Bundestagswahl 2017: Antwort der CDU/CSU zu unserer Anfrage, wie sie mit dem Schutzstatus der Wölfe umgehen wollen

 

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die CDU/CSU-Fraktion folgende Antwort übermittelt:

„CDU und CSU begrüßen die Rückkehr von Wildtieren, die lange Zeit in Deutschland nicht mehr vorkamen. Das gilt auch für den Wolf. Bei ihm besteht allerdings die Notwendigkeit,ein  konfliktfreies  Miteinander  in  unserem  dichtbesiedelten  Land  sicherzustellen  und Bevölkerung  wie  Weidetiere  zu  schützen.  CDU  und  CSU  begrüßen  ausdrücklich  die Bemühungen  der  Bundesländer  dazu. Unser  Ziel  ist, die  Aktivitäten  zwischen  Bund  und Ländern  abzustimmen  und  beispielsweise  Schutzmaßnahmen  und  Ausgleichsregelungen zu  harmonisieren  sowie  nationale  Monitoringstandards  zu  entwickeln.  Deshalb  hat  die Bundesregierung  bereits  im  Jahr  2016  ein  Dokumentations-  und  Beratungszentrum  des Bundes  eingerichtet,  das die  Rückkehr  des  Wolfs  aktiv  begleitet  und  die  Länder  in  ihrem Bemühen für ein konfliktfreies Miteinander unterstützt.

Damit  die Rückkehr des  Wolfs  nachhaltig  gelingt  und  sich  verträglich  gestaltet,  müssen Bund  und  Länder  auch gemeinsam  darüber  beraten,  wie ein  für  unsere  dicht  besiedelte Kulturlandschaft  verträgliches  Populationsmanagement  des  Wolfs  definiert  werden  kann und welche rechtlichen Regelungen dafür notwendig sind. Wir haben uns als CDU und CSU in  unserem  gemeinsamen  Regierungsprogramm  2017  bis  2021  darauf  verständigt,  den Schutzstatus von Tieren und Pflanzen im Lichte der Populationsentwicklung regelmäßig zu überprüfen  und  ggf.  anzupassen. Da  die  Wolfsbestände in  Deutschland  kontinuierlich  bis stark  anwachsen – es gibt  schon  über  50  Rudel – kann  man  unseres  Erachtens  bald  nicht mehr  von  einer  ungünstigen  Erhaltungssituation  sprechen.  Es  muss  konkret  definiert werden,  wann  ein  guter  Erhaltungszustand  beim  Wolf  vorliegt.  Dann  kann  entschieden werden,  ob  der Wolf  länger  eine  streng  geschützte  Art  nach der  FFH-Richtlinie  Anhang  4 bleiben  muss oder  als  eine  Art nach  der  FFH-Richtlinie Anhang  5 zu  betrachten  ist. Dabei muss  auch  die  Verbindung  der  heimischen  Wolfspopulation  zu  den  Nachbarpopulationen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden.“

Bundestagswahl 2017: Antwort der FDP zu unserer Anfrage, wie sie mit Schutzstatus der Wölfe umgehen will

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die Generalsekretärin der FDP, Nocola Beer, folgende Antwort übermittelt:

 

„Diese Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. 

Wenn Populationen vormals stark bedrohter Arten sich erholen beziehungsweise zurückkehren, gehört aus unserer Sicht auch der Schutzstatus auf den Prüfstand. Zum Schutz der Weidetierhaltung solte der Wolf analog zur Zuordnung des Luchses ohne Zuweisung einer Jagdzeit dem Wildtierartenkatalog nach § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden. Dies würde den Wolf einerseits dem Geltungsbereich der Hegeverpflichtung nach § 1 des Bundesjagdgesetzes zuordnen und andererseits ein engmaschiges Monitoring ermöglichen. Bei verhaltensauffälligen Problemtieren muss eine rasche und rechtssichere Entnahme im Sinne eines Hegeabschusses ermöglicht werden.

In der Europäischen Union wollen wir mit Blick auf die gestiegenen Populationen eine sachliche Debatte darüber in Gang setzen, wann Wolf und Luchs aus dem strengen Schutzregime des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entlassen und in ein flexibleres Management nach Anhang V überführt werden. Bei einem weiteren Wachstum der Wolfsbestände müssen Modelle wie regionale Obergrenzen oder eine Entnahmepflicht außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete geprüft werden. Wir fordern dies, um eine Bestandsregulierung im Sinne eines nachhaltigen Interessenausgleichs zwischen Menschen und Artenschutz zu erreichen. Bei Rissschäden gilt in Zukunft eine Beweislastumkehr. Die öffentliche Hand muss die Nichteinwirkung des Wolfes belegen. Ansonsten ist der betroffene Tierhalter zu entschädigen.“

 

Nazijargon: Herr Wotschikowsky spricht von möglicher „Endlösung“ für das Cuxhavener Rudel

Der Artikel in seiner ursprünglichen Version mit „Endlösung“.

 

Es ist schon erstaunlich, wie sich so mancher angeblicher „Wolfsschützer“, der so hoch gelobt wurde, plötzlich outet als einer, dem der Schutz der Wölfe in Deutschland doch nicht so wichtig ist. Ulrich Wotschikowsky hat den Bogen  in seinem Beitrag auf seiner Website überspannt. Sprachlich hat er den Knüppel aus dem Sack geholt und kräftig gegen Wölfe losgezogen.

Schon der Textinhalt deutet darauf hin, dass Herr Wotschikowsky kein echter Wolfsfreund sein kann, der den Schutz dieser Tiere verteidigt. Dass er in seinem Beitrag über den Tierfilmer Andreas Kieling herzieht, mag verständlich sein, schließlich hatte das ZDF nicht ihn, sondern Andreas Kieling eingeladen. Was Ulrich Wotschikowsky allerdings gegen Ende seines Beitrags schreibt, das hat uns schon stutzig gemacht. Er hat den Begriff Wölfe eindeutig mit Holocaust in Verbindung gebracht und üblen Nazijargon benutzt.

Zitat aus dem ursprünglichen Artikel: „Es wird nicht billig, aber man muss Farbe bekennen in Hannover. Noch ist es nicht so weit, dass man eine „Endlösung“ für das Cuxhavener Rudel in Erwägung ziehen muss – aber wenn sich bei nüchterner Überlegung herausstellt, dass es dort mit Wölfen nicht geht, dann muss auch die Frage erlaubt sein, ob man das Cuxhavener Rudel nicht besser eliminieren sollte.“

Der Beitrag wurde in den einschlägigen Sozialen Medien so gut wie nicht geteilt, obwohl Herr Wotschikowsky sonst ja immer gerne genommen wird. Vielleicht lag es auch daran, dass sich so mancher doch am Inhalt und an der Sprache störte, mit der Ulrich Wotschikowsky  sich da bedient hatte.

Irgendwann, nachdem wir diesen Artikel bei uns in der Wolfsschutzgruppe gepostet hatten, verschwand plötzlich die Formulierung von der „Endlösung“ in Wotschikowskys Artikel.  Natürlich haben wir auch einen Screenshot vom ursprünglichen Text gemacht, der eindeutig belegt, wie die erste Textfassung aussah (siehe Bild oben).

Da war die „Endlösung“ verschwunden.

 

Das war nicht die erste verbale Entgleisung von Herrn Wotschikowsky. Auf einer Infoveranstaltung zum Thema Wolfshybriden in Sachsen soll er geäußert haben, dass man diese Hybriden alle „euthanasieren müsste“.

Hier geht es übrigens zum geänderten Artikel von Herrn Wotschikowsky:

http://woelfeindeutschland.de/techtelmechtel-mit-dunja/

Zahlreiche Anzeigen wegen Wolfsabschuss in Brandenburg

Presseinformation

17. August 2017

„Die Resonanz erfreut uns“, kommentiert die Pressesprecherin des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ die vielen Strafanzeigen gegen Unbekannt, die bei der Landespolizei Brandenburg wegen des erschossenen Wolfs im Oder-Spree-Kreis eingegangen sind. Mittlerweile bittet die Polizei auf ihrem Bürgerportal im Internet auf weitere Anzeigen zu diesem Fall zu verzichten, da die Staatsanwaltschaft bereits ermittle. Demnach müssten eine Menge  Anzeigen gestellt worden sein. Eine genaue Anzahl konnte ein  Pressesprecher der Polizei auf Anfrage nicht nennen.

Der illegale Abschuss der Wölfin hatte bei den Wolfsfreunden für Entsetzen gesorgt.  Wie Pressesprecherin Sommer erklärte, sei dies bereits der zehnte dokumentierte illegale Abschuss eines Wolfes in Brandenburg und der 25. bundesweit. Die Dunkelziffer sei wahrscheinlich sogar drei- bis vierfach so hoch. Die zahlreichen Anzeigen kamen nach Einschätzung von Sommer auch durch eine Verknüpfung mit einer Petition zustande, die sich gegen den Abschusses des Wolfes Pumpak richtete. Knapp 100000 Befürworter dieser Petition hatte die Nachricht über die Strafanzeige des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ im Internet erreicht. Wie viele davon tatsächlich über das Bürgerportal der Landespolizei Brandenburg Anzeige erstatteten, lässt sich nur vermuten. Brigitte Sommer ist sich aber sicher: „Mit dieser großen Anzahl von Strafanzeigen wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, wir hoffen damit zu belegen, dass ein großes öffentliches Interesse besteht, diese Fälle aufzuklären.“

Sommer betonte in diesem Zusammenhang, dass es eben keine vorgefertigten „Formschreiben“ gewesen seien, die bei der Strafanzeige verwendet wurden, sondern, dass sich die Menschen vorher genau darüber informiert hätten, was sie tun. Die breite Öffentlichkeit und der bundesweit agierende Verein Wolfsschutz Deutschland wollten mit dieser Aktion auch ihren Unmut darüber ausdrücken, dass bislang keine Suche nach einem möglichen Straftäter erfolgreich verlaufen sei.

 

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei. Einfach auf den Link klicken.

PM Zahlreiche_Anzeigen_wegen_des_erschossenen_Wolfs_in_Brandenburg

Nach alternativen Fakten gibt es jetzt auch spekulative Fakten

Und wenn es demnächst ein Kind trifft?…

lautet eine reißerisch aufgemachte Subheadline über zwei mögliche Kälberrisse im Nordkurier. http://www.nordkurier.de/pasewalk/es-war-wohl-wieder-der-wolf-1429570008.html

Wir brauchen ein neues Un-Modewort, finden wir. Alternative Fakten hat es ja schon in die Top-Ten geschafft. Nun schlagen wir spekulative Fakten vor. Zum möglichen Riss haben wir beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Güstrow nachgefragt. Dort wurde bestätigt, dass der Wolf als Verursacher vom Gutachter als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Allerdings stehe der Befund von der Genetik noch aus.  Hier ein Zitat des Landesamtes zur reißerisch aufgemachten Subheadline:

Der Bezug zu einer in räumlicher Nähe liegenden Jugendbegegnungsstätte und möglichen Sicherheitsfragen ist dagegen völlig spekulativ. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass Wölfe „alles, was sich nachts im Wald bewegt, als Beute ansehen“ und damit auch keinen Grund, eine Gefährdung der menschlichen Sicherheit im Wolfsgebiet anzunehmen.

Was den Kälberriss selbst angeht, möchten wir an einen Fall bei einem Biolandwirt in Niedersachsen aus dem Frühjahr erinnern. Hier stellte sich der Wolf als Verursacher heraus. Allerdings waren die Zäune vor Ort so gestaltet, dass die Kälber unter dem Zaun hindurch sprangen und so von der Herde nicht verteidigt werden konnten. Liegt dieser Fall auch hier vor? Wir wissen es nicht, wundern uns aber darüber, dass die Tageszeitung gar nichts zur Zaunsituation schreibt. War da gar keiner vor Ort?

Auch die Einstellung der Biobauerngemeinschaft wundert uns sehr. Kaufen nicht Verbraucher gerade Bio-Lebensmittel weil sie eine besondere Einstellung zur Natur haben und erwarten sie diese Einstellung nicht auch von Biolandwirten?

 

Bitte stellen Sie Anzeige bei der Landespolizei Brandenburg und Baden-Württemberg

Nach nur eine Woche nach der Nachricht über den erschossenen Wolf in Baden-Württemberg erhielten wir gestern nun die nächste schreckliche Gewissheit: bereits im Juni wurde eine Wölfin bei Ratzdorf (Oder-Spree) tot gefunden.

Laut Mitteilung des Landesumweltamtes geht jetzt aus dem Obduktionsbericht hervor, dass sie erschossen wurde. Dies wurde von den Experten des Leibniz- Institutes für Zoo- und Wildtierforschung bei der Untersuchung des toten Tieres entdeckt.

Damit ist dies in Deutschland der 25. illegal erschossene Wolf und der zehnte Wolf der im Bundesland Brandenburg illegal zu Tode kam.

Warum wurden die Täter bislang so gut wie nie ermittelt? Das ist ein Zustand, der nicht länger ertragbar ist. Brauchen unsere Behörden öffentlichen Druck, damit endlich mal ein Täter dingfest gemacht und endlich einmal bestraft wird?

Wir im Namen unseres Vereines Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) ( www.wolfsschutz-deutschland.de ) Anzeige bei der Polizei des Bundeslandes Brandenburg gestellt und bitte Sie jetzt, dies auch zu tun. Jeder Privatmensch kann kostenlos eine Anzeige aufgeben. Dies funktioniert unbürokratisch über die Website der Polizei. Diese gibt den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter. Hier ist der Link zur Polizei Brandenburg https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl_strafanzeige

Bitte machen Sie das auch im Fall des getöteten Wolfes in Baden-Württemberg. Bitte eine Email an die Polizei Freiburg:

freiburg.pp@polizei.bwl.de

Die Info dazu ist direkt unter diesem Beitrag.

Nur wenn viele Menschen aufbegehren, haben wir die Chance, dass endlich mal einer der Täter gefasst werden kann.

Als „Grund“ der Anzeige gegen Unbekannt kann unten stehender Text genommen werden.

Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.

Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.

Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

 

Wir stellen Anzeige wegen des erschossenen Wolfs in Baden-Württemberg

PRESSEINFORMATION – 09.08.2017 – Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e. V. hat  gestern Abend Anzeige bei der Polizei in Freiburg gegen Unbekannt gestellt. Grund:

Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist.

Wie die Pressesprecherin des Vereins, Brigitte Sommer, betonte, sei der Wolf  nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen  sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Sommer: „Es ist schon der 24. Wolf, der illegal getötet wird, es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind.“

Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Absatz zwei sei es untersagt, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören. 

 

Auf Wolfswegen im Spessart

Ende Juni wurde ein Wolf im bayerischen Teil des Spessarts gesehen. http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/wolf-im-spessart-gesichtet-100.html Das Mittelgebirge erstreckt sich zwischen Hessen und Bayern. Vor zwei Jahren wurde bei Bad Soden-Salmünster (im hessischen Teil) ein überfahrener Wolf gefunden. Im gleichen Jahr ein weiteres Tier auf der nördlichen Stadtautobahn bei Frankfurt am Main. Zumindest sind Wölfe hier durchgewandert. Vielleicht leben sie sogar bereits hier? Wir haben uns auf eine Spurensuche gemacht.  Der Spessart bietet auf jeden Fall einen idealen Lebensraum für Wölfe.

Wir haben einen Wanderweg bei Bad Orb im hessischen Teil des Spessarts ausprobiert, der viel Spannung und Abwechslung bietet und sich auch für Familien mit Kindern sehr gut eignet. Der Weg führt nicht nur auf einer breiten Spazierspur, sondern bietet echtes Naturerlebnis. Er führt über einen Holzsteg durch ein Feuchtgebiet, über einen schmalen Trampelpfad stark ab- oder aufwärts je nachdem in welcher Richtung man den Rundweg beginnt. Sogar Kunst gibt es am Wegesrand zu sehen. Der Jossgrunder (Jossgrund ist nur ein paar Kilometer von Bad Orb entfernt und ist ebenfalls Teil des hessischen Spessarts)  Künstler Faxe Müller   hat mitten im Wald Baumbemalungen vorgenommen. Er nennt sein Kunstwerke „WALDverWORTUNG“. Unser Fazit: Schöner Trip mit viel Naturerlebnis. Unsere „Wolfsbotschafter“ Anori  und Sanchia haben die Runde auch genossen.

Daten: Rundweg Nr. 14, zirka sechs Kilometer, gutes Schuhwerk ist nötig und man sollte auch gut zu Fuß sein. Mit kurzer, aber starker Steigung.

Hier weitere Infos und Anfahrtsbeschreibung: http://www.bad-orb.info/Media/Touren/Feuchtbiotop-Eschenkar-Bad-Orb-Rundweg-14