Erschießung Wolf Zottel – Veröffentlichung über Gutachten wirft noch mehr Fragen auf – Petition weiter offen

In einer Pressemitteilung auf der Homepage des Landratsamtes Görlitz heisst es lapidar, dass das vom Leibnitz-Institut bestellte Gutachten über die „Entnahme“ – im Klartext Erschießung – des Jungwolfes Zottel vom Leibnitz Institut in Berlin sei nun teilweise fertig. Das Gutachten bescheinige, dass der Wolf „fachgerecht getötet worden sei.“ Diese Ausdrucksweise finden wir respektlos und mehr als zynisch, geht es doch um ein Mitgeschöpf, dem man das Wertvollste geraubt hat, was es besaß: Sein Leben!

Hintergrund: Am 02.02.18 wurde der Wolf Zottel getötet. Zuvor sollte der Jungwolf aus dem polnischen Mymiarki-Rudel Ende Dezember 2017 zwei Hunde im Raum Weißkeißel und Krauschwitz getötet haben. Der eine Hund sei frei herumgelaufen, der andere wäre an einer Hundehütte festgebunden gewesen, hießt es vom Kontaktbüro. Wir waren in Weißkeißel vor Ort. Der betroffene Hund war zirka 200 Meter vom Haus des Halters aufgefunden worden. Die Hundehütte war nicht in einem umzäunten Bereich des Gartens untergebracht. Der Besitzer des Hundes verwickelte sich im Gespräch mit uns in Widersprüche. Nachbarn, die Hühner und Katzen hielten, klagten uns gegenüber über keinerlei Verlust ihrer Tiere. Der Bereich in Krauschwitz liegt keinesfalls in einer Ortschaftslage, sondern mitten im Wald Dass hier Wölfe oder andere Wildtiere auftauchen können, ist also alles andere als verwunderlich.

Siehe auch unser offener Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/

Ein DNA-Ergebnis gab es nach unseren Recherchen nur für den Vorfall in Weißkeißel. Dort sei der Wolf als Verursacher festgestellt worden, keinesfalls ist bis dato jedoch bewiesen, dass es damit auch Wolf Zottel war.  Die Erschießung des Jungwolfs verstößt ganz klar gegen mindestens zwei Punkte (5.4 und 5.6) des sächsischen Wolfsmanagementplan. Räude reicht als Grund keinesfalls für eine Tötung aus, auch darf ein Wolf nach dem sächsischen Wolfsmanagementplan nicht ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen getötet werden. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist in Sachsen nicht einmal erreicht. Das unter strengem Schutz stehende Tier hätte also nach unserer Ansicht eingefangen und behandelt werden müssen, wie es auch schon bei einem Wolf, der sich am Bein verletzt hatte, gemacht worden war. Der Wolf konnte in die Freiheit zurück. Warum nicht Zottel?

Weiter wird aus dem Gutachten zitiert, dass Zottel an einer Dermatitis gelitten hätte, wie sie auch bei Räude beobachtet werden kann. Diese schwammige Erläuterung ist nicht anders zu verstehen, als dass anscheinend gar nicht sichergestellt ist, dass Zottel überhaupt unter Räude litt. Zudem wäre Räude behandelbar gewesen und auch eine Dermatitis, die beispielsweise durch Pilzinfektionen oder bakteriellen Infektionen oder auch durch Beschuss mit Bleimunition entstehen kann, wäre mit Antibiotika und Kortison zu behandeln gewesen.  Ilka Reinhardt vom LUPUS-Institut  wurde in einem Interview mit MDR SACHSEN so zitiert: „Generell sind wir sehr erleichtert, dass dieses Tier nun entnommen wurde und wir den Menschen in der Region sagen können, dass sie keine Angst mehr haben müssen.“ Reinhardt betonte, dass der Abschuss so erfolgte, wie es der Managementplan vorsieht. „Wenn sich Wölfe so verhalten, dass das nicht tolerabel ist – und das ist in diesem Fall so gewesen – müssen sie zum legalen Abschuss freigegeben werden.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN heisst es vom Umweltministerium, dass nach Tabelle 8.5 im Wolfsmanagementplan gestattet sei, dass ein Wolf entnommen werden kann. Wir widersprechen: Unter Punkt 8.5 ist aufgeführt, dass hier ebenfalls nur nach Besenderung und Vergrämung eine „Entnahme“ infrage kommt, und das auch nur bei einem Wolf, der nachweislich angefüttert wurde. Dies ist bei Zottel unstrittig nicht der Fall.

Außerdem fragen wir uns, was genau an diesem Jungwolf besonders angsteinflößend gewesen sein soll? Sollten nicht gerade die Mitarbeiter von LUPUS und dem Kontaktbüro die Bevölkerung aufklären, statt sich an Panikmache zu beteiligen bzw. Angst zu schüren?

