Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) will nach dem Tod von zwei Pferden erneut Jagd auf das Rodewaldrudel machen

Beispielbild © Brigitte Sommer

Wolfsschutz Deutschland e. V. appeliert an Herrn Lies, nicht die gleichen Fehler wie im vergangenen Jahr zu begehen und sich in Jagdfantasien zu verrennen, sondern endlich damit zu beginnen, Herdenschutz zum Thema im Landkreis Nienburg zu machen. Anfang vergangener Woche wären im Landkreis Nienburg zwei Hannoveraner Pferde gerissen worden, die mit acht weiteren Tieren auf einer Weide gestanden hätten, schreibt das Niedersächsische Umweltministerium gestern in einer Pressemitteilung. Ein weiteres Pferd sei verletzt worden und es wäre unklar, ob es eingeschläfert werden müsste.  Nach Auswertung einer DNA-Analyse stünde nun für das Ministerium fest, dass das  Rodewalder Rudel hat seine Jagd auf große Huftiere „wieder“  aufgenommen hätte. In allen Speichelproben wären je mindestens zwei Individuen des Rudels nachweisbargewesen. Ein direkter Nachweis einzelner Individuen, wie zum Beispiel des Rodewalder Rüden (GW717m), wäre dagegen nicht möglich gewesen. Für  den Vaterwolf Roddy (GW717m) galt bis Ende März dieses Jahres eine Schießgenehmigung, die die Steuerzahler teuer zu stehen kommen wird. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Will Lies erneut Wölfe töten, koste es was es wolle?

Doch den Niedersächsischen Umweltminister lechzt es wohl erneut nach der Jagd auf Wölfe des Rodewalder Rudels. Vor künftigen Kosten für die Steuerzahler scheint er dabei nicht zurück zu scheuen: In der Pressemitteilung wird er folgendermaßen zitiert: „Dennoch ist nun eingetreten, was wir immer befürchtet haben: Der Rodewalder Rüde hat sein problematisches Jagdverhalten nicht eingestellt, sondern übt offenkundig seine Techniken zur Tötung großer Huftiere mit seinen Nachkommen weiter ein“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Nicht zuletzt durch die vielfältigen Behinderungen der Entnahme durch falsch verstandene Wolfsfreunde im letzten Jahr konnte der Problemwolf nicht getötet werden Lage, Rissbild und daraus abgeleitet die angewandte Jagdtechnik beim letzten Vorfall sind mit den bisherigen Rissaktivitäten von GW717m identisch.“  Fakt ist allerdings, dass Roddy (GW717m) nur ein Bruchteil der vorgeworfenen Risse wirklich nachgewiesen worden war.

Keine erwachsenen Pferde sondern Jährlinge

Nun muss man schon den Wert von zwei Jährlingen, nicht etwa erwachsenen Pferden, mit dem Aufwand und den Kosten, die erneut entstünden, gegenrechnen. Das Ergebnis dürfte ähnlich niedrig wie im vergangen Jahr sein, wo ein Betrag von deutlich unter 5.00o Euro zustande kam. Außerdem müssten Interessen des Naturschutzes über denen von Pferdehaltung als Hobby oder Erwerb stehen. Dass Lies nicht einfach darauf losschießen lassen darf, hat gestern bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt, in dem es eine Abschussverfügung auf mehrere Wölfe im Landkreis Celle und Gifhorn für unzulässig erklärte. Ohne genaues Wissen darum, welcher Wolf, wenn es denn überhaut tatsächlich ein Wolf gewesen ist, machen sich Häscher und Entscheider strafbar, die einfach auf Verdacht dort im LK Nienburg Wölfe erschießen.  Da es sich bei dem Rodewalder Rudel um eine genetisch ähnliche Fortpflanzungsgemeinschaft handele, hätten keine spezifischen Individuen nachgewiesen werden können. Es wäre lediglich klar, dass in allen Proben zumindest ein Tier auch männlich gewesen wäre. Die Frage, ob zudem noch weibliche DNA vorhanden ist, lässt sich nicht sicher beantworten. Lies:„Wir werden jetzt schnellstmöglich prüfen, ob und wie viele Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sind, um Tiere aus dem Rudel zu töten. Klar ist: Die Wölfe wissen nicht, welche Beutetiere erlaubt sind. Aber wir würden der Akzeptanz für den Wolf keinen Gefallen tun, wenn wir dulden, dass Wölfe solches Jagdverhalten weitervererben.“

Amerikanische Studien nach Deutschland übertragbar?

Als Erklärung dafür, dass Wölfe auch größere Tiere töten würden, nehmen Wolfsgegner und leider sogar einige angebliche Wolfsfreunde eine Studie in der u. a. der amerikanischen Wolfsexperten Mech mitgewirkt hatte, (Wolves on the Hunt, 2015, L. Dave Mech, Douglas W. Smith, Daniel R. MacNulty), zum Anlass, dieser Erklärung zu  folgen. Hier widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  entschieden. Fakt ist es, dass in den USA zwar Wölfe tatsächlich Großgrasfresser, wie Bisons jagen und auch töten, allerdings sind die Bedingungen in den USA völlig anders als bei uns in Deutschland. In den USA müssen die Wölfe große Rudel bilden um Bisons zu bezwingen. Hier in Deutschland leben die Wölfe in kleinen Familienverbänden, aus denen die Welpen spätestens im Alter von zwei Jahren abwandern, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Hier jagen hauptsächlich Vater und Mutter zusammen und evtl. mit Jungwölfen aus dem Vorjahr zusammen. In dieser Konstellation gehen Wölfe ein zu großes Risiko ein, wenn sie Großgrasfresser angreifen. Allerdings merken Wölfe natürlich, wenn Kleinpferde, Fohlen, Jährlinge oder Miniponys nicht fit sind, und nutzen ihre Gelegenheit. Tatsächlich ist in Deutschland noch kein gesundes Großpferd Opfer von einem Wolf geworden. Es ist also nicht davon auszugehen, dass Großpferde automatisch hier im Beuteschema unserer Wölfe sind, auch wenn Wolfsgegner immer wieder versuchen, Pferdehalter durch solche Behauptungen in Panik zu versetzen.  Wir geben Umweltminister Lies allerdings dahingehend Recht, dass Wölfe nicht wissen können, was erlaubt ist. Deshalb ist es ja auch gerade eine Aufgabe des Umweltministeriums solche Tiere zu schützen, die Beutetiere von Wölfen werden können. Hier müssten endlich Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen greifen, statt immer wieder nach dem Abschuss von Wölfen zu lechzen.

Gleich ganze Rudel auslöschen?

„Vor Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes musste eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme auf einen individualisierten Wolf beschränkt werden, jetzt können auch mehrere Tiere eines Rudels getötet werden – nacheinander und bis zum Ausbleiben von Schäden für die Weidetierhaltung,“ wird UM Lies weiter zitiert. Dabei vergisst er aber, dass der Europäische Gerichtshof ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat, da Zweifel bestehen, ob sich die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes mit EU-Recht vereinbaren lässt.

Auch Weidetierhalter tragen Verantwortung

Die Halter der beiden Jährlinge hätten doch eigentlich aus einem Vorfall vom vergangenen Jahr lernen müssen, wo es auch auf einer abgelegenen Weide im Gebiet zu einem Fohlenriss kam. Wir vermuten eher, dass die Tierhalter so gut wie nie nach ihren Tieren schauen. Schon vor zwei Jahren haben wir eine Statistik zum Rosenthaler Rudel, hier der Link dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/11/22/liegt-es-am-mangelnden-willen-der-hobbytierhalter-wir-haben-uns-die-rissstatistik-des-rosenthaler-rudels-mal-genauer-angesehen/?fbclid=IwAR2HxrT2iGKCqx_MK60DYr6e5ypin8E_cNWgvqvhWERA1kuk6ZC6GoUs9CQ (die auch auf andere Rudel übertragbar ist) gebracht, die aussagte, dass die Rissgefahr zum Sommer mit Höhepunkt Ende August steigt, da die Welpen immer mehr Fleisch benötigen und ein größeres Rudel bis zur Abwanderung mehr Nahrung benötigt. Im Herbst flacht sich die Kurve wieder ab. Bauern und Pferdehalter hätten hier längst mit mehr Sicherungsmaßnahmen in dieser Zeit reagieren können. Wir kennen die Weide sehr gut dort. Die Pferde sind auf einer eisamen Waldweide untergebracht gewesen, in deren Nähe auch im vergangen Jahr Kälber gerissen worden sind. Die Zäune sind genauso ungenügend wie die bei den Kälbern, und sie bestehen nur aus einer Litze, bzw. sogar nur Stacheldraht. Hier in diesem Bericht vom NDR gibt es Fotos der beiden Jährlinge zu sehen: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/niedersachsen_1800/Wolfsrudel-greift-Pferde-im-Landkreis-Nienburg-an,ndsmag37214.html?fbclid=IwAR0GIJhL8qJak5wKzej1-acKGBHdOT557t3Fn3hNADLn-9CYJ1Oj49xhvw4

Dünne Beweislage

Auf einen kurzen Blick sind keine Kehlbisse zu sehen sondern lediglich Fraßspuren an einem Tier. Könnte die Wolfs-DNA könnte also auch durch Anfressen nach dem Tod der Tiere in die Wunden gelangt sein? Jährlich gibt es hunderte Fälle in Deutschland in denen Pferderipper Tiere töten, quälen und schwer verletzen, was allerdings unverständlicherweise kaum in der Presse thematisiert wird. Auf der Online-Plattform Tiktok gibt es sogar einen neuen Trend, Kühe und Pferde absichtlich zu erschrecken und Videos davon ins Netz zu stellen.

Wolfsschutz Deutschland e. V. braucht Unterstützung

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen erneute Abschussgenehmigungen auf Wölfe des Rodewaldrudels und fordert den Umweltminister auf, sich endlich zu besinnen und sich auf seine Aufgaben als Umweltminister zu konzentrieren. Wir erinnern: seine Regierungsaufgabe wurde ihm im Sinne von allen Wählern übertragen. Er hat die Verantwortung, auch im Sinne von allen Bürgern zu handeln und nicht rein nach Jäger- und Bauerninteressen, wie wohl oft in der Vergangenheit. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Nienburg, Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen. Ebenso kündigen wir wieder vermehrt Zaunkontrollen an.  Wir freuen uns über neue Mitglieder und auch Spenden.

Hier die Pressemeldung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dna-test-bestatigt-rodewalder-rudel-hat-erneut-pferde-gerissen-189935.html

Niedersachsen: Todesurteil durch OVG für zwei Wölfe, doch Umweltminister Lies (SPD) scheitert dennoch mit Abschusssehnsüchten

Gleich drei Wölfe sowie sogar weitere Mitglieder ihrer Rudel wollte Umweltminster Lies durch Jäger töten lassen. Jetzt sind weiteren Wölfe in den Familien erst einmal in Sicherheit. die Abschusserlaubnis auf eine Wölfin im Emsland ist bereits ausgelaufen. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Das Oberverwaltungsgericht hat heute zwei Abschussverfügungen für teilweise rechtswidrig erklärt. Zwar stimmte das Gericht zu, dass zwei Wölfe, die mehrere Risse verursacht haben sollen, rechtmäßig abgeschossen werden dürften, beschränkte die Erlaubnis aber nur auf diese beiden Individuen. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen diese Entscheidung. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen.

