Kleiner Bruder, kleine Schwester des Wolfs: Erstmals ein Goldschakal in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt erstmals Nachweise eines Goldschakals (Canis aureus) für Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen männlichen Goldschakal, der im August 2020 zunächst in Mülheim an der Ruhr nachgewiesen wurde und im September nahe der niederländischen Grenze in Kranenburg/Kreis Kleve erneut genetisch erfasst werden konnte.
Am 18. August 2020 wurde auf einer Weide in Mülheim an der Ruhr ein Schaf tot aufgefunden. Die genetischen Untersuchungen durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen kamen jetzt zu dem Ergebnis, dass das Schaf durch einen männlichen Goldschakal getötet wurde. Ihm wurde die Kennung GG010m zugewiesen. Zwei am Vortag auf dieser Weide ums Leben gekommene Schafe sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls diesem Individuum zuzuschreiben. Eine genetische Beprobung war aufgrund der bereits erfolgten Tierkörperbeseitigung nicht mehr möglich.
Am 23. August 2020 wurde ein Goldschakal an dieser Schafweide von einer Wildkamera erfasst. Die Aufnahmen wurden von nationalen und internationalen Experten verifiziert. Weitere DNA-Spuren von GG010m konnten an einem am 27.08.2020 gefundenen Rehkitz festgestellt werden.
Am 25. und am 28. September 2020 wurden in Kranenburg tote Schafe auf einer Weide gefunden. Die genetischen Untersuchungen durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen belegen ganz aktuell, dass auch diese Schafe durch den männlichen Goldschakal mit der Kennung GG010m getötet wurden.
Das LANUV weist darauf hin, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Wolf grundsätzlich auch zum Schutz vor Goldschakalen, Füchsen und Hunden geeignet sind. Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Wolfsgebieten und Pufferzonen können Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfsabweisende Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen beantragen.
Hintergrund zum Goldschakal
Das natürliche Verbreitungsgebiet des Goldschakals umfasst Bereiche Asiens und reicht bis nach Zentral-, Ost- und Südeuropa. In der Wahl eines Lebensraums ist die Art sehr flexibel und kann sich gut an verschiedene Gegebenheiten anpassen. So ist der Goldschakal sowohl in einer reich strukturierten Agrarlandschaft anzutreffen, als auch in Feuchtgebieten mit geeigneten Bedingungen. Eines der wichtigsten Kriterien bei der Lebensraumwahl ist die ausreichende Verfügbarkeit von Nahrung. Diese besteht hauptsächlich aus kleinen bis mittelgroßen Säugetieren, aber auch aus Amphibien, Insekten, Fischen, Aas und pflanzlicher Nahrung. Der Goldschakal ist in der Lage, sich sehr gut an die saisonal verfügbaren Ressourcen anzupassen. Die ausgeprägte Anpassungsfähigkeit ist ein Grund für seine weitere Ausbreitung in Richtung Norden und Westen. So kam es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Erstnachweisen in Ländern, in denen der Goldschakal zuvor nicht heimisch gewesen ist. In Deutschland wurden ab 1998 die ersten Nachweise geführt. Weitere Informationen zum Thema Goldschakal finden Sie unter: https://www.goldschakal.at/deutschland/
Aktuell gibt es in Sachsen 29 bestätigte Wolfsterritorien. Dabei handelt es sich um 28 Rudel und ein Paar. Neu dazugekommen sind die Rudel Neukollm, Daubitz II, Rauden und Hohwald, die alle in der Lausitz liegen. Das teilte die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit. Sie beruft sich dabei auf die jetzt vorliegende Auswertung für das Monitoringjahr 2019/2020, das den Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis zum 30. April 2020 umfasst.
Die Auswertung zeigt, dass sich der Wolfsbestand mit vier neuen Rudeln in der Lausitz verdichtet hat und insgesamt räumlich in Sachsen ausbreitet. Inzwischen ist auch der Nordwesten Sachsens besiedelt und im Erzgebirge gab es ebenfalls mehr Nachweise als in den vergangenen Jahren. Die beiden im Erzgebirge bestätigten Vorkommen werden jedoch nicht über das sächsische Monitoring erfasst, da sie ihren Schwerpunkt auf tschechischer Seite haben.
In vier weiteren Gebieten in Sachsen gibt es einzelne Nachweise, die auf ein Wolfsvorkommen schließen lassen. Dazu gehören der Wermsdorfer Forst, der Raum Marienberg, der Raum Moritzburg und der Raum Weißwasser. Ob es sich dabei um Einzeltiere, ein Paar oder Rudel handelt und ob die Gebiete gegebenenfalls zu Wolfsterritorien werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar und wird über das Monitoring weiter beobachtet. Hingegen ist der Status in den beiden bisher bestätigten Territorien Gohrischheide und Stolpen-Hohnstein aktuell unklar. Es konnten nicht genügend Nachweise für ein dauerhaftes Wolfsvorkommen erbracht werden.
In 26 Rudeln hat es im Monitoringjahr 2019/2020 Nachwuchs gegeben. Insgesamt konnten 96 Welpen bestätigt werden. In den Rudeln Knappenrode II, Neustadt/Spremberg und Nochten hat es jeweils eine Doppelreproduktion gegeben. Das belegen sowohl Fotoaufnahmen, als auch genetische Untersuchungen. Zu einer Doppelreproduktion kann es zum Beispiel kommen, wenn eine jungerwachsene Wölfin im elterlichen Rudel ebenfalls Nachwuchs bekommt und so aus zwei Generationen Welpen aufgezogen werden.
Der Wolfsbestand hat nicht nur Zuwachs bekommen. 24 Wölfe sind tot aufgefunden worden. In 18 Fällen waren Verkehrsunfälle die Ursache. Drei Wölfe starben eines natürlichen Todes, ein Wolf wurde im Dezember 2019 illegal getötet und in zwei Fällen blieb die Todesursache unklar.
Im aktuell laufenden Monitoringjahr 2020/2021 konnte bisher in 17 Rudeln eine Reproduktion nachgewiesen werden. Auch zu den beiden mit einem Senderhalsband ausgestatteten sächsischen Wölfen gibt es neue Daten: Die Wölfin „Juli“ (FT12) hatte Sachsen bereits im März Richtung Mecklenburg-Vorpommern verlassen. Seither hält sie sich im Landgrabental zwischen Anklam und Friedland auf und ist offensichtlich dort sesshaft geworden. Der seit April 2020 mit einem Senderhalsband ausgestattete Rüde „Peter“ (MT8) ist der Vaterwolf des Mulkwitzer Rudels. Er bewegt sich als territorialer Wolf am Rand des Truppenübungsplatzes Oberlausitz auf einer Fläche von rund 60 Quadratkilometern. Über Aufnahmen aus Fotofallen konnten im Mulkwitzer Rudel bisher drei Welpen bestätigt werden.
Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. konnten allerdings keine Nachweise zum Rudel bei Neusorge feststellen und auch keine Nachweise zum Rosenthaler Rudel. Wir forschen zur Anwesenheit von anderen Arten in Wolfsrevieren und haben hierdurch natürlich auch die Nachweise von Wölfen auf unseren Forschungswildkameras. Im Fall der beiden erwähnten Rudel haben wir weder Bilder noch Spuren in diesem Jahr gefunden.
Ein Monitoringjahr lehnt sich nicht an das Kalenderjahr an, sondern an das biologische „Wolfsjahr“: von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres. Die ausführliche Datenauswertung der jährlichen Erhebung kann immer erst im Herbst abgeschlossen werden, da die Untersuchungsergebnisse der im Frühjahr gesammelten Genetikproben nicht früher vorliegen. Diese werden jedoch benötigt, um die Anzahl der Territorien zu ermitteln.
Seit über 20 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Seither gab es keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfes in Deutschland auf Menschen. Wir müssen uns also wirklich nicht vor Wölfen fürchten. Ganz im Gegenteil. Die bedrohten Beutegreifer müssen sich vor uns Menschen fürchten.
Sieben illegale Tötungen – ein Fall einfach „nachlegalisiert“
Schon sieben Mal wurden in diesem Jahr Wölfe illegal getötet. Alleine zwei Fälle gibt es bereits im Oktober. Die Dunkelziffer schätzen wir mindestens dreifach so hoch ein. Wir fragen uns, wo hier der Rechtsstaat bleibt. Ermittlungen laufen regelmäßig ins Leere und Verfahren, wenn sie denn überhaupt eröffnet werden, werden einfach eingestellt. Den skandalösesten Fall beschreibt eine Abschuss einer Jungwölfin im April. Der Grund: sie habe sich mit einem Hund gepaart. Eine anschließende Untersuchung ergab, dass das Jungtier gar nicht tragend war. Wir erstatteten Anzeige gegen Minister Backhaus und Folgende. Ein Verfahren wurde erst gar nicht aufgenommen. Stattdessen landet dieser Fall nun in der Statistik als „Wolfsmanagementmaßnahme“. Wir berichteten über diesen Fall hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/
Fünf Fälle erscheinen in der Statistik als „unklar“. Besonders pikant ist es hier, dass ein Altwolf aus dem Rosenthaler Rudel getötet worden ist. Seit Jahren versuchen Wolfshasser aus Sachsen dieses Rudel zu eliminieren. Doch auch in Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern scheint sich die SSS-Kultur (Schießen, Schaufeln, Schweigen) immer mehr breit zu machen.
69 tote Wölfe im Straßenverkehr
69 Wölfe mussten ihr Leben im Straßenverkehr lassen.
Mit viel gutem Willen können wir die Zahl der Wölfe in Deutschland mit Welpen auf zirka 1.000 Tiere schätzen. Bis Ende des Jahres könnten es sogar noch 100 tote Wölfe, wie im jahr 2019, werden. Gerade in diesem Bezug empfinden wir Forderungen der Jäger- und Bauernlobby, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, seinen Schutzstatus zu minimieren und zu regulieren geradezu eine Frechheit. Zumal der Wolf noch immer auf der roten Liste als gefährdete Art aufgeführt ist. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/10/10/rote-liste-der-wolf-gilt-in-deutschland-noch-immer-als-gefaehrdete-art/
In Sachsen „verschwinden“ ganze Rudel
In Sachsen vermissen unsere Mitglieder die Spuren von kompletten Rudeln. Zudem wird in Prozesszuschutzgebieten eindeutigt gejagt, obwohl dies dort verboten ist. Auch in Bayern ist ein Wolf seit diesem Jahr verschwunden. Der Vaterwolf des Rudels auf dem Trupü Grafenwöhr.
