Artenschutz am Ende? Warum Klagen das Greifensteiner Rudel nicht mehr schützen können

Dem Greifensteiner Rudel droht die fast vollständige Auslöschung: Sollten die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Pläne durchsetzen, wird die Wolfsfamilie bis auf die Mutterfähe Ulma (GW2479f) eliminiert. Die gerichtlichen Bestätigungen der Abschussfreigaben für den Rüden GW2478m sowie die Jungwölfe Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) beweisen, was wir seit langem befürchten: Der juristische Weg allein reicht angesichts des politisch aufgeweichten Artenschutzes nicht mehr aus. Unsere investigative Vor-Ort-Recherche entlarvt die offizielle Argumentation nun vollends. Statt des gesetzlich vorgeschriebenen Herdenschutzes dokumentieren wir mangelhafte Zäune, die Risse geradezu provozieren. Während dieser Schutz kollabiert, laufen in den Forstbezirken bereits die Vorbereitungen für großflächige Drückjagden auf Hochtouren, flankiert von konkreten Funden, die den dringenden Verdacht auf Jagdfrevel erhärten. Unser bebilderter Report dokumentiert ein eklatantes Staatsversagen im Spannungsfeld zwischen politischem Druck, Lobbyismus und systematischem Bruch des Natur- und Tierschutzes.

Die Situation in Hessen und Rheinland-Pfalz

In Hessen existieren derzeit lediglich drei bestätigte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel). Die Gesamtzahl der sesshaften Tiere bleibt überschaubar. In Rheinland-Pfalz sind mehrere Rudel nachgewiesen, darunter grenzüberschreitende Vorkommen. Das Greifensteiner Rudel bewegt sich in einem Gebiet, das beide Bundesländer umfasst.
Vor Ort im Territorium des Greifensteiner Rudels stellen wir fest: Die Weidetierhaltung ist dort vergleichsweise gering ausgeprägt. Wir dokumentieren regelmäßig die vorhandenen Zäune und die tatsächlichen Haltungsbedingungen. Auf Grundlage dieser eigenen Beobachtungen und Dokumentationen zweifeln wir stark an einzelnen Angaben in den offiziellen Risslisten. Ebenso bezweifeln wir, dass in allen Fällen, die als Begründung für Abschussverfügungen herangezogen werden, ein ordnungsgemäßer Grundschutz vorhanden war. Eine kritische Prüfung der Risslisten und der Schutzsituation vor Ort ist daher dringend geboten.

Kritik an der Strategie mancher Verbände

Umso irritierender ist es, dass bestimmte Mitglieder klagefähiger Verbände weiterhin öffentlich den Eindruck erwecken, allein Klagen würden den Tieren helfen – und dass Wolfsfreunde selbst nichts weiter tun müssten. Manche gehen sogar so weit, die konkrete, aktive Arbeit vor Ort in den Wolfsgebieten zu boykottieren oder systematisch zu diskreditieren. Diese Haltung ist weder nachvollziehbar noch verantwortungsvoll. Entweder verkennen die Betreffenden die veränderte Rechtslage und die Realitäten vor Ort vollständig – oder sie halten bewusst an einer Narrative fest, die den tatsächlichen Schutzbedarf der Tiere verschleiert.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Vielzahl von Seiten und Organisationen, die Schutzaktivitäten vortäuschen, in der Praxis jedoch weitgehend die behördennahe Linie der großen Verbände mittragen. Solche Alibi-Strukturen schaffen den Anschein von Engagement, ohne den notwendigen Druck von unten und die konkrete Präsenz in den Revieren zu leisten. Sie tragen damit dazu bei, dass kritische, unabhängige Stimmen und die praktische Arbeit vor Ort isoliert oder behindert werden.

Unsere Position

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleiben bei unserer klaren Haltung: Gerichtsverfahren sind ein wichtiges Instrument – aber sie ersetzen nicht die praktische Arbeit im Gelände.
Wer den Eindruck erweckt, man könne sich bequem zurücklehnen, weil „die Verbände schon klagen“, handelt nicht im Interesse der Wölfe.
Dem Greifensteiner Rudel haben wir Namen gegeben, um die Tiere nicht nur als Nummern, sondern als Individuen sichtbar zu machen:
Ulma (GW2479f), Milano (GW2478m) sowie die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5869m).
Wir fordern alle, denen der Schutz der Wölfe tatsächlich am Herzen liegt, auf, sich nicht hinter abstrakten Klageversprechen zu verstecken. Es braucht beides: rechtliche Schritte, wo sie noch greifen – und vor allem mutige, kontinuierliche Präsenz und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Alles andere ist Selbsttäuschung oder bewusste Irreführung.

Gerichtsschlachten um das Greifensteiner Rudel

Die Verfahren um das Rudel graphisch dargestelt.

 

Beispielfoto kleines Wolfsrudel. Geht es nach dem Willen der Hessischen und rheinlandpfälzischen Regierungen müssten alle Familienmitglieder, bis auf die Mutter Ulma (GW2479f) sterben. Totgeschossen werden sollen Vater Milano (GW2478m) und die Nachkommen Diana (GW5369 und Dian (GW5868).

Kaltherzigkeit

Die Debatte um den Umgang mit unseren Mitlebewesen verschärft sich immer mehr. Im Zentrum steht eine Methode, die angeblich im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und steigender urbaner Wildschweinpopulationen eine Renaissance erfährt: der sogenannte Saufang. Was Behörden als hocheffiziente Maßnahme deklarieren, offenbart bei genauerer Betrachtung gravierende Mängel in Bezug auf Tierschutz, Jagdethik und Nachhaltigkeit.
Ein Saufang ist ein abgezäuntes Gatter, in das Wildschweine mittels Futter gelockt werden. Ist die Wildschweinfamilie im Inneren, schließen sich die Tore per Fernauslöser. Was folgt, gleicht einer industriellen Tötung: Die eingeschlossenem Wildschweine werden aus erhöhter Position systematisch totgeschossen. 
Aus Sicht des Tierschutzes wirft dieses Verfahren fundamentale Probleme auf. Befürworter argumentieren zwar, dass die Tötung der gesamten Rotte innerhalb weniger Minuten erfolge. Doch sobald die Tore zuschlagen und die ersten Schüsse fallen, bricht unter den hochintelligenten Tieren panische Angst aus. Dass Wildschweine mitansehen und miterleben müssen, wie Familienmitglieder direkt neben ihnen sterben, widerspricht dem Grundgedanken des Tierschutzes und der Vermeidung unnötigen Leidens elementar.
Zudem rüttelt der Saufang an den Grundfesten der Jagdethik. Das Prinzip des fairen Verhältnisses zwischen Mensch und Wild wird hier völlig zugunsten einer rein technokratischen Schadensbekämpfung aufgegeben. Die Fanganlage wird zum temporären Schlachthof. Selbst innerhalb der Jägerschaft ist die Methode deshalb hochgradig umstritten; selbst viele Jäger weigern sich, solche Anlagen zu bedienen.
Der Saufang stellt eine ethische Bankrotterklärung im Umgang mit unseren heimischen Wildtieren dar.  Die Reduktion von Lebewesen auf reine Seuchenvektoren oder urbane Störfaktoren blendet die menschliche Verantwortung aus.

 

Saufang. Foto privat. Er könnte nicht nur für die Wildschweine, sondern evtl. auch für das Auslöschen des Rudels gedacht sein.

 

Der Schießparcours bei Hof Heisterberg. Foto: privat

Im Rausch der Tötungseffizienz: Warum die Drückjagd die moralische Bankrotterklärung ist

Herbst und Winter sind in deutschen Wäldern traditionell die Monate, in denen die Natur eigentlich zur Ruhe kommen sollte. Stattdessen verwandeln staatliche Forstämter und private Hobbyjäger die Reviere in Kriegsschauplätze. Bei sogenannten Drückjagden werden große Waldareale systematisch umstellt, um Wildtiere mit Treibern und Hunden in Panik zu versetzen und sie den wartenden Schützen vor die Flinten zu treiben. Was als „ökologische Notwendigkeit“ und „effizientes Waldmanagement“ getarnt wird, ist ein grausames, unethisches Spektakel, das in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben darf.
1. Staatlich sanktionierte Tierquälerei
Das ohnehin scheinheilige Argument der Jägerschaft, Tiere würden durch einen gezielten Schuss aus dem Hinterhalt schmerzfrei erlegt, bricht bei einer Drückjagd völlig in sich zusammen. Hier herrscht das Prinzip Masse statt Klasse. Wildtiere werden stundenlang in Todesangst versetzt und hetzen mit maximalem Adrenalispiegel durch den Wald. Im flüchtigen Lauf sind präzise Schüsse die Ausnahme. Die blutige Realität auf diesen Jagden sind zertrümmerte Gliedmaßen, weichgeschossene Bäuche und qualvolle Risse. Unzählige Tiere flüchten schwer verletzt und sterben oft erst Tage später qualvoll an ihren Wunden oder bei der oft mangelhaft durchgeführten Nachsuche.
2. Das Märchen vom „Waldschutz“
Sowohl die staatliche Forstwirtschaft als auch Hobbyjäger rechtfertigen das Massentöten mit angeblichen Verbissschäden an jungen Bäumen. Doch die Drückjagd erzeugt genau das Problem, das sie angeblich lösen will: Durch den extremen Lärm und den Stress werden die Tiere traumatisiert. Sie flüchten tief in die dichtesten Dickichte und Schonungen, wo sie sich tagelang aus Angst nicht mehr herausbewegen. Auf diesen engen Rückzugsräumen konzentriert sich dann der Verbiss massiv. Nicht die Tiere zerstören den Wald, sondern der Jagddruck treibt sie dazu. Das Ökosystem Wald braucht keine Jäger – es braucht Ruhe.
3. Zerstörung jeglicher Sozialstrukturen
Bei einer Drückjagd geht es um Schnelligkeit und Abschusszahlen. Die Schützen haben oft nur Sekundenbruchteile, um abzudrücken. Eine biologisch fundierte Auswahl findet nicht statt. Regelmäßig werden erfahrene Leittiere und Muttertiere (Bachen oder Alttiere) von ihren Jungen weggeschossen. Das führt zum völligen Kollaps der sozialen Strukturen in den Tierfamilien. Ohne Führung irren verwaiste Jungtiere orientierungslos umher. Bei Wildschweinen führt das Chaos nachweislich zu einer unkontrollierten, sprunghaften Vermehrung der verbliebenen Tiere – ein Teufelskreis, den die Jagdlobby wiederum als Argument für noch mehr Abschüsse nutzt.
4. Blutiges Event statt Naturschutz
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei Drückjagden der Eventcharakter und die Lust am Töten im Vordergrund stehen. Wenn am Abend beim „Streckelegen“ die Leichen Dutzender Tiere unter Jagdhornklängen martialisch zur Schau gestellt werden, um anschließend beim „Schüsseltreiben“ mit Alkohol auf den Jagderfolg anzustoßen, offenbart sich die tiefe moralische Verrohung dieses Hobbys. Hier wird das Töten von Mitgeschöpfen zum gesellschaftlichen Vergnügen degradiert. Dass der Staat solche Veranstaltungen in seinen Wäldern nicht nur duldet, sondern selbst organisiert, ist ein politischer und ethischer Skandal.
Die Drückjagd ist das lauteste und brutalste Symptom eines völlig veralteten Jagdsystems. Sie schützt weder den Wald, noch reguliert sie die Natur sinnvoll – sie befriedigt lediglich den Schießtakt von Hobbyjäger, Försterm und die Profitinteressen der Holzindustrie. Natur reguliert sich durch Nahrung, Raum und Klima von selbst. Es ist höchste Zeit, dieses blutige Relikt der Vergangenheit zu verbieten und unseren Wäldern endlich die Ruhe zurückzugeben, die sie dringend benötigen. Hier unsere Dokumentation einer Drückjagd aus dem Taunus: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/27/dokumentation-einer-drueckjagd-im-taunus-so-grausam-hetzen-jaeger-wildtiere-in-den-tod/

 

Diese Markierungen bereiten eine Drückjagd vor. Die Gastjäger sollen ihre Todschießstände auch finden. Foto: privat

 

Jagdhütte bei Leun. Foto: privat

 

Hier werden Totschießstände für die kommenden Drückjagen zusammen gezimmert. Bein Leun. Foto: privat

 

Weiterer Jagdfrevel

Oberhalb von Allendorf, vermüllter Jägerplatz. Foto: Privat

 

Hier die Wildkamera des Platzes. Foto: privat

 

Unter einem Hochsitz an einem so genannten Kirrplatz. In der Tonne befindet sich Mais zum Anlocken von Wildschweinen und Rehen, um sie dann beim Fressen zu erschießen. Links neben der Tonne befindet sich ein Fangkorb für Baujagd. Foto: privat.
An einer Wegekreuzung in der Nähe der Dianaburg werden im großen Stil Hochzitze zusammen gezimmert. Foto: Brigitte Sommer
Viele Wanderer gewinnen den Eindruck, in dem Gebiet gäbe es kaum Jagdaktivitäten. Dies ist ein Irrtum, denn alle paar hundert Meter führen Trampelpfade zu Kirr- und Luderplätzen, an denen Hochsitze aufgebaut sind. Direkt am Weg sind diese Schießbuden nicht zu sehen. Foto: Privat.
Jägermüll oberhalb von Allendorf. Unterhalb befindet sich eine weitere Jagdhütte. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind tatsächlich vor Ort und geben dies nicht nur vor. Bei Leun findet demnächst eine Drückjagd statt. Foto: privat

 

Markierungen für eine Drückjagd. Foto: privat

 

Zaundokumentationen:

Schafe zwischen Leun und Ehringshausen. Hier könnte ein Riss stattgefunden haben, denn hinter dem Maschendrahtzaun, der keinen Schutz bietet, wurde ein Stromnetz gestellt. Foto: privat.

 

Bei den Schafen zwischen Leun und Eringshausen wurde der Zaun doppelt gestellt. Vorher klaffte hier wohl ein großes Loch im Zaun. Foto: privat.

