Minister Lies genehmigt erneut Abschuss von Wölfen aus dem Rodewaldrudel – wir protestieren vehement und rufen zum legalen Widerstand auf!

Heute heisst es in einer Presseinformation auf der Seite des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits am 17. Juli 2020 nach Maßgabe des Niedersächsischen Umweltministeriums die erneute Ausnahmegenehmigung zur Tötung des so genannten Rodewalder Rüden GW717m erteilt hätte. Erneut kommt damit der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies der Informationpflicht nicht nach, denn zwischen Schießgenehmigung und Information der Öffentlichkeit liegen sage und schreibe fünf Wochen. Jetzt soll sogar einfach in das Rudel hineingeschossen werden dürfen, bis angebliche Risse aufhören. Von der Verpflichtung der Weidetierhalter, ihre Tiere zu schützen, keine Rede. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert vehement. Weiterhin werden wir alle rechtlichen und legalen Mittel ausschöpfen, um diese Untat zu verhindern.

DNA an toten Pferden heisst noch lange nicht Verursacher Wolf

Notwendig wäre der erneute Schießbefehl angeblich, weil entgegen der günstigen Prognose im März 2020 weitere Rissvorfälle im Territorium des Rodewalder Rudels eingetreten wären. So sei am 24. Mai 2020 in Altenwahlingen (Landkreis Heidekreis) ein zwölf Monate altes Rind aus einer Herde mit sechs erwachsenen Tieren durch einen oder mehrere Wölfe getötet worden. Normalerweise gehört der Heidekreis nicht einmal zum Revier des Rodewalder Rudels. Der letzte Schadensfall hätte sich sich am 16. Juni 2020 im Landkreis Nienburg ereignet, bei dem angelblich Wölfe des Rodewalder Rudels zwei Pferde töteten und ein weiteres schwer verletzt haben sollten. In den von den Biss- und Fraßstellen genommenen Speichelproben wären jeweils DNA-Spuren mehrerer Tiere des Rudels nachgewiesen worden, von denen zumindest ein Tier männlich war. Das Rissbild würde aufgrund der daraus abzulesenden Jagdtechnik darauf schließen, dass der Leitrüde des Rudels beteiligt gewesen wäre. Wir berichteten über diesen Fall hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/06/30/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-nach-dem-tod-von-zwei-pferden-erneut-jagd-auf-das-rodewaldrudel-machen/

Politiker mit problematischen Lobbyverbindungen

Minister Olaf Lies wird dazu in der Pressemitteilung wie folgt zitert: „Leider hat sich damit die ursprüngliche Befürchtung bestätigt: Der Rodewalder Rüde reißt nicht nur weiter Rinder und Pferde, sondern hat inzwischen diese problematischen Jagdtechniken an sein Rudel weitergegeben. Wenn zumutbarer Herdenschutz von Wölfen überwunden wird, muss rechtzeitig reagiert werden – im Interesse einer artgerechten Weidetierhaltung, aber auch um die Akzeptanz für Wölfe bei uns zu erhalten.“

Die Lobbypolitik ihres Umweltministers kostete die Niedersächsischen Steuerzahler bereits mehrere Millionen Euro. In unserer Reportage aus dem Februar stellten wir bereis die Frage, wer diesen Umweltminister bremsen kann. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Die oben aufgeführten Fälle stehen erneut in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden weiteren Kosten dieser erneuten Wolfsjagd.

Einfach Wolf abballern, egal welchen, egal von wem?

Weiteres Zitat aus der Pressemittelung: „Die aktuelle Genehmigung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020. Zur Entnahme befugt sind geeignete Personen im gesetzlichen Sinne. Um die mit der Maßnahme betrauten Personen zu schützen, ist es geboten, weder deren Namen noch Details über den genauen Ablauf zu veröffentlichen. Für die Entnahme gelten die Bedingungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Solange das Individuum in der Landschaft nicht anhand besonderer, leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa besondere Fellzeichnung) zu bestimmen ist, kann eine Identifizierung über die Nähe zu bisherigen Rissereignissen erfolgen. Nach jeder Entnahme eines Wolfes muss abgewartet werden, ob im Territorium des Rodewalder Rudels die Nutztierrisse aufhören bzw. soweit möglich mittels genetischer Untersuchung ermittelt werden, ob tatsächlich GW717m entnommen wurde. Ist dies nicht der Fall und treten weitere Übergriffe auf, kann sukzessive jeweils ein weiteres Mitglied des Rudels bis zum Ausbleiben der Schäden bzw. zum Abschuss von GW717m entnommen werden. Die Entnahme einer sichtbar laktierenden Fähe ist auszuschließen.“

Abschuss mit allen legalen und rechtlichen Mitteln verhindern!

Diese Herangehensweise ist einfach ungeheuerlich und so weder mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, wegen dem sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland läuft – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/ – noch mit höherrangigem EU-Recht vereinbar. Auch bezweifeln wir sehr, dass Jäger und Polizisten sowie irgendwelche Privatpersonen wirklich Wölfe rechtssicher erschießen dürfen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden Anzeige erstatten, sollten ein oder mehrere Wölfe aus dem Rodewaldrudel zu Tode kommen.

Wir rufen unsere Vereinsmitglieder und weitere Wolfsfreunde auf, wie bereits im vergangenen Jahr, alle Maßnahmen im legalen Rahmen zu ergreifen. Der Vorstand von Wolfsschutz Deutschland e. V. sichert neuen Mitgliedern aus dem LK Nieburg sowie angrenzenen Kreis zu, inkognito zu bleiben. Wir rufen die anderen,  klagebefugten Verbände, dazu auf, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

 

Pressemittelung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/rodewalder-ruede-191768.html

Hier die aktuelle Rissliste für Niedersachsen

export(1)

 

Faktencheck NRW – Zaunzirkus: agiert Wölfin Gloria wie ein Springpferd?

Lange Zeit war es still um Wölfin Gloria (GW 954f) aus NRW. Nun ist sie wieder in den Schlagzeilen – gemeinsam mit ihrem Bruder (GW1587m). Diverse Risse werden den beiden Wölfen angelastet (der Nachweis muss natürlich erst einmal erbracht werden) mit dem Hinweis auf die  „angeblich“ immense Höhe der Zäune. Demonstriert werden soll hier anscheinend die angebliche enorme Sprungkraft der Wölfin, sowie die angebliche Weitergabe ihrer Fähigkeit an andere Wölfe. Dass ein wolfsabweisender Zaun weit mehr aufweisen muss, scheint bei den Weidetierhaltern am Niederrhein immer noch nicht angekommen zu sein.

Werden Risse vorsätzlich provoziert?

Fast gewinnt man den Eindruck, als sollten hier Risse provoziert werden!

Vor allem der folgende Hintergrund dürfte hier von Bedeutung sein: Einem Bezahlartikel der NRZ vom 03.08.2020 zufolge wurde am 15.07.2020 eine Klageschrift beim Verwaltungsgericht Düsseldorf  von eben jenem Schäfer eingereicht, dessen Antrag auf Abschuss der Niederrhein-Wölfin abgelehnt wurde.

Wolfsschutz Deutschland berichtete hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/07/01/nrw-antrag-auf-abschuss-abgelehnt-woelfin-gloria-von-wesel-darf-weiterleben/

Auch andere Tierhalter unterstützten diese Klage. Das erklärt aber lange noch nicht die Vorgehensweise dieses betreffenden Schäfers. Er bekam aktive Hilfe beim Zaunbau UND zusätzlich 150.000 Euro , die ihm für den Neubau eines Schafstalles zugesichert wurden. Noch erstaunlicher ist, dass es dort seitdem keinen neuen Riss mehr zu verzeichnen gab. Panikmache scheint in diesen Tagen jedenfalls bestens zu funktionieren – auch bei Wölfen. Die Protagonistin Gloria ist nach wie vor Zielscheibe einer angstbesetzten Bevölkerung, die ihr buchstäblich den Kampf angesagt hat. Fast könnte man vermuten, dass hier zu viel über den Tellerrand hinaus nach Niedersachsen geschielt wurde. Parallelen zu Olaf Lies und seiner Hetzjagd auf den Wolfsrüden Roddy á la Käpt’n Ahab und Moby Dick sind da unvermeidlich. Wir von Wolfsschutz Deutschland sind davon überzeugt, das Gloria weiterhin zum „Problemwolf“ hochstilisiert wird, um mit allen Mitteln eine Abschussverfügung durchzusetzen.

Laissez-faire Haltung statt Herdenschutz

Der saloppe Umgang mit der Zäunung einiger Weiden lässt durchaus die Frage aufkommen: Handelt es sich hierbei um ein abgekartetes Spiel? Wir waren wieder vor Ort unterwegs, und haben uns die  Gegebenheiten und Zauninstallationen genauer angesehen. Dabei stellten wir zum wiederholten Male Zaunmängel und Schwachstellen fest. In der Nacht vom 21. auf den 22. 07.2020 wurde über einen Riss in Schermbeck-Gartrop berichtet, es gab jedoch nur eine Meldung von Schermbeck online. Siehe hier: https://schermbeck-online.de/wolfsriss-in-gartrop/?fbclid=IwAR2tArlZ2EglfDlHV2OTKBghvTp1SN-NKy4ioFztwc_pUHT_IY7-cWO1PV

Eine Heidschnucke sollte gerissen und ein weiteres Schaf verletzt worden sein. Außerdem sei ein Lamm verschwunden, was allerdings kurze Zeit später wieder mit Bissspuren auftauchte. Nach Begutachtung des LANUV hat der Wolf den 1, 35 m Zaun nicht überwunden, sondern hätte versucht, die unterste Litze mit einem 20cm Abstand zum Boden zu unterkriechen. Mit 6000V sei dieser Zaun gesichert gewesen. Das LANUV bestätigte inzwischen, dass Gloria unter dem Zaun durchgekrochen wäre. Positiv zu bemerken ist in diesem Zusammenhang allerdings die Aussage von Jenny Gangelhoff, dass sie trotz des Schadens dagegen sei, dass die Wölfin abgeschossen werde. Hier der Link: https://rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/huenxe-woelfin-gloria-hat-schaf-am-elsenweg-gerissen_aid-52900815

Wir fanden folgende Zaunsituation vor:

Am 23.07.20 standen nur ca. 3- 4 Heidschnucken auf der Weide. Im oberen Bereich des Zauns ist eine Lücke erkennbar.

Einige Tage später ist die Lücke plötzlich mit einer quer gespannten gelben Litze behoben worden. Falls hier ein Wolf tatsächlich gesprungen sein sollte, hätte er also nicht 1,34 Meter „Überwunden“ sondern nur EINEN Meter.

Der Zaun wies eine Gesamthöhe von ca. 1.34 m auf.

Die oberste Litze zeigte zu diesem Zeitpunkt kaum Strom an, so das wir davon ausgehen können, dass höchstens  eine Spannung unter 2000V vorhanden war.

 

Außerdem bestand zwischen der oberen ersten und der zweiten Litze ein Abstand von ca. 34 cm. Am 29.07.2020 war dieser Zustand nachträglich behoben, und zwar durch eine gekreuzte Litzenverbindung.

Der Zaun wurde also offensichtlich nachgerüstet. Ebenso verhielt es sich auch mit dem Strom an der Zäunung. Erst am 05.08.20 konnten wir hier eine Spannung von 10000V messen. Man braucht sich also nicht wundern, dass der Wolf möglicherweise leichtes Spiel hatte unter diesem oben beschriebenen Zaun unten drunter zu kriechen! Im übrigen fand bei Familie Gangelhoff im vergangenen Jahr ebenfalls ein Heidschnuckenriss statt, auch darüber berichteten wir. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/18/faktencheck-zaunkontrolle-in-huenxe-nrw-heidschnucken-voellig-ungenuegend-geschuetzt/

Fall Dickmann

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 12.08.2020 bei J. Dickmann auf einer Weide an der Buschstrasse in Oberlohberg/Dinslaken. Zwei Texelschafe des Hobbytierhalters wurden getötet, sechs Schafe verletzt. Angeblich hätte die Wölfin Gloria einen 1,20 m Zaun übersprungen. Von anderen Schutzmaßnahmen ist nicht die Rede. Im Gegenteil, dieser Schäfer äußerte sich vor kurzem noch öffentlich, dass er keine Stromzufuhr mehr installieren würde, da die Wölfin ja sowieso die Zäune überspringt. Leider ist diese Aussage so nicht mehr lesbar und anscheinend wieder aus dem entsprechenden Presseartikel entfernt worden. Wir sind jedoch fündig geworden, und konnten dieses Zitat wieder herstellen: Auf der Weide stehen schon seit den 91-iger Jahren Schafe, berichtet der Schäfer. Einen Elektrozaun gäbe es nicht. „Der wäre genauso hoch gewesen wie der bestehende normale Zaun und da wäre der Wolf dann genau drüber gesprungen,“ sagt Dickmann. Vor einem Jahr hat Gloria schon eines seiner Schafe – allerdings von einer Weide in Hünxe – geholt. „Seitdem bin ich verschont geblieben.“

Das er daraus keinen Hehl macht, bestätigten uns Ortskundige. Der Zaun, den wir vorfanden, glich keinesfalls dem, was man als wolfsabweisend bezeichnen könnte:

Mit Pflanzen überwuchert und an vielen Stellen sogar eingedrückt.
Gebüsch als Einstiegshilfe.

 

Hier wird Hunden oder Wölfen sogar eine Übersteighilfe geboten.
Dieses „Tor“ ist nur 90 Zentimeter hoch.
Maroder Pfosten.

Zugewachsen, teilweise marode, mit herunterhängendem Maschendrahtgeflecht! 

Die Höhe betrug an einer Stelle etwa 1,26m,  an anderen Zaunstellen allerdings noch weniger. Die Schafe befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf der Wiese, auch das passiert immer wieder nach Rissmeldungen. Die Tiere werden sofort auf eine andere Weide gebracht. In diesem Fall sind sie vermutlich hinter einer anliegenden Schreinerei, deren vordere Wiese offen zugänglich ist, gebracht worden. Selbst wenn es die Herde eines anderen Weidetierhalters sein sollte, zeigt es doch wieder einmal deutlich die „Bemühungen“ zum Schutz ihrer Tiere.

Hier ist folgende Vermutung überhaupt nicht abwegig:

Wollen diese Halter dem Wolf die Tiere auf dem Präsentierteller servieren, um noch mehr Gelder zu kassieren?

Selbst große Naturschutzverbände empfehlen die Aufstallung der Weidetiere über Nacht bei unzureichender Zäunung bzw. ohne den Einsatz von HSH. Wie wir von Wolfsschutz Deutschland e. V., lehnen auch andere Verbände und einen Abschuss der Wölfin oder ihres Bruders rigoros ab.

So sah eine Weide am 17.08.2020 aus. Der Eingang ist so gut wie frei zugänglich. Siehe durchhängende Litze.

 

Eine andere Seite der gleichen Weide stand am 13.08.2020 komplett offen.

 

Ansicht dieser Weide vom 23.08.2020. Inzwischen ist sie mit einem Standard-Zaun, der genug Strom führt, aufgerüstet worden.

Fall  „alter Postweg“:

Als nächstes schauten wir uns auf dem alten Postweg in der Kirchheller Heide, Schermbeck, um. Der Schafhalter hatte am 15.08.2020 ein totes Schaf auf der Wiese vorgefunden. Auch hier geht man ganz „selbstverständlich“ davon aus, das der Wolf den 1,20m hohen Zaun überwunden habe. Die Zäunung bestand aus einem Knotengeflecht mit Stromlitze, allerdings sei dieser Zaun oben sowie unten eingewachsen. Hier der Link: https://schermbeck-online.de/update-fuenfter-wolfsriss-binnen-eines-monats/

https://schermbeck-online.de/binnen-einer-woche-der-dritte-wolfsriss-in-kirchhellen-schermbeck/?fbclid=IwAR0YkpB4Yw8z2UG2iAlizYqegmc7TvbFDT_TtoRwD4YlwEUKyI19YpD3YXM

Der  angeblich so „springfreudigen“ Gloria wird jetzt sogar unterstellt, sie hätte die Scheu vor den Menschen verloren, da die Risse häufig in der Nähe von Wohnbebauungen stattfänden. Ein DNA-Abgleich wird erst gar nicht mehr abgewartet!

Laut Vermutung des LANUV habe der Wolf aber allem Anschein nach versucht, den Zaun zu untergraben. Für uns stellt sich das ebenso dar. Ob die Stromzufuhr an der Zäunung kontinuierlich funktioniert, ist auf Grund der Bewachsung, die im Artikel erwähnt wird, ebenso fraglich. Viele Fragen bleiben angesichts dieser und anderer rasch aufeinanderfolgenden Rissmeldungen offen – auch für uns.

Ein Beispiel dafür ist ein Video aus einer Kamera der Familie Gangelhoff, zwei Wochen nach dem geschilderten Riss. Angeblich soll dort Gloria in die Fotofalle getappt sein.  Hier der Link: https://schermbeck-online.de/binnen-einer-woche-der-dritte-wolfsriss-in-kirchhellen-schermbeck/?fbclid=IwAR0YkpB4Yw8z2UG2iAlizYqegmc7TvbFDT_TtoRwD4YlwEUKyI19YpD3YXM

In der Meldung der RP vom 11.08.2020 ist allerdings von einem „großen, unerfahrenen Raubtier“ die Rede. Demnach kann es sich eindeutig nicht um die o.g. Wölfin handeln, da ihr ja eine Erfahrenheit in puncto Sprungtechnik immer wieder nachgesagt wird. https://rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/wolfsnachweis-nach-riss-in-gartrop-buehl-tier-wohl-weiter-dort-aktiv_aid-52705045?fbclid=IwAR0j58AUVzbHe5V35I5ZJQ5WRL_WwJ11K4w9nsCSJoqCvJ0h34Ll-WLpjO0

Es ist nahezu grotesk, das diese eine Wölfin weiterhin als Sündenbock herhalten muss.

 

Hier der Link zur Rissliste NRW: https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise?fbclid=IwAR3wBNI3IdNCtJKHwW4XhUIDarAR3qg62kL_zuNkJDBBUPKRZ8IvgyOfAmE

 

 

 

 

 

 

 

NRW – Jetzt ist es offiziell: weiteres Wolfsgebiet im Oberbergischen Land

Oberbergisches Land: Wolfsverdachtsgebiet wird Wolfsgebiet

20. August 2020

Aufgrund des Nachweises von Wolfs-Welpen in einem Waldgebiet bei Eitorf an der Grenze zu Rheinland-Pfalz wird das bisherige Wolfsverdachtsgebiet zum regulären Wolfsgebiet.

Nachdem aus dem Oberbergischen Land im Umfeld von Engelskirchen seit dem Frühjahr/Sommer 2019 mehrere Wolfsnachweise vorliegen (Bildmaterial aus Fotofallen und genetische Nachweise von Tierrissen) konnte jetzt, Mitte 2020 anhand bestätigter Video-Nachweise mehrerer Welpen eine ortstreue Wolfsfamilie bei Eitorf nahe der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz nachgewiesen werde

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt heute in einer Pressemitteilung mit:

Nachdem aus dem Oberbergischen Land im Umfeld von Engelskirchen seit dem Frühjahr/Sommer 2019 mehrere Wolfsnachweise vorliegen (Bildmaterial aus Fotofallen und genetische Nachweise von Tierrissen) konnte jetzt, Mitte 2020 anhand bestätigter Video-Nachweise mehrerer Welpen eine ortstreue Wolfsfamilie bei Eitorf nahe der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz nachgewiesen werden.

Gemäß den bundeseinheitlichen Standards gilt der Nachweis von Welpen als Nachweis eines Rudels und damit als Grundlage für die Ausweisung eines Wolfsgebiets. Vor diesem Hintergrund weist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen“ („Förderrichtlinien Wolf“) das „Wolfsgebiet Oberbergisches Land“ einschließlich einer umgebenden Pufferzone aus.

Das Wolfsgebiet Oberbergisches Land umfasst 754 Quadratkilometer und umfasst Teile des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises. Es entspricht damit in seiner Abgrenzung weitgehend dem bisherigen Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land. In die Abgrenzung des Wolfsgebietes Oberbergisches Land mit umgebender Pufferzone sind auch Gebiete der bereits ausgewiesenen Pufferzone um das Wolfsterritorium Stegskopf in Rheinland-Pfalz einbezogen worden. Im Süden grenzt das Wolfsgebiet an die Landesgrenze Rheinland-Pfalz an. Die Abgrenzungen hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.

Wie bisher können Förderanträge auf der Basis der Förderrichtlinien Wolf an die Bezirksregierung Köln gerichtet werden. Mit der Umwandlung des Wolfsverdachtsgebiets Oberbergisches Land in das Wolfsgebiet Oberbergisches Land ist jetzt auch die Förderung von Herdenschutzhunden möglich.

Eine genaue kartographische Darstellung des Wolfsgebiets Oberbergischen Land ist auf hier veröffentlicht.

Weiterführende Informationen zum Wolf in Nordrhein-Westfalen werden auf dem Wolfsportal www.wolf.nrw bereitgestellt, das Wolfsportal wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) aktuell gehalten.