Faktencheck und Zaunkontrolle Stölzinger Gebirge Hessen: Weidetierhalter schützen nicht, fordern aber Wolfsabschuss
Es tobt nicht der Bär im Stölzinger Gebirge in Nordosthessen, sondern der Bauer. Statt die Weidetiere zu schützen, werden wohl immer weiter Wolfsrisse provoziert. Eine Problemwölfin wäre Stölzi, sie müsse abgeschossen werden, heißt es. Ein Bauer stellt sogar einen Strafantrag gegen die Hessische Umweltministerin Hinz. Bei unserer Zaunkontrolle am 01.10.2020 fanden wir allerdings die für Mittel- und Nordhessen üblichen Zäune vor, die überhaupt keinen Schutz bieten. Was wir hier bebildert haben, ist nicht die Ausnahme, sondern leider die Regel. Wir fordern die Weidetierhalter dazu auf, endlich ihre Tiere zu schützen.
Soll hier eine Problemwölfin kreiert werden?
Bei Rindern, Jungrindern und Mutterhkuhhaltung mit Kälbern sowie Familienhaltung mit Mutterkuh, Bullen und Kälbern fanden wir in der Regel nur eine Litze in 85 bis 90 Zentimeter Höhe vor. Ein Mal war eine Weide sogar an einer Seite nur mit Stacheldraht gesichert. Hier darf keine Spannnung vorhanden sein. Auf der anderen Seite waren zwei Litzen und davor ein Wildschweinzaun gespannt. Fast alle anderen Zäune mit nur einer Litze, die in 85 Zentimeter Höhe angebracht war, verfügten zwar über Spannung, dies ist aber völlig unerheblich, weil Kälber hier leicht ohne mit dem Zaun in Berührung zu kommen, unter der Litze hindurchkommen und auf dem freien Feld herumlaufen. Finden sie nicht mehr zurück, können sie natürlich von der dort ansässigen Wölfin gerissen worden sein.
Kälberrisse wurden auch Seites des Umweltministerium bestätigt. Allerdings kann die Wölfin hier kaum „Zäune überwunden“ haben. Ähnlich seiht es bei den Schafszäunen aus. Zwar war auf vielen Zäunen genug Spannung vorhanden. Doch es gab keinen Untergrabschutz und große Lücken zum Boden. Fällt hier nachts der Strom aus oder wird absichtlicht abgestellt, stellen solche Zäune weder für Wölfe noch für Hunde echte Hindernisse dar.
Bauer stellt Strafanzeige gegen Umweltministerin Hinz
Gleichwohl sind sich die Bauern nicht zu schade, ständig und immer vehementer den Abschus der im Stölziger Gebirge ansässigen Wölfin Stölzi (GW 1409f) zu fordern. Doch nicht nur das. Einer der Weidetierhalter will sogar Anzeige gegen die Hessische Umweltministerin Hinz ertattet haben, weil es die Ministerin habe es „anhaltend“ unterlassen habe, erforderliche Maßnahmen gegen die grausame Tötung von Weidetieren durch Wölfe zu ergreifen“, argumentiert der Rechtsanwalt des Schafhalters im Strafantrag. Damit habe Hinz gegen § 1 des Tierschutzgesetzes verstoßen.
Unsere Bilder hier dokumentieren allerdings etwas völlig anderes: Müsste nicht eher Strafantrag gegen Tierhalter erstattet werden, die ihre Tiere derart auf abgelegenen Weiden sich selber überlassen?
Kreisbauernverband fordert Abschuss der Wölfin
Torsten Möller vom Kreisbauernverband Werra-Meißner sagt ganz klar: „Zäune können die Wölfin nicht abhalten. Deswegen führt am Abschuss kein Weg mehr vorbei.“ Dabei hatte erst im August das Hessische Umweltministerium einen neuen Wolfsmanagementplan vorgestellt; in einem neu eingerichteten Wolfszentrum sollen Meldungen, Ereignisse und Nachweise gebündelt werden. Von der FDP und dem hessischen Landesjagdverband kam Kritik. Eingeladen hatte das Ministerium dazu Vertreterinnen und Vertreter von Weidetierhaltung-, Naturschutz-, Landwirtschaft- und Jagdverbänden in die Naturschutz-Akademie in Wetzlar. Im Journal Frakfurt wird die Umweltministerin dazu folgendermaßen zitiert: „Wir können unsere vielseitige Kulturlandschaft in Hessen nur bewahren, wenn wir auch die Weidetierhaltung erhalten, die sich ohnehin in einem wirtschaftlich sehr schwierigen Umfeld behaupten muss“, sagte die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen). Daher müsse Hessen die finanzielle Unterstützung verbessern und weitere Anstrengungen „für das Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltern unternehmen.“
Eine Millionen Euro Förderung und ein Wolfszentrum nicht genug?
