Faktencheck und Zaunkontrolle Stölzinger Gebirge Hessen: Weidetierhalter schützen nicht, fordern aber Wolfsabschuss

Es tobt nicht der Bär im Stölzinger Gebirge in Nordosthessen, sondern der Bauer. Statt die Weidetiere zu schützen, werden wohl immer weiter Wolfsrisse provoziert. Eine Problemwölfin wäre Stölzi, sie müsse abgeschossen werden, heißt es. Ein Bauer stellt sogar einen Strafantrag gegen die Hessische Umweltministerin Hinz. Bei unserer Zaunkontrolle am 01.10.2020 fanden wir allerdings die für Mittel- und Nordhessen üblichen Zäune vor, die überhaupt keinen Schutz bieten. Was wir hier bebildert haben, ist nicht die Ausnahme, sondern leider die Regel. Wir fordern die Weidetierhalter dazu auf, endlich ihre Tiere zu schützen.

Soll hier eine Problemwölfin kreiert werden?

 

Bei Rindern, Jungrindern und Mutterhkuhhaltung mit Kälbern sowie Familienhaltung mit Mutterkuh, Bullen und Kälbern fanden wir in der Regel nur eine Litze in 85 bis 90 Zentimeter Höhe vor. Ein Mal war eine Weide sogar an einer Seite nur mit Stacheldraht gesichert. Hier darf keine Spannnung vorhanden sein. Auf der anderen Seite waren zwei Litzen und davor ein Wildschweinzaun gespannt.  Fast alle anderen Zäune mit nur einer Litze, die in 85 Zentimeter Höhe angebracht war, verfügten zwar über Spannung, dies ist aber völlig unerheblich, weil Kälber hier leicht ohne mit dem Zaun in Berührung zu kommen, unter der Litze hindurchkommen und auf dem freien Feld herumlaufen. Finden sie nicht mehr zurück, können sie natürlich von der dort ansässigen Wölfin gerissen worden sein.

Kälberrisse wurden auch Seites des Umweltministerium bestätigt. Allerdings kann die Wölfin hier kaum „Zäune überwunden“ haben. Ähnlich seiht es bei den Schafszäunen aus. Zwar war auf vielen Zäunen genug Spannung vorhanden. Doch es gab keinen Untergrabschutz und große Lücken zum Boden. Fällt hier nachts der Strom aus oder wird absichtlicht abgestellt, stellen solche Zäune weder für Wölfe noch für Hunde echte Hindernisse dar.

Auf dem Zaun ist eine Spannung von 6.000 bis 8.000 Volt gewesen, aber er ist an vielen Stellen nicht am Boden anliegend und es ist kein Untergrabschutz vorhanden. Wenn hier der Strom ausfällt, könnte erneut behauptet werden, die Wölfin habe einen wolfsabweisenden Zaun „Übersprungen“. In Wirklichkeit können solche Lücken mit Leichtigkeit unterkrochen werden.

Bauer stellt Strafanzeige gegen Umweltministerin Hinz

Gleichwohl sind sich die Bauern nicht zu schade, ständig und immer vehementer den Abschus der im Stölziger Gebirge ansässigen Wölfin Stölzi (GW 1409f) zu fordern. Doch nicht nur das. Einer der Weidetierhalter will sogar Anzeige gegen die Hessische Umweltministerin Hinz ertattet haben, weil es die Ministerin habe es „anhaltend“ unterlassen habe, erforderliche Maßnahmen gegen die grausame Tötung von Weidetieren durch Wölfe zu ergreifen“, argumentiert der Rechtsanwalt des Schafhalters im Strafantrag. Damit habe Hinz gegen § 1 des Tierschutzgesetzes verstoßen.

Unsere Bilder hier dokumentieren allerdings etwas völlig anderes: Müsste nicht eher Strafantrag gegen Tierhalter erstattet werden, die ihre Tiere derart auf abgelegenen Weiden sich selber überlassen?

