Erschießung Wolf Zottel – Veröffentlichung über Gutachten wirft noch mehr Fragen auf – Petition weiter offen
In einer Pressemitteilung auf der Homepage des Landratsamtes Görlitz heisst es lapidar, dass das vom Leibnitz-Institut bestellte Gutachten über die „Entnahme“ – im Klartext Erschießung – des Jungwolfes Zottel vom Leibnitz Institut in Berlin sei nun teilweise fertig. Das Gutachten bescheinige, dass der Wolf „fachgerecht getötet worden sei.“ Diese Ausdrucksweise finden wir respektlos und mehr als zynisch, geht es doch um ein Mitgeschöpf, dem man das Wertvollste geraubt hat, was es besaß: Sein Leben!
Hintergrund: Am 02.02.18 wurde der Wolf Zottel getötet. Zuvor sollte der Jungwolf aus dem polnischen Mymiarki-Rudel Ende Dezember 2017 zwei Hunde im Raum Weißkeißel und Krauschwitz getötet haben. Der eine Hund sei frei herumgelaufen, der andere wäre an einer Hundehütte festgebunden gewesen, hießt es vom Kontaktbüro. Wir waren in Weißkeißel vor Ort. Der betroffene Hund war zirka 200 Meter vom Haus des Halters aufgefunden worden. Die Hundehütte war nicht in einem umzäunten Bereich des Gartens untergebracht. Der Besitzer des Hundes verwickelte sich im Gespräch mit uns in Widersprüche. Nachbarn, die Hühner und Katzen hielten, klagten uns gegenüber über keinerlei Verlust ihrer Tiere. Der Bereich in Krauschwitz liegt keinesfalls in einer Ortschaftslage, sondern mitten im Wald Dass hier Wölfe oder andere Wildtiere auftauchen können, ist also alles andere als verwunderlich.
Siehe auch unser offener Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/
Ein DNA-Ergebnis gab es nach unseren Recherchen nur für den Vorfall in Weißkeißel. Dort sei der Wolf als Verursacher festgestellt worden, keinesfalls ist bis dato jedoch bewiesen, dass es damit auch Wolf Zottel war. Die Erschießung des Jungwolfs verstößt ganz klar gegen mindestens zwei Punkte (5.4 und 5.6) des sächsischen Wolfsmanagementplan. Räude reicht als Grund keinesfalls für eine Tötung aus, auch darf ein Wolf nach dem sächsischen Wolfsmanagementplan nicht ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen getötet werden. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist in Sachsen nicht einmal erreicht. Das unter strengem Schutz stehende Tier hätte also nach unserer Ansicht eingefangen und behandelt werden müssen, wie es auch schon bei einem Wolf, der sich am Bein verletzt hatte, gemacht worden war. Der Wolf konnte in die Freiheit zurück. Warum nicht Zottel?
Weiter wird aus dem Gutachten zitiert, dass Zottel an einer Dermatitis gelitten hätte, wie sie auch bei Räude beobachtet werden kann. Diese schwammige Erläuterung ist nicht anders zu verstehen, als dass anscheinend gar nicht sichergestellt ist, dass Zottel überhaupt unter Räude litt. Zudem wäre Räude behandelbar gewesen und auch eine Dermatitis, die beispielsweise durch Pilzinfektionen oder bakteriellen Infektionen oder auch durch Beschuss mit Bleimunition entstehen kann, wäre mit Antibiotika und Kortison zu behandeln gewesen. Ilka Reinhardt vom LUPUS-Institut wurde in einem Interview mit MDR SACHSEN so zitiert: „Generell sind wir sehr erleichtert, dass dieses Tier nun entnommen wurde und wir den Menschen in der Region sagen können, dass sie keine Angst mehr haben müssen.“ Reinhardt betonte, dass der Abschuss so erfolgte, wie es der Managementplan vorsieht. „Wenn sich Wölfe so verhalten, dass das nicht tolerabel ist – und das ist in diesem Fall so gewesen – müssen sie zum legalen Abschuss freigegeben werden.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN heisst es vom Umweltministerium, dass nach Tabelle 8.5 im Wolfsmanagementplan gestattet sei, dass ein Wolf entnommen werden kann. Wir widersprechen: Unter Punkt 8.5 ist aufgeführt, dass hier ebenfalls nur nach Besenderung und Vergrämung eine „Entnahme“ infrage kommt, und das auch nur bei einem Wolf, der nachweislich angefüttert wurde. Dies ist bei Zottel unstrittig nicht der Fall.
Außerdem fragen wir uns, was genau an diesem Jungwolf besonders angsteinflößend gewesen sein soll? Sollten nicht gerade die Mitarbeiter von LUPUS und dem Kontaktbüro die Bevölkerung aufklären, statt sich an Panikmache zu beteiligen bzw. Angst zu schüren?
Eine Jägerzeitung hatte dem Jungwolf aus Polen sogar unterstellt, dass er dafür verantwortlich gewesen sein sollte, dass ein wildernder Jagdhund durch einen Wolf zu Tode kam. Eine Pressemitteilung des Kontaktbüros Sachsen von heute widerlegt diese These ganz klar. Es war ein Rüde aus einen anderen Rudel. Sein Verhalten wird als normal beschrieben. Es ist auch normal, dass herumstreunende Hunde von Wölfen als Beute gesehen werden können. Warum stellt dies aber für den einen Wolf das Todesurteil dar und für den anderen nicht? Zumal es nicht einmal gesichert ist, dass Zottel der Verursacher bei Weißkeißel war.
Der Fall Zottel sorgt weiter für Unmut in den sozialen Netzwerken. So schreibt ein User, zu den Aktionen des Kontaktbüros und des Landratsamtes: „Die geben sogar die, für jeden so wichtige, 112 Nummer zur Meldung von Wolfssichtungen frei…es ist unfassbar wie tief das Rotkäppchensyndrom dort verwurzelt ist. Ich sehe schon die Schlagzeile: „Wolf war Schuld an zu später Hilfe“ …zu einem schweren Unfall auf der Autobahn konnten die Rettungskräfte erst verspätet ausrücken – die Notfallrufnummer 112 war durch Wolfssichtungsmeldungen überlastet.“
Unsere Petition www.change.org/zottel ist weiterhin offen. Wir fordern Landratsamt, Umweltamt und die Mitarbeiter des Kontaktbüros sowie LUPUS auf, den Fall Zottel lückenlos aufzuklären und wir protestieren gegen die bisherige Informationspolitik. Eine Abschussgenehmigung wurde nicht veröffentlich, ebenso gab es keinerlei Informationen zum Hintergrund. Das Gutachten, aus dem zitiert wurde, ist nicht veröffentlich, ebenso gibt es keinerlei Beweise darüber, dass Wolf Zottel tatsächlich Kaninchen oder Katzen gefressen hat, wie behauptet. Nach unseren Recherchen beruhen diese Anschuldigungen rein auf Hörensagen. Wir erstatteten bereits Anzeige gegen den unbekannten Schützen, den Landrat und den Umweltminister. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/02/pressemitteilung-wolfsschutz-deutschland-erstellt-anzeige-gegen-landrat-umweltminister-und-unbekannten-schuetzen/
Quellen:
https://www.mdr.de/sachsen/befund-wolfsabschuss-sachsen-100.html
https://www.jagderleben.de/news/jagdhund-wolf-getoetet