ca. 747.000 €

    Die Präventionsausgaben waren damit über 20-mal so hoch wie die reinen Schadensausgleiche.

    Positiv:

    Es wird massiv in Prävention investiert – deutlich mehr als in den bloßen Ausgleich von Schäden. Das zeigt die politische und gesellschaftliche Machbarkeit, auf Koexistenz und Vorbeugung zu setzen, statt nur auf Entschädigung oder auf das Töten von Wölfen, wie etzt im Bundesjagdrecht, das die Länder nun auch umsetzen.

    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Fazit: Der Bericht 2025 liefert starke Argumente für den Wolf:

    1. Schäden sinken trotz (weiter) wachsendem Bestand.
    2. Die große Mehrheit der Wolfsterritorien verursacht kaum oder keine Nutztierschäden.
    3. Die allermeisten Übergriffe hängen mit fehlendem oder unzureichendem Schutz zusammen – nicht mit einer grundsätzlichen Unvereinbarkeit von Wolf und Weidetierhaltung.
    4. Gute Prävention wirkt und wird finanziell stark gefördert.

    Der Bericht macht gleichzeitig klar, dass der Schutz flächendeckend und frühzeitig verbessert werden muss, damit einzelne Wölfe nicht „lernen“, Nutztiere zu erbeuten. Das ist aber ein Umsetzungsproblem und überhaupt kein Argument gegen den Wolf an sich.

    Das Thema Wolf wird künstlich hochgekocht, um Bauern von den eigentlichen Problemen abzulenken und bequeme Sündenböcke zu schaffen. Während die realen Herausforderungen der Landwirtschaft – Preisdruck, Bürokratie, Höfesterben und fehlende Zukunftsperspektiven – kaum angegangen werden, lenkt man die Wut gezielt auf den Wolf. Die aktuellen Zahlen der DBBW entlarven dieses Spiel: Die Schäden sind rückläufig, die Kosten im Verhältnis gering und die allermeisten Übergriffe entstehen durch mangelhaften Schutz. Wer trotzdem weiter auf grausames Töten setzt, sucht keine Lösungen.

    Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden

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