Stellungnahme an den Umweltausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“)

Öffentliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“) – per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Umwelt etc.,
sehr geehrte Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse,
sehr geehrte Sachverständige,

der Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt diesen Gesetzentwurf kategorisch und auf das Schärfste ab, da er auf eine Legitimation zur Wiederausrottung des Wolfes in Deutschland hinausläuft.

Der ‚höchste Schutzstatus‘ des Wolfes – der in der Praxis in einigen Bundesländern bereits unterlaufen wird – wäre dann nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er steht.

Wir verneinen ganz grundsätzlich die Notwendigkeit einer Änderung des BNSchG, da die Argumente, die dafür angeführt werden, einer Überprüfung nicht standhalten.

Im Wesentlichen sind diese:

Argument Rissvorfälle bei Weidetieren und wirtschaftliche Schäden; Zukunft der Weidetierhaltung
Die „Lex Wolf“ sieht vor, dass Risse nicht mehr individualisiert werden müssen, sondern Wölfe ‚entnommen‘ werden dürfen, bis keine Risse mehr stattfinden. In der Praxis hieße das, dass künftig ganze Wolfsrudel und auch durchziehende Jungwölfe getötet werden dürften, bis zur völligen Auslöschung einer Population.
Begründet wird dies mit den wirtschaftlichen Schäden, die WeidetierhalterInnen durch Wolfsrisse entstehen. Dem widersprechen wir energisch! Erstens werden die SchäferInnen für Verluste durch Wolfsrisse zu 100% entschädigt – anders als für die nicht seltenen Risse durch wildernde Hunde -, und zweitens erlaubt die EU seit Anfang 2019, alle Herdenschutzmaßnahmen zu 100% durch das jeweilige Bundesland zu fördern. Trotz dieser großzügigen Regelungen ist es für viele WeidetierhalterInnen anscheinend leichter, nach dem Abschuss von Wölfen zu rufen, als ihre Tiere wirksam zu schützen. Unsere Zaunkontrollen an den Orten und in den Gebieten von Wolfsvorkommen und -rissen zeigen wieder und wieder, mit welcher Fahrlässigkeit Weidetiere Gefahren ausgesetzt werden. In zahlreichen Fällen läuft diese Fahrlässigkeit regelrecht auf eine Anfütterung von Wölfen und anderen großen Beutegreifern hinaus.

Gänzlich überzogen ist das Argument, dass die Weidetierhaltung wegen des Wolfes vor dem Aus stünde. Besonders die Verbände der WeidetierhalterInnen führen dieses immer wieder an, obwohl alle Daten und Fakten beweisen, dass die wirtschaftlichen Probleme struktureller Natur sind. Weil man aber auf strukturelle Probleme nicht so gut mit dem Finger zeigen kann, zeigt man auf den Wolf. Mit anderen Worten: Wider besseres Wissen wird der Wolf zu einem Bösewicht hochstilisiert, der einen ganzen Berufsstand zu ruinieren droht.

Was Bauern und Bäuerinnen sowie Weidetierhalter *innen übrigens niemals erwähnen, ist die hohe Zahl der ‚Falltiere‘, das sind die Tiere, die im üblichen Betrieb zu Tode kommen, also als Kadaver in den Tierkörperverwertungsanstalten entsorgt werden. Diese Zahlen gehen allein für Schafe und Ziegen in die Hunderttausende. (Aus einigen Bundesländern gibt es amtliche Zahlen, aus anderen nur Schätzungen. Beispiel Niedersachsen: Zahl der ‚Falltiere‘ jährlich um die 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 115.000 Rinder (ohne Totgeburten); Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19: 404. Vierhundertundvier!). Diese Verluste, für die es keine Entschädigungen gibt, werden von den WeidetierhalterInnen achselzuckend hingenommen. Zudem sind Preise für Nutztiere rapide in den Keller gesunken, deshalb lauern wohl einige Tierhalter auf Rissentschädigungen und provozieren Risse.

Es sollte endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es  auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben, damit Weidetierhalter *innen endlich die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer anvertrauten Tiere übernehmen. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise keine Spannung auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt.

Argument Rechtssicherheit:
Der Gesetzentwurf definiert nicht, was ein „erheblicher Schaden“ sein soll. Der Rechtsfrieden wird also gerade nicht hergestellt. Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass der Gesetzentwurf nicht mit EU-Recht konform ist und Deutschland erneut ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Im jüngsten Urteil des EuGH vom Oktober 2019 wurde noch einmal bekräftigt, dass der Schutz gefährdeter Arten – und zu denen gehört der Wolf auch in Deutschland – Priorität hat gegenüber anderen Aspekten. (Siehe dazu auch die rechtliche Würdigung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrechte.)

Dass es zukünftig erlaubt sein soll, Wolfsmischlinge zu töten, sehen wir als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Argument Sicherheit von Menschen:
Einer der Eckpfeiler unseres Rechtssystems ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. So kann z.B. kein Gesetz den LKW-Verkehr pauschal verbieten, obwohl jedes Jahr Hunderte von Menschen zu Tode und Tausende zu Schaden kommen durch Unfälle mit LKW. Im Fall des Wolfes ist es sogar so, dass die Gefahr von Wölfen für Menschen eine rein theoretische ist. In 20 Jahren hat es nicht einen einzigen Angriff auf Menschen gegeben. Weniger Risiko für Leib und Leben geht nicht!

In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ deren erneuter Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes, Brigitte Sommer 1. Vorsitzende

Erweiterter Schießbefehl auf Wolf Dani – Zaunfrevel nimmt kein Ende – NABU und BUND legen keinen Einspruch ein – Trophäenjagd im Oktober

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste gegen den erweiterten Schießbefehl auf Wolf Dani

Ab Mitte Oktober wird, wenn es nach den Wünschen der Jäger in Schleswig-Holstein geht, nun auch noch eine Trophäenjagd auf Wolf Dani beginnnen. Wir berichteten und protestierten ja bereits über die erweiterte Abschussverfügung, über die Umweltminister Albrecht Ende Angust entschieden hatte. Die Umweltverbände NABU, BUND und weitere hatten bis zum 20. September Zeit, sich zu äußern. Nach unserem Wissenstand hat niemand – außer der Deutschen Juritischen Gesellschaft für Tierrecht e. V. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ und uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. Widerspruch eingelegt und auch nicht Klage erhoben. Dies ist ein Skandal sondergleichen, denn es gibt keinen wirklichen Grund, Dani das Leben zu nehmen. Denn es handelt sich um gar keinen Problemwolf. Im Gegensatz  zu Niedersachsen (hier stellten die Grünen mehrere kleine Anfragen) gibt es in Schleswig-Holstein (Umweltminister Albrecht ist selber Parteimitglied der Grünen) nicht einmal eine Opposition, die zum Beispiel die Kosten des Jagdirrsinns hinterfragt, oder einen Untersuchungsausschuss fordert. Dies stellt demokratiegefährdende Zustände dar.  Wir rufen Tier- und Umweltschützer dazu auf, am 5. Oktober gegen Mahnfeuer zu protestieren sowie ihren Protest direkt bei Umweltminister Albrecht ( Kontakdaten hier – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ und den anderen Verbänden kund zu tun.