Wir fordern die Landesregierungen auf, endlich den Schutz der Wölfe zu gewährleisten, statt Wolfsverordnungen zu kreieren – wie der Niedersächsische Umweltmnister Lies – die eindeutig genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Immer mehr Wölfe aus dem niedersächsischen Schneverdingen scheinen Gefallen an NRW zu finden. Neben Gloria von Wesel und ihrem Bruder hat nun eine weitere Wölfin mit der Kennung GW 1800F ihren Weg in das Gebiet zwischen Schermbeck und Haltern gefunden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt weitere Wolfsnachweise im Bereich der Hohen Mark.
Aufgrund der genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen konnte ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW1800f erstmalig anhand von drei Losungsfunden erfasst werden. Die Nachweise erfolgten am 08. und 20. Mai 2020 bei Reken im Kreis Borken und am 19. Juli 2020 bei Haltern am See im Kreis Recklinghausen. GW1800f stammt aus dem Niedersächsischen Rudel Schneverdingen und trägt aus diesem Grund dasselbe genetische Merkmal, den Haplotyp HW02, wie die ebenfalls aus diesem Rudel stammenden Wölfe im Territorium Schermbeck.
Genetische Spuren eines Wolfes mit dem Haplotyp HW02 konnten ebenfalls an einem am 18. Mai 2020 in Dülmen (Kreis Coesfeld) gefundenen Wildtierkadaver nachgewiesen werden. Eine Individualisierung war in diesem Fall nicht möglich.
Am 26. Juni 2020 gelangen gegen Mitternacht mithilfe einer Fotofalle Aufnahmen eines Wolfes auf dem Gebiet der Gemeinde Reken (Kreis Borken). Alle Aufnahmen wurden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf geprüft. Alter, Geschlecht und Identität des betreffenden Wolfes sind auf den Aufnahmen der Fotofalle nicht zu erkennen.
Es herrscht kaum Ruhe um die Wölfin Gloria von Wesel und ihren Bruder. Fast tagtäglich erscheinen neue angebliche Rissmeldungen und Schreckensgeschichten in der lokalen Presse. Zitat: Schermbeck/Gahlen. In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einer der beiden Schermbecker Wölfe im bevorzugtem Jagdgebiet im Heisterkamp in Gahlen erneut zwei Schafe gerissen, lautet das Intro eines Artikels aus Schermbeck Online. Auf dem Aufmacherbild ist ein Zaun zu sehen, der nachzu perfekt nachgerüstet zu sein scheint. Was Schermbeck Online hier aber verheimlicht, ist die Sicht auf die andere Seite des Zaunes. Hier ist alles wie gehabt. Sollte es also hier tatsächlich zu einem Riss gekommen sein, war wohl kein echter Schutz vorhanden.
Hinten hui und vorne pfui. In der Lokalpresse wird der Eindruck erweckt, dass der Zaun nachgerüstet wäre. Dies stimmt nicht. Er ist an einer Seite immer noch so wenig gesichert, wie zuvor.
Fotofalle belegt erneut Wolf im Neckar-Odenwald-Kreis
Im Gebiet der Gemeinde Mudau im Landkreis Neckar-Odenwald ist erneut die aktuelle Anwesenheit eines Wolfes belegt worden. Das männliche Tier ist in eine Fotofalle geraten, das Bild werten die Fachleute von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) als eindeutigen Nachweis (so genannter C1-Nachweis).
Ob es sich um denselben Wolf handelt, der vor einigen Wochen in der Region Schafe gerissen hat, lässt sich nicht sagen. Auch ob sich der Wolf nach wie vor in der Gegend befindet oder weitergezogen ist, ist nicht sicher.
Alle zehn Jahre veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz eine Bestandsaufnahme für Tiere, Pilze und Pflanzen. In diesem Jahr sind die Säuegetiere an der Reihe. Ihre Situation biete ein „durchmischtes Bild“, wird BfN-Präsidentin Beate Jessel in einer aktuellen Pressemitteilung zitiert. Der Zustand vieler Säugetiere in Deutschland habe sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren verschlechtert. Verbesserungen wären dagegen für Arten zu verzeichnen, die von gezielten Natur- und Umweltschutzmaßnahmen profitieren. Knapp ein Drittel der Säugetiere in Deutschland seien in ihrem Bestand gefährdet, heißt es.
Das sind Ergebnisse der aktuellen Roten Liste der Säugetiere, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit dem Rote-Liste-Zentrum (RLZ) vorgestellt hat. Für insgesamt 97 in Deutschland einheimische Säugetiere hatten die Autorinnen und Autoren der neuen Roten Liste die Bestandssituation und das Ausmaß der Gefährdung ermittelt.
Die aktuelle Rote Liste belege, dass insgesamt 30 Arten und Unterarten und damit 31 Prozent der bewerteten Säugetiere Deutschlands bestandsgefährdet sind, sie also in eine der vier Kategorien – Vom Aussterben bedroht, Stark gefährdet, Gefährdet oder Gefährdung unbekannten Ausmaßes – eingestuft worden sind“, so BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. Zu den bestandsgefährdeten Arten zählten Arten des Offenlandes wie der Feldhase, bei dem 191.854 Exemplare 2019 von Hobbyjägern erschossen worden sind.
Als vom Aussterben bedroht gelte der Iltis. Das BfN richtet hier sogar einen Appell, die Jagd auf dieses Tier ganz einzustellen. Wolfsschutz Deutschland e. V. ist es deshalb schleierhaft, warum die Hobbyjagd nicht längst verboten ist. Auch Waldschnepfen, Füchse, Dachse, Mauswiesel und Rehe, die auch in der Liste auftauchen, werden gnadenlos bejagt.
Fischerei und Landwirtschaft schaden Flora und Fauna
Im Meere ist es der Schweinswal und im Wald die Bechsteinfledermaus, die bestandsgefährdet sind. „Ihre Vorkommen gehen zurück, weil die menschliche Nutzung ihrer Lebensräume weiter zunimmt“, so die BfN-Präsidentin. „Die Auswirkungen unserer Nutzungen sind es auch, die dazu geführt haben, dass das Graue Langohr als Fledermaus, der Luchs und der Zwergwal jetzt als vom Aussterben bedroht eingestuft sind.“
Positiv entwickelt hätten sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren hingegen die Bestände von 17 Säugetieren und damit rund 18 Prozent der bewerteten Arten und Unterarten. Ausschlaggebend dafür wären vor allem Maßnahmen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Bei weiteren 39 Arten sei zumindest eine stabile Entwicklung festgestellt worden, was oft gezielten Artenhilfsmaßnahmen zu verdanken wäre: Von Maßnahmen im Quartierschutz oder der Einrichtung von Trittstein- oder Vernetzungsbiotope.
Naturschutz wirkt
Es gibt allerdings auch Arten, deren Lebensbedingungen sich in den vergangenen Jahren verbessert haben. „17 Arten führt die Rote Liste auf, bei denen „Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes wirken“, so Jessel. Neben dem Fischotter und dem Wolf gilt dies für die Kegelrobbe. Den bis zu 300 Kilogramm schweren Raubtieren haben vor allem eine bessere Wasserqualität in Nord- und Ostsee sowie neu eingerichtete Ruhezonen geholfen.
Jäger und Fischer mögen keine Konkurrenz
Das Robbenzentrum Föhr päppelt deshalb jährlich nicht nur 30 bis 40 Seehunde, sondern seit einigen Jahren auch zwei bis drei Kegelrobben auf, die krank am Strand gefunden und ins Zentrum gebracht werden. Vor allem nach heftigen Stürmen würden die Tiere zu ihr gebracht, berichtet Zentrumsleiterin Janine Bahr-van Gemmert der TAZ, denn die Jungtiere besäßen ein flauschiges Fell und müssten die ersten Wochen im Trockenen liegen, in Dünen oder auf Felsen. „Unter den Fischern ist die Kegelrobbe ähnlich beliebt wie der Wolf bei den Jägern“, sagt Bahr-van Gemmert, „sie fürchten die Konkurrenz.“ Dabei könnte man mit dem Beifang aus der Nordsee eines einziges Tages alle Seehunde und Robben der Nordsee ein Jahr lang ernähren, sagt die Tierärztin.
Deutschland braucht mehr Wildnis
„Um den Artenrückgang ernsthaft aufzuhalten, müssen wir an einer Reihe von Stellschrauben drehen“, sagt BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. „Einzelne Artenhilfsmaßnahmen reichen nicht aus. Wir brauchen auf breiter Fläche eine naturverträglichere Land- und Forstwirtschaft. Im Verkehrs- und Siedlungsbereich müssen wir die anhaltende Flächeninanspruchnahme reduzieren. Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Durchlässigkeit unserer Landschaft für mobile Arten, sowohl zu Lande als auch zu Wasser. Die Rote Liste zeigt uns ganz deutlich, dass wir unsere Wirtschaftsweisen im Offenland, in den Wäldern und Gewässern verändern müssen, um unsere Artenvielfalt in Deutschland erhalten zu können.“
Hintergrund Die Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands In den Roten Listen wird der Gefährdungsstatus von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt. Von den etwa 72.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschlands werden in den Roten Listen mehr als 30.000 auf ihre Gefährdung hin untersucht. Die Roten Listen sind zugleich Inventarlisten für einzelne Artengruppen und bieten Informationen nicht nur zu den gefährdeten, sondern zu allen in Deutschland vorkommenden Arten der untersuchten Organismengruppen.
Die Autorinnen und Autoren bewerten die Gefährdung anhand der Bestandssituation und der Bestandsentwicklung. Die Grundlagen für die Gefährdungsanalysen werden von einer großen Zahl von ehrenamtlichen Artenkennerinnen und Artenkennern ermittelt. Die Roten Listen selbst werden von den Autorinnen und Autoren ebenfalls in weiten Teilen ehrenamtlich erstellt. Sie werden dabei vom Rote-Liste-Zentrum im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet. Die Methodik für die Bewertung der Arten wurde vom BfN gemeinsam mit Autorinnen und Autoren entwickelt. Die fachliche Endabnahme und Herausgabe der Roten Listen erfolgen durch das BfN. Für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland stellen Rote Listen eine entscheidende Grundlage dar. Sie dokumentieren den Zustand von Arten und mittelbar die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur. Damit sind sie Frühwarnsysteme für die Entwicklung der biologischen Vielfalt und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht. Sie ermöglichen es, Naturschutzmaßnahmen zu gewichten, bei der Umsetzung Prioritäten zu setzen und weisen zugleich auf Forschungsbedarfe hin.
Das Rote-Liste-Zentrum Das Rote-Liste-Zentrum (RLZ) koordiniert seit Dezember 2018 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Erstellung der bundesweiten Roten Listen. Das Bundesumweltministerium fördert das Zentrum mit jährlich 3,1 Millionen Euro. Es ist am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Bonn angesiedelt und wird fachlich vom BfN betreut. Das Rote-Liste-Zentrum unterstützt die Autorinnen und Autoren sowie weitere beteiligte Fachleute der Roten Listen, indem es sie bei der Erstellung fachwissenschaftlich begleitet und Kosten für die Koordination, die Arbeitstreffen der Fachleute und andere
Rund 400.000 Hobbyjäger machen Wildtieren in Deutschland das Leben regelrecht zur Hölle. Viele Spaziergänger glauben, dass sie Tieren des Waldes etwas Gutes tun, wenn sie Wege und Bereiche nicht betreten, an denen Schilder hängen mit dem Wortlaut: „Wild-Ruhe-Zone“. In Wirklichkeit handelt es sich nicht um Bereiche, in denen Rehe, Hirsche und Co. gut leben können. Ganz im Gegenteil, werden sie hier auf grausamste Art und Weise durch Futter angelockt und während des Fressens oder auf der Suche nach Leckereien, getötet.
Links und rechts solcher Wege führen kleine Trampelpfade in den Wald hinein. Sie enden an so genannten Kirr-oder Luderplätzen, auf denen Mais, Getreide oder Fleisch ausgelegt ist. Um diese Plätze herum stehen oft mehrere Hochsitze. Diese Art und Weise des Alockens wird in ganz Deutschland praktiziert. Die Tiere haben keine Chance. Oft werden sie nicht richtig getroffen und es erfolgt auch keine ordentliche Nachsuche. In vielen Fällen liegen sterbende Tiere tagelang im Wald und quälen sich unter unfassbaren Schmerzen.
Verbot der Hobbyjagd
Wolfsschutz Deutschland e. V. setzt sich für ein Verbot der Hobbyjagd in Deutschland ein. Im Gegensatz zu Wölfen und anderen Beutegreifern, die de Wildpopulationen tatsächlich gesund erhalten und auch regulieren können, da sie nur alte, kranke, schwache und ganz junge Tiere reißen, hat es der Hobbyjäger auf die schönste Trophäe abgesehen und schießt auf die erfahrenen und gesunden Tiere. Dadurch werden zudem bestehende Familienverbände zerschossen und die Wildtiere versuchen mit mehr Nachwuchs gegen zu regulieren. Hobbyjäger töten nicht nur Wildschweine, Hirsche und Rehe. Sie erschießen auch Marder, Fasane, Feldhasen, Rebhühner, Waldschnepfen, Schwäne, Dachse und viele weitere Arten.
Die folgenden Bilder sprechen für sich:
Abschusszone statt Ruhezone. Links und rechts von solchen Wegen führen kleine Trampelpfade in den Wald, die an einem so genannten Luder-oder Kirrplatz enden. Hier werden Tiere mit Mais, Getreide oder Fleisch angefüttert, um sie zu erschießen.
Weil empfindliche Menschen grausame Bilder von erschossenen Tieren nur schwer ertragen können, möchten wir hier die grausamsten Bilder auch nicht zeigen. Wer sich aber von der wirklichen Motivation vieler Hobbyjäger überzeugen will und den auch drastische Bilder von furchtbarer Baujagd nicht abschrecken, findet hier weitere Beispiele sinnloser Quälerei: https://www.facebook.com/Niederwildhege
Hobbyjäger betonen gerne und oft, dass sie eigentlich gar nicht gerne jagen und sie zur Regulation des Wildes praktisch schon gegen ihren Willen schießen müssten. Etwas über die wahre Motivation vieler Hobbyjäger findet sich hier: https://www.facebook.com/Paul.und.Gerold.Reilmann
Bitte unsere Petition unterzeichnen und teilen!
Unsere Petition für den Wolf setzt auch ein Zeichen gegen die Hobbyjagd. Wir wollen mehr Unterzeichner als es Hobbyjäger gibt: http://www.change.org/wolfsschutz
Es tobt nicht der Bär im Stölzinger Gebirge in Nordosthessen, sondern der Bauer. Statt die Weidetiere zu schützen, werden wohl immer weiter Wolfsrisse provoziert. Eine Problemwölfin wäre Stölzi, sie müsse abgeschossen werden, heißt es. Ein Bauer stellt sogar einen Strafantrag gegen die Hessische Umweltministerin Hinz. Bei unserer Zaunkontrolle am 01.10.2020 fanden wir allerdings die für Mittel- und Nordhessen üblichen Zäune vor, die überhaupt keinen Schutz bieten. Was wir hier bebildert haben, ist nicht die Ausnahme, sondern leider die Regel. Wir fordern die Weidetierhalter dazu auf, endlich ihre Tiere zu schützen.
Soll hier eine Problemwölfin kreiert werden?
Bei Rindern, Jungrindern und Mutterhkuhhaltung mit Kälbern sowie Familienhaltung mit Mutterkuh, Bullen und Kälbern fanden wir in der Regel nur eine Litze in 85 bis 90 Zentimeter Höhe vor. Ein Mal war eine Weide sogar an einer Seite nur mit Stacheldraht gesichert. Hier darf keine Spannnung vorhanden sein. Auf der anderen Seite waren zwei Litzen und davor ein Wildschweinzaun gespannt. Fast alle anderen Zäune mit nur einer Litze, die in 85 Zentimeter Höhe angebracht war, verfügten zwar über Spannung, dies ist aber völlig unerheblich, weil Kälber hier leicht ohne mit dem Zaun in Berührung zu kommen, unter der Litze hindurchkommen und auf dem freien Feld herumlaufen. Finden sie nicht mehr zurück, können sie natürlich von der dort ansässigen Wölfin gerissen worden sein.
Kälberrisse wurden auch Seites des Umweltministerium bestätigt. Allerdings kann die Wölfin hier kaum „Zäune überwunden“ haben. Ähnlich seiht es bei den Schafszäunen aus. Zwar war auf vielen Zäunen genug Spannung vorhanden. Doch es gab keinen Untergrabschutz und große Lücken zum Boden. Fällt hier nachts der Strom aus oder wird absichtlicht abgestellt, stellen solche Zäune weder für Wölfe noch für Hunde echte Hindernisse dar.
Auf dem Zaun ist eine Spannung von 6.000 bis 8.000 Volt gewesen, aber er ist an vielen Stellen nicht am Boden anliegend und es ist kein Untergrabschutz vorhanden. Wenn hier der Strom ausfällt, könnte erneut behauptet werden, die Wölfin habe einen wolfsabweisenden Zaun „Übersprungen“. In Wirklichkeit können solche Lücken mit Leichtigkeit unterkrochen werden.
Bauer stellt Strafanzeige gegen Umweltministerin Hinz
Gleichwohl sind sich die Bauern nicht zu schade, ständig und immer vehementer den Abschus der im Stölziger Gebirge ansässigen Wölfin Stölzi (GW 1409f) zu fordern. Doch nicht nur das. Einer der Weidetierhalter will sogar Anzeige gegen die Hessische Umweltministerin Hinz ertattet haben, weil es die Ministerin habe es „anhaltend“ unterlassen habe, erforderliche Maßnahmen gegen die grausame Tötung von Weidetieren durch Wölfe zu ergreifen“, argumentiert der Rechtsanwalt des Schafhalters im Strafantrag. Damit habe Hinz gegen § 1 des Tierschutzgesetzes verstoßen.
Unsere Bilder hier dokumentieren allerdings etwas völlig anderes: Müsste nicht eher Strafantrag gegen Tierhalter erstattet werden, die ihre Tiere derart auf abgelegenen Weiden sich selber überlassen?
Kreisbauernverband fordert Abschuss der Wölfin
Torsten Möller vom Kreisbauernverband Werra-Meißner sagt ganz klar: „Zäune können die Wölfin nicht abhalten. Deswegen führt am Abschuss kein Weg mehr vorbei.“ Dabei hatte erst im August das Hessische Umweltministerium einen neuen Wolfsmanagementplan vorgestellt; in einem neu eingerichteten Wolfszentrum sollen Meldungen, Ereignisse und Nachweise gebündelt werden. Von der FDP und dem hessischen Landesjagdverband kam Kritik. Eingeladen hatte das Ministerium dazu Vertreterinnen und Vertreter von Weidetierhaltung-, Naturschutz-, Landwirtschaft- und Jagdverbänden in die Naturschutz-Akademie in Wetzlar. Im Journal Frakfurt wird die Umweltministerin dazu folgendermaßen zitiert: „Wir können unsere vielseitige Kulturlandschaft in Hessen nur bewahren, wenn wir auch die Weidetierhaltung erhalten, die sich ohnehin in einem wirtschaftlich sehr schwierigen Umfeld behaupten muss“, sagte die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen). Daher müsse Hessen die finanzielle Unterstützung verbessern und weitere Anstrengungen „für das Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltern unternehmen.“
Eine Millionen Euro Förderung und ein Wolfszentrum nicht genug?
Verfolgen wolle man das Ziel eines „konfliktarmen Nebeneinander von Wölfen und Weidetierhaltungen“. Umfassen solle dies Wolfsmonitoring, Empfehlungen zu Herdenschutzmaßnahmen sowie einen Überblick über aktuelle Fördermaßnahmen und eine Erläuterung zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen. Zudem müsse die beratende Unterstützung für Weidetierhalterinnen und -halter vor Ort ausgebaut werden. Auch die Einrichtung eines Wolfszentrums Hessen (WZH) steht auf der Agenda, dort soll das Wolfsmanagement und -monitoring durch das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) umgesetzt werden. Dazu gehöre auch eine sogenannte „Wolfshotline“, die die Tierhalterinnen und -halter sowie Behörden und Verbände berät, und die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit betreibt.
Bereits im Februar führte die Hessische Landesregierung eine Weidetierprämie mit einem Etat von einer Millionen Euro ein, der mit dem Gießkannenprinzip an die Landwirte verteilt wird; die konkrete Verwendung des Geldes wurde damit jedoch weder vorgeschrieben, noch, ob beispielsweise eine Fachkraft die Anbringung eines Zauns übernimmt. Der Förderungsbetrag richtet sich dabei nach der Anzahl der Tiere. Neben der Weidetierprämie existiert vom Land Hessen auch die flächenbezogene Herdenschutzprämie, mit der den Tierhalterinnen und -haltern 40 Euro pro Hektar zustehen. Diese Prämie gilt ausschließlich für Schaf- und Ziegenhalter, die mindestens vier Tiere und zwei Hektar Weidefläche besitzen.
Wir möchten die Weidetierhalter an sie Verantwortung erinnern, die sie ihren Tieren gegenüber haben. Dazu zählt auf keinen Fall, mit ihnen Wolfsrisse zu provozieren.
Wölfin Stölzi hat ein weitläufiges Revier.Die Weiden im Stölzinger Gebirge liegen weit auseinader. Zu behaupten, dass eine Wölfin die Weidetierhaltung gefährden würde, ist geradezu lächerlich. Allerdings sind die meisten Zäune um Rinderweiden mit Kälbern katastrophal.Bei unserer Messung war genug Strom auf dem Standardzaun vorhanden. Doch teilweise klafften am Boden große Lücken.6.000 Volt Spannung.Hier krabbelt Wolf oder Hund einfach unten durch.Der größte Hammer war diese Weide. Auf der einen Seite zwei Litzen und Wildschweinzaun davorgestellt. Doch auf der anderen Seite nur Stacheldraht, unter dem Kälber mühelos unten durch gelangen können. Auf der freien Wiese können sie dann tatsächlich zur Beute werden.Hier ist zwar ein Bulle mit dabei und ein Wolf würde sich nicht auf diese Weide trauen, doch Kälber können mühelos unter der Stacheldrahtlitze durch.Diese Tiere haben es gut. Noch besser hätten sie es mit einem ordentlichen Zaun. Gerade eine Haltung mit Mutterkühen und Bullen kann für Spaziergänger und Straßenverkehr gefährlich werden.Diese Robustrasse bekommt die Kälber auf der Weide. Totgeburten oder kranke Kälber werden nicht verteidigt.Hier die andere Seite dieses Zauns mit zwei Litzen und Wildschweinzaun.Was nützt ein Spannung, wenn die Kälbchen unten durch gelangen?Rundum ist diese Weide mit Mutterkühen und Kälbern nur durch eine Litze gesichert.Mutterkühe mit kleinen Kälbchen.Riesige Flächen mit abgestorbenen Fichten.Und auch hier befinden sich überall so genannte Kirrplätze auf denen Wildschweine durch Futter angelockt werden um sie beim Fressen zu erschießen.
Und zum Abschluss noch ein Interview von einem unserer Vereinsmitglieder mit dem hessischen Staatssekretär Oliver Conz
Der überarbeitete Wolfsmanagementplan ist ab wann und wo verfügbar?
Wir arbeiten derzeit die Ergebnisse unserer Gespräche mit den Verbänden der Weidetierhalter, der Naturschutz- und Jagdverbände in einen Entwurf ein. Unser Ziel ist ein möglichst transparenter Prozesse und ein weitgehendes Verständnis unter allen Betroffenen. Insofern hängt das Ende des Prozesses auch vom Fortschritt der weiteren Beratungen ab. Unser Ziel ist eine Fertigstellung des Wolfsmanagementplanes in diesem Jahr. Er wird auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt unde Geologie veröffentlich.
Welche Orga’s bzw. Verbände beraten Sie in diesem Zusammenhang- welche Wolfsschutzvereine sind vertreten?
Wir haben keine Aufteilung in Schützer und Gegner des Wolfes vorgenommen. Wir wollen das möglichst entspannte Miteinander zwischen Mensch, Weidetierhaltung und Wolf erreichen. Das eint alle Teilnehmenden an unseren Beratungen. Wir streiten uns vor allem über den Weg zu diesem Ziel. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann zählen zu den Organisationen, auf die Sie ansprechen, vor allem die hessischen Naturschutzverbände wie Naturschutzbund Deutschland, Bund für Umwelt und Naturschutz, Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz.
Durch welche Qualifikationen zeichnen sich die Fachberater aus- speziell in Bezug auf Wesen, Jagdverhalten, ökolog. Bedeutung und Schutzstatus des Wolfes?
Wir bilden die ehrenamtlich und nun neu hinzukommenden Wolfberater regelmäßig aus und weiter fort. Diese Ausbildung übernehmen Wissenschaftler, vornehmlich Biologen, aus dem HLNUG, sowie externe Wissenschaftler zum Beispiel des Senckenberg-Instituts.
Welche Maßnahmen ergreifen Sie gegen Weidetierhalter, die sich in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet nicht an die Schutzmaßnahmen für ihre Tiere halten und somit (gewollt oder aus Ignoranz) Risse provozieren?
Wir haben seit diesem Jahr erstmals (nach einem Wolf im Reinhardswald 2011) wieder zwei ansässige Wölfinnen in Hessen. Wir alle lernen derzeit, mit den Tieren umzugehen, dazu zählen auch die Weidetierhaltenden in den betroffenen Gebieten. Ich sehe keine Anzeichen dafür, dass die Tierhaltenden bewusst Wolfsrisse in Kauf nehmen. Wir unterstützen die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter mit Beratungsangeboten unseres Landesbetriebs Landwirtschaft sowie durch Aufklärung, zum Beispiel durch die Rissbegutachter.
Warum wird die vorgegebene m.E. viel zu niedrige Zaunhöhe von 90cm (meine letzte Recherche) nicht prinzipiell auf 120cm erhöht?
Es gibt keine verbindliche Vorgabe der Zaunhöhe. Ein bestimmter, elektrisch besicherter Herdenschutz von 90 cm Höhe gilt derzeit als gute fachliche Praxis. Unser vorrangiges Bestreben ist, diesen Schutz flächendeckend sicherzustellen, weil dieser Schutz einen Großteil der Wolfsübergriffe verhindern kann. Einzelne Wölfe überwinden diesen Schutz, sie sind aber offenbar grundsätzlich auch in der Lage einen höheren Schutz zu überwinden. Ein höherer Grundschutz führt zu einem überproportional erhöhten Aufwand bei der Errichtung, insbesondere in den Landschaftstypen, in denen in Hessen Weidetierhaltung die Regel ist. Eine generelle Erhöhung des Schutzniveaus würde daher dazu führen, dass viele Weidetierhaltungen zur Aufgabe gezwungen würden, die bereits heute eine Entlohnung unterhalb des Mindestlohns für ihre anstrengende Arbeit erhalten und mit ihren Familien das volle unternehmerische Risiko der Weidetierhaltung tragen. Eine Erhöhung bietet sich aber zum Beispiel dort an, wo Wölfe wiederholt eine bestimmte Haltung angegriffen haben. Hier bieten wir als Land Unterstützung zB bei der Beschaffung. Grundsätzlich hängt das richtige Schutzniveau sehr stark vom Einzelfall ab.
Wer beurteilt mit wem einen „verhaltensauffälligen“ Wolf? Welche Kriterien liegen hier zugrunde und werden hier alle nicht vorhandenen Weidetierschutzmaßnahmen genau geprüft und von wem?
Als verhaltensauffällig bezeichnen wir Wölfe, die – vermutlich durch unzulässiges Anfüttern – keine Schutz zeigen und aktiv auf Menschen zugehen. Daneben und davon zu trennen ist, nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beurteilen, wann durch einen Wolf auch nach Durchführung von zumutbaren Abwehrmaßnahmen so ernste Schäden verursacht wurden, dass nach dem Gesetz eine Entnahme in Betracht kommt. Dafür gibt es keine bundeseinheitlichen Kriterien. Derzeit wird der von mehreren Seiten der Versuch unternommen, hierfür Kriterien zu entwickeln. Letztlich bleibt diese Entscheidung eine Entscheidung, die im Einzelfall zu treffen ist. Die Beurteilung obliegt der zuständigen Naturschutzbehörde. Grundsätzlich wird hierbei das Verhalten des Wolfes, die Frequenz von Angriffen auf Nutztiere, die Höhe vermeintlicher Schäden, das überwundene Schutzniveau und mögliche Alternativen zu einer Entnahme geprüft.
Welche Qualifikation muss ein Wolfsberater haben und wird er/ sie geschult in europ. Recht gem. Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie 92/43/EWG, Anhang II, IV und V ?
Zur Schulung s. oben. Sie umfasst auch den rechtlichen Rahmen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Fauna-Flor-Habitat-Richtlinie nicht unmittelbar Anwendung findet, sondern durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt ist.
Welche Aktivitäten werden zur sachlichen und wolfskonformen Aufklärung der Bevölkerung getroffen?
Wir richten derzeit das Wolfszentrum Hessen am HLNUG ein, dass derzeit mit zwei Biologinnen besetzt ist und personell noch weiter aufgestockt werden soll. Das HLNUG unterhält eine informative Website zum Wolf, unterrichtet über alle Wolfssichtungen, bietet eine Wanderausstellung zum Wolf, führt Schulungs- und Informationsveranstaltungen durch und beteiligt sich an Diskussionen vor Ort in betroffenen Regionen. Das Informationsangebot wird sukzessive mit dem weiter fortschreitenden Wolfsbestand ausgebaut.
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