Eine Jägerzeitung hatte dem Jungwolf aus Polen sogar unterstellt, dass er dafür verantwortlich gewesen sein sollte, dass ein wildernder Jagdhund durch einen Wolf zu Tode kam. Eine Pressemitteilung des Kontaktbüros Sachsen von heute widerlegt diese These ganz klar. Es war ein Rüde aus einen anderen Rudel. Sein Verhalten wird als normal beschrieben. Es ist auch normal, dass herumstreunende Hunde von Wölfen als Beute gesehen werden können. Warum stellt dies aber für den einen Wolf das Todesurteil dar und für den anderen nicht? Zumal es nicht einmal gesichert ist, dass Zottel der Verursacher bei Weißkeißel war.

Der Fall Zottel sorgt weiter für Unmut in den sozialen Netzwerken. So schreibt ein User, zu den Aktionen des Kontaktbüros und des Landratsamtes:  „Die geben sogar die, für jeden so wichtige, 112 Nummer zur Meldung von Wolfssichtungen frei…es ist unfassbar wie tief das Rotkäppchensyndrom dort verwurzelt ist. Ich sehe schon die Schlagzeile: „Wolf war Schuld an zu später Hilfe“ …zu einem schweren Unfall auf der Autobahn konnten die Rettungskräfte erst verspätet ausrücken – die Notfallrufnummer 112 war durch Wolfssichtungsmeldungen überlastet.“

Unsere Petition www.change.org/zottel ist weiterhin offen. Wir fordern Landratsamt, Umweltamt und die Mitarbeiter des Kontaktbüros sowie LUPUS auf, den Fall Zottel lückenlos aufzuklären und wir protestieren gegen die bisherige Informationspolitik. Eine Abschussgenehmigung wurde nicht veröffentlich, ebenso gab es keinerlei Informationen zum Hintergrund. Das Gutachten, aus dem zitiert wurde, ist nicht veröffentlich, ebenso gibt es keinerlei Beweise darüber, dass Wolf Zottel tatsächlich Kaninchen oder Katzen gefressen hat, wie behauptet. Nach unseren Recherchen beruhen diese Anschuldigungen rein auf Hörensagen. Wir erstatteten bereits Anzeige gegen den unbekannten Schützen, den Landrat und den Umweltminister. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/02/pressemitteilung-wolfsschutz-deutschland-erstellt-anzeige-gegen-landrat-umweltminister-und-unbekannten-schuetzen/

Quellen:

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/459-untersuchungsbefund-des-entnommenen-wolfes-liegt-vor

 

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852594&waid=392&modul_id=34&record_id=92696

 

https://www.mdr.de/sachsen/befund-wolfsabschuss-sachsen-100.html

 

https://www.jagderleben.de/news/jagdhund-wolf-getoetet

 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12030&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/460-jagdhund-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-von-einem-wolf-getoetet

 

 

 

Artikelempfehlung der Woche: Es geht auch sachlich und fundiert!

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,

die Durchsicht des täglichen Pressespiegels macht schon lange kein Vergnügen mehr. Gerade, wenn fast nur noch schlecht recherchierte und tendenziöse Artikel über Wölfe erscheinen. Dieser Artikel ist so wohltuend anders, dass wir ihn heute gerne empfehlen wollen.  Großes Kompliment an Barbara Schuster von den Nordbayerischen Nachrichten. Sie erzählt spannend und unaufgeregt vom Leben des Wanderschäfers Markus Schreiner, der den Wolf nicht als einen Feind sieht.

Total unglaubwürdig! Faktencheck Artikel in der MAZ: Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert

Unsere Mitarbeiter Manuel R.  und Rüdiger S. haben die Sachlage im brandenburgischen Kleinstädtchen Steinberg überprüft. 

 

Rüdiger S: „Die Gegend ist wie geschaffen für durchziehende und territoriale Wölfe! Die Gemarkung Sternberg hat nur eine durch den Ort führende Straße ansonsten ist da rund herum nur Wald und die A2. Bis zum nächsten Ort sind es jeweils um die 4 Kilometer! Der Ort Steinberg liegt in einem Wolfseck , d.h. nördlich(ungefähr 20km Klietzer Rudel), östlich( ca 20 km Entfernung) Lehniner Rudel, westlich( ca. 10 km) Görzker Rudel und westlich( ca.15 km ) Altengrabower Rudel! Es ist aus meiner Sicht also nicht verwunderlich das hier in einem so dicht getränktem Gebiet Wölfe durch ziehen.“

Die Bewohner dort sollten also auch reichlich Erfahrung mit dem Schutz ihrer Weidetiere haben. Leider bot sich uns ein komplett gegenteiliges Bild. 