 

Zischen Leun und Ehringshausen Minishettys hinter Minilitzen. Foto: privat

 

22. August 2026

 

Die Regel, und nicht die Ausnahme. Quelle: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/

 

Staatliche Wildkameras in der Nähe von Rodenroth

 

22. August 2026

 

Unser internes Wolfsmonitoring

Das vereinsinterne Wolfsmonitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erweist sich in der Praxis als immer unverzichtbareres Instrument gegen die zunehmende Intransparenz beim behördlichen Umgang mit geschützten Wildtieren. Durch die konsequente Dokumentation vor Ort und die gezielte Nutzung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) gelingt es uns regelmäßig, staatliche Geheimhaltung zu durchbrechen. 
Ein prominentes Beispiel für den Erfolg dieser Arbeit betrifft das Greifensteiner Rudel und dessen engere Verwandtschaft: So konnten durch das Monitoring verdeckte Pläne bezüglich des Wolfsrüden Milan (GW1896m) – dem Großvater der Jungwölfe Dian und Diana – rechtzeitig aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Ähnlich wie zuvor in Franken bei Tenni bauten die Behörden auch hier im Verborgenen Kulissen für Abschussverfügungen auf, die durch die zeitnahe Veröffentlichung des Vereins politisch und rechtlich massiv unter Druck geraten.

22. August 2026. Inzwischen ist die Jagd fast auf das komplette Rudel eröffnet. In RLP gibt es eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf Milano.

Ältere Losung, bereits von Mistkäfern entkernt. Haare und Knochen sind noch deutlicher sichtbar. Foto: privat.

 

 

Wir sind ständig in den Wolfsgebieten vor Ort und wir freuen uns über Verstärkung, aktuell auch ganz besonders im Raum Greifenstein. Die Indentität unserer Aktiven bleibt vertraulich, links Brigitte Sommer, rechts Ulrike de Heuvel mit den Wolfdogs Liv und Lycan:  https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Von links: Ulrike de Heuvel und Brigitte Sommer mit den Wolfdogs Lycan und Liv. Die beiden zeigen auch Wolfslosung an.  Diese Infos nutzen wir selbstveständlich nicht dazu, um den Wölfen nachzustellen, sondern dazu, die Wege zu kennen, die wir nach Abschussverfügungen laufen müssen. Foto: Privat

 

Alba, die Podencohündin von Gudrun ist dazu ausbildet worden, Wolfslosung zu finden. © Brigitte Sommer

 

Trittsiegel . © Brigitte Sommer

 

Blick ins Territorium des Greifensteiner Rudels

 

Ein Naturdenkmal bei Leun. © Brigitte Sommer

 

Die Dianaburg liegt verwunschen mitten in der Natur. Von ihr ist der Name des Welpen abgeleitet, der getötet werden soll: Dian. © Brigitte Sommer

 

See im ehemaligen Lehmabbaugebiet oberhalb von Allendorf. Foto: privat

 

Wanderweg zwischen Dianaburg und Leun. © Brigitte Sommer

 

Karstlandschaft im ehemaligen Kiesabbaugebiet. © Brigitte Sommer

 

Bei Rodenroth gibt es einen Fernwanderweg Richtung Arborn. Dort in der Nähe von Arborn sind bereits zwei Jährlinge überfahren worden. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg bei Rodenroth. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg zwischen Leun und Ehringshausen. © Brigitte Sommer

 

Fischteich bei Hof Heisterberg. © Brigitte Sommer

 

Die Gegend ist für Wölfe sehr gut geeignet. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen. Wie hier gut zu erkennen ist, gibt es wenig Weidetierhaltung. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen © Brigitte Sommer

 

Wegekreuzung zwischen Holthausen, Ulm und Allendorf. © Brigitte Sommer

 

Im Bereich des ehemaligen Kiesabbaugebietes holt sich die Natur ihr Terrain zurück. © Brigitte Sommer

 

Nur Hobbyjäger Häscher?

Der Kreis der Personen, die theoretisch über das nötige Fachwissen sowie legalen Zugang zu entsprechenden Langwaffen zum Totschießen der Wölfe verfügen, lässt sich keineswegs auf die Gruppe der organisierten Freizeit- und Hobbyjäger beschränken. Wir betonen, dass in derartigen Szenarien grundsätzlich alle Personengruppen mit Jagdausübungberechtigung oder waffentechnischer Qualifikation im betroffenen Areal in Betracht gezogen werden müssen. Dazu gehören neben privaten Jagdausübenden ebenso Berufsjäger, Forstbedienstete sowie Angehörige der zuständigen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Sollten Tiere aus dem Greifensteiner Rudel erschossen werden, kündigen wir Strafanzeigen an.

Zeigt Präsenz: Aufruf zum Waldspaziergang im Revier des Greifensteiner Rudels

Das Greifensteiner Rudel braucht jetzt unsere friedliche Präsenz im Wald. Um ein Zeichen für den Artenschutz zu setzen und die Situation vor Ort aufmerksam zu beobachten, rufen wir dazu auf, das Grenzgebiet zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz in den kommenden Wochen verstärkt für Spaziergänge zu nutzen.
Wichtig zu wissen – Eure Rechte im Wald:
Ein einfacher Waldspaziergang oder das legale Sammeln von Pilzen ist keine Jagdstörung. Das Betreten des Waldes zur Erholung ist in den Landeswaldgesetzen als Grundrecht verankert. Niemand kann Euch verbieten, Euch friedlich in der Natur aufzuhalten und Fotos und Filme zu machen,  solange ihr Euch an die geltenden Regeln haltet. Eure bloße Anwesenheit im Revier schafft Aufmerksamkeit und sorgt dafür, dass Missstände im Wald nicht im Verborgenen bleiben.
Haltet Euch bitte an folgende Verhaltensregeln:
    • Auf den Wegen bleiben: In Naturschutzgebieten (NSG) gilt ein striktes Wegegebot. Verlasst die offiziellen Wege dort unter keinen Umständen, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht zu beeinträchtigen. Das Pilzesammeln solltet ihr daher nur außerhalb von ausgewiesenen Naturschutzgebieten durchführen.
    • Absperrungen respektieren: Sollten Wege wegen Waldarbeiten oder offiziell genehmigten Jagdveranstaltungen (z. B. durch Schilder wie „Jagd – Betreten verboten“) temporär gesperrt sein, solltet ihr diese Absperrungen respektieren und umgehen. Das Missachten behördlicher oder rechtmäßiger Sperrungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
    • Hunde an die Leine: Führt eure Hunde im Waldgebiet an der Leine, um jegliche Beunruhigung von Wildtieren zu vermeiden.

Schnappt Euch eure Rucksäcke und zeigt maximale Präsenz:
Wir müssen flächendeckend wandern und spazieren gehen, besonders in folgenden Schwerpunktgebieten:📍 Hof Heisterberg📍 Dianaburg (Greifenstein)📍 Allendorf📍 Rodenrod📍 Bei Braunfels📍 Naturschutzgebiet Wetzlarer Weinberg & westlich davon📍 Ehringshausen📍 Aßlar-Berghausen📍 Ulm📍 Obershausen📍 Leun📍 Solms-Biskirchen📍 Löhnberg📍 Sinn
Klagen retten keine Leben mehr – unsere Präsenz vor Ort tut es.
Macht euch auf den Weg, teilt diesen Aufruf in allen Wander-, Natur- und Tierschutzgruppen. Jeder Schritt im Wald ist ein Schutzschild für Dian und sein Geschwisterchen Diana.

Quellen:

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261001_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27_0.pdf

https://wolf.rlp.de

https://urteile.news/VG-Koblenz_1-L-112026KO_Wolf-GW2478m-darf-im-Westerwald-gejagt-werden~N36288

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/entnahme-von-vier-jungwoelfen-im-lahn-dill-kreis-ist-zulaessig

 

Hier weitere Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zum Rudel Greifenstein: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Greifenstein

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Tragödie am Schluchsee – Es ist der Leitrüde GW1129m, der von den Behörden getötet wurde

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg hat die genetischen Untersuchungsergebnisse zu dem am 28. September 2026 getöteten Wolf im Territorium Schluchsee bekannt gegeben. Es ist die traurige Gewissheit: Bei dem Tier handelt es sich um den territorialen Leitrüden GW1129m. Mit seinem Tod ist das Schluchsee-Rudel komplett ausgelöscht.

Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/01/verletzter-wolf-von-behoerden-in-baden-wuerttemberg-getoetet/

Die Behörden sprechen von „komplexen Frakturen im Bereich der Lendenwirbelsäule“, die vermutlich von einem Verkehrsunfall auf der nahegelegenen B500 stammen. Schussverletzungen wurden ausgeschlossen. Doch für uns reiht sich dieser Vorfall in eine unerträgliche Kette von „Zufällen“ ein: Nach der totgefahrenen Fähe im April 2024 und einem verunglückten Welpen auf derselben Bundesstraße sowie dem bis heute unaufgeklärten Kriminalfall von 2017, bei dem ein erschossener Wolf im Schluchsee versenkt wurde, ist dieses Rudel nun Geschichte. Wie viele Wölfe im Bundesgebiet werden absichtlich angefahren und wie viele Fahrzeuge werden zunehmend als lautlose Waffe missbraucht, um den Strafen zu Wildtierkriminalität zu entgehen? 

Das Alibi der Straße: Illegale Wolfsjagd per „Stoßstangen-Hege“

Dass Wölfe immer wieder exakt auf denselben Abschnitten unter die Räder kommen, wirft dringende Fragen auf. Es ist in klandestinen Kreisen längst ein offenes Geheimnis, dass die illegale Wolfsjagd nicht mehr nur mit dem Gewehr stattfindet. Neben dem berüchtigten „SSS-Prinzip“ (Schießen, Schaufeln, Schweigen) hat sich im ländlichen Raum eine noch perfidere Methode etabliert: die sogenannte „Stoßstangen-Hege“.
Dabei werden Fahrzeuge vorsätzlich und gezielt als lautlose Waffe gegen die geschützten Tiere eingesetzt. Der Grund dafür ist rein pragmatisch und feige: Ein illegaler Abschuss hinterlässt Projektile und zieht kriminalistische Ermittlungen nach sich. Ein plattgefahrener Wolf hingegen wird von den Behörden fast immer sofort als „normaler Wildunfall“ abgetan. Die Täter wissen, dass ihnen mangels Zeugen kaum ein Vorsatz nachzuweisen ist. Dass die Polizei auch im Fall des Rüden GW1129m im Vorfeld gar nicht erst wegen Wilderei ermittelt hat, könnte Tätern dieses verdeckten Krieges gegen den Wolf direkt in die Karten spielen.
Beispielfoto Wolfsrüde © Brigitte Sommer

Sprachliche Verharmlosung: „Erlegt“ statt erlöst!

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren aufs Schärfste den Duktus der behördlichen Pressemitteilung. Dort heißt es kalt, das Tier sei „tierschutzgerecht erlegt“ worden. Dieses Wort entlarvt das rein jagdlich geprägte Denken der Verantwortlichen. Ein verunfalltes, leidendes Wildtier wird nicht „erlegt“ wie eine Beute auf der Pirsch. Wenn jede Hilfe zu spät kommt, müsste es von seinen Qualen erlöst werden. Doch die Nutzung des Jägerbegriffs „erlegen“ zeigt, wohin die Reise in Deutschland geht.
Das Alibi Bundesjagdgesetz: Nur die Tötung wird geregelt – Hilfe bleibt illegal.
Wer gehofft hatte, dass sich durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz am 2. April 2026 zu den ganzn negativen Aspeken vielleicht irgendetwas zum Positiven für verunfallte Tiere ändert, wird bitter enttäuscht. Die Gesetzesänderung und die neu eingefügten Bestimmungen wurden von der Politik ausschließlich dafür geschaffen, den Abschuss und die Bestandsregulierung rechtssicher zu erleichtern. 
Wenn es jedoch um das Helfen, Heilen und Therapieren geht, greift das deutsche Rechtssystem mit einer erbarmungslosen Härte durch:
    1. Das staatliche Behandlungsverbot: Der Wolf bleibt trotz des Jagdrechts eine geschützte Art nach der EU-Habitatrichtlinie. Das bedeutet: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es Privatpersonen, Jägern und selbst Tierärzten weiterhin strikt, einen verletzten Wolf einzufangen, zu transportieren oder medizinisch gesundzupflegen. Wer einem verunfallten Wolf hilft, um sein Leben zu retten, macht sich strafbar.
    2. Der Tötungs-Automatismus: Weil es in Deutschland keinerlei staatliche Strukturen (wie spezialisierte Notärzte oder Wildtierkliniken) gibt, um verletzte Wölfe zu bergen und operativ zu versorgen, läuft die bürokratische Maschinerie automatisch auf den finalen Abschuss hinaus. Heilung und anschließende Auswilderung sind im deutschen System schlichtweg nicht vorgesehen.

Italien zeigt: Wo ein Wille ist, wird um das Leben gekämpft

Dass dieser staatlich verordnete Tod keine biologische Notwendigkeit, sondern eine rein politische Entscheidung ist, beweist der Blick nach Südeuropa. Während man in Deutschland verletzte Wölfe per Gesetz ihrem Schicksal oder dem schnellen Abschuss überlässt, investiert man in Italien aktiv in deren Rettung. Das zeigt nicht nur der aktuelle Beschluss zum Bau einer neuen 1,7-Millionen-Euro-Wildtierklinik an der Universität Udine, sondern auch die gelebte Praxis der dortigen Rettungsnetzwerke.
Wie lebendig und unvoreingenommen dieser Wille zur Hilfe ist, dokumentiert eine brandaktuelle Meldung von ENPA Genova: Anfang Oktober 2026 wurde auf den Anhöhen von Sori eine schwer geschwächte, einsame Jungwölfin (Francesca) aufgegriffen, die den Anschluss an ihr Rudel verloren hatte. Völlig dehydriert, abgemagert, von Würmern befallen und humpelnd irrte sie umher.
Anstatt das geschwächte Tier als „nicht überlebensfähig“ abzustempeln und zu liquidieren, rollten die italienischen Behörden und Tierschützer des CRAS-Zentrums sofort eine medizinische Rettungskette aus. Die Mediziner versuchten unter Hochdruck, das Jungtier zu stabilisieren. Obwohl der WElpe aus diesem Jahr die Nacht aufgrund ihrer extremen Schwäche letztlich nicht überlebte, steht ihr Fall symbolisch für eine völlig andere Ethik: ENPA Genova engagiert sich gegen das System des Hasses und der Ignoranz gegenüber Wildtieren. In Italien besitzt ein verletzter Wolf das Recht auf einen Rettungsversuch. In Deutschland dagegen herrscht ein kalter Tötungs-Automatismus.
Während man in Deutschland verletzte Wölfe per Gesetz ihrem Schicksal oder dem schnellen Abschuss überlässt, investiert man in Italien aktiv in deren Rettung. Das zeigt nicht nur der aktuelle Beschluss zum Bau einer neuen 1,7-Millionen-Euro-Wildtierklinik an der Universität Udine, sondern auch die gelebte Praxis der italienischen Netzwerke.
Francesca hat es am Ende leider nicht geschafft und erlag ihren schweren Verletzungen.
Der Tod des Schluchsee-Rüden GW1129m offenbart die ethische Bankrotterklärung des deutschen Systems.