Kreisbauernverband fordert Abschuss der Wölfin

Torsten Möller vom Kreisbauernverband Werra-Meißner sagt ganz klar: „Zäune können die Wölfin nicht abhalten. Deswegen führt am Abschuss kein Weg mehr vorbei.“  Dabei hatte erst im August das Hessische Umweltministerium einen neuen Wolfsmanagementplan vorgestellt; in einem neu eingerichteten Wolfszentrum sollen Meldungen, Ereignisse und Nachweise gebündelt werden. Von der FDP und dem hessischen Landesjagdverband kam Kritik. Eingeladen hatte das Ministerium dazu Vertreterinnen und Vertreter von Weidetierhaltung-, Naturschutz-, Landwirtschaft- und Jagdverbänden in die Naturschutz-Akademie in Wetzlar. Im Journal Frakfurt wird die Umweltministerin dazu folgendermaßen zitiert: „Wir können unsere vielseitige Kulturlandschaft in Hessen nur bewahren, wenn wir auch die Weidetierhaltung erhalten, die sich ohnehin in einem wirtschaftlich sehr schwierigen Umfeld behaupten muss“, sagte die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen). Daher müsse Hessen die finanzielle Unterstützung verbessern und weitere Anstrengungen „für das Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltern unternehmen.“

Eine Millionen Euro Förderung und ein Wolfszentrum nicht genug?

Verfolgen wolle man das Ziel eines „konfliktarmen Nebeneinander von Wölfen und Weidetierhaltungen“. Umfassen solle dies Wolfsmonitoring, Empfehlungen zu Herdenschutzmaßnahmen sowie einen Überblick über aktuelle Fördermaßnahmen und eine Erläuterung zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen. Zudem müsse die beratende Unterstützung für Weidetierhalterinnen und -halter vor Ort ausgebaut werden. Auch die Einrichtung eines Wolfszentrums Hessen (WZH) steht auf der Agenda, dort soll das Wolfsmanagement und -monitoring durch das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) umgesetzt werden. Dazu gehöre auch eine sogenannte „Wolfshotline“, die die Tierhalterinnen und -halter sowie Behörden und Verbände berät, und die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit betreibt.

Bereits im Februar führte die Hessische Landesregierung eine Weidetierprämie mit einem Etat von einer Millionen Euro ein, der mit dem Gießkannenprinzip an die Landwirte verteilt wird; die konkrete Verwendung des Geldes wurde damit jedoch weder vorgeschrieben, noch, ob beispielsweise eine Fachkraft die Anbringung eines Zauns übernimmt. Der Förderungsbetrag richtet sich dabei nach der Anzahl der Tiere. Neben der Weidetierprämie existiert vom Land Hessen auch die flächenbezogene Herdenschutzprämie, mit der den Tierhalterinnen und -haltern 40 Euro pro Hektar zustehen. Diese Prämie gilt ausschließlich für Schaf- und Ziegenhalter, die mindestens vier Tiere und zwei Hektar Weidefläche besitzen.

Wir möchten die Weidetierhalter an sie Verantwortung erinnern, die sie ihren Tieren gegenüber haben. Dazu zählt auf keinen Fall, mit ihnen Wolfsrisse zu provozieren.

 

Wölfin Stölzi hat ein weitläufiges Revier.
Die Weiden im Stölzinger Gebirge liegen weit auseinader. Zu behaupten, dass eine Wölfin die Weidetierhaltung gefährden würde, ist geradezu lächerlich. Allerdings sind die meisten Zäune um Rinderweiden mit Kälbern katastrophal.
Bei unserer Messung war genug Strom auf dem Standardzaun vorhanden. Doch teilweise klafften am Boden große Lücken.
6.000 Volt Spannung.
Hier krabbelt Wolf oder Hund einfach unten durch.
Der größte Hammer war diese Weide. Auf der einen Seite zwei Litzen und Wildschweinzaun davorgestellt. Doch auf der anderen Seite nur Stacheldraht, unter dem Kälber mühelos unten durch gelangen können. Auf der freien Wiese können sie dann tatsächlich zur Beute werden.
Hier ist zwar ein Bulle mit dabei und ein Wolf würde sich nicht auf diese Weide trauen, doch Kälber können mühelos unter der Stacheldrahtlitze durch.
Diese Tiere haben es gut. Noch besser hätten sie es mit einem ordentlichen Zaun. Gerade eine Haltung mit Mutterkühen und Bullen kann für Spaziergänger und Straßenverkehr gefährlich werden.
Diese Robustrasse bekommt die Kälber auf der Weide. Totgeburten oder kranke Kälber werden nicht verteidigt.
Hier die andere Seite dieses Zauns mit zwei Litzen und Wildschweinzaun.
Was nützt ein Spannung, wenn die Kälbchen unten durch gelangen?
Rundum ist diese Weide mit Mutterkühen und Kälbern nur durch eine Litze gesichert.
Mutterkühe mit kleinen Kälbchen.
Riesige Flächen mit abgestorbenen Fichten.
Und auch hier befinden sich überall so genannte Kirrplätze auf denen Wildschweine durch Futter angelockt werden um sie beim Fressen zu erschießen.

