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Wölfe töten, um ihnen Angst beizubringen? Patzkes absurde Logik
Mit „Angstmachen vor Menschen“ rechtfertigt Niedersachsens Landwirtschafts-Staatssekretärin Frauke Patzke das Erschießen von Wölfen, um Weidetiere zu schützen. Ihr O-Ton ist nicht nur biologisch unhaltbar – sie schürt auch bei Menschen unbegründete Ängste. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen nicht mit uns in Verbindung, und ihre natürliche Scheu vor dem Menschen ist bereits stark ausgeprägt. Unser offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widerspricht der Argumentation und fordert statt Abschüssen einen konsequenten Herdenschutz sowie schnelle, unbürokratische Hilfe für Weidetierhalter.

Offener Brief an Frau Staatssekretärin Frauke Patzke, vorab per Email:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Z. Hd. Frau Staatssekretärin Frauke Patzke
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
„Wir möchten Nutztiere besser schützen, indem wir dafür sorgen, dass der Wolf wieder Angst vor Menschen bekommt.“
Diese Formulierung halten wir für unhaltbar – sowohl aus verhaltensbiologischer, als auch aus gesellschaftlicher Sicht. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen und anderen Weidetieren nicht mit dem Menschen in Verbindung – erst Recht dann nicht, wenn sie später aus dem Hinterhalt erschossen werden. Als Beutegreifer wissen sie nicht, welche Tiere sie „mit unserer Erlaubnis“ erbeuten dürfen und welche nicht. Sie nutzen schlicht die vorhandene, leicht erreichbare Beute. Ein Töten nach dem Riss erzeugt weder bei dem getöteten Tier noch bei den überlebenden Rudelmitgliedern eine generelle Angst vor Menschen. Eine dauerhafte Behirtung, wie in anderen Ländern, bei denen Hirten die Wölfe bei Angriffen vertreiben, und so Wölfe die Beute mit Menschen in Verbindung bringen könnten, findet in Niedersachsen nicht statt.
Kasper, K., Say-Sallaz, E., Clinchy, M. et al. (inkl. Liana Y. Zanette & Dries P.J. Kuijper) (2025):
„Wolves and their prey all fear the human ‘super predator’“
Current Biology, Band 35, S. 5111–5117 (veröffentlicht 20. Oktober 2025).
Die Forscher haben in einem großen Waldgebiet in Polen (Tuchola-Wald) automatische Kamera-Lautsprecher-Systeme aufgestellt. Wenn ein Wolf (oder Beutetiere) vorbeikam, wurden verschiedene Töne abgespielt: menschliche Stimmen, Hundegebell oder Vogelrufe.
Ergebnis: Wölfe flohen bei menschlichen Stimmen mehr als doppelt so häufig und doppelt so schnell wie bei den Kontrollgeräuschen – und das, obwohl die Wölfe dort gesetzlich geschützt sind. Deutsche Berichterstattung dazu:
Spektrum der Wissenschaft, 1. Oktober 2025:
„Mythos vom furchtlosen Wolf: Geschützte Wölfe meiden den Menschen“
https://www.spektrum.de/news/mythos-vom-furchtlosen-wolf-geschuetzte-woelfe-meiden-den-menschen/2289487
- Für das Jahr 2025 stellte die Landwirtschaftskammer fest:
Von den gemeldeten Fällen entsprach der Herdenschutz nur in 32 Fällen den Vorgaben der Richtlinie Wolf.
In 140 Fällen tat er das nicht.
(Weitere Fälle betrafen Rinder/Pferde, bei denen kein besonderer Grundschutz vorgeschrieben ist, oder der Schutz war beeinträchtigt.) - DBBW-Bericht / Auswertung 2025:
In Niedersachsen lag der Anteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen mit keinem oder nur eingeschränktem Mindestschutz bei 73 %. - Ältere, aber konsistente Zahlen (NDR/Umweltministerium):
In früheren Jahren lag der Anteil mit ausreichendem wolfsabweisendem Grundschutz oft nur bei rund 14 %, während in über der Hälfte der Fälle gar kein entsprechender Schutz vorhanden war.
Quelle zu vermehrten Rissen nach Abschüssen:
Studie in PLOS ONE: „Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredations“
- Analyse von 25 Jahren Daten aus Idaho, Montana und Wyoming.
- Ergebnis: Das Töten von Wölfen erhöht im Folgejahr die Wahrscheinlichkeit von Nutztier-Rissen (um ca. 4 % bei Schafen und 5–6 % bei Rindern pro getötetem Wolf).
- Erklärung: Die Tötung (besonders von Elterntieren/Leitwölfen) stört die Rudelstruktur. Das kann zu mehr Zuchtpaaren, jüngeren, unerfahreneren Wölfen und einer stärkeren Nutzung von leicht erreichbarer Beute (Nutztieren) führen.
2. Deutsche Fachliteratur
Zusammenfassung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA, Stand 2026) und Arbeiten von Reinhardt etc.:
- Wenn ein Elterntier getötet wird, muss das verbliebene Elterntier allein für die Versorgung der Welpen sorgen.
- Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es auf ungeschützte oder leicht erreichbare Nutztiere zurückgreift → Risszahlen können steigen.
3. Schweiz (Forschungskommission Schweizerischer Nationalpark)
Stellungnahme zu geplanten Rudelabschüssen:
Abschüsse ganzer Rudel können kontraproduktiv sein, weil sie ein Vakuum schaffen, das von jungen, abwandernden Wölfen gefüllt wird – und diese greifen häufiger zu Nutztieren.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Infostand beim Tierheimfest Worms
Das Tierheimfest in Worms steht vor der Tür und Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist am 9. August mit dabei. An unserem Stand erwartet Euch nicht nur unsere tollen Wolfsshirts, Infomaterial und ein schönes Mitmach-Programm für die jüngsten Wolfsfans, sondern auch geballtes Wissen aus erster Hand. Standleitung Gudrun gibt tiefere Einblicke in unsere bundesweite Arbeit und teilt aktuelle Beobachtungen direkt aus Rheinland-Pfalz mit Euch.
Aktuell wird viel über die vermeintlichen sechs Wolfsrudel im Bundesland diskutiert. Wer hier genauer hinschaut, entdeckt jedoch schnell Ungereimtheiten, über die am Sonntag an unserem Stand gesprochen werden darf. Hier schon mal ein paar Vorabinfos:

