Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt
Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.
Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene
Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung
Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)
Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle
Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat
Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde
Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.
Quellen: BR-Drucksache 765/25: https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0765-25.pdf
Ausschussempfehlung 765/1/25: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=765-1-25
Bundestags-Drucksache 21/3546: https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103546.pdf
RiffReporter-Kritik: https://www.riffreporter.de/de/umwelt/naturschutzverbaende-kritik-wolfs-jagdgesetz-eu-rechtswidrig-unwirksam
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