Unglaublicher Zaunfrevel in Danis (Abschuss)Gebiet in Schleswig-Holstein

Einfach mal ganz ohne Zaun haben wir Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben angetroffen. Diesmal auf der anderen Seite des Bahndamms, über den Dani bei der „Treckerjagd“ – wir berichteten:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/?fbclid=IwAR2gsUdSk1DKQahEzHCNQDQt8vXDMvxxNJ0_xIZpPCAiEqj_UG5rB3s7Cnk  – geflüchtet war. Direkt mit Hochsitz. Der Deich ist von der anderen Seite nur mit Wildzaun gesichert. Der Graben ist hier gerade mal zwei Meter breit von Böschung zu Böschung und knapp 30 Zentimeter tief. Da muss Dani nicht mal schwimmen. Dreiste Anfütterung!!!

Der BUND SH  hat uns folgende telefonische Stellungnahme gegeben:

– Der BUND S-H hätte in seiner Stellungnahme darauf verzichtet, Einwände gegen die Tötung von Dani zu erheben.
– Er akzeptiere die Argumente des Umweltministers, dass es weitere Risse von adäquat geschützten Weidetieren durch Dani gegeben hätte (zuletzt im August), und dass die Gefahr bestünde, dass Dani dieses Jagdverhalten weitergeben könnte.
– Der BUND hätte vom Umweltminister die Versicherung erhalten, dass die Allgemeinverfügung sofort aufgehoben würde, „sobald auch nur der vage Verdacht“ (O-Ton Eggers) auf einen neuen Wolf (Jungtier) in der (weiteren) Region besteht.
– Der BUND wird „keine rechtlichen Konsequenzen ziehen“ (O-Ton Eggers), sollte Dani getötet werden. Ein Rechtsanwalt hätte nur eine geringe Erfolgschance eingeräumt, und der BUND wolle eine Quote von 80% Klageerfolgen halten (wegen der „Außenwirkung“ und damit ihnen nicht irgendwann die Beteiligung nach Bundesnaturschutzgesetz… entzogen wird).
– Der BUND würde nicht so sehr auf das einzelne Tier schauen, sondern auf die Population, und die ist eher durch den Straßenverkehr gefährdet (er gab allerdings zu, dass Einzelentnahmen „on top“ kommen).

Risse im August nicht nachgewiesen  – kein Zaun vorhanden

Dieser Screenshot der offiziellen Rissliste SH zeigt auf, dass im August jedesmal kein Zaun vorhanden war und zudem auch keine Bestimmung durchgeführt werden konnte. HW01 bedeutet Wolf, es ist aber nicht klar, welcher Wolf. Dies müsste doch ein starkes Indiz dafür sein, dass sich ein weiterer Wolf dort aufhält. Der Schießbefehl müsste sofort gestoppt werden, zumal die Jungwolfwandersaison im Herbst beginnt.

Die Tabelle des Landes zu den Tierrissen zeigt doch gerade für den August, dass in allen Fällen gerade keine Zäunung vorlag und die Risse auch gerade nicht zugeordnet werden konnten.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Es besteht nicht nur der vage Verdacht, es ist sogar ganz offiziell ein weiteres Wolfsterritorium bestätigt. Laut DBB-Wolf gibt es in SH genau zwei bestätigte Territorien. Wird ein Tier hier abgeschossen, wirkt sich dies auf jeden Fall auf den Erhaltungszustand in SH aus. https://www.dbb-wolf.de/…/territo…/liste-nach-bundesland

 

Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben stehen völlig ohne Zaun auf der Weide.
Kein Zaun und auch noch eine Übersteighilfe über den Graben.
Schäfer B. jammerte in einem Bild-Artikel, dass er in diesem Jahr schon 27 Schafe verloren hat. Dies ist doch bei einer solchen Weide völlig ohne Zaun und auch noch mit Steg kein Wunder? Warum bekommt dieser Schäfer keine Strafe nach dem Tierschutzgesetz?
Der Graben ist nur 30 Zentimeter tief. Hunde oder Wölfe müssen nicht einmal schwimmen.

Nicht schützen, aber Mahnfeuer veranstalten – Wir rufen zur Gegendemo auf!

Eine davon steht bereits am Sonnabend, 5. Oktober, an: Die Initiative Südholstein plant für den Tag ab 17 Uhr am Strandfloh, Neuer Weg 41, in Kollmar (Kreis Steinburg) direkt an der Elbe, eine öffentliche Veranstaltung, zu der Mitglieder und interessierte Bürger eingeladen sind. „Wir werden eine große Feuerschale aufstellen, die Teil der Lichterkette sein wird. Außerdem dürfen gern Fackeln und Laternen von Groß und Klein mitgebracht werden“, sagt Zukowski von der Wolfshasserbürgerinitiative BI Dörfer

Gründungsmitglieder dieser Initiative sind die Nebenerwerbschäferin K. und die Haupterwerbsfamilie B. (siehe Film und Fotos), die fast 100.000 Euro alleine an EU-Subventionen erhält. Liest man sich die Forderungen dieser Initiative durch, geht es darum, überhaupt keinen Wolf in der Gegend dulden zu wollen. Die „Problemwolfkreation“ von Dani ist also ganz offentlichtlich nur vorgeschoben und erstes Mittel eine Wolfspopulation dort zu verhindern.  Die Agrarlobby bestimmt ganz augenscheinlich, was in Schleswig-Holstein zu geschehen hat und Politik und Umweltverbände ordnen sich unter. Darüber, was es im Gegenzug dafür gibt, kann man nur spekulieren.