Wir fordern

  • Aufhebung des Behandlungsverbots: Qualifizierten Wildtierärzten und Auffangstationen muss es gesetzlich erlaubt werden, verletzte Wölfe zu behandeln und zu pflegen.
  • Finanzierung von Rettungsstationen: Deutschland muss dem Vorbild Italiens folgen und finanzielle Mittel für die tiermedizinische Rehabilitation geschützter Beutegreifer und anderer Wildtiere bereitstellen.

Gleichzeitig Antiwolfs-Propaganda gegen wehrlose Touristen im Südschwarzwald

Das Schild „Wir und der Wolf“, an vielen Wanderwegen im Südschwarzwald zu sehen, auch in der Nähe des Schluchsees, übertreibt und verzerrt die Situation erheblich. Es stellt den Herdenschutz als praktisch unmöglich dar und suggeriert, die Weidehaltung im Schwarzwald stehe unmittelbar vor dem Aus. Dabei setzt es die reale Gefährdungslage völlig außer Verhältnis und blendet wichtige Fakten aus.
1. Die tatsächliche Wolfspräsenz und die Risszahlen zeigen, dass im gesamten Schwarzwald derzeit nur wenige sesshafte Wölfe leben. Aktuell sind in Baden-Württemberg etwa sechs erwachsene Wölfe territorial nachgewiesen, davon der Großteil im Nordschwarzwald. Dort könnte sich kürzlich wieder ein kleines Rudel gebildet haben, was wir aber anzweifeln: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/das-baiersbronn…/
Im Südschwarzwald hält sich im Wesentlichen ein einzelnes Tier auf. Evtl. wurde dieser sesshafte Wolf von den Behörden getötet: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/verletzter-wolf…/
Die Zahl der bestätigten Wolfsrisse ist entsprechend gering:
Im Jahr 2025 wurden in ganz Baden-Württemberg 36 Nutztiere durch Wölfe geschädigt (getötet, verletzt oder vermisst), davon 32 Schafe und Ziegen. Es gab lediglich 14 dokumentierte Übergriffe. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden sogar nur acht Fälle genetisch eindeutig dem Wolf zugeordnet.
2. Schlachtzahlen im Vergleich
Zum Vergleich: In Baden-Württemberg werden jährlich rund 150.000–170.000 Schafe und Lämmer sowie 5.000–6.000 Ziegen geschlachtet.
Die durch Wölfe verursachten Verluste liegen damit im Promillebereich und sind statistisch gesehen äußerst gering.
3. Zäune – die technische Darstellung ist falsch
Das Schild spricht von „hohen Zäunen“, die an steilen Hängen nicht aufgestellt und gepflegt werden könnten. In der Praxis dominieren jedoch mobile Elektrozäune (Weidenetze und Litzenzäune), die gesteckt und wieder abgebaut werden. Diese sind flexibel und auch in steilem Gelände einsetzbar. Entscheidend ist: Wölfe überspringen Zäune in der Regel nicht. Sie versuchen fast immer, darunter durchzuschlüpfen oder zu untergraben. Deshalb ist ein guter Bodenabschluss (unterste Litze maximal 20 cm über dem Boden) und zuverlässige Elektrifizierung weit wichtiger als extreme Höhe. Korrekt aufgebaute und gewartete mobile Elektrozäune gelten als wirksamer Grundschutz.
4. Die realen wirtschaftlichen und strukturellen Probleme der Bauern
Trotz dieser Klarstellungen bleiben natürlich auch Belastungen für die Weidetierhalter:
Mehraufwand: Mobile Zäune erfordern regelmäßiges Auf- und Abbauen, tägliche Kontrollen und Freischneiden. Das Aufsteilen auf unübersichtlichen oder großflächigen Weiden ist zeit- und kostenintensiv und sollte unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden.
Bereits geringe Bestände: In Baden-Württemberg gibt es nur rund 209.000 Schafe und ca. 33.000–35.000 Ziegen. Die Weidetierhaltung ist bereits eine Nische, Flächenfreihaltung wenig relevant.
Wirtschaftlicher Druck, unabhängig vom Wolf:
Steigende Kosten, Preisdruck, Bürokratie und der allgemeine Strukturwandel belasten die Betriebe stark. Viele arbeiten bereits am Limit.
Bodenmarkt und Flächenzugang:
Die Preise für landwirtschaftliche Flächen sind auf über 35.000 €/ha gestiegen. Der Anteil außerlandwirtschaftlicher Käufer hat zugenommen und erschwert den Flächenerwerb für aktive Landwirte zusätzlich.
5. Fazit
Das Schild macht aus realen, ernstzunehmenden Schwierigkeiten eine übertriebene Unmöglichkeitsthese. Bei aktuell wenigen Wölfen und sehr geringen Risszahlen (36 Tiere im Jahr 2025 gegenüber 150.000–170.000 geschlachteten Schafen/Lämmern) steht die Dramatik in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Lage.
Die Weidetierhaltung im Schwarzwald steht unter erheblichem wirtschaftlichem und strukturellem Druck. Der Wolf verschärft diesen Druck lokal äußerst gering. Wer die Weidehaltung wirklich erhalten will, muss die realen Kosten, den Mehraufwand und die strukturellen Probleme (inkl. Bodenmarkt) angehen – und darf die Situation nicht mit verzerrten technischen Behauptungen und übertriebener Dramatik darstellen.
Der BLHV ist der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. Es handelt sich um den berufsständischen Interessen- und Unternehmerverband der Landwirte, Forstwirte, Winzer und Obstbauern in Südbaden (Regierungsbezirk Freiburg). Touristen, die sich nicht mit der Thematik beschäftigt haben, werden hier von einem Lobbyverband massiv beeinflusst.

Wir vergessen auch Grindi nicht!

Aufruf zum Weiterwandern!

 

Quelle:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/untersuchungsergebnisse-erlegter-wolf-vom-28-september-2026

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Bayern: Geheim-Abschuss auf „Tenni“? Managementplan im Tennenloher Forst wirft Fragen auf

Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegen Informationen vor, wonach eine Schießgenehmigung für die Wölfin GW4977f – von uns „Tenni“ genannt – bereits erteilt worden sei bzw. eine Eilverfügung vorbereitet werde. Öffentlich gemacht worden ist diese Verfügung bislang nicht. Die Nachricht sorgt für Bestürzung, denn das Gebiet wurde eben erst offiziell zum Wolfsgebiet erklärt. Wir zeigen in unserem Artikel, dass die Ziegen keinen Schutz hatten, rufen zu Wanderungen auf und protestieren auf das Schärfste.

Hunderte Kilometer für eine neue Heimat

Hinter der offiziellen Ausweisung des Landkreises Erlangen-Höchstadt als Wolfsgebiet steht die beeindruckende Geschichte einer weiten Wanderung: Die Wölfin „GW4977f“, Tenni, stammt ursprünglich aus dem sächsischen Territorium „Neustadt Spremberg“. Getrieben von ihrem natürlichen Instinkt nahm das Tier eine Hunderte Kilometer lange, kräftezehrende Reise auf sich, um sich schließlich im Tennenloher Forst vor den Toren Erlangens niederzulassen. Seit Ende 2025 hat sie sich in diesem dichten Gebeit, das zum Teil auch einen ehemaligen Truppenübungsplatz umfasst, erfolgreich behauptet. Dass sie über ein halbes Jahr lang in der Region standorttreu geblieben ist, zeugt von ihrer enormen Anpassungsfähigkeit. Hier ein Foto von ihr von einer Wildkamera der Behörde: https://www.nn.de/erlangen/wildkamera-liefert-erstes-foto-vom-wolf-in-erlangen-auf-jagd-im-tennenloher-forst-rep-1-1.15298679

Beispielfoto Wölfin.

Todesurteil trotz ungeschützter Ziegen

Die Wölfin solle damit in den genannten Revieren bejagt werden können.Das betroffene Gebiet im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist erst vor kurzem als Wolfsgebiet ausgewiesen worden. Dennoch sei ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt worden, der die Jagd auf ein Exemplar bis zum 31. Oktober 2026 in folgenden Revieren freigebe:

  • EJR Tennenlohe
  • StJR Sebalder Reichswald
  • GJR Uttenreuth-Weiher
  • GJR Kalchreuth-Röckenhof
  • StJR Eisenstraße
  • StJR Kraftshof
  • StJR Felsenkeller
  • GJR Buckenhof-Ratzsberg-Spardorf
  • GJR Brand-Unterschöllenbach-Oberschöllenbach
  • GJR Großgeschaidt-Kleingeschaidt
  • GJR Heroldsberg
  • GJR Marloffstein-Adlitz
  • GJR Eschenau-Forth-Frohnhof
  • GJR Bubenreuth

 

Ungeschützte Pfauenziegen:  Der Wilddraht ohne Spannungslitze, dazu noch die gebrochenen Gatterbalken dienen nicht als Schutz, sondern als Kletterhilfe. Foto: privat

 

Bei dieser Art der Unterbringung kann die Wölfin sich immer wieder ein Tier holen. Das ist auch für die Ziegen tragsich, doch verantwortlich ist der Mensch. Die Trägerschaft der Herde hätte längst aufrüsten müssen. Allerdings liegt es auch an der schleppenden Ausweisung von Wolfsgebieten in Bayern. Erst nach einer solchen Ausweisung erhalten Halter Förderung von Schutzmaßnahmen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern seit Gründung, dass Herdenschutz in ganz Deutschland unbürokratisch übernommen werden sollte. Einige Bundesländer, wie NRW, haben dies inzwischen umgesetzt. Foto: Privat.

Unsere Vor-Ort-Dokumentation zeigt ein anderes Bild als die offizielle Darstellung. Das eingezäunte Wildgehege im Tennenloher Forst ist sehr groß und umfasst mehrere Kilometer. Eigentümerin der Fläche ist die DBU Naturerbe GmbH (Deutsche Bundesstiftung Umwelt), die die Flächen als Nationales Naturerbe betreut. Das Beweidungsprojekt mit Przewalski-Pferden und Pfauenziegen wird gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken und dem Bundesforst durchgeführt. Es handelt sich somit nicht um einen privaten Hobbyhalter, sondern um ein Projekt unter Beteiligung einer finanzstarken Stiftung. Ein vergleichbarer Fall hatte sich unlängst bei den Moorschnucken des LBV ereignet. Die Betreiber wirken bemüht und haben erkennbar Zeit und Arbeitskraft investiert. Nach unserer Einschätzung kommen die Maßnahmen jedoch zu spät, sind nicht ausreichend und teilweise ungeeignet:

  • An mehreren Stellen war erkennbar, dass ein Tier – mutmaßlich die Wölfin – den Zaun untergraben hatte.
  • Als Reaktion waren dort Steine und Äste vor, an und auf den Zaun gelegt worden. Auf dem sandigen Boden erscheint diese Maßnahme wenig wirksam, da ein Wolf an anderer Stelle erneut untergraben könnte.
  • Eine stromführende Litze am unteren Zaunende zur Verhinderung des Untergrabens war nicht vorhanden.
  • Die in der Mitte des Zaunes angebrachte Stromlitze führte zum Zeitpunkt unserer Prüfung keinen Strom (Handtest an mehreren Stellen).
  • Derzeit werden an den oberen Pfosten Litzenträger montiert. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere stromführende Litze nachgerüstet werden soll, was aber nichts nutzt, wenn kein Untergrabschutz installiert wird. 

 

Der Wilddraht in Kombination mit den Holzstangen können wunderbar als Kletterhilfe dienen. Foto: privat.

 

Es wird jetzt nachgerüstet, aber anscheinend nicht an Untergrabschutz gedacht. Foto: privat.

 

Oben und in der Mitte werden Litzen angebracht. Foto: privat
Unten sind anscheinend keine Litzen vorgesehen, was nicht vor Untergraben schützt. Foto: privat.
Am Tag der Doku, 04.10.2026, wies die Litze keinen Strom auf. Foto: privat.

 

Auch die Eingangstore weisen keinen Untergrabschutz auf. Foto: privat.

 

Lebensraum Tennenloher Forst


Das direkt vor den Toren Erlangens gelegene Naturschutzgebiet Tennenloher Forst – ein ehemaliger Truppenübungsplatz – beherbergt eine in Bayern einzigartige Tier- und Pflanzenwelt. Um die wertvollen, offenen Sandbiotope vor der Verbuschung zu bewahren, setzt das dortige Wildtierprojekt seit 2003 auf vierbeinige Landschaftspfleger: Eine Junggesellenherde seltener Przewalski-Urwildpferde hält die Steppenlandschaft von Bäumen frei. Unterstützt werden sie seit 2012 von einer Herde gefährdeter Pfauenziegen, die als Gehölzspezialisten gezielt Sträucher zurückdrängen. Genau dieses weitläufige, 90 Hektar große und eigentlich geschützte Weideareal hat sich die Wölfin als Territorium ausgesucht, was zu den jüngsten Konflikten im Tennenloher Forst führte.

 

Das Territorium umfasst ein riesiges Gebiet mit sehr guten Wandermöglichkeiten. Foto: privat.

 

Hier sind die durchaus wehrhaften Wildpferde untergebracht.

 

Auch hier ist am Eingstor kein Untergrabschutz angebracht Foto: privat.

 

Gatter der Wildpferde. Foto: privat.
Das Gatter ist 1,40 Meter hoch und auch hier können Balken und Wilddraht als Kletterhilfe dienen, sofern die Straomlitzen keine Spannung aufweisen. Foto: privat. Doch selbt wenn Spannung auf den Litzen ist, bietet ein fehlender Untergrabschutz eben keinen Schutz, wie auf dem Foto eindrucksvoll zu sehen ist. Foto: privat.

 

Hier haben sich schon Tiere mehrmals unten druch gegraben. Foto: privat.

 

Der Koppelzaun ist 1,40 Meter hoch. Foto: privat.
Auch an dieser Stelle wurde gegraben und die Lücke mit Stöcken provisorisch gechlossen. Ohne Untergrabschutz wird sich ein Tier aber einfach die nächste Stelle suchen. Foto: privat.

 

Weitere Stelle, wo bereits untergraben wurde. Foto: privat.

 

Beim Wandern sollte man auf den Wegen bleiben. Foto: privat.

 

Von Informanten und Anwohnern wurde uns mitgeteilt, es seien mehr Ziegen gerissen worden als öffentlich bekannt gegeben. Die gerissenen Tiere hätten in keinem entsprechend gesicherten Gehege gestanden. Die verbleibenden Ziegen sollten in Kürze in ein anderes  Gehege umgesiedelt werden, das wegen der Schweinepest derzeit nicht genutzt werde und angeblich besseren Schutz biete.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Dieser Fall unterstreicht nach unserer Auffassung eindrucksvoll, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit seiner Gründung fordert:

Herdenschutz sollte nicht erst nach der offiziellen Ausweisung von Wolfsgebieten nachgerüstet werden – das ist häufig zu spät. Er muss bundesweit und unbürokratisch gefördert und gefordert werden. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist dieser Weg bereits beschritten worden.

Unsere Forderungen und Aufruf

  1. Sofortige und vollständige Offenlegung einer etwaigen Abschussverfügung.
  2. Prüfung und gegebenenfalls Klage der klagefähigen Verbände gegen eine solche Verfügung.
  3. Kein Abschuss.
  4. Bundesweite, unbürokratische Förderung und Verpflichtung zu wolfsabweisendem Herdenschutz – unabhängig von der Ausweisung von Wolfsgebieten.

Aufruf an die Öffentlichkeit:

Wir rufen zu Wanderungen im Tennenloher Forst und den umliegenden Revieren auf – besonders in der Dämmerung. Beobachtungen und Dokumentationen möglicher Jagdaktivitäten (Fahrzeuge, Personen, Schüsse) können an uns gesendet werden. Ein Abschuss einer standorttreuen Wölfin, während der Zaun eines Projekts unter Beteiligung der DBU Naturerbe GmbH nach unserer Dokumentation noch Lücken aufweist, erscheint uns absolut inakzeptabel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleibt vor Ort und wird diesen Fall weiter öffentlich begleiten und wir werden Strafanzeigen gegen Verantwortliche und Ausführende erstatten, sollte die Wölfin oder ein anderer Wolf getötet werden. Wir freuen uns über Verstärkung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Quellen:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/faq_wolf/index.htm

Weitere Infos zum Schutzgebiet:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/leben-in-erh/naturschutz-naherholungsgebiete/tennenloher-forst/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Erste Wölfe heimlich in Niedersachsen offiziell getötet

Das Landwirtschaftsministerium bestätigt zwei heimliche Wolfsabschüsse. Warum schweigen die großen Verbände und wer saß wirklich am Drücker? Jetzt lesen!

Gestern hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erst auf gezielte Mediennachfrage des NDR bestätigt, dass die ersten beiden Wölfe im Rahmen der neuen Schnellabschussverfahren getötet wurden. Eine eigene, proaktive Pressemitteilung gab es vonseiten der Behörde nicht. Wo genau und von wem die geschützten Tiere geschossen wurden, hält das Ministerium unter Verweis auf eine sechswöchige Frist geheim. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist diese Intransparenz inakzeptabel. Sie entzieht staatliches Handeln beim Umgang mit geschützten Wildtieren der demokratischen und rechtlichen Kontrolle.

Dass die lokalen Jäger nach eigenen Angaben von den Abschüssen im Vorfeld nichts gewusst haben, deutet auf eine fortschreitende Technokratisierung des Wolfsmanagements hin. Anstatt auf die „ehrenamtliche“ Jägerschaft zu setzen, scheint das Land im Verborgenen staatliche Strukturen zu nutzen. Dies deckt sich mit Konzepten, wie sie unter anderem vom Leiter des Wolfcenters Dörverden, Frank Faß, vorgeschlagen wurden: Er plädiert seit längerem für eine professionelle, staatlich finanzierte Fachgruppe für Wolfsabschüsse – bestehend aus staatlich angestellten Berufsjägern oder Förstern –, da die rechtlichen Risiken und die Komplexität für Hobbyjäger im Alltag zu hoch seien.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Die Absurdität der Obergrenze: Rechnen nach politischer Willkür

Wie sachfremd das neue System agiert, zeigt ein Blick auf die festgesetzte Abschussquote: Für das Jagdjahr 2026/27 sieht der ministerielle Managementplan eine Obergrenze von maximal 27 ausgewachsenen, territorialen Wölfen vor – aufgeteilt in 22 Tiere für die atlantische und 5 für die kontinentale Region Niedersachsens. Diese Zahl entspringt keiner biologischen Logik, sondern reiner Bürokratie. Das Absurde daran: Jedes einzelne Tier, das durch einen Verkehrsunfall stirbt oder als sogenanntes Fallwild tot aufgefunden wird, wird auf diese Quote angerechnet.

Dieses Rechenmodell entlarvt die politische Argumentation, dass die Abschüsse dem gezielten Schutz von Nutztieren dienten, als reine Farce. Wenn ein Wolf auf einer Bundesstraße überfahren wird, verringert das statistisch die Zahl der „erlaubten“ Abschüsse, ändert aber absolut nichts an der vermeintlichen Konfliktsituation auf den Weiden vor Ort. Ein solches System verwaltet lediglich willkürliche Zahlen, anstatt ökologische Zusammenhänge zu begreifen. Es zeigt deutlich, dass es der Landesregierung um bürokratisch konstruierte Abschusslisten geht.

Verunsicherung an der Basis: Jäger verweigern Abschüsse

Dass das Vertrauen zwischen“ehrenamtlichen“  Jägern und Landesregierung beschädigt zu sein scheint, könnte auch an Plänen des Ministeriums, den Jagdverbänden das wissenschaftliche Wolfsmonitoring zu entziehen, liegen. Gleichzeitig wächst an der jagdlichen Basis die Verunsicherung über die rechtliche Haltbarkeit der Abschussgenehmigungen.
Wie ein aktuelles Beispiel aus der Gemeinde Farven (Landkreise Rotenburg und Stade) zeigt, verstrickt sich die Jägerschaft zunehmend in Widersprüche. Nach einem dortigen Fohlenriss im August erteilte das Ministerium eine sechswöchige Abschussgenehmigung. Doch die Frist verstrich am 21. September ergebnislos – kein Jäger will abgedrückt haben. Offiziell begründete die Kreisjägerschaft dies mit der Heimlichkeit der Wölfe. Intern sickerte jedoch durch, dass die Angst vor juristischen Konsequenzen und die Sorge wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Elterntierschutz die Jäger von den Hochsitzen abhielten. Wer im Spätsommer ein Elterntier erschießt, riskiert wegen des Verhungerns der Welpen eine strafrechtliche Verfolgung. Die Hobbyjäger merken offensichtlich selbst, dass sie das rechtliche Risiko eines europarechtswidrigen Tötungswahns einseitig aufgehalst bekommen, während sich die Ministerialbürokratie schadlos hält.

Gezielte Reichweite: Die technokratische Verengung der Medien

Dieses technokratische System spiegelt sich zunehmend auch in der öffentlichen Debatte wider. Seit einiger Zeit lässt sich beobachten, dass einer ganz bestimmten Form der Jagdkritik eine merkwürdig hohe Reichweite eingeräumt wird. Influencer, die praktisch aus dem Nichts auf den sozialen Plattformen erschienen sind, bespielen das Thema hochprofessionell. Doch ihr Fokus ist verengt: Sie kritisieren fast ausschließlich die Hobbyjagd und fordern als Lösung den Übergang des Wildmanagements in die Hände staatlicher Ranger-Strukturen.
Diese Stimmen werden sichtlich gepusht, weil sie perfekt in die technokratische Agenda der Landesregierung passen. Sie hinterfragen das Prinzip des Tötens an sich nicht, sondern fordern lediglich dessen staatliche Perfektionierung. Unsere konsequente Haltung – die den Jägern zwar das Wolfsmonitoring sofort entziehen will, aber gleichzeitig jede Form der Jagd aus ethischen Gründen ablehnt – wird in diesen digitalen Diskursen hingegen systematisch ausgeblendet, weil sie sich nicht in dieses staatliche System einfügen lässt.
Beispielfoto verwaister Welpe. © Brigitte Sommer

Das laute Schweigen der etablierten Verbände

Inmitten dieser Eskalation offenbart sich jedoch noch ein ganz anderes Defizit: das verhaltene Agieren etablierten Naturschutzverbände. Viele dieser Organisationen werben bis heute beharrlich mit dem Narrativ, dass Wölfe am effektivsten durch langwierige Gerichtsklagen geschützt werden könnten. Zwar wird hinter den Kulissen medienwirksam gegen den neuen niedersächsischen Managementplan geklagt  sowie auch wie angekündigt, gegen Geheimhaltung– doch bis es zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung kommt, vergehen Monate oder Jahre.
In dieser Zwischenzeit werden, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. immer wieder gewarnt haben, im Verborgenen längst blutige Fakten geschaffen. Während die juristischen Mühlen langsam mahlen, sind die ersten Wölfe bereits tot. Das Vertrauen auf den reinen Rechtsweg greift völlig ins Leere, wenn das Wolfsmanagement in intransparente, technokratische Behördenprozesse ausgelagert wird, die Fakten exekutieren, bevor ein Richter überhaupt die Akten öffnen kann. Was wir jetzt brauchen, sind keine juristischen Lippenbekenntnisse, sondern Aktive direkt vor Ort, die Präsenz zeigen.

Kosten-Irrsinn: Warum Abschüsse teurer sind als Zäune

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Der Wolf wurde durch die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz gezielt herabgestuft, um Abschüsse politisch zu erleichtern – ein fataler Fehler. Oder sogar Absciht. Dabei zeigt die wissenschaftliche Faktenlage eindeutig, dass Abschüsse das Problem nicht lösen: Sie zerstören Rudelstrukturen, was oft zu mehr statt weniger Rissen führt. Was in der Debatte zudem völlig verschwiegen wird, ist die ökonomische Absurdität: Das Einrichten behördlicher Jagdgebiete, die wochenlange Bereitstellung von Personal, die logistische Koordination und die juristische Absicherung staatlicher Abschusskommandos verschlingen immense Summen an Steuergeldern.
Es deutet sich an: Diese staatlich organisierte Schießerei ist um ein Vielfaches teurer als eine unbürokratische, vollständige Finanzierung von effektiven Herdenschutzmaßnahmen. Ein flächendeckender, unbürokratisch bezahlter Zaunbau schützt Weidetiere dauerhaft. Ein Abschuss stellt lediglich ein teures, blutiges Placebo für die Agrarlobby dar. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen ökologischen und ökonomischen Irrweg sofort zu beenden. Steuergelder gehören in den präventiven Herdenschutz, nicht in die verdeckte Verfolgung einer geschützten Art.
Beispielfoto. Wolfswelpen aus diesem Jahr sind jetzt so groß wie dieser kleiner Wolf links. Sie sind noch auf beide Elternteile angewiesen. © Brigitte Sommer

Dringender Aufruf: Wir brauchen mehr Hilfe in Niedersachsen

Die Behörden versuchen, die Abschüsse im Verborgenen zu vollziehen – doch die Wahrheit lässt sich vor Ort nicht verheimlichen. Man kann sehr genau rekonstruieren, wo die Abschusskommandos aktiv werden sollen, wenn man die Artikel der Lokalpresse aufmerksam verfolgt und ein offenes Ohr für die Stimmen aus der lokalen Bevölkerung hat.
Bitte meldet uns solche Beobachtungen, Hinweise und Gerüchte dringend!
    • Wir garantieren absoluten Quellenschutz.
    • Wir sichern all unseren Informanten und Aktiven vor Ort strikte Anonymität zu.

Kontakt über: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de

Oder: https://wolfsschutz-deutschland.de/kontakt/

Oder Hotline: 0176 – 48 73 26 12

 

Quellen:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html?fbclid=IwY2xjawUti8xleHRuA2FlbQIxMABwZG9mAWJyaWQRMHM0eFk3ajJmTkh1QzhMZm5zcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEexuwV_eD2PHfP-hanHyc6QJtOv6Sf27IDiNO5GD4I0c5pDwx4r1BuNala-LU_aem_2hS-yUHtR9GH-NeoAe_stA

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/gesetz-geaendert-zwei-woelfe-in-niedersachsen-erschossen,wolf-690.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/03/buerger-sollen-wolfskillerteam-in-niedersachsen-finanzieren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/11/todesurteil-fuer-wolfsfamilien-niedersachsen-besiegelt-mit-geheim-gehaltenen-abschusszonen-das-sterben-ganzer-rudel/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/03/weitere-acht-geheimjagden-auf-woelfe-in-niedersachsen-so-hebeln-politik-und-behoerden-den-rechtsstaat-aus/

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/nach-wolfsriss-abschussgenehmigung-abgelaufen-wolf-lebt,wolf-688.html

Verletzter Wolf von Behörden in Baden-Württemberg getötet

Am 28. September 2026 ist nahe der Bundesstraße B500 am Schluchsee (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ein schwer verletzter Wolfsrüde gefunden worden. Nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum sei das Tier „nicht überlebensfähig“ gewesen. Es sei daraufhin aus Tierschutzgründen getötet worden. Nach SWR-Informationen habe der Wolf an Lähmungen beider Hinterläufe gelitten. Wer das Tier genau getötet habe und ob es eingeschläfert oder erschossen worden sei, bleibe bislang unklar. Die Polizei sehe derzeit keinen Anlass für Ermittlungen. Das Ministerium und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) schlossen eine Schussverletzung als Ursache aus. Der Kadaver werde untersucht, Ergebnisse zu Identität und genauer Verletzungsursache stünden noch aus. Möglicherweise handele es sich um den in der Region sesshaften Rüden GW1129m. Wir kritisieren diese Vorgehensweise aus folgenden Gründen: 

Kritik an der behördlichen Vorgehensweise

Wie so oft in Deutschland wird auch in diesem Fall sehr schnell die endgültige Entscheidung getroffen: Tötung statt Rettungsversuch. Transparenz fehlt weitgehend. Die Öffentlichkeit erfährt kaum Details über den genauen Veterinärbefund, die Entscheidungswege und die Frage, ob überhaupt ernsthaft geprüft wurde, ob das Tier hätte gerettet werden können. Die Polizei stellt die Ermittlungen ein, obwohl die Umstände – schwer verletzter Wolf direkt an einer stark befahrenen Straße – durchaus Fragen aufwerfen.Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren diese Praxis scharf. Ein geschütztes Wildtier wird nach kurzer Begutachtung getötet, ohne dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, auf welcher Grundlage die Entscheidung „nicht überlebensfähig“ getroffen wurde. In Deutschland ist dies leider der Standard: Schwer verletzte Wölfe werden in der Regel euthanasiert. Eine echte Chance auf Rehabilitation erhalten sie so gut wie nie.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Es geht auch anders – Beispiele aus Italien und Tschechien

Dass eine andere Vorgehensweise möglich und erfolgreich sein kann, zeigen eindrucksvolle Fälle aus dem Ausland:In Italien wurde der Wolf „Navarre“ 2012 mit Lähmung der Hinterläufe, schwerer Unterernährung und 35 Schrotkugeln im Körper aus einem Fluss gerettet. Trotz der dramatischen Ausgangslage erhielt er intensive veterinärmedizinische Behandlung und Physiotherapie. Er lernte wieder zu laufen. Weitere dokumentierte Fälle betreffen Wölfe nach Autounfällen mit Frakturen, die operiert, rehabilitiert und erfolgreich in die Freiheit entlassen wurden. Einige davon wurden anschließend per GPS-Halsband über Monate und Jahre überwacht. In Tschechien erregte der Fall des jungen Wolfs „Bubla“ großes Aufsehen. Der Rüde wurde 2022 nach einem Autounfall mit schweren Verletzungen an Wirbelsäule, Hüfte und Kiefer hilflos in einem Straßengraben gefunden. Trotz schlechter Prognose wurde er mehrfach operiert und monatelang gepflegt. Anfang 2023 konnte Bubla wieder ausgewildert werden. Spätere Nachweise per Wildkamera und Telemetrie bestätigten, dass er überlebt hat und sich in der Landschaft bewegt.
Diese Beispiele beweisen: Auch bei Lähmungserscheinungen und schweren Unfallverletzungen ist eine Rettung möglich, wenn der Wille und die entsprechenden Strukturen vorhanden sind.
Erst vor wenigen Tagen hatten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. das Sterben von Wölfen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Schon damals bemängelten wir die heimliche Beseitigung von Wölfen, die in dem Bundesland praktisch seit Jahren vor aller Augen stattfindet – oft ohne transparente Aufklärung und ohne nennenswerte Konsequenzen. Der aktuelle Fall am Schluchsee reiht sich in dieses Muster ein und wirft erneut die Frage auf, wie offen und gründlich die Behörden mit dem Tod von streng geschützten Tieren umgehen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/09/26/das-baiersbronn-raetsel-soll-ein-alibi-welpe-den-weg-fuer-grindis-abschuss-ebnen/
Besipielfoto Wolf.