Verfolgen wolle man das Ziel eines „konfliktarmen Nebeneinander von Wölfen und Weidetierhaltungen“. Umfassen solle dies Wolfsmonitoring, Empfehlungen zu Herdenschutzmaßnahmen sowie einen Überblick über aktuelle Fördermaßnahmen und eine Erläuterung zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen. Zudem müsse die beratende Unterstützung für Weidetierhalterinnen und -halter vor Ort ausgebaut werden. Auch die Einrichtung eines Wolfszentrums Hessen (WZH) steht auf der Agenda, dort soll das Wolfsmanagement und -monitoring durch das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) umgesetzt werden. Dazu gehöre auch eine sogenannte „Wolfshotline“, die die Tierhalterinnen und -halter sowie Behörden und Verbände berät, und die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit betreibt.
Bereits im Februar führte die Hessische Landesregierung eine Weidetierprämie mit einem Etat von einer Millionen Euro ein, der mit dem Gießkannenprinzip an die Landwirte verteilt wird; die konkrete Verwendung des Geldes wurde damit jedoch weder vorgeschrieben, noch, ob beispielsweise eine Fachkraft die Anbringung eines Zauns übernimmt. Der Förderungsbetrag richtet sich dabei nach der Anzahl der Tiere. Neben der Weidetierprämie existiert vom Land Hessen auch die flächenbezogene Herdenschutzprämie, mit der den Tierhalterinnen und -haltern 40 Euro pro Hektar zustehen. Diese Prämie gilt ausschließlich für Schaf- und Ziegenhalter, die mindestens vier Tiere und zwei Hektar Weidefläche besitzen.
Wir möchten die Weidetierhalter an sie Verantwortung erinnern, die sie ihren Tieren gegenüber haben. Dazu zählt auf keinen Fall, mit ihnen Wolfsrisse zu provozieren.
Und zum Abschluss noch ein Interview von einem unserer Vereinsmitglieder mit dem hessischen Staatssekretär Oliver Conz
Der überarbeitete Wolfsmanagementplan ist ab wann und wo verfügbar?
Wir arbeiten derzeit die Ergebnisse unserer Gespräche mit den Verbänden der
Weidetierhalter, der Naturschutz- und Jagdverbände in einen Entwurf ein.
Unser Ziel ist ein möglichst transparenter Prozesse und ein weitgehendes
Verständnis unter allen Betroffenen. Insofern hängt das Ende des Prozesses
auch vom Fortschritt der weiteren Beratungen ab. Unser Ziel ist eine
Fertigstellung des Wolfsmanagementplanes in diesem Jahr. Er wird auf der
Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt unde
Geologie veröffentlich.
Welche Orga’s bzw. Verbände beraten Sie in diesem Zusammenhang- welche
Wolfsschutzvereine sind vertreten?
Wir haben keine Aufteilung in Schützer und Gegner des Wolfes vorgenommen.
Wir wollen das möglichst entspannte Miteinander zwischen Mensch,
Weidetierhaltung und Wolf erreichen. Das eint alle Teilnehmenden an unseren
Beratungen. Wir streiten uns vor allem über den Weg zu diesem Ziel. Wenn ich
Sie richtig verstehe, dann zählen zu den Organisationen, auf die Sie
ansprechen, vor allem die hessischen Naturschutzverbände wie Naturschutzbund
Deutschland, Bund für Umwelt und Naturschutz, Hessische Gesellschaft für
Ornithologie und Naturschutz.
Durch welche Qualifikationen zeichnen sich die Fachberater aus- speziell in
Bezug auf Wesen, Jagdverhalten, ökolog. Bedeutung und Schutzstatus des
Wolfes?
Wir bilden die ehrenamtlich und nun neu hinzukommenden Wolfberater
regelmäßig aus und weiter fort. Diese Ausbildung übernehmen Wissenschaftler,
vornehmlich Biologen, aus dem HLNUG, sowie externe Wissenschaftler zum
Beispiel des Senckenberg-Instituts.
Welche Maßnahmen ergreifen Sie gegen Weidetierhalter, die sich in einem
ausgewiesenen Wolfsgebiet nicht an die Schutzmaßnahmen für ihre Tiere halten
und somit (gewollt oder aus Ignoranz) Risse provozieren?
Wir haben seit diesem Jahr erstmals (nach einem Wolf im Reinhardswald 2011)
wieder zwei ansässige Wölfinnen in Hessen. Wir alle lernen derzeit, mit den
Tieren umzugehen, dazu zählen auch die Weidetierhaltenden in den betroffenen
Gebieten. Ich sehe keine Anzeichen dafür, dass die Tierhaltenden bewusst
Wolfsrisse in Kauf nehmen. Wir unterstützen die Weidetierhalterinnen und
Weidetierhalter mit Beratungsangeboten unseres Landesbetriebs Landwirtschaft
sowie durch Aufklärung, zum Beispiel durch die Rissbegutachter.
