NRW: Verdacht auf geheime Abschussgenehmigung im Kreis Siegen-Wittgenstein auf Wolf Milan

Die offizielle Rissliste für Nordrhein-Westfalen wurde aktualisiert – und hinter den Kulissen im Kreis Siegen-Wittgenstein brodelt es gewaltig. Uns liegen aus Kreisen der Region ernstzunehmende Hinweise vor, die ein alarmierendes Licht auf die dortigen Vorgänge werfen. Demnach soll eine Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis bereits vorliegen und Gerüchten zufolge gezielt seit den vergangenen Vollmondnächten umgesetzt werden. Eine offizielle und transparente Kommunikation seitens der Behörden? Anscheinend Fehlanzeige. Statt die Tierhalter in Netphen und Bad Laasphe über die zu 100 Prozent vom Land geförderten Schutzzäune aufzuklären, soll die Existenz des Wolfes verschwiegen und das Problem klammheimlich per Abschuss gelöst werden? Flankiert von einer eskalierenden Antiwolfskampagne der Lokalpresse zeigt unser internes Wolfsmonitoring, dass jetzt nur noch die flächendeckende, zivilgesellschaftliche Präsenz von Wanderern Milan vor dem Abschuss schützen kann. Dass dieser Abbau des Naturschutzes System hat, beweist auch die neue Jagdgesetz-Novelle (Drucksache 18/21208) im Landtag, die den juristischen Wolfsschutz gezielt aushebeln soll. Wie rücksichtslos diese Symbolpolitik agiert, verdeutlicht schließlich das finanzielle und ökologische und tierschutzrechtliche Fiasko der millionenschweren ASP-Zäune im Siegerland, die die Kommunen belasten und als tierschutzwidrige Todesfallen für unsere heimische Wildtierwelt enden.

Ist Wolf Milan im Siegerland sesshaft geworden?

Wir haben begründete Hinweise darauf, dass sich der Wolf „Milan“ (GW1896m) in der Region niedergelassen hat. Doch statt die Weidetierhalter sowie die Öffentlichkeit ordnungsgemäß darüber zu informieren, dass der Kreis faktisch als Wolfsgebiet einzustufen ist, wird offenbar im Verborgenen agiert. Es drängt sich der dringende Verdacht auf, dass hier klammheimlich vollendete Tatsachen mit dem Gewehr geschaffen werden sollen.
Dieses behördliche Schweigen ist umso verwerflicher, da das Land Nordrhein-Westfalen seit der Anpassung der Förderrichtlinien im August 2025 die Anschaffung und Optimierung wolfsabweisender Zäune für Schafe und Ziegen zu 100 % in ganz NRW finanziert. Es gibt somit keine Ausreden mehr für mangelhaften Herdenschutz. Anstatt jedoch die Halter im Raum Erndtebrück, Netphen und Bad Laasphe aktiv aufzuklären, damit diese die landesweiten Fördermittel sofort abrufen und ihre Tiere effektiv sichern können, wird die Existenz des Wolfes verschwiegen. Das Problem wird nicht durch Prävention gelöst, sondern klammheimlich an eine Abschussverfügung delegiert.

Stimmungsmache statt Herdenschutz

Dieser Ablauf fügt sich leider nahtlos in das aktuelle Stimmungsbild vor Ort ein. Während sich Teile der örtlichen Medienlandschaft in einer zunehmend einseitigen Berichterstattung gegen den Wolf ergehen, bleibt der tatsächliche Schutz der Weidetiere auf der Strecke. Wir haben in der Region wiederholt eklatant mangelhafte Zäune dokumentiert, die keinerlei Mindestschutzstandard erfüllen, doch selbst in der offiellen Liste steht, dass in den meisten Rissvorfällen kein Mindestschutz vorhanden war. Wenn Zäune nicht wolfsabweisend sind, sind Risse die logische Folge – das Problem steht dann jedoch am Ende der Weide, nicht im Wald.
Wir fordern vom Kreis Siegen-Wittgenstein und den zuständigen Landesbehörden sofortige und lückenlose Aufklärung:
    • Liegt eine offizielle oder behördliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Kreisgebiet vor?
    • Warum wird der Status der Sesshaftigkeit von Wölfen in der Region nicht transparent kommuniziert, um Weidetierhalter präventiv zu unterstützen?

Beispielfoto Wolf. Die geheime Abschussverfügung soll bereits während der vergangenen Vollmondnächten gelten.

Geografische Eingrenzung und zivilgesellschaftliche Präsenz

Der Verdacht einer geheimen Abschussverfügung betrifft nicht nur einzelne Kommunen, sondern erstreckt sich flächendeckend über die Wald- und Forstgebiete des Landkreises Siegen-Wittgenstein. Geografisches Zentrum des vermuteten Reviers von Wolf Milan ist der Raum Erndtebrück, von dem aus sich die potenziellen Streifgebiete in alle Himmelsrichtungen erstrecken.
Unabhängig von einer etwaigen behördlichen Aufklärung oder offiziellen Stellungnahmen der Kreisverwaltung bleibt die kontinuierliche zivilgesellschaftliche Präsenz in der gesamten Region der einzig wirksame Schutz vor Ort. Da Jagdaktivitäten und Schussabgaben aus Sicherheitsgründen bei Anwesenheit von Waldbesuchern rechtlich untersagt sind, kommt einer verstärkten Nutzung der Wanderwege in diesen Abschnitten eine direkte Schutzfunktion zu. Auch eine theoretisch lückenlose Aufklärung durch die Behörden ersetzt nicht das reale Schutzschild von Menschen im Wald.
Die mutmaßlichen Streifgebiete lassen sich für gezielte Waldbegehungen und Wanderungen wie folgt über das gesamte Kreisgebiet eingrenzen:
    • Das Zentrum: Die weitläufigen Forst- und Waldstrukturen direkt rund um Erndtebrück.
    • Westlich davon: Die Übergänge im Raum Hilchenbach sowie das angrenzende Siegerland über Kreuztal bis nach Netphen.
    • Östlich und südöstlich davon: Das Wittgensteiner Land in Richtung Bad Berleburg sowie das obere Lahntal um Bad Laasphe.
    • Südlich davon: Die waldreichen Abschnitte im Bereich Wilnsdorf, Neunkirchen und Burbach.

Solange die Gefahr einer verdeckten oder offiziellen Tötung im Raum steht, bleibt die friedliche, flächendeckende Präsenz von Naturfreunden und Wanderern im gesamten Landkreis das einzig verlässliche Mittel, um das Überleben von Wolf Milan aktiv zu sichern.
Wir sind uns ziemlich sicher, dass es Milan ist, der sich in dieser Gegend fest niedergelassen hat. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Fas Gebiet umfasst auch einen Teil des Rothaarsteiges. Hier an einem der ASP-Tore waren offensichtlich schon Wolfsfreunde vor uns da. © Brigitte Sommer

Bei Wind und Wetter unterwegs

 

 

Blick auf ein Weidegebiet bei Erndtebrück im Siegerland, am 24.07.2026. Marode Zäune aber keine Tiere auf den Weiden. © Privat.

 

Positive Beispiele, es gibt sehr wohl Weidetierhalter, die schützen wollen. Leider werden vielen von ihnen von der Wolfshasser-Fraktion angegriffen und angegangen, weil sie schützen wollen.

 

24.09.26

Zwischen Benfe und Nepten. Neuer wolfsabweisender Zaun. Und der Halter legte sogar schwere Steine auf die unterre Litze, damit sie fest am Boden aufliegt. © Brigitte Sommer

 

 

Diese Schafe stehen hinter einem neuen, wolfsabweisenden Netz und zusätzlich wurde der Abschluss am Boden ncoh mit Steinen beschwert. © Brigitte Sommer

Negatives Beispiel Rinderhaltung

 

ASP-Problemzäune

Das Millionen-Phantombild im Siegerland: Wenn der Seuchenschutz den Verstand verliert

Es ist ein Bild des Irrsinns, das sich derzeit durch die Wälder des Siegerlandes und rund um Erndtebrück zieht. Kilometerlange, starre Drahtzäune zerschneiden die Natur, blockieren Wanderwege und trennen Wildtiere von ihren Wasserstellen. Bis Spätsommer 2026 wurden in Südwestfalen rund 744 Kilometer Zaun für knapp 12 Millionen Euro in die Landschaft gerammt. Offizieller Grund: der Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Doch wer genauer hinsieht, erkennt hinter dem monumentalen Zaunbau kein wissenschaftliches Konzept, sondern ein bürokratisches Monster, das von Intransparenz, falscher Fährte und immenser Steuerverschwendung lebt.
Bei Benfe ist ein Hotspot der Zaunwut. © Brigitte Sommer

 

Hier werden die Zäune mit dem Quad abgefahren. Im Hintergund einer der vielen Hochsitze. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Beim Tierärztetag in Dortmund hat eine Tierärztin Aussagen aus dem Ministerium zitiert, die uns wirklich fassungslos machen (Video hier: https://www.facebook.com/share/v/1Q8B5GbgQk/ ):
Trotz über 70.000 geschossener Wildschweine mit Negativbefund wird weiterhin für noch mehr Zäune plädiert. Der heiße Sommer habe „geholfen“ – ungewöhnlich viele Frischlinge seien verhungert, und darüber habe man sich sogar gefreut.
Zusätzlich wurde berichtet, dass Tierärzte dafür plädieren, Hobbyschafhalter möglichst gut abzuzocken. Während die massenhafte Beprobung und Bejagung kaum positive Fälle liefert und die Population durch Hunger und Abschüsse unter Druck steht, fahren Jäger auf Quads die kilometerlangen ASP-Zäune am Rothaarsteig im Siegerland ab.
Genau dort hat sich unserer Meinung nach Wolf Milan niedergelassen. Diese Zäune könnten Wölfe erst richtig das Springen beibringen – mit allen möglichen Folgen für die Region.
Ist das noch Seuchenbekämpfung – oder inzwischen ein Selbstläufer aus Bürokratie, Gier, Kontrolle und Gleichgültigkeit gegenüber Natur und Tierwohl?
Hier im Video unten weitere Aufnahmen von ASP-Zäunen:
24.09.26

Die Kommunen bluten, ein Monopolist verdient

Die Absurdität beginnt bereits bei der Finanzierung. Obwohl der Seuchenschutz eine nationale Aufgabe ist, wird die Last schlicht nach unten durchgereicht. Die ohnehin finanziell und personell am Limit agierenden Gemeinden im Raum Erndtebrück müssen die Errichtung, die tägliche Kontrolle und die Reparatur der Zäune organisieren und das Geld aus eigenen Haushalten vorstrecken. Zwar stellt das Land NRW über die ASP-Billigkeitsrichtlinie eine spätere Erstattung in Aussicht – doch der immense bürokratische Aufwand und das Risiko, auf ungeklärten Folgekosten wie Flurschäden sitzenzubewahren, bleibt bei den lokalen Bürgern hängen.
Gleichzeitig wirft die Vergabe der Millionenaufträge schwere Fragen auf. Unter dem Deckmantel des „Notstands“ und der „Gefahr im Verzug“ wurde das klassische Vergaberecht ausgehebelt. Statt eines fairen Wettbewerbs, von dem auch lokale Forstbetriebe oder Zaunbauer aus der Region hätten profitieren können, ging der Zuschlag an ein einziges Großunternehmen. Wo keine Transparenz herrscht, da schwindet die Wirtschaftlichkeit. Millionen an Steuergeldern fließen ohne echten Preiswettbewerb in ein Monopol – eine Praxis, die den Verdacht purer Symbolpolitik erhärtet.

Ein Seuchenschutz auf der falschen Fährte

Doch das stärkste Argument gegen den Zaunbau im Siegerland ist die Biologie selbst. Der gesamte deutsche Seuchenschutz basiert auf einer Prämisse, die von Experten zunehmend angezweifelt wird. Auf dem Tierärztetag wurde jüngst von der renommierten Tierärztin Frau Dr. Tönnies scharfe Kritik laut: Vorträge legten offen, dass im Verhältnis zum gigantischen Aufwand nur ein minimaler Bruchteil der Wildschweine überhaupt jemals positiv auf ASP getestet wird. Wir jagen ein Phantom mit der Schrotflinte.
Zudem fehlt bis heute jeder stichfeste Beweis dafür, dass Wildschweine die Krankheit überhaupt in moderne, hermetisch abgeriegelte Hausschweinbestände übertragen. Die wahren Sprünge des Virus über hunderte Kilometer hinweg macht nicht das Tier im Wald – das macht der Mensch. Es ist der globale Fernverkehr, es sind kontaminierte Fahrzeuge oder achtlos weggeworfene Salami-Sandwiches an Autobahnraststätten. Ein Zaun im Wald von Erndtebrück stoppt jedoch keinen osteuropäischen Lkw und keinen unachtsamen Touristen. Er bekämpft das falsche Symptom am falschen Ort.
Todesfallen im Forst: Das stille Sterben hinterm Draht

Die fatalsten Folgen des millionenschweren Zaunbaus tragen jedoch jene, die mit der Schweinepest überhaupt nichts zu tun haben: die anderen Wildtiere. Während Wildschweine oft Wege um die Barrieren finden, mutieren die Zäune für Rehe, Hirsche und Füchse zu unüberwindbaren, lebensgefährlichen Hindernissen. Regelmäßig verfangen sich Tiere in den scharfkantigen Drahtgeflechten und verenden dort über Tage hinweg qualvoll. Schlimmer noch: Die kilometerlangen Zäune zerschneiden uralte Wechsel und sperren das Wild von seinen existenziellen Lebensgrundlagen ab. Mitten in Dürre- und Hitzeperioden wird den Tieren der Zugang zu lebenswichtigen Wasserstellen, Bächen und gewohnten Äsungsflächen brutal verwehrt. Was die Politik als Seuchenschutz tarnt, erweist sich vor Ort in den Wäldern rund um Erndtebrück als eine tierschutzwidrige Katastrophe, die das ökologische Gleichgewicht im Mark erschüttert.

Die Natur regeln lassen: Der Weg zur Immunität

Dass es einen anderen, weitaus nachhaltigeren Weg gibt, beweist der Blick in die Zoologie. Der Direktor des Opelzoos wies in diesem Jahr darauf hin, dass beispielsweise die dort gehaltenen Pinselohrschweine immun gegen das ASP-Virus sind. Die Natur besitzt die Mechanismen zur Selbstregulation. Anstatt die Wälder zu verbarrikadieren und gesunde Rotten panisch in Wohngebiete oder vor die Flinten zu treiben, sollte die Politik den Mut aufbringen, das Virus kontrolliert durchlaufen zu lassen. Ein solcher Ansatz würde den heimischen Wildbeständen die Chance geben, schrittweise eine natürliche Immunisierung und Widerstandskraft aufzubauen. Das wäre nicht nur biologisch sinnvoll, sondern würde den Gemeinden Millionen an Steuergeldern und unzählige Stunden bürokratischen Irrsinn ersparen.

Fazit

Der millionenschwere Zaunbau im Siegerland schützt keine Schweine. Es ist an der Zeit, diesen ökologischen und ökonomischen Holzweg zu stoppen. Wir brauchen keinen sturen Drahtverhau im Wald.

Weitere negative Zaunbeispiele, die die Medien nicht aufgreifen

Die mediale Kulisse: Eskalation in der Lokalpresse

Dass hinter den Kulissen der Kreisverwaltung möglicherweise an einer verdeckten Abschussverfügung gearbeitet wird, überrascht bei einem Blick auf die lokale Medienlandschaft kaum. Seit Mitte August 2026 lässt sich in den regionalen Leitmedien – insbesondere in der Siegener Zeitung und der Westfalenpost – eine massiv zugespitzte Narrative beobachten, die einer gezielten Antiwolfskampagne gleicht. Statt sachlicher Aufklärung über Herdenschutz und Zäunung dominieren reißerische Schlagzeilen das Bild, die bewusst Ängste schüren und die Stimmung im Landkreis gegen das geschützte Wildtier aufbringen.
Zu den prägnantesten und emotionalisierendsten Headlines dieser Phase gehören unter anderem:
    • „‚Der Wolf fühlt sich wie ein König‘: Der 16-jährige Luk hat in Feudingen Angst um die Tiere seiner Familie“ (Siegener Zeitung) – Ein Narrativ, das gezielt die Hilflosigkeit und Furcht von Jugendlichen und Familienbetrieben im Wittgensteiner Land in den Fokus rückt, um emotionale Betroffenheit zu erzeugen. 
    • „Massiver Anstieg der Nutztierrisse in Siegen-Wittgenstein“ (Westfalenpost) – Eine alarmierende Verallgemeinerung, die in weiten Teilen verschweigt, dass die Schuld oft bei unzureichend gesicherten Weiden zu suchen ist und der Wolf in der Mehrheit der Fälle behördlich gar nicht als Verursacher feststeht. 
    • „Jäger im Dreiländereck nehmen den Wolf demnächst ins Visier ihrer Büchse“ (Siegener Zeitung) – Eine Formulierung, die den Abschuss des Tieres bereits als beschlossene und greifbare Realität darstellt.
    • „Wolfssichtung in Wohngebiet in Winterberg: War das Tier auf der Suche?“ (Westfalenpost) – Die gezielte Konstruktion einer unmittelbaren Bedrohungslage für die Bevölkerung durch die Verknüpfung von Wolfsbewegungen mit menschlichen Siedlungsbereichen. 

     

    Landkreis Olpe, Sauerland – Wenden, OT Scheiderwald – Schafe weiter nur hinter Wilddraht ohne Untergrabschutz und ohne Spannung, am 05. Juli 2026. Eine Abschussverfügung auf Milan wurde hier von Gerichten gekippt.
    Hier ein Problemzaun bei Nenkersdorf, der nicht am Boden aufliegt und Löcher aufweist. Spannung ist aber genug darauf. 01.09.2026
    Bei Benfe wurden Kameras in Vogelkästen auf die Straße gerichtet. 01.09.2026
    Unten Ungeschützte Schafe bei Laasphe. Leider hat der Ton hier beim Video unten nicht funktioniert. Also die Daten noch mal so: Schwarznasenschafe nur hinter Wilddraht, ohne Spannung, kein Schutz, obwohl in NRW Zäune für Schafe und Ziegen gefördert werden und in der Gegend vermehrt Risse passiert sind.
    24.09.26

    Video unten: Ungeschützte Schafe. Vorne Wilddraht, hinten Elektrozaun, dazwischen? Nichts.

    Dies war tatsächlich der schlimmste Zaun unserer Dokumentation am 24.September 2026. Im Hintergrund ist ein 90 Zentimeter hohes Netz zu sehen, das Strom aufwies. Doch dies ist völlig nutzlos, wenn vorne nur Wilddraht völlig ohne Spannung angebracht wurde. © Brigitte Sommer
    24.09.26
    Ziegen, nur hinter Wilddraht, stehend, ohne Untergrabschutz. Eine Litze die Strom führen könnte, befindet sich innen, was Hund oder Wölfe von außen nicht abhält. 24.09.2026 Foto: Privat

    Die Ziegen im Film

    24.09.26

    Anlocken zum Abschuss?

    Am 25. August 2026 erreicht uns eine anonyme Nachricht mit dem Inhalt, dass erneut ein geheimes Schnellabschussverfahren auf Milan eröffnet worden sei und dass bereits die kommenden Vollmondnächte heimlich Jagd auf ihn gemacht werden würde. In Bezug auf diese Meldung ist das unten aufgezeigte Video besonders brisant.
    Diesen Schafen hier auf dem Video unten geht es ganz offensichtlich nicht gut. Es bleibt zu hoffen, dass sie behandelt werden. Sie sind zwar hinter Grundschutz mit Spannung, aber wenn hier die Spannung abfällt, wäre auch kein Schutz mehr vorhanden. Die beiden stehen mitten im Gebiet mit Rissgeschehen und die Vermutung könnte schon aufkommen, dass sie zum Anlocken dienen.
    24.09.26

    Blicke ins Gebiet rund um Erndtebrück

    Richtung Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Benfe.© Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Das Klima ist kühl im Siegerland und das Wetter ändert sich rasch. © Brigitte Sommer – 01.09.2026
    Nebelwald bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Tief hängende Wolken bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Die Nebenorte von Bad Lassphe liegen allesamt weit verstreut inmitten von Natur. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf einen Stadteie von Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Blick auf Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Zwischen Erndtebrück und Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Hochebene bei Erndtebrück-Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Am Rothaarsteig. © Brigitte Sommer 01.09.2026

     

    Beweis erbracht: Die Effektivität unseres internen Wolfsmonitorings

    Dass auf diese verdeckten Entwicklungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, wie im Landkreis Olpe im Sauerland, überhaupt so schnell reagiert werden kann, ist dem dichten Netz des internen, unabhängigen Wolfsmonitorings zu verdanken. Erst der kontinuierliche, koordinierte Einsatz von aktiven Natur- und Artenschützern vor Ort ermöglicht es, Indizien, Fährten und anonyme Hinweise in Echtzeit zusammenzuführen. Dieser Fall liefert den unumstößlichen Beweis dafür, dass das strukturierte Wandern, Beobachten und Dokumentieren in den Territorien absolut Sinn machen: Ohne die ehrenamtliche Präsenz und die systematische Erfassung von Geländebeobachtungen blieben behördliche Maßnahmen und potenzielle Abschusspläne im Verborgenen. Das zivile Monitoring ist das einzige Frühwarnsystem, das den Wölfen im Siegerland und Wittgensteiner Land und anderswo eine Stimme gibt und den notwendigen Schutz auf der Fläche physisch sicherstellt. Wir brauchen mehr Unterstützung, die Identität von Aktiven bleibt intern: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

     

    Trittsiegel Wolf, irgendwo im Siegerland. © privat

     

    Wolfslosung, irgendwo im Siegerland. © Privat.

     

    Novelle des Landesjagdgesetzes NRW: Der systematische Abbau des Wolfsschutzes

    Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Landesjagdgesetzes (Drucksache 18/21208) am 16. September 2026 die erste Lesung passiert. Der Entwurf wurde im Anschluss planmäßig an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume zur Beratung überwiesen. Ein konkretes Datum für die zweite und dritte Lesung im Plenum steht zwar noch nicht auf der Tagesordnung, doch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse besteht kein Zweifel daran, dass diese Novelle nach den Ausschussberatungen im Herbst zügig durchgewunken wird. Wir werden auf die weitreichenden Gesamtauswirkungen noch in einem gesonderten Artikel eingehen.
    Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir eine konsequente Null-Toleranz-Linie gegenüber jeglichen Abschüssen. Neben dem gravierenden Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung von Haarraubwild und der verstärkten Hatz auf invasive Arten fallen bei der detaillierten Analyse des Entwurfs fünf handfeste Kernpunkte auf, die eine massive Verschlechterung des Wolfsschutzes in NRW einläuten:

    1. Das „Schnellverfahren“ zur Ausschaltung des gerichtlichen Eilschutzes

    Bislang konnten Umwelt- und Artenschutzverbände behördliche Abschussgenehmigungen – wie etwa im Fall des prominenten Rüden GW1896m des Leuscheider Rudels – regelmäßig mittels Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten vorerst stoppen. Gerichte rügten dabei meist eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung der Behörden. Genau dieser rechtliche Hebel soll nun gezielt ausgehebelt werden: Durch die gesetzliche Verankerung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement (FJW) als landesweit zuständige Sachverständigeninstanz (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E) versucht die Politik, den Bescheiden eine gesetzlich vermutete, unanfechtbare Rechtssicherheit zu verleihen. Damit soll den Verwaltungsgerichten die Argumentationsbasis entzogen werden, Abschussverfügungen im Eilverfahren wegen Ermittlungsdefiziten zu kippen – ein Frontalangriff auf ein zentrales Instrument des juristischen Artenschutzes.

    2. Weidegebiete als „wolfsfreie Zonen“ durch die Hintertür

    Der Entwurf räumt dem für Jagd zuständigen Ministerium die umfassende Verordnungsermächtigung ein, im Einvernehmen mit dem Naturschutzministerium spezifische „Weidegebiete“ festzulegen (§ 45a i.V.m. § 48 Abs. 2 Nr. 3 LJG-NRW-E). Aus Perspektive des echten Artenschutzes darf es in einer Kulturlandschaft jedoch keine staatlich deklarierten Zonen geben, in denen ein streng geschütztes Wildtier per se nicht existieren darf. Diese Formulierung bereitet den Weg dafür, bestimmte Regionen (beispielsweise mit intensiver Deich- oder Alpwirtschaft) pauschal als „nicht schützbar“ einzustufen. In der Praxis bedeutet dies: Wölfe, die diese Areale betreten, könnten künftig ohne die Durchführung einer Einzelfallprüfung des Herdenschutzes direkt zur Entnahme freigegeben werden – eine Taktik zur Etablierung wolfsfreier Zonen, die wir bereits in anderen Bundesländern scharf kritisieren.

    3. Aufweichung des Verursacherprinzips beim Herdenschutz

    Gemäß dem Gesetzentwurf obliegt es künftig den Mitarbeitern der FJW, im Schadensfall zentral festzustellen, ob ein Wolfsriss trotz „zumutbarer“ Herdenschutzmaßnahmen erfolgt ist (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E). Der Begriff der „Zumutbarkeit“ fungiert hierbei als politischer Gummiparagraph. Wenn die Anforderungen an den Schutz von Nutztieren auf ein wirtschaftlich dehnbares und rein subjektiv „zumutbares“ Maß herabgesenkt werden, kehrt das Gesetz das Verursacherprinzip um: Der Wolf wird am Ende mit dem Leben dafür bestraft, dass Tierhalter ihre Zäune nicht ordnungsgemäß aufrüsten, warten oder den Mindestschutz vorsätzlich vernachlässigen.

    4. Bürokratisierung statt Tierschutz bei Verkehrsunfällen (§ 28a)

    Die Novelle verpflichtet Fahrzeugführer, die einen Wolf verletzen oder töten, dies unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen (§ 28a Abs. 2 LJG-NRW-E). Während der Fokus des Gesetzgebers primär auf der ordnungsgemäßen Beprobung des Kadavers und der Sicherung des jagdlichen Aneignungsrechtes liegt (§ 28a i.V.m. Begründung zu Nr. 4), fehlt aus Tierschutzsicht eine garantierte, tiermedizinische Rettungskette für verletzte Wölfe vollständig. Es besteht das akute Risiko, dass verletzte, aber überlebensfähige Tiere unter dem Vorwand des „Erlösens von Leiden“ (§ 28a Abs. 1) voreilig und ohne Hinzuziehung spezialisierter Wildtierärzte von lokalen Jägern erschossen werden, anstatt eine medizinische Rehabilitation auch nur in Erwägung zu ziehen.

    5. Politische Legitimierung des Narrativs der Jagdlobby

    Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt die offizielle Aufnahme des Wolfs in den Katalog der jagdbaren Tierarten (§ 2 Nr. 1 LJG-NRW-E) den seuchenhaften Sündenfall dieser Gesetzesnovelle dar. Auch wenn für den Wolf zunächst keine Jagdzeit festgesetzt wird und er einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt, kapituliert die Landespolitik vor den langanhaltenden Forderungen der Jagdverbände. Indem der Wolf gesetzlich als „jagdbares Wild“ definiert wird, festigt der Staat das destruktive Narrativ der Jagdlobby, dass es sich beim Wolf um einen zu regulierenden Schädling und eben nicht um eine streng geschützte, ökologisch unersetzliche Schlüsselart handelt.
    Quellen:
    Liste Nutztierschäden NRW: https://wolf.nrw.de/wolf/de/nutztierfaelle

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

    Das Baiersbronn-Rätsel: Soll ein Alibi-Welpe den Weg für Grindis Abschuss ebnen?

    Am 24. September verkündete die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) eine angebliche „Sensation“: In der Gemeinde Baiersbronn in Baden-Württemberg soll ein Wolfswelpe auf dem Foto einer privaten Wildkamera nachgewiesen worden sein. Ein neues Rudel im Nordschwarzwald wäre damit offiziell bestätigt. Doch bei uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hinterlässt diese Nachricht – so erfreulich echter Nachwuchs im Sinne des Naturschutzes im Schwarzwald wäre – einen extrem bitteren Beigeschmack. Wir bezweifeln die Darstellung der Behörden massiv, denn das Timing dieser Veröffentlichung wirft drängende Fragen auf.

    Ein bemerkenswertes Timing

    Erst am 23. September – also exakt einen Tag vor der Pressemitteilung der FVA – haben wir öffentlich das mysteriöse und besorgniserregende Verschwinden von Wolfsfähen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Während von offizieller Seite monatelang betont wurde, dass man keinerlei Daten zu der Fähe im Enztal habe und Gerüchte über Nachwuchs ins Reich der Fabeln verwies, taucht quasi über Nacht und passend zu unserer Kritik ein „ominöser“ Fotobeweis auf SWR. Ein Bild, das wohlgemerkt unter Verschluss gehalten wird und dessen Echtheit sich somit jeglicher unabhängiger Überprüfung entzieht.
    Beispielfoto: So sehen Wolfswelpen im September aus. © Brigitte Sommer
    Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier behördliche Datenpolitik betrieben wird, die sich nahtlos in die zunehmend aggressive Rhetorik aus dem Agrarministerium einfügt. Nur wenige Wochen zuvor untermauerte die politische Führung in Baden-Württemberg erneut, dass ein Abschuss von Wölfen im Raum stehe SWR.

    Die nackte Realität im Land: Totfunde und das große Schweigen im Wald

    Wer die offizielle Chronik der Wölfe in Baden-Württemberg betrachtet, sieht ein erschütterndes Bild, das von den Behörden gerne als „Einzelfälle“ kleingeredet wird. Dabei sprechen die dokumentierten Fakten eine ganz andere Sprache: Fast jeder Wolf, der den Südwesten erreicht, bezahlt diesen Versuch mit dem Leben. Schon der historische erste Wolfsnachweis im modernen Baden-Württemberg endete im November 2015 tragisch als lebloser Körper auf der A5 bei Lahr. Seitdem zieht sich eine blutige Spur durch das Land. Im Jahr 2017 folgte das bis heute ungesühnte Verbrechen am sogenannten „Bodensee-Wolf“ (GW630m), der illegal erschossen und im Schluchsee versenkt wurde – bis heute ohne einen überführten Täter.
    Die Verkehrsstruktur des Landes fordert zudem immer wieder Opfer: 2019 starb ein Wolf auf der A6 bei Öhringen, 2021 ein junger Rüde auf der A8 bei Merklingen. Besonders verheerend traf es den mühsamen Populationsaufbau in den letzten Jahren: 2023 wurde der bis dahin einzige bekannte, im Schwarzwald geborene Wolfsnachwuchs (ein weiblicher Welpe) am Schluchsee überfahren. Nur ein Jahr später, im April 2024, verlor das Land die erste dauerhaft sesshafte und tragischerweise trächtige Fähe GW2407f auf der B 500 bei Lenzkirch. Wie gefährlich das Pflaster im Südwesten bleibt, zeigte sich erst Anfang März dieses Jahres, als ein aus Ostsachsen zugewanderter Wanderwolf auf der A5 bei Walldorf ausgerechnet von einem Polizeistreifenwagen erfasst und getötet wurde.
    Doch diese offizielle Liste der Behörden bildet in unseren Augen nur die Spitze des Eisbergs ab. Es handelt sich hierbei lediglich um die Fälle, die sich aufgrund von Zeugen, Unfällen oder weithin sichtbaren Kadavern nicht mehr verheimlichen ließen. Die Realität im Schwarzwald ist von einer weitaus düstereren Dynamik geprägt: Zahlreiche Tiere verschwinden einfach spurlos, ohne je wieder in einer offiziellen Statistik aufzutauchen.
    Während Wanderwölfe genetisch im Nachbarbundesland loslaufen, verliert sich ihre Spur im Südwesten auffällig oft im absoluten Nichts. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn nach monatelangen, verdächtigen Datenlücken – wie aktuell bei der Enztal-Fähe GW4816f – plötzlich und exakt passend zur Kritik von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein ominöser Welpennachweis aus dem Hut gezaubert wird. Das Schicksal der vielen namenlosen Wölfe, die den Schwarzwald betreten haben und nie wieder gesehen wurden, bleibt ungeklärt.

    Dient der Welpe als Alibi, um „Grindi“ zu opfern?


    Wir befürchten, dass diese plötzliche Bestätigung eines neuen Rudels instrumentalisiert werden soll, um den Druck von den Behörden zu nehmen und gleichzeitig den Weg für den Abschuss von Grindi freizumachen. Die Argumentation der Wolfsgegner und mancher Politiker ist absehbar: „Seht her, der günstige Erhaltungszustand im Nordschwarzwald ist gesichert, –  https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73 wir haben ein Rudel – also können wir den ‚Problemwolf‘ endlich entnehmen.“
    Es geht hierbei ganz konkret um den Rüden GW2672m, von uns Grindi genannt. Anstatt den Fokus darauf zu legen, warum Wölfe im Land illegal verschwinden, wird eine Nebelkerze gezündet.

    Die perfide Rhetorik der „letzten Chance“: Was bedeuten die „Weiten des Schwarzwaldes“ ?

    Das Ministerium spricht davon, Grindi mittels einer sogenannten „Hard-Release“-Aktion eine „letzte Chance“ zu geben, um danach in den „Weiten des Schwarzwaldes“ zu verschwinden. Wir fragen uns ernsthaft: Was soll diese Formulierung überhaupt bedeuten? Wenn der Nationalpark Nordschwarzwald – die ausgewiesene Schutzzone für Wildtiere – nicht als der Ort gilt, an dem ein Wolf leben darf, welcher Ort soll es dann sein?
    Die Behauptung, ein Wolf könne in einer vom Menschen intensiv genutzten Kulturlandschaft einfach im dichten Forst „unsichtbar“ werden, ist Augenwischerei. Es drängt sich der begründete Verdacht auf, dass hier ein kalkuliertes Scheitern vorbereitet wird. Ein Wolf, den man mit rabiaten Methoden aus seinem Revier vertreibt, wird panisch wandern. Er wird sich anderswo unweigerlich erneut sehen lassen.
    Da die Behörden den Erhaltungszustand des Wolfes im Land ohnehin bereits als „günstig“ einstufen, wird hier offenbar die perfekte Begründung konstruiert: Man habe dem Tier ja eine „Chance“ gegeben. Schlägt diese fehl, ist der Weg frei für das Totschießen. Das angebliche Welpen-Foto aus dem Enztal könnte dabei als die perfekte biologische Absicherung nach unten dienen: Ein neues Rudel ist da, also ist das Individuum Grindi verzichtbar geworden.
    Beispielbild: Im Hintergrund ist ein Jährling zu sehen, im Vordergrund ein Welpe im September. © Brigitte Sommer

    Grausame Tierquälerei

    Hinter dem harmlos klingenden Begriff der „Vergrämung per Hard Release“ verbirgt sich in Wahrheit eine erhebliche Tierqual. Das Tier wird dafür gefangen, über Stunden in eine blickdichte Kiste eingesperrt und beim Freilassen unter massivem Lärm mit Schmerzreizen – wie Gummigeschossen oder Paintballs – beschossen. Diese extreme Traumatisierung soll den Wolf konditionieren. Dass ein solches Vorgehen das Tier in panische Flucht versetzt und unberechenbare Verhaltensweisen erst recht provozieren kann, wird von den Verantwortlichen bewusst verschwiegen. Wer dies als „humane Alternative zum Abschuss“ verkauft, betreibt bewusste Desinformation. In diesem Bericht zeigen wir eine solche Aktion: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/07/sachsen-wolfsvergraemung-schiesst-weit-ueber-das-ziel-hinaus/

    Achtung vor den Wölfen im Schafspelz: Die Verwirrung durch Pseudotierschützer

    Besonders perfide ist in diesem Zusammenhang die Rolle von vermeintlichen „Tierschützern“ und Schein-Aktivisten, die derzeit die Debatte überschwemmen und sich als „Wolfsretter“ präsentieren. Sie geben öffentlich vor, sich für Grindis Rettung starkzumachen, nicken aber hinter den Kulissen die brutalen Tierqualmaßnahmen der Behörden klaglos ab oder verteidigen diese gar als „notwendiges Übel“, das man hinnehmen müsse und das wissenschaftlich sei. 
    Diese kontrollierte Opposition schafft eine gefährliche Verwirrung: Der ganz normale Wolfsfreund ohne tiefes biologisches oder politisches Hintergrundwissen kann in diesem Nebel aus Scheinargumenten kaum noch durchblicken. Wenn selbst vermeintliche „Schützer“ einer traumatischen Hard-Release-Vergrämung zustimmen, wird das Unrecht im Denken der Öffentlichkeit normalisiert. Wir sagen ganz klar: Echter Tierschutz macht keine Kompromisse mit Schmerzreizen und Alibi-Maßnahmen, die das Todesurteil eines Tieres nur aufschieben.

    Wir fordern Transparenz

    Wir fordern die FVA und das zuständige Ministerium auf, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Wenn Datenpublikationen auffällig mit politischen Debatten korrelieren, geht jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Wir werden Grindi und die verbliebenen Wölfe im Schwarzwald weiterhin unermüdlich im Auge behalten und uns nicht mit plötzlichen, unbelegten Erfolgsmeldungen abspeisen lassen.

    Hinterfragen Sie die offiziellen Narrative, anstatt sie ungeprüft nachzuplappern – schalten wir gemeinsam das Gehirn ein, um die Tricksereien  von Poitik und Verbänden zu durchschauen. Unterstützen Sie die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e. V., damit wir den Wölfen im Schwarzwald auch weiterhin eine unbestechliche Stimme geben können.

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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    BIC BELADEBEXXX

    Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

    Quelle:

    https://www.fva-bw.de/aktuelles/artikel/wolfsnachwuchs-im-enztal-nachgewiesen

    Gemeinsam für Tierrechte: Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim 3. Mainzer Galgomarsch

    Am kommenden Samstag, den 26. September 2026, verwandelt sich die Mainzer Innenstadt wieder in ein starkes Zeichen des Protests und der Solidarität. Zum 3. Mainzer Galgomarsch werden hunderte Tierfreundinnen und Tierfreunde gemeinsam mit ihren Vierbeinern auf die Straße gehen, um gegen die systematische Ausbeutung und Misshandlung von spanischen Jagd- und Gebrauchshunden wie Galgos und Podencos zu demonstrieren. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die Teilnahme in diesem Jahr eine Herzensangelegenheit: Wir machen mit beim Marsch und wir sind mit einem eigenen Informationsstand auf dem Gutenbergplatz vertreten.

    In Spanien werden jedes Jahr mehr als 200.000 Jagd- und Gebrauchshunde am Ende der Jagdsaison aussortiert. Die Dunkelziffer wird auf 350.000 bis 400.000 Hunde, darunter Galgos und Podencos, geschätzt. Sie alle sind nicht durch das Tierschutzgesetz geschützt. Mit dem Mainzer Galgomarsch protestieren Tierschützer gegen die miserablen Haltungsbedingungen und die massenhafte „Entsorgung“ und Tötung von Galgos, Podencos und weiteren Jagdhunden.
    Das Beispielfoto wurde mit KI erstellt.

    Warum Wildtier- und Haustierschutz Hand in Hand gehen

    Unser primärer Fokus liegt auf dem Schutz der Wölfe in Deutschland. Doch Tierschutz endet für uns nicht an den Grenzen von Arten oder Ländern. Das Leid der Galgos und Podencos in Spanien – die nach dem Ende der dortigen Jagdsaison oft massenhaft „aussortiert“, ausgesetzt oder grausam getötet werden – berührt uns tief. Viele dieser Hunde landen in sogenannten Tötungsstationen.
    Genau hier schließt sich für uns der Kreis, denn eine ganz besondere Heldin unseres Vereins teilt dieses Schicksal: Alba, unsere Wolfslosungsspurhündin ist ein Podenco.
    Brigitte Sommer links und rechts Gudrun mit Alba.
    .

    Suchhündin Alba: Von der Tötungsstation in den Wolfsschutz

    Alba läuft beim diesjährigen Marsch an der Seite ihrer Besitzerin Gudrun aktiv mit. Heute leistet Alba als ausgebildete Spürhündin für Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzichtbare Arbeit im Feld, um wichtige Nachweise über Wölfe zu sammeln, damit wir die Wölfe besser schützen können. Doch ihr Leben begann unter den denkbar schwersten Bedingungen: Alba ist eine gerettete Hündin aus einer Tötungsstation.
    Ihre Geschichte zeigt eindrucksvoll, welches enorme Potenzial in diesen Hunden steckt, wenn man ihnen eine Chance gibt. Vom abgeschriebenen Notfall zur geschätzten Kollegin im Wildtierschutz – Alba ist das lebende Beispiel dafür, warum es sich lohnt, für jeden einzelnen Hund zu kämpfen.

    Besucht uns in Mainz

    Copyright: Mainzer Galogmarsch.

     

    Der Galgomarsch startet um 12:00 Uhr auf dem Mainzer Gutenbergplatz. Es handelt sich traditionsgemäß um einen stillen Marsch – auf laute Protestrufe oder Ratschen wird den Hunden zuliebe verzichtet. Die Strecke führt über rund 3 Kilometer durch die Stadt.
    Kommen Sie vorbei, informieren Sie sich an unserem Stand über den aktuellen Stand des Wolfsschutzes und lernen Sie uns persönlich kennen. Die Teilnahme ist für alle Hunderassen sowie ausdrücklich auch für Besucher ohne Hund offen.
      • Wann: Samstag, 26. September 2026, ab 12:00 Uhr
      • Wo: Gutenbergplatz, 55116 Mainz
    Gemeinsam geben wir denjenigen eine Stimme, die selbst nicht sprechen können – ob Wölfe oder Jagdhunde in Europa. Wir freuen uns auf Euch.
    Hier geht es zum FB-Profil des Galgomarschs: https://www.facebook.com/profile.php?id=61553126609867
    Hier zur FB-Gruppe des Galgomarschs: https://www.facebook.com/groups/363122276057421

    Sachsens Jagdgesetz-Reform: Freibrief zur Wolfstötung

    Mit dem Beschluss zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes hat sich der Sächsische Landtag am 17.09.26 vom Naturschutz verabschiedet. Unter dem „aktiven Bestandsmanagement“ wird ein bürokratischer Rahmen geschaffen, der primär Klientelpolitik bedient und der ein eiskaltes Kalkül offenbart – quer durch alle Lager. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Sächsische Landtag den Weg frei gemacht, um den Wolf künftig praktisch regulär zu töten. Was die Koalition als notwendige Erleichterung für die Weidetierhaltung tarnt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als populistischer Aktionismus, der von den eigentlichen Versäumnissen ablenken soll. Ein bitterer Tag für die Wölfe. 

    Ein Wolf kann künftig bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist die Begutachtung des Risses durch die „Fachstelle Wolf“. Bisher durften nur sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden, die wiederholt Weidezäune überwunden und etwa Schafe oder Ziegen verletzt oder getötet hatten. Außerdem sieht die Reform ein sogenanntes Bestandsmanagement vor. Die Raubtiere können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte zwischen Juli und Oktober gejagt werden, um den Bestand zu „regulieren“. Bisher galt eine ganzjährige Schonzeit, schreibt der MDR.

    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Entsprechende „Managementpläne“ sollen jetzt erarbeitet werden. Federführend ist die „Fachstelle Wolf“. Eingebunden sind neben den Jägern auch Weidetierhalter, Landwirte, Naturschützer und die zuständigen Stellen der Nachbarländer. Mit der Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdgesetz setzt der Freistaat das um, was Bundestag und Bundesrat im Frühjahr bereits für ganz Deutschland beschlossen hatten. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

    Das BSW auf den Spuren der Altparteien

    Dass CDU und SPD dem Druck der Agrar- und Jagdlobby nachgeben, überrascht kaum. Doch dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) diesen Kurs mitträgt, entlarvt die Neugründung endgültig als opportunistisch. Wie bereits in Brandenburg und Thüringen zeigt das BSW auch in Sachsen, dass es im ländlichen Raum bereitwillig auf Stimmenfang geht, indem es den Artenschutz opfert. Statt neue, zukunftsorientierte Konzepte einzubringen, reiht sich das BSW nahtlos in die Front derer ein, die den Abschuss zur vermeintlichen Universallösung erklären.

    Das falsche Spiel der Grünen und Linken

    Wer jedoch glaubt, dieses Problem ließe sich auf eine politische Strömung begrenzen, irrt gewaltig. Der eigentliche Sündenfall ereignete sich bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz. Dort stimmten alle Parteien – von konservativ über links bis hin zu den Grünen und Linken – geschlossen dafür, die Weichen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zu stellen. Wenn sich sächsische Grünen-Politiker nun im Landtag empören und gegen das Landesgesetz stimmen, ist das nichts weiter als reine Showpolitik. Wer auf Bundesebene der Aufweichung des Schutzes zustimmt, kann auf Landesebene nicht glaubwürdig den Retter des Wolfes mimen. Es ist ein durchschautes Theater, das Wählern falsche Hoffnungen machen soll.

    Ein Gesetz im Blindflug

    Der eklatanteste Mangel der verabschiedeten Reform offenbart sich in ihrer völligen Substanzlosigkeit. Konkretes sucht man im gesamten Gesetzestext vergeblich. Das Gesetz nennt nicht einmal messbare Kriterien dafür, was eine „hohe Wolfsdichte“ in einem Gebiet überhaupt ausmacht. Die Abgeordneten haben ein Regelwerk beschlossen, dessen Kernbereiche völlig undefiniert sind, und verlagern das Problem stattdessen komplett auf die nachgelagerte Verwaltungsebene.
    Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

    Struktureller Kontrollverlust: Quoten durch die Hintertür

    Aus fachlicher Sicht ist diese Auslagerung ein schwerer Rückschlag. Der Landtag hat eine weitgehende Verordnungsermächtigung an das Ministerium übertragen. Damit droht ein struktureller Kontrollverlust: Der kommende Wolfsmanagementplan und künftige Abschussquoten können nun von der Exekutive per Verordnung am Parlament vorbei festgesetzt werden. Die versprochene Beteiligung der Naturschutzverbände verkommt zur reinen Farce, da diese am grünen Tisch kein Vetorecht besitzen. Die Quoten werden somit durch die ministerielle Hintertür diktiert.

    Lizenz zum Töten: Radiusschüsse und Interventionsgebiete

    Der juristische und moralische Dammbruch zeigt sich besonders in den operativen Details des Beschlusses. Unter dem Deckmantel des Umgangs mit sogenannten „Problemwölfen“ verabschiedet sich die Politik von leglicher Logik. Künftig reicht ein einziger Riss aus, um im Rahmen eines Schnellabschusses in einem Radius von 1.000 Metern um die betroffene Weide Jagd auf Wölfe zu machen – für volle 21 Tage und völlig unabhängig davon, ob man das richtige Tier trifft. Da die Genehmigung oft ganze Jagdreviere vollflächig betrifft, dehnt sich die Abschusszone in der Praxis rücksichtslos aus.
    Schlimmer noch: Kommt es in einem Territorium zu drei Vorfällen, droht die Ausweisung eines sogenannten „Interventionsgebietes“. Dies ist nichts anderes als die bürokratische Umschreibung für eine amtlich verordnete Totalvernichtung, die die Auslöschung ganzer Rudel inklusive der Jungtiere legitimiert. Das hat mit einem Schutz von Nutztieren nichts mehr zu tun; es ist die legal gemachte Ausrottung ganzer Wolfsfamilien durch die Hintertür.

    Naturgesetze ignoriert: Biologie und Jagd als wahre Rissursachen

    Die Befürworter der Reform nutzen die aktuell steigenden Risszahlen im Spätsommer schamlos als emotionale Kulisse. Allein im August wurden 27 neue Schadensmeldungen registriert [LfULG]. Doch das ist kein Zeichen einer „unberechenbaren Plage“, sondern schlichte Biologie: Im Herbst sind die heranwachsenden Wolfswelpen etwa drei Monate alt. Ihr Energie- und Nahrungsbedarf steigt im Wachstum massiv an, weshalb die Rudel intensiver jagen müssen.
    Gleichzeitig beginnt im ländlichen Raum nun wieder die menschliche Jagdsaison. Großflächige Drückjagden verursachen massive Störungen und Unruhe in den festen Territorien der sächsischen Wölfe. Dieses menschliche Eindringen versprengt die Wildtiere, zerstört kurzzeitig die Jagdstrukturen der Rudel und treibt Wölfe im Stress in die Nähe von menschlichen Siedlungen und Weiden – wo sie im schlimmsten Fall auf ungeschützte Herden treffen. Die Politik bekämpft mit dem Gewehr ein Phänomen, das sie durch die zeitgleiche Bejagung des Waldes selbst befeuert.

    Die nackten Zahlen entlarven das Feigenblatt des Herdenschutzes

    Dabei hat sich die sächsische Wolfspopulation längst auf einem stabilen Niveau eingependelt. Die amtlichen Daten weisen für das aktuelle Monitoringjahr 46 Territorien aus – aufgeteilt in 35 Rudel, 10 Paare und einen Einzelwolf (Fachstelle Wolf). Im Vergleich zum Vorjahr, als noch 37 Rudel gezählt wurden, ist die Zahl der echten Familienverbände sogar leicht rückläufig (DBBW). Der Bestand in der Lausitz gilt biologisch als gesättigt und reguliert sich naturbedingt von selbst. Dass die Risse dennoch ein Thema sind, liegt also nachweislich nicht an einer unkontrollierten Bestandsüberversorgung, sondern am schlampigen Umgang des Menschen mit Zäunen.
    Ein Blick in die amtliche Schadensstatistik der Fachstelle Wolf für das Jahr 2026 zeigt die ganze Absurdität: Von 116 gemeldeten Rissvorfällen bis zum Spätsommer war bei 87 Fällen der Mindestschutz mit „nein“, „keine Angabe“ oder „keine Vorgabe“ vermerkt. In 75 Prozent aller Fälle war ein wolfsabweisender Schutz gar nicht vorhanden! Wo keine ordnungsgemäßen Zäune stehen, hat der Wolf auch nichts „überwunden“. 
    Dass der Landtag dennoch den Abschuss erleichtert, legt den finsteren Verdacht nahe, dass es hier gar nicht primär um den Schutz von Weidetierhaltern geht. Es geht um das Bedienen von Tötungsinteressen und ein zutiefst technokratisches Naturverständnis. In dieser Denkart wird die Natur nicht mehr als komplexes Ökosystem begriffen, sondern als eine rein bürokratisch verwaltete Zone. Der Wolf verkommt darin zu einer mathematischen Störgröße, die man per Verordnung, digital gezogenen Radien und administrativen Zonen am grünen Tisch nach Belieben wegzensieren und regulieren möchte. Dass sich Jäger die totgeschossenen Wölfe künftig sogar rechtlich als private Trophäen aneignen dürfen, setzt dieser kalten, mechanistischen Betrachtung unserer Mitgeschöpfe die Krone auf.
    Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

    Politisches Kalkül: Der Wolf als Ablenkungsmanöver von den wahren Krisen

    Das eiskalte politische Kalkül hinter dieser Reform zeigt sich beim Blick auf die echten Probleme im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft. Daten des Sachsen-Monitors, Umfragen wie MDRfragt und die aktuellen Bilanzen der landwirtschaftlichen Betriebe belegen unmissverständlich, wo die sächsischen Dörfer und Bauern wirklich am Limit stehen. Es sind der dramatische Lehrermangel an ländlichen Schulen, wegbrechende Arztpraxen, ein ausgedünnter Nahverkehr und die anhaltende Überalterung der Regionen (MDRfragt, Bildungsmonitor: Sachsen bleibt Spitze).
    Gleichzeitig kämpfen Sachsens Landwirte ums nackte wirtschaftliche Überleben: Extreme Witterungsausbrüche und Düngemittelmangel haben die Ernten geschmälert, während die Vieh- und Milchbauern im Würgegriff des Lebensmitteleinzelhandels gefangen sind. Sie stehen vor einer ruinösen Schere aus explodierenden Betriebskosten für Futtermittel, Energie und Logistik auf der einen Seite und drastisch verfallenden Erzeugerpreisen für Milch und Fleisch auf der anderen. Hinzu kommt ein bürokratischer Auflagen-Dschungel, der den Betrieben jede Planungssicherheit raubt und den akuten Fachkräftemangel im Stall weiter anfeuert. Doch anstatt diese tiefgreifenden Infrastrukturkrisen, die Marktungerechtigkeiten und das Sterben der sächsischen Viehbetriebe mit Mut anzupacken, wirft die Politik den Menschen den Wolf als emotionales Ablenkungsmanöver vor. Es ist für den Staat schlicht billiger und bequemer, Wölfe zum Abschuss freizugeben, anstatt Schulen ordentlich zu besetzen, Buslinien zu finanzieren oder sächsische Familienbetriebe vor dem Preisdiktat der Großkonzerne zu schützen.

    Fazit: Warum der Rechtsweg allein nicht ausreicht

    Der sächsische Beschluss ist ein Offenbarungseid. Wer den Natur- und Tierschutz dem Jagdrecht opfert betreibt Klientelpolitik auf Kosten unserer Mitgeschöpfe. Auf den reinen Rechtsweg können sich Wolfsschützer dabei jedoch nicht verlassen. Zwar sind Klagen der berechtigten Naturschutzverbände gegen künftige Verordnungen absehbar, doch der Gesetzgeber hat die aufschiebende Wirkung bei Wolfsentnahmen rechtlich ausgehebelt und auch das Verbandsklagerecht beschnitten. Bis Gerichte über die Rechtmäßigkeit einer Abschussanordnung entschieden haben oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangen Verfahren ein Urteil spricht, werden in den Revieren längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Ein juristischer Erfolg im Nachhinein kann ein bereits entnommenes Rudel nicht wiederbeleben, wie aktuell ein Fall aus der Rhön (Frigga und Anton) aufzeigt. 

    Aus diesem Grund kommt es, wie wir es immer wieder betonen,  auf eine unabhängige Dokumentation in den betroffenen Regionen an. Um behördliche Entscheidungen fundiert überprüfen zu können, ist der Einsatz von organisierten Wolfsschutzpatrouillen in den sächsischen Wolfsgebieten – wie überall unerlässlich. Diese unaufgeregte, aber kontinuierliche Präsenz von Beobachtern dient der präzisen Erfassung der Situation vor Ort. Nur wenn der tatsächliche Zustand von Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unmissverständlich und unabhängig dokumentiert wird, lässt sich verhindern, dass mangelnde Prävention im Nachhinein als Argument für Abschüsse instrumentalisiert wird. Fachlich fundierte Aufklärung und die Arbeit dieser Patrouillen sind somit das wichtigste zivilgesellschaftliche Korrektiv. Wir freuen uns über neue Aktive, statt jetzt den Kopf in den Sand zu stecken: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Quellen:

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

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    Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

    Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

    Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

    Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
    Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
    Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

    Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

    Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
    Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

    Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

    Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
    Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
    Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

    Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

    Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

    Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
    1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
    • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
    • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
    • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
    2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
    • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
    • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
    3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
    Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
    • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
    • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
    • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
    • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
    4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
    Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
    • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
    • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
    5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
    • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

    Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
    Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

    Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

    Quellen:

    Mit dem Testament ein Zeichen setzen, auch für unsere Wölfe

    Heute, am 13. September, begehen wir wieder den internationalen Tag des Testaments. Ein Tag, an dem wir innehalten und uns fragen dürfen: Was bleibt von uns? Was möchten wir der Welt hinterlassen und kann man über den Tod hinaus Gutes bewirken und Organisationen unterstützen, die einem am Herzen liegen?  Jeder, der uns bei unserer wichtigen Arbeit zum Schutz der Wölfe unterstützen will, kann auch uns dabei etwas Gutes tun. Viele Menschen denken beim Thema Testament zuerst an ihre Familie und Angehörigen. Das ist richtig und wichtig. Doch immer mehr Menschen möchten darüber hinaus auch etwas für eine Sache tun, die ihnen am Herzen liegt – und die über den eigenen Tod hinaus Wirkung entfaltet.

    Auch der Wolf braucht starke und unabhängige Stimmen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sind ein gemeinnütziger, überparteilicher und unabhängiger Verein, der sich seit 2018 konsequent für den Schutz der freilebenden Wölfe in Deutschland einsetzt. Wir kämpfen gegen Abschüsse, für bessere Herdenschutzmaßnahmen, gegen die willkürlichen Maßnahmen der Politik und Lobbyisten, für Transparenz und für eine echte friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Wolf. Unsere Arbeit lebt von Engagement, Aufklärung, Monitoring vor Ort und dem konsequenten Widerspruch gegen Lobbyinteressen. Und sie lebt von Menschen, die uns unterstützen – auch über das eigene Leben hinaus.
    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Jede Zuwendung hilft uns weiter für den Wolf zu kämpfen

    Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft kann jeder unseren eingetragenen Verein in seinem Testament bedenken. Schon ein kleiner Anteil eines Nachlasses oder ein festgelegter Betrag (ein Vermächtnis) kann unserer Arbeit langfristig Sicherheit geben. Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftsteuer befreit – jede Zuwendung kommt zu 100 Prozent dem Wolfsschutz zugute.Egal, ob jemand uns:
    • einen bestimmten Geldbetrag vermacht
    • einen Anteil des Vermögens bestimmt oder
    • den Verein als Erben einsetzen möchte

    Jede Form der Unterstützung hilft uns, weiter unabhängig und entschlossen für die Wölfe einzustehen. Ein Testament ist ein Akt der Fürsorge und kein Tabuthema. Es ist ein Zeichen von Verantwortung und Liebe – gegenüber den Menschen, die einem nahestehen und auch  gegenüber der Natur, die uns allen gehört. Indem Menschen unseren Verein und damit den Wolfsschutz in ihrem letzten Willen berücksichtigen, unterstützen sie uns dabei, dass auch kommende Generationen den Ruf der Wölfe in unseren Wäldern hören können.

    Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!

    Falls Sie Fragen zum Thema Testament und Nachlassregelung haben, unterstützen wir Sie gerne. Über unseren Kooperationspartner Erblotse bieten wir kostenlose Orientierungshilfen und Informationen an. Sprechen Sie uns einfach an – vertraulich und unverbindlich. Gemeinsam für die Wölfe – auch über den eigenen Horizont hinaus. Der Tag des Testaments erinnert uns daran, dass wir die Zukunft mitgestalten können. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie mit, dass Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch in den kommenden Jahren eine starke, unabhängige Stimme für die Wölfe bleiben kann. Keiner muss sich heute entscheiden, aber jeder kann heute damit beginnen, darüber nachzudenken.

    Auf unserer Seite Testamentsspenden  haben wir zusammen mit Erblotse alles, was man über die Erstellung eines Testaments wissen muss, zusammengestellt.
    Beispielfoto Wolfsrudel. Es braucht weiter dringend unabhängige Vereine, die sich für die Wölfe in Deutschland einsetzen. © Brigitte Sommer

    Die Jahnstraße bebt: Wie die Elb-Gemeinde Assel knapp dem kollektiven Rotkäppchen-Trauma entkam

    Es war ein Dienstagmorgen wie jeder andere im beschaulichen Drochtersen-Assel in Niedersachsen. Die Vögel zwitscherten, der Hafen lag friedlich da, und die Grundschüler bereiteten sich seelisch auf den Unterricht vor. Doch um exakt 08:45 Uhr geschah das Unfassbare. Ein pelziges Etwas auf vier Pfoten wagte es, die Jahnstraße als Abkürzung zu nutzen. Ein Wolf? Im Wohngebiet! Mitten im Nirgendwo in Norddeutschland. Ein satirischer Bericht aus dem Krisengebiet.

    Oder war es vielleicht doch nur ein etwas größerer, streunender Hund? Egal, Hauptsache das Foto taugt für die WhatsApp-Panikschleife und die Boulevardpresse rotiert sofort im roten Bereich. Man sah vor dem inneren Auge wahrscheinlich schon das Schild „Assel ist von Wölfen überschwemmt – Betreten auf eigene Gefahr“.

    Großfahndung ohne Beute

    Das Foto wurde mit Ki erstellt.
    Natürlich reagierte die örtliche Infrastruktur mit der gebotenen Dramatik. Die Polizei leitete sofort eine Großfahndung ein. Streifenwagen durchkämmten die gefährlichen, von Vorgärten gesäumten Straßen der 3500-Einwohner-Metropole. Leider ohne Erfolg – das gerissene Tier hatte sich vermutlich hinter einer Mülltonne oder im dichten Dickicht einer Thuja-Hecke in Sicherheit gebracht. Man darf von Glück reden, dass die Beamten nicht direkt die Bundeswehr anfordern mussten.
    Auch die Jägerschaft stand sofort Gewehr bei Fuß. Gebeutelt vom grausamen deutschen Naturschutzrecht musste man dort jedoch zähneknirschend feststellen, dass man ein Tier, das einfach nur von A nach B läuft, „aufgrund der Gesetzeslage nicht einfach so erlegen darf“. Ein Skandal! Wo bleibt da der Spaß am schnellen und unbürokratischen Schuss, wenn ein Vierbeiner es wagt, frische Luft in einer Wohnstraße zu atmen?

    Bürokratische Sofortmaßnahmen: Schilderkompetenz für Wildtiere

    Da Lokalpolitiker bereits empört poltern, dass Wölfe „nicht auf Schulwege gehören“, drängt sich sofort die pragmatischste aller deutschen Lösungen auf: Eine flächendeckende Beschilderung!
    Wir fordern daher die sofortige Aufstellung von amtlichen Verbotsschildern an allen Waldrändern und Dorfgrenzen: „Das Begehen von Schulwegen ist für Wölfe, Wildschweine und streunende Hunde strengstens untersagt! Zuwiderhandlungen werden polizeilich verfolgt.“
    Man müsste den Tieren vorab im Rahmen des Wolfsmanagements natürlich dringend das Lesen beibringen, aber Ordnung muss schließlich sein.

    Eltern-Notruf: Der Schulweg des Grauens

    Die Schulleitung der Grundschule Assel schaltete derweil blitzschnell und sandte eine vorsorgliche Warnmeldung an die Elternschaft. Die Kernbotschaft: Es besteht zwar laut Polizei keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung, aber – man weiß ja nie. Eltern durften heldenhaft selbst entscheiden, ob sie ihre Sprösslinge dem gnadenlosen Schicksal des normalen Heimwegs überlassen oder sie lieber mit dem SUV direkt aus der vermeintlichen Gefahrenzone evakuieren.
    Dass das tägliche Verkehrschaos vor den Schulen durch elterliche Bring- und Abhol-Zubringer – und der normale Straßenverkehr generell – statistisch gesehen die mit Abstand realste Gefahr für Leib und Leben der Kinder darstellt, interessiert in solchen Momenten der kollektiven Hysterie natürlich niemanden. Der Wolf auf der Jahnstraße – das ist die wahre Bedrohung, für die man sofort das Jagdgesetz umschreiben muss.

    Unser Fazit

    Wir gratulieren Assel zum Überleben dieses historischen Vormittags. Ein Tier ist durch ein Dorf gelaufen, hat niemanden angegriffen, ist wieder verschwunden und hat für ein paar spannende WhatsApp-Fotos gesorgt. Ein ganz normaler Tag im panikbereitesten Wolfsland der Welt.


    • Hintergrund-Tipp: Warum das sogenannte „Rotkäppchensyndrom“ so tief in unseren Köpfen sitzt, welche Gefahren für Kinder in der Realität wirklich statistisch relevant sind (Spoiler: Wölfe tauchen darin gar nicht erst auf) und warum Panikmache noch nie ein guter Ratgeber war, haben wir bereits in unserem ausführlichen Faktencheck beleuchtet. Hier geht es zu unserem Artikel aus 2023: Rotkäppchensyndrom versus Fakten.

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    Die Kunst der Ablenkung: Wie Wölfe und Migranten als Sündenböcke für das Systemversagen herhalten müssen

    Wer die gesellschaftspolitischen Debatten nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vor und nach der Wahl aufmerksam verfolgt, reibt sich unwillkürlich die Augen. Während das Land – wie die gesamte Republik – vor tiefgreifenden wirtschaftlichen und strukturellen Verwerfungen steht, dominieren zwei Themen das emotionale Repertoire der politischen Kräfte: der Wolf und der Migrant. Bei genauerer Betrachtung offenbart sich hierbei ein klassisches Muster der modernen Soft Power und der gelenkten Wahrnehmung, wie es historisch immer wieder zur Festigung politischer Machtstrukturen eingesetzt wurde.

    Ein Kommentar zur politischen Rhetorik und den Mechanismen der Massenpsychologie von Brigitte Sommer 

    Der Wolf als Projektionsfläche: Angst als politischer Treibstoff

    Die agrarpolitischen Forderungen der AfD in Sachsen-Anhalt greifen radikal durch: die Schließung des Wolfskompetenzzentrums Iden, ganzjährige Bejagung, die faktische Aufhebung des Schutzstatus sowie die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf die Landkreise. Der Wolf wird in dieser Rhetorik nicht mehr als biologischer Teil unseres Ökosystems und unserer Natur begriffen, sondern zu einer existenziellen Bedrohung für den ländlichen Raum hochstilisiert.
    Aus Sicht der modernen Propagandaforschung erfüllt diese Inszenierung einen klaren Zweck: die Aktivierung von Urängsten. Angst ist das effektivste Werkzeug, um das kritische Denken von Menschen zu lähmen. Indem man den Wolf zum ultimativen Feindbild auf dem Land deklariert, schafft man ein hochemotionales Narrativ, das sich hervorragend für die mediale Aufmerksamkeitsökonomie eignet. Es ist die Konstruktion einer permanenten Bedrohungskulisse, die nach einer „starken Hand“ und scheinbar pragmatischen, schnellen Lösungen verlangt.
    Beispielfoto Wolfsfamilie.

    Der Sündenbock-Mechanismus: Von Wölfen und Randgruppen

    Doch der Wolf steht nicht allein. Er teilt sich das Podium der Feindbilder mit Migranten und anderen gesellschaftlichen Randgruppen. Hier greift ein altbekannter psychologischer und soziologischer Mechanismus: Wenn die realen Probleme zu komplex, die Ursachen zu tief im globalen Gefüge verwurzelt und die echten Lösungen zu unangenehm für das System sind, braucht es einen Sündenbock.
    Das Prinzip funktioniert über zwei komplementäre Strategien:
      1. Strukturelles Versagen wird biologisiert: Statt über die fatalen Folgen einer verfehlten Agrarpolitik, das grassierende Höfesterben durch Monopolbildung im Lebensmitteleinzelhandel oder den Verfall der ländlichen Infrastruktur zu sprechen, spricht man über den Wolf. Er dient als Projektionsfläche für den wirtschaftlichen Frust der Landwirte.
      2. Sozioökonomische Verwerfungen werden externalisiert: Statt die Ursachen für den Niedergang des Sozialsystems, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum oder die Misere im Bildungs- und Gesundheitssystem im finanzgetriebenen Wirtschaftssystem und einer jahrzehntelangen Austeritätspolitik zu suchen, wird der Migrant als primärer Verursacher markiert.
    In beiden Fällen wird die Schuld von den tatsächlichen Profiteuren und politischen Fehlentscheidungen des bestehenden Systems weggelenkt und auf diejenigen projiziert, die sich nicht wehren können – sei es eine geschützte Tierart oder eine marginalisierte Menschengruppe.

    Die ökonomische Nebelkerze: Wer schützt das System?

    Diese Form der Politik geht die echten, strukturellen Probleme unseres Landes nicht an. Sie ist im Kern systemerhaltend, da sie die eigentlichen Macht- und Finanzstrukturen unangetastet lässt.
    Während über den Abschuss von Wölfen und die finanzielle Entlastung von Jagdpächtern gestritten wird, schreitet die Digitalisierung des Geldsystems und die Zentralisierung der wirtschaftlichen Macht durch globale Vermögensverwalter und den digital-finanziellen Komplex im Hintergrund unbemerkt voran. Während über Migrationsquoten debattiert wird, verarmen breite Schichten der Bevölkerung durch Inflation und Reallohnverluste. Die Fokussierung auf diese Sündenböcke liefert genau das Ablenkungsmanöver, das im Hintergrund gebraucht wird, um eine profitorientierte Agenda geräuschlos weiterzufahren. Die systemischen Ursachen unseres globalen Wirtschaftsmodells bleiben im toten Winkel der Wähler.
    Die Grafik wurde mit KI erstellt.

    Die paradoxe Verstärkung: Warum das stakkatohafte Beschimpfen den Erfolg erst nährt

    Zu einer vollständigen Analyse gehört jedoch auch die Betrachtung der politischen Gegenseite und der etablierten Medienlandschaft. Seit Jahren lässt sich ein Phänomen beobachten, das den Erfolg der AfD nicht bremst, sondern ihn im Gegenteil massiv beschleunigt: das stakkatohafte, pauschale Beschimpfen und Moralisieren derjenigen Bürger, die diese Partei wählen.
    Wenn Millionen von Wählern – wie jüngst bei den sachsen-anhaltischen Landtagswahlen im September 2026 – pauschal als ungebildet, bösartig oder demokratiefeindlich diffamiert werden, löst dies einen psychologischen Abwehrmarkt aus. In der Psychologie spricht man von Reaktanz: Je mehr Druck und moralische Belehrung von oben herab ausgeübt werden, desto stärker wird die Trotzreaktion und die Solidarisierung mit der angefeindeten Gruppe.
    Das ständige mediale Stakkato der Beschimpfung treibt die Menschen erst recht in die Arme der Populisten. Es zwingt den Wähler in eine Wagenburg-Mentalität. Anstatt einen echten inhaltlichen Diskurs über die Ursachen von Wohlstandsverlust und Zukunftsangst zu führen, verlagert sich die politische Arena komplett auf ein Schlachtfeld der moralischen Abwertung. Diese Polarisierung ist für die AfD ein politischer Lebenselixier: Sie kann sich dadurch dauerhaft in der Rolle des Märtyrers inszenieren, der für die „kleinen Leute“ einsteht, die vom Establishment verachtet werden. Wer Wähler beschimpft, statt ihre realen Sorgen ernst zu nehmen und das wirtschaftliche System zu hinterfragen, betreibt die effektivste Wahlkampfhilfe für die Populisten.

    Fazit: Den Blick für das Wesentliche schärfen

    Wir müssen lernen, diese beidseitigen Mechanismen der psychologischen Meinungslenkung und der ökonomischen Ablenkung zu durchschauen. Die emotionale Aufladung von Themen wie dem Wolfsschutz oder der Migration dient allzu oft als Nebelkerze. Sie soll verhindern, dass die Bürger die Augen nach oben richten – dorthin, wo die tatsächlichen politischen und wirtschaftlichen Weichenstellungen vorgenommen werden.
    Solange wir uns im horizontalen Kampf „Bürger gegen Migrant“, „Mensch gegen Wolf“ oder in der moralischen Schlammschlacht „Etablierte gegen AfD-Wähler“ aufreiben lassen, bleibt die vertikale, finanzgetriebene Machtstruktur völlig unangetastet. Echte Aufklärung beginnt dort, wo wir aufhören, den Sündenböcken hinterherzujagen oder uns gegenseitig zu verurteilen, und stattdessen anfangen, die Systemfrage zu stellen.

    Weiterführende Literatur:

    1. Jonas Tögel: Die psychologischen Mechanismen der Meinungslenkung
    • „Kognitive Kriegsführung: Neueste Manipulationstechniken als Waffengattung der NATO“ (2023):Westend Verlag

    2. Ernst Wolff: Die ökonomische Systemfrage und der Sündenbock

    • „Wolff of Wall Street: Ernst Wolff erklärt das globale Finanzsystem“ (2020):Promedia Verlag
    • „Finanz-Tsunami: Wie das globale Finanzsystem uns alle bedroht“ (2017)
    3. Rainer Mausfeld: Elitendemokratie, Angst und der Wähler-Ausschluss
    • „Warum schweigen die Lämmer? Wie Elitendemokratie und Neoliberalismus unsere Gesellschaft und unsere Lebensgrundlagen zerstören“ (2018/2019):Westend Verlag
    • „Angst und Macht: Herrschaftstechniken der Angsterzeugung in kapitalistischen Demokratien“ (2019)
    • „Hybris und Nemesis: Wie uns die Entzivilisierung von Macht in den Abgrund führt – Einsichten aus 5000 Jahren“ (Westend Verlag)

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    Abschuss ohne Anlass: Wie CDU und Grüne in Schleswig-Holstein den Wolf zum Freiwild machen

    Es ist ein altbekanntes Spiel der Macht: Ein politischer Beschluss, der tiefgreifende ethische und ökologische Konsequenzen hat, wird hinter verschlossenen Türen vorbereitet, geräuschlos ins System eingespeist und anschließend auf der großen Bühne als „schmerzhafter Kompromiss“ inszeniert. Die Rede ist vom aktuellen Vorstoß zur Änderung des Landesjagdgesetzes in Schleswig-Holstein, der die anlasslose Tötung von Wölfen legalisieren soll. Wer das parlamentarische Verfahren der letzten Wochen analysiert, blickt hinter die Fassade einer kalkulierten Kommunikationsstrategie, die vor allem ein Ziel hat: Den organisierten Widerstand der Zivilgesellschaft zu lähmen.

    Chronologie einer angekündigten Entrechtung

    Der bürokratische Weg dieses Gesetzentwurfs zeigt exemplarisch, wie vollendete Tatsachen geschaffen werden, lange bevor eine breite Öffentlichkeit überhaupt davon erfährt.
      • 9. Juli 2026 – Die lautlose Weichenstellung: Der gemeinsame Entwurf von CDU und Grünen wurde als sogenannte „Formulierungshilfe“ (Unterrichtung 20/366) am 8. Juli digital erfasst und ging am 9. Juli offiziell in die Infothek des Landtags ein. Zu diesem Zeitpunkt – mitten im Sommerloch – blieb die Nachricht für die breite Öffentlichkeit nahezu unsichtbar. Die Verwaltungsmühlen mahlten im Stillen.
      • 27. August 2026 – Das Schautheater der ersten Lesung: Erst sechs Wochen später, zur ersten Lesung im Plenum, wurde das Thema öffentlich verhandelt. Hier erlebten wir ein perfekt choreografiertes Polittheater. Während die CDU erwartbar den harten Hund markierte, inszenierten sich die Grünen mit „Bauchschmerzen“. Die grüne Abgeordnete Silke Backsen trat ans Rednerpult, um wissenschaftliche Zweifel anzumelden und zu betonen, dass Abschüsse die Risszahlen gar nicht senken. Doch das ist reine Rhetorik zur Beruhigung der eigenen Basis. Am Ende stimmten die Grünen der Überweisung des Entwurfs pflichtbewusst zu.
      • Aktuelle Phase – Die bürokratische Verwaltung im Ausschuss: Derzeit liegt das Papier im Umwelt- und Agrarausschuss. Dort findet am Donnerstag, den 24. September 2026, die entscheidende Beratung statt. Hinter verschlossenen Türen wird hier die formale Beschlussempfehlung für das Plenum vorbereitet.
    Beispielfoto Wolfsfamilie.

    Der weitere Fahrplan: Die Illusion der Mitbestimmung

    Nach der Ausschusssitzung am 24. September ist der Weg frei für das Finale. Da das schleswig-holsteinische Landesrecht standardmäßig nur zwei Lesungen vorsieht, wird das Gesetz im Spätherbst 2026 zur zweiten Lesung direkt wieder ins Plenum eingebracht. Eine dritte Lesung wird es nicht geben – es sei denn, eine Fraktion beantragt sie strategisch, was unwahrscheinlich ist. In dieser zweiten Lesung wird die schwarz-grüne Regierungsmehrheit den Entwurf final durchwinken. Das Gesetz ist damit beschlossen, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt unmittelbar in Kraft.
    Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. machen uns keine Illusionen: Dieser Entwurf wird durchgehen. Das Gesetz ist längst beschlossene Sache, das parlamentarische Verfahren nur noch die formale Abwicklung.

    Das grüne Theater und die Blindheit der Bewegung

    Dass die Grünen hier erneut ihre Kernwerte verraten, überrascht uns nicht – wir kündigen diese Entwicklung seit Jahren an. Sobald die Grünen Regierungsverantwortung übernehmen, mutiert der Artenschutz zur Verhandlungsmasse für den Machterhalt.
    Dabei beobachten wir in der Natur- und Tierschutzszene eine gefährliche Schieflage der Wahrnehmung: Während viele Aktivisten und Verbände einen hochsensiblen, lautstarken Alarmknopf für alles entwickeln, was nach „schwarz-blau“ riecht, scheinen sie auf dem „rot-grünen“ Auge vollkommen blind zu sein. Wenn vermeintlich progressive Kräfte den Abschuss von geschützten Arten legitimieren, wird das als „realpolitische Notwendigkeit“ hingenommen oder mit Verweis auf den Koalitionsfrieden schöngeredet.
    Es ist Zeit, den Blick für die Realität zu schärfen: Im Lobbyzirkus der Macht machen am Ende alle Parteien mit. Der Wolf hat im parlamentarischen Betrieb keine Lobby – außer uns. Wir werden diesen Bruch des EU-Rechts nicht tatenlos hinnehmen.

    Werdet selbst aktiv: Geht in die Territorien und dokumentiert

    Die Landesregierung setzt anscheinend darauf, dass Ihr schweigt, wegschaut und dieses Schauspiel resigniert am Bildschirm verfolgt. Das wollen wir nicht zulassen. Wenn die Politik den Schutz im Gesetz streicht, müssen wir den Schutz vor Ort organisieren. Werdet jetzt aktiv und zeigt Präsenz:
      • Geht raus in die Wolfsterritorien: Wir müssen vor Ort sein. Geht in die bekannten Wolfsgebiete, zeigt legale Präsenz auf den Wegen und behaltet die Landschaften im Blick. Wenn Jäger und Behörden wissen, dass die Natur kein rechtsfreier Raum ohne Zeugen ist, erhöht das die Hemmschwelle für illegale oder halblegale Grauzonen-Abschüsse massiv.
      • Dokumentiert, was vor sich geht: Nehmt Eure Smartphones und Kameras mit. Dokumentiert Unregelmäßigkeiten, auffällige Jagdakivitäten, Treibjagden in sensiblen Zonen oder den Zustand von vermeintlich unschützbaren Deichabschnitten. Erstellt Fotoprotokolle und haltet Beobachtungen akribisch fest. Nur mit harten Fakten und Bildmaterial können wir die Öffentlichkeit wachrütteln und rechtliche Schritte untermauern. Meldet Eure Sichtungen und Protokolle direkt an uns.
      • Teilt diesen Artikel: Verbreitet diesen Text in Euren Netzwerken, auf Social Media und in Foren. Durchbrecht das mediale Schweigen und die weichgespülten Pressemitteilungen der Koalitionsparteien. Die Menschen müssen erfahren, was hier im administrativen Hintergrund beschlossen wird.
      • Unterstützt unsere Arbeit: Der Kampf gegen dieses Gesetz wird vor allem ein aktiver und dokumentarischer sein. Unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Eurer Spende oder werdet Mitglied: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ 

    Lassen wir nicht zu, dass unsere Wölfe und unsere Natur zum Bauernopfer politischer Machtspiele werden 

    Quelle:

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    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

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    Die Sündenbock-Taktik von Egling: Ein absurder Schießbefehl auf ein Phantom

    Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern exekutiert im Fall Egling ein bürokratisches Trauerspiel, das an Absurdität und Demokratiefeindlichkeit kaum zu überbieten ist. Mit der aktuellen Abschussfreigabe im Nordlandkreis wird ein Todesurteil gegen ein geschütztes Wildtier vollstreckt – und das unter dem ohrenbetäubenden Schweigen des betroffenen Halters. Dass vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) keine öffentliche Kritik an dieser Bejagung kommt, gleicht einer moralischen Bankrotterklärung. Es drängt sich der fatale Verdacht auf, dass der Verband der Tötung hinter den Kulissen zugestimmt hat, um vom eigenen, kolossalen Versagen beim Herdenschutz abzulenken.

    Demokratiefeindliche Geheimhaltung und exklusive Medienfütterung

    Besonders skandalös ist das Vorgehen der Behörden bei der Informationsvergabe. Der fertige „Managementplan zur Bejagung“ wird von der Jagdbehörde gezielt unter Verschluss gehalten. Eine offizielle, transparente Veröffentlichung für die Bürger unterbleibt komplett. Stattdessen wird die Abschussfreigabe nur auf direkte Nachfrage exklusiv an ausgewählte Medienhäuser herausgegeben. Diese bewusste Intransparenz soll kritische Nachfragen blockieren und die Öffentlichkeit mundtot machen. Eine solche Geheimhaltungs-Taktik entlarvt, dass die Behörden selbst genau wissen, auf welch rechtlich wackeligem Fundament ihre Abschussgenehmigung steht.
    Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

    Kein ernster wirtschaftlicher Schaden nach § 45 BNatSchG

    Eine Ausnahme vom strengen Artenschutzverbot darf gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG nur zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden“ erteilt werden. Im Fall Egling wurden im Juni drei Moorschnucken eines Landschaftspflegeprojekts gerissen. So bedauerlich der Verlust von Weidetieren im Einzelfall ist: Drei Schafe stellen für einen finanzstarken, institutionellen Verband wie den LBV beim besten Willen keinen ernsten, existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schaden im Sinne des Gesetzes dar. Die gesetzliche Hürde für eine Ausnahmegenehmigung wird hier evident verfehlt. Hier unser offener Brief: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/13/bankrotterklaerung-im-moor-wolfsschutz-deutschland-e-v-fordert-lbv-vorstand-zum-einlenken-im-fall-egling-auf/

    Die Absurdität der Jagd auf ein „Phantom“

    Biologisch und rechtlich vollkommen verfehlt ist zudem der Zugriff auf ein nicht-standorttreues Tier. Die DNA-Analyse bestätigte Wochen nach dem Riss lediglich einen durchziehenden Wanderwolf aus der Alpenpopulation. Ein solches Tier legt pro Tag immense Strecken zurück und ist höchstwahrscheinlich längst hunderte Kilometer weitergezogen. Die Jäger vor Ort erhalten damit de facto die Erlaubnis, Jagd auf ein Phantom zu machen. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass im Rahmen dieses Bejagungsplans ein völlig unbeteiligter, unschuldiger Wolf geschossen wird, der zufällig das Gebiet durchquert. Ein solcher „Vorratsabschuss“ widerspricht dem Bestimmtheitsgebot im Verwaltungsrecht und dem strengen Individualschutz der FFH-Richtlinie.
    Das eigentliche Problem wird durch diesen Schießbefehl überhaupt nicht gelöst, sondern bewusst verschleiert. Der LBV hatte seine Moorschnucken ungeschützt und ohne jegliche wolfsabweisende Zäune auf der Moorfläche gehalten – ein serviertes Buffet für jeden Beutegreifer. Wenn die Flächen im Moor weiterhin ungesichert bleiben, wird sich der nächste durchziehende Wolf garantiert wieder dort bedienen. Der Abschuss dient einzig und allein als populistische Nebelkerze, um die Untätigkeit der Behörden und das Herdenschutz-Versagen des LBV als Sündenbock auf dem Rücken des Wolfes auszutragen.
    Beispielfoto streitende Wölfe. © Brigitte Sommer

    Behördenversagen im Monitoring – Die Alibi-Zahlen der Jagdlobby

    Der Fall Egling legt zudem die tiefen Risse im bayerischen Wolfsmonitoring offen. Das zuständige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) agiert bürokratisch, träge und realitätsfern. Von einer vermeintlich „wachsenden Zahl an Territorien“ kann in Bayern überhaupt keine Rede sein. Die Behörden nutzen hier einen perfekten statistischen Bereinigungs-Trick: Erlöschen etablierte Territorien – sei es durch Krankheiten, Abwanderung oder klammheimliche, illegale Abschüsse –, verschwinden sie im nächsten Monitoringjahr sang- und klanglos aus den Tabellen. Weil eine transparente historische Verlustliste fehlt, wird der Öffentlichkeit eine rasant wachsende Population vorgegaukelt, während die Welpenzahlen in Wahrheit massiv einbrechen.
    Völlig absurd wird es jedoch beim Bayerischen Jagdverband (BJV): Dieser betreibt seit Jahren ein eigenes, rein interessengesteuertes Alibi-Monitoring, um mit manipulativen „Zweitmeinungen“ die Wolfszahlen künstlich in die Höhe zu treiben und Abschüsse zu rechtfertigen. Genau diese Jagdlobby ist es, die uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. für unser unabhängiges, wissenschaftlich fundiertes Monitoring vor Ort permanent diffamiert und kritisiert. Während die einen Daten manipulieren, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität – und das passt der Abschuss-Lobby verständlicherweise nicht ins Konzept.
    Die Krone der Dreistigkeit setzt dem Ganzen jedoch die Jagdlobby auf: Völlig faktenbefreit versucht man dort, den friedlichen Chiemgauer Wolf GW4028m für den Riss im weit entfernten Egling verantwortlich zu machen. GW4028m ist im weit über 60 Kilometer entfernten Kampenwandgebiet standorttreu und verhält sich ziemlich unauffällig. Ihn mit dem Moorschnucken-Riss in Verbindung zu bringen, zeigt die perfide Methode der Jägerschaft: Einem friedlichen Wolf wird im Netz so lange ein falsches Sündenbock-Image angedichtet, bis die Behörden einknicken und den nächsten illegalen Abschussbefehl unterschreiben! Während die Jäger Daten manipulieren und haltlose Gerüchte streuen, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität

    Wir erstatten Strafanzeige

    Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellen unmissverständlich klar: Sollte im Rahmen dieses rechtswidrigen Bejagungsplans im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Wolf erschossen werden, werden wir unverzüglich Strafanzeige gegen alle beteiligten Personen und die verantwortlichen Behördenvertreter erstatten.
    Wir haben gelernt, dass juristische Klagen und langwierige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten alleine keine wirkungsvolle Maßnahme mehr sind, um das Abschlachten geschützter Tiere zu verhindern. Während die Akten im Gericht verstauben, schaffen Jäger draußen im Wald Fakten. Deshalb braucht es jetzt aktive Arbeit direkt vor Ort. Jetzt ist der Zeitpunkt, um selbst aktiv zu werden und absolut legal Vorgänge zu dokumentieren und öffentlich zu machen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Quelle:

    https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/egling-ort28621/wolf-zum-abschuss-freigegeben-jaeger-duerfen-ein-tier-erlegen-94475928.html

    Monitoringliste: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

     

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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