Wir fordern Aufklärung und stellen eine UIG-Anfrage

Wolfsschutz Deutschland e. V. wird daher eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt stellen. Wir verlangen Einsicht in den vollständigen Veterinärbericht, die Entscheidungsgrundlagen für die Tötung sowie alle vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu Identität und Todesursache des Wolfes. Deutschland muss endlich von den positiven Beispielen unserer Nachbarländer lernen und vorhandene Rehabilitationsmöglichkeiten für verletzte Wölfe nutzen. Wir werden weiter berichten.

Quellen:

NRW: Verdacht auf geheime Abschussgenehmigung im Kreis Siegen-Wittgenstein auf Wolf Milan

Die offizielle Rissliste für Nordrhein-Westfalen wurde aktualisiert – und hinter den Kulissen im Kreis Siegen-Wittgenstein brodelt es gewaltig. Uns liegen aus Kreisen der Region ernstzunehmende Hinweise vor, die ein alarmierendes Licht auf die dortigen Vorgänge werfen. Demnach soll eine Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis bereits vorliegen und Gerüchten zufolge gezielt seit den vergangenen Vollmondnächten umgesetzt werden. Eine offizielle und transparente Kommunikation seitens der Behörden? Anscheinend Fehlanzeige. Statt die Tierhalter in Netphen und Bad Laasphe über die zu 100 Prozent vom Land geförderten Schutzzäune aufzuklären, soll die Existenz des Wolfes verschwiegen und das Problem klammheimlich per Abschuss gelöst werden? Flankiert von einer eskalierenden Antiwolfskampagne der Lokalpresse zeigt unser internes Wolfsmonitoring, dass jetzt nur noch die flächendeckende, zivilgesellschaftliche Präsenz von Wanderern Milan vor dem Abschuss schützen kann. Dass dieser Abbau des Naturschutzes System hat, beweist auch die neue Jagdgesetz-Novelle (Drucksache 18/21208) im Landtag, die den juristischen Wolfsschutz gezielt aushebeln soll. Wie rücksichtslos diese Symbolpolitik agiert, verdeutlicht schließlich das finanzielle und ökologische und tierschutzrechtliche Fiasko der millionenschweren ASP-Zäune im Siegerland, die die Kommunen belasten und als tierschutzwidrige Todesfallen für unsere heimische Wildtierwelt enden.

Ist Wolf Milan im Siegerland sesshaft geworden?

Wir haben begründete Hinweise darauf, dass sich der Wolf „Milan“ (GW1896m) in der Region niedergelassen hat. Doch statt die Weidetierhalter sowie die Öffentlichkeit ordnungsgemäß darüber zu informieren, dass der Kreis faktisch als Wolfsgebiet einzustufen ist, wird offenbar im Verborgenen agiert. Es drängt sich der dringende Verdacht auf, dass hier klammheimlich vollendete Tatsachen mit dem Gewehr geschaffen werden sollen.
Dieses behördliche Schweigen ist umso verwerflicher, da das Land Nordrhein-Westfalen seit der Anpassung der Förderrichtlinien im August 2025 die Anschaffung und Optimierung wolfsabweisender Zäune für Schafe und Ziegen zu 100 % in ganz NRW finanziert. Es gibt somit keine Ausreden mehr für mangelhaften Herdenschutz. Anstatt jedoch die Halter im Raum Erndtebrück, Netphen und Bad Laasphe aktiv aufzuklären, damit diese die landesweiten Fördermittel sofort abrufen und ihre Tiere effektiv sichern können, wird die Existenz des Wolfes verschwiegen. Das Problem wird nicht durch Prävention gelöst, sondern klammheimlich an eine Abschussverfügung delegiert.

Stimmungsmache statt Herdenschutz

Dieser Ablauf fügt sich leider nahtlos in das aktuelle Stimmungsbild vor Ort ein. Während sich Teile der örtlichen Medienlandschaft in einer zunehmend einseitigen Berichterstattung gegen den Wolf ergehen, bleibt der tatsächliche Schutz der Weidetiere auf der Strecke. Wir haben in der Region wiederholt eklatant mangelhafte Zäune dokumentiert, die keinerlei Mindestschutzstandard erfüllen, doch selbst in der offiellen Liste steht, dass in den meisten Rissvorfällen kein Mindestschutz vorhanden war. Wenn Zäune nicht wolfsabweisend sind, sind Risse die logische Folge – das Problem steht dann jedoch am Ende der Weide, nicht im Wald.
Wir fordern vom Kreis Siegen-Wittgenstein und den zuständigen Landesbehörden sofortige und lückenlose Aufklärung:
    • Liegt eine offizielle oder behördliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Kreisgebiet vor?
    • Warum wird der Status der Sesshaftigkeit von Wölfen in der Region nicht transparent kommuniziert, um Weidetierhalter präventiv zu unterstützen?

Beispielfoto Wolf. Die geheime Abschussverfügung soll bereits während der vergangenen Vollmondnächten gelten.

Geografische Eingrenzung und zivilgesellschaftliche Präsenz

Der Verdacht einer geheimen Abschussverfügung betrifft nicht nur einzelne Kommunen, sondern erstreckt sich flächendeckend über die Wald- und Forstgebiete des Landkreises Siegen-Wittgenstein. Geografisches Zentrum des vermuteten Reviers von Wolf Milan ist der Raum Erndtebrück, von dem aus sich die potenziellen Streifgebiete in alle Himmelsrichtungen erstrecken.
Unabhängig von einer etwaigen behördlichen Aufklärung oder offiziellen Stellungnahmen der Kreisverwaltung bleibt die kontinuierliche zivilgesellschaftliche Präsenz in der gesamten Region der einzig wirksame Schutz vor Ort. Da Jagdaktivitäten und Schussabgaben aus Sicherheitsgründen bei Anwesenheit von Waldbesuchern rechtlich untersagt sind, kommt einer verstärkten Nutzung der Wanderwege in diesen Abschnitten eine direkte Schutzfunktion zu. Auch eine theoretisch lückenlose Aufklärung durch die Behörden ersetzt nicht das reale Schutzschild von Menschen im Wald.
Die mutmaßlichen Streifgebiete lassen sich für gezielte Waldbegehungen und Wanderungen wie folgt über das gesamte Kreisgebiet eingrenzen:
    • Das Zentrum: Die weitläufigen Forst- und Waldstrukturen direkt rund um Erndtebrück.
    • Westlich davon: Die Übergänge im Raum Hilchenbach sowie das angrenzende Siegerland über Kreuztal bis nach Netphen.
    • Östlich und südöstlich davon: Das Wittgensteiner Land in Richtung Bad Berleburg sowie das obere Lahntal um Bad Laasphe.
    • Südlich davon: Die waldreichen Abschnitte im Bereich Wilnsdorf, Neunkirchen und Burbach.

Solange die Gefahr einer verdeckten oder offiziellen Tötung im Raum steht, bleibt die friedliche, flächendeckende Präsenz von Naturfreunden und Wanderern im gesamten Landkreis das einzig verlässliche Mittel, um das Überleben von Wolf Milan aktiv zu sichern.
Wir sind uns ziemlich sicher, dass es Milan ist, der sich in dieser Gegend fest niedergelassen hat. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Fas Gebiet umfasst auch einen Teil des Rothaarsteiges. Hier an einem der ASP-Tore waren offensichtlich schon Wolfsfreunde vor uns da. © Brigitte Sommer

Bei Wind und Wetter unterwegs

 

 

Blick auf ein Weidegebiet bei Erndtebrück im Siegerland, am 24.07.2026. Marode Zäune aber keine Tiere auf den Weiden. © Privat.

 

Positive Beispiele, es gibt sehr wohl Weidetierhalter, die schützen wollen. Leider werden vielen von ihnen von der Wolfshasser-Fraktion angegriffen und angegangen, weil sie schützen wollen.

 

24.09.26

Zwischen Benfe und Nepten. Neuer wolfsabweisender Zaun. Und der Halter legte sogar schwere Steine auf die unterre Litze, damit sie fest am Boden aufliegt. © Brigitte Sommer

 

 

Diese Schafe stehen hinter einem neuen, wolfsabweisenden Netz und zusätzlich wurde der Abschluss am Boden ncoh mit Steinen beschwert. © Brigitte Sommer

Negatives Beispiel Rinderhaltung

 

ASP-Problemzäune

Das Millionen-Phantombild im Siegerland: Wenn der Seuchenschutz den Verstand verliert

Es ist ein Bild des Irrsinns, das sich derzeit durch die Wälder des Siegerlandes und rund um Erndtebrück zieht. Kilometerlange, starre Drahtzäune zerschneiden die Natur, blockieren Wanderwege und trennen Wildtiere von ihren Wasserstellen. Bis Spätsommer 2026 wurden in Südwestfalen rund 744 Kilometer Zaun für knapp 12 Millionen Euro in die Landschaft gerammt. Offizieller Grund: der Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Doch wer genauer hinsieht, erkennt hinter dem monumentalen Zaunbau kein wissenschaftliches Konzept, sondern ein bürokratisches Monster, das von Intransparenz, falscher Fährte und immenser Steuerverschwendung lebt.
Bei Benfe ist ein Hotspot der Zaunwut. © Brigitte Sommer

 

Hier werden die Zäune mit dem Quad abgefahren. Im Hintergund einer der vielen Hochsitze. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Beim Tierärztetag in Dortmund hat eine Tierärztin Aussagen aus dem Ministerium zitiert, die uns wirklich fassungslos machen (Video hier: https://www.facebook.com/share/v/1Q8B5GbgQk/ ):
Trotz über 70.000 geschossener Wildschweine mit Negativbefund wird weiterhin für noch mehr Zäune plädiert. Der heiße Sommer habe „geholfen“ – ungewöhnlich viele Frischlinge seien verhungert, und darüber habe man sich sogar gefreut.
Zusätzlich wurde berichtet, dass Tierärzte dafür plädieren, Hobbyschafhalter möglichst gut abzuzocken. Während die massenhafte Beprobung und Bejagung kaum positive Fälle liefert und die Population durch Hunger und Abschüsse unter Druck steht, fahren Jäger auf Quads die kilometerlangen ASP-Zäune am Rothaarsteig im Siegerland ab.
Genau dort hat sich unserer Meinung nach Wolf Milan niedergelassen. Diese Zäune könnten Wölfe erst richtig das Springen beibringen – mit allen möglichen Folgen für die Region.
Ist das noch Seuchenbekämpfung – oder inzwischen ein Selbstläufer aus Bürokratie, Gier, Kontrolle und Gleichgültigkeit gegenüber Natur und Tierwohl?
Hier im Video unten weitere Aufnahmen von ASP-Zäunen:
24.09.26

Die Kommunen bluten, ein Monopolist verdient

Die Absurdität beginnt bereits bei der Finanzierung. Obwohl der Seuchenschutz eine nationale Aufgabe ist, wird die Last schlicht nach unten durchgereicht. Die ohnehin finanziell und personell am Limit agierenden Gemeinden im Raum Erndtebrück müssen die Errichtung, die tägliche Kontrolle und die Reparatur der Zäune organisieren und das Geld aus eigenen Haushalten vorstrecken. Zwar stellt das Land NRW über die ASP-Billigkeitsrichtlinie eine spätere Erstattung in Aussicht – doch der immense bürokratische Aufwand und das Risiko, auf ungeklärten Folgekosten wie Flurschäden sitzenzubewahren, bleibt bei den lokalen Bürgern hängen.
Gleichzeitig wirft die Vergabe der Millionenaufträge schwere Fragen auf. Unter dem Deckmantel des „Notstands“ und der „Gefahr im Verzug“ wurde das klassische Vergaberecht ausgehebelt. Statt eines fairen Wettbewerbs, von dem auch lokale Forstbetriebe oder Zaunbauer aus der Region hätten profitieren können, ging der Zuschlag an ein einziges Großunternehmen. Wo keine Transparenz herrscht, da schwindet die Wirtschaftlichkeit. Millionen an Steuergeldern fließen ohne echten Preiswettbewerb in ein Monopol – eine Praxis, die den Verdacht purer Symbolpolitik erhärtet.

