Eigeninteressen oder Artenschutz? Pagels Wolfspolitik unter Kritik

Offener Protestbrief von Wolfsschutz-Deutschland e.V.

An Theo Pagel, Zoodirektor des Kölner Zoos und Präsident der World Association of Zoos and Aquaria (WAZA)
Betreff: Ihre Äußerungen zur Jagd auf Wölfe in Deutschland und mögliche Eigeninteressen

Sehr geehrter Herr Pagel,
mit großer Bestürzung haben wir Ihre jüngsten Aussagen im Podcast „Talk mit K“ des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sowie in der Donnerstagsausgabe der Zeitung zur Kenntnis genommen. Ihre Forderung nach Jagdquoten für Wölfe in Deutschland, um die wachsende Population zu dezimieren, ist aus unserer Sicht nicht nur wissenschaftlich fragwürdig, sondern auch ein Rückschritt in den Bemühungen um den Schutz dieser faszinierenden und ökologisch unverzichtbaren Tierart. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen wir uns gezwungen, entschieden gegen Ihre Position Stellung zu beziehen.
Sie behaupten, dass der Wolf lernen müsse, sich vom Menschen fernzuhalten, und dass dies nur durch eine Bejagung zu erreichen sei. Diese Argumentation ignoriert die natürlichen Verhaltensweisen des Wolfs, der von Natur aus scheu ist und Konflikte mit Menschen meidet. Statt die Tiere zu töten, sollten wir uns darauf konzentrieren, präventive Maßnahmen wie Herdenschutz bundesweit zu fördern und die Akzeptanz in der Bevölkerung durch Aufklärung zu stärken.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ihre Aussage, dass es ein „schwieriges Unterfangen“ sei, die Interessen von Wolfs-Befürwortern und Schafzüchtern unter einen Hut zu bringen, mag zutreffend sein – doch die Lösung kann nicht darin bestehen, eine geschützte Art zum Abschuss freizugeben. Vielmehr braucht es eine nachhaltige Strategie, die sowohl die Bedürfnisse der Landwirte als auch den Artenschutz berücksichtigt. Förderprogramme für Herdenschutzmaßnahmen, wie sie in anderen Ländern erfolgreich umgesetzt werden, könnten hier ein gangbarer Weg sein. Der Vergleich mit Rotwild hinkt: Wölfe sind Spitzenprädatoren, die das ökologische Gleichgewicht fördern, indem sie Wildbestände natürlich regulieren – ein Effekt, den keine Jagdquote ersetzen kann.
Besonders befremdlich finden wir Ihre Spekulation über den hypothetischen Fall eines Wolfs, der ein Rennpferd im Wert von zwei Millionen Euro reißen könnte. Solche Szenarien sind nicht nur unwahrscheinlich, sondern auch irreführend. Sie schüren Ängste und lenken von der eigentlichen Herausforderung ab: einem friedlichen und respektvollen Miteinander von Mensch und Natur. Ihre Position als Zoodirektor und Präsident der WAZA verleiht Ihren Worten Gewicht – umso enttäuschender ist es, dass Sie diese Reichweite nutzen, um eine archaische Lösung wie die Jagd zu propagieren, anstatt innovative Ansätze für das Zusammenleben mit Wölfen zu unterstützen.
Ergänzend stellt sich uns die Frage, ob Ihre Mitgliedschaft im Beirat der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW Ihre Haltung beeinflusst. Diese Einrichtung beschäftigt sich intensiv mit der Regulierung von Wildbeständen und der Verhütung von Wildschäden, oft im Interesse jagdlicher Kreise. Spielen hier Eigeninteressen eine Rolle? Ist Ihre Befürwortung von Jagdquoten möglicherweise auch Ausdruck einer Nähe zu jagdlichen Perspektiven, die Sie in dieser Funktion vertreten? Diese Verbindung wirft berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit Ihrer Position auf und verstärkt den Eindruck, dass Ihre Aussagen weniger dem Artenschutz als vielmehr anderen Interessen dienen könnten.
Sie selbst verweisen darauf, dass andere Länder seit Jahrhunderten mit Wölfen leben. Warum also sollten wir in Deutschland nicht von diesen Erfahrungen lernen, anstatt den einfachen Weg der Tötung zu wählen? Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Teil unserer Natur, der nach Jahrzehnten der Ausrottung endlich zurückkehrt. Es liegt an uns, diese Rückkehr als Chance zu begreifen – für die Biodiversität, für unsere Wälder und für kommende Generationen.
Wir fordern Sie auf, Ihre Position zu überdenken und sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Wolf einzusetzen. Als Leiter eines Zoos, der für Bildung und Artenschutz stehen sollte, tragen Sie eine besondere Verantwortung. Klären Sie öffentlich, inwieweit Ihre Rolle im Beirat der Forschungsstelle Ihre Haltung prägt und setzen Sie sich für Koexistenz statt Konfrontation ein – für Prävention statt Bestrafung. Der Wolf verdient unseren Schutz, nicht unsere Gewehre.
Mit den besten Grüßen
Jürgen Götz,
Ulrike De Heuvel
Volker Vogel
Brigitte Sommer
Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

 

 

Nein, eine Jagd auf Wölfe in Brandenburg kann nicht starten!

Viele Wolfsfreunde sind entsetzt.  Ein dpa-Artikel suggeriert, dass mit der Aufnahme ins Jagdrecht, die Jagd auf Wölfe in Brandenburg begonnen werden könnte. Aber nein, die Jagd auf Wölfe kann in Brandenburg nicht einfach beginnen, selbst wenn der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgesetzt wurde und die FFH-Richtlinie angepasst werden sollte. Es gibt mehrere rechtliche und praktische Hürden, die überwunden werden müssen, bevor eine Bejagung möglich wäre. Hier eine Analyse.

Im dpa-Artikel steht folgendes: „Die Brandenburger Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative zu einer stärkeren Entnahme von Wölfen. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorzubereiten, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Durch gesetzliche Änderungen solle auch in Brandenburg der Wolfsbestand begrenzt werden.“

 

Beispielfoto Wölfe.

 

Die Initiative zeigt, dass Brandenburg auf Bundesebene Druck machen will, um die rechtlichen Hürden für eine Wolfsjagd zu senken. Aktuell (Stand März 2025) ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die EU-FFH-Richtlinie streng geschützt, auch wenn die Berner Konvention den Schutzstatus kürzlich auf Anhang III (geschützt, aber Entnahme möglich) herabgesetzt hat. Damit die Aufnahme ins Jagdrecht wirksam wird, müssten jedoch:
  1. Die FFH-Richtlinie den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (Entnahme erlaubt) verschieben – das erfordert EU-weite Zustimmung.
  2. Das BNatSchG entsprechend angepasst werden, was die Bundesregierung umsetzen müsste.
Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs zum 6. März 2025 von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) herabgesetzt. Das bedeutet, dass das grundsätzliche Tötungsverbot auf internationaler Ebene aufgehoben ist, allerdings bleibt der Wolf weiterhin eine geschützte Art. Diese Änderung allein reicht jedoch nicht aus, um die Jagd in Deutschland oder speziell in Brandenburg sofort zu ermöglichen, da die EU und die nationalen Gesetze maßgeblich sind.
Die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die entscheidende Rechtsgrundlage auf EU-Ebene. Solange der Wolf dort in Anhang IV (streng geschützt) bleibt, gilt weiterhin ein striktes Tötungsverbot mit nur wenigen Ausnahmen. Eine Herabsetzung in Anhang V (geschützt, Entnahme möglich) erfordert die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Selbst wenn dies gelingt, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleibt – eine Voraussetzung, die vor jeder Jagd überprüft werden müsste.

Kann Brandenburg alleine den günstigen Erhaltungszustand für das Bundesland ausrufen?

Nein, denn die FFH-Richtlinie verlangt, dass der günstige Erhaltungszustand einer Art im Hinblick auf ihre gesamte Population innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer biogeografischen Region bewertet wird. In Deutschland bedeutet das:
  • Der Zustand der Wolfspopulation wird bundesweit betrachtet, da Wölfe mobil sind und ihre Population sich über Ländergrenzen hinweg bewegt.
  • Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesdokumentations- und Beratungszentrum für Wölfe (DBBW) koordinieren die Bewertung und liefern die Datenbasis. Stand 2023/2024 leben etwa 150–200 Rudel in Deutschland, mit Schwerpunkten in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.
Ein Bundesland könnte nicht einfach sagen: „Bei uns ist der Erhaltungszustand günstig“, wenn die bundesweite Population oder die Datenlage das nicht stützen. Eine isolierte Festlegung würde gegen die Zielsetzung der FFH-Richtlinie verstoßen, die auf eine kohärente Erhaltung der Art abzielt.
 
Die Naturschutzpolitik in Deutschland ist föderal organisiert. Die Länder setzen EU- und Bundesrecht um und haben gewisse Spielräume, z. B. bei der Ausgestaltung von Managementplänen oder Ausnahmegenehmigungen (etwa bei Problemwölfen). Theoretisch könnte Brandenburg also:
  • Eine regionale Bewertung vorlegen, etwa basierend auf der hohen Wolfspopulation im Land (ca. 40–50 Rudel).
  • Argumentieren, dass der Erhaltungszustand lokal günstig ist, um z. B. Entnahmen zu rechtfertigen.
Aber selbst dann wäre das rechtlich fragwürdig:
  • Bundesrecht: Das BNatSchG gilt bundesweit und sieht den Wolf als streng geschützte Art. Solange das nicht geändert wird, könnten regionale Festlegungen rechtlich nicht zur Jagd führen.
  • EU-Recht: Die FFH-Richtlinie erlaubt Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen (z. B. Gefahr für Menschen oder Nutztiere), und diese müssen mit dem bundesweiten oder europäischen Erhaltungszustand vereinbar sein.
  • Gerichtliche Überprüfung: Eine einseitige Ausrufung durch Brandenburg würde sehr wahrscheinlich von großen Naturschutzverbänden angefochten werden, mit Verweis auf die übergeordnete Bewertungsebene. Mitglieder der großen Verbände können hier jetzt schon insistierend einwirken.

Ohne diese Änderungen ist eine  Jagd auf Wölfe in Brandenburg – trotz einer möglichen Aufnahme ins Landesjagdrecht – nicht möglich. Selbst dann müsste der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleiben, was auf nationaler Ebene – also für ganz Deutschland –  bewertet wird, nicht nur in Brandenburg allein.
Die Bundesratsinitiative ist ein politisches Signal an die Agrar und Jagdlobby, aber die Umsetzung hängt von komplexen rechtlichen Schritten auf Bundes- und EU-Ebene ab. Eine stärkere Entnahme wäre erst möglich, wenn diese Hürden genommen sind, und selbst dann wären Abschüsse reguliert und an den Erhaltungszustand gebunden. Kurzfristig ändert sich also wenig – aber es ist ein langfristiger Ansatz, bei dem schon jetzt zu erkennen ist, das die Lobbyisten Wölfe bejagen wollen.
Fazit: Doch in Deutschland wird zudem die FFH-Richtlinie durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt, das den Wolf aktuell streng schützt. Selbst bei einer Anpassung der FFH-Richtlinie müsste das BNatSchG geändert werden, um die Jagd zu erlauben. Brandenburg könnte den Wolf zwar ins Landesjagdrecht aufnehmen, wie es andere Bundesländer (z. B. Sachsen oder Niedersachsen) bereits getan haben. Doch das allein würde die Jagd nicht legalisieren, solange der Wolf bundesrechtlich geschützt bleibt.

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Frost und Dreizehn – eine Liebesgeschichte, die das Herz zerreißt

Es gibt Geschichten, die zeigen, dass Liebe keine Grenzen kennt – auch nicht zwischen unseren Mitlebewesen. Die Geschichte von Frost und Dreizehn, zwei Wölfen aus den Wäldern Polens, ist eine solche Erzählung. Sie beginnt mit Schmerz, führt durch Hoffnung und endet in stiller Trauer – eine wölfische Love Story, die die Menschen mit all ihrer Technik und Wissenschaft demütig machen sollte.

Frost, ein kräftiger, erwachsener Wolf aus den Wäldern rund um Barlinek, war den Forschern bereits bekannt. Seine Geschichte hatten sie zuvor erzählt: ein Tier, das schwer verletzt in ein Fangseil geraten war, dessen Wille jedoch ungebrochen blieb. In der Rehabilitationsstation Mysikrólik kämpfte er mit jeder Faser seines Seins darum, aus dem Heilungsgehege zu entkommen. Seine Wunden waren tief, doch seine Sehnsucht schien tiefer. Die Betreuer glaubten, er vermisse die Freiheit, seine Familie, die irgendwo im Barlinecker Urwald auf ihn wartete. Also taten sie, was sie für richtig hielten: Sie verkürzten seine Behandlung und ließen ihn am ersten März zurück in die Wildnis ziehen. Sie hofften, ihm damit Frieden zu schenken.
Haben Wölfe erst einmal ihren Partner gefunden, bleiben sie sich ein Leben lang treu.
Doch Frosts Geschichte nahm eine Wendung, die alle überraschte. Die Daten seines Telemetrie-Halsbands zeigten: Er bewegte sich kaum. Die Forscher schrieben es seinen Verletzungen zu, dachten, er brauche Zeit, um zu heilen. Wie falsch sie lagen. Die Wahrheit enthüllte sich am Morgen des 13. März, als ein Anruf das Team erreichte. In der Nähe von Barlinek, dort, wo Frost sich aufhielt, lag ein kranker Wolf auf einem Feld – reglos, ein Schatten seiner selbst. Fotos und ein Video wurden geschickt. Es war eine junge Wölfin, ohne Sender, aber mit einer grausam verletzten Pfote. Zwei, vielleicht drei Wochen alt musste die Wunde sein, ein stummer Zeuge eines Unfalls, der sie wohl so schlimm verletzt hatte.

Hier ist die Original-Geschichte aus Polen:

Das Team packte seine Sachen, eine Transportkiste, und fuhr 600 Kilometer in einem Wettlauf gegen die Zeit. Als die Helfer ankamen, bot sich ein Anblick, der ihnen den Atem raubte: Die Wölfin lag gestreckt auf der Erde, ihr Körper von Krämpfen geschüttelt, ihre Augen voller Schmerz und doch seltsam klar. Sie war vermutlich in der Läufigkeit – ein Moment, der Leben hätte schenken sollen, wurde ihr zum Todesurteil. In Bielsko-Biała, im Rehabilitationszentrum Mysikrólik, kämpften die Betreuer um sie. Die Tierärztin Izabela Całus stellte eine erschütternde Diagnose: Tetanus. Eine heimtückische Bakterie, die ihren Körper versteifte, ihre Kiefer verschloss und ihr Leben stahl. Medikamente, Infusionen – nichts half. Am nächsten Tag erlosch ihr Licht und sie starb. Die Forscher nannten sie Dreizehn, nach dem Tag ihres Fundes, nach dem tragischen Ende ihrer Reise.
Und Frost? Er war bei ihr gewesen. Die Daten seines Halsbands zeigten, dass er am Morgen des 13. März, gegen 6 Uhr, an ihrer Seite war. Als das Team sie holte, blieb er zurück – doch er kehrte wieder und wieder an diesen Ort zurück. Er lief weiter, ja, doch etwas zog ihn immer wieder dorthin, wo er sie verloren hatte. Seine geringe Mobilität? Kein Zeichen von Schwäche, sondern von Treue. Frost hatte seine Partnerin nicht verlassen. Er hatte bei ihr gewacht, während sie starb, ein stiller Wächter in einer Welt, die die Menschen nur mit Zahlen und Karten zu verstehen versuchen.
Diese Geschichte ist mehr als eine wissenschaftliche Notiz. Dank Telemetrie und Fotofallen konnten die Forscher einen Blick auf etwas werfen, das größer ist als Daten: die tiefe, unerschütterliche Bindung zwischen zwei Wölfen. Frost und Dreizehn erinnern die Menschen daran, dass Liebe nicht nur ein menschliches Privileg ist. Sie ist wild, roh und manchmal so schmerzhaft schön, dass sie sprachlos macht. In diesem Fall hat ein Sendehalsband wirklich wertvolle Dienste geleistet, doch oft bewirken Besenderungen leider genau das Gegenteil. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/13/woelfe-mit-sendern-notwendigkeit-oder-ueberfluessiges-risiko/
Während in Deutschland immer wieder verletzte Wölfe sofort getötet werden, machen es Italien und Polen vor, wie es richtig ist.

 

Wie Leser Propaganda gegen Wölfe in Zeitungsartikeln erkennen können

Ein Blick durch die Linse von Jonas Tögels Buch „Kriegsspiele“:  In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Rückkehr des Wolfs ein kontroverses Thema, das in Zeitungsartikeln oft emotional und einseitig dargestellt wird. Doch wie können Leser Propaganda in diesen Berichten erkennen?

Jonas Tögel, Propagandaforscher und Autor des Buches „Kriegsspiele: Wie NATO und Pentagon die Zerstörung Europas simulieren“, bietet mit seiner Analyse von Manipulationsstrategien hilfreiche Werkzeuge, um solche Techniken auch in der Berichterstattung über Wölfe zu entlarven. Dieser Artikel zeigt, wie Leser mithilfe von Tögels Ansätzen gezielt hinter die Kulissen journalistischer Narrative blicken können.
Beispielfoto Wolf.

Der Wolf als Sündenbock: Ein emotionales Narrativ

Seit der Wiederansiedlung des Wolfs in Mitteleuropa berichten Medien regelmäßig über Risse von Nutztieren, Konflikte mit Landwirten und vermeintliche Gefahren für den Menschen. Schlagzeilen wie „Wolf greift Schafherde an“ oder „Bauern in Angst vor dem Wolf“ sind keine Seltenheit. Tögel beschreibt in „Kriegsspiele“, wie Emotionen gezielt genutzt werden, um eine Bedrohungslage zu konstruieren. Ähnlich wird der Wolf oft als „Feind“ dargestellt – ein Narrativ, das Angst schürt und rationale Diskussionen über Koexistenz erschwert. Leser sollten sich fragen: Wer profitiert von dieser Angst? Häufig sind es Interessengruppen wie Jagdverbände oder landwirtschaftliche Lobbyisten, die eine Abschussfreigabe fordern. Auch die Waffenlobby spielt eine Rolle.

Sprache als Manipulationswaffe

Ein zentraler Punkt in Tögels Analyse ist die Macht der Sprache. In „Kriegsspiele“ erläutert er, wie gezielte Wortwahl – etwa Begriffe wie „böse“ oder „nicht gewinnbar“ im Kontext von Kriegspropaganda Wahrnehmungen lenkt. Übertragen auf die Wolfsdebatte fällt auf, dass Begriffe wie „Bestie“, „Killer“ oder „Plage“ in Artikeln oft unreflektiert verwendet werden. Solche negativ konditionierten Wörter verstärken das Bild eines gefährlichen Eindringlings, obwohl wissenschaftliche Daten zeigen, dass Wölfe für Menschen kaum eine Bedrohung darstellen. Leser können dies erkennen, indem sie die Wortwahl kritisch prüfen: Werden Fakten durch Adjektive verzerrt? Fehlt eine neutrale Beschreibung?

Einseitigkeit und Weglassen von Kontext

Tögel betont in seinem Buch, dass Propaganda oft durch Auslassung funktioniert. In der Berichterstattung über Wölfe wird selten erwähnt, dass deren Bestände in Deutschland (Stand 2020/21: 157 Rudel) ökologisch wertvoll sind, da sie das Wildtier-Management unterstützen, etwa durch die Regulation von Rehpopulationen. Stattdessen dominieren Berichte über Schäden an Nutztieren, ohne den Kontext zu liefern, dass solche Fälle relativ selten sind und Herdenschutzmaßnahmen oft erfolgreich Abhilfe schaffen. Leser sollten nachfragen: Welche Perspektiven fehlen? Werden Experten wie Biologen oder Naturschützer zitiert oder nur Betroffene mit klarer Interessenlage?

Wiederholung als Verstärker

Ein weiteres Prinzip aus Kriegsspiele ist die Wiederholung als Mittel zur Verankerung von Botschaften. Wenn Medien wiederholt von „Wolfsangriffen“ berichten, ohne die Gesamtzahl der Vorfälle ins Verhältnis zu setzen (in Deutschland etwa 3.000 Risse pro Jahr bei Millionen Nutztieren), entsteht der Eindruck einer ständigen Bedrohung. Tögel zeigt, wie militärische Propaganda durch ständige Wiederholung Feindbilder festigt – ein Mechanismus, der auch hier greift. Leser können dies entlarven, indem sie die Häufigkeit bestimmter Schlagzeilen hinterfragen und nach statistischen Belegen suchen.

Beispiel aus der Praxis

Ein hypothetischer Zeitungsartikel könnte lauten: „Wölfe bedrohen die Existenz unserer Bauern – wann greift die Politik endlich durch?“ Tögels Methodik würde uns dazu anleiten, folgende Fragen zu stellen:
  • Emotionale Aufladung: Warum wird von „Bedrohung der Existenz“ gesprochen, obwohl Kompensationszahlungen existieren?
  • Sprache: Wieso „durchgreifen“ statt „lösen“ – wird hier ein Kampf suggeriert?
  • Kontext: Fehlen Angaben zu Herdenschutz oder ökologischen Vorteilen?
  • Interessen: Wer wird zitiert – nur Bauern und Jäger oder auch Wissenschaftler?

Fazit: Kritischer Blick statt blinder Zustimmung

Jonas Tögels „Kriegsspiele“ lehrt uns, dass Propaganda nicht nur in geopolitischen Kontexten existiert, sondern auch in scheinbar alltäglichen Themen wie der Wolfsdebatte. Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz können Manipulation erkennen, indem sie Emotionen, Wortwahl, Auslassungen und Wiederholungen hinterfragen. Der Wolf ist kein Kriegsgegner, sondern ein Teil der Natur – eine differenzierte Berichterstattung sollte dies widerspiegeln. Indem wir Tögels Werkzeuge nutzen, werden wir resilienter gegenüber einseitigen Narrativen und können uns eine fundierte Meinung bilden.
Hier ein Vortrag von Dr. Tögel: https://www.youtube.com/watch?v=FkxmSUFt4zA

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wölfe mit Sendern: Notwendigkeit oder überflüssiges Risiko?

In Sachsen sollen Senderhalsbänder helfen, die Geheimnisse der Wölfe zu lüften. Das Landesumweltamt Sachsen meldet weitere Besenderungen. Die Daten sollen zeigen, wie Wölfe sich bewegen, welche Reviere sie nutzen und wie sie mit ihrer Umwelt interagieren. Doch braucht es diese Technik wirklich noch? Und wer zahlt dafür – vor allem, wenn besenderte Wölfe dadurch gefährdeter werden?

Seit 2019 läuft das Besenderungsprogramm in Sachsen, koordiniert vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit dem Senckenberg Museum Görlitz und dem LUPUS Institut. Seit 2019 seien in Sachsen 17 Wölfe gefangen und mit Senderhalsbändern ausgestattet worden. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden mitteilte, seien aktuell vier Wölfe für die Wissenschaft unterwegs. Alle vier Tiere senden ihre Lokationsdaten aus dem nördlichen Landkreis Görlitz, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2025.
Screenshot aus der Pressemitteilung.

Bei den besenderten Wölfen FT21 »Tilda« und MT9 »Leon« handele es sich um die Fähe und den Rüden des Rudels Daubitz II. FT22 »Yuma« sei eine gemeinsame Tochter der beiden Tiere aus dem Wurf 2023. Dass zeitgleich drei Tiere aus einem Rudel besendert werden konnten, sei bisher einmalig in Sachsen. Die Bewegungsprofile der beiden Elterntiere seien typisch für territoriale Wölfe. Kerngebiet des Rudels Daubitz II ist der östliche Teil des Truppenübungsplatzes Oberlausitz. Auch die Teichgebiete südlich davon würden intensiv von ihnen genutzt, das Waldgebiet der Noeser Heide jedoch kaum. FT22 »Yuma« würde sich noch im Elternterritorium aufhalten. Ihr Streifgebiet überschneide sich dabei fast vollständig mit dem ihrer Mutter.

Für eine Überraschung sorge die Genetik des Rüden MT9 »Leon«. Im Frühjahr 2023 hätte er sich sowohl mit FT21 »Tilda« als auch mit der Fähe des Rudels Noeser Heide, dessen Rüde er von 2020 bis 2023 gewesen sei, verpaart. Beide Verpaarungen würden deshalb für das Monitoringjahr 2023/2024 als ein Territorium – Daubitz II – geführt. Ob das Rudel Noeser Heide noch existiere, soll über das herkömmliche Monitoring weiter untersucht werden.

MT10 »Janos« sei der vierte Wolf, der mit einem Senderhalsband ausgestattet wurde. Es handelt sich dabei um den Rüden des neuen Rudels Weißkeißel. Nach seinem Fang Ende März 2024 konnte anhand seines Bewegungsprofils nachverfolgt werden, dass es im Raum Weißkeißel in der Paarungszeit 2024 zu einem Wechsel des Territoriums gekommen war. Der Rüde nutze das ehemalige Kerngebiet des Rudels Sagar, das seit dem Winter 2023/2024 nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Zusammen mit seiner Partnerin, einer Tochter des Rudels Halbendorf, hätte »Janos« im vergangenen Sommer vier Welpen aufgezogen.

Im April 2024 sei noch ein fünfter Wolf (MT11 »Fred«) besendert worden, der drei Monate nach seiner Besenderung bei einem Verkehrsunfall auf der Spreestraße zwischen Neustadt/Spree und Boxberg ums Leben gekommen sei. Auffallend viele besenderte Wölfe kommen in Deutschland ums Leben.

Sender sollen Lücken schließen, die klassische Methoden nicht abdecken – etwa detaillierte Bewegungsmuster oder die Nutzung von Kulturlandschaften. Doch viele dieser Fragen wurden in anderen Regionen längst untersucht. Warum also noch mehr Sender in Sachsen, wo 41 Wolfsterritorien (Stand Juli 2024) schon gut dokumentiert sind? Brauchen wir wirklich weitere Daten, um zu wissen, welche Wölfe sich wo aufhalten?

Illegale Jagd: Ein Risiko wird ignoriert

Ein Punkt wird im Programm gern ausgeblendet: Besenderte Wölfe sind leichter aufzuspüren – nicht nur für Forscher, sondern auch für Gegner der Wölfe. Studien zeigen, dass Tiere mit Sendern häufiger illegal getötet werden. In Sachsen, wo die Wolfspopulation wächst, aber nicht überall willkommen ist, ist das kein kleines Problem. Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden 34 tote Wölfe gemeldet, vier davon nachweislich illegal erlegt. Die Wölfin „Lotta“ (FT11) etwa verschwand 2020 – tot, vermutlich durch Bissverletzungen, aber die genaue Ursache blieb unklar. Solche Fälle werfen die Frage auf: Macht die Besenderung die Wölfe nicht eher zu Zielscheiben, statt sie zu schützen? Die Daten mögen für die Wissenschaft nützlich sein, doch für die Tiere selbst könnte sie tödlich enden.

Wer finanziert das Ganze?

Das Besenderungsprogramm wird vom Freistaat Sachsen finanziert, genauer vom LfULG, das die Mittel bereitstellt. Konkrete Zahlen bleiben nebulös – weder die Kosten für die Sender, noch die Gehälter der beteiligten Institute werden öffentlich detailliert aufgezeigt. Ein GPS-Halsband kann schnell mehrere tausend Euro kosten, dazu kommen Logistik, Personal und Analysen. In Zeiten knapper Haushalte fragt man sich: Ist das die beste Investition, wenn man doch bereits viel über die Bewegungsmuster von Wölfen in ihren Territorien weiß?

Schutz oder Schuss?

Wenn besenderte Wölfe leichter gejagt werden, dient die Technik am Ende vielleicht weniger dem Artenschutz als der Kontrolle?
Sachsen hat 34 Rudel, fünf Paare und zwei Einzelwölfe – müssen wir sie wirklich noch genauer verfolgen? Oder wäre es klüger, die Tiere in Ruhe zu lassen und die vorhandenen Erkenntnisse endlich praktisch zu nutzen?
Aber es bleibt nicht bei illegaler Jagd. Besenderte Wölfe sind auch leichter zu finden, wenn Behörden eine Abschussverfügung erteilen. In Deutschland können Wölfe legal geschossen werden, wenn sie als „Problemwölfe“ gelten – etwa nach wiederholten Angriffen auf Nutztiere. Mit einem Sender am Hals werden sie zur Zielscheibe: Ihre Position ist bekannt, ihre Fluchtwege vorhersehbar.
Das Monitoring und die Besenderungen werden von der Regierung finanziert – vom Bund und den Ländern. In Sachsen zahlt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), unterstützt durch Bundesmittel über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW). Dieselbe Regierung, die diese Daten sammelt, hat im September 2024 zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung, die noch EU-Recht werden muss, würde Abschüsse erleichtern. Der Widerspruch ist bitter:  So finanziert man die Sender, mit der die Wölfe auch zum „legalen“ Abschuss leichter gefunden werden können.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

EU-Kommission opfert den Wolf – Ein schmutziges Spiel um Profit und Macht!

Am 7. März 2025 schlug die EU-Kommission nach dem Inkrafttreten der Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention, auch den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzusetzen. Was als „pragmatische Lösung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein schmutziger Deal, der den Wolf zum Opfer macht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. reißen die Masken herunter: Wer steckt dahinter, wer zahlt den Preis, und warum ist dieser Plan ein Betrug an der Natur?

Hinter diesem Vorschlag lauern mächtige Interessen. Die Agrarlobby, angeführt von Großbauern und Verbänden wie dem Deutschen Bauernverband, trommelt seit Jahren für „Wolfsmanagement“ – ein Euphemismus für Abschüsse. Für sie ist der Wolf ein störendes Symbol der Wildnis, das ihre industrielle Landwirtschaft bedroht. Doch da ist noch eine dunklere Kraft: Die Waffenlobby. Jagdverbände und Hersteller von Waffen und Munition reiben sich die Hände. Mehr Abschüsse bedeuten mehr Lizenzen, mehr Ausrüstung, mehr Umsatz. Der Wolf wird zum Verkaufsschlager – ein perfides Geschäft auf Kosten eines geschützten Tieres.
Symbolbild.
Die Herabstufung des Schutzstatus mag kostenlos erscheinen, aber der Preis ist astronomisch – und wir alle werden ihn tragen. Ökologisch gesehen ist der Wolf ein Regulator: Er hält Wildpopulationen wie Rehe in Schach, schützt Wälder vor Überweidung und stärkt die Biodiversität. Mehr Abschüsse destabilisieren dieses Gleichgewicht – mit Folgekosten für Forstwirtschaft und Naturschutz, die in die Milliarden gehen könnten. Wer finanziert das Chaos? Der Steuerzahler, während die Agrar- und Waffenindustrie kassiert. Und die Landwirte? Sie bekommen keine Entschädigung für die eigentlichen Probleme – fehlende Prävention und unzureichende Unterstützung.

Warum Abschüsse den Bauern nichts bringen

Die Mär, dass mehr Abschüsse die Probleme der Bauern lösen, ist ein Trugschluss. Studien – etwa aus Schweden oder den USA – zeigen: Wo Wölfe getötet werden, rücken neue Wölfe nach. Das Problem verschiebt sich, statt zu verschwinden. Schäden an Nutztieren? Sie entstehen meist durch mangelnden Herdenschutz – Zäune und Hunde könnten dies in 90 % der Fälle verhindern, doch die Politik lässt die Bauern im Stich. Stattdessen wird der Wolf zum Sündenbock, während die Ursachen unangetastet bleiben. Abschüsse sind ein teurer Placebo-Effekt – gut fürs Image der Lobby, nutzlos für die Realität.

Zerbrechliche Erholung in Gefahr

Der Wolf hat sich nach Jahrhunderten der Verfolgung mühsam erholt, doch Abschüsse könnten lokale Rudel auslöschen und die Art erneut schwächen. Ein Rückfall droht – und mit ihm ein ökologisches Desaster. Als Spitzenprädator kann der Wolf Wildpopulationen viel besser regulieren als Jäger, die vor allem auf Trophäen aus sind. Ohne ihn drohen noch mehr kahle Landschaften, Artensterben und teure Schäden in Milliardenhöhe – ein Preis, den wir Steuerzahler zahlen. Den Wolf aussterben zu lassen, wäre mehr als ein ökologischer Verlust – es wäre ein Versagen unserer Verantwortung. Er ist ein Symbol der Wildnis, das wir nicht opfern dürfen. Die EU-Kommission spielt mit unserem Erbe.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Ein Verrat an der Natur

Vergessen wir nicht die Jäger und ihre Hintermänner. Für sie ist der Wolf ein Trophäenobjekt, ein Kick, ein Markt. Die europäische Waffenindustrie, mit einem Umsatz von über 30 Milliarden Euro jährlich, sieht in jeder Lockerung der Jagdregeln eine Goldgrube. In Ländern wie Deutschland, wo Jagdwaffen ohnehin weit verbreitet sind, wird die Herabstufung die Nachfrage ankurbeln – von Gewehren über Munition bis hin zu Jagdseminaren. Der Wolf stirbt, damit ihre Kassen klingeln.
In ihrer Pressemitteilung  behauptet die EU-Kommission, die Wolfspopulation habe sich „rasch erholt“ und die „anhaltende Expansion“ führe zu „zunehmenden Konflikten“. Sie spricht von „wissenschaftlichen Daten“ und einem „günstigen Erhaltungszustand“, doch das ist Augenwischerei. Die Realität? Regionale Populationen sind weiterhin fragil und die Schäden an Nutztieren bleiben lokal begrenzt – laut ihrer eigenen Worte „auf EU-Ebene gering“. Warum dann dieser Schritt? Weil die Kommission vor der Agrarlobby kapituliert und die Waffenlobby mitverdienen lässt. Ihre Behauptung, Abschüsse würden „sorgfältig geregelt“, ist ein Hohn – in der Praxis öffnet sie Tür und Tor für willkürliche Jagd, während der Steuerzahler für Prävention und Entschädigung zahlt.
Dieser Vorschlag ist kein Zufall, sondern ein abgekartetes Spiel. Die EU-Kommission, unter Druck von Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich, opfert den Wolf für kurzfristige Profite und vermeintliche politische Ruhe. Doch die Wahrheit ist: Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Verbündeter – für unsere Ökosysteme, unsere Wälder, unsere Zukunft. Jede Kugel, die ihn trifft, trifft uns alle. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. decken diesen Skandal auf, weil Schweigen keine Option ist. Der Wolf verdient Gerechtigkeit – und wir werden nicht aufhören, sie einzufordern! Wie kann es sein, dass wir Europäer von Ländern wie Afrika und Indien erwarten, mit Tigern und Löwen klar zu kommen, aber wir selbst eine Art Hexenverfolgung gegen Wölfe lostreten?

Nächste Schritte nach dem Vorschlag der EU-Kommission:

  1. Konsultation und Stellungnahmen:
    • Der Vorschlag der Kommission wird nun an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und andere relevante Interessengruppen (z. B. Umweltorganisationen, Landwirte, Jagdverbände) weitergeleitet.
  2. Verhandlung im Rat der Europäischen Union:
    • Der Vorschlag geht an den Rat der EU (bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, z. B. Umweltminister). Hier wird diskutiert und abgestimmt. Für Änderungen an den Anhängen der FFH-Richtlinie ist in der Regel nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Die Mitgliedstaaten könnten Änderungsvorschläge einbringen, etwa um regionale Unterschiede stärker zu berücksichtigen.
  3. Beteiligung des Europäischen Parlaments:
    • Bei der FFH-Richtlinie handelt es sich um eine Verordnung, deren Anhänge durch ein vereinfachtes Verfahren geändert werden können („Regulierungsverfahren mit Kontrolle“). Das Europäische Parlament hat hier ein Mitspracherecht und kann den Vorschlag prüfen, Änderungen vorschlagen oder ihn ablehnen. Allerdings ist seine Rolle eher beratend als entscheidend.
  4. Entscheidung und Verabschiedung:
    • Nach Abschluss der Konsultationen und Verhandlungen wird der endgültige Text ausgearbeitet. Wird eine Einigung erzielt, tritt die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie in Kraft. Dies könnte innerhalb weniger Monate geschehen, abhängig von der Dringlichkeit und dem politischen Willen. Die Pressemitteilung vom 7. März 2025 deutet darauf hin, dass die Kommission eine zügige Umsetzung anstrebt.
  5. Umsetzung in den Mitgliedstaaten:
    • Sobald die Änderung beschlossen ist, müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Regelungen anpassen. Das bedeutet, dass Länder wie Deutschland ihre Wolfsmanagement-Pläne überarbeiten könnten, um z. B. Abschüsse oder andere Maßnahmen einfacher zu genehmigen. Deshalb waren einige Bundesländer auch besonders darauf erpicht, den Wolf bereits ins Jagdrecht aufzunehmen, obwohl hier bislang eine gleichzeitige ganzjährige Schonzeit in Kraft tritt. Dies könnte sich aber ändern.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Jungwölfe auf Wanderschaft: Keine Gefahr, sondern ein Naturwunder

Es ist wieder soweit: In Deutschland, am Ende der Paarungszeit, ziehen immer noch die Jungwölfe los! Jedes Jahr im Frühjahr und manchmal auch noch bis in den Herbst hinein verlassen junge Wölfe ihre Elternrudel, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Das ist ein ganz normaler Teil ihres Lebens – und für uns Menschen eine Chance, die Natur hautnah zu erleben. Doch leider sorgen Propaganda, Hetzseiten und Massenmedien oft für unnötige Angst. Hier erfährst Du in unserem Artikel in leichter Sprache, was wirklich Sache ist.