Sollte Wolf Dani illegal erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen alle ausführenden Personen sowie gegen den Minister stellen.

Hier nochmal zur Verdeutlichung zwei Videos, die zeigen, dasss auf einen Schutz der Weidetiere überhaupt kein Wert gelegt wird:

 

 

Pressemitteilung: Erweiterte Abschussverfügung von Umweltminister Albrecht (Grüne) gegen Wolf Dani ist ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby

 

Brigitte Sommer bei einer Weidekontrolle einer völlig ungeschützten Schafsherde bei Westerhorn. Entweder hat Umweltminister Albrecht von solch ungeschützten Weidetieren keine Ahnung, oder er will es einfach nicht wissen.

PRESSEMITTEILUNG

28. August 2019

Als perfide und Lobby gesteuert bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugt, Wolf Dani abzuschießen. Diese Verfügung, so Sommer, „ist eine Schande für die Grünen und zeugt von deren Einstellung zum Tier- und Umweltschutz“.

Sommer: „Wir sind absolut entsetzt über diese Entscheidung. Albrecht sei ein Unwelt- und kein Umweltminister. Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute.

Sommer: „Wir beweisen ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein.“ Albrecht verspüre keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Dies, so Sommer, sei beschämend für einen Umweltminister, noch dazu von den Grünen. Die jetzt verhängte Allgemeinverfügung sein nichts anderes als ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby, die seit Monaten mit völlig falschen Behauptungen den Abschuss von Dani fordern. Sommer: „Wolf Dani ist kein Problemwolf, der Mensch ist das Problem.“

Da jetzt höchstwahrscheinlich ein weiterer Wolf in der Gegend unterwegs ist, müsste der Schießbefehl gegen Dani eigentlich aufgehoben werden. Doch eben das schüre in Albrecht die Lust auf den Abschuss noch mehr. Sommer: „Wie soll ein Jäger von der Entfernung aus sehen, ob es Dani ist, den er im Visier hat?“ Dani trage schließlich kein Halsband mit Namen. Wie Sommer feststellt, sei Albrecht in seinem Amt als Umweltminister völlig überfordert. „Ein Minister, der erst gar nicht überprüft, ob die Weidetiere überhaupt wolfssicher eingezäunt sind, ist eines solchen Amtes nicht würdig.“

Unlängst erklärte Albrecht in einem Interview mit der KN, dass in letzter Zeit sehr wenig Weidetiere gerissen worden seien. Dass es in Schleswig-Holstein weitaus mehr Hunderisse als Wolfsrisse gibt – was kein Wunder bei den Zäunen ist – mag Albrecht auch nicht hören.

Und dennoch verstärke Albrecht seine tierschutzwiderrechtliche Abschussverfügung, die jetzt jeden Wolf treffen könne.

Ungeschützte Schafsherde bei Westerhorn. Die Umgrenzung ist völlig offen. Eine Einladung für jeden Hund und jeden Wolf.

Skandalös sei es, dass sich an der Zaunsituation nichts geändert habe, auch nicht bei dem Weidetierhalter, den die Sendung „Panorama“ unlängst als Beispiel gezeigt habe. So habe der Verein Wolfsschutz-Deutschland  bei seiner jüngsten Kontrolle am 20.08.19 erneut Schafe auf der ungesicherten Weide vorgefunden. Sommer: „Die Tür zum Deich ist einfach aufzuschieben. Zum Wasser hin ist die Weide noch immer komplett offen. Zudem kam hinzu, dass einige der Tiere einen gesundheitlich sehr schlechten Eindruck machten und eines sogar unter einem sehr schlimm anmutenden Husten litt.“

Sommer appellierte an die Naturschutzverbände, sich dieser absurden Verfügung zu widersetzen und endlich klare Stellung zu Dani zu beziehen.

Hier die Pressemitteilung als PDF: PM_Kniefall_von_Albrecht_vor_Agrar_und_Jägerlobby

 

Faktencheck Schleswig-Holstein: BILD, Jungbauer und Schäfer verschweigen, dass Zaun zum Wasser offen war!

Zwei Jungbauern verjagten in der Nacht vom 17. auf den 18. Jun einen Wolf, der wahrscheinlich kurz zuvor ein Schaf gerissen hatte, mit Hilfe des Traktors. Wir finden das richtig, denn was die beiden jungen Männer gemacht haben, ist nichts anderes als erfolgreiches Vergrämen. Was BILD, Jungbauern und die Deichschäfer aber aus dieser Aktion gemacht haben, ist einfach verwerflich und verlogen.

So werden sie im Bild-Artikel zitiert: 

„Erschreckend: Zwischen dem ersten Video, auf dem das tote Schaf zu sehen ist, und dem zweiten mit der Wolfs-Begegnung liegt rund eine Stunde.

„Das heißt, das Raubtier lag die ganze Zeit irgendwo in den Büschen“, so Landwirt und Deichwärter Holger Licht (52).

Für die Deichschäferei Belch ist der erneute Angriff (zwei tote Tiere, zwei eingeschläfert) ein Schock. Gabriele Belch (47): „In den letzten acht Wochen haben wir 25 Tiere an den Wolf verloren.“

Zaun zum Wasser hin nicht vorhanden

Wir sind in genau diesem Gebiet vor Ort gewesen und wir haben die Zäune kontrolliert. Am Tag der Prüfung am 20. und 19. Juni sind keine Schafe mehr vor Ort gewesen. Allerdings haben wir jede Menge Kot gefunden und konnten so den Standort der Tiere lokalisieren. Der Zaun besteht aus nur einem nur 86 Zentimeter hohen Geflecht aus Wildzaun ohne Strom. Zum Gewässer hin ist überhaupt kein Zaun vorhanden. Wenn diese Schäferfamilie also 25 Tiere an den Wolf verloren haben will, so ist das alleine ihre eigene Verantwortung und Schuld. Es ist seit Jahren allgemein bekannt, dass Wölfe gute Schwimmer sind und ein Graben, Bach oder Fluss kein Hindernis für sie darstellt. Umso schlimmer, dass Umweltminister Albrecht (Grüne) unter diesen Voraussetzungen noch immer am Schießbefehl auf Dani festhält.

