Biophobie: Wenn die Angst vor der Natur den Wölfen schadet

Warum naturentfremdete Menschen keinen Sinn im Schutz von Wölfen und Bären sehen – und wie Politik und Medien das gezielt verstärken, es aber wirksame Gegenmittel gibt, zeigen wir hier in unserem Artikel.

Eine neue wissenschaftliche Übersichtsstudie aus Schweden (Jensen, Persson & Soga, Frontiers in Ecology and the Environment, 2025/2026) zeigt es Schwarz auf Weiß: Immer mehr Menschen entwickeln Biophobie – eine wachsende Angst oder Abneigung gegenüber der Natur insgesamt. Nicht nur vor Spinnen oder Schlangen, sondern vor Wald, Wildtieren und „unberechenbarer“ Wildnis. Die Folge: Wer die Natur meidet oder fürchtet, sieht auch keinen Sinn mehr darin, große Beutegreifer wie Wölfe oder Bären zu schützen. Im Gegenteil – sie werden zum Symbol der Bedrohung. Genau diese Stimmung wird derzeit von Teilen der Politik und manchen Medien gezielt bedient. Eines der Ergebnisse: Der Wolf kommt 2026 ohne echte Gegenwehr der Bürger ins Bundesjagdgesetz – und damit wird die Jagd auf Wölfe beginnen. Gleichzeitig werden in Schutzgebieten Menschen aus der Natur verbannt, während die Jagd dort weiterläuft. Ein doppelter Schlag gegen echte Naturverbindung und echten Tierschutz.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Biophobie – eine um sich greifende Entfremdung

Die Lund-Studie wertete fast 200 internationale Forschungsarbeiten aus. Ergebnis: Durch Verstädterung, digitale Kindheit und fehlende positive Naturerlebnisse wächst die Angst vor der Natur weltweit. Wer als Kind nie unbeaufsichtigt im Wald gespielt hat, wer nur Horrormeldungen über „Problemwölfe“ kennt, der entwickelt eine emotionale Abwehr. Beutegreifer werden dann nicht als Teil eines gesunden Ökosystems gesehen, sondern als Gefahr. Die Konsequenz ist fatal: Weniger Akzeptanz für Wolf und Bär, weniger Unterstützung für Herdenschutz statt Abschuss, weniger Druck auf die Politik, echte Lösungen (z. B. flächendeckenden Herdenschutz) zu finanzieren. Stattdessen wächst der Ruf nach „Bestandsmanagement“ – also nach Abschüssen.

Politik und Medien als Verstärker der Angst

Genau diese Stimmung nutzen Teile der Politik seit Jahren. Im Januar 2026 hat der Bundestag die erste Lesung zur Novelle des Bundesjagdgesetzes beraten: Der Wolf wird als „jagdbare Art“ ins Gesetz  kommen – mit erleichterten Abschussmöglichkeiten. CDU/CSU und SPD sprechen offen von „Angst der Menschen auf dem Land“ und „Weidetierhaltung schützen“. Die öffentliche Anhörung im Februar 2026 war nach unserer Einschätzung eine reine Formsache. Die schwarz-rote Koalition hat die Mehrheit – das Gesetz soll noch vor der Weidesaison stehen. Schwer tendenziöse Medienberichte über einzelne Risse oder angebliche „Problemwölfe“ tun ihr Übriges. Statt über erfolgreichen Herdenschutz oder die ökologische Rolle des Wolfs zu berichten, wird die alte Mär vom „bösen Wolf“ neu aufgewärmt. Das Ergebnis: Menschen, die ohnehin schon Biophobie entwickelt haben, finden ihre Angst bestätigt – und wählen oder unterstützen Politiker, die „endlich etwas tun“ wollen, oder lassen sich dazu nutzen, extreme Forderungen nach Wolfsüberwachung zu stellen. Genau das hilft denen, die den Wolf seit Jahren ins Jagdrecht drängen.

Der bittere Widerspruch: Menschen raus – Jagd rein

Noch perfider wird es in ausgewiesenen Schutzgebieten. Dort, wo eigentlich „Natur Natur sein lassen“ (Prozessschutz) gelten soll, werden Erholungssuchende und Familien durch strenge Wegegebote und Betretungsbeschränkungen faktisch ferngehalten – angeblich zum Schutz der Natur. Gleichzeitig läuft die Jagd weiter oder wird sogar als „Wildtiermanagement“ aktiv betrieben.

Konkrete Beispiele:

  • Hohe Rhön (Biosphärenreservat): In der Kernzone und im Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ gelten teilweise Betretungsverbote oder strenge Wegegebote. Gleichzeitig finden dort nicht nur regelmäßig Drückjagden, sondern eine ganzjährige Jagd statt – mit Sperrungen für Wanderer, während Jäger aktiv sind.
  • Nationalpark Nordschwarzwald: In den Prozessschutzzonen dürfen Besucher die Wege nicht verlassen. Beeinflusste Bürger fordern sogar noch selbst Wegesperrungen. Die Jagd auf Rotwild und andere Arten wird jedoch fortgesetzt.
  • Prozessschutzgebiete in Ostsachsen (u. a. Nationalpark Sächsische Schweiz): In der Kernzone gilt striktes Wegegebot – Abseits-der-Wege-Betretung ist verboten. Gleichzeitig findet Jagd in weiten Teilen weiter statt. Auch im Landkreis Görlitz. Wir berichteten bereits 2022: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/05/18/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-wolfsrudel-an-der-grenze-zu-polen-verschwunden/
Das Ergebnis ist paradox: Denen, die ohnehin schon Angst vor der Natur haben, wird der letzte positive Kontakt verwehrt. Gleichzeitig bleibt die Jagd – also die gezielte Tötung von Wildtieren – erlaubt. Wer soll da noch glauben, dass es wirklich um Naturschutz geht?
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Lösung liegt vor der Haustür – und bei uns

Die Biophobie-Studie zeigt klar: Die Abwärtsspirale lässt sich durchbrechen. Frühe positive Naturerlebnisse, Wanderungen, Wolfs-Info-Tage, Schulprojekte und echte Wildnis mit Menschen (nicht gegen sie) sind die besten Gegenmittel.
Wer sich Biophobie bewusst wird und wieder ein Verständnis für die Natur entwickelt, stärkt automatisch den Wolfsschutz. Wer hingegen Angst schürt und gleichzeitig Menschen aus der Natur vertreibt, der betreibt letztlich das Geschäft der Abschuss-Lobby.