Behörden-Zahlen in der Kritik: Wo sind die sechs Rudel in RLP?
- Schein-Rudel an den Landesgrenzen: Gleich zwei dieser angeblichen Rudel leben an der Grenze zu Hessen. Haben diese Tiere dort überhaupt noch einen echten, stabilen Rudelstatus?
- Beispiel Greifenstein: Das dortige grenzüberschreitende Rudel ist bekannt. Erst kürzlich riss ein Wolf, Milano – Nachkomme von Milan – bei Rennerodt ungeschützte Schafe. Das zeigt: Funktionierender Herdenschutz fehlt dort weiterhin. Für Hessen wurd eine Abschussverfügung auf das Rudel von Gerichten kassiert. Nun befürchten wie eine neue Abschussverfügung in RLP und haben eine entsprechende UIG-Anfrage gestellt, für deren Beantwortung man bis zu 900 Euro haben möchte.
- Beispiel Rüdesheim: Grenzüberschreitend wurde im Rhein-Lahn-Kreis wohl ein Nachkomme des hessischen Rüdesheimer Rudels nachgewiesen. Nur weil ein Einzeltier über die Landesgrenze wandert, bedeutet das noch lange nicht, dass das ganze Rudel dort dauerhaft existiert.
Kollaps der alten Rudelstruktur
- Verlust der Leitwölfin: Die langjährige standorttreue Fähe GW1999f wurde im September 2025 auf der rheinland-pfälzischen Seite des Territoriums tot aufgefunden. Zuvor gab es im Revier bereits erhebliche illegale Abschüsse (wie die Jungwölfin GW4599f im Februar 2025).
- Abwanderung des Leitwolfs: Der erfahrene Rüde GW1896m (Milan) hat nach dem Verlust seiner Partnerin das Leuscheider Revier verlassen. Er wanderte nach Nordosten ab und hat sich inzwischen im Sauerland (Raum Olpe/Wenden in NRW) niedergelassen.
Rechtsstreit um Abschussgenehmigungen (Rüde GW1896m Milan)
- Klage-Erfolge: Für den abgewanderten Leitwolf wurden aufgrund von Nutztierrissen im Kreis Olpe Abschussverfügungen erlassen. Verbände konnten diese Abschüsse jedoch wiederholt gerichtlich stoppen (zuletzt im Juni 2026 vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg sowie zuvor im Dezember 2024 in Koblenz).
- Gerichtliche Begründung: Die Gerichte rügten mangelhafte Herdenschutzmaßnahmen der Tierhalter. Ein Abschuss sei nicht „erforderlich“, da ungeschützte Schafe gerissen wurden – Zäune bieten dauerhaften Schutz, ein Abschuss eliminiert nur das konkrete Tier. Die Kreisverwaltung Olpe hat dagegen Beschwerde eingelegt. Ohne Erfolg. Die Abschussgenehmigung ist inzwischen abgelaufen.
Aktueller Nachwuchs & Status (Sommer 2026)
- Neue Reproduktion: Trotz des Zusammenbruchs der alten Struktur meldeten das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUK) NRW und das KLUWO in RLP im Juli 2026 erneuten Nachwuchs im Leuscheider Territorium. Eine neue, säugende Fähe inzischen als Enkelin GW4620f von Milan identifiziert, wurde per Fotofalle mit Milchleiste nachgewiesen.
- Welpen-Verlust: Kurz nach den Berichten über die neue Reproduktion wurde im aktuellen Monitoringjahr (seit Mai 2026) ein diesjähriger Welpe des Rudels bei einem Verkehrsunfall getötet.
Gegen Abschüsse und für Transparenz
Infostand: Aktionen für Groß und Klein
- Merchandise: Stöbern und probieren Sie unsere Shirts direkt vor Ort.
- Für Kinder: Kreativaktion mit handgearbeiteten Wolfsfiguren und Comics.