Dabei geraten die Bauern im Dithmarschen derweil anscheinend völlig außer Rand und Band. Wegen nicht einmal einer Handvoll Wölfen macht man dort einen solchen Aufstand. Das waren wohl auch diejenigen, die vor einiger Zeit Wolfsstofftier an einem Traktor aufgeknüpft haben. Dabei stehen die normalen Bürger dort gar nicht hinter diesen scheinbar völlig Wahnsinnigen. Wir fragen uns: Wer setzt diesen Blutrünstigen endlich mal Grenzen? Minister Albrecht eher nicht. Dieser Politiker der GRÜNEN kuschelt anscheinend zur allzu gerne mit der Lobby.

Das schrieb die SHZ über eine Veranstaltung in Heide:  Wenig befriedigend für die versammelten Landwirte, die – das wurde sehr deutlich – als einzige Option ein wolfsfreies Dithmarschen sehen wollen.

Der Minister muss liefern

Wie verärgert viele Landwirte weiterhin sind, zeigte sich nach der Veranstaltung. 16 Trecker versperrten den Parkplatz des Kreishauses, einer direkt den Dienst-Audi des Ministers. Nach rund 15 Minuten räumten die Bauern die Wege und Albrecht konnte fahren.

– Quelle: https://www.shz.de/24346677 ©2019

Deichschäfer erhält fast 100.000 Euro an EU-Subventionen im Jahr

Quelle: www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche – hier kann jeder im Rahmen der Transparenz nach der Höhe von Subventionszahlen schauen. Bei fast 100.00 Euro alleine an Subventionen kann natürlich niemand erwarten, dass der Betrieb auch noch für intakte Zäune sorgt. (Achtung Ironie)

Kein Zaun am Wasser

 

Kein Zaun am Graben und auch noch eine Lücke zwischen den Pfeilern, d.h. man kommt ungehindert vom rechten Deichstück auf den linken Bereich, auf dem der Riss passiert war.

 

 

 

Wie auch in Niedersachsen gibt es hier schnell zusammen gezimmerte Hochsitze.
Im Hintergrund ist der Bahndamm zu sehen.
Hier ist der Traktor entlang gefahren.
Im Hintergrund ist der Bahndamm zu sehen.
Wildzaun in 86 bis 87 Zentimeter Höhe.
Gerade mal 86 Zentimeter Wildzaun ohne Strom.
Zwischen Tor und Pfosten ist eine Lücke.
Das Gelände ist nur mit Wildzaun ohne Strom umrandet. Am Wasser gar nicht.

 

 

Im Hintergrund ist der Bahndamm zu erkennen, über den den Wolf geflüchtet sein soll.

 

Hier der Link zum Bild-Artikel: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/sie-erwischten-ihn-bei-einem-riss-bauern-jagen-wolf-mit-trecker-62739720.bild.html

Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen

Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.

Tritt die „Lex Wolf“ in Kraft, können Wölfe nach Belieben einfach abgeschossen werden.

UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf

Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.

Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“.  Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.

Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?

Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen! 

Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten

Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll.  Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist  die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.

Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden. 

Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.

Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen den „Aktionsplan Wolf“ in Bayern

Laut Statistik der DBB Wolf über die Wolfsschäden im Jahr 2017 wurden in Bayern gerade mal vier Schafe von Wölfen gerissen. In Bayern leben offiziell lediglich ein Rudel sowie zwei Paare. Freilich ziehen auch jedes Jahr Jungwölfe auf der Suche nach einem neuen Revier durch Bayern. Doch will man bestimmten Weidetierhaltern, Jägern und Politikern glauben schenken, scheint die komplette Weidetierhaltung des Freistaats durch Wölfe gefährdet.  Irgendwie passen die Hysterie und die tatsächlichen Zahlen in Bayern nicht zusammen. Statt sich mit Herdenschutzmaßnahmen zu beschäftigen und entsprechende unbürokratische Fördermaßnahmen ins Leben zu rufen, hat sich Ministerpräsident Söder einen „Aktionsplan Wolf“ ausgedacht um, nach seinen Worten, einen „Beitrag zur Versöhnung im ländlichen Raum“ zu liefern. Eine „Versöhnung“ wegen vier gerissenen Schafen? Der Aktionsplan sieht unter anderem vor, dass Wölfe getötet werden dürfen, wenn sie sich „wiederholt“ Nutztieren einfach nur „nähern.“ Söder geht damit auf das Geschrei nach wolfsfreien Gebieten der Almbauern ein, die behaupten, sie würden die Weidetiere auf der Alm nicht schützen können. Deshalb müsse der Wolf weg.

Weil diese Forderung aber so eindeutig gegen deutsches und europäisches Naturschutzrecht verstößt, nennt Söder das Kind nun bei einem anderen Namen und spricht von „nicht schützbaren Weidegebieten,“ in denen Wölfe abgeschossen werden dürfen, laut Aktionsplan Wolf.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. akzeptieren einen solchen Plan auf gar keinen Fall und wir werden Anzeige gegen jeden Todesschützen erstellen und auch gegen jeden, der einen solchen Schießbefehl erstellen sollte. Solche Passagen im Aktionsplan sind nichts anderes als ein Freibrief zum Wiederausrotten der Wölfe in Deutschland. Zudem werden die Wölfe in ihrer Vermehrung behindert, denn durchwandernde Jungwölfe laufen Gefahr erschossen zu werden. Auch ein genetischer Austausch mit Ost- und Norddeutschen Wölfen wird dadurch unterbunden. Wanderwölfe aus Italien, der Schweiz und Österreich haben keine Chance, in Deutschland einzuwandern. Dabei sehen die EU-Verträge, die auch Deutschland unterschrieben hat, ausdrücklich vor, dass die Wölfe sich vermehren. 

Erst im September 2018 hat die EU den ungünstigen Erhaltungszustand der Wölfe in einem Schreiben von EU-Kommissar Notario an den Sächsischen Landrat Harig bestätigt. Kürzlich hat die EU sogar bestätigt, dass eine 100 %-ige Förderung und Entschädigung der Weidetierhalter möglich ist. Einige Bundesländer haben dies bereits umgesetzt. Für Bayern dürfte die Umsetzung ja nach den Risszahlen aus dem vergangenen Jahr wirklich kein Problem sein. 2018 haben Wölfe im Freistaat fünf Schafe und drei Kälber getötet. Es kommen wesentlich mehr Tiere durch Krankheiten und Totgeburten ums Leben. 

Dass Almbauern, die ihre Tiere nicht schützen, sogar Menschen gefährden, macht ein spektakulärer Fall aus Österreich deutlich. Eine Wanderung durch das Seitental in den Stubaier Alpen endete im Sommer 2014 für eine deutsche Touristin tragisch. Wild gewordene Kühe griffen die 45 Jahre alte Frau an, sie starb an ihren Verletzungen. Der Weg verlief quer über eine Alm, die Herde war nicht eingezäunt. Nach dem Unfall verklagte der Ehemann des Opfers den Besitzer der Tiere auf Schmerzensgeld – und bekam nun nach jahrelangen Gerichtsverhandlungen recht. Das Landgericht Innsbruck sprach dem Ehemann und dem Sohn des Opfers insgesamt rund 180 000 Euro zu. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen.  

Hier geht es zum Aktionsplan Wolf eshop_app000001

Quellen: https://www.sueddeutsche.de/bayern/aktionsplan-wolf-soeder-almbauern-1.4361862

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kuh-angriff-bauer-schadenersatz-1.4341797

Schäden_Prävention_Kompensation_DE2017_final

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/03/06/kloeckner-lies-und-schulze-ignorieren-eu-vertraege-und-hetzen-gegen-woelfe-dabei-ist-der-standpunkt-der-eu-mehr-als-deutlich/

Umweltministerin Schulze (SPD) will jetzt auch auf Wölfe schießen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will den Abschuss von Wölfen erleichtern Dies verlautbarte sie gestern – ausgerechnet am Tag des Artenschutzes auf ihrer Facebookseite: „Der Wolf steht in Deutschland auch weiterhin unter strengem Schutz. Aber in so einem dicht besiedelten Land wie Deutschland muss das Zusammenleben mit dem Wolf besser organisiert werden. Wenn Wölfe mehrfach Schutzzäune überwinden oder Menschen zu nahekommen, muss man sie auch abschießen dürfen. Das will ich mit einer „Lex Wolf“ klarstellen.

Ich werde deshalb eine Änderung des Naturschutzgesetzes auf den Weg bringen: Künftig soll ein Wolf auch dann abgeschossen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht statt wie bisher „erheblichen Schaden“, der von den Gerichten erst bei einer Bedrohung der Existenz gesehen wurde. Damit schaffe ich für die Schafshalter Rechtsklarheit und mache deutlich, dass auch Hobbyschäfer entschädigt werden können. Außerdem soll verboten werden, dass Wölfe gefüttert werden. Das geschieht momentan durch Menschen, die die Tiere interessant finden. So lockt man Wölfe aber in die Nähe von Wohngebieten. Und da gehören sie nicht hin.“

Anfütterung mitten in einem Wolfsgebiet in Sachsen. Wir sind gespannt, wie sich das geplante Fütterungsverbot von Wölfen auf die Jägerschaft auswirken wird.

Wie bitte? Was ist mit dieser Ministerin los? Ist das Unkenntnis über die Biologie des Wolfes? Wenn jemand anfüttert, dann sind das die Hobbyjäger, die auf ihren Luderplätzen überall im Wald Fleischreste vergammeln lassen. Wir befinden uns gerade mitten in der Jungwolfwandersaison. Im Alter von zirka zwei Jahren wandern die Jungtiere ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Dabei kommen sie zwangsläufig auch an Dörfern und Städten vorbei. In den vergangenen 20 Jahren, seit Wölfe hier wieder heimisch sind, gab es keinen einzigen Angriff auf Menschen. Dafür kommen aber acht Menschen jährlich durch Hundebisse ums Leben und sogar Kühe töten jedes Jahr Menschen.

Dieser Zaun in Schleswig-Holstein ist nur kniehoch. Eine obere Litze wurde nicht gezogen.

Auch Weidetierhalter füttern Wölfe an. So wie die Zäune oft aussehen, muss sogar davon ausgegangen werden, dass dies absichtlich passiert, nur um anschließend den Abschuss von Wölfen fordern zu können.

40 Millionen Euro Schaden in Sachsen, 50 Millionen Euro Schaden in Hessen, 100 Millionen Euro Schaden in Bayern…

Nein, nicht durch den Wolf, sondern durch den Borkenkäfer. Mit daran Schuld an deren Ausbreitung ist auch die Lobbypolitik der GroKo, die sich weder um Klimaziele, noch um  Naturschutz kümmert. Stattdessen macht sich die Politik zum Erfüllungsgehilfen von Industrie-, Agrarlobby sowie der Jägerschaft. 

Die Umweltministerin definierte nicht, was sie unter „ernsten Landwirtschaftlichen Schäden“ versteht. Hier sind die Schäden, die der Wolf 2017 verursacht hat. An Prävention wurden gerade Mal 1.324.956 Millionen ausgegeben und 187.894 an Entschädigungen. Selbst wenn man diesen Betrag verfünffacht, kann das der Bundeshaushalt aus der Portokasse zahlen. Hinzu kommt, dass die EU auch Töpfe bereitstellt und den Nutztierhaltern 100 % Entschädigung und Förderung zusagt.  Die Schäden erden längst durch die positiven Einflüsse, die der Wolf auf die Natur hat, aufgewogen.

Zur Erinnerung noch einmal: Im Sommer vergangenen Jahres hat die Goße Koalition still und leise während der Fußballweltmeisterschaft eine Weideprämie abgelehnt.

Zum Tag des Artenschutzes entgegnet darauf aber die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Beate Jessel: „Es braucht einen flächendeckenden und den Anforderungen entsprechenden Herdenschutz – an diesem führt kein Weg vorbei. Eine allgemeine Bejagung von Wölfen ist dagegen nicht geeignet, um Nutztierschäden zu reduzieren, da ungeschützte Nutztiere weiterhin eine leicht zu erlangende Beute darstellen.“ Auch auf unseren offenen Brief an die EU und unsere Email-Aktion haben wir von Seiten der EU Antwort erhalten. Schießbefehle, wie sie aktuell in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erteilt wurden, hätten vorher mit der EU abgestimmt werden müssen.

Wohl als Reaktion auf unsere Email-Aktion, der tausende Menschen gefolgt sind, hat die EU jetzt ihre Mitgliedstaaten in einem Schreiben dazu aufgefordert, sich endlich um Herdenschutz zu kümmern. Und die Reaktion unserer Umweltministerin ist es, das Naturschutzgesetz zu ändern? Tritt diese Änderung in Kraft, so ist dies der erste Schritt zur Wiederausrottung unserer Wölfe.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/18/dbb-wolf-gibt-schadenstatistik-fuer-2017-heraus-summen-in-vergleich-zu-anderen-aufwendungen-in-deutschland-gering/

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/tag-des-artenschutzes-wolf-in-deutschland-erfolg-oder-gefahr-100.html?fbclid=IwAR3Bl90e73g_wUWHDuW268NAKgzmPbNu1a4cmqlhAs0MsaBi4mwH6g3rxGo

Wolf Roddy (GW 717m) in Niedersachsen: Todesurteil wegen 1.844 Euro! – Zwei Richterinnen protestieren

Haben sich die Richter des OVG überhaupt mit dem Fall und der Gesetzeslage beschäftigt?

Unserer Ansicht nach nicht, denn die betroffenen Rinderhalter hätten Billigkeitsleistungen aus der Förderkulisse beantragen können. Siehe auch Kommentar von Klaus Todtenhausen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/23/kommentar-von-klaus-todtenhausen-das-umweltministerium-in-niedersachsen-liest-anscheinend-seine-eigenen-richtlinien-nicht/

Auch zwei ehemalige Richterinnen protestieren

Hier noch einmal die Begründung des Gerichts:

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m konnten eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen werden. Zwei dieser Angriffe richteten sich gegen Tiere, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden waren, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte. Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

1.844 Euro in einem Jahr ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Das begründet ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gibt ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche sind nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das sagen zwei Richterinnen a. D. dazu:

Die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019  entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 44 Abs. 1 Nr.1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nr.1 BNatSchG und ist daher, die Zulässigkeit des Antrags unterstellt, aufzuheben.

Der Ausnahmebescheid geht von insgesamt neun Rinderereignissen seit dem 23.04. 2018. Für die Risse vom 23. 04. 2018, 07. 08. 2018, 17. 09. 2018 und 25. 10. 2018 ist GW 717 als Verursacher nachgewiesen, an verschiedenen Orten und verschiedenen Haltern. Bei den Rissen vom 07. 08. 2018 und vom 17. 09. 2018 ist nach dem Bescheid nicht von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz auszugehen, sie können daher nach den Ausführungen auf Seite 6 des Bescheids nicht zur Rechtfertigung für eine Tötung herangezogen werden. Ebensowenig können die Risse vom 19.09.2018 und vom 04. 10. 2018, bei denen zwar ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde, aber eine Individualisierung nicht möglich war, GW 717 angelastet werden. Dass er als Verursacher wahrscheinlich in Betracht kommt, reicht für seine letale Entnahme nicht aus. Für die in dem Bescheid vorgenommene Schadensprognose bleiben also nur die Risse vom 23. 04. 2018 und vom 25. 10. 2018 mit zwei getöteten Tieren und Einzelschäden in Höhe von 544 € und 1300 € und einem Gesamtschaden in Höhe von 1844 €.

Das Zitat stammt von Dr. Gabriele Waniorek- Goerke, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und Almuth Hirt,  Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D. Das Zitat geht von den im Ausnahmebescheid aufgeführten Rissen aus.

Abschuss von Anfang an geplant

Seit dem vergangenen Spätsommer hatte Umweltminister Lies dieses Rudel bereits auf seiner Abschussliste. Es wäre jede Menge Zeit gewesen, Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen, bzw. Billigkeitsleistungen zu gewähren. Doch das war anscheinend nie Thema. Der Abschuss von Anfang an das Ziel. Was das über die Politik und die Rechtssprechung in Niedersachsen aussagt, ist unserer Ansicht nach fatal, demokratiegefährdend und einem Rechtsstaat nicht würdig.

Das Rodelwalder Rudel besteht nur aus drei Wölfen. Die Fähe ist mit ziemlicher Sicherheit erneut trächtig. Sie wird ihre Welpen nur schwer durchbringen können, wenn der Vater fehlt. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Wir unterstellen, dass auch dies so gewollt ist, um schließlich das komplette Rudel mit den neuen Welpen auszumerzen.

Interessant dazu auch: Unser offener Brief aus dem September 2018 an Herrn Lies https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/07/offener-brief-an-den-niedersaechsischen-umweltminister-olaf-lies/

Und der Faktencheck zum Rodewalder Rudel https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/

 

Todesurteil für Wolf Roddy – Schießt Lies trotz Beschwerde? – Tobender Mob auch in Niedersachsen

Wir fordern Umweltminister Olaf Lies erneut auf, zurückzutreten und den Schießbefehl auf Wolf Roddy sofort zu stoppen!

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in der vergangenen Woche den Abschuss des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels (Roddy –  GW717m) im Landkreis Nienburg genehmigt und einen Eilantrag des Vereins Freundeskreis frei lebender Wölfe abgelehnt. Der Verein legte noch am gleichen Tag Beschwerde gegen das Urteil ein. „Die Beschwerde bedeutet allerdings nicht, dass die Abschussgenehmigung für den Wolf nun bis zu einer Entscheidung des OVG aufgeschoben werde. Er kann im Grunde jetzt geschossen werden“, sagte eine Sprecherin dem NDR. Will Lies nun sein Killerkommando, das wohl von Seiten der Polizei kommen wird, nun trotz der Beschwerde losschicken? Von Seiten des Umweltministeriums ist wie so oft, nicht viel zu erfahren. Lies:  „Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“ Ein Verhalten, das als Demokratie gefährdend bezeichnet werden kann.

Der Schießbefehl gelte noch bis zum 28. Februar. Sollte er wirklich durchgeführt werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. über einen Fachanwalt Anzeige gegen den Umweltminister und gegen den Schützen stellen. Noch immer sind die meisten Risse, die Roddy vorgeworfen werden, nicht bestätigt, sondern in der Rissliste als in Bearbeitung aufgeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden ist, was den Unwillen der Tierhalter, sich auf den Wolf einzustellen, noch einmal deutlich macht. Mängel gibt es aber auch im Wolfsmanagementplan selber. Denn Halter von Miniponys und Kälbern sind überhaupt nicht verpflichtet, zu schützen. Außerdem kann der Schütze unmöglich feststellen, welchen Wolf er vor der Flinte hat. Ergo könnte man nur schießen und danach durch eine DNA-Analyse feststellen, ob man auch den richtigen Wolf erschossen hat. Eine solche Vorgehensweise ist weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Naturschutzgesetz vereinbar. Hinzu kommt, dass die Fähe wahrscheinlich erneut trächtig ist und ein Mitversorger des Rudels und der ungeborenen Welpen wegfallen würde. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Auch ein Gutachten mit den Zahlen von 2017 vom LUPUS-Institut für die DBB-Wolf sagt nichts anderes aus. Schäden_Prävention_Kompensation_DE2017_final

Ausschnitt aus dem Interview – Zitat:  „Hier im Landkreis gibt es einen Schwerpunkt zugunsten der Hunde. Seit ich 2014 Wolfsberater wurde, hatten wir drei Risse durch Wölfe und doppelt so viele durch Hunde. In den übrigen gemeldeten Fällen war keine Untersuchung mehr möglich, meist wegen des Kadaverzustandes der Tiere. Die Zahlen passen aber zu den Dokumentationen des Tiersuchdienstes Wesermarsch. 2016 wurden 101 streunende Hunde beobachtet, im vergangenen Jahr 98 und in diesem Jahr bis zum 27. April 17.

Es wird vom eigentlichen Problem abgelenkt. Die Rinder und Schafe sind weiterhin den Hunden ausgesetzt. Denn selbst wenn wir eine wolfsfreie Zone schaffen könnten, wäre das Problem mit den Hunden noch da. Sie können mangelhafte Zäune und trockene Gräben genauso überwinden wie der Wolf.“

Politik schürt Wolfshass!

„Die Verwaltung, Vertreter des Landvolks, die Schafzuchtverbände, der Deichband und vor allen Dingen die Politik schüren den Wolfshass. Einer der größten Stimmungs- und Panikmacher ist Björn Thümler. Er ist einer der Wortführer im Landtag und bei der Landesjägerschaft, die dem Wolf in der Wesermarsch zu Leibe rücken will. Das gilt auch für die Demonstration von Landwirten, Schäfern und Deichverbänden am 12. Mai in Augustgroden am Jadebusen für wolfsfreie Zonen. Das ist eine Sache, die politisch geschürt wird.“  Zitat Ende. Das komplette Interview finden Sie am Ende des Textes unter Quellenangaben.

Nicht nur die Politik, auch die Medien machen sich zu Gehilfen der Agrar-Lobby. So forderten Verbände ernsthaft die Absetzung von Wolfsberatern, die nicht nach ihrem Gusto handeln. Medien überbieten sich gegenseitig mit tendenziösen Artikeln. Dass solche Artikel auch einen Einfluss auf Richter haben, ist unstrittig. Selbst das Bundesumweltministerium gab gestern „alternative Fakten“ heraus, indem es den Abschuss als rechtmäßig darstellte und per Fotomontage behauptete, dass alle Risse dem Einzelwolf Roddy nachgewiesen worden seien. Dabei stehen die echten Fakten für alle sichtbar in der Rissliste. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Tierhalter weigern sich zu schützen

Ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo Tierhalter vor einem an einer Landmaschine erhängten Wolfsstofftier demonstriert hatten, geht es auch in Niedersachsen zu. Die Facebookseite „Wolf nein Danke“ rief beispielsweise dazu auf, Kennzeichnen von fremden Fahrzeugen zu fotografieren und an die Jägerschaft und an die Polizei zu melden. Man darf gespannt sein, wann dort der erste Staubsaugervertreter oder Tourist mit Fackeln und Sicheln aus dem Dorf gejagt wird. Auch Wanderer sind dort wohl nicht mehr sicher. Ein solches Gebaren erinnert – genau wie das Aufknüpfen von Symbolen – an Deutschlands dunkelste Zeiten.

 

Hier der Link zu diesem FB-Aufruf. Sehr aufschlussreich sind auch die Kommentare: https://www.facebook.com/WoelfeNeinDanke/posts/2287294998215048

 

Kommentare voller Hass von Weidetierhaltern

Dass sich die Weidetierhalter nicht auf den Wolf einlassen wollen, obwohl sie jetzt von der EU alle Aufwendungen zu 100 % finanziert bekommen und auch 100 % Entschädigung erhalten, zeigen solche Kommentare über Wölfe: Stefani G.:“ Richtig Bruno, wir wollen keine Wölfe“, Ilka G.: Silke S, „wäre (ein Abschuss des falschen Wolfs) gar nicht so schlimm, dann halt so lange schießen bis keiner mehr da ist.“ Christian B.: „Immer dran bleiben, nur ein toter Wolf ist ein guter Wolf.“ Matze M.: „Was wir brauchen, ist ein gut eingeschossenes G 36, mehr nicht. „

Weidetierhalter per Gesetz verpflichtet, Tiere zu schützen

Im Übrigen sind Weidetierhalter (Hobbyhalter ausgenommen) vom Gesetz her verpflichtet, ihre Tiere zu schützen. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html

Vollzitat: „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom30.

In dieser Verordnung wird im §1 erläutert, dass diese Verordnung nur für die gewerbliche Nutztierhaltung bestimmt ist.

§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen

( dort sind der Abs. 1 und wichtig Abs. 3 “ gegen Beutegreifer zu schützen“ recht interessant)

Desweiteren ist unter:

§ 44 Ordnungswidrigkeit

der § 3 nicht aufgelistet und somit könnte eine Straftat demjenigen unterstellt werden, der nicht nach dem § 3 seine Nutztier schützt

( Auslegungssache bei Gericht).

 

Quellen: https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR0-50Pj0uPL5Yahr30g3VBkueHnAggnRc3DgNezCa6gNenzx3upRn0RDVg

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Wolf-Abschuss-Tierschuetzer-legen-Beschwerde-ein,beschwerde102.html?fbclid=IwAR0Ybg6aKBqf-fBezzQWQZMt3iuoNxcOfywvf4wNFU8g9uDU6moGsuwVuAA

https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR32pKhTBQq_O5PucWSv5cMUZJbbI6MQ7j6MUrBNJ4b3BhHU4_2wmk6qxHE

https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2358252-der-streit-um-die-woelfe-geht-weiter?fbclid=IwAR1FENxqGilDoEDMSJaRLnniAwvCi7k8ZaqSdeAbYqrHtFWticV7y8A_kHE

 

 

Faktencheck mit Zaunskandal zum Schießbefehl auf Wolf Dani in Schleswig-Holstein – Wir fordern den Rücktritt von Umweltminister Albrecht (Grüne)

Aktuelle Zaunkontrollen –  in Kooperation mit der Facebookseite „Gegen Welpenimporte“ –  im Gebiet des von der Tötung bedrohten Wolfs Dani (GW 924m) im Landkreis Pinneberg am 02.02.19 zeigen derart skandalöse Zustände auf, dass wir uns gezwungen sehen, den Rücktritt von Umweltminister Albrecht (Grüne) zu fordern. Der Minister hat ganz eindeutig seine Zustimmung vor einem rein politischen Hintergrund gegeben. Damit macht er sich unserer Ansicht nach endgültig zur Marionette von Lobbyinteressen, statt sich pflichtgemäß im Wählerauftrag darauf zu konzentrieren, die EU-Verträge, die auch Deutschland mit unterschrieben hat, umzusetzen. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein will mutmaßlich wohl gar keinem Wolf eine Chance in seinem Bundesland geben. 

Auf den Fotos sind Schafe zu sehen, die von alleine über Minilitzen gestiegen sind und außerhalb von der Weide völlig ohne Schutz grasen. Wir waren in acht verschiedenen Orten im Landkreis.  Wir zeigen hier Zäune, die von der Straße aus einigermaßen in Ordnung aussehen, doch von hinten und von der Seite aus offenbart sich ein wahres Fiasko. 

Ein Umweltminister, der unter derartigen Umständen eine Abschusserlaubnis auf ein streng geschütztes Tier erteilt, ist als Umweltminister nicht mehr tragbar. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass Albrecht den Antrag auf das Töten auch noch selber gestellt haben soll. Wir fordern außerdem, dass der Schießbefehl sofort zurückgenommen wird. 

Krempe

Die Schafe sind einfach über die Litze gestiegen und weiden nun außerhalb eines jeden Zaunes. Schutz: Null
Nur eine Litze befindet sich in 48 Zentimeter Höhe.
Dieser Zaun hat nur eine Litze.

 

Krempe/Grevenkop

Die Schafe weiden hier hinter einer Litze von 35 Zentimetern.
Hier ist der Schutzwert für die Schafe gleich Null.
Eine Litze in Höhe von 35 Zentimetern.
Schütz so jemand, der seine Tiere wirklich liebt?

Lutzhorn

Riesenlücke zwischen Zaun und Boden.
Riesenlücke zwischen Zaun und Boden.
Die gleiche Weide von hinten.
Vorne Wildzaun, hinten gar kein Zaun.
Kein Zaun.
Rest von Litzen.

 

Steinberg/SH

Hier liegt der Zaun fast komplett auf dem Boden.
Vorne sieht der Zaun intakt aus – hinten ist er nicht mehr vorhanden.
Ende des Zaunes, die Schafe stehen auf dem völlig offenen Gelände.
Ansicht von der Straße aus, Höhe 1,04 Meter. Man könnte glauben, dies wäre ein fachgerechter Zaun, ist er aber nicht.
Der liegende Zaun noch einmal näher betrachtet
Hinten pfui.
Vorne zur Straße hin sieht der Zaun okay aus.
Sicht von der Straße aus.

 

Hohenfelde

Das ist ein so genanntes Wolfsabweisendes Netz, aber nicht rundum geschlossen.
Sieht auf den ersten Blick professionell aus, ist es aber nicht, da hinten offen.
Riesenlücke.

 

 

Klein Offenseth

Ansicht von der Straße aus.
Zaunhöhe dahinter: kniehoch.
Nur eine Litze und Zaunhöhe kniehoch.
Eine Litze und kniehoch.
Von hinten ist die Weide völlig offen.
So stellt sich der Zaun von vorne dar.

 

Itzehoe

Weide von hinten: Nur eine Litze in Kniehöhe.
Zaun von der Seite: Nur eine Litze in Kniehöhe.
An einigen Stellen weist die Litze nicht einmal Kniehöhe auf.
So sieht die Weide von der Straße aus aus. Vorgetäuscht wird ein Standardzaun in 90 Zentimeter Höhe.

Tensbüttel

Zaun kniehoch.

 

Und so sieht ein wolfsabweisendes Netz wirklich aus!

Dies ist ein wolfsabweisendes Netz in Höhe von 1,05 Metern. Spezielle Anker halten es auf dem Boden.
Das gelbe Band ist eine so genannte obere Litze, mit dem der Zaun auf 1,20 Meter erhöht werden kann. Im Fall von Dani wurde dies nicht einmal versucht.

 

06.02.19 RICHTIGSTELLUNG

Es hat sich leider in Rücksprache mit dem Hersteller herausgestellt, dass das Zaunprüfgerät nicht richtig angewendet worden ist bei obigem Außeneinsatz. Normalerweise verwenden wir Geräte eines anderen Herstellers, so dass dies nicht gleich aufgefallen ist. Der Stromtest ist also bei allen Kontrollen nicht gültig. Allerdings hat dies nur bei dem wolfssicheren Netz überhaupt einen Einfluss, da alle anderen Zäune lediglich knie- bis wadenhoch waren und nicht geschlossen gewesen sind.

Wir können aber de facto nicht beweisen, dass auf dem grünen, wolfsabweisenden Netz kein Strom gewesen ist. Was dennoch Fakt ist, ist die Lücke von zirka 30 Zentimetern, zwischen den Stäben. Unsere Vermutung ist, dass Dani den Zaun nicht übersprungen hat, sondern durch diese Lücke gelangt ist und beim Angriff kein Strom auf dem Zaun war. Da Wolfsberater und andere Fachleute erst Stunden später den Fall betrachten, kann in dieser Zeit leicht Strom hergestellt werden. Wir bedauern sehr, dass wir das mit unserer Messung NICHT bestätigen konnten.

Wir ziehen daraus die Konsequenz, dass Zaunkontrollen künftig nur noch im Beisein von Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden.