Europäischer Gerichtshof: Schutz für Wölfe gilt auch in Dörfern

Europäischer Gerichtshof: Schutz für Wölfe gilt auch in Dörfern

Brüssel (dpa) – Wölfe müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. Der Schutz für die Tiere gelte «unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden», teilte der EuGH am Donnerstag mit (Rechtssache C-88/19). Ausnahmen von den Regeln sind nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht wird.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens war ein Fall aus dem Jahr 2016. Damals war ein Wolf in einem rumänischen Dorf aufgetaucht, das zwischen zwei Schutzgebieten liegt. Tierschützer und eine Tierärztin fingen das Tier ein und wollten den Wolf in ein Naturreservat bringen. Doch der Wolf entkam und flüchtete. Fang und Transport waren nicht genehmigt und es wurde Strafanzeige erstattet.

Das zuständige rumänische Gericht wandte sich dann an den EuGH und wollte wissen, ob eine EU-Richtlinie zum Schutz von Wölfen zum Beispiel auch gilt, wenn Wölfe innerhalb eines Dorfes mit Hunden spielen.

11 Gedanken zu „Europäischer Gerichtshof: Schutz für Wölfe gilt auch in Dörfern

  1. Lesen kann er vermutlich schon, aber zum Schießen und zum Jagen beauftragt er andere Personen, wie so andere Minister im Osten auch!
    Geld hat er zwischenzeitlich schon genügend hierfür ausgegeben!

  2. Die Wölfe gehören zu einem gesundem Ökosystem und muss geschützt werden. Die Hobbyjäger, haben dieses wunderbare Tier, schon einmal hier in Deutschland ausgerottet, dass darf nicht nochmal passieren.

  3. Weder Jäger, noch Olaf Lies kümmert es, was der EuGH sagt. Wenn man den Schwachsinn des Präsidenten der Niedersächsischen Landes Jägerschaft , Helmut Dammann-Tamke liest, den er permanent in den Medien von sich gibt, dann fragt man sich, was solche „Menschen“ als Abgeordnete in Landesregierungen zu suchen haben. Meine Vermutung ist dahin gehend, dass genau dieser „Jäger“ sicherlich ein „guter Berater“ des UM Olaf Lies sein wird. Wer in das neueste Werk des UM ( Niedersächsisches Ministeruium für Umwelt,Energie usw. PI 33/2020 ) schaut, dem stellt sich die Frage, ob der UM wirklich so wenig Fachwissen besitzt und/oder er über eine Ignoranz verfügt, die einfach unvorstellbar und untragbar ist. Beides ist einfach nicht länger hinnehmbar und deshalb hoffen wir alle, dass diese unsäglichen Natur und Arten Vielfalt zerstörenden Machenschaften endlich durch den EuGH gestoppt werden.

  4. Wölfe haben absoluten Schutz verdient, sie gehören hierher und auch die unbelehrbaren Politiker müssen das langsam aber sicher zu spüren bekommen. Wichtig ist, weiterhin für die Wölfe einzustehen und Wolfsschutz macht hier vortreffliche Arbeit und auch jeder einzelne von uns ist aufgerufen für die Wölfe zu sprechen und über diese herrlichen Tiere aufzuklären, denn es gibt immer noch sehr viele Unwissende und durch die dummen Medien verunsicherte Personen. Wir können auch in unserem Umfeld einiges bewegen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes begrüße ich sehr.

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