Ein Seuchenschutz auf der falschen Fährte

Doch das stärkste Argument gegen den Zaunbau im Siegerland ist die Biologie selbst. Der gesamte deutsche Seuchenschutz basiert auf einer Prämisse, die von Experten zunehmend angezweifelt wird. Auf dem Tierärztetag wurde jüngst von der renommierten Tierärztin Frau Dr. Tönnies scharfe Kritik laut: Vorträge legten offen, dass im Verhältnis zum gigantischen Aufwand nur ein minimaler Bruchteil der Wildschweine überhaupt jemals positiv auf ASP getestet wird. Wir jagen ein Phantom mit der Schrotflinte.
Zudem fehlt bis heute jeder stichfeste Beweis dafür, dass Wildschweine die Krankheit überhaupt in moderne, hermetisch abgeriegelte Hausschweinbestände übertragen. Die wahren Sprünge des Virus über hunderte Kilometer hinweg macht nicht das Tier im Wald – das macht der Mensch. Es ist der globale Fernverkehr, es sind kontaminierte Fahrzeuge oder achtlos weggeworfene Salami-Sandwiches an Autobahnraststätten. Ein Zaun im Wald von Erndtebrück stoppt jedoch keinen osteuropäischen Lkw und keinen unachtsamen Touristen. Er bekämpft das falsche Symptom am falschen Ort.
Todesfallen im Forst: Das stille Sterben hinterm Draht

Die fatalsten Folgen des millionenschweren Zaunbaus tragen jedoch jene, die mit der Schweinepest überhaupt nichts zu tun haben: die anderen Wildtiere. Während Wildschweine oft Wege um die Barrieren finden, mutieren die Zäune für Rehe, Hirsche und Füchse zu unüberwindbaren, lebensgefährlichen Hindernissen. Regelmäßig verfangen sich Tiere in den scharfkantigen Drahtgeflechten und verenden dort über Tage hinweg qualvoll. Schlimmer noch: Die kilometerlangen Zäune zerschneiden uralte Wechsel und sperren das Wild von seinen existenziellen Lebensgrundlagen ab. Mitten in Dürre- und Hitzeperioden wird den Tieren der Zugang zu lebenswichtigen Wasserstellen, Bächen und gewohnten Äsungsflächen brutal verwehrt. Was die Politik als Seuchenschutz tarnt, erweist sich vor Ort in den Wäldern rund um Erndtebrück als eine tierschutzwidrige Katastrophe, die das ökologische Gleichgewicht im Mark erschüttert.

Die Natur regeln lassen: Der Weg zur Immunität

Dass es einen anderen, weitaus nachhaltigeren Weg gibt, beweist der Blick in die Zoologie. Der Direktor des Opelzoos wies in diesem Jahr darauf hin, dass beispielsweise die dort gehaltenen Pinselohrschweine immun gegen das ASP-Virus sind. Die Natur besitzt die Mechanismen zur Selbstregulation. Anstatt die Wälder zu verbarrikadieren und gesunde Rotten panisch in Wohngebiete oder vor die Flinten zu treiben, sollte die Politik den Mut aufbringen, das Virus kontrolliert durchlaufen zu lassen. Ein solcher Ansatz würde den heimischen Wildbeständen die Chance geben, schrittweise eine natürliche Immunisierung und Widerstandskraft aufzubauen. Das wäre nicht nur biologisch sinnvoll, sondern würde den Gemeinden Millionen an Steuergeldern und unzählige Stunden bürokratischen Irrsinn ersparen.

Fazit

Der millionenschwere Zaunbau im Siegerland schützt keine Schweine. Es ist an der Zeit, diesen ökologischen und ökonomischen Holzweg zu stoppen. Wir brauchen keinen sturen Drahtverhau im Wald.

Weitere negative Zaunbeispiele, die die Medien nicht aufgreifen

Die mediale Kulisse: Eskalation in der Lokalpresse

Dass hinter den Kulissen der Kreisverwaltung möglicherweise an einer verdeckten Abschussverfügung gearbeitet wird, überrascht bei einem Blick auf die lokale Medienlandschaft kaum. Seit Mitte August 2026 lässt sich in den regionalen Leitmedien – insbesondere in der Siegener Zeitung und der Westfalenpost – eine massiv zugespitzte Narrative beobachten, die einer gezielten Antiwolfskampagne gleicht. Statt sachlicher Aufklärung über Herdenschutz und Zäunung dominieren reißerische Schlagzeilen das Bild, die bewusst Ängste schüren und die Stimmung im Landkreis gegen das geschützte Wildtier aufbringen.
Zu den prägnantesten und emotionalisierendsten Headlines dieser Phase gehören unter anderem:
    • „‚Der Wolf fühlt sich wie ein König‘: Der 16-jährige Luk hat in Feudingen Angst um die Tiere seiner Familie“ (Siegener Zeitung) – Ein Narrativ, das gezielt die Hilflosigkeit und Furcht von Jugendlichen und Familienbetrieben im Wittgensteiner Land in den Fokus rückt, um emotionale Betroffenheit zu erzeugen. 
    • „Massiver Anstieg der Nutztierrisse in Siegen-Wittgenstein“ (Westfalenpost) – Eine alarmierende Verallgemeinerung, die in weiten Teilen verschweigt, dass die Schuld oft bei unzureichend gesicherten Weiden zu suchen ist und der Wolf in der Mehrheit der Fälle behördlich gar nicht als Verursacher feststeht. 
    • „Jäger im Dreiländereck nehmen den Wolf demnächst ins Visier ihrer Büchse“ (Siegener Zeitung) – Eine Formulierung, die den Abschuss des Tieres bereits als beschlossene und greifbare Realität darstellt.
    • „Wolfssichtung in Wohngebiet in Winterberg: War das Tier auf der Suche?“ (Westfalenpost) – Die gezielte Konstruktion einer unmittelbaren Bedrohungslage für die Bevölkerung durch die Verknüpfung von Wolfsbewegungen mit menschlichen Siedlungsbereichen. 

     

    Landkreis Olpe, Sauerland – Wenden, OT Scheiderwald – Schafe weiter nur hinter Wilddraht ohne Untergrabschutz und ohne Spannung, am 05. Juli 2026. Eine Abschussverfügung auf Milan wurde hier von Gerichten gekippt.
    Hier ein Problemzaun bei Nenkersdorf, der nicht am Boden aufliegt und Löcher aufweist. Spannung ist aber genug darauf. 01.09.2026
    Bei Benfe wurden Kameras in Vogelkästen auf die Straße gerichtet. 01.09.2026
    Unten Ungeschützte Schafe bei Laasphe. Leider hat der Ton hier beim Video unten nicht funktioniert. Also die Daten noch mal so: Schwarznasenschafe nur hinter Wilddraht, ohne Spannung, kein Schutz, obwohl in NRW Zäune für Schafe und Ziegen gefördert werden und in der Gegend vermehrt Risse passiert sind.
    24.09.26

    Video unten: Ungeschützte Schafe. Vorne Wilddraht, hinten Elektrozaun, dazwischen? Nichts.

    Dies war tatsächlich der schlimmste Zaun unserer Dokumentation am 24.September 2026. Im Hintergrund ist ein 90 Zentimeter hohes Netz zu sehen, das Strom aufwies. Doch dies ist völlig nutzlos, wenn vorne nur Wilddraht völlig ohne Spannung angebracht wurde. © Brigitte Sommer
    24.09.26
    Ziegen, nur hinter Wilddraht, stehend, ohne Untergrabschutz. Eine Litze die Strom führen könnte, befindet sich innen, was Hund oder Wölfe von außen nicht abhält. 24.09.2026 Foto: Privat

    Die Ziegen im Film

    24.09.26

    Anlocken zum Abschuss?

    Am 25. August 2026 erreicht uns eine anonyme Nachricht mit dem Inhalt, dass erneut ein geheimes Schnellabschussverfahren auf Milan eröffnet worden sei und dass bereits die kommenden Vollmondnächte heimlich Jagd auf ihn gemacht werden würde. In Bezug auf diese Meldung ist das unten aufgezeigte Video besonders brisant.
    Diesen Schafen hier auf dem Video unten geht es ganz offensichtlich nicht gut. Es bleibt zu hoffen, dass sie behandelt werden. Sie sind zwar hinter Grundschutz mit Spannung, aber wenn hier die Spannung abfällt, wäre auch kein Schutz mehr vorhanden. Die beiden stehen mitten im Gebiet mit Rissgeschehen und die Vermutung könnte schon aufkommen, dass sie zum Anlocken dienen.
    24.09.26

    Blicke ins Gebiet rund um Erndtebrück

    Richtung Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Benfe.© Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Das Klima ist kühl im Siegerland und das Wetter ändert sich rasch. © Brigitte Sommer – 01.09.2026
    Nebelwald bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Tief hängende Wolken bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Die Nebenorte von Bad Lassphe liegen allesamt weit verstreut inmitten von Natur. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf einen Stadteie von Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Blick auf Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Zwischen Erndtebrück und Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Hochebene bei Erndtebrück-Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Am Rothaarsteig. © Brigitte Sommer 01.09.2026

     

    Beweis erbracht: Die Effektivität unseres internen Wolfsmonitorings

    Dass auf diese verdeckten Entwicklungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, wie im Landkreis Olpe im Sauerland, überhaupt so schnell reagiert werden kann, ist dem dichten Netz des internen, unabhängigen Wolfsmonitorings zu verdanken. Erst der kontinuierliche, koordinierte Einsatz von aktiven Natur- und Artenschützern vor Ort ermöglicht es, Indizien, Fährten und anonyme Hinweise in Echtzeit zusammenzuführen. Dieser Fall liefert den unumstößlichen Beweis dafür, dass das strukturierte Wandern, Beobachten und Dokumentieren in den Territorien absolut Sinn machen: Ohne die ehrenamtliche Präsenz und die systematische Erfassung von Geländebeobachtungen blieben behördliche Maßnahmen und potenzielle Abschusspläne im Verborgenen. Das zivile Monitoring ist das einzige Frühwarnsystem, das den Wölfen im Siegerland und Wittgensteiner Land und anderswo eine Stimme gibt und den notwendigen Schutz auf der Fläche physisch sicherstellt. Wir brauchen mehr Unterstützung, die Identität von Aktiven bleibt intern: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

     

    Trittsiegel Wolf, irgendwo im Siegerland. © privat

     

    Wolfslosung, irgendwo im Siegerland. © Privat.

     

    Novelle des Landesjagdgesetzes NRW: Der systematische Abbau des Wolfsschutzes

    Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Landesjagdgesetzes (Drucksache 18/21208) am 16. September 2026 die erste Lesung passiert. Der Entwurf wurde im Anschluss planmäßig an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume zur Beratung überwiesen. Ein konkretes Datum für die zweite und dritte Lesung im Plenum steht zwar noch nicht auf der Tagesordnung, doch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse besteht kein Zweifel daran, dass diese Novelle nach den Ausschussberatungen im Herbst zügig durchgewunken wird. Wir werden auf die weitreichenden Gesamtauswirkungen noch in einem gesonderten Artikel eingehen.
    Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir eine konsequente Null-Toleranz-Linie gegenüber jeglichen Abschüssen. Neben dem gravierenden Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung von Haarraubwild und der verstärkten Hatz auf invasive Arten fallen bei der detaillierten Analyse des Entwurfs fünf handfeste Kernpunkte auf, die eine massive Verschlechterung des Wolfsschutzes in NRW einläuten:

    1. Das „Schnellverfahren“ zur Ausschaltung des gerichtlichen Eilschutzes

    Bislang konnten Umwelt- und Artenschutzverbände behördliche Abschussgenehmigungen – wie etwa im Fall des prominenten Rüden GW1896m des Leuscheider Rudels – regelmäßig mittels Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten vorerst stoppen. Gerichte rügten dabei meist eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung der Behörden. Genau dieser rechtliche Hebel soll nun gezielt ausgehebelt werden: Durch die gesetzliche Verankerung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement (FJW) als landesweit zuständige Sachverständigeninstanz (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E) versucht die Politik, den Bescheiden eine gesetzlich vermutete, unanfechtbare Rechtssicherheit zu verleihen. Damit soll den Verwaltungsgerichten die Argumentationsbasis entzogen werden, Abschussverfügungen im Eilverfahren wegen Ermittlungsdefiziten zu kippen – ein Frontalangriff auf ein zentrales Instrument des juristischen Artenschutzes.

    2. Weidegebiete als „wolfsfreie Zonen“ durch die Hintertür

    Der Entwurf räumt dem für Jagd zuständigen Ministerium die umfassende Verordnungsermächtigung ein, im Einvernehmen mit dem Naturschutzministerium spezifische „Weidegebiete“ festzulegen (§ 45a i.V.m. § 48 Abs. 2 Nr. 3 LJG-NRW-E). Aus Perspektive des echten Artenschutzes darf es in einer Kulturlandschaft jedoch keine staatlich deklarierten Zonen geben, in denen ein streng geschütztes Wildtier per se nicht existieren darf. Diese Formulierung bereitet den Weg dafür, bestimmte Regionen (beispielsweise mit intensiver Deich- oder Alpwirtschaft) pauschal als „nicht schützbar“ einzustufen. In der Praxis bedeutet dies: Wölfe, die diese Areale betreten, könnten künftig ohne die Durchführung einer Einzelfallprüfung des Herdenschutzes direkt zur Entnahme freigegeben werden – eine Taktik zur Etablierung wolfsfreier Zonen, die wir bereits in anderen Bundesländern scharf kritisieren.

    3. Aufweichung des Verursacherprinzips beim Herdenschutz

    Gemäß dem Gesetzentwurf obliegt es künftig den Mitarbeitern der FJW, im Schadensfall zentral festzustellen, ob ein Wolfsriss trotz „zumutbarer“ Herdenschutzmaßnahmen erfolgt ist (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E). Der Begriff der „Zumutbarkeit“ fungiert hierbei als politischer Gummiparagraph. Wenn die Anforderungen an den Schutz von Nutztieren auf ein wirtschaftlich dehnbares und rein subjektiv „zumutbares“ Maß herabgesenkt werden, kehrt das Gesetz das Verursacherprinzip um: Der Wolf wird am Ende mit dem Leben dafür bestraft, dass Tierhalter ihre Zäune nicht ordnungsgemäß aufrüsten, warten oder den Mindestschutz vorsätzlich vernachlässigen.

    4. Bürokratisierung statt Tierschutz bei Verkehrsunfällen (§ 28a)

    Die Novelle verpflichtet Fahrzeugführer, die einen Wolf verletzen oder töten, dies unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen (§ 28a Abs. 2 LJG-NRW-E). Während der Fokus des Gesetzgebers primär auf der ordnungsgemäßen Beprobung des Kadavers und der Sicherung des jagdlichen Aneignungsrechtes liegt (§ 28a i.V.m. Begründung zu Nr. 4), fehlt aus Tierschutzsicht eine garantierte, tiermedizinische Rettungskette für verletzte Wölfe vollständig. Es besteht das akute Risiko, dass verletzte, aber überlebensfähige Tiere unter dem Vorwand des „Erlösens von Leiden“ (§ 28a Abs. 1) voreilig und ohne Hinzuziehung spezialisierter Wildtierärzte von lokalen Jägern erschossen werden, anstatt eine medizinische Rehabilitation auch nur in Erwägung zu ziehen.

