Faktencheck und Zaunkontrolle Birnbaum: Weidetierhalter in Bayern wenig vorbereitet auf Wölfe

© Brigitte Sommer

Wölfe haben es, genau wie Luchse, nicht einfach in Bayern. Im Gegensatz zu Bundesländern wie Brandenburg oder Sachsen, wo illegal erschossene Wölfe gerazu provokant zum Entdecken drapiert worden sind, geht man im Freitstaat wohl einen anderen Weg. Man lässt unliebsame Beutegreifer einfach verschwinden. Nirgendwo funktieniert SSS (Schießen, schaufeln, schweigen) wohl so gut wie in Bayern. Und selbst wenn Wildtierkriminaität mal aufgedeckt wird, wie im Fall eines Luchses, haben die Täter kaum etwas zu befürchten. Das ist vielleicht mit ein Grund dafür, weshalb sich in Bayern bis heute noch nicht mehr Wölfe fest etablieren konnten. Seit 2006 tauchen in Bayern offiziell immer wieder mal Wölfe auf. Platz wäre genug da.

Im Veldensteiner Forst zwischen Bayreuth und Nürnberg lebt ein Rudel, in der Rhön und im Bayerischen Wald sind Einzelwölfe zuhause und auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr, nicht weit weg vom Veldensteiner Forst, zwischen Bayreuth und Weiden in der Oberpfalz lebt ein Wolfspaar. Dazu wurden noch jede Menge Durchzügler gesichtet. Auch bei Birnbaum fing Anfang des Jahres eine Wildkamera einen Wolf ein. Ein Jäger wurde dabei in einem Zeitungsartikel mit Fake-News (Blutrausch und er (der Wolf) fresse nur Weidetiere) zitiert. Offiziell bestätigt sind für 2019/2010 aktuell nur die Wölfin in der Rhön und das Rudel im Veldensteiner Forst.

Im Fall vom Birnbaum haben wir uns die Zäune von Mutterkühen und Kälbern dort in der Gegend mal angeschaut. Im Bayerischen Wolfsmanagementplan ist aufgeführt, dass Kühe und Kälber so gehalten werden sollten, dass die Kälber nicht unter dem Zaun hindurch können. Hätte es hier einen Riss gegeben, kann davon ausgegangen werden, dass das Geschrei wieder groß gewesen wäre.

Auszug aus dem Wolfsmanagementplan:

Für Tierhalter von Rindern, Pferden, Eseln und Lamas in bestätigten Wolfsgebieten wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

  • Grundsätzlich gilt in der Tierhaltung, dass der Zaun so beschaffen sein muss, dass die Tiere in-nerhalb der Einzäunung bleiben.
  • Dies gilt selbstverständlich auch für die Mutterkuhhaltung. Befinden sich Kälber mit auf der Wei- de oder werden auf der Weide geboren, muss der Zaun ein Durchschlüpfen der Kälber verhin- dern.
  • Kälber, die jünger als 6 Monate sind, sollten nicht alleine, sondern zusammen mit erwachsenen Tieren gehalten werden.

Dass die Tiere innerhalb der Weide bleiben ist hier ganz klar nicht garantiert.  Zwar ist genug Strom auf den Litzen, doch am Eingang ist eine Lücke, die groß genug ist, kleine Kälber hindurchzulassen. Solche Tiere finden dann oft nicht mehr zurück und können so leicht Opfer von Hunden, Luchsen oder eben auch Wölfen werden. Zudem gibt es Entschädigungen – dies ist nicht nur in Bayern so – für Risse in ausgewiesenen Wolfsgebieten. Wir von Wolfsschutz Deutschland fordern schon seit Anfang an, dass es besser für Wölfe und Weidetierhalter wäre, wenn ganz Deutschland zum Wolfsgebiet mit entsprechenden Forderungen und Förderungen erklärt werden würde. So könnten auch Schäden, die wandernde Jungwölfe hinterlassen, entschädigt werden.

 

Einen halben Meter Platz am Eingang der Weide bis zum Boden. Da hilft es auch wenig, wenn genug Spannung darauf ist.
Kleine Kälbchen können leicht unter dem Zaun durch.
Hier kann untergraben werden.
Spannung ist hoch genug.
Wir haben uns einmal Weidezäune im bayerischen Birnbaum angeschaut.

 

Artikel zu Birnbaum: https://www.infranken.de/regional/kronach/naechtlicher-besuch-im-frankenwald;art219,4768032

Hier geht es zum bayerischen Wolfsmanagementplan: https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000006?SID=2079198724&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27lfu_nat_00360%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)

Zahlen und Fakten zum Wolfsbestand: http://www.dbb-wolf.de

Informationen zum Wolfsmonitoring in Bayern: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

TV-Beitrag über Wilderei in Bayern: https://www.br.de/mediathek/video/bayern-erleben-30122019-wilderer-von-gefallenen-helden-av:5cd009ed4e109b001340ca1a

Klage gegen Wolfsabschüsse in Niedersachsen abgewiesen – dennoch nicht unbedingt Grund zum Heulen für Wolfsfreunde *innen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg weist zwar die Klage von zwei Naturschutzverbänden gegen zwei Abschussverfügungen auf Wölfe zurück, doch gleichzeitig erhebt es schwere Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Wolfsschutz Deutschland e. V, wird Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und alle anderen daran beteiligten Personen erstatten, sollten die Abschussgenehmigungen tatsächlich umgesetzt werden.

Eilanträge zweier Tierschutzverbände gegen Wolfsabschuss sind unzulässig, meldet die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg am 19.05. in einer Pressemitteilung. Das Gericht hat nun die von zwei Tierschutzverbänden gestellten Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Genehmigung zum Abschuss zweier Wölfe im Gebiet des Landkreises Uelzen als unzulässig abgelehnt (Az. 2 B 31/20 – 2 B 34/20). Den Antragstellern, beide nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umweltvereinigungen, fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heisst es weiter in der PM.

Zitat: Vereinigungen können ohne Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung klagen, wenn dies gesetzlich eigens bestimmt ist. Die 2. Kammer hat entschieden, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt. Insbesondere ergebe sich die Antragsbefugnis nicht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, da es sich nicht um ein „Vorhaben“ im Sinne dieser Vorschriften handele. Ein Antragsrecht folge auch nicht aus völker- oder europarechtlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber habe diese Vorgaben in der Weise umgesetzt, dass Klagerechte von nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltverbänden lediglich im Hinblick auf bestimmte, im Einzelnen aufgezählte Entscheidungen bestehen sollten; die vorliegende Abschussgenehmigung sei von diesem Katalog nicht erfasst, so dass diesbezüglich ein Rechtsschutzanspruch für Vereinigungen wie die Antragsteller nicht gegeben sei.

Gericht hat Bedenken gegen den Abschussbescheid, da nicht konform mit dem Bundesnaturschutzgesetz

Ergänzend weist die Kammer aber darauf hin, dass rechtliche Bedenken gegen den Bescheid bestünden, soweit er es erlaube, Wölfe in einem räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis zu entnehmen. Die Genehmigung könne insoweit namentlich nicht auf die neue Vorschrift des § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes gestützt werden. Die Norm erlaube den Abschuss eines Wolfes im räumlich-zeitlichen Zusammenhang mit einem Rissereignis nur, wenn Schäden bei Nutztierrassen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden könnten. Vorliegend stünden die schadensverursachenden Wölfe aber fest, womit der Tatbestand der Norm nicht erfüllt sei.

Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige, falls die Schießgenehmigungen umgesetzt werden

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde einlegen, was eine Gesellschaft auch laut einer PM auch bereits getan hat. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, weil man erst frühestens drei Jahre nach Bestehen die Formalien dazu erwerben kann. Sollten die Abschussgenehmigungen umgesetzt werden, werden wir Anzeige erstatten. Vorausschauend anzuzeigen ist nicht möglich. Wir haben aber bereits Anzeige gegen UM Lies und weitere wegen illegaler Anfütterin in diesem Fall erstattet. Hier Info dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/?fbclid=IwAR08rC7apDNrebAJ9g437kk7iRBXsMjWw9fpzHDyo0YegKVHogeyeagHz64Klage- sowie Anzeigenwelle sowie weiteres EU-Verfahren nach Umsetzung der Schießgenehmigungen droht

Fazit: In Bezug auf das laufende Pilotverfahren der EU gegen Deutschland, sollte sich der Niedersächsische Umweltminister Lies sich überlegen, ob er die Maßnahmen wirklich umsetzen will, denn hiermit würde das Gegenteil von Richtssicherheit erreicht werden. Genau diese Rechtssicherheit sei ihm ja so wichtig, wie Lies immer wieder betont. Nach Umsetzung dieser Schießfehle könnte sich Niedersachsen jedenfalls auf eine Klage- und Anzeigenwelle gefasst machen.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts:

https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/erreichbarkeit-des-verwaltungsgerichts-luneburg-mit-blick-auf-die-ausbreitung-des-corona-virus-188520.html?fbclid=IwAR3R6PUcNaBqIqBmM2gzT2QkmO8bl_-3DZEf1h0ST8v86QXznNkgcCSMJ10

Hier der Hintergrund zu den Abschussverfügungen: Eine Verfügung auf eine Wölfin im Emsland ist bereits abgelaufen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/07/niedersachsen-gibt-gleich-drei-woelfe-zum-abschuss-frei-wir-suchen-menschen-die-aktiv-werden-wollen/

 

EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf)

Dass Widerstand nicht zwecklos ist, zeigt sich an einer erfreulichen Reaktion der Europäischen Union. Unsere EuGH Beschwerde von Wolfsschutz Deutschland e. V.  und zahlreiche weitere Beschwerdeschreiben von vielen Privatleuten und auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) – http://www.djgt.de/system/files/361/original/20200519_PM_Pilotverfahren_EU_Wolf.pdf, die wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) an die EU gerichtet worden sind, haben nun den ersten Erfolg gezeigt. Die EU will nun prüfen, ob die Änderungen konform mit EU-Recht sind. Hier ergeben sich Fragen zu denen sich die deutschen Behörden nun äußern müssen.

Wolfssschutz Deutschland e. V. demonstrierte noch vor Weihnachten 2019 gegen die Änderung des Naturschtutzgesetzes in Berlin. von links. Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Jürgen Götz.

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren. Trotzdem ging die Änderung am 18. Februar 2020 in Kraft. Hier auch unsere Pressemitteilung dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Umso erfreulicher ist es, dass der zahlreiche Protest gegen die Änderung nun tatsächlich nun vor der EU Gehör gefunden hat.

 

 

Niedersächsische Wolfsverordnung des Olaf Lies: Vom Umwelt- zum Unweltminister

Laut zwei Pressemitteilungen des Niedersächsischen Umweltministeriums sei nun ein Entwurf der von Umweltminister Lies kreierten Wolfsverordnung, die u. a. dem Umgang mit so genannten Problemwölfen regeln soll, fertig. Der Entwurf würde nun in die Ressortabstimmung weiter geleitet werden. Erst dann bekämen die Verbände die Verordnung zur Ansicht. Allerdings verheisst es nichts Gutes, was jetzt schon aus dem Papier bekannt wird. Lies fordert u. a. wolfsfreie Zonen, will Jäger in Wolfsabschüsse einbeziehen und eine Obergrenze für Wölfe fordert Lies ebenfalls. Künftig werden sich wohl immer mehr Gerichte mit der Durchsetzung von Naturschutz befassen müssen. Am Ende unserer Reportage haben wir noch die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. zu den jüngsten Abschussverfügungen, die vor Gericht sind, verlinkt. Auf unsere Nachfrage nach weiteren Anträgen auf Wolfsabschüssen in Niedersachsen verweigert uns das Umweltministerium die Auskunft.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Er wolle den Schutz der Wiesenvögel nicht dem Wolf opfern, wird Lies in der Pressemitteilung zitiert. Heideflächen seien auf eine extensive Beweidung angewiesen, eine Einzäunung für Schäfer nicht zumutbar.  Fakt ist aber auch, dass das Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete Strafen in Millionenhöhe an die EU https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-niedersachsen-drohen-118-millionen-euro-strafe-_arid,1786166.html wird zahlen müssen.

Dass Umweltminister Lies sich nun plötzlich um den Naturschutz sorgt, mag man ihm nicht recht abnehmen. Zumal Weideflächen nicht zwingend mit Schafen beweidet werden müssen. Würde die Hobbyjagd endlich verboten werden, könnten Flächen auch von Rothirschen freigehalten werden. Würde der permanente Jagddruck nachlassen, würden sich die Tiere nämlich wieder aus dem Wald heraustrauen und ihre urprünglichen Flächen, nämlich Steppen, wieder in Besitz nehmen. Waldverbiss würde sich sogar verringern. Flächen könnten zudem auch wieder angesiedelte Großgrasfresser, wie Wisente freihalten. Hiermit käme man dem Ziel nach mehr Wildnisgebieten in Deutschland auch nach.

Lies fordert wolfsfreie Zonen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert Sonnenschutz für Schafe auf Deichen

Was Umweltminister Lies möchte, ist ganz augenscheinlich die Wahrung der Interessen der konventionellen Landwirtschaft. Seine Lobbynähe zeigt sich auch in der Forderung nach wolfsfreien Zonen auf Deichen. Dabei ist es Fakt, dass Deiche meist bereits mit Festzäunen eingezäunt sind. Innerhalb dieser Festzäune ließen sich, wie in anderen Grünflächen auch, Parzellen abstecken und Schafe mit Stromzäunen sichern. Sicherlich macht es mehr Mühe, täglich die Parzellen umzusetzen, doch dies wäre gut für Wolf und Weidetiere, weil sich die Schafe nicht wie üblich, tagelang sich selbst überlassen bleiben müssten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern zudem Unterstände für Schafe und andere Weidetiere.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Es ist leider Normalität, dass  Schafe auf Deichen und deren Umgebung im Sommerhalbjahr meist von früh bis spät der Sonne ausgesetzt sind. Dass man auch Wassergräben an Deichen einzäunen kann, ist in einer Broschüre von www.weidezaun.info zu sehen.

Hobbyjäger töten Wiesenvögel und sie wollen jetzt auch anonym Wölfe schießen

In einer weiteren Pressemitteilung fordert Lies auch Rechtssicherheit für Jäger beim Abschuss von so genannten Problemwölfen, ohne dies genauer zu definieren. Vom Jagdverband selber kamen Anfang des Jahres sehr krude Forderungen. Man wolle Wölfe anonym abschießen und einfach am Straßenrand ablegen https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Abschuss-von-Woelfen-Jaeger-wollen-anonym-bleiben,wolf4260.html

Gerne möchten wir hier auch noch einmal auf die von Herrn Lies vor Wölfen zu schützenden Wiesenvögel ansprechen. 68.965 Stockenten, 1.012 Pfeifenten und 5.647 Waldschnepfen alleine in 2019 von Hobbyjägern getötet.

Lies will eine Obergrenze für Wölfe

Es gehe ihm um einen günstigen Erhaltungszustand, der vom Bund definiert werden müsse, sagte Lies in einer Rede in Hannover. „Wie viele Wölfe und Rudel bedarf es, um zu vermeiden, dass der Wolf wieder ausstirbt?“ Der „günstige Erhaltungszustand“ gilt aufgrund von EU-Regeln als eine der Voraussetzungen für eine reguläre Jagd. Möchte Lies hier Lobbyarbeit für den Jagdverband machen, der wohl schon sehr lange gerne auch die Wölfe als bejagbares Wild im Katalog hätte? Unklar. Pikant ist es aber auch, dass ausgerechnet dem Niedersächsischen Jagdverband auch das Wolfsmonitoring unterliegt. Damit sind Interessenskonflikte eigentlich schon seit Jahren vorprogrammiert. In Niedersachsen leben aktuell offiziell 24 Wolfsrudel https://www.wolfsmonitoring.com/newsartikel/erster_reproduktionsnachweis_im_jahr_2020/

Viel Platz für Wölfe in Niedersachsen – doch auch viel Klüngel und Lobby

Aktuell können für Niedersachsen 30 Wolfsterritorien gelistet werden: 24 Wolfsrudel, 5 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf. Laut der neusten Studie des Bundesamtes für Naturschutz wäre noch sehr viel mehr Platz in Niedersachsen für Wölfe vorhanden.

Hier die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zu den jüngsten Abschussverfügungen in Niedersachsen: http://www.djgt.de/system/files/356/original/Abschuss_Landkreis_Uelzen_Hirt.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben UmLies und weitere wegen illegaler Anfütterung angezeigt – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/

Fazit von Almut Hirt. Zitat: „Die vorliegende Ausnahmegenehmigung setzt sich in bedenklichem Maße über die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung des EuGH hinweg. Die Anforderungen an den Herdenschutz und den Erhaltungszustand der Population werden großzügig zulasten des Artenschutzes minimiert. Die der Behörde nach der Rechtsprechung des EuGH obliegende Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung und die Klarstellung, dass die bestehenden Ausnahmetatbestände restriktiv auszulegen sind, werden ignoriert. Sollte sich diese Praxis durchsetzen, wird die Zukunft des Wolfes düster aussehen.“

Engagierte Bürger nötiger als jemals zuvor

Unter diesen Voraussetzungen ist das persönliche Engagement von Natur- und Tierfreunden *innen wichtiger als jemals zuvor geworden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. brauchen dringend Unterstützung in Form von Spenden https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/ aber auch von Aktiven, denen wir zusichern, dass sie inkognito bleiben. Hier geht es zum Beitritt: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-lies-wir-werden-weder-hochwasserschutz-188284.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wolf-braucht-vernunftiges-management-188384.html

Statistik: Deutscher Jagdverband: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_Infografik_Jahresjagdstrecke_Bundesrepublik_Deutschland_2018_2019.jpg

Statistik: Jagdstrecke Wiesen-und Waldvögel 2019, siehe Seite 37: https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/19_10_LJB_2018_2019_web.pdf

Studie BfN: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/08/neue-studie-des-bundesamtes-fuer-naturschutz-deutschland-hat-viel-platz-fuer-woelfe/

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/zu-wenig-flaeche-fuer-naturwaelder-in-deutschland,RNmwzaV

 

Von Schneverdingen nach Schermbeck gezogen – Wölfin Gloria mit ihrem Bruder vereint

Beispielbild © Brigitte Sommer

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) konnte an zwei Losungen im Wolfsgebiet Schermbeck einen männlichen Wolf nachweisen. Die Proben vom 01. und 08. April 2020 konnten durch genetische Untersuchungen des Forschungsinstituts Senckenberg einem Wolf mit der Kennung GW1587m zugeordnet werden.

GW1587m stammt ebenso wie die im Wolfsgebiet Schermbeck territoriale Wölfin GW954f (Gloria von Wesel) aus dem Rudel Schneverdingen in der Lüneburger Heide. Seit dem Monitoringjahr 2015/16 lebt bei Schneverdingen ein Wolfspaar, das seit 2016 jedes Jahr Junge hatte. Ob es zwischen diesen beiden Individuen zu einer Paarbildung kommen wird, ist nicht vorhersagbar. Geschwisterpaarungen kommen bei freilebenden Wölfen nur sehr selten vor.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

Informationen zum Rudel Schneverdingen: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium-schneverdingen

Homepage des Forschungsinstitut Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/

Neue Studie des Bundesamtes für Naturschutz: Deutschland hat viel Platz für Wölfe

Beispielfoto.

In Deutschland sind viele geeignete Lebensräume für Wölfe vorhanden, schreibt das Bundesamt für Naturschutz am 06. Mai 2020 in einer Pressemitteilung.  Das bedeutet: Wölfe könnten in weiten Teilen Deutschland sesshaft werden und es muss damit gerechnet werden, dass sie auch die weiteren Gebiete durchwandern. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Studie der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW), des Leibniz Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), der Technischen Universität Berlin, der Humboldt Universität Berlin und des Forschungsinstituts für Wildtierkunde und Ökologie (Wien). In Auftrag gegeben und veröffentlicht hat die Studie das Bundesamt für Naturschutz.

Die Ergebnisse der vorliegenden Studie liefern den für das Wolfsmanagement zuständigen Behörden und Institutionen des Bundes und der Länder die notwendigen Informationen, um ihre Managementmaßnahmen vorausschauend anzupassen. Darüber hinaus vermitteln sie ein Bild darüber, welches Verbreitungspotential der Wolf in Deutschland besitzt.

Wölfe brauchen keine Wildnis

Demnach ist es sinnvoll, sich auch in den bislang noch nicht von Wölfen besiedelten Gebieten auf deren mögliche Ansiedlung vorzubereiten. Insbesondere sollten, so eine Empfehlung der Studie, bereits jetzt effektive Schutzmaßnahmen von Weidetieren vor Wolfsübergriffen gefördert und umgesetzt werden, um Nutztierübergriffe dauerhaft zu reduzieren.

Seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wurde eine Vielzahl von Informationen gesammelt: Dank verschiedener Besenderungsprojekte (Telemetrie) können Rückschlüsse auf die individuelle Raumnutzung von Wölfen gezogen werden. Aufgrund des bundesweiten Wolfsmonitorings ist zudem bekannt, wo sich seit dem Jahr 2000 die Wolfsterritorien in Deutschland befinden. Damit ist es möglich, mit in Deutschland gewonnenen Daten die Lebensräume (Habitate) von Wölfen zu charakterisieren, die sie nutzen.

Mit Hilfe der Habitatmodellierung wurden diese Ergebnisse auf Deutschland übertragen und die Gebiete identifiziert, die sich in Deutschland als Lebensräume für Wölfe potenziell eignen. In einem zweiten Schritt wurde die mögliche Anzahl und räumliche Verteilung von Wolfsterritorien in Deutschland abgeschätzt. Die für die Habitatmodellierung genutzten statistischen Verfahren entsprechen dem aktuellen Stand der Forschung und sind Standardverfahren.

Deutschland hat viel Platz für Wölfe

Die Ergebnisse der Analyse verdeutlichen, dass Wölfe weite Teile der deutschen Landschaft in ihrer Vielfalt nutzen können. Nach den jetzt vorliegenden Analysen ist davon auszugehen, dass in Deutschland für etwa 700 bis 1400 Territorien (als Wolfsfamilien, Paara und Einzeltiere) geeigneter Lebensraum vorhanden ist. Das gilt unter der Annahme, dass die Territoriengröße bei etwa 200 Quadratkilometern liegt. Die Ergebnisse der Studie besitzen keine Vorhersagekraft und stellen auch keine Zielgröße für eine deutschlandweite Bestandsentwicklung dar, sondern zeigen vielmehr das Potenzial für mögliche Wolfsterritorien in Deutschland auf.

Hier weitere Informationen mit Karten: https://www.bfn.de/themen/artenschutz/gefaehrdung-bewertung-management/management-von-grossraubtieren-in-deutschland.html

Studie: https://www.bfn.de/themen/artenschutz/erfassung-und-kartierung/monitoring-grossraubtiere.html