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Weitere acht Geheimjagden auf Wölfe in Niedersachsen: So hebeln Politik und Behörden den Rechtsstaat aus
Zu den jüngst bekannt gewordenen vier Fällen von geheim gehaltenen Wolfsjagden sind bereits acht weitere geheime Schnellabschussverfahren gelaufen – alle ohne Erfolg. Glücklicherweise wurde kein einziger Wolf getötet. Die Öffentlichkeit erfährt davon erst jetzt nach Ablauf der sechs Wochen. Die Behörden halten die Verfahren bewusst unter Verschluss und veröffentlichen sie erst im Nachhinein. Doch vielen Jägern scheint bewusst zu sein: Am Ende sind sie die juristisch Angreifbaren. Die behördlichen Freigaben entbinden sie nicht von der persönlichen Verantwortung. Warum, erklären wir ganz genau in unserem Artikel.
Wer im Rahmen eines solchen Verfahrens ein Elterntier, eine laktierende Fähe oder ein nicht freigegebenes Tier tötet, riskiert ein Strafverfahren wegen illegalen Abschusses einer geschützten Art – inklusive Verlust des Jagdscheins. Die Behörden schieben anscheinend das Risiko gezielt auf die Jägerschaft und halten sich selbst im Hintergrund. Dass bislang kein Wolf geschossen worden ist, dürfte kein Zufall sein. Die Jäger scheinen genau zu wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen.

Die Salami-Taktik gegen den Wolf
Wir müssen Tacheles reden
Der juristische Umbau und der heimliche Paragraph
Trotzdem hat der Gesetzgeber den Artenschutz in den letzten Jahren massiv angegriffen:
- Bereits 2020 wurde mit § 45a BNatSchG (der sogenannten „Lex Wolf“) die sukzessive Tötung legalisiert. Wenn Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden konnten, durften so lange einzelne Rudelmitglieder nacheinander geschossen werden, bis die Risse aufhörten. Im Extremfall durfte damit ein ganzes Rudel ausgelöscht werden.
- Mit der Reform des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026 (§§ 22b bis 22f BJagdG) wurde der Wolf formell ins Jagdrecht überführt und § 45a BNatSchG gleichzeitig gestrichen.
Deutschland hat 2025 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission gemeldet:
- Für die atlantische Region bereits im Juli 2025.
- Für die kontinentale Region nachträglich am 13. Oktober 2025.
Damit gilt der Wolf in beiden großen biogeografischen Regionen Deutschlands offiziell als im günstigen Erhaltungszustand. https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/
Doch das war nicht alles. Bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst wurde ein weiterer Trick angewandt: Ein neuer § 39a BNatSchG tauchte erst in der Ausschussempfehlung auf – nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits die Verbändeanhörung und die erste Lesung im Bundestag hinter sich hatte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zu dieser massiven Änderung fand nicht statt. Der Paragraph sollte direkt in den zentralen Schutzanker des § 7 BNatSchG eingreifen und den „günstigen Erhaltungszustand“ faktisch umgehen. Was im offenen Verfahren nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss einfach „durchgereicht“. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/04/gesetzes-trick-fuer-die-wolfsjagd-aenderung-wurde-einfach-reingeschmuggelt/
Und ein „günstiger Erhaltungszustand“ ist gar nicht erreicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/14/wolfsmonitoring-2024-25-die-offiziellen-zahlen-beweisen-der-guenstige-erhaltungszustand-ist-nicht-erreicht/
Das Verbandsklagerecht wurde systematisch beschnitten
- Klagen haben bei vielen Vorhaben keine aufschiebende Wirkung mehr.
- Einwände müssen extrem früh und vollständig vorgebracht werden, sonst sind sie unzulässig.
- Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird befristet und bürokratisch erschwert.
- Die „tatsächliche Betroffenheit“ wird enger ausgelegt.
Genau davor haben wir seit Jahren gewarnt. In dem Moment, in dem der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und erleichterte Abschüsse möglich gemacht wurden, hat man den Verbänden die schärfste rechtliche Waffe aus der Hand genommen. Eilverfahren greifen in Bundesländern mit vielen Wölfen ohnehin kaum noch. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge
Die Taktik der „aufgestauten Risse“ und die Informationsblockade
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Jeder Euro zählt – gerade jetzt.
Wolfsrisse 2025 weiter rückläufig: „Ernste Schäden“ als Abschussargument widerlegt
Der aktuelle Bericht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) für das Jahr 2025 zeigt erneut: Die Anzahl der Wolfsübergriffe auf Nutztiere ist deutschlandweit um elf Prozent, die Zahl der geschädigten Tiere sogar um dreizehn Prozent gesunken. Das Schadensniveau liegt damit unter dem von 2022. Gleichzeitig lag der Großteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen in den Ländern, die dazu Angaben machen, bei fehlendem oder unzureichendem Mindestschutz. Herdenschutz wirkt, wenn man denn will. In unserem Bericht liefern wir jede Menge Argumente.
Hier eine Zusammenfassung des Berichts zu Prävention und Nutztierschäden 2025 der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf)
.Gesamtentwicklung der Schäden 2025
- Die Anzahl der bestätigten Wolfsübergriffe auf Nutztiere sank deutschlandweit um 11 % gegenüber dem Vorjahr.
- Die Anzahl der geschädigten Nutztiere (getötet, verletzt oder vermisst) sank um 13 %.
- Das Schadensniveau lag damit unter dem des Jahres 2022.
Positiv für Wölfe:
Trotz eines etablierten und gewachsenen Wolfsbestands (Monitoringjahr 2024/25: 219 Rudel, 48 Paare und 15 territoriale Einzeltiere) sind die Schäden rückläufig. Das spricht dagegen, dass mehr Wölfe automatisch zu proportional mehr Schäden führen.Verteilung der Schäden
- Gesamt 2025: 990 Übergriffe mit 3.783 geschädigten Nutztieren.
- 87 % Schafe und Ziegen
- 4 % Rinder (meist Kälber)
- 8 % Gehegewild
- Rest: andere (u. a. Pferde, Alpakas etc.)
Die Entwicklung war regional sehr unterschiedlich. In den Bundesländern mit den meisten Wölfen (> 10 Territorien) gingen die Übergriffe fast überall zurück – Ausnahme: Sachsen-Anhalt.
Besonders positiv für Wölfe:
Schäden sind stark auf wenige Hotspots konzentriert. In vielen Wolfsterritorien gibt es nur wenige oder gar keine Übergriffe. Eine Auswertung aus Sachsen (ähnlich auch anderswo beobachtbar) zeigte: In etwa zwei Dritteln der Territorien gab es pro Jahr maximal 1–2 Übergriffe, in fast der Hälfte sogar null. Die allermeisten Schäden entfallen auf relativ wenige Gebiete/Rudel.

Rolle des Herdenschutzes:
In den Bundesländern, die detaillierte Angaben zur Schutzsituation veröffentlichen, war bei knapp der Hälfte bis deutlich über drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein oder nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden (Beispiele: Brandenburg 69 %, Niedersachsen 73 %, NRW 86 %, Sachsen 46 %, Sachsen-Anhalt 57 % usw.). Der Bericht betont ausdrücklich:
- Wölfe lernen schnell, dass ungeschützte oder schlecht geschützte Schafe/Ziegen leichte Beute sind.
- Fälle, in denen Wölfe nachweislich empfohlene (gute) Schutzmaßnahmen wiederholt überwinden, sind selten.
- Viele Wölfe, die Probleme bereiten, haben zuvor an unzureichend geschützten Weiden gelernt.
Die allermeisten Schäden entstehen nicht, weil Wölfe „besonders problematisch“ sind, sondern weil der Schutz oft fehlt oder unzureichend ist. Mit konsequentem, gutem Herdenschutz (höhere Elektrozäune, funktionstüchtig, bodennah) lassen sich die meisten Übergriffe vermeiden.
Finanzielle Seite
- Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen (Prävention): ca. 17,16 Millionen €
- Ausgaben für Ausgleichszahlungen (Schäden): ca. 747.000 €
Die Präventionsausgaben waren damit über 20-mal so hoch wie die reinen Schadensausgleiche.
Positiv:
Es wird massiv in Prävention investiert – deutlich mehr als in den bloßen Ausgleich von Schäden. Das zeigt die politische und gesellschaftliche Machbarkeit, auf Koexistenz und Vorbeugung zu setzen, statt nur auf Entschädigung oder auf das Töten von Wölfen, wie etzt im Bundesjagdrecht, das die Länder nun auch umsetzen.

Fazit: Der Bericht 2025 liefert starke Argumente für den Wolf:
- Schäden sinken trotz (weiter) wachsendem Bestand.
- Die große Mehrheit der Wolfsterritorien verursacht kaum oder keine Nutztierschäden.
- Die allermeisten Übergriffe hängen mit fehlendem oder unzureichendem Schutz zusammen – nicht mit einer grundsätzlichen Unvereinbarkeit von Wolf und Weidetierhaltung.
- Gute Prävention wirkt und wird finanziell stark gefördert.
Der Bericht macht gleichzeitig klar, dass der Schutz flächendeckend und frühzeitig verbessert werden muss, damit einzelne Wölfe nicht „lernen“, Nutztiere zu erbeuten. Das ist aber ein Umsetzungsproblem und überhaupt kein Argument gegen den Wolf an sich.
Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden
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Wolfsschutz-Deutschland e. V. beim Tierheimfest in Kirchheimbolanden
Am 2. August ist es so weit: Das Team von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist zu Gast beim Tierheimfest in Kirchheimbolanden. Besucht uns an unserem Infostand. Wir freuen uns auf den direkten Austausch mit Euch und wir haben tolle Highlights im Gepäck.
Merchandising und Spaß für die kleinen Wolfsfans

Aufklärung aus erster Hand
Die Wahrheit ist unpopulär: Den Wölfen droht die erneute Ausrottung
Behörden blockieren Transparenz