    5. Politische Legitimierung des Narrativs der Jagdlobby

    Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt die offizielle Aufnahme des Wolfs in den Katalog der jagdbaren Tierarten (§ 2 Nr. 1 LJG-NRW-E) den seuchenhaften Sündenfall dieser Gesetzesnovelle dar. Auch wenn für den Wolf zunächst keine Jagdzeit festgesetzt wird und er einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt, kapituliert die Landespolitik vor den langanhaltenden Forderungen der Jagdverbände. Indem der Wolf gesetzlich als „jagdbares Wild“ definiert wird, festigt der Staat das destruktive Narrativ der Jagdlobby, dass es sich beim Wolf um einen zu regulierenden Schädling und eben nicht um eine streng geschützte, ökologisch unersetzliche Schlüsselart handelt.
    Quellen:
    Liste Nutztierschäden NRW: https://wolf.nrw.de/wolf/de/nutztierfaelle

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    Das Baiersbronn-Rätsel: Soll ein Alibi-Welpe den Weg für Grindis Abschuss ebnen?

    Am 24. September verkündete die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) eine angebliche „Sensation“: In der Gemeinde Baiersbronn in Baden-Württemberg soll ein Wolfswelpe auf dem Foto einer privaten Wildkamera nachgewiesen worden sein. Ein neues Rudel im Nordschwarzwald wäre damit offiziell bestätigt. Doch bei uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hinterlässt diese Nachricht – so erfreulich echter Nachwuchs im Sinne des Naturschutzes im Schwarzwald wäre – einen extrem bitteren Beigeschmack. Wir bezweifeln die Darstellung der Behörden massiv, denn das Timing dieser Veröffentlichung wirft drängende Fragen auf.

    Ein bemerkenswertes Timing

    Erst am 23. September – also exakt einen Tag vor der Pressemitteilung der FVA – haben wir öffentlich das mysteriöse und besorgniserregende Verschwinden von Wolfsfähen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Während von offizieller Seite monatelang betont wurde, dass man keinerlei Daten zu der Fähe im Enztal habe und Gerüchte über Nachwuchs ins Reich der Fabeln verwies, taucht quasi über Nacht und passend zu unserer Kritik ein „ominöser“ Fotobeweis auf SWR. Ein Bild, das wohlgemerkt unter Verschluss gehalten wird und dessen Echtheit sich somit jeglicher unabhängiger Überprüfung entzieht.
    Beispielfoto: So sehen Wolfswelpen im September aus. © Brigitte Sommer
    Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier behördliche Datenpolitik betrieben wird, die sich nahtlos in die zunehmend aggressive Rhetorik aus dem Agrarministerium einfügt. Nur wenige Wochen zuvor untermauerte die politische Führung in Baden-Württemberg erneut, dass ein Abschuss von Wölfen im Raum stehe SWR.

    Die nackte Realität im Land: Totfunde und das große Schweigen im Wald

    Wer die offizielle Chronik der Wölfe in Baden-Württemberg betrachtet, sieht ein erschütterndes Bild, das von den Behörden gerne als „Einzelfälle“ kleingeredet wird. Dabei sprechen die dokumentierten Fakten eine ganz andere Sprache: Fast jeder Wolf, der den Südwesten erreicht, bezahlt diesen Versuch mit dem Leben. Schon der historische erste Wolfsnachweis im modernen Baden-Württemberg endete im November 2015 tragisch als lebloser Körper auf der A5 bei Lahr. Seitdem zieht sich eine blutige Spur durch das Land. Im Jahr 2017 folgte das bis heute ungesühnte Verbrechen am sogenannten „Bodensee-Wolf“ (GW630m), der illegal erschossen und im Schluchsee versenkt wurde – bis heute ohne einen überführten Täter.
    Die Verkehrsstruktur des Landes fordert zudem immer wieder Opfer: 2019 starb ein Wolf auf der A6 bei Öhringen, 2021 ein junger Rüde auf der A8 bei Merklingen. Besonders verheerend traf es den mühsamen Populationsaufbau in den letzten Jahren: 2023 wurde der bis dahin einzige bekannte, im Schwarzwald geborene Wolfsnachwuchs (ein weiblicher Welpe) am Schluchsee überfahren. Nur ein Jahr später, im April 2024, verlor das Land die erste dauerhaft sesshafte und tragischerweise trächtige Fähe GW2407f auf der B 500 bei Lenzkirch. Wie gefährlich das Pflaster im Südwesten bleibt, zeigte sich erst Anfang März dieses Jahres, als ein aus Ostsachsen zugewanderter Wanderwolf auf der A5 bei Walldorf ausgerechnet von einem Polizeistreifenwagen erfasst und getötet wurde.
    Doch diese offizielle Liste der Behörden bildet in unseren Augen nur die Spitze des Eisbergs ab. Es handelt sich hierbei lediglich um die Fälle, die sich aufgrund von Zeugen, Unfällen oder weithin sichtbaren Kadavern nicht mehr verheimlichen ließen. Die Realität im Schwarzwald ist von einer weitaus düstereren Dynamik geprägt: Zahlreiche Tiere verschwinden einfach spurlos, ohne je wieder in einer offiziellen Statistik aufzutauchen.
    Während Wanderwölfe genetisch im Nachbarbundesland loslaufen, verliert sich ihre Spur im Südwesten auffällig oft im absoluten Nichts. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn nach monatelangen, verdächtigen Datenlücken – wie aktuell bei der Enztal-Fähe GW4816f – plötzlich und exakt passend zur Kritik von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein ominöser Welpennachweis aus dem Hut gezaubert wird. Das Schicksal der vielen namenlosen Wölfe, die den Schwarzwald betreten haben und nie wieder gesehen wurden, bleibt ungeklärt.

    Dient der Welpe als Alibi, um „Grindi“ zu opfern?


    Wir befürchten, dass diese plötzliche Bestätigung eines neuen Rudels instrumentalisiert werden soll, um den Druck von den Behörden zu nehmen und gleichzeitig den Weg für den Abschuss von Grindi freizumachen. Die Argumentation der Wolfsgegner und mancher Politiker ist absehbar: „Seht her, der günstige Erhaltungszustand im Nordschwarzwald ist gesichert, –  https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73 wir haben ein Rudel – also können wir den ‚Problemwolf‘ endlich entnehmen.“
    Es geht hierbei ganz konkret um den Rüden GW2672m, von uns Grindi genannt. Anstatt den Fokus darauf zu legen, warum Wölfe im Land illegal verschwinden, wird eine Nebelkerze gezündet.

    Die perfide Rhetorik der „letzten Chance“: Was bedeuten die „Weiten des Schwarzwaldes“ ?

    Das Ministerium spricht davon, Grindi mittels einer sogenannten „Hard-Release“-Aktion eine „letzte Chance“ zu geben, um danach in den „Weiten des Schwarzwaldes“ zu verschwinden. Wir fragen uns ernsthaft: Was soll diese Formulierung überhaupt bedeuten? Wenn der Nationalpark Nordschwarzwald – die ausgewiesene Schutzzone für Wildtiere – nicht als der Ort gilt, an dem ein Wolf leben darf, welcher Ort soll es dann sein?
    Die Behauptung, ein Wolf könne in einer vom Menschen intensiv genutzten Kulturlandschaft einfach im dichten Forst „unsichtbar“ werden, ist Augenwischerei. Es drängt sich der begründete Verdacht auf, dass hier ein kalkuliertes Scheitern vorbereitet wird. Ein Wolf, den man mit rabiaten Methoden aus seinem Revier vertreibt, wird panisch wandern. Er wird sich anderswo unweigerlich erneut sehen lassen.
    Da die Behörden den Erhaltungszustand des Wolfes im Land ohnehin bereits als „günstig“ einstufen, wird hier offenbar die perfekte Begründung konstruiert: Man habe dem Tier ja eine „Chance“ gegeben. Schlägt diese fehl, ist der Weg frei für das Totschießen. Das angebliche Welpen-Foto aus dem Enztal könnte dabei als die perfekte biologische Absicherung nach unten dienen: Ein neues Rudel ist da, also ist das Individuum Grindi verzichtbar geworden.
    Beispielbild: Im Hintergrund ist ein Jährling zu sehen, im Vordergrund ein Welpe im September. © Brigitte Sommer

    Grausame Tierquälerei

    Hinter dem harmlos klingenden Begriff der „Vergrämung per Hard Release“ verbirgt sich in Wahrheit eine erhebliche Tierqual. Das Tier wird dafür gefangen, über Stunden in eine blickdichte Kiste eingesperrt und beim Freilassen unter massivem Lärm mit Schmerzreizen – wie Gummigeschossen oder Paintballs – beschossen. Diese extreme Traumatisierung soll den Wolf konditionieren. Dass ein solches Vorgehen das Tier in panische Flucht versetzt und unberechenbare Verhaltensweisen erst recht provozieren kann, wird von den Verantwortlichen bewusst verschwiegen. Wer dies als „humane Alternative zum Abschuss“ verkauft, betreibt bewusste Desinformation. In diesem Bericht zeigen wir eine solche Aktion: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/07/sachsen-wolfsvergraemung-schiesst-weit-ueber-das-ziel-hinaus/

    Achtung vor den Wölfen im Schafspelz: Die Verwirrung durch Pseudotierschützer

    Besonders perfide ist in diesem Zusammenhang die Rolle von vermeintlichen „Tierschützern“ und Schein-Aktivisten, die derzeit die Debatte überschwemmen und sich als „Wolfsretter“ präsentieren. Sie geben öffentlich vor, sich für Grindis Rettung starkzumachen, nicken aber hinter den Kulissen die brutalen Tierqualmaßnahmen der Behörden klaglos ab oder verteidigen diese gar als „notwendiges Übel“, das man hinnehmen müsse und das wissenschaftlich sei. 
    Diese kontrollierte Opposition schafft eine gefährliche Verwirrung: Der ganz normale Wolfsfreund ohne tiefes biologisches oder politisches Hintergrundwissen kann in diesem Nebel aus Scheinargumenten kaum noch durchblicken. Wenn selbst vermeintliche „Schützer“ einer traumatischen Hard-Release-Vergrämung zustimmen, wird das Unrecht im Denken der Öffentlichkeit normalisiert. Wir sagen ganz klar: Echter Tierschutz macht keine Kompromisse mit Schmerzreizen und Alibi-Maßnahmen, die das Todesurteil eines Tieres nur aufschieben.

    Wir fordern Transparenz

    Wir fordern die FVA und das zuständige Ministerium auf, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Wenn Datenpublikationen auffällig mit politischen Debatten korrelieren, geht jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Wir werden Grindi und die verbliebenen Wölfe im Schwarzwald weiterhin unermüdlich im Auge behalten und uns nicht mit plötzlichen, unbelegten Erfolgsmeldungen abspeisen lassen.

    Hinterfragen Sie die offiziellen Narrative, anstatt sie ungeprüft nachzuplappern – schalten wir gemeinsam das Gehirn ein, um die Tricksereien  von Poitik und Verbänden zu durchschauen. Unterstützen Sie die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e. V., damit wir den Wölfen im Schwarzwald auch weiterhin eine unbestechliche Stimme geben können.

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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    Quelle:

    https://www.fva-bw.de/aktuelles/artikel/wolfsnachwuchs-im-enztal-nachgewiesen

    Gemeinsam für Tierrechte: Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim 3. Mainzer Galgomarsch

    Am kommenden Samstag, den 26. September 2026, verwandelt sich die Mainzer Innenstadt wieder in ein starkes Zeichen des Protests und der Solidarität. Zum 3. Mainzer Galgomarsch werden hunderte Tierfreundinnen und Tierfreunde gemeinsam mit ihren Vierbeinern auf die Straße gehen, um gegen die systematische Ausbeutung und Misshandlung von spanischen Jagd- und Gebrauchshunden wie Galgos und Podencos zu demonstrieren. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die Teilnahme in diesem Jahr eine Herzensangelegenheit: Wir machen mit beim Marsch und wir sind mit einem eigenen Informationsstand auf dem Gutenbergplatz vertreten.

    In Spanien werden jedes Jahr mehr als 200.000 Jagd- und Gebrauchshunde am Ende der Jagdsaison aussortiert. Die Dunkelziffer wird auf 350.000 bis 400.000 Hunde, darunter Galgos und Podencos, geschätzt. Sie alle sind nicht durch das Tierschutzgesetz geschützt. Mit dem Mainzer Galgomarsch protestieren Tierschützer gegen die miserablen Haltungsbedingungen und die massenhafte „Entsorgung“ und Tötung von Galgos, Podencos und weiteren Jagdhunden.
    Das Beispielfoto wurde mit KI erstellt.

    Warum Wildtier- und Haustierschutz Hand in Hand gehen

    Unser primärer Fokus liegt auf dem Schutz der Wölfe in Deutschland. Doch Tierschutz endet für uns nicht an den Grenzen von Arten oder Ländern. Das Leid der Galgos und Podencos in Spanien – die nach dem Ende der dortigen Jagdsaison oft massenhaft „aussortiert“, ausgesetzt oder grausam getötet werden – berührt uns tief. Viele dieser Hunde landen in sogenannten Tötungsstationen.
    Genau hier schließt sich für uns der Kreis, denn eine ganz besondere Heldin unseres Vereins teilt dieses Schicksal: Alba, unsere Wolfslosungsspurhündin ist ein Podenco.
    Brigitte Sommer links und rechts Gudrun mit Alba.
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    Suchhündin Alba: Von der Tötungsstation in den Wolfsschutz

    Alba läuft beim diesjährigen Marsch an der Seite ihrer Besitzerin Gudrun aktiv mit. Heute leistet Alba als ausgebildete Spürhündin für Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzichtbare Arbeit im Feld, um wichtige Nachweise über Wölfe zu sammeln, damit wir die Wölfe besser schützen können. Doch ihr Leben begann unter den denkbar schwersten Bedingungen: Alba ist eine gerettete Hündin aus einer Tötungsstation.
    Ihre Geschichte zeigt eindrucksvoll, welches enorme Potenzial in diesen Hunden steckt, wenn man ihnen eine Chance gibt. Vom abgeschriebenen Notfall zur geschätzten Kollegin im Wildtierschutz – Alba ist das lebende Beispiel dafür, warum es sich lohnt, für jeden einzelnen Hund zu kämpfen.

