Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein
Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort.


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E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de
Mehr Hintergründe zur NI-Pressemitteilung und zum Gerichtsbeschluss:
https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/hornisgrinde-wolf-darf-getoetet-werden-ni-legt-beschwerde-ein/
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