Biophilie – Das natürliche Gegenmittel zur Biophobie

Heilung kann im Wald beginnen. © Brigitte Sommer

 

Biophilie ist unsere angeborene Liebe zur Natur – eine evolutionär gewachsene Verbundenheit zu Pflanzen, Tieren und Landschaften, die uns beruhigt, inspiriert und gesund hält. Im Gegensatz zur Biophobie, der wachsenden Angst oder Abneigung vor der Natur, wirkt Biophilie als direkter Gegenentwurf: Je stärker wir diese positive Verbindung pflegen, desto weniger Raum bleibt für Furcht und Vermeidung. Clemens G. Arvay beschreibt in seinem Buch „Der Biophilia-Effekt“, wie Waldaufenthalte den Vagusnerv aktivieren, Stresshormone senken und das Immunsystem durch eingeatmete Terpene stärken – ein echter Heilungsprozess aus der Natur selbst. Aktuelle Studien (2025/2026) bestätigen: Schon 10–20 Minuten achtsames Draußensein oder 120 Minuten pro Woche in Grünflächen reduzieren Angst, verbessern die Stimmung und brechen die Abwärtsspirale der Biophobie.
Für den Wolfsschutz ist das entscheidend: Wer Biophilie lebt – durch Draußensein in der Natur oder einfaches bewusstes Spazierengehen und Wandern –, kann Wölfe und andere Beutegreifer wieder als faszinierenden Teil unserer Natur statt als Bedrohung empfinden. Biophilie ist der Schlüssel zur Heilung von Mensch und Natur. Einfacher Einstieg: Handy zuhause lassen, 20 Minuten tief atmen und die Waldgerüche bewusst wahrnehmen – die heilende Wirkung setzt sofort ein.
Wilson „Biophilia“ (1984), Jensen et al. (2025/2026) & aktuelle Natur-Gesundheitsforschung.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nudging gegen den Wolf: Wie sanfte Manipulationen die Öffentlichkeit in die Irre führen

Nudging ist keine neutrale Hilfestellung – es ist ein gezieltes Instrument der Verhaltenslenkung, das Menschen ohne ihr bewusstes Nachdenken in eine bestimmte Richtung „anstupst“. Die Methode nutzt kognitive Verzerrungen, verdrehte Standards und Framing, um Entscheidungen zu beeinflussen, ohne dass die Betroffenen es merken oder Alternativen aktiv abwägen. Wir von Wolfschutz-Deutschland e. V. sehen darin eine subtile Form der Manipulation, die Autonomie untergräbt, Transparenz vortäuscht und letztlich Machtstrukturen zementiert – besonders wenn der Staat, Behörden oder Medien sie einsetzen.

Im Wolfsschutz-Kontext wird Nudging (oder ähnliche Techniken) derzeit massiv gegen den Wolf instrumentalisiert: Es schafft Akzeptanz für Abschüsse, indem es Bürger dazu bringt, selbst Maßnahmen zu fordern, die dem Tier schaden – und das alles unter dem Deckmantel von „Schutz“ oder „Verantwortung“. Medien spielen eine Schlüsselrolle dabei, indem sie Narrative unkritisch verstärken und so die Öffentlichkeit nudgen. Hier einige aktuelle Beispiele aus Deutschland, die zeigen, wie das funktioniert und warum wir es sehr kritisch sehen.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Das Framing „Wolfstourismus schadet dem Wolf“ – ein perfekter Nudge zur Selbstzensur, verstärkt durch Medien

Im Fall von Grindi (GW2672m) im Nordschwarzwald wird das Narrativ „Zu viele neugierige Menschen stören den Wolf – also Wege sperren!“ massiv gepusht: Schilder, Pressemitteilungen des Umweltministeriums, Statements von Ministerin Thekla Walker (Grüne) und Medienberichte warnen vor „Fackelläufen, Mahnwachen und Hundebesitzerinnen“, die den Wolf gefährden. Viele Anwohnerinnen und Spaziergänger übernehmen das unkritisch und fordern selbst Sperrungen – in dem guten Glauben, sie täten etwas Gutes, dabei wollen die Behörden nur den Abschuss. 
Diese Sperrungen (z. B. um Herrenwies) schaffen vor allem ruhige Zonen für das Wolfskillerteam, das noch immer aktiv sucht (Genehmigung bis 10. März). Der „Wolfstourismus“-Hype entstand durch behördliches Framing, mediale Dramatisierung, die dann als Begründung für die Tötung diente („denkbare Gefährdung“ reicht). Das ist klassisches Framing-Nudging: Man setzt „Schutz vor Störung“ als moralischen Standard, lenkt von der Frage ab, wer wirklich profitiert (Jäger, Abschussinteressen) und nudgt Bürger , selbst zu fordern, was dem Wolf schadet – ohne dass sie merken, wie sie instrumentalisiert werden. Im Fall von Grindi führte dies sogar so weit, dass sie auf unsere Vorsitzende Brigitte Sommer losgingen und sie des Wolfstourismus bezichtigten. Ironischerweise wurden Menschen aus diesem Kreis nun selbst Opfer von Medienframing. 
Medien übernehmen hier aktiv das Nudging: Wolfsfreunde wurden überzeugt, dass der Einsatz von Profikameras und Teleobjektiven schlecht für den Wolf sei – um „Grindi zu schützen“, indem man ihn nicht zu nah filmt oder fotografiert. Tatsächlich hätten solche Geräte es ermöglicht, Jäger abseits der Wege aufzunehmen, ohne selbst die markierten Pfade zu verlassen – und so illegale Aktivitäten zu dokumentieren. Stattdessen profitieren die Jäger von der Selbstzensur: Weniger Beobachterinnen mit starken Optiken bedeuten weniger Zeugen für ihre Operationen. Gleichzeitig werden professionelle Kameras und Teleobjektive bei Organisationen, die Drückjagden dokumentieren, als notwendig und wichtig bewertet – ein klarer Fall von kognitiver Dissonanz: Die gleiche Technik ist „schädlich“ beim Wolfsschutz, aber „essentiell“ bei der Jagddokumentation. Die Leute leiden darunter, ohne es zu merken, und übernehmen unkritisch Narrative, die letztlich den Abschuss fördern.

Technikgläubigkeit und Monitoring: „Daten schützen“ – aber sie dienen der Jagd

Stories wie der Wolf, der Seen durchschwimmt, werden genutzt, um Monitoring als „unverzichtbaren Schutz“ oder „wissenschaftliche Sensation“ zu framen. Viele akzeptieren das kritiklos und fordern mehr Monitoring. Realität: Dieselben Daten (KORA, DBBW) werden systematisch für Lokalisierung und „Entnahme“ (Abschuss) verwendet. Nudging hier: Technik als positiver Default präsentieren, die Kehrseite (Überwachung gleich Jagdhilfe) ausblenden – Menschen werden so zu Unterstützer eines Systems, das gegen den Wolf arbeitet.

Das Framing „Kein Hund im Wald – wegen Wolf“ und saisonale Panikmache

In Gruppen und Foren kursiert: „Lasst Hunde zu Hause, sonst provoziert ihr den Wolf!“ Viele übernehmen das aus Sorge. Realität: Angeleinte Hunde bei Spaziergängen stören vor allem Jäger und Jagdhunde. Wölfe reagieren defensiv, aber das Hauptproblem für sie sind die Jäger. Außerhalb der Paarungszeit (die gerade endet: Januar–März, Höhepunkt Februar) sind Rüden nicht paarungsbereit – saisonale Aggressionsängste werden künstlich geschürt, um die Abwesenheit von Hunden als Standard zu etablieren und Störungen für die Jagd zu minimieren.