Nach dem Artikel in der  „Märkischen Allgemeinen“ am 13. Februar dieses Jahres  unter der Überschrift „Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert“ ergeben sich noch immer einige ungeklärte Fragen.  Ob es nun ein Wolf war, oder nicht wird sich dabei nie klären, da die Hundebesitzerin eine kostenlose DNA-Überprüfung verweigerte.  Wir haben uns vor Ort einmal umgeschaut und uns die Gegebenheiten vor Ort genau betrachtet.

Angeblich soll die 13-jährige Terrierhündin von einem Wolf in dem Örtchen Steinberg bei Ziesar angegriffen und durch einen Gitterzaun hindurch verletzt worden sein. Dem Tier hatte die Hälfte des Vorderlaufs gefehlt.

In einer Tierklinik wurde empfohlen, den Vorderlauf zu amputieren, um das Leben der Hündin zu retten. Die Hundehalterin wollte die 13-jährige Hündin allerdings nicht, so O-Ton, als Krüppel behalten und ließ sie einschläfern. Fakt ist: Ein Wolf als Verursacher  konnte gar nicht bewiesen werden, da die Hundebesitzern – wie oben schon erwähnt – keine DNA-Untersuchung zuließ, obwohl dies kostenlos gewesen wäre.  Genproben von der Wunde am Vorderlauf oder den Fellresten am Gartenzaun sind nicht vorzeigbar. Ebenso wenig die Reste des Vorderlauf.

Nicht einmal zehn Meter entfernt vom Haus – hatte niemand etwas gehört?– steht auf Betonankern ein Stabgitterzaun. Die Zwischenabstände der Stabgitter weisen großzügig gemessen knapp 4,5 cm aus. Die anatomischen Gebissmaße eines Wolfs haben einen Abstand zwischen den  Fangzähnen von 4,5 cm. Dazu links, rechts je ein cm für Muskeln, Sehnen, Haut, Fell, womit der Wolfsfang wenigstens 6,5 cm breit ist. Somit würde der Maulfang eines Wolfs  weder direkt, noch  waagerecht  durch diese Stabgitter passen. Hochkant ginge dies eventuell , doch dann würde der Fang zum Biss nicht mehr möglich sein. Es ist zwar möglich, dass ein kleiner Jagdterrier die Pfote durch das Gitter stecken würde. Dennoch ist die These, dass der Wolf dort die Pfote abgebissen haben soll, äußerst unwahrscheinlich. Hat der Hund sich evtl. vielmehr bei der Baujagd verletzt oder ist in ein Tellereisen geraten? Auch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum der Hund eingeschläfert werden sollte. Schließlich leben sehr viele Hunde und Katzen ohne Probleme auf drei Beinen. 

Bleibt die Frage: Hat sich der Reporter, der diesen Bericht in der „MAZ“ schrieb, diesen Zaun einmal genauer angeschaut? Davon ist in dem Bericht jedenfalls nichts zu lesen.

Merkwürdig und unverständlich erscheint es, dass laut diesem Bericht ein kleiner „Familienhund“  zu dieser Jahreszeit und im „Belagerungsgebiet von Wölfen“ nachts draußen allein verbringen muss. Sollte er einen Wolf erschrecken, vergrämen oder gar verjagen?

Vom aufgeräumten Örtchen  Ziesar um die Ecke durch Steinberg stellt sich der Eindruck vom Vergessen ein. Hier wohnt auch der Amtsdirektor von Ziesar, Norbert Bartels, der die Situation in Steinberg mit einem „Belagerungszustand“ verglicht. Die ordentlich gereihten Häuser, mitten im Ort ein Kinder-,Spiel- und Freizeitplatz, etwas außerhalb ein hergerichteter Badeteich  zeugen von Beschaulichkeit. 

 

Vom Dorf weg reiht sich Weidefläche an Weidefläche, mit größeren Tierbeständen in der Nähe, weiter draußen einzelne Tiere. Die Umzäunungen der Weiden wurde offenbar im letzten Jahrhundert eingerichtet. Die meisten sind  verfallen, verrostet, beschädigt, durchwuchert, da oder dort vielleicht hüfthoch ein verrosteter Draht, nirgendwo Stromfluss, die Zugänge offen oder oft ist nur ein Querbalken vorhanden. Sind das die Paradebeispiel für die „gute, fachliche Praxis der Einzäunung von Weidetieren“ gemäß Standard vom Bauernverband? Dazwischen eine kleinere Fläche mit Mutterkühen und Kälbern, die  derart zugemüllt ist, dass im Falle eines Ausweichens die Tiere sich die Läufe brechen würden. Auf den Bildern wird deutlich, warum es dort zu Rissen von Kälbern kommen kann, ganz gleich ob von wildernden Hunden, oder von anderen Beutegreifern wie Wölfen, verursacht. Der Zaun ist dermaßen mangelhaft, dass die Kälbchen unten durchschlüpfen können. Außerhalb der Umzäunung könnten sie nicht mehr von der Herde beschützt und verteidigt werden. 

Aus Gesprächen mit Ortskundigen stellten sich aber noch ganz andere Wahrnehmungen ein. Die Bauern würden sich hauptsächlich  fürs Geld verdienen interessieren. Bei einem Riss, ohne dass die Tiere zuvor ausreichenden Schutz genossen, zahlt aber der Staat nicht. Andererseits werden Gelder zur Förderung in Brandenburg vielfach nicht abgerufen von den Weidetierhaltern. Erzählt wurde uns auch von privat gehaltenen Wolfshunden, die für Filmaufnahmen trainiert sein sollen, sich aber öfter von selbst auf die Pfoten in die Umgebung machen… „weshalb beinah jede Nacht „Wölfe“ in die aufgestellte Fotofalle tappen“. Ein vereinbarter Termin mit einem Wolfsberater zur Erfassung des „Wolfsangriffs“ auf die Terrierhündin endete bedrohlich. Eine aufgelaufene Dorfcrew verhinderte dies, die Hundehalterin erschien nicht, die Reste der Hundepfote blieben „verschollen“. Belegbilder aus Fotofallen im dörflichen Umfeld bleiben privat unter Verschluss. Warum wohl? Hier geht es zum Artikel: http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Wolf-greift-eingezaeunten-Hund-an-Tier-muss-eingeschlaefert-werden

Doch nicht nur die MAZ setzte auf tendenziöse Berichterstattung, weitere Medien übernahmen mutmaßlich den Fall,  ohne selber recherchiert zu haben:

https://www.facebook.com/mozde/posts/er-ist-und-bleibt-ein/1789290824438446/

https://www.maennersache.de/dorf-angst-wolf-beisst-huendin-pfote-ab-5235.html

https://www.nordkurier.de/brandenburg/dorf-lebt-in-angst-vor-woelfen-1631264202.html

 

Wolfsschutz Deutschland fordert Verbot sinnloser Fuchsjagd und grausamer Jagdmethoden – Petition bitte unterschreiben!

Tier- und Naturschutzorganisationen fordern Verbot sinnloser Fuchsjagd und grausamer Jagdmethoden

 

Im Rahmen der Fuchsjagd kommen Praktiken zum Einsatz, die das Tierschutzgesetz eigentlich verbietet. Besonders grausam geht es bei der Baujagd und der Bauhundeausbildung an lebenden Füchsen zu. Doch der Widerstand wächst: Etwa 50 Organisationen aus dem Natur- und Tierschutzbereich sind bereits Teil des “Aktionsbündnisses Fuchs“ und fordern gemeinsam ein Verbot der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen völlig sinnlosen Fuchsjagd.

In diesen Tagen suchen Füchse vermehrt Schutz und Ruhe im Bau. Sie bereiten sich auf die Geburt ihrer Nachkommen vor, die in seltenen Fällen bereits im Januar stattfindet. Diese Verletzlichkeit nutzen Jäger bei der Baujagd gezielt aus und lassen Rückzugsorte zu Todesfallen werden: „Wer zum ersten Mal erfährt und sieht, was Baujagd bedeutet, ist völlig erschüttert. Die Erbarmungslosigkeit und Brutalität, mit der Füchsen dabei nachgestellt wird, lässt sich mit den Grundsätzen von Moral, Ethik und Tierschutz nicht vereinbaren.“ so Heidrun Heidtke, Mitinitiatorin der bundesweit agierenden Initiative „Aktionsbündnis Fuchs“. Etwa 50 Organisationen haben sich bereits dem Bündnis angeschlossen, welches sich für den Schutz der Füchse einsetzt.

 Die ganzjährige Schonung von Füchsen ist  ein Erfolgsmodell, wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten zeigen.

Baujagd – eine der grausamsten Jagdarten
Bei der Baujagd hat ein sogenannter Erd- oder Bauhund die Aufgabe, den Fuchs aus seinem Bau zu treiben. Der Fuchs ist chancenlos: Flieht er, wird er von den draußen wartenden Jägern er- oder angeschossen. Bleibt er im Bau, muss er sich dem Hund stellen. Oft kommt es dabei zu Beißereien, bei denen Hund und Fuchs sowie ggf. bereits vorhandene Welpen schwer verletzt oder getötet werden. Geben weder Hund noch Fuchs nach, graben die Jäger den Bau auf. Schließlich wird der Fuchs erschossen, erschlagen oder von Jagdhunden zerfetzt. Die Baujagd ist damit zweifellos eine der grausamsten Jagdarten. Gemäß zweier Schweizer Gutachten stellt die Baujagd im rechtlichen bzw. verhaltensbiologischen Sinne eine Tierquälerei dar, weswegen sie etwa im Kanton Thurgau bereits verboten wurde. Zur Baujagdt gibt es eine Petition. Bitte unterschreiben und teilen http://openpetition.de/!hgjlb

Ohne Rücksicht auf Verluste: Der Bauhund im Einsatz
Verletzungen des Bauhundes sind für Jäger offenbar so „normal“, dass sie empfehlen, ein ganzes Arsenal an Utensilien zur Notfallversorgung mitzuführen. Zuweilen bleibt der Hund jedoch im Bau stecken oder wird verschüttet und stirbt den langsamen Erstickungstod. All das wird billigend in Kauf genommen. Des Menschen bester Freund wird als Werkzeug in einem sinnlosen Kampf missbraucht.

Kaum bekannt ist auch, dass diese Hunde speziell für die Baujagd an lebenden Füchsen abgerichtet werden. In sogenannten Schliefenanlagen werden Füchse dazu in einem künstlichen Tunnelsystem immer wieder der Verfolgung eines Hundes ausgesetzt und müssen dabei Todesängste erleiden.

Verbot der Fuchsjagd ist überfällig
Gemäß §3 des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Hunde auf andere Tiere zu hetzen oder an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Dennoch wird genau das im Rahmen der Fuchsjagd legalisiert und tausendfach praktiziert. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, ist die Fuchsjagd insgesamt als sinnlos und sogar kontraproduktiv zu bewerten, weil Verluste durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung aus anderen Gebieten rasch kompensiert werden. Die ganzjährige Schonung von Füchsen ist hingegen ein Erfolgsmodell, wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten zeigen. Da es für die Fuchsjagd keinen vernünftigen Grund gibt, kann es auch für das bei Baujagd und Bauhundeausbildung verursachte Leid absolut keine Rechtfertigung geben.

Das Aktionsbündnis Fuchs, zu dem auch Wolfsschutz Deutschland gehört,  fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, diesem barbarischen Treiben ein Ende zu setzen: Tierschutzwidrige Praktiken dürfen nicht für eine sinnlose Jagdausübung legalisiert werden. Ein Verbot der Fuchsjagd ist lange überfällig.

Wenn Schauspieler Publicity brauchen, darf´s auch der Wolf sein

Huch, ein Wolf! Nein, natürlich kein Wolf, das sieht man auch, wenn man genauer hinschaut. Das ist unser Tschechoslowakischer Wolfshund Anori und ich.

Hilfe! Wir haben Aliens in Deutschland, die uns auf Schritt und Tritt verfolgen! Sie nennen sich Wölfe, streifen einfach in der Gegend umher und fühlen sich vor allem im Wald pudelwohl. Ja, sie haben sogar Hunger und durchstreifen dabei  auch Gegenden, die von Schafen und Ziegen bevölkert sind, die entweder gar nicht, oder nur  sehr schlecht  vor ihnen geschützt werden. Wenn eines dieser Aliens auftaucht, ist garantiert irgendein Landwirt oder Spaziergänger vor Ort, der es filmt oder Fotos von ihm macht und dann ins Internet stellt. Soziale Netzwerke sind für solche Videos und Fotos sehr empfänglich, natürlich auch die Tageszeitungen. Gäbe es die Sozialen Netzwerke und medienbesessene Menschen nicht,  würde die Welt wahrscheinlich gar nicht wissen, dass es Wölfe gibt! Dabei scheint es unerheblich zu sein, ob es tatsächlich ein Wolf ist, der jemanden den Weg gekreuzt hat, oder ein Wolfshund. Aber das spielt ja bei solchen Leuten keine Rolle. Sie wollen einfach nur auffallen und von sich reden machen. Wie sonst kämen sie denn auch in die Medien?

Ach ja, zum Thema auffallen. Das haben jetzt auch Schauspieler für sich entdeckt, die wieder mal etwas Publicity benötigen, weil sie momentan nicht so gefragt sind. Ein gewisser Marten Krebs (36), der aus der Altmark stammen soll und  Schauspieler ist (wer ist bitte Marten Krebs???) und  in Berlin lebt hat auf seinem „Heimaturlaub“  – klingt als ob er beim Militär beschäftigt ist –  bei Stendal in Sachsen-Anhalt auch so eine unheimliche Begegnung der dritten Art. Dieser Mann, den ich mal als E-Promi bezeichnen würde, hat sich bei der Bild-Zeitung gemeldet und seine tolle Geschichte erzählt. Ihm seien beim Joggen zwei Wölfe begegnet. Nein, gefressen haben sie ihn nicht, sonst hätte er das der Bild-Zeitung ja nicht berichten können, aber diese Wölfe haben ihn „begleitet„. Dass es keine Hunde waren, sei ihm sofort bewusst gewesen.  Ein genauerer Blick habe ihm dann verraten, dass zwei Wölfe – ein Ausgewachsener und ein Jungtier – ihn verfolgten. So Herr Krebs, nur zur Aufklärung: Wie wollen Sie ein erwachsenes Tier und ein Jungtier erkannt haben? Wölfe bekommen nur ein Mal im Jahr Junge. Nämlich im Frühjahr. Die Welpen aus dem Frühjahr sind genauso groß wie ihre Eltern. Und die neuen Welpen verlassen erst nach sechs bis acht Wochen den Bau. Und: Wenn es ein, oder zwei Jungwölfe gewesen waren, dann müssten sie die gleich Größe haben. Hatten sie das? Nein, zumindest, was Ihre Aussage betrifft. Die beiden waren ja angeblich unterschiedlich groß! Allerdings bleibt natürlich die wissenschaftliche Frage, ob es Zwergenwölfe gibt…

Herr Krebs scheint ein Experten zu sein. Aber selbst wenn es zwei Wölfe gewesen sind, der Schauspieler hat gut reagiert und nicht einmal Angst gehabt, wird er in der Bild zitiert:  „Ich schrie und machte mich groß, da haben sie sich schließlich getrollt“.“ Bravo! Alles richtig gemacht, Herr Krebs! Aber beruhigt sei er nicht, denn vergangene Woche sei ihm schon ein Wolf vors Auto gerannt. Ja, lieber Herr Krebs, das kann passieren, denn die unerfahrenen Jungwölfe sind wieder unterwegs und suchen sich eine eigene Bude. Hier können Sie etwas darüber erfahren: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/11/achtung-teenager-sucht-erste-eigene-bude-2/

Apropos Medien:  Die waren früher mal ganz anders. Ja, ich kann mich noch gut daran erinnern, schließlich habe ich den Beruf des Redakteurs einmal gelernt, war viele Jahre Redakteur bei Tageszeitungen und habe von meinem Volontärsvater  immer gesagt bekommen, dass man ausgeglichen berichten muss, also jede Seite anhören und sie ihre Meinung sagen lassen muss, vor allem wenn es um kontroverse Themen geht.  Das hat sich völlig geändert, ich weiß auch gar nicht, ob es überhaupt noch diese „Volontärsväter“ oder „Volontärsmütter“ gibt, die Menschen, die Journalisten werden wollen, beibringen, wie man berichtet und schreibt und auf was man achten muss, damit die Berichterstattung objektiv ist.  Wahrscheinlich bin ich da altmodisch. Ich kann es aber einfach nicht leiden, wenn  Berichte – egal über welches Thema – tendenziös sind und sogar keine andere Meinung dulden. Bin mal gespannt, welcher Schauspieler, oder welche Schauspielerin als nächstes von Wölfen gestört wird…

Volker Vogel

Achtung: Teenager sucht erste eigene Bude!

Die Jungwolfwandersaison hat begonnen. Bitte gerade jetzt mit Vorsicht und Bedacht Auto fahren. 

 

Viele Menschen sind nur im Herbst, wenn die Tage kürzer werden, darauf vorbereitet, langsamer und vorsichtiger zu fahren. Nicht nur das fallende Laub macht die Straßen gefährlich, auch Wildtiere, die urplötzlich die Straße überqueren, können Unfälle verursachen. Doch kaum jemand ist darauf eingestellt, gerade jetzt im Hoch- und Spätwinter, wenn die Tage wieder länger werden, noch einmal mit Wildwechsel zu rechnen. Dabei beginnt gerade jetzt eine ganz besondere Zeit im Wolfsjahr. Die Paarungszeit steht kurz bevor und die Jungwölfe verlassen ihr Rudel, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Dabei geraten sie leicht in große Gefahr, überfahren oder Opfer von illegaler Tötung zu werden.

Einer der faszinierendsten Beutegreifer ist seit knapp 20 Jahren nach Deutschland zurückgekehrt. Unsere wildreichen Wälder bieten ihm viel Nahrung und er kommt sehr gut in unserer Kulturlandschaft zurecht.  Wölfe leben, wie wir Menschen auch, in Familienverbänden. Mutter und Vater bleiben zusammen. Sie besetzen ein Revier, dass sie gegen andere Wölfe verteidigen. Wenn die Lebensbedingungen dort gut sind, erwarten sie Nachwuchs, der im Frühjahr auf die Welt kommt. Oft helfen die einjährigen Welpen noch bei der Aufzucht der Welpen mit. So wie der Wolf Pumpak aus dem polnischen Ruszow-Rudel, der hier, wie im Video zu sehen, im Alter von einem Jahr seine Geschwister sittet, während die Mutter auf Jagd ist. Die zweijährigen Jungtiere sind zu diesem Zeitpunkt schon abgewandert.

Ganz Deutschland ist Wolfserwartungsland. Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt und er darf nicht abgeschossen werden. Bei uns leben inzwischen um die 500 Wölfe. Platz wäre leicht für das Vierfache. Seit Anfang des Jahres (Quelle: DBB-Wolf) sind bereits neun Wölfe überfahren worden. Bitte fahren Sie deshalb gerade jetzt besonders vorsichtig. Da Jungtiere leicht 70 Kilometer pro Tag zurücklegen, kann jetzt praktisch überall ein Wolf auftauchen. Besondere Vorsicht beim Fahren ist in der Oberlausitz und allen anderen neuen Bundesländern und in Norddeutschland geboten.

Wolfsteenager sind im Verhalten vergleichbar mit menschlichen Teenagern. Sie sind unerfahren, gehen Risiken ein. Sie sind neugierig und neigen zur Selbstüberschätzung. Sie sind genauso groß wie ihre Eltern, aber im Gegensatz zu einem erfahrenen Altwolf lassen sie sich auf ihren Wanderungen blicken. So ist es völlig normal, dass ein solches Jungtier auch mal durch Ortschaften streift, oder Feldwege und Radwege benutzt. Schließlich kommt ein Wolf dort schneller voran, als im Gelände. Sein Ziel ist es, ein für ihn geeignetes Revier zu finden.

Oft werden Filme, die Landwirte von Traktoren aus machen, in soziale Netzwerke gestellt. Sie sollen beweisen, dass Wölfe die Scheu verloren hätten. Doch dies stimmt ganz und gar nicht. Die Jungtiere kennen Traktoren und Fahrzeuge. Sie erkennen allerdings nicht sofort, dass sich ein Mensch darin befindet. Bitte niemals solche Filme in sozialen Netzwerken teilen. Sie landen garantiert auf Wolfshasserseiten. Dort werden Lügengeschichten verbreitet. Oder Onlineausgaben von Tageszeitungen bringen diese Filme, übertitelt mit reißerischen Überschriften, die nichts anderes als Panik schüren sollen.

Wer einem Jungwolf  begegnet, der sollte sich bewusst machen, dass ihm in diesem Moment ein ganz wunderbares Naturerlebnis geschenkt worden ist. Es ist möglich, dass das Jungtier nicht gleich flüchtet, sondern neugierig schaut. Wem diese Situation unangenehm wird, kann sich großmachen, laut sprechen und gegebenenfalls mit einem Stock nach dem Tier werfen. Bitte keine Filme oder Fotos von einer solchen Begegnung ins Netz stellen. Schon gar nicht mit Ortsangaben. Niemals einem Jungtier etwas zum Fressen zuwerfen. Es könnte diesem Tier zum Verhängnis werden, mit Menschen positive Erinnerungen zu verbinden. Denn in Deutschland herrscht noch immer das „Rotkäppchensyndrom“. Dabei stehen wir Menschen ganz und gar nicht auf dem Speiseplan von Wölfen. Sie ernähren sich zu über 90 Prozent von Wild. Natürlich verschmähen sie auch Schafe nicht, wenn sie ihnen ungeschützt auf dem Silbertablett serviert werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten Weidetiere zu schützen. Entschädigungszahlungen gibt es ebenfalls.

Jeder kann mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit klugem, medienreflektiertem Handeln dazu beitragen, dass ein Jungwolf auch das Erwachsenenalter erreichen kann.

Liebe SPD – Wir möchten Sie an Ihre Wahlaussage erinnern! – Offener Brief

Offener Brief an:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

Der SPD-Parteivorstand,

vertreten durch den Generalsekretär Lars Klingbeil

Wilhelmstraße 141

10963 Berlin

Fon: 030 – 25991 – 500

Fax 030 – 25991 – 375

parteivorstand[at]spd.de

 

Lieber Herr Klingbeil,

wir sind sehr erstaunt darüber, dass die Tagesschau gestern meldete, dass die CDU und die SPD in den Verhandlungen zur Groko sich darüber geeinigt hätten, dass unsere Wölfe in Deutschland in Zukunft „dezimiert“ werden sollten. Dabei meldeten das BfN Anfang des Jahres, dass der Erhaltungszustand des Wolfes nicht erreicht worden sei. Abgesehen davon, dass Abschüsse gegen geltendes EU-Recht verstoßen und Deutschland damit in Konsequenz mit Strafen zu rechnen hätte, widerspricht diese Meldung Ihren eigenen Aussagen vor der Bundestagswahl. Erinnern Sie sich? Wir hatten Ihre Partei vor der Bundestagswahl gefragt, wie die Position der SPD zum Schutz der Wölfe in Deutschland ist.

Sie hatten uns folgendes geantwortet: “

„Wir begrüßen die natürliche Rückkehr des Wolfes. Der Wolf in Deutschland wird der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation zugerechnet, die zusammen mit den polnischen Exemplaren ca. 500 Tiere umfasst.

Wissenschaftliche Studien halten den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland für noch nicht erreicht. Er genießt daher besonderen Schutz nach der FFH-Richtlinie. Der Wolf wird in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) als streng geschützte Art eingestuft.  Wir begrüßen den strengen Schutzstatus für den Wolf und sehen keine Veranlassung, ihn zu ändern.“

Hier ist der Link dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/09/22/bundestagswahl-2017-antwort-der-spd-zu-unserer-anfrage-wie-sie-mit-dem-schutzstatus-der-woelfe-umgehen-wollen/

Sicherlich haben Sie viele Natur- und Wolfsfreunde beim Wort genommen und die SPD auch wegen dieser klaren Position gewählt. Wir möchten Sie noch einmal daran erinnern, dass es gar nicht gut wirkt, sich an Wahlaussagen nicht zu halten und appellieren an Sie, sich nicht zum Erfüllungshilfen von Lobbyinterressen zu machen, sondern zu Ihren Wurzeln zurückzukehren und wieder eine Partei FÜR die Menschen in Deutschland zu werden.

Mit den besten Grüßen

 

Brigitte Sommer

  1. Vorsitzende

Wolfsschutz Deutschland e. V. in Gründung

Pressemitteilung – Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Landrat, Umweltminister und unbekannten Schützen

Wolf in Sachsen wurde auf Anweisung der Behörden erschossen.

02.02.18 – Sachsen – Das Landratsamt Görlitz teilte heute Mittag auf seiner Homepage mit, dass ein als verhaltensauffällig eingestufter Wolf „entnommen“ worden sei. Dies heißt im Klartext nichts anderes als „getötet“, sagt die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer, die im Namen des Vereines in Gründung Anzeige gegen den Landrat des Landkreises Görlitz, Bernd Lange, den Umweltminister des Freistaates Sachsen, Thomas Schmidt sowie auch gegen den unbekannten Schützen erstattet hat.

„Es ist ganz klar nicht mit dem sächsischen Wolfsmanagementplan unter 5.4 vereinbar, einen Wolf ohne vorherige Vergrämung zu töten,“ erklärt Alexander Januszkiewicz. Der Diplom Biologe ist im Auftrag des Vereines im Gebiet der Oberlausitz für Forschung und Beobachtung zuständig. Weiterhin verstoße es ebenfalls gegen den Wolfsmanagementplan im Punkt 5.6. Deshalb kann auch Räude nicht als Grund für eine Tötung geltend gemacht werden. Weder habe das Landratsamt auf das Verlangen von weiteren Informationen, die die Mitarbeiter des Vereines angefordert hatten reagiert, noch auf eine Petition auf http://www.change.org/zottel  die mehr als zehntausend Menschen innerhalb von nur drei Tagen unterzeichnet hatten.

„Welchen Sinn machen Wolfsmanagementpläne, wenn sich verantwortliche Politiker einfach über Recht und Gesetz hinwegsetzen;“ fragt sich Sommer. Diese Frage stellten sich kurz nach der Bekanntgabe über die Tötung des Wolfes auch zahlreiche User von sozialen Netzwerden. So wollen sich viele Menschen Wolfsschutz Deutschland anschließen und ebenfalls eine Anzeige aufgeben. Der Wolf, den Menschen aus Polen liebevoll Zottel nannten, und der höchstwahrscheinlich auch aus einem polnischen Rudel stammt, hätte, wie es in Italien gängige Praxis ist, in einer Station mit Medikamenten behandelt werden können und danach wieder in die Freiheit entlassen werden können, so Januskiewics. Auch in Sachsen ist es nicht neu, kranke Wölfe zu behandeln. Im Falle eines Wolfs, der sich am Bein verletzt hatte, wurde dies vor ein paar Jahren erfolgreich umgesetzt.

Auch das Reißen eines Hundes stellt kein abnormales Verhalten bei einem Wolf dar. Zumal der Hund bei Weißkeißel, seine Hundehütte und seinen Platz nicht im eingezäunten Bereich des Gartens gehalten wurde, wie Mitarbeiter des Vereines vor Ort festgestellt hatten. Das tote Tier soll auch nicht beim Besitzer, sondern mindestens 300 Meter entfernt an einem Damm gefunden worden sein. Nachbarn berichteten, dass es sich um einen Streuner gehandelt hätte. Laut DNA-Ergebnis ist ein Wolf als Verursacher beweisen worden, nicht aber, dass es auch Wolf Zottel war. Am zweiten Hund hätte keine DNA-Ergebnis festgestellt werden können, hieß es auf unsere Anfrage.

Sommer: „Wir sind entsetzt über eine derartige Willkür und Mitleidslosigkeit. Sollte es nicht heißen: Im Zweifel für den Angeklagten?“