 

 

Und zum Abschluss noch ein Interview von einem unserer Vereinsmitglieder mit dem hessischen Staatssekretär Oliver Conz

Der überarbeitete Wolfsmanagementplan ist ab wann und wo verfügbar?

Wir arbeiten derzeit die Ergebnisse unserer Gespräche mit den Verbänden der
Weidetierhalter, der Naturschutz- und Jagdverbände in einen Entwurf ein.
Unser Ziel ist ein möglichst transparenter Prozesse und ein weitgehendes
Verständnis unter allen Betroffenen. Insofern hängt das Ende des Prozesses
auch vom Fortschritt der weiteren Beratungen ab. Unser Ziel ist eine
Fertigstellung des Wolfsmanagementplanes in diesem Jahr. Er wird auf der
Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt unde
Geologie veröffentlich.

Welche Orga’s bzw. Verbände beraten Sie in diesem Zusammenhang- welche
Wolfsschutzvereine sind vertreten?

Wir haben keine Aufteilung in Schützer und Gegner des Wolfes vorgenommen.
Wir wollen das möglichst entspannte Miteinander zwischen Mensch,
Weidetierhaltung und Wolf erreichen. Das eint alle Teilnehmenden an unseren
Beratungen. Wir streiten uns vor allem über den Weg zu diesem Ziel. Wenn ich
Sie richtig verstehe, dann zählen zu den Organisationen, auf die Sie
ansprechen, vor allem die hessischen Naturschutzverbände wie Naturschutzbund
Deutschland, Bund für Umwelt und Naturschutz, Hessische Gesellschaft für
Ornithologie und Naturschutz.

Durch welche Qualifikationen zeichnen sich die Fachberater aus- speziell in
Bezug auf Wesen, Jagdverhalten, ökolog. Bedeutung und Schutzstatus des
Wolfes?

Wir bilden die ehrenamtlich und nun neu hinzukommenden Wolfberater
regelmäßig aus und weiter fort. Diese Ausbildung übernehmen Wissenschaftler,
vornehmlich Biologen, aus dem HLNUG, sowie externe Wissenschaftler zum
Beispiel des Senckenberg-Instituts.

Welche Maßnahmen ergreifen Sie gegen Weidetierhalter, die sich in einem
ausgewiesenen Wolfsgebiet nicht an die Schutzmaßnahmen für ihre Tiere halten
und somit (gewollt oder aus Ignoranz) Risse provozieren?

Wir haben seit diesem Jahr erstmals (nach einem Wolf im Reinhardswald 2011)
wieder zwei ansässige Wölfinnen in Hessen. Wir alle lernen derzeit, mit den
Tieren umzugehen, dazu zählen auch die Weidetierhaltenden in den betroffenen
Gebieten. Ich sehe keine Anzeichen dafür, dass die Tierhaltenden bewusst
Wolfsrisse in Kauf nehmen. Wir unterstützen die Weidetierhalterinnen und
Weidetierhalter mit Beratungsangeboten unseres Landesbetriebs Landwirtschaft
sowie durch Aufklärung, zum Beispiel durch die Rissbegutachter.

Warum wird die vorgegebene m.E. viel zu niedrige Zaunhöhe von 90cm (meine
letzte Recherche) nicht prinzipiell auf 120cm erhöht?

