Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Geheimsache Wolfsjagd: Wie Sachsen die Kontrolle im Naturschutz aushebelt

Der Freistaat Sachsen nutzt die jüngsten Verschärfungen des Bundesjagdgesetzes, um vollendete Tatsachen zu schaffen: Jetzt darf nach einem Nutztierriss ab sofort ohne jede öffentliche Bekanntmachung geschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht in diesem Vorgehen einen gravierenden Abbau rechtsstaatlicher Kontrolle und eine eklatante Gefährdung der sächsischen Wölfe und protestiert auf das Schärfste. Obwohl das Tier im Freistaat bereits seit 2012 formal im Landesjagdrecht gelistet ist, hebeln die aktuellen Praxisänderungen den präventiven Rechtsschutz im Akutfall gezielt aus. Wir erklären das System hinter den Kulissen, beleuchten die Rollen von Behörden sowie Forschungsinstituten und ordnen den politischen Vorstoß zur Wiederausrottung unserer Wölfe ein.
Parallel zur Erarbeitung eines neuen Landes-Wolfsmanagementplans hat Sachsen die Herdenschutz-Vorgaben zwar mit sofortiger Wirkung verschärft. Schafe und Ziegen müssen nun hinter mindestens 105 cm hohen Mobilnetzen mit 4.000 Volt Spannung oder 120 cm hohen Festzäunen inklusive Untergrabschutz stehen. Wird ein solcher Zaun nachweislich überwunden, stellt die Fachstelle Wolf des LfULG nach einer Rissbegutachtung fest, ob die Voraussetzungen für eine Bejagung erfüllt sind. Ist dies der Fall, dürfen ortsansätzige Jäger den Abschuss direkt vollziehen.
Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Der entscheidende Kritikpunkt

Da das Verfahren nun über die novellierten Klauseln des Jagdrechts abgewickelt wird, entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung von behördlichen Ausnahmegenehmigungen oder Allgemeinverfügungen im Einzelfall. Wo kein öffentlicher Verwaltungsakt mehr vorliegt, wird anerkannten Naturschutzverbänden die Möglichkeit genommen, im Vorfeld per Eilantrag oder Klage die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ein präventiver Rechtsschutz wird somit faktisch ausgeschlossen; Verbänden bleibt lediglich der Weg einer nachträglichen Feststellungsklage, die das getötete Tier jedoch nicht mehr lebendig macht.

Das bürokratische Verfahren: Was passiert nach einem Riss?

Das neue sächsische Verfahren nach dem Jagdrecht ist strikt durchgetaktet und läuft über behördeninterne Kanäle ab, ohne dass die Öffentlichkeit im Vorfeld eingebunden wird:
    1. Die Schadensmeldung (Innerhalb von 24 Stunden): Sobald ein Weidetierhalter einen mutmaßlichen Riss entdeckt, muss er dies innerhalb von 24 Stunden bei der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) melden. Der Tatort darf bis zum Eintreffen der Gutachter nicht verändert werden.
    2. Die amtliche Rissbegutachtung und Zaunprüfung: Beauftragte Gutachter der Fachstelle Wolf prüfen vor Ort den Kadaver und nehmen DNA-Wischproben an den Bisswunden zur genetischen Identifizierung. Gleichzeitig wird der Zustand des Herdenschutzes kontrolliert. Die Gutachter dokumentieren im Prüfprotokoll, ob der Zaun flächendeckend die Mindesthöhe aufwies und ob die vorgeschriebene Mindestspannung von 4.000 Volt durchgehend anlag.
    3. Das behördliche Gutachten: Die Fachstelle Wolf wertet die Daten aus. Bestätigt das amtliche Gutachten, dass ein Wolf der Verursacher war und der vorgeschriebene Mindestschutz trotz korrekter Funktion überwunden wurde, gilt das Tier rechtlich als „schadensstiftend“. Die biologischen Monitoring-Daten werden herangezogen, um das betroffene Rudel und dessen Territorium einzugrenzen.

Wer entscheidet über den Abschuss?

Die formelle Freigabe zur Entnahme erteilt das LfULG auf Basis des Gutachtens der Fachstelle Wolf. Da kein öffentlich anfechtbarer Einzelbescheid erlassen wird, wird die Abschussfreigabe als interne behördliche Feststellung direkt an die zuständige Untere Jagdbehörde des betroffenen Landkreises übermittelt. Diese informiert unverzüglich die örtlich jagdberechtigten Personen (die jeweiligen Revierinhaber oder von ihnen ausdrücklich beauftragte Jäger). Diese erhalten die direkte, an das Jagdrecht gekoppelte Erlaubnis, den Wolf innerhalb einer festgelegten Frist im Jagdbogen zu erlegen.

Der politische Vorstoß: Das Ziel der Bestandsregulierung

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. offenbart der aktuelle Kurs der sächsischen Landesregierung eine noch weitaus gefährlichere Dimension: Es geht der Politik längst nicht mehr nur um das Töten einzelner, sogenannter Problemwölfe – das erklärte Ziel ist die flächendeckende Bestandsregulierung.  Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) drängt im Zuge des neuen Wolfsmanagementplans offen darauf, den Wolfsbestand im Freistaat künstlich zu deckeln und zu reduzieren. Sachsen unterstützt hierbei aktiv die Initiativen konservativer Agrar- und Jagdlobbyisten auf Bundes- und EU-Ebene, um pauschale Abschussquoten rechtlich durchzusetzen.

Diese geplante „Regulierung“ entbehrt jeder wissenschaftlichen und ökologischen Grundlage. Die biologischen Fakten entlarven die politische Kampagne:

    • Populations-Stagnation: Die Wolfspopulation in Sachsen wächst seit Jahren überhaupt nicht mehr, sondern stagniert auf natürlichem Niveau.
    • Rückläufige Nutztierrisse: Parallel zu den stagnierenden Wolfszahlen ist auch die Anzahl der gemeldeten Nutztierübergriffe im Freistaat seit Jahren rückläufig.
Dass die Politik dennoch nach schärferen Abschussregelungen ruft, zeigt den rein populistischen Charakter dieser Debatte. Ein Blick auf das Nachbarland Niedersachsen zeigt als Warnung, wohin diese Reise führen soll: Dort sieht der neue Wolfsmanagementplan bereits die Ausweisung sogenannter „Interventionsgebiete“ vor, in denen nach wiederholten Rissen ganze Rudel inklusive Welpen und Jungwölfe über feste Quoten per „Bestandsmanagement“ systematisch abgeschossen werden dürfen. Genau solch eine Abschussschablone droht mittelfristig
auch in Sachsen.
Beispielfoto Wölfin mit Welpen. © Brigitte Sommer

Das LUPUS-Institut: Die Verflechtung von Forschung und „Bestandsregulierung“

Für die Funktionsweise dieses Systems spielen die wissenschaftlichen Daten eine zentrale Rolle. Verantwortlich für die biologische Feldforschung in Sachsen ist das LUPUS-Institut für Wolfsmonitoring und -forschung (geleitet von Gesa Kluth und Ilka Reinhardt), das im Auftrag des Sächsischen Landesamtes (LfULG) Daten erhebt. Auf Bundesebene arbeitet LUPUS zudem als Partner im Konsortium der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), das vom Senckenberg Museum Görlitz angeführt wird.
Aus Sicht des konsequenten Wolfsschutzes zeigt sich hier ein strukturelles Dilemma: Unabhängige Forschungsdaten werden direkt für behördliche Abschussmaßnahmen nutzbar gemacht und sind damit nicht mehr unabhängig.
    • Genetische Zuordnung: Die Auswertung von DNA-Spuren an Rissen erlaubt es, das betroffene Tier oder dessen Rudel bestimmten Territorien zuzuordnen und damit das Zielgebiet für die Jägerschaft einzugrenzen.
    • Grundlage für die Bestandsregulierung: Die vom Institut erfassten Populationsdaten dienen der Politik als Argumentationsbasis, um das Erreichen eines vermeintlich „günstigen Erhaltungszustands“ zu begründen. Erst diese Zahlen liefern der Landesregierung das rechtliche Alibi, um regulierende Abschüsse und Obergrenzen politisch einzufordern.
Diese beratende und legitimierende Rolle von LUPUS bei Entnahmen hat historische Parallelen. Beim Jungwolf „Kurti“ (MT6)  https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/ im Jahr 2016 in Niedersachsen, lieferte das Institut die fachliche Einschätzung, die das Verhalten des Tieres als Sicherheitsrisiko bewertete und den Abschuss begründete. Auch beim Fall „Pumpak“ https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-pumpak/ im Winter 2016/2017 an der sächsischen Grenze hielt das behördliche Protokoll fest, dass das LUPUS-Institut weitere Vergrämungsmaßnahmen als nicht erfolgversprechend einstufte, was den Weg für den Abschuss ebnete.
Gegen die im Raum stehende offizielle Feststellung des „günstigen Erhaltungszustandes“ auf politischer Ebene regte sich seitens des weisungsgebundenen Instituts bisher kein öffentlicher Widerspruch – die gelieferten Bestandszahlen werden somit direkt für das anvisierte Bestandsmanagement verwertet.
Der Fall des Großhennersdorfer Welpen (MT15)
Eine direkte Fortsetzung dieses Musters zeigt sich im Fall des Welpen MT15 aus dem Großhennersdorfer Rudel. Nachdem der junge Wolf im Spätjahr 2025 wiederholt angeblich ein geringes Scheuverhalten gegenüber Spaziergängern gezeigt hatte, wurde er im November 2025 vom LUPUS-Institut gefangen und mit einem GPS-Sender versehen. Eine gleichzeitige Vergrämungsaktion („Hard Release“) sollte das Tier auf Abstand halten. Wir protestierten auch hier hefitg. Als die Senderdaten im März 2026 zeigten, dass der Jungwolf erneut die Nähe zu Siedlungen suchte, dokumentierte die Fachstelle Wolf des LfULG umgehend die Zulassung zum Abschuss. Nur die Abwanderung des Tieres nach Polen, wo es kurz darauf bei einem Verkehrsunfall verstarb, verhinderte die Vollstreckung des sächsischen Abschussbefehls. Auch dieser Fall verdeutlicht aus unserer Sicht, wie engmaschig der Weg von der permanenten Besenderung zur offiziellen Abschussfreigabe verknüpft ist. Die Bewegungsprofile, die eigentlich wissenschaftlichen Erkenntnissen dienen sollen, werden im Ernstfall zur logistischen Grundlage für behördliche Maßnahmen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/

Der Zeitverzug bei den DBBW-Statistiken

Die Neuregelung berührt auch die bundesweite Transparenz. Die DBBW kann nur die Daten veröffentlichen, die von den einzelnen Bundesländern gemeldet werden. Da Sachsen Abschüsse künftig behördenintern und ohne öffentliche Bescheide direkt über das Jagdrecht abwickelt, ist mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Datenweitergabe zu rechnen.
Da die nationalen Daten ohnehin primär einmal jährlich im Herbst zusammengeführt werden, besteht das Risiko, dass Abschüsse für die Öffentlichkeit über Monate hinweg nicht nachvollziehbar sind. Das Monitoring droht dadurch von einer zeitnahen Kontrollinstanz zu einer rein dokumentarischen Rückschau zu werden.
Dieser besorgniserregende Zeitverzug betrifft im sächsischen System nicht nur die bundesweiten DBBW-Statistiken, sondern spiegelt sich gleichermaßen auf Landesebene wider. Die offiziellen Listen der Nutztierschäden, die vom Landesamt (LfULG) zur Information bereitgestellt werden, hinken der realen Entwicklung oft wochenlang hinterher. Für die Öffentlichkeit und unabhängige Vereine wird es dadurch nahezu unmöglich, die Behauptungen der Behörden zeitnah zu überprüfen. Wenn Abschussgenehmigungen im Geheimen über das Jagdrecht erteilt werden, während die dazugehörigen Schadensfälle noch gar nicht in den öffentlichen Tabellen auftauchen, fehlt jede Grundlage für eine zeitnahe, demokratische Kontrolle. Das System schafft damit eine Informationslücke, in der Wölfe bereits legalisiert geschossen werden können, bevor die Zivilgesellschaft überhaupt vom zugrundeliegenden Rissereignis erfährt.
Beispielfoto spielender Wolf. © Brigitte Sommer

Die Differenzierung im aktuellen Protest

In den sozialen Netzwerken erfährt derzeit ein Protest des Tierfilmers Sebastian Körner (Ehemann von LUPUS-Leiterin Gesa Kluth) gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht große Aufmerksamkeit unter Wolfsfreunden. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. muss dieser Protest jedoch genau analysiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Körner und die mit ihm argumentierenden Kreise richten ihren Widerspruch in erster Linie gegen ein „anlassloses Entnehmen“ – also gegen pauschale, rein quotenbasierte Abschüsse ohne vorherige Nutztierübergriffe. Gegen die gezielte Entnahme von Wölfen nach dem nachweislichen Überwinden von Mindest-Schutzzäunen, wie sie das sächsische Verfahren ihn auch vorsieht, wird aus diesen Kreisen kein fundamentaler Einwand erhoben. Es handelt sich hierbei um eine graduelle Kritik am Verfahren, nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Abschüssen.

Warum echte Unabhängigkeit im Wolfsschutz unverzichtbar ist

Das komplexe Geflecht in Sachsen macht eines unmissverständlich deutlich: Ein effektiver Naturschutz braucht auch vollständig unabhängige Stimmen. Die Realität zeigt, dass viele Akteure im bestehenden System strukturellen Abhängigkeiten unterliegen, die einen kompromisslosen Einsatz für den Wolf erschweren:
    • Staatliche Aufträge und Gelder: Wissenschaftliche Institute wie LUPUS sind als vertraglich gebundene Dienstleister der Landesämter finanziell und organisatorisch in die behördlichen Abläufe integriert. Wer von staatlichen Monitoring-Aufträgen abhängt, kann naturgemäß keinen wissenschaftlich ungebundenen, politischen Widerstand gegen die Vergabepraxis oder die politische Auswertung der eigenen Daten leisten.
    • Kompromisse der Großverbände: Viele etablierte, große Naturschutzorganisationen bewegen sich in politischen Gremien und Arbeitsgruppen. Um dort verhandlungsfähig zu bleiben, werden oft Kompromisse mit der Agrar- und Jagdlobby eingegangen, die zulasten des strengen Schutzes einzelner Individuen gehen.
    • Oberflächliche Social-Media-Kritik: Zahlreiche Gruppen, Initiativen, Podcasts oder Influencer im Internet generieren zwar große Aufmerksamkeit durch emotionale Postings und Protestbekundungen, sie bieten jedoch selten fundierte Recherchen vor Ort oder  belastbaren Widerstand im konkreten Einzelfall. Oftmals erschöpft sich das Engagement in digitaler Reichweite, ohne die realen administrativen Strukturen zu hinterfragen.
Genau hier liegt die Kernaufgabe von Wolfsschutz-Deutschland e. V.: Wir agieren komplett ohne staatliche Fördergelder und lehnen Lobbygelder konsequent ab. Kein Vorstandsmitglied ist an parteipolitische Vorgaben gebunden. Diese finanzielle und ideelle Unabhängigkeit erlaubt es uns, Missstände wie das sächsische Geheimverfahren, den politischen Drang zur Bestandsregulierung oder die Instrumentalisierung der Forschung lückenlos aufzudecken und ohne Rücksicht auf politische Befindlichkeiten für das Überleben der Wölfe einzutreten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält an seiner klaren Linie fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen und jede Form des sogenannten „Bestandsmanagements“ fundamental ab. Das politische Vorhaben, Wolfspopulationen künstlich zu „regulieren“, entbehrt jeder biologischen Grundlage. Wölfe sind als Spitzenbeutegreifer perfekt an ihr Ökosystem angepasst und regulieren ihre Dichte über ein natürliches, familiäres System komplett selbst:
    • Konsequente Revierverteidigung: Ein Wolfsrudel besetzt ein festes Territorium und verteidigt dieses vehement gegen das Eindringen fremder Wölfe. Sobald eine Region flächendeckend von etablierten Familien besetzt ist, stagniert das Populationswachstum automatisch auf einem natürlichen Niveau. Genau diese biologische Sättigunggrenze lässt sich in den sächsischen Monitoring-Daten der letzten Jahre bereits deutlich ablesen.
    • Natürliche Abwanderung: In freier Wildbahn bilden keine zufälligen Tiere ein Rudel, sondern es handelt sich um feste Familieneinheiten. Geführt wird die Familie schlicht von den beiden Eltern. Die heranwachsenden Jungwölfe verlassen das elterliche Territorium im Alter von ein bis zwei Jahren völlig selbstständig, um eigene Reviere zu suchen und Familien zu gründen. Es gibt keine Überbevölkerung in einem Revier.
    • Zerstörung stabiler Familienstrukturen durch Abschuss: Das staatlich verordnete Schießen löst keine Konflikte, sondern verschlimmert sie. Werden die Elterntiere als erfahrene Führer des Familienverbandes durch Abschüsse wahllos herausgeschossen, bricht das soziale Gefüge zusammen. Zurück bleiben oft orientierungslose Jungwölfe, was das Risiko von unkontrollierten Nutztierrissen nachweislich erhöht, statt es zu senken.
Ein wirksamer Schutz von Weidetieren gelingt ausschließlich durch den konsequenten, flächendeckenden Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen.
Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer

Die Notwendigkeit des unabhängigen Vereins-Monitorings

Angesichts dieser behördlichen Informationslücken und der zunehmenden Verlagerung von Abschussentscheidungen in die Intransparenz des Jagdrechts wird eine Kontrollinstanz außerhalb des staatlichen Systems immer wichtiger. Genau hier setzt das unabhängige, vereinsinterne Monitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an. Während offizielle Statistiken und Schadenslisten monatelang auf sich warten lassen, sammeln wir durch unser bundesweites Netzwerk zeitnah eigene Daten direkt aus den Revieren. Wir dokumentieren Vorfälle vor Ort, prüfen Zaundaten unabhängig und gleichen offizielle Verlautbarungen mit der Realität ab. Dieses zivilgesellschaftliche Monitoring ist unverzichtbar, um die Vorgänge im sächsischen Wald lückenlos zu begleiten und der Öffentlichkeit ein unzensiertes, tagesaktuelles Bild der Lage zu vermitteln – nur so können wir sicherstellen, dass Verstöße gegen den Artenschutz nicht unbemerkt im Verborgenen stattfinden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Österreichs Jagd auf besenderte Forschungswölfe entlarvt das grausame System

Die Wolfspolitik in Österreich hat eine neue, erschreckende Eskalationsstufe erreicht. Allein im ersten Halbjahr wurden in Österreich laut offiziellen Daten des WWF bereits mindestens 23 Wölfe auf Basis der umstrittenen Länder-Verordnungen geschossen – im Schnitt wird damit alle acht Tage ein Wolf getötet. Bei einer fragilen Gesamtpopulation von nur rund 120 nachgewiesenen Individuen im Land ist das ein massiver, unionsrechtswidriger Eingriff.  Unter den Opfern befinden sich innerhalb weniger Monate auch gleich zwei besenderte Forschungswölfe – „Andrea“ und „Mirco“ – aus italienischen Universitätsprojekten.

Die Vorfälle zeigen schonungslos, wie willkürlich, mutwillig und grausam das dortige Abschusssystem agiert. Nachträgliche GPS-Datenanalysen des WWF bewiesen im Fall des im Juni in Tirol getöteten Rüden „Mirco“: Der Wolf war völlig unauffällig im hochalpinen Gelände unterwegs, ernährte sich von Wild und war zum Zeitpunkt des Abschussbeschlusses noch gar nicht im Land.
    • Wolf „Andrea“: Der junge Rüde wurde am 1. Februar 2026 im kärntnerischen Mölltal (Bezirk Spittal an der Drau) geschossen.
    • Wolf „Mirco“: Der Tiroler Abschuss im Bezirk Schwaz erfolgte am 21. Juni 2026.

Beispielfoto Wölfe.

Protestbriefe an die EU reichen nicht mehr aus

Nach solchen Skandalen ist der Aufschrei in den sozialen Netzwerken stets groß. Aktuell haben zwar 25 internationale Natur- und Tierschutzorganisationen eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Doch wir müssen der Realität ins Auge blicken: Reine Protestbekundungen in Brüssel verpuffen wirkungslos. Während die Mühlen der EU-Bürokratie monate- oder jahrelang mahlen, schaffen Länder wie Österreich tagtäglich vollendete Tatsachen.
Was es jetzt braucht: konsequenter juristischer Widerstand. Große, finanzstarke Organisationen wie der WWF dürfen sich nicht auf Pressemitteilungen und nachträgliche Analysen beschränken – sie müssen alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzen und diese Abschüsse direkt vor Ort stoppen. Es braucht aber auch den persönlichen Einsatz von Wolfsfreunden vor Ort in den Wolfsterritorien.

Der juristische Rechentrick: Wie Österreich bislang Klagen blockiert

Dass Naturschutzverbände schwer dazwischengrätschen können, liegt an einer bewussten Sabotage des Rechtsschutzes durch die österreichische Politik. Eigentlich hat der WWF vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) längst ein Grundsatzurteil erstritten, das Abschüsse in Österreich für illegal erklärt.
Um dieses Urteil und die lästigen Klagen der Naturschützer zu umgehen, nutzen Bundesländer wie Tirol, Kärnten und Salzburg einen juristischen Trick: Sie erlassen keine behördlichen Einzelfallentscheidungen (Bescheide) mehr, gegen die Verbände sofort vorgehen könnten. Stattdessen heben sie pauschale Verordnungen mit Gesetzescharakter aus der Taufe.
Gegen solche Verordnungen gibt es für Umweltverbände im österreichischen Recht keinen direkten, schnellen Rechtsschutz. Der einzige Weg führt über den langwierigen Verfassungsgerichtshof. Ein solches Verfahren dauert Monate – die Abschussverordnung gilt jedoch sofort. Jäger dürfen schießen (wie die aktuellen Meldungen über fünf neue Abschüsse allein in Kärnten zeigen). Dennoch müssten Klagen von den großen Verbänden wie WWF angegangen werden. Wenn das Gericht die Verordnung Monate später kippt, sind die bislang zur Jagd freigegebenen Wölfe zwar längst tot, das System muss aber darin gebremst werden, unumkehrbare Fakten zu schaffen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Der kritische Blick auf Besenderungen: Ein wandelndes Todesurteil?

