Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen absurde Abschussgenehmigung auf GW 5224m im Allgäu
Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die befristete Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu aufs Schärfste. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bundesregelung wird bereits von der erleichterten Abschussmöglichkeit Gebrauch gemacht. Dies ist sicher kein Zufall, sondern man will anscheinend die Ansiedlung eines Wolfes verhindern.
Irrationale Auslegung zur Scheue
Halbes Jahr im Allgäu – kein wandernder Jungwolf mehr
Fünf Schafe in einem halben Jahr – keine Verhältnismäßigkeit
Dem Wolf werden offiziell lediglich fünf tote Schafe genetisch zugeordnet:
- Dezember 2025: 2 Schafe
- April 2026: 2 Schafe
- April 2026: 1 Schaf
Fünf Schafe in einem halben Jahr rechtfertigen überhaupt keine Tötung eines Wildtiers. Die Erteilung einer Abschussgenehmigung für ein solch geringes Schadensausmaß ist völlig unverhältnismäßig und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Statt den Wolf zu töten, müssten die Behörden endlich wirksamen Herdenschutz durchsetzen.
Absenkung des Schutzniveaus durch neue Bundesregelung
Intransparenz bei den Herdenschutzmaßnahmen
Wir fordern:
Mangelnder Herdenschutz und die neue Abschussmentalität stellen ein immer größer werdendes Problem dar.
- Die sofortige Rücknahme der Abschussgenehmigung für GW5224m.
- Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten und die tatsächlichen Schutzmaßnahmen.
- Konsequente Förderung aber auch Forderung von Herdenschutzmaßnahmen.
Wir haben zunächst eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an beide Landkreise gestellt und werden nach der Beantwortung rechtliche Schriftte, wie Strafanzeigen, prüfen.
Quellen:
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm
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