Schluss mit Tastaturheldentum – Aktiv werden!
Reine Kommentare im Internet oder das Unterschreiben von Petitionen reichen nicht mehr aus, um den Wolf zu retten. Wir sagen es ganz offen: Es zählt nur noch echtes Handeln. Man muss jetzt selbst aktiv werden oder zumindest diejenigen unterstützen, die an vorderster Front kämpfen.
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/
Oder:
Im Hier und Jetzt: Was wir vom Entspannen der Wölfe lernen können
Wölfe verbringen durchschnittlich vier bis zehn Stunden pro Tag mit Schlafen und Ruhen, nach einer erfolgreichen Jagd oder großen Mahlzeit können es sogar bis zu 18 Stunden sein. Während wir Menschen oft verlernt haben, einfach mal „nichts“ zu tun, beherrschen Wölfe die Kunst des kollektiven Nichtstuns in Perfektion. Sie leben im Hier und Jetzt, passen sich flexibel ihrer Umwelt an und zeigen uns, wie wertvoll bewusste Energiesparphasen sind.
Der unsichtbare Wolf: Einblicke aus dem Wildpark

Gestern war ich im Wildpark, um neue Fotos für unsere Vereinsarbeit zu machen. Wer schon einmal ein artgerechtes Wolfsgehege besucht hat, kennt das Phänomen: Es klingt so einfach, dort Bilder zu machen, doch die Realität sieht oft anders aus. Wenn Wölfe sich zurückziehen wollen, tun sie das. Gestern war genau so ein Tag mit wenig bis gar keiner Aktion.
Warum wir auf das Veröffentlichen von Fotos von frei lebenden Wölfen verzichten
- Ortsbestimmung vermeiden: Insider und Kriminelle sind oft in der Lage, spezifische Landschaftsmerkmale auf Bildern exakt zuzuordnen.
- Sicherheit geht vor: Aufnahmen aus freier Wildbahn nutzen wir daher ausschließlich intern für unsere Dokumentation.
- Anpassung im Monitoring: Auch Videos aus unserem internen Wolfsmonitoring teilen wir inzwischen fast nur noch als Nachtaufnahmen, um die genauen Standorte der Rudel effektiv geheim zu halten.
Das Schlafverhalten der Wölfe im Überblick

- Kurze Nickerchen: Statt eines langen, ununterbrochenen Schlafs bevorzugen Wölfe über den Tag verteilte, leichte Nickerchen.
- Ständige Wachsamkeit: Sie schlafen meist sehr flach, um bei potenziellen Gefahren sofort alarmbereit zu sein.
- Dämmerungsaktivität: Da ihre Beutetiere oft morgens und abends aktiv sind, passen sich Wölfe diesem Rhythmus an und verschlafen die heißen Mittagsstunden.
- Verdauungsschlaf: Nach einer großen Mahlzeit sinken sie in einen tiefen, ausgiebigen Schlaf, der viele Stunden anhalten kann.
Der Weckruf: Wenn das Rudel erwacht