Warum wird die vorgegebene m.E. viel zu niedrige Zaunhöhe von 90cm (meine
letzte Recherche) nicht prinzipiell auf 120cm erhöht?
Es gibt keine verbindliche Vorgabe der Zaunhöhe. Ein bestimmter, elektrisch
besicherter Herdenschutz von 90 cm Höhe gilt derzeit als gute fachliche
Praxis. Unser vorrangiges Bestreben ist, diesen Schutz flächendeckend
sicherzustellen, weil dieser Schutz einen Großteil der Wolfsübergriffe
verhindern kann. Einzelne Wölfe überwinden diesen Schutz, sie sind aber
offenbar grundsätzlich auch in der Lage einen höheren Schutz zu überwinden.
Ein höherer Grundschutz führt zu einem überproportional erhöhten Aufwand bei
der Errichtung, insbesondere in den Landschaftstypen, in denen in Hessen
Weidetierhaltung die Regel ist. Eine generelle Erhöhung des Schutzniveaus
würde daher dazu führen, dass viele Weidetierhaltungen zur Aufgabe gezwungen
würden, die bereits heute eine Entlohnung unterhalb des Mindestlohns für
ihre anstrengende Arbeit erhalten und mit ihren Familien das volle
unternehmerische Risiko der Weidetierhaltung tragen. Eine Erhöhung bietet
sich aber zum Beispiel dort an, wo Wölfe wiederholt eine bestimmte Haltung
angegriffen haben. Hier bieten wir als Land Unterstützung zB bei der
Beschaffung. Grundsätzlich hängt das richtige Schutzniveau sehr stark vom
Einzelfall ab.
Wer beurteilt mit wem einen „verhaltensauffälligen“ Wolf? Welche Kriterien
liegen hier zugrunde und werden hier alle nicht vorhandenen
Weidetierschutzmaßnahmen genau geprüft und von wem?
Als verhaltensauffällig bezeichnen wir Wölfe, die – vermutlich durch
unzulässiges Anfüttern – keine Schutz zeigen und aktiv auf Menschen zugehen.
Daneben und davon zu trennen ist, nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu
beurteilen, wann durch einen Wolf auch nach Durchführung von zumutbaren
Abwehrmaßnahmen so ernste Schäden verursacht wurden, dass nach dem Gesetz
eine Entnahme in Betracht kommt. Dafür gibt es keine bundeseinheitlichen
Kriterien. Derzeit wird der von mehreren Seiten der Versuch unternommen,
hierfür Kriterien zu entwickeln. Letztlich bleibt diese Entscheidung eine
Entscheidung, die im Einzelfall zu treffen ist. Die Beurteilung obliegt der
zuständigen Naturschutzbehörde. Grundsätzlich wird hierbei das Verhalten des
Wolfes, die Frequenz von Angriffen auf Nutztiere, die Höhe vermeintlicher
Schäden, das überwundene Schutzniveau und mögliche Alternativen zu einer
Entnahme geprüft.
Welche Qualifikation muss ein Wolfsberater haben und wird er/ sie geschult
in europ. Recht gem. Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie 92/43/EWG, Anhang
II, IV und V ?
Zur Schulung s. oben. Sie umfasst auch den rechtlichen Rahmen, wobei darauf
hinzuweisen ist, dass die Fauna-Flor-Habitat-Richtlinie nicht unmittelbar
Anwendung findet, sondern durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt ist.
Welche Aktivitäten werden zur sachlichen und wolfskonformen Aufklärung der
Bevölkerung getroffen?
Wir richten derzeit das Wolfszentrum Hessen am HLNUG ein, dass derzeit mit
zwei Biologinnen besetzt ist und personell noch weiter aufgestockt werden
soll. Das HLNUG unterhält eine informative Website zum Wolf, unterrichtet
über alle Wolfssichtungen, bietet eine Wanderausstellung zum Wolf, führt
Schulungs- und Informationsveranstaltungen durch und beteiligt sich an
Diskussionen vor Ort in betroffenen Regionen. Das Informationsangebot wird
sukzessive mit dem weiter fortschreitenden Wolfsbestand ausgebaut.
Quellen: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolf
https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/weitere-nutztiere-von-sesshafter-woelfin-gerissen
https://osthessen-news.de/n11637255/kreisbauernverbande-fordern-stoelzinger-woelfin-abschiessen.html
https://wildundhund.de/wegen-problemwoelfin-strafantrag-gegen-umweltministerin-hinz/