Das unkritische Narrativ „Grindi ist verhaltensauffällig“ – falsche Expertise und Selbstüberschätzung

Medien und Behörden pushen das Framing, dass Grindi verhaltensauffällig sei – er suche gezielt die Nähe zu Menschen, was zu Gefahren führe. Viele übernehmen das unkritisch, obwohl immer mehr echte und unabhängige Experten, wie zum Beispiel auch Andreas Kieling, betonen: „Das Verhalten liegt im Bereich der unterschiedlichen Wolfscharaktere.“ Dennoch wird Leuten Expertise zugetraut, die sie nicht haben – z. B. eine Petitionsstellerin, die sich vorher nie mit Wölfen beschäftig hat. Viele leiden nach starker Manipulation, wie z. B. durch eine Podcasterin, an Selbstüberschätzung und trauen sich Expertise zu, die sie nicht besitzen, was das Nudging verstärkt: Man folgt „Autoritäten“ und vermeintlichen „Experten“, die in Wahrheit weisungsgebunden sind, ohne zu prüfen und am Ende kommt der Abschuss heraus. 

Die Illusion der Einflussnahme: Politiker-Accounts und „pro-Wolf“-Gruppen als Falle

In manchen FB-Gruppen glaubt man ernsthaft, man könne Ministerin Walker (oder ähnliche Politiker) als Gruppenmitglied per Kommentar überzeugen, vom Abschuss abzusehen. Das ist naiv: Solche Accounts werden fast nie persönlich geführt, sondern von Mitarbeiterinnen oder Agenturen. Kommentare dienen eher der Beobachtung und Identifikation – wer laut wird, kann verklagt oder beobachtet werden (z. B. bei Mahnwachen). Noch kritischer: Es gibt Seiten und Gruppen, die nach außen pro-Wolf tun, in Wahrheit aber Behörden oder jagdnahen Interessen zuarbeiten. Sie streuen gezielte Narrative („Tourismus schadet“, „Monitoring rettet“), säen Spaltung in der Schutzszene und behindern echte Aktionen. Solche verdeckten Agentur-Strategien sind bekannt aus anderen Kontexten – im Wolfsschutz lenken sie Energie in falsche Bahnen und nudgen Aktive, sich selbst zu schaden.

Fazit: Nudging entlarven – Manipulation ablehnen

Nudging ist keine harmlose „Hilfe“, sondern ein Machtinstrument, das Bewusstsein umgeht und Kritik erschwert. Im Wolfskontext dient es derzeit dazu, Abschüsse gesellschaftlich akzeptabel zu machen – indem Bürger selbst die Narrative übernehmen und fordern, was Jäger und Behörden nutzt. Medien verstärken das, kognitive Dissonanz sorgt für Blindheit und falsche Expertise täuscht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen das sehr kritisch. Wir setzen auf Fakten und offene Debatte und selber Denken. 
Hier noch mal kurz erklärt von Brigitte Sommer

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Reine Showveranstaltung: Öffentliche Anhörung zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 23. Februar 2026 zur geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (und Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) war im Kern eine reine Showveranstaltung – eine Formsache, um den Anschein von Beteiligung und Sachlichkeit zu wahren. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht steht als beschlossene Sache fest: Die schwarz-rote Koalition (CDU/CSU und SPD) verfügt über die notwendigen Mehrheiten im Bundestag und der Weg wurde bereits parteiübergreifend geebnet.

Besonders aufschlussreich war die 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken: Alle 16 Bundesländer – einschließlich der mit Grünen Umweltministern regierten Länder wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg – stimmten einstimmig für schärfere Abschussregelungen und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Kein Grüner Minister legte Widerspruch ein. Dieser breite Konsens von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken zeigt: Der politische Druck aus Landwirtschaft und Jagdlobby überwiegt klar evidenzbasierten Naturschutz. Die Anhörung diente lediglich der Legitimation einer bereits getroffenen Entscheidung – ein Theaterspiel, bei dem die meisten Beteiligten ihre bekannten Rollen spielten, im vollen Wissen, dass die Mehrheiten das Gesetz durchdrücken werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Anhörung als Alibi-Veranstaltung

Während der Gesetzentwurf bereits im Koalitionsvertrag verankert ist und nach der ersten Lesung im Januar 2026 zügig weiterverfolgt wird, lud der Ausschuss Sachverständige ein – doch die Debatte änderte nichts an der Grundrichtung. In den kommenden Wochen werden die 2. und 3. Lesung im Plenum eingebracht, gefolgt vom Bundesrat. Ziel: Das Gesetz soll noch vor der Weidesaison 2026/27 in Kraft treten. Expertenkritik – etwa vor Fehlanreizen, Vollzugsproblemen oder EU-Rechtsverstößen – wurde zwar protokolliert, hat aber keine echte Chance, den Entwurf grundlegend zu stoppen. Es handelt sich um eine parlamentarische Pflichtübung, die den strengen Schutzstatus des Wolfs (BNatSchG und EU-FFH-Richtlinie) opfert, ohne dass eine echte Notwendigkeit besteht.

Die Experten: Weisungsgebundenheit und vorhersehbare Positionen

Die geladenen Sachverständigen lieferten größtenteils erwartbare Beiträge – genau das, was sie in früheren Debatten und Stellungnahmen immer vertreten haben. Besonders auffällig war Ilka Reinhardt vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung: Als Gründerin und Leiterin eines privaten Instituts, das hauptsächlich im Auftrag staatlicher Behörden arbeitet (z. B. LfULG Sachsen, BfN, DBBW), ist sie faktisch weisungsgebunden. Das Institut erhält seine Aufträge von Landes- und Bundesbehörden und muss deren Vorgaben, Methoden und Berichtspflichten einhalten. In Konfliktsituationen (z. B. bei Entnahmen) kann es sich kaum gegen behördliche Entscheidungen stellen, ohne Aufträge zu riskieren. Trotz ihrer fachlichen Kompetenz und Warnungen vor genereller Bejagung (die sie als unwirksam und potenziell kontraproduktiv sieht) bleibt ihre Position damit nicht vollständig unabhängig. Reinhardt betonte in einigen Aspekten, dass der Wolf einen guten Erhaltungszustand erreicht habe, was zielgerichtetes Management (inklusive selektiver Entnahmen bei echten Problemtieren) erlaube – aber nur evidenzbasiert, unter strikter Einhaltung des EU-Rechts und ohne pauschale Jagd oder „Abschuss frei“. Diese Haltung unterscheidet sie von reinen Wolfschutzpositionen.
Die einzig wirklich ernst zu nehmende, unabhängige und scharfe Kritik kam von Christina Patt, Vorständin der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). Sie nannte die Aufnahme ins Jagdrecht einen „fundamentalen Vorgang, der weit über den Wolf hinausgeht“: Das subjektive Nutzungsrecht des Jagdrechts ersetzt den strengen öffentlich-rechtlichen Schutz des Naturschutzrechts, schafft die Einzelfallprüfung ab und ermöglicht Abschüsse durch Privatpersonen (Jäger) statt durch Behörden oder Gerichte. Damit wird das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) ausgehebelt – ein unverhältnismäßiger Eingriff ohne ausreichende Begründung. Patt argumentierte juristisch fundiert gegen die Herabstufung und warnte vor einer De-facto-Entzauberung des Wolfs. Ihre Stellungnahme (verfügbar auf bundestag.de und djgt.de) ist die klarste und konsequenteste Kritik in der Anhörung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Abschüsse bringen nichts – sie verschärfen Probleme und sind teurer als Herdenschutz

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jegliche Wolfsabschüsse ab – sie sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern kontraproduktiv. Studien aus Europa und den USA zeigen: Das Töten von Wölfen stört Rudelstrukturen, fördert wandernde Jungtiere und führt zu mehr statt weniger Nutztierrissen. In Deutschland verursachen Wölfe weniger als ein 0,1 Prozent der jährlichen Nutztierverluste – Risse gehen fast immer auf unzureichenden Herdenschutz zurück (fehlende Zäune, Herdenschutzhunde, Einstallung). Zudem trifft es in der Praxis nie den „richtigen“ Wolf: Viele Entnahmen basieren auf Annahmen, Fehldiagnosen oder politischem Druck (siehe Fälle wie Grindi, GW2672m im Nordschwarzwald). Die Lösung liegt in Prävention und Koexistenz: In Ländern wie Spanien reduzieren geförderte Herdenschutzmaßnahmen Risse dramatisch – ohne einen einzigen Abschuss.
Diese Gesetzesänderung ignoriert wissenschaftliche Fakten, juristische Warnungen und EU-Recht zugunsten einer Politik, die von bestimmten Interessengruppen gesteuert wird – und das so wirkungsvoll, dass alle relevanten Parteien mitmachen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben über Jahre massiven Druck ausgeübt: dramatische Kampagnen, direkte Einflussnahme auf Ministerien, Textvorschläge für Gesetze und sogar das „Reinschmuggeln“ entscheidender Paragraphen im Ausschuss. Was als Schutz für Weidetierhalter verkauft wird, dient in Wahrheit der Vermeidung teurer Prävention, der Sicherung von Subventionen für extensive Landwirtschaft und der Erweiterung jagdlicher Möglichkeiten – auf Kosten der Natur.

Die Kosten für eine systematische Wolfsjagd (Abschuss, Monitoring, Verwaltung, Personal) sind in der Regel deutlich höher als für einen effektiven Herdenschutz (Zäune, Herdenschutzhunde, Förderprogramme) – und das sowohl pro Wolf als auch insgesamt für den Steuerzahler. Das ergibt sich aus offiziellen Zahlen, Berichten der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und Studien aus Deutschland und Nachbarländern (Stand 2024/2025/2026).Aktuelle Zahlen in Deutschland (2024, DBBW-Bericht)

  • Herdenschutzförderung: ca. 23,4 Millionen Euro bundesweit (Investitionen in Zäune, Hunde, mobile Ställe etc.).
  • Ausgleich für Risse (Entschädigung für gerissene Tiere): nur ca. 780.000 Euro.
  • Gesamtkosten für Wolf-Management (inkl. Monitoring, Beratung, Verwaltung): deutlich höher als reine Rissentschädigung, aber der Großteil fließt in Prävention/Herdenschutz.
  • Risse verursachen <0,1 % der Nutztierverluste – die Prävention kostet pro Jahr ca. 30-mal so viel wie der Schadensausgleich, schützt aber langfristig und nachhaltig.

Kosten pro Abschuss / Entnahme (Beispiele aus Praxis)

  • Ein einzelner Wolfs-Abschuss kann tausende bis zehntausende Euro kosten:
    • Baden-Württemberg: Der geplanter Abschuss im Schwarzwald von Grini kostet pro Tag tausende Euro (Personal, Beamte, Fallen, Helikopter, DNA-Analysen, Gerichtsverfahren etc.). Gesamtkosten für einen Abschuss: oft 20.000–50.000 Euro oder mehr (inkl. Vorbereitung und Nachbereitung).
    • Andere Fälle: Bis zu 83.000 Euro für einen geplanten Abschuss bei nur wenigen tausend Euro Schaden (ältere Beispiele aus Niedersachsen/Schweiz).
    • Schweiz (vergleichbar): Ein Abschuss kostet ca. 35.000 Franken (~36.000 Euro), bei Entschädigungen von nur 170.000 Franken pro Region/Jahr.
  • Bei einer Quotenjagd oder breiteren Bejagung (wie in Brandenburg diskutiert: bis 330 Wölfe/Jahr) würden die Kosten explodieren: Fachgruppen, Jägerpauschalen, Monitoring, Rechtsstreitigkeiten, EU-Prüfungen – Schätzungen gehen von Millionen zusätzlich pro Jahr aus, ohne dass Risse nachhaltig sinken (Studien zeigen: Rudelstörung kann sogar mehr Konflikte erzeugen).

Kosten für Herdenschutz (pro Tier/Fläche)

  • Pro Schaf/Ziege: Förderungen von 30–50 Euro/Jahr (z. B. Niedersachsen: 40–50 €/Tier; andere Länder ähnlich).
  • Pro Hektar: Oft 66–101 Euro (je nach Tierart, z. B. GAP-Förderung oder Länderprogramme).
  • Herdenschutzhund: Anschaffung/Ausbildung 3.000–5.000 Euro (einmalig), Unterhalt 1.000–2.500 Euro/Jahr – gefördert bis 100 % in vielen Ländern (Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg etc.).
  • Langfristig: Herdenschutz amortisiert sich, weil er Risse präventiv minimiert (in Italien/Spanien: Risse unter 1 % ohne Abschüsse). Abschüsse hingegen sind einmalig und wiederkehrend (neue Problemwölfe entstehen durch Rudelstörung).

Fazit: Herdenschutz ist günstiger und effektiver

  • Herdenschutz kostet den Steuerzahler pro Jahr bundesweit ca. 23–25 Mio. Euro – und das schützt Tausende Betriebe nachhaltig, reduziert Risse dauerhaft und entspricht EU-Recht (FFH-Richtlinie fordert Prävention vor Entnahme).
  • Wolfsjagden/Abschüsse sind teurer pro Fall (oft 10–50× höher als ein Riss-Schaden) und skalieren bei breiter Jagd explosionsartig – ohne Beleg für nachhaltige Reduzierung von Konflikten (viele Studien: Abschüsse helfen kurzfristig nicht, können sogar kontraproduktiv sein).
  • Viele Naturschutzverbände und Experten betonen: Investitionen in Herdenschutz sind kosteneffizienter und tierschutzgerechter. Die Politik priorisiert oft Abschüsse aus Lobby-Gründen (DBV, DJV), obwohl die Zahlen klar für Prävention sprechen.
Der Fahrplan sieht vor, dass nach der Anhörung eine Beschlussempfehlung erarbeitet wird, dann kommen die 2. und 3. Lesung im Plenum, bevor es in den Bundesrat geht.

Zu glauben, die nächste Bundestagswahl würde grundlegend etwas ändern, ist Teil des Problems, nicht der Lösung. Solange diese Lobby-Netzwerke die Politik dominieren und emotionale Narrative über Fakten stellen, bleiben Wolf und alle anderen Wildtiere das Opfer eines Systems, das Natur als Gewinnressource für Konzerne sieht.  

 

Quelle: https://www.bundestag.de/ausschuesse/Landwirtschaft

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

NRW – Ihr Name ist Amela von Wesel und sie braucht Schutz

Ende September 2025 haben wir in sozialen Netzwerken ohne Orte zu nennen, erstmals über eine junge Wölfin berichtet, die sich in Deutschland ein Revier gesucht und niedergelassen hat. Wir nannten sie Amela – ein Name, der für uns Symbol für einen neuen Anfang stand. „In jedem neuen Anfang wohnt ein Zauber inne“, schrieben wir damals. Wir hofften inständig, dass ihr Revier möglichst lange unentdeckt und ungestört bleibt, damit sie in Ruhe sesshaft werden, vielleicht einen Partner finden und ein Rudel gründen kann. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt.

Der Inhaber einer Wolfsstation – ein Wiederholungstäter in solchen Dingen – hat ihren Standort öffentlich gemacht. Die üblichen Medien haben sich darauf gestürzt  bzw. wurden auch von einem Wolfsgegner informiert und die Information wird weiter verbreitet. Damit ist Amela nun bekannt und der Schutzdruck steigt sofort enorm. Bestimmte Menschen dort kennen das Revier ganz genau und können den Standort des Bildes einer genauen Position zuordnen.
Beispielfoto Wölfin.
Aus diesem Grund sehen wir uns genötigt, Amela offiziell als Nachfolgerin von Gloria von Wesel bekannt zu geben und die Botschaft zu übermitteln, dass wir vor Ort ganz genau aufpassen.  Gloria (GW954f) war in NRW eine Ikone. Leider agieren dort noch immer die gleichen Seilschaften, die für Glorias Tod mit verantwortlich waren. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/09/13/nrw-wolfsschutzorga-distanziert-sich-endlich-von-wolfsgegnern/

 

Das Video zeigt Amela von Wesel auf einer unserer Monitoringkameras. © Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Es ist nicht gestattet, dass dieses Video außerhalb unseres Beitrages verwendet wird. Weder Medien noch Privatpersonen ist es erlaubt, das Video oder Teile daraus zu verwenden oder zu kopieren, oder Screenshots daraus zu erstellen. Jedwede Missachtung wird juristisch belangt werden.

Andere Vereine und eine Orga ehrenamtlicher Zaunbauhelfer distanzieren sich bis heute nicht von diesen Wolfsgegnern, die sich tatsächlich nicht einmal wirklich als Wolfsfreunde bezeichnen oder gar tarnen. Warum aber noch immer und ständig weiter Wolfsfreunde auf diese Leute hereinfallen, ist nicht mehr logisch erklärbar. Einige Zeitgenossen scheinen in ihrer Wahrnehmung fast komplett eingeschränkt zu sein.

Unter entsprechenden Beiträgen werden Sätze wie „Weidmanns Heil“ geschrieben, oder es werden Patronenkaliber in Bezug auf Tötungen genannt oder Bilder gepostet, die überfahrene Wölfe zeigen. Der Stationsinhaber scheut sich nicht, mit solchen Leuten zu interagieren und es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall, dass diese Hasser erneut über den genauen Standort der Wildkameraaufnahme des Stationsinhabers informiert sind.

Amela trägt nun diese Hoffnung auf einen neuen Anfang weiter: Eine Wölfin, die ein neues Kapitel schreiben könnte, wenn wir sie lassen. Unsere Aktiven sind vor Ort. Sie beobachten sie seit dem Frühjahr 2025 und sorgen dafür, dass Amela so gut wie möglich geschützt wird – ohne sie zu stören oder zu gefährden.
Unser FB-Posting vom 29. September 2025.
Wir bitten alle, die es gut mit ihr meinen: Helft mit, indem ihr Abstand haltet, keine gezielten Suchen startet und Gerüchte oder Sichtungen nicht weiterverbreitet und uns dafür aber Unregelmäßigkeiten vor Ort meldet.  Jede unnötige Aufmerksamkeit macht es schwerer für sie. Amela verdient Zeit und Ruhe. Lasst uns dafür sorgen, dass aus diesem neuen Anfang kein trauriges Ende wird wie bei Gloria.
Screenshot

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 28 Februar um 15.17 Uhr amParkplatz Hundseck statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:
Hier alle Artikel von uns büer Grindi: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Grindi

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 21/4146) trifft das Verbandsklagerecht in seinem Kern. Unter dem Vorwand einer Anpassung an die Aarhus-Konvention und EuGH-Vorgaben soll das Klagerecht von Umwelt- und Naturschutzverbänden gestrafft werden – mit dem erklärten Ziel, Infrastruktur- und Energiewendevorhaben schneller umzusetzen. Die Folge: Weniger effektiver Rechtsschutz für Natur und noch streng geschützte Arten wie den Wolf.

Der Entwurf sieht vor:

  • Klagen gegen Zulassungsentscheidungen erhalten keine aufschiebende Wirkung mehr. Vorhaben können trotz laufender Gerichtsverfahren weiter realisiert werden – irreversible Schäden an Lebensräumen sind damit vorprogrammiert.
  • Eine starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel zwingt Verbände, Gutachten und Dokumente in Rekordzeit einzureichen. Kleine, ehrenamtlich organisierte Vereine werden dadurch systematisch benachteiligt.
  • Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird erschwert und wird zeitlich befristet (5–10 Jahre). Ständige Neuanträge und Überprüfungen schaffen Unsicherheit und binden Ressourcen.
  • Strengere sachlich-räumliche Begrenzung: Nur wer nachweislich im betroffenen Gebiet sitzt, darf klagen – eine Hürde, die große, bundesweit agierende Organisationen oft besser bewältigen als lokale Initiativen.
Beispielfoto Wolfspaar.

 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat diese Entwicklung seit Jahren vorhergesehen und immer wieder öffentlich gewarnt. Bereits 2019 wurde die Änderung des § 45 Abs. 7 BNatSchG („Lex Wolf“) als Versuch gewertet, den Schutz streng geschützter Arten zu unterlaufen und die Entnahme zu erleichtern. Der aktuelle Entwurf folgt demselben Muster: Beschleunigung um jeden Preis, auch wenn der Preis der Verlust wirksamer Kontrollmöglichkeiten durch die Zivilgesellschaft ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass nicht alle Umweltverbände in den vergangenen Jahren solidarisch gehandelt haben.
Einige etablierte Organisationen haben sich auf ihrer eigenen Klagefähigkeit ausgeruht und gleichzeitig kleinere, unabhängige Vereine, die vor Ort in den Wolfsrevieren aktiv sind, aktiv diffamiert und ausgegrenzt. Mit Vorwürfen wie „nicht seriös genug“ oder „zu emotional“ wurde versucht, lokale Akteure zu diskreditieren – oft genau diejenigen, die nachts im Wald patrouillieren, Wölfe dokumentieren, Rissfälle prüfen und Beweise zusammentragen. Gerade diese lokale Präsenz wird künftig einen Unterschied machen können. 
Der aktuelle Fall Grindi und auch die Situation in Brandenburg zeigen exemplarisch, wie wichtig Vereine  wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind, die das Knowhow haben, tatsächlich mit Personen ohne Unterwanderungen im Gebiet zu arbeiten – friedliches Zusammenleben dokumentieren, falsche Narrative entlarven, präzise Analysen wie Zaundokumentationen liefern, Fake-News entlarven – all das geschieht vor Ort. Wenn das Verbandsklagerecht weiter beschnitten wird, ist diese Basisarbeit wichtiger denn je. Große Verbände mögen in Berlin noch lobbyieren können und da fragt sich inzwischen auch in welche Richtung; der tatsächliche Schutz des Wolfs hängt jedoch von der Stärke der Vereine direkt in den Revieren ab.
Der Bundestag berät den Entwurf heute. Die Novelle muss gestoppt werden. Stattdessen braucht es eine Stärkung des Verbandsklagerechts und Menschen, die sich bewusst darüber werden müssen, selbst Verantwortung zu übernehmen.
Quelle:
Der volle Text der Drucksache 21/4146 ist als PDF auf der Bundestagsseite verfügbar: https://dserver.bundestag.de/btd/21/041/2104146.pdf

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Uckermark: Neues Pilotprojekt zum Töten von Wölfen bereits im Einsatz – Wir sagen „Nein“

Es soll bereits Wölfe treffen. Der Landkreis Uckermark in Brandenburg hat mehr oder weniger klammheimlich eine neue Regelung beschlossen, die den Abschuss einzelner Wölfe nach Rissen an Weidetieren massiv erleichtern soll. Die Untere Naturschutzbehörde erteilt nun Ausnahmegenehmigungen (§ 45 Abs. 7 BNatSchG), sobald ein Wolf Schafe, Rinder oder anderes Weidevieh reißt und eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass er innerhalb von 48 Stunden zurückkehrt. Die Kreisverwaltung nennt das einen „Pilot“ – wir nennen es, was es ist: eine Erlaubnis, Wölfe zu jagen und zu töten.

Landrätin Karina Dörk (CDU) rechtfertigt das mit steigenden Risszahlen: 102 getötete Tiere 2023, 212 im Jahr 2024, 188 im Jahr 2025. Diese Zahlen werden in den Medien aufgebauscht, um Panik zu schüren – doch sie sind vernachlässigbar im Vergleich zu den echten Verlusten in der Weidetierhaltung: In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen Nutztiere geschlachtet. Hunderttausende Schafe, Rinder und Ziegen sterben jedes Jahr durch Vernachlässigung, Parasiten, Krankheiten, Geburtskomplikationen oder Witterungsschäden – ohne dass das je zu vergleichbarer Aufregung führt. Wolfsrisse machen weniger als 0,1 % der jährlichen Verluste aus.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Kernpunkte der Abschussfreigabe:

 

  • Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark hat bereits mindestens eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der Sonderregelung erteilt.
  • Sie gelte für einzelne, schadensstiftende Wölfe nach Übergriffen auf geschützte Weidetiere (Schafe, Rinder, eingezäunte Wildtiere).
  • Bedingungen für den Abschuss:
    • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf innerhalb von 48 Stunden zum Rissort zurückkehrt (das ist die „tierbiologische Grundlage“, wie Landrätin Karina Dörk es formuliert).
    • Meldung über die landesweite Wolfs-Hotline, dann sofortiger Kontakt.
    • Sofortige Genehmigung möglich, um bürokratische Verzögerungen zu vermeiden (frühere Genehmigungen seien oft zu spät, sodass der Wolf nicht mehr da war).
  • Pilotcharakter: Die Behörde nennt es explizit „Pilotcharakter“ – also ein landesweit einmaliger Ansatz in Brandenburg (außerhalb der bestehenden Wolfsverordnung des Landes).
  • Zweck: Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden (Landwirtschaft) oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Nähe zu Siedlungen).

 

Wir lehnen den Begriff „Problemwolf“ entschieden ab. Es gibt keine „Problemwölfe“ – es gibt Wölfe, die in einer Landschaft leben, in der der Herdenschutz vielerorts immer noch löchrig oder gar nicht vorhanden ist. Der Wolf jagt instinktiv, um zu überleben. Der Mensch hat die Verantwortung, seine Tiere wirksam zu schützen – mit Elektrozäunen, Herdenschutzhunden, Nachtpferchen und Untergrabschutz. Wo das fehlt, wird der Wolf zum Sündenbock degradiert, statt die eigentlichen Ursachen anzugehen. EU-weit seit Juli 2025 nur noch „geschützt“ – national aber noch streng geschützt.

Auf EU-Ebene wurde der Wolf 2025 aus Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt, Entnahme regulierbar) verschoben – eine politische Kapitulation vor Lobbyinteressen. In Deutschland gilt er jedoch aktuell weiterhin als streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 BNatSchG). Jeder Abschuss ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Genau diese engen Voraussetzungen werden mit solchen regionalen „Pilotprogrammen“ umgangen.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen klar: Kein Abschuss – nie.
Jede Tötung eines Wolfs ist ein Verlust für die Biodiversität, ein brutaler Eingriff in Rudelstrukturen und ein fatales Signal, dass Koexistenz scheitert. Verwaiste Welpen, zerstörte Familienverbände und zunehmende illegale Nachstellungen sind die traurige Folge – nicht weniger Konflikte.

Unsere Schritte

Die neue Sonderregelung wirft aus unserer Sicht mehrere kritische Fragen auf:

  • Ist sie mit dem nationalen Artenschutzrecht vereinbar?
  • Wurden anerkannte Naturschutzverbände und das Landesamt für Umwelt ausreichend beteiligt?
  • Warum wird nicht vorrangig in präventive Maßnahmen investiert, statt auf Entnahmen zu setzen – insbesondere wenn bereits Freigaben erteilt werden?
Wir haben umgehend einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (UIG nach Brandenburgischem Umweltinformationsgesetz) gestellt. Ziel ist es, die vollständigen Unterlagen einzusehen: Begründung der Regelung, beteiligte Behörden und Verbände, detaillierte Rissstatistiken, tatsächliche Herdenschutzmaßnahmen in den betroffenen Betrieben sowie alle bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen und deren Umsetzungsstand.
Parallel prüfen wir eine vorauseilende Verdachtsanzeige (Strafanzeige) wegen möglicher Vorbereitungshandlungen zu einer rechtswidrigen Tötung geschützter Tiere oder Amtspflichtverletzung. Solche Anzeigen sind nach § 158 StPO auch vor Vollendung einer Tat möglich und dienen der Transparenz sowie der Prävention. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor, sobald die Aktenlage klar ist und ein Verstoß gegen geltendes Recht erkennbar wird – auch wenn direkte Klagen oder Eilanträge gegen die allgemeine Regelung derzeit nicht möglich sind.
Wir suchen dort Menschen, die aktiv mit uns werden möchten: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Grindi, Romeo und die Wölfe, die etwas in uns berühren – Ein Plädoyer an Verstand und Wahrnehmung statt Hysterie

Seit Wochen dominiert ein einzelner Wolf die Schlagzeilen in Baden-Württemberg: GW2672m, inzwischen liebevoll Grindi genannt. Der Rüde aus österreichischer Abstammung lebt seit etwa drei Jahren friedlich im Gebiet der Hornisgrinde und des Nationalparks Nordschwarzwald. Er soll sich mehrmals Menschen und Hunden genähert haben – vor allem in der Paarungszeit –, doch es gibt bis heute keinen einzigen dokumentierten Vorfall von Aggression, Verletzung oder Bedrohung. Keine Nachweise für Anfütterung oder Fütterung durch Menschen, keine Belege für regelmäßiges Spielen mit Hunden. Dennoch drehen bestimmte Leute geradezu durch und forcieren einen regelrechten Tötungswahn, obwohl am 6. Februar scheues Verhalten dokumentiert wurde. 

Das grün geführte Umweltministerium stellte Anfang Februar 2026 eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss (bis 10. März) aus. Naturschutzverbände wie die Naturschutzinitiative (NI) legten Beschwerde ein – mit Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim stoppte den Abschuss vorerst per Hängebeschluss bis maximal 16. Februar 2026, um Beschwerden anzuhören und vollendete Tatsachen zu vermeiden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. belegte durch eine zufällige Begegnung am 6. Februar: Grindi zog sich ruhig und distanziert zurück – kein Fixieren, kein Verfolgen, keine Aggression. Die anwesenden Hunde blieben entspannt. „Das ist vorbildliches Verhalten für Koexistenz in einem großen, dünn besiedelten Gebiet“, so Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer. Hier unser Bericht mit Einblicken in die Region: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

Grindi ist nicht Romeo – und genau das macht die Überreaktion noch unverständlicher

Der frei geborene und frei lebende Wolf Romeo spielte tatsächlich mit Hunden. Hier ist er links zu sehen mit seiner Hundefreundin Dakotah. ©Nick Jans – https://nickjans.com/shop/a-wolf-called-romeo-images

 

Romeo, der schwarze Wolf aus Alaska (2003–2009), war ein extremer Fall, der beweist, dass ein Leben Seite an Seite gelingen kann: Er spielte jahrelang aktiv mit Hunden (berühmt seine Freundschaft zur Labrador-Hündin Dakotah) und wurde zum Maskottchen von Juneau. Sechs Jahre lang null Zwischenfälle – bis illegale Wilderer ihn töteten. Der ganze Landstrich trauert bis heute. Grindi ist nicht wie Romeo. Es gibt keine Beweise zu vergleichbaren spielerischen Interaktionen, kein „Flirten“ mit Hunden, keine bewiesene Gewöhnung. Er nähert sich gelegentlich – und zieht sich zurück. Selbst wenn er weniger scheu wäre, wäre das kein Grund für die aktuelle Hysterie in einem riesigen Revier. Drei Jahre friedliches Zusammenleben sprechen klar gegen Panik. Der eigentliche Auslöser lag oft bei den Menschen: Viele Sichtungen wurden gemeldet und Bilder geteilt – was Aufmerksamkeit steigerte und das Thema politisch auflud. Statt Aufklärung (Hunde anleinen, Abstand halten) wurde daraus ein Wahlkampfthema: Grüne Politiker wollten „hart durchgreifen“, um konservative Wähler zu gewinnen. Was man unterschätzte: Selbst viele Konservative vor Ort lieben „ihren“ Grindi. Hüttenwirte, Skiliftbetreiber und Einheimische in der Region (z. B. am Mehliskopf) stellen sich gegen den Abschuss und berichten von friedlichen Sichtungen ohne Probleme.

Gudrun Pflüger: Die Kraft echter Wolfsbegegnungen

Die Biologin und Berglauf-Weltmeisterin Gudrun Pflüger (1972–2023) erlebte 2005 in British Columbia etwas Tiefgreifendes: Ein wildes Küstenwolf-Rudel umringte sie friedlich, spielte um sie herum. Diese Begegnung half ihr, einen aggressiven Hirntumor länger als prognostiziert zu überstehen. In ihrem Buch „Wolfspirit“ und der Doku „Auf der Spur der Küstenwölfe“ zeigt sie: Wölfe können uns nah sein, uns sogar berühren, Kraft geben – ohne zu gefährden. Grindi hat niemanden umringt oder gespielt – aber er hat drei Jahre lang niemanden gefährdet. Solche Tiere berühren etwas in uns: Neugier, Respekt, vielleicht sogar Sehnsucht nach Wildnis. Oder eine Erinnerung, die in der DNA von manchen sogar gespeichert sein könnte. Hier ein Bericht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/08/der-kleine-wolf-von-stora-karlsoe-ein-praehistorisches-vorbild-fuer-moderne-koexistenz-mit-mutigen-jungwoelfen/

Was würde wohl Gudrun Pflüger sagen, wenn sie noch leben würde? Erinnern wir uns: Ein Wolf zeigt sich dir nur, wenn er dir etwas erzählen oder mitteilen will. Das hat ihr indigener Freund Chester gesagt, und sie hat es oft zitiert.

Wolf Grindi wollte unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer wohl auch etwas bei seiner Begegnung erzählen. Niemand sonst hätte ihn wohl so unbeugsam in Schutz genommen und selbst schlimmste Shitstorms dafür in Kauf genommen und selbst eben keine Bilder von ihm veröffentlicht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleiben dabei: Grindi hat sich absolut normal verhalten. Dokumentiert wurde dies unfreiwillig vom SWR. Aber dies bringt auch den Vorteil, dass die tatsächlichen Fakten reichweitenstark zu sehen waren, trotz der falschen Behauptungen zu  Wolfstouristen. Das normale Zurückweichen ist dokumentiert. Brigitte Sommer wäre nie auf die Idee gekommen, Grindi alleine mit diesen Fernsehleuten zu lassen. Hier der entsprechende offene Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/

Der Nationalpark als Chance – nicht als Problemzone

Der Nationalpark Nordschwarzwald (über 100 km², Grindi-Revier ca. 200–300 km²) ist oben auf den Bergen extrem dünn besiedelt: Grinden, Moore, dichte Wälder – ideal für einen Wolf (später vielleicht Paar/Rudel). Hier kann Koexistenz tatsächlich gelingen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen noch immer: Dort ist kein Wolfstourismus und zufällige Begegnungen wurden verzerrt dargestellt und instrumentalisiert. Auch die Folge einer Podcasterin wirkt oberlehrerhaft: Die Menschen vor Ort werden als dumm, beratungsresistent und leichtsinnig dargestellt – obwohl seit drei Jahren keinerlei Vorfälle passierten. Eine Privatperson ohne eigene Sichtung wird zur Expertin stilisiert, ein von ihr gegen den Abschuss verfasstes Strategiepapier hochgejubelt, am Ende doch von der Podcasterin „ritualisiertes Verhalten“ unterstellt und Abschuss geradezu gefordert. Die Privatperson musste sich am Ende vorgeführt fühlen, da sie nicht für einen Abschuss ist.  Dieser Podcast konstruiert ein Problem, das real nicht existiert und übt indirekt Druck aus – obwohl er vorgibt, gegen Abschuss zu sein. Das wirkt wie gesteuerte Opposition.
Grindi ist kein „Problemwolf“. Er ist ein Wolf, der drei Jahre friedlich lebt, sich zurückzieht und niemanden schädigt. Selbst wenn er tatsächlich weniger scheu wäre, wäre das kein Grund für Panik in einem so großen Gebiet. Die Debatte zeigt: Politik und Medien übertreiben, während die Menschen vor Ort gelassener und nicht naturentfremdet sind. Hierzu noch ein Meinungsartikel von Brigitte Sommer: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/
Beispielfoto Wolf.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen: Hier geht es um mehr als einen Wolf. Es geht darum, ob wir im 21. Jahrhundert mit Verstand, Herz und Fakten antworten – oder mit Hysterie und Gewalt. Grindi muss leben. Weil er zeigt: Friedliches Miteinander ist möglich. Weil er etwas in uns berührt. Und weil die Fakten für ihn sprechen.

Und immer daran denken: Echte Freunde verrät man nicht.

Die Petition auf Change können wir leider absolut nicht mehr empfehlen, denn der Petitionstext wurde abgeändert und in einer Aktualisierung wurden plötzlich Vergrämungsmaßnahmen mit Besenderung gefordert und zwischen den Zeilen selbst ein Abschuss nicht mehr ausgeschlossen zu sein scheint.

Nach der Abgabe der Petition im Umweltministerium informiert heute eine weitere Aktualiserung darüber, dass bestimmte Orte an das Umweltministerium gemeldet wurden, wo „Vergrämungen“ stattfinden sollten. Faktisch wurde Wolf Grindi nun, nachem die Petitionserstellerin selbst Bilder gepostet hatte und ihn an Behörden gemelden hatte, mit Angabe von konkreten Orten, noch einmal verraten, denn diese Daten werden mit Sicherheit, falls das Gericht der Behörde statt gibt, auch fürs Auflauern zum Töten des Wolfs verwendet.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unse

Offener Brief an Ralf Hentschel, Vorsitzender des Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. – Ihr diffamierender FB-Post vom 08.02.2026 zum Wolf GW2672m („Grindi“) – Widersprüche, Verleumdung und verpasste Chance für echten Wolfsschutz

Sehr geehrter Herr Hentschel,
als Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, wende ich mich öffentlich und mit Nachdruck an Sie. Ihr Post auf der Facebook-Seite Ihres Vereins vom Februar 2026 („Liebe Wolfsfreunde, momentan arbeitet unsere gesamte Rechtsabteilung…“) stellt eine massive, faktenwidrige Diffamierung unseres Vereins dar und trägt aktiv zur Spaltung der Wolfsschutz-Szene bei – in einer Zeit, in der Einheit gegen den Abschuss dringend geboten wäre. Ihr Text nennt uns (als „Verein XYZ“) „blind“, „kurzsichtig“, „plan- und orientierungslos“, „hyperaktiv“ und wirft uns vor, „Wolfstourismus befeuert“ und eine Vergrämungschance verpasst zu haben. Das ist nicht nur falsch – es ist eine gezielte Rufschädigung, die reale Konsequenzen hatte: Hassnachrichten, Morddrohungen, tätliche Angriffe und Stalking gegen mich und unsere Mitglieder.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Hier die harten Fakten, die Ihr Post ignoriert oder verdreht:

  1. Leak des Termins: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde unser Treffen mit Einheimischen vor Ort durch ein Mitglied Ihres Vereins (oder enger Kooperationspartner) in einer WhatsApp-Gruppe bekannt gegeben, in der ein Ihnen nahestehender Kooperationspartner Admin ist. Das SWR-Team wartete genau deshalb am Parkplatz – ohne dass wir es eingeladen oder informiert hätten. Die Begegnung mit Grindi war rein zufällig in einem riesigen Gebiet. Statt das anzusprechen, nutzen Sie den Vorfall, um uns zu diffamieren.
  2. Vergrämung: Ich bin aktiv auf Grindi zugegangen und habe ihn verscheucht – Schwanz einklemmen, ruhiger Rückzug bei ca. 30 Metern. Das ist klassische, erfolgreiche Vergrämung. Der SWR hat diese entscheidende Sequenz herausgeschnitten. Wir fordern seit Tagen den Rohschnitt. Ihr Post suggeriert Passivität – das ist irreführend.
  3. Eigentlich müssten Sie aus eigener Erfahrung wissen, wie Reporter und Redakteure in ihren Berichten Tatsachen nach ihrem Gusto verdrehen oder einfach weglassen können. Dies war in diesem Fall besonders der Fall, was wir in unseren Stellungnahmen auch erläutert haben. Das Ganze hat sich eben nicht so zugetragen, wie Sie es dem SWR glauben.
  4. Keine Lebensgefahr in offiziellen Daten: Das Umweltministerium spricht von „auffälligem Verhalten“, „geringer Scheu“, „Nähe zu Hunden in der Ranzzeit“ und „Restrisiko“ – aber nirgends von akuter Lebensgefahr für Menschen. Kein Angriff, keine Aggression. Ihr Post impliziert durch die Formulierung („Lebensgefährdung des Menschen“ als Behauptung des Ministeriums) eine Gefährlichkeit, die die Daten nicht hergeben. Das entlastet Grindi nicht – es nährt genau die Narrative, die den Abschuss rechtfertigen sollen.
  5. Widerspruch in Ihrer Haltung: Einerseits klagt Ihr Verein (zu Recht!) gegen den Abschuss und erreicht einen vorläufigen Stopp bis ca. 16. Februar 2026. Andererseits posten Sie einen Text, der Grindi implizit als Problem darstellt („Lebensgefährdung“, verpasste Vergrämung durch uns). Das kann nur so verstanden werden: Sie argumentieren taktisch für eine Entnahme, während Sie juristisch dagegen klagen. Warum sonst diffamieren Sie einen Verein, der klar Nein zum Abschuss sagt, statt Grindi durch unsere Beobachtungen (scheues Verhalten, korrekte Reaktion) zu entlasten?
  6. Mobbing durch Ihre Reihen: Mitglieder Ihres Vereins (oder naher Kreise) haben öffentlich zum Shitstorm und Austritt bei uns aufgerufen. Das hat zu realen Bedrohungen geführt – aus dem Tierschutz-Lager gegen Tierschützer. Das ist inakzeptabel und schadet dem gesamten Wolfsschutz.
  7. Sie nennen uns absichtlich nicht beim Namen, um einer einstweiligen Verfügung zu entgehen. Ihnen ist es also bewusst, dass das was sie tun, nämlich das Diffamieren eines Vereines, den Sie augenscheinlich als Konkurrenz wahrnehmen, juristisch angreifbar wäre und nicht in Ordnung ist. Es ist aber auch charakterlich verwerflich.
  8. Zudem möchten wir Sie daran erinnern, dass wir Ihrem Verein für eine Klage 1000 Euro als Spende zukommen ließen, dieser Betrag von Ihnen aber nicht gewollt und zurücküberwiesen wurde. Dies zeigt, dass wir durchaus gewollt waren, in gewissen Bereichen zu kooperieren, Ihr Verein jedoch nicht.

Zu Ihrer Klagearbeit: Wir wissen, dass solche Verfahren auch beim Freundeskreis oft Jahre dauern  (z. B. in EuGH- oder langjährigen Verwaltungsverfahren). Wir existieren noch gar nicht so lange und soweit ich es in Erinnerung habe, hat auch Ihr Verein einige Jahre gebraucht, um Klagefähigkeit zu erreichen. Unsere Arbeit vor Ort ist ergänzend und unmittelbar wirksam. Statt uns zu diffamieren, sollten Sie das anerkennen. Zudem haben auch wir beim Bundesumweltamt den Antrag auf Klagerecht eingereicht. 

Meine klare Forderung:

  • Nehmen Sie den Post zurück oder korrigieren Sie ihn öffentlich: Streichen Sie die Diffamierungen und stellen Sie klar, dass unsere Begegnung zufällig war, wir Grindi verscheucht haben und keine Lebensgefahr vorliegt.
  • Erklären Sie den Widerspruch: Klagen Sie ernsthaft gegen den Abschuss, oder nähren Sie Narrative, die ihn begünstigen?
  • Entschuldigen Sie sich für die Folgen des durch Ihren Kreis angeheizten Mobbings.

Wenn Ihr Post so bleibt, wie er ist, trägt er aktiv dazu bei, dass ein unschuldiger Wolf getötet wird, während echte Täter ungeschoren bleiben. 

Quelle:

 

Mit der Hoffnung, dass Vernunft siegt – aber ohne Illusionen
Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de