Fazit: Gelassenheit als Stärke

Gerade jetzt, wo über unseren frei lebenden Wölfen in Deutschland wieder das Damoklesschwert der Ausrottung schwebt und wir Wolfsschützer uns tiefste Sorgen um ihre Zukunft machen, zeigt sich ihre größte Lektion: Die Wölfe selbst wissen nichts von der politischen Gefahr, sie meiden uns Menschen schlicht aus natürlicher Vorsicht. Während wir für ihr Überleben kämpfen, lehren sie uns im Gegenzug, im Hier und Jetzt zu verweilen und uns niemals von den Ängsten und Sorgen von morgen lähmen zu lassen.
Die Bilder entstanden im Wildpark „Alte Fasenerie“ in Hanau. Dort leben in großen Gehegen nicht nur Wölfe, sondern auch Luchse, Hirsche und weitere Tiere in großen Gehegen. Tipp für Fotografen: Mit Offenblende ist es möglich, durch den Zaun zu fotografieren.
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Oder:
Behördenwillkür: Droht in Ahnsbeck die vierte Abschusswelle in Niedersachsen?
Das neue niedersächsische Landesjagdgesetz ist seit kaum vier Wochen in Kraft, und schon zeigt sich genau das Chaos, vor dem wir als Wolfsschutz-Deutschland e. V. monatelang gewarnt haben. Während im Heidekreis (Altenboitzen) und im Landkreis Celle (Niederohe/Lutterloh) sowie Rehdener Geestmoor (Landkreis Vechta) die ersten sechs-wöchigen Abschussjagden im Drei-Kilometer-Radius per ministeriellem Schnellverfahren durchgewinkt wurden, herrscht beim jüngsten Vorfall in Ahnsbeck (Samtgemeinde Lachendorf) tiefes, behördliches Schweigen.
Ahnsbeck zeigt: Populismus ersetzt keinen Herdenschutz
Die Mauer des Schweigens: Vollständige Intransparenz
Gefährliches Roulettespiel – und die großen Verbände schweigen
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ducken uns nicht weg
- Sofortige Offenlegung aller Rissprotokolle und Gutachten zu Altenboitzen, Lutterloh und Ahnsbeck.
- Einen sofortigen Stopp aller Schnellabschuss-Verfügungen.
Wir werden dieses rechtlich höchst dubiose Vorgehen nicht tatenlos hinnehmen und prüfen bereits alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte gegen die geheim gehaltenen Abschussbescheide. Gleichzeitig rufen wir zu Spaziergängen auf. Wer nicht selbst vor Ort sein kann, sollte uns dringend finanziell unterstützen.
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Oder:
Neuer Abschussbefehl im Rehdener Geestmoor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor „Geheimaktion“
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat eine „dritte“ Abschussgenehmigung nach dem neuen Schnellabschussverfahren erlassen. Nach den Fällen im Landkreis Celle und in Altenboitzen (Heidekreis) steht nun das Wolfsterritorium im Rehdener Geestmoor (Landkreis Diepholz) im Fokus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme sowie jegliche Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Unser Verein kritisiert das Vorgehen scharf und warnt vor irreparablen Schäden für den Artenschutz: Die Bejagung wurde freigegeben, obwohl den Behörden grundlegende Daten über den Zustand des dortigen Rudels fehlen.
Akute Gefahr für geschützte Elterntiere wegen mangelhaftem Monitoring
Gesetzliches Verbot ausgehebelt:
Genau hier liegt jedoch der eklatante Widerspruch der behördlichen Praxis: Während in benachbarten Territorien der Region (wie dem Goldenstedter Moor oder in Damme) bereits Welpen für dieses Jahr offiziell bestätigt wurden, gibt es für das spezifische Rudel im Rehdener Geestmoor aktuell noch gar keine gesicherten Monitoring-Daten der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Es liegt für das laufende Wolfsjahr bislang weder eine Rudelbestätigung noch ein Welpennachweis vor.
- Blinder Fleck beim Ansitz: Ohne lückenlose Daten ist es für Jäger in der Praxis nahezu unmöglich, im Visier zu erkennen, ob es sich um ein geschütztes Elterntier handelt.
- Strafrechtliche Konsequenzen für Jäger: Schießt ein Jäger im Rahmen dieser behördlichen Maßnahme versehentlich ein unentbehrliches Elterntier, greift die Freigabe nicht. Es droht ein Strafverfahren wegen eines illegalen Wolfsabschusses sowie der dauerhafte Verlust des Jagdscheins. Das Ministerium gibt die Jagd frei und schiebt das strafrechtliche Risiko komplett auf die Jägerschaft ab.
Systematische Verdrängung des Rechtswegs und wissenschaftlicher Fakten
Praktischer Schutz statt Symbolpolitik gefordert
Wir warnten immer wieder!
Wir fordern vom Ministerium:
- Die sofortige Aussetzung des Abschussbefehls im Rehdener Geestmoor.
- Die vollständige Offenlegung aller Rissgutachten und Herdenschutz-Prüfprotokolle für diesen Fall.
Unser Verein behält sich vor, im Falle eines illegalen Abschusses von Elterntieren im Rehdener Geestmoor unverzüglich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Entscheider und Ausführenden zu erstatten. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz und die Prävention direkt in den betroffenen Kulissen endlich vor Ort zu unterstützen.
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Oder:
Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen
Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V. das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt.
Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken
Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur
- Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
- Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts
- Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
- Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstanweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
- Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.

Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte
- Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.
Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt
- Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf, bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
- Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden.
- Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:
- Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
- Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.
Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.
Quellen:
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/
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