Warum ziehen Jungwölfe umher?

Wölfe sind Rudeltiere, aber irgendwann wird es für die Jungtiere eng im elterlichen Revier. Mit etwa ein bis zwei Jahren machen sie sich auf den Weg, um ihren eigenen Platz zu finden. Dabei legen sie oft weite Strecken zurück – manchmal bis zu 70 Kilometer am Tag! In Deutschland, wo es inzwischen etwa 1.000 bis 1.500 Wölfe gibt, können sie fast überall auftauchen. Besonders jetzt, im Frühjahr 2025, sind viele unterwegs. Das ist spannend, aber auch riskant für die Tiere: Autos und Menschen, die sie nicht verstehen, sind die größten Gefahren.
Originalfoto einer Sichtung eines wandernden Jungtieres, irgendwo in Deutschland.

Begegnungen mit Jungwölfen: Kein Grund zur Panik

Falls Du einem Jungwolf begegnest, ist das erstmal ein besonderer Moment! Wölfe sind von Natur aus scheu und meiden Menschen. Ein Jungwolf könnte vielleicht neugierig stehenbleiben und Dich anschauen – das ist ganz normal für ein unerfahrenes Tier. Experten sagen: Keine Sorge, Du stehst nicht auf ihrem Speiseplan! Wenn Dir das trotzdem unheimlich ist, kannst Du Dich groß machen, laut sprechen oder mit einem Stock wedeln. Dann zieht der Wolf sich zurück. Wichtig ist: Genieße das Erlebnis und lass das Handy lieber in der Tasche – dazu später mehr.

Propaganda und Hetzseiten machen die Stimmung kaputt

Leider wird so ein Naturwunder oft zur Panikmache missbraucht. Wenn Fotos oder Videos von Wolfsbegegnungen im Netz landen, dauert es nicht lange, bis Hetzseiten und Massenmedien daraus eine große Geschichte spinnen. Plötzlich heißt es: „Wölfe bedrohen uns!“ oder „Sie kommen immer näher!“ Solche Überschriften sollen Aufmerksamkeit bringen, aber sie verdrehen die Wahrheit. Wolfsgegner teilen diese Bilder in Gruppen, rufen zur Jagd auf oder verbreiten Angst. Manche Medien greifen das auf, ohne zu prüfen, und machen aus einem harmlosen Jungwolf eine „Bestie“. Das ist Propaganda, die nur eins will: Uns gegen Wölfe aufhetzen.

Was kannst du tun?

Du kannst helfen, das zu ändern! Wenn Du einen Wolf siehst und Dir ein Foto oder ein Film gelingt, erzähl uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. davon, aber poste keine Fotos mit Ortsangaben im Netz. Das schützt die Tiere vor Leuten, die ihnen schaden wollen. Und wenn Du reißerische Artikel liest, hinterfrage sie: Was steckt dahinter? Wölfe sind ein wichtiger Teil unserer Natur und Jungwölfe auf Wanderschaft sind kein Grund zur Sorge, sondern ein Zeichen dafür, dass es der Wildnis gut geht. Lasst uns die Jungwölfe willkommen heißen – ohne Angst und ohne Hetze. Sie suchen nur ein Zuhause und sie möchten eine Familie gründen, genau wie wir alle.

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Wolfsschutz unter Beschuss: Die Herabstufung des Wolfs in der Berner Konvention

Ein schwarzer Tag für den Wolf und alle Natur- und Tierfreunde.  Heute ist es soweit: Der Schutzstatus des Wolfs wurde in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Eine Entscheidung, die am 3. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Konvention getroffen wurde, tritt nun, drei Monate später, in Kraft. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies ein Rückschritt, der die Tür für mehr Abschüsse, mehr Konflikte und weniger Wildnis weit aufstößt.

Doch was bedeutet das konkret – und was muss noch geschehen, damit diese Änderung auch in Deutschland spürbar wird?

Was ändert sich jetzt? International markiert die Herabstufung einen Paradigmenwechsel: Der Wolf ist nicht länger eine Art, die unter höchstem Schutz steht. Staaten können nun flexibler entscheiden, wie sie mit „ihren“ Wölfen umgehen – Abschüsse werden erleichtert, solange der „günstige Erhaltungszustand“ gewahrt bleibt. Für Länder außerhalb der EU, wie die Schweiz, könnte dies schnell zu neuen Jagdregelungen führen. Doch in der EU und damit in Deutschland greift die Änderung noch nicht direkt: Hier regelt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den Schutz des Wolfs, und er bleibt in Anhang IV – vorerst streng geschützt.
Schwere Zeiten für Wolfsfamilien.
Trotzdem ist die Botschaft klar: Die Jagdlobby hat einen Etappensieg errungen. In Deutschland, wo der Wolf ohnehin schon unter Druck steht durch illegale Tötungen, übertriebene Angstmache und ein Jagdrecht, das ihn nicht ausreichend schützt , wird dieser Schritt den Ruf nach Abschüssen nur lauter machen. Wir wissen: Wölfe regulieren Wildbestände, fördern die Biodiversität und sind kein Problem, sondern eine Lösung. Doch die Politik scheint lieber auf populistische Stimmen zu hören.

Die beschämende Rolle von Deutschland

 

Am 3. Dezember 2024 stimmte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention über den Vorschlag der EU-Kommission ab, den Schutzstatus des Wolfs von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) zu ändern. Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium unter Steffi Lemke, hat diesem Vorschlag zugestimmt. Die Entscheidung wurde mit großer Mehrheit gefällt und es gab keine ausreichenden Einsprüche innerhalb der dreimonatigen Frist, weshalb sie jetzt in Kraft tritt. Die Zustimmung Deutschlands war Teil einer abgestimmten EU-Position, wobei einige Mitgliedstaaten wie Spanien dagegen votierten, Deutschland jedoch mit der Mehrheit ging.

Abstimmung im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention (3. Dezember 2024)
  • Dafür gestimmt:
    • Europäische Union (als Block): Die EU trat als Vertragspartei geschlossen auf und unterstützte den Vorschlag zur Herabstufung. Das bedeutet, dass die 27 EU-Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – gemeinsam dafür stimmten. Deutschland hatte zuvor im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 25. September 2024 seine Position von Enthaltung auf Unterstützung geändert, was den Ausschlag für die Mehrheit gab.
    • Konkrete EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und andere folgten der EU-Linie, wobei keine Abweichungen innerhalb des Blocks öffentlich dokumentiert sind.
    • Insgesamt wurde eine große Mehrheit erreicht, was darauf hindeutet, dass neben den EU-Staaten auch andere Vertragsparteien zustimmten.
  • Dagegen gestimmt:
    • Laut der NGO Green Impact stimmten fünf Länder gegen den Vorschlag:
      • Vereinigtes Königreich
      • Monaco
      • Montenegro
      • Albanien
      • Bosnien-Herzegowina
  • Enthaltungen:
    • Zwei Länder enthielten sich laut Green Impact:
      • Tunesien
      • Türkei
Steffi Lemke, die sich als grüne Ministerin dem Artenschutz verschrieben hat, steht in der Verantwortung, den Wolf vor der Jagdlobby zu schützen. Doch ihre bisherigen Aussagen zur Wolfsfrage bleiben vage – ein „günstiger Erhaltungszustand“ wird betont, aber konkrete Maßnahmen gegen die drohende Abschusswelle fehlen. Deutschland hätte in der EU auf eine Blockade der FFH-Richtlinienänderung drängen können, um den strengen Schutz des Wolfs zu erhalten. Stattdessen scheint die Regierung den Konflikt zwischen Landwirten und Naturschutz auszusetzen, anstatt klare Kante zu zeigen.
Während Länder wie Spanien sich gegen die Herabstufung stellten, beugte sich Deutschland dem Druck der Jagdlobby und populistischer Stimmen aus Bayern und Niedersachsen. Steffi Lemke hätte die Chance gehabt, ein klares Zeichen für den Artenschutz zu setzen – stattdessen rechtfertigt sie die Zustimmung mit dem „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs, ohne die Folgen ernsthaft zu hinterfragen. Illegale Tötungen, destabilisierte Rudel und ein fragwürdiges Monitoring durch Jäger zeigen jedoch: Der Wolf braucht mehr Schutz, nicht weniger. Zwar darf jetzt nicht sofort losgeschossen werden – die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU hält den Wolf weiterhin unter strengem Schutz, bis sie geändert wird –, doch die Richtung ist alarmierend.
Beispielfoto Wolf.
Die Folgen: Ein Balanceakt mit Risiken
Die Herabstufung ist mehr als ein bürokratischer Akt – sie hat gesellschaftliche und ökologische Sprengkraft. Während Landwirte und Jäger die Entscheidung feiern, warnen wir vor den Konsequenzen: Schon jetzt verschwinden Wölfe spurlos, getötet im großen Stil durch Wildtierkriminalität. Wer hat die Mittel, die Zeit und die Ortskenntnis für solche Taten? Die Antwort liegt nahe, doch die Politik schweigt. Verstärkte legale Abschüsse könnten Rudelstrukturen zerstören, was – wie Studien zeigen – paradoxerweise mehr Nutztierrisse zur Folge haben kann. Ein Ökosystem, das endlich wieder in Balance kommt, droht erneut ins Wanken zu geraten.
In Deutschland bleibt der Wolf zwar durch das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie geschützt, doch der Druck wächst. In vielen Bundesländern wird das Monitoring der Wolfspopulation von Jägern durchgeführt – denselben Gruppen, die oft Abschussfreigaben fordern. Wie glaubwürdig ist ein System, das die Jäger zu Hütern einer Art macht, die sie lieber im Fadenkreuz sehen?

Es gibt eine Klage

Aber es gibt tatsächlich eine Klage im Zusammenhang mit der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention. Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern – Green Impact, Earth und LNDC Animal Protection (Italien), One Voice (Frankreich) sowie Great Lakes and Wetlands (Ungarn) – haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde eingereicht. Diese Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember 2024, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzustufen.
Die Klage wurde kurz vor Weihnachten 2024 eingereicht, genauer gesagt am 20. Dezember 2024, wie auf verschiedenen Plattformen, auch von Wolfsschutz-Deutschland e. V., berichtet wurde. Die Organisationen argumentieren, dass die Entscheidung nicht ausreichend wissenschaftlich begründet sei und politischem Druck, insbesondere von der EU, nachgegeben habe. Sie verweisen darauf, dass der Wolf in vielen Regionen Europas weiterhin einen ungünstigen Erhaltungszustand habe und die Herabstufung den Artenschutz gefährden könnte. Zudem wird kritisiert, dass die Maßnahme nicht zwangsläufig zu weniger Konflikten mit Nutztierhaltern führen werde, da effektiver Herdenschutz die nachhaltigere Lösung sei. Dass keine Orga aus Deutschland geklagt hat, deutet auf massiven Regierungs- und Lobbyeinfluss hin.
Beispielfoto Wolf.

Was noch passieren muss – und was wir fordern

Die Änderung der Berner Konvention ist nur der erste Schritt. Damit sie in der EU wirksam wird, muss die FFH-Richtlinie angepasst werden – der Wolf müsste von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) verschoben werden. Die EU-Kommission hat dies angekündigt, doch es braucht die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Ein Prozess, der Monate oder Jahre dauern kann und auf Widerstand stoßen wird – auch dank Organisationen wie uns, die nicht schweigend zusehen werden.
Sollte die EU nachgeben, müsste Deutschland sein nationales Recht anpassen. Das Bundesnaturschutzgesetz, das den Wolf ohnehin nur halbherzig schützt, könnten dann erleichterte Abschussregelungen ermöglichen. Doch wir sagen: Das darf nicht passieren! Wir fordern:
  • Keine Änderung der FFH-Richtlinie! Der Wolf bleibt streng geschützt – alles andere ist ein Verrat an der Natur.
  • Unabhängiges Monitoring! Jäger dürfen nicht länger über die Wolfspopulation wachen – wir brauchen neutrale Wissenschaftler, die nicht von Regierung oder Lobbyisten bezahlt werden.
  • Schutz statt Schießen! Investitionen in Herdenschutz statt in Gewehre sind der Weg zum friedlichen Miteinander.
  • Ende der Jagd! Nicht nur der Wolf, sondern alle Wildtiere verdienen ein Leben ohne Trophäenjäger.

Unser Appell

Die Herabstufung des Wolfs ist ein Weckruf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden nicht tatenlos zusehen, wie ein Tier, das unsere Wälder bereichert, zum Freiwild wird. Der Wolf ist zurück – und er gehört hierher. Gemeinsam mit Euch setzen wir uns dafür ein, dass er bleibt – lebendig, frei und geschützt. Denn eine Natur ohne Wölfe, ohne Wildtiere, ist eine Natur ohne Zukunft.
Für den Wolf – für die Wildnis – für uns alle!
Quellen:

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Abschuss einer Wölfin im Wildtierpark Edersee: Ein vermeidbares Drama voller Widersprüche

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sind entsetzt über den Tod der jungen Wölfin im Wildtierpark Edersee. Sie entkam aus ihrem Gehege und wurde mit einem Schussgewehr getötet – eine Entscheidung, die nicht nur tragisch, sondern auch voller Widersprüche ist. Wir fordern Antworten und Konsequenzen, denn dieser Verlust hätte verhindert werden können.

Die Wölfin floh, laut dpa-Artikel, wegen einer Tierarztbehandlung. Der Artikel berichtet von einer Wölfin, die aus ihrem Gehege im Wildtierpark Edersee entkommen sei und anschließend totgeschossen wurde, da sie angeblich weder eingefangen, noch betäubt werden konnte.
Beispielfoto Wolf.
Doch die panische Reaktion zeigt deutlich: Sie empfand ja gerade Stress und Angst vor Menschen. Das widerlegt die oft gehörte Annahme, Gehegewölfe seien weniger scheu und daher unberechenbar. Wenn sie den Kontakt so sehr mied, dass sie ausbrach, wie konnte sie dann als so gefährlich gelten, dass ein Abschuss nötig war? Der Wildpark erklärt, sie habe „weder eingefangen noch betäubt werden können“. Doch hier liegt ein Widerspruch: Wenn sie scheu genug war, um zu fliehen, hätte sie sich eher versteckt, als Menschen anzugreifen. Selbst wenn sie den Außenzaun überwunden hätte, wäre sie aufgrund ihres scheuen Verhaltens wahrscheinlich nicht zur Gefahr für Menschen geworden. Warum wurde diese Scheu nicht als Chance genutzt, die Situation zu deeskalieren?
Stattdessen wurde sie erschossen – mit einem Schussgewehr, nicht mit einem Betäubungsgewehr. Warum wurde diese schonendere Option nicht gewählt? Betäubungsgewehre sind das Mittel der Wahl, um entlaufene Tiere sicher zurückzuholen. War keines vorhanden? Fehlte es an geschultem Personal? Oder wurde es gar nicht erst versucht? Die Behauptung, eine Betäubung sei unmöglich gewesen, wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Die Angst, die Wölfin könnte den Außenzaun überwinden, rechtfertigt keinen so schnellen Griff zur tödlichen Gewalt – nicht, wenn ihre Scheu sie vermutlich fern von Menschen gehalten hätte.
Ein Wildtierpark sollte für solche Situationen vorbereitet sein: mit Ausrüstung, Expertise und einem Plan, der das Leben der Tiere schützt. Stattdessen wurde eine Entscheidung getroffen, die den Schutz dieser Wölfin ignorierte – in einem Ort, der sie eigentlich bewahren sollte.
Wir fordern volle Aufklärung. Warum war ein Betäubungsgewehr keine Option, und welche Alternativen wurden wirklich geprüft? Wildtierparks müssen mit Betäubungswaffen und geschultem Personal ausgestattet sein.

Respekt vor der Natur der Wölfe

Ihre Scheu ist ein Instinkt, der verstanden und nicht als Gefahr missverstanden werden darf. Dieser Abschuss zeigt, wie wenig Voraussicht und Verständnis im Umgang mit Wölfen manchmal herrscht.
Quellen:

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Offener Leserbrief: Wolfsschutz statt Schäferinnen-Interessen und illegaler Machenschaften

In einem Leserbrief in der „MainPost“ greift Verena Heidenreich, eine Schäferin, Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. an, die sich unabhängig von staatlicher Finanzierung für den Wolf einsetzen. In unserem „Offenen Leserbrief“ widerlegen wir ihre einseitige Sichtweise und weisen auf schwerwiegende Missstände hin. Der Link zum Leserbrief von Frau Heidenreich ist am Ende des Textes aufgeführt.

Der Leserbrief von Frau Verena Heidenreich, „Eine nicht mehr rational zu führenden Debatte“, zeigt einmal mehr, wie Eigeninteressen die Diskussion über den Wolf verzerren. Als Schäferin mag sie ihre Schäfchen schützen wollen – verständlich, aber ihre einseitige Argumentation ist fern jeder Rationalität. Wolfsschutz-Deutschland e.V., ein Verein, der ohne staatliche Finanzierung auskommt und sich allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge für den Erhalt dieser Schlüsselart einsetzt, steht für eine andere Perspektive: die des ökologischen Ganzen.
Vorsitzende Brigitte Sommer mit Liv im Territorium „Hohe Rhön“.

 

Frau Heidenreich ignoriert, dass Wölfe keine Bedrohung, sondern ein Segen für unsere Natur sind. Sie regulieren Wildbestände, stärken die Biodiversität und tragen zur Gesundheit unserer Ökosysteme bei – ein Fakt, den Schäferinnen mit Hysterie nicht wegdiskutieren können. Ja, es gibt Konflikte mit der Landwirtschaft, aber Lösungen wie Herdenschutzzäune und -hunde funktionieren, wie andere Länder beweisen. In Spanien oder Italien leben zigfache Wolfsbestände, ohne dass die Schäferei zusammenbricht. Warum also hier die Panik?
Doch es geht noch weiter: Die Geheimhaltung von Abschussverfügungen, wie sie teilweise praktiziert wird, ist nicht rechtens. Transparenz ist in einem Rechtsstaat unerlässlich und Bürger haben ein Anrecht darauf zu wissen, welche Maßnahmen gegen geschützte Arten ergriffen werden. Noch schlimmer ist der Verdacht, der über der Hohen Rhön schwebt: Das dortige Wolfsrudel wurde aller Wahrscheinlichkeit nach illegal beseitigt. Solche Machenschaften sind ein Skandal und ein Angriff auf den Artenschutz, den Frau Heidenreich mit ihrer Polemik indirekt stützt.
Die Behauptung, die Debatte sei nicht mehr rational, entlarvt sich selbst: Wer nur seine wirtschaftlichen Interessen sieht, präventive Maßnahmen ablehnt und illegale Abschüsse toleriert, ist es, der die Vernunft verlässt. Wolfsschutz-Deutschland e.V. zeigt, dass der Einsatz für den Wolf keine staatliche „Verschwörung“ ist, sondern aus Überzeugung kommt. Frau Heidenreich sollte ihre Energie lieber in effektiven Herdenschutz stecken, statt mit Angst und Duldung von Rechtsbrüchen Partei gegen die Natur zu ergreifen. Koexistenz ist möglich – wenn der Wille da ist.
Unsere Zaundoku aus dem Territorium Hohe Rhön lässt vermuten, dass hier eben kein Wille vorhanden war. Herdenschutzhunde wurden hier von den Schafen abgetrennt. Dadurch können die Hunde die Schafe auch nicht bewachen.
Hintergrund
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat sich in den vergangenen Jahren intensiv für den Schutz der Wölfin Frigga (GW3092f) eingesetzt. Hier eine Übersicht der wichtigsten Aktivitäten:
  1. Spurensuche und Monitoring:
    Wir haben Friggas Bewegungen verfolgt, von Nordhessen über den Spessart bis in die Hohe Rhön. Mit Hilfe der Wolfshündin Liv und zuletzt auch Spurensuchhündin Alba wurden Spuren gesucht, um Friggas Verbleib zu dokumentieren, insbesondere auch nach ihrem Verschwinden im Sommer 2024.
  2. Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit:
    Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete regelmäßig über Friggas Situation, z. B. über Rissprovokationen von Weidetierhaltern, die Frigga zu Rissen an ungeschützten Weidetieren im Spessart (2023) verleiteten und ihre Ansiedlung in der Rhön. Ziel war es, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, dass hier unlautere Dinge vor sich gehen. 
  3. Kampf gegen Abschussverfügungen:
    • 2023: Als Hessen und Bayern Abschussgenehmigungen für Frigga und ihren Partner Anton (GW3222m) erließen, protestierte der Verein. Gerichte kippten diese nach Verfahren von klagefähigen Vereinen im November 2023.
    • 2024: Nach einem Riss im August 2024 wurde nach einer geheim gehaltenen Abschussverfügung eine Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken statt Frigga getötet. Unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. reichte Strafanzeige gegen Verantwortliche bei der Regierung Unterfranken ein, da weder Frigga noch die getötete Wölfin (GW4174f) für den Riss verantwortlich waren. Die Staatsanwaltschaft eröffnete kein Verfahren. 
  4. Untersuchung ihres Verschwindens:
    Seit dem letzten offiziellen Nachweis von Frigga am 25. Juli 2024 befürchteten wir, dass sie illegal getötet wurde. Wir setzen Monitoringtouren in der Hohen Rhön fort, um Klarheit zu schaffen und vermuten, dass das gesamte Rudel bedroht ist. Nun vermuten wir, dass das ganze Rudel beseitigt wurde. 
  5. Schutz der Welpen:
    Unser Verein thematisierte die Lage von Friggas Welpen, wie Nuka, der 2024 verwaist gefunden wurde. Wir warnen, dass ein Abschuss Friggas die Versorgung ihrer Jungen gefährden würde.

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