    Besucht uns in Mainz

    Copyright: Mainzer Galogmarsch.

     

    Der Galgomarsch startet um 12:00 Uhr auf dem Mainzer Gutenbergplatz. Es handelt sich traditionsgemäß um einen stillen Marsch – auf laute Protestrufe oder Ratschen wird den Hunden zuliebe verzichtet. Die Strecke führt über rund 3 Kilometer durch die Stadt.
    Kommen Sie vorbei, informieren Sie sich an unserem Stand über den aktuellen Stand des Wolfsschutzes und lernen Sie uns persönlich kennen. Die Teilnahme ist für alle Hunderassen sowie ausdrücklich auch für Besucher ohne Hund offen.
      • Wann: Samstag, 26. September 2026, ab 12:00 Uhr
      • Wo: Gutenbergplatz, 55116 Mainz
    Gemeinsam geben wir denjenigen eine Stimme, die selbst nicht sprechen können – ob Wölfe oder Jagdhunde in Europa. Wir freuen uns auf Euch.
    Hier geht es zum FB-Profil des Galgomarschs: https://www.facebook.com/profile.php?id=61553126609867
    Hier zur FB-Gruppe des Galgomarschs: https://www.facebook.com/groups/363122276057421

    Sachsens Jagdgesetz-Reform: Freibrief zur Wolfstötung

    Mit dem Beschluss zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes hat sich der Sächsische Landtag am 17.09.26 vom Naturschutz verabschiedet. Unter dem „aktiven Bestandsmanagement“ wird ein bürokratischer Rahmen geschaffen, der primär Klientelpolitik bedient und der ein eiskaltes Kalkül offenbart – quer durch alle Lager. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Sächsische Landtag den Weg frei gemacht, um den Wolf künftig praktisch regulär zu töten. Was die Koalition als notwendige Erleichterung für die Weidetierhaltung tarnt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als populistischer Aktionismus, der von den eigentlichen Versäumnissen ablenken soll. Ein bitterer Tag für die Wölfe. 

    Ein Wolf kann künftig bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist die Begutachtung des Risses durch die „Fachstelle Wolf“. Bisher durften nur sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden, die wiederholt Weidezäune überwunden und etwa Schafe oder Ziegen verletzt oder getötet hatten. Außerdem sieht die Reform ein sogenanntes Bestandsmanagement vor. Die Raubtiere können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte zwischen Juli und Oktober gejagt werden, um den Bestand zu „regulieren“. Bisher galt eine ganzjährige Schonzeit, schreibt der MDR.

    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Entsprechende „Managementpläne“ sollen jetzt erarbeitet werden. Federführend ist die „Fachstelle Wolf“. Eingebunden sind neben den Jägern auch Weidetierhalter, Landwirte, Naturschützer und die zuständigen Stellen der Nachbarländer. Mit der Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdgesetz setzt der Freistaat das um, was Bundestag und Bundesrat im Frühjahr bereits für ganz Deutschland beschlossen hatten. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

    Das BSW auf den Spuren der Altparteien

    Dass CDU und SPD dem Druck der Agrar- und Jagdlobby nachgeben, überrascht kaum. Doch dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) diesen Kurs mitträgt, entlarvt die Neugründung endgültig als opportunistisch. Wie bereits in Brandenburg und Thüringen zeigt das BSW auch in Sachsen, dass es im ländlichen Raum bereitwillig auf Stimmenfang geht, indem es den Artenschutz opfert. Statt neue, zukunftsorientierte Konzepte einzubringen, reiht sich das BSW nahtlos in die Front derer ein, die den Abschuss zur vermeintlichen Universallösung erklären.

    Das falsche Spiel der Grünen und Linken

    Wer jedoch glaubt, dieses Problem ließe sich auf eine politische Strömung begrenzen, irrt gewaltig. Der eigentliche Sündenfall ereignete sich bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz. Dort stimmten alle Parteien – von konservativ über links bis hin zu den Grünen und Linken – geschlossen dafür, die Weichen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zu stellen. Wenn sich sächsische Grünen-Politiker nun im Landtag empören und gegen das Landesgesetz stimmen, ist das nichts weiter als reine Showpolitik. Wer auf Bundesebene der Aufweichung des Schutzes zustimmt, kann auf Landesebene nicht glaubwürdig den Retter des Wolfes mimen. Es ist ein durchschautes Theater, das Wählern falsche Hoffnungen machen soll.

    Ein Gesetz im Blindflug

    Der eklatanteste Mangel der verabschiedeten Reform offenbart sich in ihrer völligen Substanzlosigkeit. Konkretes sucht man im gesamten Gesetzestext vergeblich. Das Gesetz nennt nicht einmal messbare Kriterien dafür, was eine „hohe Wolfsdichte“ in einem Gebiet überhaupt ausmacht. Die Abgeordneten haben ein Regelwerk beschlossen, dessen Kernbereiche völlig undefiniert sind, und verlagern das Problem stattdessen komplett auf die nachgelagerte Verwaltungsebene.
    Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

    Struktureller Kontrollverlust: Quoten durch die Hintertür

    Aus fachlicher Sicht ist diese Auslagerung ein schwerer Rückschlag. Der Landtag hat eine weitgehende Verordnungsermächtigung an das Ministerium übertragen. Damit droht ein struktureller Kontrollverlust: Der kommende Wolfsmanagementplan und künftige Abschussquoten können nun von der Exekutive per Verordnung am Parlament vorbei festgesetzt werden. Die versprochene Beteiligung der Naturschutzverbände verkommt zur reinen Farce, da diese am grünen Tisch kein Vetorecht besitzen. Die Quoten werden somit durch die ministerielle Hintertür diktiert.

    Lizenz zum Töten: Radiusschüsse und Interventionsgebiete

    Der juristische und moralische Dammbruch zeigt sich besonders in den operativen Details des Beschlusses. Unter dem Deckmantel des Umgangs mit sogenannten „Problemwölfen“ verabschiedet sich die Politik von leglicher Logik. Künftig reicht ein einziger Riss aus, um im Rahmen eines Schnellabschusses in einem Radius von 1.000 Metern um die betroffene Weide Jagd auf Wölfe zu machen – für volle 21 Tage und völlig unabhängig davon, ob man das richtige Tier trifft. Da die Genehmigung oft ganze Jagdreviere vollflächig betrifft, dehnt sich die Abschusszone in der Praxis rücksichtslos aus.
    Schlimmer noch: Kommt es in einem Territorium zu drei Vorfällen, droht die Ausweisung eines sogenannten „Interventionsgebietes“. Dies ist nichts anderes als die bürokratische Umschreibung für eine amtlich verordnete Totalvernichtung, die die Auslöschung ganzer Rudel inklusive der Jungtiere legitimiert. Das hat mit einem Schutz von Nutztieren nichts mehr zu tun; es ist die legal gemachte Ausrottung ganzer Wolfsfamilien durch die Hintertür.

    Naturgesetze ignoriert: Biologie und Jagd als wahre Rissursachen

    Die Befürworter der Reform nutzen die aktuell steigenden Risszahlen im Spätsommer schamlos als emotionale Kulisse. Allein im August wurden 27 neue Schadensmeldungen registriert [LfULG]. Doch das ist kein Zeichen einer „unberechenbaren Plage“, sondern schlichte Biologie: Im Herbst sind die heranwachsenden Wolfswelpen etwa drei Monate alt. Ihr Energie- und Nahrungsbedarf steigt im Wachstum massiv an, weshalb die Rudel intensiver jagen müssen.
    Gleichzeitig beginnt im ländlichen Raum nun wieder die menschliche Jagdsaison. Großflächige Drückjagden verursachen massive Störungen und Unruhe in den festen Territorien der sächsischen Wölfe. Dieses menschliche Eindringen versprengt die Wildtiere, zerstört kurzzeitig die Jagdstrukturen der Rudel und treibt Wölfe im Stress in die Nähe von menschlichen Siedlungen und Weiden – wo sie im schlimmsten Fall auf ungeschützte Herden treffen. Die Politik bekämpft mit dem Gewehr ein Phänomen, das sie durch die zeitgleiche Bejagung des Waldes selbst befeuert.

    Die nackten Zahlen entlarven das Feigenblatt des Herdenschutzes

    Dabei hat sich die sächsische Wolfspopulation längst auf einem stabilen Niveau eingependelt. Die amtlichen Daten weisen für das aktuelle Monitoringjahr 46 Territorien aus – aufgeteilt in 35 Rudel, 10 Paare und einen Einzelwolf (Fachstelle Wolf). Im Vergleich zum Vorjahr, als noch 37 Rudel gezählt wurden, ist die Zahl der echten Familienverbände sogar leicht rückläufig (DBBW). Der Bestand in der Lausitz gilt biologisch als gesättigt und reguliert sich naturbedingt von selbst. Dass die Risse dennoch ein Thema sind, liegt also nachweislich nicht an einer unkontrollierten Bestandsüberversorgung, sondern am schlampigen Umgang des Menschen mit Zäunen.
    Ein Blick in die amtliche Schadensstatistik der Fachstelle Wolf für das Jahr 2026 zeigt die ganze Absurdität: Von 116 gemeldeten Rissvorfällen bis zum Spätsommer war bei 87 Fällen der Mindestschutz mit „nein“, „keine Angabe“ oder „keine Vorgabe“ vermerkt. In 75 Prozent aller Fälle war ein wolfsabweisender Schutz gar nicht vorhanden! Wo keine ordnungsgemäßen Zäune stehen, hat der Wolf auch nichts „überwunden“. 
    Dass der Landtag dennoch den Abschuss erleichtert, legt den finsteren Verdacht nahe, dass es hier gar nicht primär um den Schutz von Weidetierhaltern geht. Es geht um das Bedienen von Tötungsinteressen und ein zutiefst technokratisches Naturverständnis. In dieser Denkart wird die Natur nicht mehr als komplexes Ökosystem begriffen, sondern als eine rein bürokratisch verwaltete Zone. Der Wolf verkommt darin zu einer mathematischen Störgröße, die man per Verordnung, digital gezogenen Radien und administrativen Zonen am grünen Tisch nach Belieben wegzensieren und regulieren möchte. Dass sich Jäger die totgeschossenen Wölfe künftig sogar rechtlich als private Trophäen aneignen dürfen, setzt dieser kalten, mechanistischen Betrachtung unserer Mitgeschöpfe die Krone auf.
    Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

    Politisches Kalkül: Der Wolf als Ablenkungsmanöver von den wahren Krisen

    Das eiskalte politische Kalkül hinter dieser Reform zeigt sich beim Blick auf die echten Probleme im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft. Daten des Sachsen-Monitors, Umfragen wie MDRfragt und die aktuellen Bilanzen der landwirtschaftlichen Betriebe belegen unmissverständlich, wo die sächsischen Dörfer und Bauern wirklich am Limit stehen. Es sind der dramatische Lehrermangel an ländlichen Schulen, wegbrechende Arztpraxen, ein ausgedünnter Nahverkehr und die anhaltende Überalterung der Regionen (MDRfragt, Bildungsmonitor: Sachsen bleibt Spitze).
    Gleichzeitig kämpfen Sachsens Landwirte ums nackte wirtschaftliche Überleben: Extreme Witterungsausbrüche und Düngemittelmangel haben die Ernten geschmälert, während die Vieh- und Milchbauern im Würgegriff des Lebensmitteleinzelhandels gefangen sind. Sie stehen vor einer ruinösen Schere aus explodierenden Betriebskosten für Futtermittel, Energie und Logistik auf der einen Seite und drastisch verfallenden Erzeugerpreisen für Milch und Fleisch auf der anderen. Hinzu kommt ein bürokratischer Auflagen-Dschungel, der den Betrieben jede Planungssicherheit raubt und den akuten Fachkräftemangel im Stall weiter anfeuert. Doch anstatt diese tiefgreifenden Infrastrukturkrisen, die Marktungerechtigkeiten und das Sterben der sächsischen Viehbetriebe mit Mut anzupacken, wirft die Politik den Menschen den Wolf als emotionales Ablenkungsmanöver vor. Es ist für den Staat schlicht billiger und bequemer, Wölfe zum Abschuss freizugeben, anstatt Schulen ordentlich zu besetzen, Buslinien zu finanzieren oder sächsische Familienbetriebe vor dem Preisdiktat der Großkonzerne zu schützen.

    Fazit: Warum der Rechtsweg allein nicht ausreicht

    Der sächsische Beschluss ist ein Offenbarungseid. Wer den Natur- und Tierschutz dem Jagdrecht opfert betreibt Klientelpolitik auf Kosten unserer Mitgeschöpfe. Auf den reinen Rechtsweg können sich Wolfsschützer dabei jedoch nicht verlassen. Zwar sind Klagen der berechtigten Naturschutzverbände gegen künftige Verordnungen absehbar, doch der Gesetzgeber hat die aufschiebende Wirkung bei Wolfsentnahmen rechtlich ausgehebelt und auch das Verbandsklagerecht beschnitten. Bis Gerichte über die Rechtmäßigkeit einer Abschussanordnung entschieden haben oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangen Verfahren ein Urteil spricht, werden in den Revieren längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Ein juristischer Erfolg im Nachhinein kann ein bereits entnommenes Rudel nicht wiederbeleben, wie aktuell ein Fall aus der Rhön (Frigga und Anton) aufzeigt. 

    Aus diesem Grund kommt es, wie wir es immer wieder betonen,  auf eine unabhängige Dokumentation in den betroffenen Regionen an. Um behördliche Entscheidungen fundiert überprüfen zu können, ist der Einsatz von organisierten Wolfsschutzpatrouillen in den sächsischen Wolfsgebieten – wie überall unerlässlich. Diese unaufgeregte, aber kontinuierliche Präsenz von Beobachtern dient der präzisen Erfassung der Situation vor Ort. Nur wenn der tatsächliche Zustand von Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unmissverständlich und unabhängig dokumentiert wird, lässt sich verhindern, dass mangelnde Prävention im Nachhinein als Argument für Abschüsse instrumentalisiert wird. Fachlich fundierte Aufklärung und die Arbeit dieser Patrouillen sind somit das wichtigste zivilgesellschaftliche Korrektiv. Wir freuen uns über neue Aktive, statt jetzt den Kopf in den Sand zu stecken: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Quellen:

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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    Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

    Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

    Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

    Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
    Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
    Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

    Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

    Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
    Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

    Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

    Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
    Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
    Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

    Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

    Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

    Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
    1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
    • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
    • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
    • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
    2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
    • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
    • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
    3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
    Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
    • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
    • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
    • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
    • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
    4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
    Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
    • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
    • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
    5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
    • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

    Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
    Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

    Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

    Quellen: