Nach Bayern will nun auch Hessen das Wolfspaar Frigga und Anton totschießen
Das Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde (ONB) hat mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 26. Oktober das Totschießen von zwei Wölfen, die nur wenige Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) gerissen haben, genehmigt.
Hierzu gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/?fbclid=IwAR2Zp-nEL80d8Hcj3T_xIouBK83E-54HkMGfNl2V2EtbICz5VX9_hw4uNoo
Wölfin aus Wildflecken tot
Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/24/bayern-kein-weidetierschutz-trotzdem-wolfsabschuss-elf-woelfe-in-gefahr/
Auf der bayerischen Seite ist nicht nur das Wolfspaar Frigga (GW3092f) und Anton (GW3222m) vom Tode bedroht, sondern auch das komplette Rudel Wildflecken, das dort ebenfalls sein Streifgebiet hat. So wurde bereits am 22. Oktober bei Bischofsheim im Landkreis Rhön Grabfeld eine Jungwölfin (GW3662f) aus dem Rudel Wildflecken überfahren. Dies geschah im gleichen Gebiet, in dem die Abschussgenehmigung auf bayerischer Seite gilt. Ob das Tier mit Absicht überfahren wurde, wissen wir natürlich nicht. Aber durch den zeitlichen und räumlichen Zusammenhang hat dieser Vorfall auf jeden Fall ein Geschmäckle.
Nach gründlicher Prüfung würden das HMUKLV und das RP Kassel übereinstimmend die Voraussetzungen für eine Entnahme der Wölfe GW3092f und GW3222m auch auf hessischer Seite als gegeben ansehen.
Dieser Einschätzung widersprechen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. entschieden. Wir sind das ganze Jahr über den Spuren von Wölfin Frigga im hessischen und bayerischen Teil des Spessarts gefolgt und wir konnten nachweisen, dass Weidetiere dort nicht geschützt waren.
Strafen für Halter statt Wolfsabschuss
Das Regierungspräsidium schreibt weiter, dass bei Nutztierschäden im Bereich Ehrenberg am 6. und 9. Oktober kürzlich DNA von GW3092f nachgewiesen wurde, was auf ein länderübergreifendes Aktionsgebiet hinweisen würde. In Verbindung mit den Rissereignissen auf bayerischer Seite, die in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Rissen in Hessen stehen, sowie weiterer Vorfälle im hessischen und bayerischen Spessart, sei daher davon auszugehen, dass das Wolfspaar die Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes erlernt habe und weitere Rissereignisse zu erwarten seien. Das Totschießen der beiden Wölfe sei daher naturschutzrechtlich vertretbar und zulässig.
Dem widersprechen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. erneut entschieden. Kein Weidetierschutz ist eben nicht zumutbar, sondern darauf sollte unserer Meinung nach nicht mit Abschussverfügungen reagiert werden, sondern mit Strafzahlungen an Weidetierhaltern, die sich konsequent weigern, ihre Tiere entsprechend zu schützen.
Auf die Mitteilung, dass in Hessen alle Herdenschutzmaßnahmen übernommen werden, reagierten viele Weidetierhalter sogar mit Unwillen und Häme. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/15/herdenschutzmassnahmen-werden-jetzt-in-ganz-hessen-bezahlt/
Die Schießgenehmigung ist bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Gemeindegebiet Ehrenberg, hier der Bereich zwischen der Bundesstraße 278 und der Landesgrenze zu Bayern begrenzt, und schließt damit an das im Bescheid aus Unterfranken benannte Gebiet der „Langen Rhön“ an. Die Entnahmebefugnis erstrecke sich ausschließlich auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Pufferbereich von maximal 1.000 Metern um diese Nutztierhaltungen, heißt es in der Pressemitteilung.
Weiter heißt es, dass es für die Schießberechtigten keine Konsequenzen habe, falls ein „falscher Wolf“ totgeschossen werden würde. Auch dem widersprechen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. und wir kündigen Strafanzeigen an, sollten hier Wölfe zu Tode kommen. Auch im Fall von Frigga und Anton sehen wir hier keine Rechtssicherheit, da weder Vergrämungsmaßnahmen stattgefunden hatten, noch die Weidetiere ordentlich gesichert gewesen waren.
In Hessen und Bayern gibt es noch viel zu wenige Wölfe. Deutschland, und auch diese beiden Bundesländer, haben sich laut EU-Vertrag verpflichtet, den Wölfen alles zu deren Ausbreitung möglich zu machen. Die Tötung dieses jungen Wolfspaares steht dieser Verpflichtung konträr gegenüber. Auch ist es in der Rhön zu befürchten, dass auch die nächsten Wölfe, die sich hier ansiedeln wollen, zugleich durch illegale Tötung als auch durch Schießgenehmigungen in Gefahr geraten, weil man im Land der „offenen Weiten“ nicht Willens ist, Weidetiere adäquat zu schützen. Weidetierhaltung hat hier eine lange Tradition. Das „Beseitigen“ von unerwünschten Tieren wohl leider auch, denn in der Vergangenheit sind hier auffällig viele Wölfe einfach „verschwunden.“
Frigga riss bei Ehrenberg gerade mal vier Schafe. Und dafür nun die Todesstrafe?
Der aktuellste Nachweis von Frigga stammt übrigens aus dem Raum Bad Kissingen. Dies liegt über 40 Kilometer südlich des Geschehens. Will man hier in der Rhön einfach irgendeinen Wolf abschießen? Ein, im wahrsten Sinne des Wortes „Bauernopfer“? Möchte ein Jäger für seine Wolfstrophäe nicht mehr ins Ausland reisen?
Wir rufen zu Spaziergängen auf
Wir rufen zu Spaziergängen im Gebiet auf. Wir waren bereits im Gebiet vor Ort und haben Weiden dokumentiert. Warum sind hier nur Standardzäune im Einsatz?
Drei Schafsweiden nur mit Standardzäunen
Diese drei Schafsweiden im Abschussgebiet haben wir nur mit Standardumzäunung vorgefunden.
Weitere Schafsweide im Film
Diese Weide hier ist immerhin zusätzlich mit einem Esel gesichert
Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor Ort im Einsatz
Kuhweiden gar nicht gesichert
Hier auch noch mal mit Fotos:
Pressemitteilung RP Kassel: https://rp-kassel.hessen.de/presse/onb-des-rp-kassel-erteilt-ausnahmegenehmigung-zur-wolfsentnahme-in-der-hessischen-rhoen
Weitere Quellen:
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm
https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/27/gewalteskalation-in-hessen-wutbauern-drehen-durch/
https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/10/aufgedeckt-panikmache-mit-system-in-hessen/
https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/2023-06/CIII3-j22.pdf
https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung
Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.
Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.
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