Hintergrund: Umweltminister Lies hatte seine Verfügung auf Niedersächsische Wolfsverordnung aufgebaut, die im September in Kraft treten soll. Hier war gleich von wahllosen Abschussmöglichkeiten von mehreren Wölfen die Rede. Wie erwartet, wurde  diese Blutrauschverordnung des Umweltministers vom OVG regelrecht abgewatscht, da sie selbst gegen das „geänderte Bundesnaturschutzgesetz“ verstoßen würde. Allerdings läuft auch ein Pilotverfahren von Seiten des EuGH gegen Deutschland, um zu prüfen, ob eine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht nur Teile sondern die komplette Verfügung nicht rechtens ist. Das Urteil von Heute wirft auf jeden Fall ein Schlaglicht auf künftige Verfahren. Wir von Wolfsschutz Deutschland treten dafür ein, dass gar kein Wolf erschossen werden darf. Stattdessen sollte man sich endlich um geeigneten Schutz der Weidetiere kümmern. Weidetiere, die zudem weitaus öfter an anderen Ursachen als an Wolfsrissen sterben, wie jährliche Statistiken immer wieder belegen. Ebenso müssten vorher Vergrämungsmaßnahmen angewendet werden.

Wie von uns bereits vermutet, hätten sich somit auch die Jäger strafbar gemacht, die wie Lies es wünschte, sich an den Wolfsabschüssen beteiligen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten bereits Strafanzeige angekündigt, sollten Wölfe erschossen werden. Im Gegensatz zu den Aussagen des Herrn Lies, gewinnen die Jäger also keineswegs mehr Rechtssicherheit.

Ebenso zweifeln wir stark an, dass die betroffenen Weiden wirklich sicher wolfsabweisend eingezäunt gewesen sind und wir kündigen vermehrt Weidezaunkontrollen in beiden Gebieten an.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/genehmigung-zum-abschuss-von-wolfen-teilweise-rechtswidrig-189967.html?fbclid=IwAR078fxt9j9HDUajFfJ-XmOsiFy-1y2-dImJ_xlo6wAZvicdPx75F0UMjYw

Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Hintergrund zu der Abschussverfügung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/25/klage-gegen-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-abgewiesen-dennoch-nicht-unbedingt-grund-zum-heulen-fuer-wolfsfreunde-innen/

Hintergrund zum EU-Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

Wild-West-Methoden im Osten – Mecklenburg-Vorpommern: wegen Hybridisierungsgefährdung getötete Wolfsfähe in Mecklenburg-Vorpommern war gar nicht trächtig

Beispielfoto © Brigitte Sommer

Eine Wölfin wurde in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Behörden völlig grundlos getötet, denn für die Ausnahmegenehmigung fehlte bereits die Grundlage, die in der von vorne herein umstrittenen Genehmigung aufgeführt wurde!

Die auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock in der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 bei Schwaan getötete Wolfsfähe sei nicht trächtig gewesen, schreibt das Ministerium in einer Pressemittelung von heute.  Die Sektion des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie weitere nunmehr vorliegende Untersuchungen habe keine Hinweise auf eine Trächtigkeit oder embryonale DNA ergeben.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Abschuss der Wölfin hätten Anhaltspunkte vorgelegen, welche die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung besorgen ließen heißt es weiter in der Presseerklärung. Dem widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auf das Schärfste und wir haben im vorliegenden Fall ja auch Anzeige gegen Landwirtschaftsminister Backhaus , der selber Jäger ist, sowie alle daran beteiligten Personen gestellt. Selbst nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, in der der Abschuss von so genannten Hybriden nun erlaubt sein soll, kann dies nur für bereits geborere Mischlinge zwischen Hund und Wolf gelten. Prophylaktische Tötungen dagegen sind nach Recht uns Gesetz nicht erlaubt. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes  mit EU-Recht vereinbar ist. Nach vielen Beschwerden hat die EU nämlich nun ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet.

Mit diesem völlig grundlosen und dazu noch unsinnigen Abschuss einer Wölfin bedient sich Minister Backhaus Wildwest-Methoden, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Wir hoffen sehr, dass sich hier nun endlich einmal Konsequezen für derartige Lobbypoltik von Seiten der Staatsanwaltschaft geben, und ein Verfahren eröffnet werden wird.

Hier die PM des Landwirtschaftsministeriums: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=161370&processor=processor.sa.pressemitteilung

Hintergrund zum Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/

Hintergrund zum Pilotverfahren der EU gegen Deutschland https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

Europäischer Gerichtshof: Schutz für Wölfe gilt auch in Dörfern

Europäischer Gerichtshof: Schutz für Wölfe gilt auch in Dörfern

Brüssel (dpa) – Wölfe müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. Der Schutz für die Tiere gelte «unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden», teilte der EuGH am Donnerstag mit (Rechtssache C-88/19). Ausnahmen von den Regeln sind nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht wird.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens war ein Fall aus dem Jahr 2016. Damals war ein Wolf in einem rumänischen Dorf aufgetaucht, das zwischen zwei Schutzgebieten liegt. Tierschützer und eine Tierärztin fingen das Tier ein und wollten den Wolf in ein Naturreservat bringen. Doch der Wolf entkam und flüchtete. Fang und Transport waren nicht genehmigt und es wurde Strafanzeige erstattet.

Das zuständige rumänische Gericht wandte sich dann an den EuGH und wollte wissen, ob eine EU-Richtlinie zum Schutz von Wölfen zum Beispiel auch gilt, wenn Wölfe innerhalb eines Dorfes mit Hunden spielen.

Bayern – weiteres Wolfspaar mit Nachwuchs jetzt im Manteler Forst bei Neustadt an der Waldnaab daheim

Im Manteler Forst lebt nun ein weiteres Wolfspaar, das sogar Nachwuchs erwartet. Siehe Pfeil auf der Karte. © Brigitte Sommer

In der Nachbarschaft im Veldensteiner Forst und auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr leben schon länger Wolfspaare bzw. sogar Rudel. Nicht weit davon, im Manteler Forst bei Neustadt an der Waldnaab hat sich nun offensichtlich ein drittes Wolfspaar niedergelassen. Und dieses Paar erwartet sogar Nachwuchs, wie die Wolfsmonitoringseite des Landesamtes für Umwelt am 27.05.2020 bestätigte. Bereits im Januar 2020 ist dort zum ersten Mal ein Rüde und eine Fähe genetisch erfasst worden. Ende Mai sol nun  in eine Wölfin von einer Fotofalle aufgenommen worden sein. Auf dem Bild sei deutlich ein Gesäuge zu erkennen, deshalb ist hier mit ziemlicher Sicherheit bereits Nachwuchs vorhanden, teilte uns die Pressesprecherin auf Nachfrage mit.

Damit ist es auch so gut wie sicher, dass die beiden Wölfe dort territorial, also zuhause sind. Das Rudel im Manteler Forst ist nun nach Grafenwöhr, dem Veldensteiner Forst, der Rhön und dem bayerischen Wald nun der fünfte feste Wolfsnachweis in Bayern. Durchwandernde Jungwölfe auf der Suche nach einem Revier können praktisch überall auftauchen.

Auch im Veldensteiner Forst scheint das Wolfspaar nun zum dritten Mal wieder Welpen zu versorgen. Ein Foto aus einer Wildkamera zeigte Anfang Mai eine Wölfin mit Gesäuge. Ein Lichtblick, nachdem die Mutter des Rudels ist im Herbst überfahren worden war. Welche Wölfin dort die Nachfolge angetreten hat, ist allerdings unklar. im Veldensteiner Forst wurden in zwei Würfen 2018 und 2019 insgesamt neun Jungtiere geboren. Eines davon wurde vor wenigen Wochen bei Pressath auf der B470 überfahren und getötet. Ein weiterer Welpe aus dem Rudel wurde bei Neu-Ulm überfahren.

Beim Wolfspaar auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist bislang kein Nachwuchs bestätigt worden.

Quellen: https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/archiv/c/1189150/4-19-landesamt-umwelt-wolf-im-landkreis-neustadt-an

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

http://www.dbb-wolf.de

 

 

Große Freude: Thüringer Wölfin hat wohl Nachwuchs und damit Ruhe vor Abschuss bis mindestens Mitte Oktober

Foto aus einer Wildkamera ©TMUEN – Am Bauch von Wölfin „Ohrdri“ ist deutlich ein Gesäuge zu erkennen. Sie muss also wieder Nachwuchs haben, sonst würde sich ein solches Gesäuge nicht bilden.

Seit 2014 lebt auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf in Thüringen eine Wölfin. Sie ist damit lange das einzige fest ansässige Tier in ganz Thüringen gewesen. Seit Ende des vergangenen Jahres hat sich ein Wolfsrüde zu ihr gesellt. Nun könnte sich das erste offizielle Wolfsrudel in Thüringen gebildet haben, denn es gibt einen Nachweis darüber, dass die Wölfin säugend ist.

Wir haben mit Tom Wetzling vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gesprochen. Hier sind seine Antworten:

„Eine uns vorliegende Fotofallen-Aufnahme am Truppenübungsplatz Ohrdruf zeigt die Wölfin mit ausgeprägtem Gesäuge. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Wölfin Nachwuchs geboren hat (auch wenn es dazu, also zu Jungtier/en bisher keinen Foto- oder sonstigen Nachweis gibt). Ob es sich um echte Wolfswelpen (erst dann wäre es ein Rudel) handelt, soll im Rahmen des Monitorings durch von uns beauftragte Experten  herausgefunden werden. Ob und wie viele, können wir erst sagen, wenn entsprechende Nachweise durch das Monitoring vorliegen ( Fotofallenbilder oder genetische Nachweise, z.B. aus Losungen).

Was ist mit der Ausnahme-Genehmigung für den Abschuss der Wölfin?

„Weiterhin gilt: Bis zur Entscheidung des OVG ruhen die Entnahmebemühungen sowieso. Selbst im Erlaubnis-Fall würden im Fall von Nachwuchs Bemühungen zur Entnahme aus Tierschutzgründen bis zum 15. Oktober ruhen, um die Versorgung der Jungtiere zu gewährleisten. Dies ergibt sich aufgrund der Regelungen des Tierschutzgesetzes.“

Hintergründe zur Geschichte der Wolfsmutter, die sich mangels eines Wolfsrüden während der Paarungszeit vor zwei Jahren mit einem streunenden Hund und vor einem Jahr mit einem ihrer Nachkommen gepaart hatte. Wir protestierten energisch gegen den Abschuss dieser so genannten Hybriden und stellten Anzeigen gegen Ministerin Siegesmund. Es wurde allerdings kein Verfahren eröffnet, bzw. eingestellt. Seit dem Frühjahr steht nun auch die Wolfsmutter auf dem Abschussplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

Monitoring und Forschung in Thüringen

Seit April 2020 habe das „Kompetenzzentrum Wolf, Luchs, Biber“ die Aufgaben des Monitorings und der Forschung übernommen, schreibt das Thüringer Umweltministerium auf seiner Webseite:  Unter Monitoring wird die Überwachung der Wolfs- bzw. Luchspopulation verstanden. Dazu werden bestimmte Methoden wie der Einsatz von Fotofallen genutzt, um u.a. mehr über das Vorkommensgebiet der Arten in Erfahrung zu bringen.

Darüber hinaus wäre das Kompetenzzentrum für die Rissbegutachtung von vermeintlichen Wolf- bzw. Luchsrissen zuständig. Das heißt, Fachleute würden begutachten, bewerten vor Ort das Geschehen dokumentieren.

Hier geht es zur aktuellen Rissliste. Wie zu erkennen ist, sind so gut wie keine Schäden von Wölfen verursacht worden. Wir erachten die Schießgenehmigung auch deshalb für eine Farce: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/20200525.pdf

Hier geht es zum Wolfsmanagementplan Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/managementplan_wolf.pdf