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen die Praxis der Besendung von Wölfen zu Forschungszwecken schon lange mit großer Skepsis. Die aktuellen Tragödien in Österreich bestätigen unsere Befürchtungen: Die vermeintliche Wissenschaft wird für die Tiere oft zum Verhängnis.
Sobald ein Wolf ein GPS-Halsband trägt, sind seine Bewegungsdaten im System. In einer aufgeheizten politischen Landschaft, in der Behörden und Teilen der Jägerschaft jedes Mittel recht ist, um Abschüsse zu rechtfertigen, werden diese Daten zur Gefahr. Anstatt die Tiere zu schützen, erleichtern die Ortungssignale im schlimmsten Fall das gezielte Aufspüren und Töten.
Dass dies kein rein österreichisches Problem ist, zeigt der Blick vor die eigene Haustür. Auch in Deutschland endeten Besenderungen in der Vergangenheit viel zu oft tödlich:
    • Sachsen: Hier wurden besenderte Wölfe mehrfach Opfer von illegalen Abschüssen oder starben unter ungeklärten Umständen, nachdem ihr Aktionsradius bekannt war.
    • Niedersachsen (Fall Wolf „Alster“): Auch hier zeigt sich, wie ein besendertes Tier durch die behördliche Überwachung und die damit einhergehende öffentliche Debatte extrem verwundbar wird und im Fadenkreuz der Abschusspolitik landet

Wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn oder attraktive Forschungsgelder – zudem ist bereits bekannt, dass Wölfe weite Strecken wandern –  dürfen nicht auf Kosten des Überlebens der Individuen gehen. Wenn Besenderungen in der Praxis nicht absolut geheim gehalten werden können und den Behörden als Navigationshilfe für den Abschuss dienen, müssen sie ausgesetzt werden.

 

Quellen und weiterführende Informationen

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Hessen: Eilverfügung kippt Jagd auf Wolfswelpen

Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 3. Juli 2026 die vom Regierungspräsidium Kassel erlassene Abschussgenehmigung für Jungwölfe (Welpen) im Lahn-Dill-Kreis (Territorium Greifenstein) per Eilbeschluss vorläufig ausgesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Naturschutzorga statt. Die aufschiebende Wirkung der Klage verhindert bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren den Vollzug der Abschusspläne. Für das Greifensteiner Wolfsrudel bedeutet dieses Urteil einen wichtigen, rechtlichen Aufschub. Dennoch bleibt die Lage vor Ort für die Tiere kritisch. Das zeigt die aufgeheizte Stimmung im Raum Greifenstein sowie die anhaltende Gefahr illegaler Verfolgung in ganz Hessen. Wir erklären alle Zusammenhänge ausführlich in unserer Fotoreportage mit brandaktuellen Einblicken in das Territorium.

Die juristischen Hintergründe des gestoppten Abschusses

Das Regierungspräsidium Kassel hatte als obere Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sah vor, in der Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 insgesamt vier juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freizugeben. Weil im laufenden Monitoringjahr bereits zwei verendete Tiere im Territorium des Greifensteiner Rudels gefunden und auf die Quote angerechnet wurden, verblieben effektiv zwei zur Tötung freigegebene Jungwölfe.  Die behördliche Grundlage für diese Freigabe bildet der neue, revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen des Landwirtschaftsministeriums. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/01/hessen-perfide-abschussfreigabe-bricht-eu-recht-und-gefaehrdet-das-greifensteiner-rudel/
Dieser erlaubt es, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs zu töten, sofern sich die Population in einem vermeintlich günstigen Erhaltungszustand befindet. Basis für diese Gesetzesänderung war die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz im Frühjahr 2026 sowie vorangegangene Anpassungen des hessischen Jagdrechts im Herbst 2024.
Von den verbliebenen Welpen aus dem vergangenen Jahr leben nur noch zwei. Nach dem Willen der Hessischen Landesregierung sollten sie getötet werden, bzw. neue Welpen aus diesem Jahr. © Brigitte Sommer, Beispielfoto.

Die Freigabe zur Jagd. basiert  jedoch auf einer rechtswidrigen Prognoseentscheidung. Für das aktuelle Monitoringjahr liegen behördlich noch keine gesicherten Reproduktionsnachweise für das Greifensteiner Rudel vor. Es sollte demnach ohne verifizierte Welpenzahlen auf reinen Verdacht hin in ein geschütztes Rudel hineingeschossen werden. Dies verletzt nicht nur den Elterntierschutz, sondern gefährdet auch die Sozialstruktur des gesamten Rudels fundamental. Das Verwaltungsgericht Kassel folgte der Argumentation der Naturschutzinitiative als klagendem Verband im Eilverfahren, da ein Vollzug der Genehmigung irreversible Fakten geschaffen hätte, die im Hauptverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären.

Die Kernpunkte der gerichtlichen Presseinformation laut dpa

Das Gericht stützt seine vorläufige Entscheidung (den sogenannten Hängebeschluss) auf folgende Säulen:
  • Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG): Zur Gewährleistung des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz muss die Tötung der Jungwölfe gestoppt werden. Ein Vollzug der behördlichen Abschussgenehmigung würde unzweifelhaft irreversible Fakten schaffen. Eine spätere positive Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren ließe sich schlechterdings nicht rückgängig machen. 
  • Fehlende Entscheidungsreife: Das Gericht stellte klar, dass es der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel aktuell an der nötigen Entscheidungsreife fehlt. 
  • Eilantrag nicht aussichtslos: Die Richter betonten, dass der von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eingereichte Eilantrag auch unter Berücksichtigung der behördlichen Stellungnahme keineswegs offensichtlich aussichtslos erscheint.
Es gibt viele Teiche und Tümpel im Territorium. © Brigitte Sommer

Unser Video-Aufruf vom 2. Juli 2026. An dem Tag war noch nicht klar, dass das Gericht der Eilverfügung stattgeben wird.

Es gibt inzwischen sehr viele Nachahmer im Netz. Wolfsfreunde sollten hier kritisch sein und prüfen, ob diese Macher tatsächlich selbst vor Ort sind, oder nur Content kreieren, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Es gibt auch Orgas, die Informationen an Beörden weiterleiten, was absolut kontraproduktiv ist, da die Behörden ja die Wölfe schießen wollen. In Hessen dürfen nach der neuen Verordnung übrigens Staatsjäger (HessenForst) und Hobbyjäger schießen.

Das offizielle Wolfsmonitoring hatte anfangs ein klares Ziel: Den Wolf wissenschaftlich zu begleiten und zu schützen. Doch durch die Aufnahme ins Jagdrecht droht dieser positive Effekt ins Gegenteil umzukippen.
Wenn Staats- und Hobbyjäger die Daten – wie u. a. auch in Hessen – sammeln, entsteht ein riesiger Interessenkonflikt: Bewegungsprofile könnten genutzt werden, um Wölfe für Abschussgenehmigungen gezielt vom gleichen Personenkreis aufzufinden. Orgas und Personen, die hier zuarbeiten, schützen die Wölfe nicht, ganz im Gegenteil, wie wir in der weiteren Folge des Artikels noch erklären werden.
Wir rufen im Video zum Weiterwandern auf. Wer mit uns laufen möchte – wir wissen wo genau – sollte Mitglied werden. Seit der groß angelegten Intrige gegen unsere Vorsitzende im Schwarzwald https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig geben wir keine Informationen mehr an Fremde heraus und wir geben auch keine genauen Orte bekannt, damit Orgas, die die Daten an Behörden weitergeben, keine sensiblen Informationen erhalten können und uns nicht erneut solche Presseleute auf den Hals jagen können, die eben nicht seriös recherchieren möchten, sondern Stimmung machen möchten.
Dass wir im legalen Rahmen arbeiten und natürlich nichts zerstören, sondern dokumentieren,  braucht man dabei eigentlich nicht mehr zu erwähnen. Zeitungsberichte, die anderes behaupten, möchten ganz offensichtlich Tierschützer diffamieren.

Das Rudel Greifenstein – Nachkommen des Leuscheider Rudels mit dem Vaterwolf Milan

 

Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer
Tabelle aus Angaben der DBB-Wolf und Meldungen des WZH erstellt.

 

Das Territorium des Greifensteiner Rudels verteilt sich auf eine riesige Fläche. Wo, wenn nicht hier, sollten Wölfe endlich in Frieden leben können? © Brigitte Sommer

 

Die Risse an ungeschützten Schafen und Ziegen geschahen hauptsächlich im Bereich Allendorf und Hof Heisterberg. Betroffen waren keine Berufsschäfer, sondern Hobbyhalter. Doch es sind vor allem Pferdehalter, die in Greifenstein Stimmung machen. © Brigitte Sommer

Angespannte Stimmung in Greifenstein und politischer Druck

Die Stimmung in der Gemeinde Greifenstein und den umliegenden Ortschaften ist seit Monaten stark polarisiert und von politischem Druck geprägt. Lokale Politiker und insbesondere die Bürgermeisterin der Gemeinde stehen unter erheblicher Beeinflussung der ansässigen Pferde- und Weidetierhalter. Vorangegangene Vorfälle – wie ein Vorfall im Januar 2025, bei dem ein Jungtier zwei Reiterinnen über einen längeren Zeitraum im Wald folgte, sowie Nutztierrisse – wurden von der Lobby instrumentalisiert. Nur kurze Zeit später wurde ein Wolf dort tot aufgefunden. Wir berichteten und warnten hier bereits am 25.03.2025: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/27/hessen-und-der-wolf-zwischen-amigopolitik-illegaler-jagd-und-erneuter-ausrottung/
Besonders die Pferde- und Jagdlobby macht in der Region massiv Stimmung gegen das Greifensteiner Rudel. Mitte Mai 2026 geriet eine Koppel in Greifenstein in den Fokus, von der zehn Pferde ausbrachen, wobei zwei Tiere so schwer verletzt wurden, dass sie eingeschläfert werden mussten. Obwohl offizielle genetische Untersuchungen des Vorfalls im Juni 2026 sowohl das Greifensteiner Wolfsrudel als auch Hunde als Verursacher eindeutig entlasteten, wird das Thema von Seiten der Jagd- und Pferdehalterverbände weiterhin emotional bewirtschaftet. Auf Informationsveranstaltungen und über Petitionen fordern diese Gruppen eine massive Reduktion der Wolfsbestände und ein „aktives Wolfsmanagement“, was faktisch auf eine dauerhafte Bejagung abzielt.

Fördergelder kassieren, Herdenschutz blockieren: Das strukturelle Einfallstor der Agrar- und Pferdehalterlobby

Um die politische Dynamik zu verstehen, muss man die konkreten Aufgaben der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. (LPV) betrachten. Der Verband fungiert primär als Vergabestelle und Koordinator für beträchtliche Fördermittel des Landes Hessen, die für die Landschaftspflege und die Bewirtschaftung von sensiblem Naturschutzgrünland direkt an lokale Landwirte fließen. Genau hierin liegt aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. der eigentliche, strukturelle Skandal: Während die im Verband organisierten Akteure bereitwillig staatliche Fördergelder für die Bewirtschaftung ihrer Flächen einstreichen, weigern sich viele von ihnen beharrlich, die ebenfalls hochgradig geförderten Herdenschutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
In diesem Netzwerk bewegt sich auch die Greifensteiner Bürgermeisterin Marion Sander in ihrer öffentlichen Funktion, die dort im Vorstand aktiv ist. Anstatt eine klare, unabhängige Position für den gesetzlich verankerten Artenschutz einzunehmen, bewegen sich lokale Amtsträger in einem ständigen politischen Spagat. Es entsteht der Eindruck, dass das Narrativ vom „Problemwolf“ auf lokaler Ebene bereitwillig bedient wird, um dem Druck der einflussreichen Agrar-, Jagd- und Pferdehalterfunktionäre nachzugeben.
Besonders absurd wird die emotionale Stimmungsmache dieser Verbände in der Region, wenn man die offizielle Rissliste analysiert: Die dortigen Rinder- und Haupterwerbslandwirte und – Schäfer waren nach unseren Recherchen im Raum Greifenstein überhaupt nicht von Wolfsrissen betroffen. Die wenigen, ungeschützten Schäden betrafen reine Hobbyhaltungen abseits der professionellen Agrarbetriebe. Dennoch nutzen die in den regionalen Netzwerken organisierten Gruppen das Greifensteiner Rudel als reines, populistisches Feindbild, um von der eigenen Pflicht zur Co-Existenz und von Versäumnissen bei der eigenen Zaun- und Haltungspraxis abzulenken. Anstatt dass die lokalen Betriebe und Halter im Rahmen einer nachhaltigen Landschaftspflege zur „guten fachlichen Praxis“ beim Zaunbau verpflichtet werden, wird das Greifensteiner Rudel zur Zielscheibe einer künstlich inszenierten Existenzangst gemacht, die jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt. Hier ein aktuelles Negativbeispiel: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/permalink/4588596618080208/

Neuer Wolfsmanagementplan für Hessen

Mit dem novellierten Wolfsmanagementplan für Hessen wurden der Lobby von Seiten der Politik ja praktisch alle Wünsche erfüllt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. üben starke Kritik an diesem Papier. Es ist unten verlinkt. Der neue Plan stellt einen eklatanten Rückschritt für den Natur- und Tierschutz dar. Der angeglich erreichte gute Erhaltungszustand und die darin verankerte pauschale Bestimmung, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs pro Territorium ohne vorherige Schadensnachweise zu töten, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Indem das Landwirtschaftsministerium auf bloße Schätzungen setzt, öffnet es der Willkür Tor und Tür.
Besonders skandalös: Der Herdenschutz spielt im neuen Plan faktisch keine Rolle mehr. Anstatt Weidetierhalter konsequent in die Pflicht zu nehmen, wolfsabweisende Zäune zu errichten und den nachweislich wirksamen Schutz aktiv umzusetzen, belohnt das Papier mangelnde Prävention. Bei den angeblichen Rissvorfällen im Lahn-Dill-Kreis war in den betroffenen Betrieben oft nicht einmal ein einfacher Grundschutz vorhanden! Dass nun ohne vorherigen Nachweis von Schäden an ordnungsgemäß geschützten Weiden pauschal bis zu 40 Prozent der Welpen (verharmlosend als „Jungwölfe“ deklariert) geschossen werden dürfen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und bricht europäisches Recht. Hier wurde eine reine Abschussschablone geschaffen, die das absichtlich strukturelle Versagen beim Herdenschutz vertuschen soll.

Die offiziellen Zahlen entlarven die sinnlose Abschusspolitik

Wie absurd dieses Vorgehen ist, zeigt der unbestechliche Blick auf die brandaktuellen Daten des Wolfszentrums Hessen (WZH). Für das abgelaufene Monitoringjahr 2025/2026 wurden in ganz Hessen zwar mindestens 113 durch Wölfe geschädigte Nutztiere registriert – doch die amtliche Schadensliste offenbart die eigentliche Ursache: Bei über 90 Prozent dieser bestätigten Übergriffe war schlichtweg kein empfohlener Grundschutz vorhanden. Es traf fast ausnahmslos ungesicherte Weiden oder Hobbyhaltungen. Professionelle Betriebe, die wolfsabweisende Zäune konsequent nutzen, blieben praktisch schadensfrei. Auch im neuen Kalenderjahr setzt sich dieser Trend fort: Die behördlichen Prüfprotokolle der Regierungspräsidien weisen bei den wenigen echten Wolfsrissen in der Spalte zur guten fachlichen Praxis fast flächendeckend ein klares „Nein“ beim Grundschutz auf. Die amtlichen Zahlen belegen damit zweifelsfrei: Nicht der Wolf ist das Problem, sondern das eklatante Versäumnis beim Zaunbau. Dass die Landesregierung diese mangelnde Prävention nun mit Abschussgenehmigungen belohnt, statt den Herdenschutz konsequent nicht nur zu fördern (neu sogar für Pferde, Rinder und Esel), sondern einzufordern, ist ein naturschutzrechtlicher Offenbarungseid.
Weidtierhaltung draußen spielt im Raum Greifenstein fast keine Rolle. Pferde und Kühe werden nur hinter rudimentären Litzen gehalten, doch das Rudel Greifenstein machte bislang gar keine Anstalten, Pferde oder Rinder anzugreifen. Doch natürlich sagen Wölfe zu Ziegen und Schafen, die ihnen praktisch auf dem Präsentierteller serviert werden, nicht „Nein“. © Brigitte Sommer

 

Wolfslosung findet man nicht mit technischem Schnickschnack, sondern vor allem durch Intuition und einem Gespür für Wölfe auf langen Wandertouren. Da Wölfe die Grenzen ihrer Territorien mit ihrem Kot markieren, können wir uns durch Losungsfunde ein Bild machen und unsere Patrouillen entsprechend ausrichten. © Brigitte Sommer

 

Unser Vereinsmitglied Gudrun lässt ihre Hündin zur Wolfslosungsspürhündin ausbilden. Alba hilft uns inzwischen sehr bei unseren Einsätzen. Auch bei toten Tieren kann sie uns helfen. Möchte sie die Spur weg vom toten Tier lieber nicht verfolgen, könnte es sich entweder um einen Riss handeln, oder aber ein durch Wölfe nachgesorgtes Reh.© Brigitte Sommer

 

Wie schnell ein totes Tier in der Natur verwertet wird, zeigt sich hier: Das Foto entstand nur einen Tag vorher. Foto: privat.

 

Illegale Verfolgung: Das schleichende Sterben hessischer Territorien

Dass erfolgreiche Klagen, wie vor dem Verwaltungsgericht Kassel, keinen verlässlichen Schutz vor der Realität im Wald bieten, belegt das kontinuierliche Verschwinden etablierter Wolfsterritorien in Hessen. Während die Politik suggeriert, die Wolfsbestände würden unkontrolliert wachsen, dokumentieren offizielle Angaben und unsere Recherchen einen gegenteiligen Trend. Ein Großteil der nachgewiesenen Territorien existiert heute nicht mehr, da die Tiere spurlos verschwunden sind.
Die Bilanz des hessischen Wolfsvorkommens abseits des Greifensteiner Rudels:

Das Verschwinden betrifft nicht nur sesshafte Rudelstrukturen. Auch durchziehende Einzelwölfe, die auf der Suche nach neuen Territorien sind, werden immer wieder illegal beseitigt. Ein aktueller Verdachtsfall im Main-Kinzig-Kreis untermauert diese Annahme. https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

 

Diese Foto hat uns ein Wolfsfreund zugesendet. Es gibt doch viele Freunde der Wölfe in der Region. Ein herzliches Dankeschön. Foto: privat.

 

An jeder Ecke befinden sich – wie überall – Hochsitze. Mittig hinten zu sehen. Bei diesem ist kein Kugelfang zum bergabliegenden Wanderweg. © Brigitte Sommer

 

An der Ulmbachsperre ist ein Campingplatz mit Badestelle. © Brigitte Sommer

 

Ein riesiges Gebiet mit viel Platz für Wildtiere. © Brigitte Sommer

 

Alles in der Natur wird verwertet: Tagpfauenauge auf Marderlosung. © Brigitte Sommer

 

Danke an die Wanderer, die uns dieses Bild geschickt haben. Foto: privat.

 

Überall Hochsitze.In der blauen Tonne befindet sich Mais zum „Ankirren“ von Wildschweinen. Foto: privat.

 

Der Bock als Gärtner: Der massive Interessenkonflikt im staatlichen Monitoring

Ein weiterer Kernskandal ist die Struktur des offiziellen Wolfsmonitorings in Hessen, die einen unübersehbaren Interessenkonflikt birgt. Seit der Neuzuordnung des Wolfszentrums Hessen (WZH) zum Landesbetrieb HessenForst und der gezielten Ausbildung von Hobbyjägern zu offiziellen „ehrenamtlichen Wolfsberatern“ wird der Bock buchstäblich zum Gärtner gemacht. Das WZH erfasst über dieses Netzwerk systematisch Bewegungsprofile, Fotofallen-Daten und Standortnachweise der Wölfe. Dieselben Daten, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten, werden durch die Neuausrichtung des Jagdrechts nun jedoch als direkte logistische Grundlage genutzt, um Abschüsse vorzubereiten. Die Jägerschaft sammelt so die Standortdaten ihrer potenziellen Abschussobjekte im Grunde selbst. Dass ausgerechnet eine Lobbygruppe, die den Wolf öffentlich als „Schadfaktor“ brandmarkt, die Hoheit über die Datenerhebung im Wald besitzt, entzieht dem staatlichen Monitoring jede Unabhängigkeit und wissenschaftliche Neutralität. Es dient in der Praxis nicht mehr dem Artenschutz, sondern der gezielten Lokalisierung von Wölfen zur Freigabe für die Flinte.

Ausbau unserer unabhängigen Wolfsschutzpatrouillen

Um dem illegalen Verschwinden von Wölfen entgegenzuwirken und das Greifensteiner Rudel effektiv vor Übergriffen zu schützen, organisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren zielgerichtete Schutzpatrouillen. Unsere Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer hat zusammen mit einem ehrenamtlichen Team das Kerngebiet des Rudels im Lahn-Dill-Kreis über mehrere Tage hinweg erneut erwandert.
Durch diese intensive Felderkundung haben wir einen detaillierten Überblick über die lokalen Gegebenheiten und die Streifgebiete des Rudels gewonnen. Diese Erkenntnisse dienen als Basis für unsere vereinsinternen Wolfsschutzpatrouillen. Unsere Teams werden ab sofort im Revier Präsenz zeigen, um die Einhaltung des Gerichtsbeschlusses zu überwachen, illegale Aktivitäten im Wald zu dokumentieren und den Schutz der verbleibenden Wölfe unabhängig zu begleiten.
Es dokumentierten u. a. Brigitte (links), Gudrun und Alba. Hinweisgeber und aktive Mitglieder können sich sicher sein, dass wir ihre Identität schützen. Informanten garantieren wir Quellenschutz. Foto: Privat.

Aktiv werden für den Wolfsschutz: Schützen Sie mit uns die hessischen Wölfe

Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Kassel hat uns eine Atempause verschafft, doch die Arbeit im Wald fängt jetzt erst an. Um illegale Verfolgungen zu verhindern und eine lückenlose, unabhängige Dokumentation zu gewährleisten, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Werden Sie Teil unserer Wolfsschutzpatrouillen!
Das gemeinsame Erkunden der Wolfsterritorien ist nicht nur ein unschätzbarer Dienst für den Artenschutz, sondern bietet auch enorme persönliche Vorteile. Das Wandern in der Natur hat nachweislich tiefgreifende gesundheitliche Aspekte:
    • Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems: Das gleichmäßige Gehen in wechselndem Terrain trainiert Herz und Lunge sanft, aber hocheffektiv.
    • Nachhaltiger Stressabbau: Der Aufenthalt im Wald senkt nachweislich das Stresshormon Cortisol, beruhigt das Nervensystem und stärkt die psychische Widerstandskraft.
    • Aktivierung des Immunsystems: Die Bewegung an der frischen Waldluft regt die Produktion körpereigener Abwehrzellen an.

Verbinden Sie das Angenehme mit dem Nützlichen: Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes und leisten Sie gleichzeitig einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz des Greifensteiner Rudels. Ob als aktiver Patrouillengänger im Wald oder durch eine feste Mitgliedschaft, die unsere Arbeit dauerhaft rechtssicher finanziert – jede helfende Hand zählt. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen:

Neuer Wolfsmanagementplan Hessen: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-06/20260630_wmp_final_veroeffentlichung_abgestimmt_al6.pdf

Unsere Kritik zum Vorhaben Wolfsmanagementplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

Gerichtsentscheidung zum Eilverfahren Greifenstein: https://www.sueddeutsche.de/wissen/tierschutz-debatte-eilantrag-bremst-wolfsjagd-im-lahn-dill-kreis-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-330290

Hier zeigen wir die schlechten Zäune: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/29/richtigstellung-woelfe-in-greifenstein-nicht-verantwortlich-fuer-tote-und-verletzte-pferde/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

Hessen: Perfide Abschussfreigabe bricht EU-Recht und gefährdet das Greifensteiner Rudel

Die hessische Landesregierung macht Ernst mit ihrem beispiellosen Frontalangriff auf den Arten- und Naturschutz. Das Regierungspräsidium Kassel hat als obere Jagdbehörde am 30. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 1. Juli 2026 den Abschuss von vier juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis freigibt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilen diesen rücksichtslosen Vorstoß aufs Schärfste. Es handelt sich hierbei um ein rein politisch motiviertes Spektakel, das vor Gerichten keinen Bestand haben wird.

Jagdrecht als Instrument zur Ausrottung

Wir werden auch hier wieder erwägen, Strafanzeige zu stellen! Bereits mit der novellierten Jagdverordnung zum 1. April 2026 hat Hessen den Druck auf die heimische Tierwelt drastisch verschärft. Dass der Wolf nun über das Bundesjagdgesetz „reguliert“ werden soll, ist der traurige Höhepunkt dieser rückschrittlichen Politik. Der Plan, bis zu 40 % der diesjährigen Welpen eines Rudels abzuschießen, ist schlicht perfide. Im ohnehin sehr kleinen Greifensteiner Rudel, das von den Wolfseltern des Leuscheider Rudels abstammt, bedeutet diese Quote einen schweren, existenzbedrohenden Eingriff. Es ist ein eklatanter Verstoß gegen die strengen Schutzregelungen der europäischen FFH-Richtlinie. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

Absurde Prognosen statt Fakten

Beispielfoto Wolfswelpen im Altern von drei Monaten.
Besonders skandalös ist die Begründung der Behörde: Sie räumt selbst ein, dass für das aktuelle Monitoringjahr 2026/2027 noch überhaupt keine Reproduktionsnachweise für Wölfe in Hessen vorliegen. Die Abschussgenehmigung basiert auf einer reinen „Prognoseentscheidung“. Es wird also auf bloßen Verdacht und ohne verifizierte Welpenzahlen in ein geschütztes Rudel hineingeschossen. Da im Vorfeld bereits zwei Totfunde im Territorium registriert wurden, reduziert sich die Freigabe zwar effektiv auf zwei Tiere – das macht das Vorgehen jedoch nicht weniger illegal. Die Bejagung ab Juli trifft hilflose, wenige Wochen alte Welpen, gefährdet den Elterntierschutz und zerstört die soziale Struktur des Rudels fundamental.

Totalversagen beim Herdenschutz belohnt

Die Behauptung, der Abschuss im Lahn-Dill-Kreis erfolge aufgrund gestiegener Nutztierrisse, ist ein altbekanntes, falsches Narrativ. Die Realität vor Ort spricht eine völlig andere Sprache: Bei den vermeintlichen Vorfällen im Lahn-Dill-Kreis war in den betroffenen Betrieben oft nicht einmal ein einfacher Grundschutz vorhanden!
Wissenschaftliche Studien belegen seit Jahren, dass das Abschießen von Wölfen Risse an Weidetieren nicht reduziert, sondern durch die Zerschlagung der Rudelstrukturen oft sogar erhöht. Unerfahrene Jungtiere, die nicht mehr vom intakten Verband versorgt werden, weichen erst recht auf ungeschützte Weidetiere aus. Anstatt flächendeckend den nachweislich wirksamen Herdenschutz – wie wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde – zu fordern, missbraucht die hessische Politik den Wolf als Sündenbock, um vom eigenen strukturellen Versagen abzulenken und die Pflichten der Tierhalter herunterzuspielen.

Aktiv werden: Aufruf zu Mahnspaziergängen!

Wir lassen die Wölfe des Greifensteiner Rudels nicht schutzlos im Visier der Jäger! Das offizielle Wolfsterritorium erstreckt sich im Lahn-Dill-Kreis. Um die bedrohten Welpen im Auge zu behalten, müssen wir jetzt sichtbare Präsenz zeigen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft daher ab sofort zu friedlichen Mahnspaziergängen direkt im dokumentierten Kerngebiet des Rudels auf.
Wir treffen uns regelmäßig in den bekannten Streifgebieten und Schwerpunktgemeinden:
    • Greifenstein, Rodenrodt & Ulm (Kerngebiet des Territoriums)
    • Ehringshausen
    • Allendorf (im unmittelbaren Grenzbereich zum angrenzenden Lahntal)

Kommt zahlreich, bringt eure Kameras und Mobiltelefone mit, zeigt Gesicht und helft uns dabei, dass die Jäger nicht unerkannt bleiben. Infos über das Gebiet auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/29/richtigstellung-woelfe-in-greifenstein-nicht-verantwortlich-fuer-tote-und-verletzte-pferde/
Beispielfoto Wolfsrudel.

Präsenz im Wald schützt Leben

Nur durch maximalen öffentlichen Druck können wir dieses Unrecht stoppen!
Unser Appell bleibt unmissverständlich: Der Wolf ist eine geschützte Schlüsselart für ein gesundes Ökosystem und kein Freiwild für die Jagdlobby. Wir werden diese skandalöse Allgemeinverfügung nicht tatenlos hinnehmen.

Um weiterhin unabhängig und konsequent arbeiten zu können – insbesondere bei Monitoring, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit, benötigen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. deutlich mehr finanzielle Unterstützung. Nur so können kleinere Organisationen gegenüber etablierten Akteuren an Gewicht gewinnen.

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Quellen:

https://rp-kassel.hessen.de/revieruebergreifender-managementplan-fuer-das-land-hessen-im-jagdjahr-20262027

Illegale Tötungen von Wölfen in den Niederlanden und die Konsequenzen für Deutschland

In den Niederlanden wurden zwischen Oktober 2021 und März 2026 mindestens 41 Wölfe illegal getötet. Das geht aus einer Studie des unabhängigen Wildlife-Crime-Forschungsbüros EcoJust hervor, die gerade veröffentlicht wurde.

Die Autorinnen sprechen von organisierter Wilderei: Viele Tiere wurden erschossen, vergiftet oder absichtlich überfahren. Die Kadaver wurden gezielt beseitigt – vergraben, verbrannt oder in Güllegruben entsorgt –, um Spuren zu verwischen. Damit fiel etwa jeder siebte genetisch nachgewiesene Wolf der Wilderei zum Opfer. Die Studie sieht Wilderei nicht als Einzelfall, sondern als systematische Bedrohung, begünstigt durch mangelnde Strafverfolgung und gesellschaftliche Polarisierung.
Beispielfoto Wolfswelpe. © Brigitte Sommer
Ein prominentes Beispiel ist der Wolf Bram (GW3237m) aus der Region Utrechtse Heuvelrug. Nach mehreren Vorfällen mit Menschen erstellte die Provinz Utrecht eine Abschussgenehmigung. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/04/der-kaltbluetige-abschuss-von-wolf-bram-ein-verlust-fuer-natur-und-menschlichkeit/
Am 1. Dezember 2025 wurde Bram jedoch um 23:10 Uhr erschossen – deutlich außerhalb der erlaubten Zeit (nur bis eine Stunde nach Sonnenuntergang). Kritiker, dazu gehören auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werfen vor, dass Brams angeblich auffälliges Verhalten massiv übertrieben dargestellt wurde. Zudem wurden fachgerechte Vergrämungsmaßnahmen nicht oder nur unzureichend durchgeführt. Stattdessen ist Bram zum Sündenbock gemacht worden. Sein Tod als Vater und Partner  hinterlässt eine Lücke im einzigen Rudel der Region. Mehrere Tierschutzorganisationen und die Werkgroep Wolf Leusden kritisieren die Vorgänge scharf und fordern Konsequenzen. Die Provinz bewertete es intern als „leichte Übertretung“ und hat nicht weiter gehandelt und es nicht nach außen kommuniziert. Erst eine WOO-Anfrage (vergleichbar mit unseren UIG-Anfragen)  brachte diese Ungeheuerlichtkeit überhaupt ans Tageslicht.

Parallelen und Entwicklungen in Deutschland

In Deutschland zeigt sich ein vergleichbares Bild. Seit der Rückkehr der Wölfe wurden bundesweit rund 126 illegale Tötungen dokumentiert (DBBW-Daten, Stand Juni 2026). In den letzten fünf Jahren kamen mehrere Dutzend bestätigte Fälle hinzu, bei einer erheblichen Dunkelziffer. Viele Kadaver werden nicht gefunden, und die Aufklärungsquote bleibt niedrig.
Ab dem 1. Juli 2026 wird der Wolf in Deutschland in das Jagdrecht aufgenommen. Dies erleichtert künftig massenweisse Tötungen von Wölfen „legal“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt Abschüsse grundsätzlich ab – egal ob illegal oder im Rahmen eines sogenannten Wolfsmanagements. Aus unserer Sicht ist eine Bestandsregulation durch Tötung weder ethisch gerechtfertigt, noch notwendig. Stattdessen sollten präventive Maßnahmen wie konsequenter Herdenschutz und Aufklärung im Mittelpunkt stehen.
Die niederländischen Erfahrungen – systematische Wilderei und der umstrittene Fall Bram – sollten in Deutschland als Warnung dienen. Illegale Tötungen, wir berichten hier über einen aktuellen Fall in Sachsen-Anhalt https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/26/wolfsschutz-deutschland-e-v-will-pathologisch-bestaetigte-illegale-wolfstoetung-in-sachsen-anhalt-aufklaeren/
und die Normalisierung von Abschüssen gefährden die Rudelstrukturen und den Erhalt der Wolfspopulation. Effektiv ist die konsequente Umsetzung von Herdenschutz und die Vermeidung unnötiger Eskalation und der auch durch Massenmedien und Politik geschürte Hass auf Wölfe. 
Wolfswelpen. © Brigitte Sommer
Quellen:
Englische Version:
„Back in the Crosshairs: Wolf poaching in the Netherlands“
Englische PDF
 
Niederländische Originalversion:
„Terug in het vizier: Wolvenstroperij in Nederland“
Niederländische PDF
(Veröffentlicht am 23. Juni 2026 von EcoJust, Autorinnen: Pauline Verheij & Naomi Louchouarn)
Zusätzliche Seite mit Infos:
ecojust.eu – Berichtsseite

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Verbandsklagerecht gekippt – Wir haben seit Jahren gewarnt und lagen damit richtig!

Während manche Naturschutzverbände mit dem Argument der Klagefähigkeit noch weiter um Spenden warben, wird der Naturschutz jetzt mundtot gemacht. Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist beschlossen. Dies ist ein weiterer schwerer Schlag gegen den effektiven Natur- und Tierschutz – besonders für den Wolf. Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verabschiedet. Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr bei Infrastrukturvorhaben, strenge Präklusion, Befristung der Anerkennung von Verbänden und eine engere Auslegung der „tatsächlichen Betroffenheit“.

Das Gesetz geht nun in den Bundesrat – und schwächt den rechtlichen Schutz von Natur und Arten wie dem Wolf massiv. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. haben genau davor seit Jahren gewarnt. Zuletzt im Februar 2026 haben wir in unserem Artikel zum Gesetzentwurf BT-Drs. 21/4146 klar Stellung bezogen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/
Beispielfoto Wolfsfamilie.
Diese „Reform“ ist eben kein Bürokratieabbau, sondern ein systematischer Abbau von Bürger- und Verbandsrechten. Sie ermöglicht irreversible Tatsachen vor Gericht und erschwert es Verbänden und Vereinen für den Wolf und seine Lebensräume einzustehen.Während wir seit Jahren auf die drohende Schwächung hingewiesen haben, haben große Umwelt- und Naturschutzorganisationen noch bis vor kurzem mit genau diesem Instrument geworben: „Werdet Mitglied und spendet – denn nur wir können klagen!“
Diese Botschaft war jahrelang zentral in Spendenaufrufen und Mitgliederwerbung: Diese Verbände positionierten sich als die einzigen wirksamen „Anwälte der Natur“, die Dank Verbandsklagerecht vor Gericht ziehen könnten – im Gegensatz zu kleinen und jungen Vereinen, die noch kein Klagerecht erringen konnten.  Nun, da die Politik das Klagerecht massiv einschränkt, stehen genau diese Großorganisationen vor den Trümmern ihrer eigenen Argumentation.

Wir haben auch versucht das Klagerecht zu ereichen, aber nie darauf alleine gesetzt. Stattdessen haben wir immer betont: Effektiver Wolfsschutz braucht unabhängige, vor Ort aktive Vereine, die nicht auf Großbürokratien und Kompromisse angewiesen sind. Die jetzige Entwicklung zeigt leider, wie berechtigt unsere Warnungen waren.

Was die Novelle konkret bedeutet

  • Projekte können trotz laufender Klagen weitergebaut werden – irreversible Schäden an Lebensräumen sind vorprogrammiert.
  • Einwände müssen extrem früh und vollständig vorgebracht werden, sonst sind sie ausgeschlossen.
  • Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird befristet und bürokratisch erschwert – ein Schlag besonders gegen kleinere und spezialisierte Vereine.
  • Das Ganze wird als „Planungsbeschleunigung“ verkauft, obwohl Studien und Statistiken seit Jahren zeigen, dass Verbandsklagen nur einen minimalen Anteil an Verzögerungen ausmachen.

Die großen Verbände kritisieren das jetzt zu Recht. Aber wo war diese lautstarke Opposition, als sie noch mit dem Versprechen „Wir klagen für euch“ Mitglieder und Spenden gesammelt haben?

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Bringt es etwas, die Abgeordenten anzuscheiben?

Wir meinen Nein, das ist nur Beschäftigungstherapie. Das Gesetz bedarf nämlich nicht der Zustimmung des Bundesrates (es ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz).

  • Der Bundesrat hat sich bereits am 6. März 2026 in einer Stellungnahme zum ursprünglichen Entwurf geäußert. Diese war in Teilen kritisch (vor allem wegen befürchteter neuer Bürokratie durch die Befristung der Anerkennung und Mehraufwand für Länder und Verbände), hat aber keine grundsätzliche Blockadehaltung gezeigt.
  • Nach der Bundestagsverabschiedung am 25. Juni 2026 geht das Gesetz nun formal in den Bundesrat. Dort kann er:
    • Einspruch einlegen (den der Bundestag aber mit einfacher Mehrheit zurückweisen kann).
    • Oder den Vermittlungsausschuss anrufen.

Beides ist möglich, aber wenig aussichtsreich, weil die schwarz-rote Koalition im Bundestag eine stabile Mehrheit hat und das Projekt eine Kernforderung aus dem Koalitionsvertrag ist (Planungsbeschleunigung). Viele Länder (besonders Unions- und SPD-regierte) stehen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.

Realistische Prognose

Das Gesetz wird voraussichtlich ohne größere Verzögerung den Bundesrat passieren (oder der Einspruch wird zurückgewiesen) und kurz danach verkündet werden. Inkrafttreten wahrscheinlich kurz nach Verkündung oder zu einem festen Stichtag im Sommer/Herbst 2026.
Während das Verbandsklagerecht also nun mit der UmwRG-Novelle massiv eingeschränkt wird und unabhängigen Naturschutzinitiativen künftig die rechtlichen Werkzeuge aus der Hand geschlagen werden, treten zum 1. Juli 2026 in mehreren Bundesländern – allen voran Niedersachsen – neue Wolfsmanagementpläne in Kraft. Die Weichen wurden bereits hier gestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
Diese erleichtern das Töten von Wölfen erheblich: Nach wiederholten Rissen können Interventionsgebiete ausgewiesen werden, in denen ganze Rudel inklusive Jungtiere abgeschossen werden dürfen. Zusammen mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht entsteht so ein doppelter Angriff auf den Artenschutz: Einerseits werden die rechtlichen Kontrollmöglichkeiten von Verbänden beschnitten, andererseits werden behördliche und jagdliche Maßnahmen gegen den Wolf massiv ausgeweitet. Genau in dem Moment, in dem Bürger und kleine Vereine weniger wirksam gegen Fehlentscheidungen vorgehen können, wird der Weg für einen deutlich aggressiveren Umgang mit dem Wolf freigemacht. Das zeigt deutlich, wohin die Reise geht: weg vom strengen europäischen Artenschutz hin zu einer Politik, die den Wolf primär als Störfaktor behandelt und von essentiellen echten Problemen ablenkt. 

Kritik und Hoffnung

Die Novelle versucht, auf das „europarechtliche Mindestmaß“ abzusenken, geht aber teilweise darüber hinaus und riskiert neue Rügen durch EuGH oder Aarhus Compliance Committee. Befürworter (Regierung) argumentieren mit ausreichender Anpassung und bestehender BVerwG-Rechtsprechung. Rechtsexperten halten es für wahrscheinlich, dass Verbände oder Kommission bald klagen oder Vorlageverfahren anstoßen werden. https://rsw.beck.de/zeitschriften/nvwz/meldung/2026/04/30/umwrg–nach-der-novelle-ist-vor-der-novelle
Der Artikel aus dem April ist eine sehr gute, kritische juristische Einordnung der geplanten (damals noch bevorstehenden) Novelle. Schlacke beleuchtet vor allem die Risiken hinsichtlich Völker- und Unionsrecht, die Befristung der Anerkennung (die sie als unnötigen Bürokratieaufbau kritisiert) und die begrenzte Beschleunigungswirkung der Maßnahmen.
Besipielfoto Wolf.

Unsere Konsequenz

Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird auch unter den neuen, erschwerten Bedingungen nicht aufgeben. Wir setzen weiter auf direkte, vor-Ort-Arbeit, Öffentlichkeitsdruck, rechtliche Schritte wo möglich und die Unterstützung von unseren Mitgliedern und Förderern. Wer den Wolf wirklich schützen will, sollte jetzt nicht nur die Großverbände, sondern vor allem unabhängige, spezialisierte Vereine wie uns stärken. Denn genau wir von Wolfsschutz-Deutsschland e. V.  werden in Zukunft noch wichtiger, weil wir unabhängig, mutig, schnell ohne große Bürokratie und stark vor Ort sind.  

Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Wolfsschutz-Deutschland e. V. will pathologisch bestätigte illegale Wolfstötung in Sachsen-Anhalt aufklären

In der Datenbank der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBB-Wolf) finden sich Fälle, die längere Zeit als „unklar“ geführt wurden, bevor das Ergebnis in „illegale Tötung“ abgeändert wird. Dies kann die öffentliche Wahrnehmung und den Fortgang der Ermittlungen erschweren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben jetzt einen Fall aus dem Dezember 2025 identifiziert, der bisher noch nicht ausreichend öffentlich thematisiert wurde. Wir setzen wieder eine Belohnung von 1.000 Euro aus. 

Der Fall

  • 15. Dezember 2025, Hohes Holz / Ursprungsterritorium Huy (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt): Jährling, männlich, GW5271m – pathologisch bestätigte illegale Tötung.
Das Territorium Huy (HUY) ist ein relativ junges Wolfsgebiet in Sachsen-Anhalt. Es liegt in der intensiv landwirtschaftlich geprägten Magdeburger Börde, westlich von Halberstadt/Oschersleben, und umfasst das Huy-Gebirge sowie umliegende Waldkuppen. Ähnlich wie das benachbarte Territorium Hohes Holz (HOZ) liegt es inselartig in der offenen Bördelandschaft.Das Territorium wurde erstmals im Monitoringjahr 2024/25 offiziell bestätigt. Das Wolfskompetenzzentrum (WZI) konnte bereits kurz nach den ersten Verdachtsmeldungen die Reproduktion nachwiesen. Zwei Welpen wurden von den Eltern aufgezogen, erkrankten allerdings früh an Räude, überlebten diese aber und zeigten bis Sommer 2025 eine deutliche Erholung. Das Gebiet dient als wichtiger Trittstein und Verbindung zwischen den Wolfsvorkommen im Harz und den nördlicheren Flachlandgebieten Sachsen-Anhalts. Der getötete Jährling GW5271m stammte aus diesem jungen Territorium. In neu besiedelten Gebieten wie dem Huy können solche Verluste das Rudels besonders stark beeinträchtigen.
Das Territorium Hohes Holz (HOZ) wird derzeit ausschließlich vom Rüden GW4365m besetzt. Der Wolf mit unklarer Herkunft konnte im Monitoringjahr 2024/25 erstmals klar als territoriales Einzeltier identifiziert werden – sowohl genetisch als auch durch Fotofallen. Bislang gibt es keine Hinweise auf eine Partnerin oder weitere Wölfe im Territorium, weshalb es sich vorerst um ein Einzeltier-Territorium handelt. Der Rüde hält sich in dem inselartig in der Magdeburger Börde liegenden Waldgebiet auf, das ihm inmitten der intensiv genutzten Ackerlandschaft
gute Deckung und ausreichend Beute bietet.
Im Dezember 2025 war es vielerorts kalt. Vielleicht erinnert sich jeman an ungewöhnliche Vorkommnisse? Beispielbild Wolfsjährling. © Brigitte Sommer

Transparenz und Bearbeitung

Längere Verweildauer von bestätigten Fällen in der Kategorie „unklar“ kann verschiedene Gründe haben – unter anderem eine hohe Auslastung der Labore oder längere Abstimmungsprozesse zwischen Behörden. Dennoch ist eine zügigere Klärung und transparente Kommunikation wünschenswert, damit solche Vorkommnisse nicht aus dem Fokus geraten.

Sorge vor zunehmenden illegalen Tötungen

Mit der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs und seiner Aufnahme in das Bundesjagdgesetz sowie der Landesjagdgesetze besteht die Befürchtung, dass die Hemmschwelle für illegale Tötungen künftig weiter sinken könnte. Eine solche Entwicklung würde die Akzeptanz in Punto Ermittlungen in der Bevölkerung belasten und dem Ansehen von Behörden und Polizei weiter schaden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Landkreis Börde. Zusätzlich setzen wir eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung und Ergreifung der Täter beitragen. Hinweise können vertraulich bei uns eingehen.

Appell an die Behörden

Wir appellieren an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die DBB-Wolf, die Bearbeitung bestätigter Fälle möglichst zu beschleunigen und zeitnah klare Informationen zu veröffentlichen. Nur eine konsequente Aufklärung illegaler Tötungen kann das Vertrauen stärken und einer immer weiteren Zunahme solcher Kriminaldelikte entgegenwirken. Illegale Tötungen von Wölfen bleiben strafbar. Eine konsequente Verfolgung liegt daher im Interesse aller Beteiligten.

Hinweise zu dem genannten Fall nehmen wir gerne entgegen. Wir garantieren Quellenschutz: Mail: Brigitte.Sommer@Wolfsschutz-Deutschland.de oder Hotline: 0176- 48732612

Wolfsschutz-Deutschland e. V. sucht dringend aktive Mitglieder, die bereit sind, vor Ort in den Wolfsgebieten mitzuwirken. Ob in Sachsen-Anhalt oder anderen Bundesländern – wir brauchen engagierte Menschen, die in den Territorien wie Huy, Hohes Holz oder anderen Hot-Spots Augen und Ohren offen halten,  dokumentieren und bei der Aufklärung von Vorfällen helfen. Wer Lust hat, sich aktiv für den Schutz der Wölfe einzubringen und nicht nur digital mitzuwirken, ist bei uns herzlich willkommen. Kommt mit in unsere Teams vor Ort – gemeinsam sind wir stärker: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

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Perfider Plan in Hessen: Bis zu 40 % der Welpen abschießen – während Rudel schon vorher systematisch dezimiert wurden

Selbst Kritiker geben zu: Hessen hat überhaupt keinen Wolfsbestand, der „gemanagt“ werden müsste. Im Gegenteil: Der Bestand ist klein und schrumpft weiter. Trotzdem treibt Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) einen sogenannten „Wolfsmanagementplan“ voran, der den Abschuss von bis zu 40 % der „Jungwölfe“ eines Rudels ermöglichen soll. Gleichzeitig sterben im Territorium Greifenstein auffällig viele Wölfe unter fragwürdigen Umständen.

Der Begriff „Jungwölfe“ wird unserer Meinung nach bewusst gewählt, weil er technisch-neutral klingt und darüber hinwegtäuscht, dass es sich in der Praxis um diesjährige Welpen (nur wenige Monate alt, weil alle Welpen Ende April, Anfang Mai geboren werden) handelt. Das ist ein klassisches Framing, um die Maßnahme harmloser wirken zu lassen.
Wolfswelpen. © Brigitte Sommer
Kern des Plans ist tatsächlich die Freigabe von bis zu 40 % der diesjährigen Welpen eines Rudels. Im ohnehin sehr kleinen Greifensteiner Rudel, das übrigens von den Wolfseltern des Leuscheider Rudels  abstammt, wäre das ein schwerer, existenzbedrohender Eingriff und ein klarer Verstoß gegen die strenge Schutzregelung der europäischen FFH-Richtlinie. Wir von Wolfschutz-Deutschland e. V.  sind überzeugt: Der Landesregierung ist bewusst, dass dieser harte Kurs vor Gericht keinen Bestand haben wird. Der Plan dient offenbar vor allem als Politspektakel und willkommene Ablenkung von den echten strukturellen Problemen der Bauern und des Mittelstands.

Absurde Vorgänge in Hessen

Anfang  Mai 2026 brachen in Greifenstein mehrere Pferde aus einer unzureichend gesicherten Weide im Wald aus. Zwei Tiere verletzten sich schwer, zwei mussten eingeschläfert werden. Sofort wurde mit großem medialem Echo der Wolf als Verursacher präsentiert. Die offizielle Version änderte sich jedoch mehrfach: erst Wolf, dann Hund, schließlich weder Wolf noch Hund und die dubiose Info, eine Decke habe die DNA-Probe mit „Hund“ verunreinigt. Dieser Wechsel deutet auf eine starke Einflussnahme der Agrar- und Jagdlobby hin, die jetzt wieder wilde Vermutungen darüber anstellt, ob es nicht doch Wölfe waren.
Ein stark geschwärztes Rissprotokoll, das uns über eine UIG-Anfrage vorliegt, stellte eindeutig fest: keine Bissspuren. Die Pferde hatten sich in Panik selbst an Zäunen und Gegenständen verletzt. Wir deuten das Protokoll so, dass die Pferde nachts auf einer Weide im Wald gelassen wurden – die Besitzer hatten offenbar tagelang nicht nach den Tieren geschaut. Statt diese grobe Fahrlässigkeit anzuprangern, nutzte man den Vorfall für eine breite Anti-Wolf-Stimmungsmache.
Wolfswelpen im Alter von 8 Wochen.

Verdächtige Todesfälle im Greifensteiner Rudel

  • 31. Mai 2026: Die Wölfin GW5742f (Haplotyp HW01), eine Tochter des Greifensteiner Rudels – https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-06/20260624_wolfsnachweise_2026_2027.pdf, wird tot aufgefunden. Angeblich handelte es sich um einen Wildunfall (Überfahren). Die abschließende Untersuchung läuft noch am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung.
  • 16. Juni 2026: Nur wenige Wochen später wird bereits die zweite tote Wölfin aus demselben Territorium entdeckt. Äußerlich waren Hautabschürfungen und Blut aus dem Maul sichtbar. Auch hier stehen die Ergebnisse der pathologischen Untersuchung noch aus.

Auffällig: Kurz nach dem ersten Todesfall fand in Greifenstein eine aggressive Hetzveranstaltung gegen Wölfe statt, bei der einer Tierschützerin das Mikrofon entrissen worden sein soll. Unserer Meinung nach sind das zu viele verdächtige Zufälle, zumal in Sozialen Netzwerken offen mit illegalen Taten gedroht wird.  

Offene Drohungen und Heuchelei der Wolfsgegner

Immer öfter zeigen Wolfshasser ungeniert ihr Gesicht. Ein besonders perfides Beispiel ist dieses Zitat eines aktiven Wolfsfeindes:

„Meine persönliche Meinung dazu ist allerdings, dass das Verhalten bestimmter Natur- und Tierschutzorganisationen der Hauptgrund für die immer geringer werdende Akzeptanz gegenüber Wölfen ist. Werden Entnahmen und Vergrämungen von sogenannten Problemwölfen blockiert, handeln die Menschen auf eigene Faust und das außerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens. […] Die von ‚Wolfschützern‘ aktuell gefeierte Rücknahme der Abschussgenehmigung des Rüden GW1896m wird – wie in vielen anderen Fällen – in einer illegal geregelten Aktion enden.“

Das ist nichts anderes als Aufruf zur Selbstjustiz. Statt mangelnden Herdenschutz, grob fahrlässige Pferdehaltung und jahrelange Hetze als Ursachen zu benennen, werden Naturschützer und Gerichte zum Sündenbock gemacht. Wer mit „die Menschen handeln dann auf eigene Faust“ droht, outet sich als jemand, der den Rechtsstaat offen ablehnt. Solche Statements sind keine Meinungsäußerung mehr.

 

Beispielfoto Wolfsmutter mit Welpen. © Brigitte Sommer

Welche Rudel gibt es eigentlich noch?

Anfang des Jahres sollen nach Angaben des Wolfszentrums in Kassel mindestens drei Wolfspärchen, teilweise mit Nachwuchs, in Hessen gelebt haben. Zwischen Mai und Dezember des vergangenen Jahres sollen noch 15 Wölfe durchgezogen sein. Hier die offiziellen Nachweise: https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/territorien

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben jedoch keine aktuellen Nachweise mehr für stabile Rudel oder Territorien in Rüdesheim und Waldkappel. Einzig das Territorium Greifenstein scheint uns bislang als relativ gesichert. Die Frage drängt sich auf: Welche Rudel will Minister Jung eigentlich „managen“ und deren Welpen abschießen lassen?

Parallel hetzt derzeit eine Bäuerin aus dem Odenwald massiv gegen einen Wolf, der dort möglicherweise nur durchzieht.

Ein zynischer Plan als Politspektakel

Minister Jung ließ seinen Entwurf „exklusiv“ dem Hessischen Rundfunk zukommen – ein inzwischen zwar gewohntes, aber dennoch fragwürdiges Vorgehen.  Zum Entwurf schreibt der HR, dass unter anderem eine erheblich stärkere Bejagung der bisher streng geschützten Tierart vorbereitet werde. Demnach könnten bis zu 40 Prozent der „Jungwölfe“ zum Abschuss freigegeben werden, um das „Wachstum der Population unter strengerer Kontrolle“ zu halten.  Welches Wachstum bitte? In Hessen geht der Trend seit Jahren nach unten.

Aus dem 19-seitigen Planentwurf gehe laut HR außerdem hervor, dass sogenannte Problemwölfe künftig leichter erlegt werden können. Das seien unter anderem Tiere, die zum Beispiel Schafe oder Ziegen gerissen hätten.

Nun auch hier zu den Fakten:

Laut aktueller Rissliste https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztiershaeden_2025_2026_akt.pdf

können nur sehr wenige der gemeldeten Fälle überhaupt Wölfen zugeordnet werden, und wenn dann war in den allermeisten Fällen kein Grundschutz vorhanden. Warum recherchiert dies der HR nicht? Von welchen so genannten Problemwölfen sprechen wir hier eigentlich? 

Nicht nur Halter von Schafen und Ziegen bekommen Maßnahmen vom Steuerzahler finanziert, sondern es wurde auch ganz Hessen auch als „Ereignisgebiet“ für Rinder,  Pferde und Esel ausgewiesen und es können Förderanträge zur Verbesserung des eigenen Herdenschutzes nach der Richtlinie Weidetierschutz gestellt werden.

Leider kein Aprilscherz:

Vor dem neuen „Wolfsmanagementplan“ verschärfte Hessen mit der novellierten Jagdverordnung zum 1. April 2026 bereits den Druck auf die heimische Tierwelt drastisch. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt feiert die Reform zwar als „Modernisierung“ und „praxisnah“, aus Tierschutzsicht ist sie jedoch ein massiver Rückschritt.
Die kritischsten Punkte im Überblick:
    • Ganzjährige Bejagung: Fuchs und Waschbär dürfen nun das ganze Jahr über gejagt werden. Zwar wird formal auf den Elterntierschutz verwiesen, in der Praxis droht dadurch jedoch der Tod von Elterntieren und das qualvolle Verhungern von Jungtieren.
    • Ausweitung der Jagdzeiten: Auch für Dachse, verschiedene Krähen- und Gänsearten wurden die Jagdzeiten verlängert. Selbst für die bedrohten und geschützten Kleinsäuger (Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel) orientiert sich Hessen nun an laxeren Bundesregeln, statt den Schutz zu stärken. Höckerschwan und Waldschnepfe verlieren ihren Schutz und dürfen wieder geschossen werden.
    • Technisierte Fallenjagd: Umstrittene Tot- und Lebendfallen müssen nicht mehr täglich vor Ort kontrolliert werden, wenn ein elektronischer Melder installiert ist. Dies bedeutet für gefangene Tiere oft stundenlangen, extremen Stress und Todesangst bis zur eigentlichen Tötung. Das Ministerium tarnt diese Aufweichung als „modernes Prädationsmanagement“.
    • Geringere Hürden für Jäger: Die Jägerprüfung wird vereinfacht, um „überzogene Hürden abzubauen“. Damit senkt das Land die Qualitätsansprüche an die Schieß- und Sachkundeausbildung. Zudem wird die Jägerschaft mit bürokratiearmen Fördergeldern subventioniert.

Bezug zum Wolfsmanagement:
Die  Jagdrechtsreform zeigte bereits, dass die hessische Politik einseitig den Interessen der Jagdlobby nachgibt.
Wolfsmutter mit Welpen.

Fazit:

Anstatt Weidetierhalter endlich zur Verantwortung zu ziehen – für wolfsabweisende Zäune, regelmäßige Kontrollen und artgerechte Haltung – wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Hessen betreibt damit eine systematische Dezimierungspolitik gegen ein Tier, das in diesem Bundesland ohnehin kaum noch eine Chance hat, weil illegate Taten bislang kaum verfolgt werden. 

 

Quellen:

https://www.hessenschau.de/politik/hessens-regierung-will-bis-zu-40-prozent-der-jungwoelfe-zum-abschuss-freigeben-v1,hessen-wolfsmangement-abschuesse-100.html

https://wolfszentrum.hessen.de/neu-landesweite-herdenschutz-foerderung-fuer-rinder-und-pferde

Unsere Berichte zum Rudel Greifenstein: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Greifenstein

Unsere Berichte zu Hessen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Hessen

https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/wolfsnachweise

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Geretteter Wolfswelpe bei Magdeburg? Offizielle Erfolgsmeldung stößt auf Skepsis

Südlich von Magdeburg wurde am 16. Juni 2026 ein wenige Wochen alter Wolfswelpe hilflos in einem Ort gesichtet. Mitarbeiter des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) bargen das unversehrte Jungtier und brachten es noch am selben Tag in das Territorium Wahlitz. Dort setzte man dem Welpen einen temporären Sender an und ließ ihn frei. Das LAU erklärte anschließend, alle bisherigen Erkenntnisse sprächen dafür, dass der Welpe sein Rudel wiedergefunden habe. Doch Vertuschungen in Sachsen-Anhalt nähren Zweifel. 

Foto des gefundenen Wolfswelpen © LAU/WZI

 

Kurzzusammenfassung der Pressemitteilung 

  • Ein wenige Wochen alter, hilfloser Wolfswelpe wurde am Montag (16.06.2026) innerorts südlich von Magdeburg gesichtet (an einer Straße, dann auf einem Grundstück).
  • Mitarbeiter des WZI haben ihn gemeinsam mit Anwohnern, Förster und Helfern gesichert (das Tier war körperlich fit und unversehrt).
  • Er wurde in eine Transportbox (vom Zoo Magdeburg) gebracht und noch am selben Tag im Territorium Wahlitz (WAH) wieder freigelassen.
  • Vor der Freilassung bekam er einen temporären kleinen Sender (fällt spätestens nach ca. 9 Tagen ab).
  • Der Fund deutet auf ein Rudel im Gebiet Wahlitz hin (das zuvor als „Status unklar“ galt). Es gibt Hinweise, dass Welpe und Rudel wieder zusammengefunden haben. 

Die Umgebung werde weiter beobachtet, heißt es. Auf den ersten Blick wirkt die Geschichte wie ein großes Erfolgserlebnis im Wolfsmanagement. Biologisch ist eine Wiedervereinigung bei so jungen Tieren durchaus möglich, aber schwierig.  Ein sol kleiner Welpe ist noch auf Muttermilch angewiesen, mehrere Tage alleine kann er nicht durchhalten. 

Vertuschung in Bösewig

Doch gerade in Sachsen-Anhalt wächst auch das Misstrauen gegenüber solchen behördlichen Erfolgsmeldungen. Das Land hat den Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen und erleichterte Schnellabschüsse eingeführt. Die Regierungskoalition steht seit längerem in der Kritik, sich zu stark an den Interessen von Jagdlobby und Weidetierhalter zu orientieren. Abschussverfügungen wurden in der Vergangenheit wiederholt nur teilweise oder gar nicht öffentlich gemacht. Wie zuletzt der umstrittene Fall in Golmer. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/16/wolfsraetsel-im-landkreis-wittenberg-ein-fehlabschuss-zwei-versionen-und-die-frage-nach-den-konsequenzen/

 

Schafe auf Deichen bei Bösewig am 18.06.2026. Die Tiere müssen den ganzen Tag in der prallen Sonne verbringen, ohne die Möglichkeit, Schatten aufzusuchen. Ein Halter dort hatte in der Vergangenheit einen Antrag auf Wolfsabschuss gestellt und sich gleichzeitig geweigert, wolfsabweisende Netze aufzustellen, da er körperlich nicht dazu in der Lage sei.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/      Foto: Privat.

 

Schafe in der prallen Sonne bei Bösewig. Foto: Privat.
In unmittelbarer Umgegung der Deiche befinden sich zahlreiche Hochsitze. Foto: Privat.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen im Fall Golmer/Bösewig. Die ungeheuerlichen Vorgänge dort, lassen natürlich auch erhebliche Zweifel an der Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Umwelt aufkommen.

Dieses Umfeld sorgt dafür, dass Wolfsschützer –  wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. –  offiziellen Optimismus-Meldungen mit großer Vorsicht begegnen. Besonders kritisch beurteilen wir die enge Zusammenarbeit des WZI mit Jägern beim Wolfsmonitoring. Jäger sind bei Meldungen involviert und unterstützen zwar auch bei der praktischen Arbeit, aber dieselben Akteure profitieren direkt von den erleichterten Abschussregelungen. Ein solcher Interessenkonflikt macht unabhängige Kontrolle unerlässlich. Das WZI ist direkt in das LAU integriert und damit weisungsgebunden. Das LAU wiederum untersteht der Landesregierung, deren Poltik alles andere als wolfsfreundlich ist und als jagdlobbynah bezeichnet werden kann. 
Ob die Auswertung des temporären Senders, genetische Proben oder Kamerafallenbilder wirklich transparent und tatsächlich unabhängig erfolgen können, bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend undurchsichtig. Aktuelle Einblicke in das Wolfsmonitoring gibt es nicht. 
Eine Rückführung von verloren gegangenen Welpen ist alles andere als einfach. In Sachsen wurde Anuschka halb verhungert allein gefunden. Sie lebt in einem Tierpark in Niedersachsen. In der Hohen Rhön wurde der Welpe Nuka mutterseelenallein entdeckt – ein deutlicher Hinweis darauf, dass seine Mutter Frigga illegal getötet worden war. Er lebt jetzt in einer Auffangstation in Belgien, weil das Zurücksetzen ins Territorium nicht funktioniert hat. Im Schermbecker Rudel in Nordrhein-Westfalen gab es Hope, die alleine auf einer Straße von Spaziergängern gefunden und von den Behörden wieder freigelassen wurde. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde damals von einem Informanten mitgeteilt, dass die Kleine kurz darauf mit einem Baseballschläger erschlagen worden sei. Wir konnten das damals nicht offiziell bestätigen lassen, doch Fakt ist, dass die kleine Wölfin tatsächlich nie wieder aufgetaucht ist. 
Solche Präzedenzfälle zeigen, dass es nicht so leicht ist, Wolfswelpen wieder mit ihrer Famlie zusammen zu führen, zumal der Status des Territoriums Wahlitz als ungeklärt galt. Wurde hier auch das Rudel illegal angegriffen, oder ist der Kleine einfach nur bei einem Umzug von einer Höhle zur anderen verloren gegangen?  Ist die Mutter noch am Leben? Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert deshalb von der Landesregierung und dem LAU deutlich mehr Transparenz. Die erfolreiche Rückführung zum Rudel sollte deshalb durch Fakten weiter belegt werden. Zudem müssten unabhängige Wolfsschutzvereine und externe Experten stärker in die weitere Überwachung einbezogen werden.
Alle Abschussverfügungen und Schnellabschuss-Anordnungen sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Der Fall des Magdeburger Wolfswelpen steht auch für ein Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt, das immer stärker auf Abschüsse statt auf konsequenten Herdenschutz und Prävention setzt. In einem solchen politischen Klima verlieren behördliche Erfolgsmeldungen zwangsläufig an Glaubwürdigkeit. Wolfsschutz-Deutschland e. V. möchte den weiteren Verlauf im Territorium Wahlitz genau verfolgen und eine echte, evidenzbasierte Politik einfordern. Wir freuen uns über weitere aktive Mitglieder: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/DAS-LAU/Struktur_Aufgaben/Pressemitteilungen/2026/Pressemitteilung_Nr_10-2026_verirrter-Wolfswelpe.pdf

 

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/02/besuch-bei-nuka-ein-besonderes-wolfs-schicksal-in-belgien/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/07/30/nrw-wolfsbaby-nach-kurzem-ausflug-in-menschenobhut-wieder-zuhause-dennoch-bleiben-fragen-offen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/16/strafanzeige-wegen-illegaler-toetung-des-wolfs-gw4199m-im-landkreis-wittenberg/

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