Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.
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