Es gibt keine verbindliche Vorgabe der Zaunhöhe. Ein bestimmter, elektrisch
besicherter Herdenschutz von 90 cm Höhe gilt derzeit als gute fachliche
Praxis. Unser vorrangiges Bestreben ist, diesen Schutz flächendeckend
sicherzustellen, weil dieser Schutz einen Großteil der Wolfsübergriffe
verhindern kann. Einzelne Wölfe überwinden diesen Schutz, sie sind aber
offenbar grundsätzlich auch in der Lage einen höheren Schutz zu überwinden.
Ein höherer Grundschutz führt zu einem überproportional erhöhten Aufwand bei
der Errichtung, insbesondere in den Landschaftstypen, in denen in Hessen
Weidetierhaltung die Regel ist. Eine generelle Erhöhung des Schutzniveaus
würde daher dazu führen, dass viele Weidetierhaltungen zur Aufgabe gezwungen
würden, die bereits heute eine Entlohnung unterhalb des Mindestlohns für
ihre anstrengende Arbeit erhalten und mit ihren Familien das volle
unternehmerische Risiko der Weidetierhaltung tragen. Eine Erhöhung bietet
sich aber zum Beispiel dort an, wo Wölfe wiederholt eine bestimmte Haltung
angegriffen haben. Hier bieten wir als Land Unterstützung zB bei der
Beschaffung. Grundsätzlich hängt das richtige Schutzniveau sehr stark vom
Einzelfall ab.

Wer beurteilt mit wem einen „verhaltensauffälligen“ Wolf? Welche Kriterien
liegen hier zugrunde und werden hier alle nicht vorhandenen
Weidetierschutzmaßnahmen genau geprüft und von wem?

Als verhaltensauffällig bezeichnen wir Wölfe, die – vermutlich durch
unzulässiges Anfüttern – keine Schutz zeigen und aktiv auf Menschen zugehen.
Daneben und davon zu trennen ist, nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu
beurteilen, wann durch einen Wolf auch nach Durchführung von zumutbaren
Abwehrmaßnahmen so ernste Schäden verursacht wurden, dass nach dem Gesetz
eine Entnahme in Betracht kommt. Dafür gibt es keine bundeseinheitlichen
Kriterien. Derzeit wird der von mehreren Seiten der Versuch unternommen,
hierfür Kriterien zu entwickeln. Letztlich bleibt diese Entscheidung eine
Entscheidung, die im Einzelfall zu treffen ist. Die Beurteilung obliegt der
zuständigen Naturschutzbehörde. Grundsätzlich wird hierbei das Verhalten des
Wolfes, die Frequenz von Angriffen auf Nutztiere, die Höhe vermeintlicher
Schäden, das überwundene Schutzniveau und mögliche Alternativen zu einer
Entnahme geprüft.

Welche Qualifikation muss ein Wolfsberater haben und wird er/ sie geschult
in europ. Recht gem. Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie 92/43/EWG, Anhang
II, IV und V ?

Zur Schulung s. oben. Sie umfasst auch den rechtlichen Rahmen, wobei darauf
hinzuweisen ist, dass die Fauna-Flor-Habitat-Richtlinie nicht unmittelbar
Anwendung findet, sondern durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt ist.

Welche Aktivitäten werden zur sachlichen und wolfskonformen Aufklärung der
Bevölkerung getroffen?

Wir richten derzeit das Wolfszentrum Hessen am HLNUG ein, dass derzeit mit
zwei Biologinnen besetzt ist und personell noch weiter aufgestockt werden
soll. Das HLNUG unterhält eine informative Website zum Wolf, unterrichtet
über alle Wolfssichtungen, bietet eine Wanderausstellung zum Wolf, führt
Schulungs- und Informationsveranstaltungen durch und beteiligt sich an
Diskussionen vor Ort in betroffenen Regionen. Das Informationsangebot wird
sukzessive mit dem weiter fortschreitenden Wolfsbestand ausgebaut.

 

Quellen: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolf

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/schafe-bei-seifertshausen-von-stoelzinger-woelfin-getoetet

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/weitere-nutztiere-von-sesshafter-woelfin-gerissen

https://osthessen-news.de/n11637255/kreisbauernverbande-fordern-stoelzinger-woelfin-abschiessen.html

https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Gesellschaft-2/Umweltministerium-legt-Wolfsmanagementplan-vor-Hessen-richtet-Wolfszentrum-ein-36202.html

https://wildundhund.de/wegen-problemwoelfin-strafantrag-gegen-umweltministerin-hinz/

 

Klöckner, Lies und Schulze ignorieren EU-Verträge und hetzen gegen Wölfe – dabei ist der Standpunkt der EU mehr als deutlich

Pinocchio-Syndrom bei deutschen Politikern?

Das, was diverse Politiker in den letzten Wochen so fordern, ist im Grunde nichts anderes als das, was bereits nach der Bundestagswahl 2017 in der GroKo im Koalitionsvertrag beschlossen worden ist. Darin steht nämlich, dass Deutschlands Wölfe dezimiert werden sollen. Damit knickte die Koalition genauso wie bei vielen anderen Themen, wie der Verlängerung des Ackergiftes Glyphosat, Ferkelkastration, Feinstaub, Klimawende und nicht ausgewiesenen Naturschutzgebieten vor der Agrar- und Industrie sowie der Jagdlobby ein.

Um Wölfe dezimieren zu können, muss das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden und genau das hat Umweltministerin Schulze nun vor. Dabei sind Schulze, Lies, Albrecht, Klöckner und Co. anscheinend keine alternative Wahrheiten zu schräg, um nicht als Fakten heraus posaunt zu werden. So sollen angeblich Naturfreunde Wölfe anfüttern, weil sie sie interessant finden. Die Wölfe würden daher in die Nähe von Gemeinden kommen, wo sie nicht hingehören würden. Dass zur Zeit die Jungwolfwandersaison in vollem Gange ist, scheint Schulze, Klöckner und Co ebenso wenig zu interessieren, wie die Tatsache, dass das Thema Herdenschutz bislang in Deutschland nie wirklich angepackt worden ist. Dabei erhalten Wiedetierhalter nun 100 % Förderung und 100 % Entschädigung.  Also sie erhalten alles bezahlt. Im krassen Gegenzug dazu ist bei vielen Weidetierhaltern einfach kein Wille erkennbar, sich mit den Wölfen zu arrangieren. Ja selbst die Anträge auszufüllen scheint manchen zu mühevoll zu sein. Da ist es leichter, den Abschuss von Wölfen zu fordern.

Eine Antwort von EU-Kommissar Notaro auf eine Eingabe von Landrat Harig aus Sachsen ist dermaßen deutlich, dass wir das Schreiben hier noch mal bringen möchten. Dieses Schreiben erklärt alle populistischen Forderungen die derzeit kursieren ad absurdum und stellt klar, dass Wölfe nicht dezimiert werden müssen, dass endlich der Herdenschutz angegangen werden muss und dass sich Wölfe nicht unkontrolliert vermehren und dass sie nicht gefährlich für Menschen sind. 

Wenn Sie uns bei unserer ehrenamtlichen Arbeit zum Schutz der Wölfe unterstützen wollen, würden wir uns sehr freuen. Hier der Link zur Spendenseite: www.wolfsschutz-deutschland.de/spenden

Grüne und Linke haben keine Meinung zum Wolfsschutz

 

Morgen ist Bundestagswahl. Dass Angela Merkel Kanzlerin bleibt, ist wohl klar, fragt sich nur, mit welchen Parteien sie das regeln muss. Wir von Wolfsschutz Deutschland hatten im Vorfeld der Bundestagswahl die großen Parteien angeschrieben und nach ihrer Position zum Thema Wolfsschutz gefragt. Es waren zwei ganz einfache Fragen, auf die wir Antworten erhalten wollten. Geantwortet haben die CDU/CSU, die FDP und die SPD. Von den Grünen und der Linken bekamen wir keine Antwort.

Unsere beiden Fragen waren eigentlich einfach zu beantworten. Wir fragten:

1) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Gespannt waren wir vor allem auf die Antworten der Grünen und der Linken. Ursprünglich als Umweltpartei gegründet, dachten wir eigentlich, dass die Grünen sehr wohl etwas zu diesem aktuellen Thema zu sagen haben, schließlich tangiert das Thema Wolf einige Bundesländer, in denen die Partei mit der Sonnenblume im Logo mit an der Macht ist. Niedersachsen ist ein Beispiel. Doch den Grünen scheint das Thema Wolf so gar nicht zu interessieren.  Sie kümmern sich wohl lieber um das Thema Diesel und Feinstaub. Natur- und Artenschutz spielt da scheinbar keine Rolle mehr.

Auch auf unser Nachfragen und erneute Zusendung der Fragen erhielten wir von den Grünen keine Antwort.  Wir können dazu nur sagen: Keine Antwort ist auch eine Antwort! Der Schutz der Wölfe scheint dieser Partei, die sich jahrelang immer wieder für Belange der Umwelt eingesetzt hat, egal zu sein. Jeder mag sich dazu selbst eine Meinung bilden.

Die Linken haben auch nicht geantwortet. Deshalb zitieren wir den Fraktionsvorsitzenden der Linken, Dr. Dietmar Bartsch kurz aus einem Statement, das er auf dem Deutschen Bundesjägertag 2017 gegeben hat. Er sagte: „Ich bin kein Fachpolitiker. Aber: Der Wolf gehört hierher. Die Frage ist: Wo sind die Grenzen? Wir brauchen keine zugespitzte Diskussion, deshalb dürfen wir nicht warten, bis etwas passiert ist. Da ist die Bundesebene gefragt, Grenzen zu setzen. Was die Ausbreitung von Nutria und Waschbär angeht: Auch hier muss es Konsequenzen geben.“

Mit anderen Worten: Abschießen muss sein, nicht nur für Wölfe!

Die Antworten zu unseren Fragen kann jeder auf unserem Blog nachlesen. Zu erwähnen ist, dass sich nur die SPD gegen jegliche Änderung des Wolfsschutzes ausgesprochen hat. CDU/CSU und FDP werden dafür sein, Wölfe abzuschießen.

Und jetzt darf gewählt werden. Wir hoffen nur, dass die kommende Bundesregierung den Wolfsschutz nicht lockert. Sollten CDU/CSU, FDP und die Grünen ans Ruder kommen, werden wir Wolfsschützer wohl eine noch härtere Zeit erleben…

Bundestagswahl 2017: Antwort der SPD zu unserer Anfrage, wie sie mit dem Schutzstatus der Wölfe umgehen wollen

 

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die SPD-Fraktion folgende Antwort übermittelt:

„WIr begrüßen die natürliche Rückkehr des Wolfes. Der Wolf in Deutschland wird der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation zugerechnet, die zusammen mit den polnischen Exemplaren ca. 500 Tiere umfasst.

Wissenschaftliche Studien halten den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland für noch nicht erreicht. Er genießt daher besonderen Schutz nach der FFH-Richtlinie. Der Wolf wird in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) als streng geschützte Art eingestuft.  Wir begrüßen den strengen Schutzstatus für den Wolf und sehen keine Veranlassung, ihn zu ändern.

Die Konflikte mit den Nutztierhaltern entstehen insbesondere dort, wo der  Wolf erstmalig erscheint und sich die Nutztierhalter noch nicht auf die Anwesenheit des Wolfes  eingestellt haben. Hier ist es wichtig, präventiven Herdenschutz zu betreiben. Dort, wo der Wolf bereits etabliert ist, kommt es nicht zu einer Zunahme der Schäden. Die Schäden sollten in angemessenem Umfang von den Ländern ersetzt werden. „

Bundestagswahl 2017: Antwort der CDU/CSU zu unserer Anfrage, wie sie mit dem Schutzstatus der Wölfe umgehen wollen

 

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die CDU/CSU-Fraktion folgende Antwort übermittelt:

„CDU und CSU begrüßen die Rückkehr von Wildtieren, die lange Zeit in Deutschland nicht mehr vorkamen. Das gilt auch für den Wolf. Bei ihm besteht allerdings die Notwendigkeit,ein  konfliktfreies  Miteinander  in  unserem  dichtbesiedelten  Land  sicherzustellen  und Bevölkerung  wie  Weidetiere  zu  schützen.  CDU  und  CSU  begrüßen  ausdrücklich  die Bemühungen  der  Bundesländer  dazu. Unser  Ziel  ist, die  Aktivitäten  zwischen  Bund  und Ländern  abzustimmen  und  beispielsweise  Schutzmaßnahmen  und  Ausgleichsregelungen zu  harmonisieren  sowie  nationale  Monitoringstandards  zu  entwickeln.  Deshalb  hat  die Bundesregierung  bereits  im  Jahr  2016  ein  Dokumentations-  und  Beratungszentrum  des Bundes  eingerichtet,  das die  Rückkehr  des  Wolfs  aktiv  begleitet  und  die  Länder  in  ihrem Bemühen für ein konfliktfreies Miteinander unterstützt.

Damit  die Rückkehr des  Wolfs  nachhaltig  gelingt  und  sich  verträglich  gestaltet,  müssen Bund  und  Länder  auch gemeinsam  darüber  beraten,  wie ein  für  unsere  dicht  besiedelte Kulturlandschaft  verträgliches  Populationsmanagement  des  Wolfs  definiert  werden  kann und welche rechtlichen Regelungen dafür notwendig sind. Wir haben uns als CDU und CSU in  unserem  gemeinsamen  Regierungsprogramm  2017  bis  2021  darauf  verständigt,  den Schutzstatus von Tieren und Pflanzen im Lichte der Populationsentwicklung regelmäßig zu überprüfen  und  ggf.  anzupassen. Da  die  Wolfsbestände in  Deutschland  kontinuierlich  bis stark  anwachsen – es gibt  schon  über  50  Rudel – kann  man  unseres  Erachtens  bald  nicht mehr  von  einer  ungünstigen  Erhaltungssituation  sprechen.  Es  muss  konkret  definiert werden,  wann  ein  guter  Erhaltungszustand  beim  Wolf  vorliegt.  Dann  kann  entschieden werden,  ob  der Wolf  länger  eine  streng  geschützte  Art  nach der  FFH-Richtlinie  Anhang  4 bleiben  muss oder  als  eine  Art nach  der  FFH-Richtlinie Anhang  5 zu  betrachten  ist. Dabei muss  auch  die  Verbindung  der  heimischen  Wolfspopulation  zu  den  Nachbarpopulationen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden.“

Bundestagswahl 2017: Antwort der FDP zu unserer Anfrage, wie sie mit Schutzstatus der Wölfe umgehen will

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die Generalsekretärin der FDP, Nocola Beer, folgende Antwort übermittelt:

 

„Diese Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. 

Wenn Populationen vormals stark bedrohter Arten sich erholen beziehungsweise zurückkehren, gehört aus unserer Sicht auch der Schutzstatus auf den Prüfstand. Zum Schutz der Weidetierhaltung solte der Wolf analog zur Zuordnung des Luchses ohne Zuweisung einer Jagdzeit dem Wildtierartenkatalog nach § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden. Dies würde den Wolf einerseits dem Geltungsbereich der Hegeverpflichtung nach § 1 des Bundesjagdgesetzes zuordnen und andererseits ein engmaschiges Monitoring ermöglichen. Bei verhaltensauffälligen Problemtieren muss eine rasche und rechtssichere Entnahme im Sinne eines Hegeabschusses ermöglicht werden.

In der Europäischen Union wollen wir mit Blick auf die gestiegenen Populationen eine sachliche Debatte darüber in Gang setzen, wann Wolf und Luchs aus dem strengen Schutzregime des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entlassen und in ein flexibleres Management nach Anhang V überführt werden. Bei einem weiteren Wachstum der Wolfsbestände müssen Modelle wie regionale Obergrenzen oder eine Entnahmepflicht außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete geprüft werden. Wir fordern dies, um eine Bestandsregulierung im Sinne eines nachhaltigen Interessenausgleichs zwischen Menschen und Artenschutz zu erreichen. Bei Rissschäden gilt in Zukunft eine Beweislastumkehr. Die öffentliche Hand muss die Nichteinwirkung des Wolfes belegen. Ansonsten ist der betroffene Tierhalter zu entschädigen.“