So tricksen Weidetierhalter in Brandenburg: nur rund die Hälfte der wenigen Risse sind Wölfen überhaupt zuzuschreiben
Nüchterne Zahlen belegen es – der Mensch bringt den Tod in riesigem Ausmaß und nicht der Wolf!
So auch ein spektakulärer Fall eines angeblichen Risses eines Fohlens, den wir nachrecherchiert haben.
Unsere Zaunkontrolle ergab, dass die Abstände zwischen erstem Draht (kein E-Draht!!!) und Boden zu weit sind, um Wölfe, Hunde oder andere Beutegreifer zurückzuhalten. Zudem lag an den Stromdrähten z.Z. der Kontrolle keine Spannung an.
Hier der Link zum Artikel in der MAZ, in dem sich der Pferdehalter bitterlich beschwert und schwört, er hätte alles dafür getan, seine Tiere zu schützen. Frank Nitsche hätte alles gemacht, was die Wolfsberater empfehlen. Nein, hat er nicht.
Seit der Etablierung von territorialen Wölfen in Brandenburg sind landesweit 551 Schadensfälle an Nutztieren registriert worden, bei denen ein Wolf als Verursacher ermittelt oder zumindest als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte, gab des Landesumweltamt Brandenburg in einer Pressemitteilung im Mai bekannt. In den Anfangsjahren der Wolfsverbreitung in Brandenburg (2007 bis 2015) seien jährlich bei im Durchschnitt 17 Vorfällen rund 64 Nutztiere zu Schaden gekommen.
Todesursachen von Nutztieren, die als Wolfsrisse gemeldet wurden 2007-2019
Im Jahr 2016 seien bei 90 Vorfällen 247 Nutztiere und im Jahr 2017 bei 115 Vorfällen 394 Nutztiere geschädigt worden. Im Jahr 2018 seien bei 153 Vorfällen 401 Nutztiere geschädigt worden. Im ersten Quartal 2019 seien 65 Vorfälle gemeldet worden, wobei in 37 Fällen ein Wolf als Verursacher wahrscheinlich bzw. nicht auszuschließen wäre.
Im Zeitraum 2017 bis Ende 2018 sei der Wolfsbestand von einem bestätigten Vorkommen im Jahr 2006/07 auf 39 bestätigte Vorkommen gestiegen.
Beihilfen des Landesamtes für Umwelt zur Entschädigung von gerissenen Nutztieren 2007-2019
Pro Jahr schwank die Zahl der getöteten Nutztiere zwischen 3 und 14 Nutztieren pro bestätigtem Wolfsvorkommen.
Im Jahr 2015 wurde erstmals an einem Kadaver eines Robustpferdefohlens Verletzungen gefunden, bei denen der Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist. Ein zweiter Fall mit einem getöteten Fohlen ereignete sich im März 2017, ein dritter Fall im April 2018. In den Jahren 2016 und 2017 ist es jeweils zu einem Übergriff auf Alpakas gekommen.
Von allen gemeldeten Vorfällen können allerdings nur 58 Prozent der Kategorie „Wolf/ Wolf nicht auszuschließen“ zugeordnet werden.
Die in den einzelnen Jahren an die betroffenen Tierhalter/Innen als Beihilfe des Landes Brandenburg ausgezahlten Summen sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Bis einschließlich 31.03.2019 wurden 292.650,16 Euro an geschädigte Tierhalter ausgezahlt. Hier geht es direkt zur Pressemitteilung des LFU https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/wolf_nutztierschaeden.pdf